Dienstbesprechung. für Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen 2018/2019. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

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1 Dienstbesprechung für Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen 2018/2019 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

2 Allgemeiner Teil Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

3 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Personelle Veränderungen zusätzlicher zentraler Schulpsychologe für Gymnasien (aufgrund einer Teilabordnung von OStR Dr. B. Wisniewski an die Universität Augsburg): StR Andreas Wohlgemuth Vollzeitstelle zentrale/r Schulpsychologin/e für berufliche Schulen; im Schuljahr 2018/19 aufgesplittet auf StDin Christiane Altehenger OStR Josef Podolsky OStRin Maria Seitz Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

4 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Aktualisierung der Datenbank Die Staatliche Schulberatungsstelle aktualisiert Ihre Daten ab sofort anhand des Tätigkeitsberichtsportals. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Daten im Tätigkeitsberichtsportal stets aktuell sind. Sie können Ihre Daten dort jederzeit verändern. Anhand Ihrer Unterschrift bestätigen Sie uns die Aktualisierung Ihrer Daten. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

5 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Datenschutz Auf unserer Homepage wollen wir auch weiterhin Ihre dienstlichen Kommunikationsdaten (Name, Namensbestandteile, Vorname(n), Amtsbezeichnung, Funktion mit Zuständigkeit, Dienstort, dienstliche Telefonnummer und/oder ) veröffentlichen. Zudem speichern wir die von Ihnen übermittelten Daten für die Kommunikation, solange Sie Ihre Funktion in der Schulberatung innehaben. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie damit nicht einverstanden sind! Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

6 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Reisekostenanträge Wir bitten um Beachtung folgender Neuregelung: Dienstbesprechungen: Jede/r Teilnehmer/in reicht den eigenen Reisekostenantrag unter Vorlage der Einladung und der Teilnahmebescheinigung zur Dienstbesprechung selbst beim Landesamt für Finanzen ein Fortbildungen: Das bisherige Procedere wird beibehalten; jede/r Teilnehmer/in gibt den Reisekostenantrag bei der Fortbildung ab; die Anträge werden gesammelt über die Staatliche Schulberatungsstelle eingereicht Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

7 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle SCHULBERATUNG AKTUELL Das neue Informationsblatt der Staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz SCHULBERATUNG AKTUELL soll dazu beitragen, Sie zeitnah mit allen aktuellen Informationen zu versorgen, die für Ihre Tätigkeit in der Schulberatung Relevanz besitzen. Bei Erscheinen einer neuen Ausgabe erhalten Sie diese per Mail. Zudem steht die jeweils aktuelle Ausgabe unter Aktuelles auf der Homepage der Staatlichen Schulberatungsstelle als Download zur Verfügung. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

8 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Regionalkurs Weiterbildung zur Beratungslehrkraft insgesamt 25 TeilnehmerInnen Grund- und Mittelschulen: 11 TeilnehmerInnen Förderschulen: 1 Teilnehmerin Gymnasien: 7 TeilnehmerInnen Realschulen: 5 TeilnehmerInnen Berufliche Schulen: 1 Teilnehmerin Herzlich Willkommen im Kreis der Beratungslehrkräfte und SchulpsychologInnen! Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

9 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Regionalkurs Weiterbildung zur Beratungslehrkraft TeilnehmerInnen aus Grund- und Mittelschulen: Amann-Viehbacher Manuela, Hans-Scholl-GS Burglengenfeld Bayer Carina, Barbara-GS Amberg Bothner Petra, MS Freudenberg Fuchs Ramona, GS Guteneck Gallitzdörfer Doris, GS Bärnau Killer Gabriela, MS Dietfurt a.d.altmühl Kleeberger Anita, GS Falkenberg Smola Daniela, GS Chammünster Sponsel Maria, Pestalozzi-MS Weiden Troidl Daniela, MS Ammersricht Zirngibl Manuela, GS Donaustauf VBA-Teilnehmerin: Ricarda Goppel, GS Hainsacker Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

10 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Regionalkurs Weiterbildung zur Beratungslehrkraft TeilnehmerInnen aus Förderschulen: Koller Barbara, SFZ Bad Kötzting VBA-Teilnehmer: Friedrich Jörg, BS zur sonderpädagogischen Förderung Grafenwöhr Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

11 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Regionalkurs Weiterbildung zur Beratungslehrkraft TeilnehmerInnen aus Gymnasien: Bügl Thomas, Goethe-Gymnasium Regensburg Büschel Benjamin, Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg Effenhauser Ulrich, Benedikt-Sattler-Gymnasium Bad Kötzting Graßl Stephan, Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium Cham Riedl Claudia, Gregor-Mendel-Gymnasium Amberg Roidl Jan, Herzog-Christian-August-Gymnasium Sulzbach- Rosenberg Schmidkonz Matthias, Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

12 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Regionalkurs Weiterbildung zur Beratungslehrkraft TeilnehmerInnen aus Realschulen: Attenberger Birgit, Staatl. Realschule Furth i. Wald Diepold Peter, Staatl. Realschule für Knaben Neumarkt i.d. Opf Kredler Isabella, Mädchenrealschule der Armen Schulschwestern v. Unserer Lieben Frau Regensburg-Niedermünster Lachauer Ingrid, Albert-Schweitzer-Realschule Regensburg Sigl Markus, Staatl. Realschule am Kreuzberg Burglengenfeld Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

13 Neues aus der Staatlichen Schulberatungsstelle Regionalkurs Weiterbildung zur Beratungslehrkraft TeilnehmerInnen aus Beruflichen Schulen: Weber-Zacher Ulrike, Staatliche Berufsschule Neustadt a.d. Wn. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

14 Neues aus KM und ISB KM auf Twitter Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

15 Neues aus KM und ISB Broschüren und Plakate zur Schulberatung Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

16 Neues aus KM und ISB aktualisierte Broschüren bestellbar unter: Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

17 Neues aus KM und ISB Kiosk-App Broschüren Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

18 Neues aus KM und ISB Portal Elternmitwirkung Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

19 Neues aus KM und ISB Bildungsberichterstattung: Übertrittszahlen Übertritte von der Grundschule in die Sekundarstufe I aktualisierte Informationen bzw. Daten: Daten für Bayern insgesamt zeitliche Entwicklung Landkreise und kreisfreie Städte Jungen und Mädchen Kinder mit deutschem Pass und ohne deutschen Pass Themenseite abrufbar unter: g-schulentwicklung/bildungsberichterstattung/uebertritte/ Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

20 Neues aus KM und ISB Neues Programm Schule öffnet sich Weiterentwicklung des pädagogischen Angebots an bayerischen Schulen durch multiprofessionelle Teams im Schuljahr 2018/19 40 zusätzliche Stellen für SchulpsychologInnen zur Verbesserung der schulpsychologischen Betreuung von SchülerInnen sowie zur Stärkung besonderer Beratungsfelder z.b. KIBBS, Mobbingprävention) 60 Stellen für SchulsozialpädagogInnen geplant bis 2022: 500 neue Stellen für SchulsozialpädagogInnen und SchulpsychologInnen Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

21 Neues aus KM und ISB Schulsozialarbeit an bayerischen Schulen Neu aufgenommen in das BayEUG Art. 60 Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer, Werkmeisterinnen bzw. Werkmeister, Heilpädagogische Förderlehrerinnen bzw. Heilpädagogische Förderlehrer, Schulsozialpädagoginnen bzw. - pädagogen (3) 1 Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule durch gruppenbezogene Prävention und wirken in gruppenbezogener Arbeit an der Werteerziehung und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit. 2 Art. 59 Abs. 2 gilt entsprechend. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

22 Neues aus KM und ISB Schulsozialarbeit an bayerischen Schulen SchulsozialpädagogInnen als Angehörige des Schulpersonals; Arbeitgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus SchulsozialpädagogInnen sind in der Regel an einer Stammschule verankert, können aber in ihrer Zuständigkeit weitere Schulen umfassen parallel dazu weiterhin an bayerischen Schulen auch JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen); Jugendämter als Sachaufwandsträger Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

23 Neues aus KM und ISB Schulsozialarbeit an bayerischen Schulen Aufgaben Unterstützung der Schulen Präventionsarbeit, Persönlichkeitsentwicklung und Wertebildung Projekttage zur Prävention von Gewalt und Mobbing für SchülerInnen Ansprechpartner für Eltern bei themenspezifischen Gesprächsrunden schulinterne Lehrerfortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer schulische Ansprechpartner für externe Partner der Werteerziehung, insbesondere in Projekten der schulbezogenen Jugendarbeit Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

24 Neues aus KM und ISB Schulsozialarbeit an bayerischen Schulen Schulsozialarbeit an Schulen in der Oberpfalz im Schuljahr 2018/19: Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg (weitere Gymnasien bei Bedarf) Staatliche Realschule für Knaben Neumarkt i. d. Opf. und Staatliche Realschule für Mädchen Neumarkt i. d. Opf. Staatliche Berufliche Oberschule Regensburg und Staatliches Berufliches Schulzentrum Regensburger Land Staatliches Berufliches Schulzentrum Oskar-von-Miller Schwandorf Mittelschule Windischeschenbach Dreifaltigkeits-Grundschule Amberg Johann-Michael-Sailer-Grundschule Barbing Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

25 Neue Testverfahren IDS-2 Intelligenz- u. Entwicklungsskalen für Kinder und Jugendliche (IDS-2) vollständige Überarbeitung und konzeptuelle Erweiterung der IDS anwendbar für erweiterte Altersspanne: 5-20-Jährige geeignet für das gesamte Spektrum der Entwicklungsund Leistungsdiagnostik modular aufgebaut; in Abhängigkeit von der individuellen Fragestellung ist die Erfassung von Intelligenzwerten sowie auch von Kompetenzen in fünf entwicklungsrelevanten Funktionsbereichen (Exekutive Funktionen, Psychomotorik, Sozial- Emotionale Kompetenz, Schulische Kompetenzen und Arbeitshaltung) möglich Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

26 Lese-Rechtschreib-Störung Verbalbemerkungen in Grundschulzeugnissen Bei Notenschutz wegen Lese-Rechtschreib-Störung dürfen in den Zeugnissen der Grundschule auch keinerlei Beschreibung der Kompetenzen in diesem Lernbereich erfolgen. Der Noten schutz schützt auch vor bloßen verbalen Beschreibungen im Zeugnis. Begründung: Die nicht wertende Beschreibung von Kompetenzen, die dem Notenschutz unterliegen, im Zeugnis ist problematisch, da die Kompetenzbeschreibungen die Noten vertiefend und differenzierend erläutern sollen. Besteht Notenschutz, gibt es dazu keinen Anlass. Überdies besteht die Gefahr, dass über die Beschreibung der Kompetenzen in den Textfeldern Rückschlüsse auf den Leistungsstand gezogen werden könnten. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

27 Lese-Rechtschreib-Störung Beantragung von NTA und Notenschutz beim Übertritt in weiterführende Schulen Wenn im Rahmen der Anmeldung im Anmeldeformular ein Feld Lese- Rechtschreib-Störung angekreuzt ist und ein fachärztliches Zeugnis abgegeben wurde, ist dies als Antrag auf Gewährung von Notenschutz auszulegen. In jedem Fall hätte die Schule dann die Verpflichtung nachzufragen, ob dies als Antrag auf Gewährung von Notenschutz zu werten ist. Unterlässt sie dies, sollte dem Schüler daraus kein Nachteil entstehen, da die Auslösung und die Klärung des Missverständnisses in der Sphäre der Schule liegen. Umgekehrt haben die SchülerInnen bzw. deren Eltern die Obliegenheit schon nach der Korrektur der ersten (spätestens zweiten) Leistungserhebung auf den ( vermeintlich gestellten ) Antrag hinzuweisen. Dann wird sich das Problem auch im Nachhinein lösen lassen. Das Verfahren der Überprüfung der Lese- Rechtschreib-Störung muss dann zügig durchgeführt werden und nötigenfalls die Korrektur der ersten Leistungserhebung auf dessen Grundlage neu erfolgen. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

28 Lese-Rechtschreib-Störung NTA und Notenschutz bei Fremdsprachen Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes können nicht nur in modernen, sondern auch in alten Fremdsprachen (Latein, ) gewährt werden. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

29 Rechenstörung S3-Leitlinie Veröffentlichung der neuen S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung am 13. März 2018 Download der Langform der Leitlinie sowie des Leitlinienreports möglich unter: Für die Unterstützung von SchülerInnen mit Rechenstörung an bayerischen Schulen gelten weiterhin die bisher bekannten Regelungen, vgl. auch terstuetzung_nachteilsausgleich_notenschutz.pdf Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

30 Änderungen in der BaySchO 20 Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung (2) 1 Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen 1. bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder 2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen. Tatbestände Nr. 1 und Nr. 2 sind nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen! Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

31 Änderungen in der BaySchO 33 Nachteilsausgleich 33 Abs 4 BaySchO, der bisher den Verzicht auf Leistungsbewertungen mit Ziffernnoten regelte, wird aufgehoben. Da vom Regelungsgehalt nur Grund- u. Mittelschulen betroffen sind, wurden entsprechende Regelungen in die GrSO ( 11) bzw. MSO ( 18) aufgenommen. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

32 Änderungen in der BaySchO 35 (2) Zuständigkeit (NTA/Notenschutz) Berücksichtigung der Schulen für Kranke in der Regelung zur Zuständigkeit bei der Gewährung von NTA und Notenschutz (in anderen Fällen als Lese-Rechtschreib-Störung): (2) 2 In den übrigen Fällen sind zuständig: 1. bei Grundschulen und Mittelschulen, Förderzentren sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke, die Schülerinnen und Schüler der genannten Schularten unterrichten, die Schulleiterin oder der Schulleiter bzw. die für die Prüfung eingesetzte Kommission, 2. bei Realschulen und Gymnasien, sonstigen beruflichen Schulen sowie den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke, die Schülerinnen und Schüler der genannten Schularten unterrichten, die Schulaufsicht für die jeweilige Schulart. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

33 Neuigkeiten aus den Fachbereichen

34 Fachbereiche Inklusion Geplante Fortbildung: Dyspraxie im Kindes- und Jugendalter Datum: Do, , Uhr Ort: Haus des guten Hirten Ettmannsdorfer Str Schwandorf Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

35 Fachbereiche Inklusion Folgende Schulen haben zum Schuljahr 2018/19 das Schulprofil Inklusion neu erhalten: Grund- und Mittelschule: Grundschule Grafenwöhr Dr.-Eisenbarth-Mittelschule Oberviechtach Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

36 Fachbereiche Inklusion Neue Tandemklasse (1. Jahrgangsstufe) an der Grundschule der Vielfalt und Toleranz in Regensburg Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

37 Fachbereiche Inklusion Insgesamt 28 Schulpsychologische InklusionsberaterInnen an Realschulen und Gymnasien. Weiterbildung im Schuljahr 2017/18: StRin Lena Kirchner OStRin Manuela Kraus OStRin Christine Kribbel StR Andreas Müller OStR Josef Rackl OStRin Christine Weranek StR Andreas Wohlgemuth StRin Noura Zeitouni Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

38 Fachbereiche Inklusion Weiterbildung im Schuljahr 2016/17: StRin (RS) Miriam Bayer-Schmidt StR Max Funfack StRin (RS) Sarah Hartl StRin Lisa Kinkelin BerRin Gabriele Kurz OStRin Margareta Lankes StRin (RS) Ursula Lautenschlager StRin Tanja Schneiderbanger StRin (RS) Eva-Maria Stimpel StRin (RS) Lisa Zoch Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

39 Fachbereiche Inklusion Weiterbildung im Schuljahr 2015/16: StRin Manuela Beck StRin Cornelia Hackl (Templin) StRin (RS) Annette Hillebrand SemRin ZFLin in Psycholgie Maria Hrubesch StRin Eva-Maria Kittel BerRin Barbara Maier-Gigl StRin Ramona Rieger StRin Margit Scharl StR Christian Steiner StR Dr. Benedikt Wisniewski Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

40 Fachbereiche Inklusion Ansprechpartner für Inklusion im beruflichen Schulwesen (mussten von den Schulen den jeweiligen Schulaufsichten gemeldet werden) dreitägige Fortbildung für die Ansprechpartner für Inklusion an der ALP Dillingen: Inklusive Netzwerkarbeit an beruflichen Schulen im Juli 2018 Inklusive Netzwerkarbeit an der FOS/BOS im September 2018 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

41 Fachbereiche Inklusion Literaturempfehlung: Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Diabetologie e.v. (Hrsg., 8. Auflage, 2017): Kinder mit Diabetes in der Schule: Informationen für Lehrerinnen und Lehrer. Mainz. novo nordisk. Online abrufbar unter: Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

42 Fachbereiche Lehrergesundheit Weiterer Ausbau der Lehrergesundheit auf drei Säulen Supervision und Coaching für Lehrkräfte für Schulleitungen und deren MitarbeiterInnen Kollegiale Fallberatungsgruppen für Lehrkräfte (z.t. mit unterschiedlichen Schwerpunkten) für Schulleitungen und deren MitarbeiterInnen Fortbildungen, v.a. AGIL für Lehrkräfte als SchiLF zur Information über das Konzept Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

43 Fachbereiche Lehrergesundheit Folgende KollegInnen befinden sich derzeit in der Supervisionsausbildung: Berufliche Schulen: StRin Christine Christa OStRin Maria Seitz Grund- u. Mittelschule: BRin Andrea Kummer Lin Dr. Barbara Gottschling Gymnasium: OStR Dr. Benedikt Wisniewski Realschule: StRin (RS) Ursula Lautenschlager Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

44 Fachbereiche Lehrergesundheit Terminankündigung: Lehr-Supervision für SupervisorInnen und Coaches Staatliche Schulberatungsstelle Lehr-Supervision für LeiterInnen von Kollegialen Fallberatungsgruppen Staatliche Schulberatungsstelle Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

45 Fachbereiche Lehrergesundheit Bei Interesse Kontakt über Lehrergesundheitsbeauftragten Vermittlung möglicher Angebote Vermittlung eines Referenten Margit Scharl, OStRin Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

46 Fachbereiche KIBBS Anzahl der KIBBS-Einsätze und Zeitbedarf im Schuljahr 2017/18: KIBBS-Einsätze: 11 und 216,0 eingesetzte Zeitstunden Krisenthemen Gewaltandrohung allgemein 1 Suizid einer Schülerin/ eines Schülers 5 Suizidversuch einer Schülerin/ eines Schülers 2 Unfalltod einer Schülerin/ eines Schülers 2 Unfalltod eines Elternteils 1 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

47 Fachbereiche KIBBS Schularten (Schuljahr 2017/18): Berufsfachschule 1 Gymnasium 5 Mittelschule 4 Sonstige 1 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

48 Fachbereiche KIBBS Geplante Fortbildungen DyRiAS Fortbildung für KIBBS-Mitglieder Fortbildungen für schulhausinterne Krisenteams in allen Schularten zur Ausbildung neuer KIBBS-Mitglieder: Erstellung eines Fortbildungskonzepts in Notfallpsychologie und Krisenintervention im schulischen Kontext an der ALP Dillingen durch die Regionalund Landeskoordinatoren; für 2020 ist an der ALP Dillingen ein neuer Weiterbildungskurs geplant Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

49 Fachbereiche Demokratie und Toleranz Extremismusprävention Terminankündigung 6. Juni 2019 Symposion zum Thema Antisemitismus im Amberger Rathaussaal in Kooperation mit der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg und dem Polizeipräsidium der Oberpfalz Es referieren: Prof. Dr. Wolfgang Benz (u.a. Autor des mehrbändigen Handbuches des Antisemitismus, Träger des Geschwister-Scholl-Preises) Julia Ebner (u.a. Autorin des 2017 erschienen und viel beachteten Buches Wut was Islamisten und Rechtsextreme mit uns machen, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Londoner Institute für Strategic Dialogue mit dem Spezialgebiet Rechtsextremismus und gegenseitige Radikalisierung) Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

50 Fachbereiche Landesprojekt Schule als Lebensraum ohne Mobbing Koordination im Schuljahr 2018/19: StDin Christina Heller-Boerschmann, zentrale Beratungslehrkraft für Gymnasien OStRin Manuela Beck, staatliche Schulpsychologin für Gymnasien Multiplikatoren: Julia Aumann Manuela Fornoff Marco Kerscher Maren Köhn Ina Krause Julia Macharowsky Margit Scharl Sybille Schieler Jörn Schrader Benedikt Wittmann Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

51 Fachbereiche Landesprojekt Schule als Lebensraum ohne Mobbing Arbeitsschwerpunkte im Fachbereich: schulinterne Lehrerfortbildungen, z. B. zu den Themen Classroom Management, Cybermobbing, neue Autorität, Möglichkeiten der Prävention und Intervention bei Mobbing Begleitung von Schulen durch ein Multiplikatorenteam Präventions- und Interventionsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler (z. B. das Präventionsprogramm "Fairplayer" oder schulerlebnispädagogische Maßnahmen) Hilfe in einer akuten Mobbingsituation: No Blame Approach Supervisionsgruppe für Multiplikatoren des Landesprojektes und für Lehrkräfte, die den No Blame Approach durchführen Flyer mit entsprechender Angebotsübersicht liegt aus! Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

52 Fachbereiche Landesprojekt Schule als Lebensraum ohne Mobbing Geplante Fortbildungen: Umsetzung des Konzepts der neuen Autorität nach Prof. Haim Omer für die Schulpraxis (Referent: Marco Kerscher, 15. März 2019) Adäquate Reaktionen auf verbale Angriffe im Schulalltag und empathische Gesprächsführung (Referent: Wolfgang Kindler, voraussichtlich 01. April 2019) Erlebnispädagogik im Schulalltag (Referentin: Julia Aumann, Sommer 2019) Fortbildung an der ALP Dillingen: Medienhelden (Februar 2019) Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

53 Fachbereiche Besondere Begabungen finden und fördern AnsprechpartnerInnen im Schuljahr 2018/2019 Dr. Benedikt Wisniewski, OStR, zentraler Schulpsychologe für Gymnasien Christina Heller-Boerschmann, StDin, zentrale Beratungslehrkraft für Gymnasien Multiplikatorinnen für den Grund- u. Mittelschulbereich: Dr. Barbara Gottschling, Lin, zentrale Schulpsychologin für Grundund Mittelschulen Andrea Kummer, BRin, zentrale Schulpsychologin für Grund- und Mittelschulen Irene Zeisel, BRin, Schulpsychologin für Grund- und Mittelschulen Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

54 Fachbereiche Besondere Begabungen finden und fördern Geplante Fortbildungen Begabtenförderung mit minimalem Aufwand in der Grundschule Mentoring, Teil 4 (zusammen mit der MB-Dienststelle für die Gymnasien) Diagnostik von Hochbegabung Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

55 Neuigkeiten aus den Schularten

56 Grund- und Mittelschule Änderungen in der GrSO und MSO GrSO 11 bzw. MSO 13: Bewertung der Leistungen (2) vorübergehende Notenaussetzung aus pädagogischen Gründen in begründeten Einzelfällen: Entscheidung durch die Lehrerkonferenz; vorher: Anhörung der Erziehungsberechtigten (3) Ersatz von Noten in Leistungsnachweisen durch eine allgemeine Bewertung bei sonderpädagogischem Förderbedarf: Entscheidung durch die Lehrerkonferenz auf der Grundlage des Förderdiagnostischen Berichts mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten; in einzelnen Fächern, in denen Leistungen erbracht werden, die den Anforderungen der jeweiligen Jgst. entsprechen, können Noten erteilt werden. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

57 Grund- und Mittelschule Änderungen in der GrSO und MSO GrSO 15 (4) bzw. MSO 18 (5): Zwischen- und Jahreszeugnisse im Fall einer vorübergehende Notenaussetzung aus pädagogischen Gründen: auf die Erteilung von Zeugnisnoten kann verzichtet werden; die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz Im Fall des Ersatzes von Noten in Leistungsnachweisen durch eine allgemeine Bewertung bei sonderpädagogischem Förderbedarf: in den Zeugnissen sind die Noten durch allgemeine Bewertungen zu ersetzen; bei benoteten Leistungen in einzelnen Fächern können auch im Zeugnis Noten erteilt werden. Soweit der MSD eingeschaltet war, soll er bei den allgemeinen Bewertungen bzw. bei der Erteilung von Noten beteiligt werden. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

58 Grund und Mittelschule Änderungen in der GrSO und MSO Die bisherigen Übergangsklassen werden zu Deutschklassen für den ganzen Tag weiterentwickelt Deutschklassen werden jahrgangsstufenübergreifend organisiert Ziel: Vorbereitung auf den Besuch einer Regelklasse 8 Abs. 1 und Anlage 2 der GrSO 10 Abs. 1 und Anlage 2 der MSO enthalten die schulordnungsrechtlichen Regelungen für die Bildung, die Inhalte, die Organisation und den Besuch der Deutschklassen Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

59 Grund und Mittelschule Änderungen in der GrSO und MSO Neu in den Deutschklassen Kulturelle Bildung und Werteerziehung erweitertes Unterrichtsangebot (4 Stunden) Unterricht basiert auf dem bestehenden Lehrplan PLUS und greift im Sinne einer Querschnittsaufgabe auf die in den einzelnen Fächern verankerten Kompetenzerwartungen und Inhalte zurück Anlagen des KMS vom Änderungen der GrSO und MSO enthalten eine Zusammenstellung der relevanten Lehrplaninhalte sowie praktische Hilfestellungen und Anregungen Noten werden durch eine allgemeine Bemerkung ersetzt Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

60 Grund und Mittelschule Änderungen in der GrSO und MSO Neu in den Deutschklassen Sprach- und Lernpraxis am Nachmittag flexible Sprach- und Lernförderung und weitere Angebote zur kulturellen Bildung Organisation und Durchführung durch Kooperationspartner Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

61 Grund und Mittelschule Änderungen in der GrSO und MSO Zusätzliche Deutschförderung DeutschPLUS 8 Abs. 2 GrSO bzw. 10 Abs. 2 MSO regeln unter welchen Voraussetzungen Schülerinnen und Schüler in Regelklassen zusätzliche Deutschförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, die aus organisatorischen Gründen keine Deutschklasse besuchen können die bereits in Deutschland geboren sind, aber nicht den erforderlichen Sprachstand aufweisen Ziel: Ausbau einer Fach- und Bildungssprache Deutsch Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

62 Grund und Mittelschule Änderungen in der GrSO und MSO 22 der MSO wird entsprechend angepasst Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung in der Praxisklasse und Deutschklasse Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

63 Grund- und Mittelschule Flexible Grundschule Folgende Grundschulen haben zum Schuljahr 2018/19 das Profil Flexible Grundschule erhalten: Grundschule Bruck i.d. Opf. Sebastian-Kneipp-Grundschule Edelsfeld Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

64 Grund- und Mittelschule Grundschul Lotsen Aussetzung der Lotsentätigkeit Übertrittsberater und begleiter Eine spezielle Übertrittsberatung und -begleitung wird durch bislang als Lotsen tätige Grundschullehrkräfte sichergestellt Übertrittsberater und -begleiter stehen für folgende Aufgaben zur Verfügung: Beratungszeit für Eltern, Lehrkräfte und Schüler im Zusammenwirken mit Schulpsychologen und /oder Unterstufenbetreuern Informationsveranstaltung zur Lernmethodik der GS Beratung bei Fragen zum Probeunterricht Mitwirkung bei den Informationsveranstaltungen zur Übertrittsphase in den Jgst. 3 und 4 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

65 Grund- und Mittelschule Grundschul Lotsen Die Übertrittsberater und begleiter werden über eine Koordinatorin/einen Koordinator unmittelbar mit den MB- Dienststellen vernetzt Koordination von Terminen für zentrale Veranstaltungen Weiterleitung komplexerer Beratungsbedarfe Koordinatorinnen in der Oberpfalz Fr. Hußlein (Realschulen) Fr. Böger (Gymnasien) Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

66 Grund- und Mittelschule Grundschul Lotsen Übertrittsberater/begleiter in der Oberpfalz im Schuljahr 18/19: AM: Susanne Graf, Albert-Schweitzer-Grundschule Amberg AM-L: Petra Kraska, Pestalozzi Grundschule Sulzbach-Rosenberg CHA: Eva-Maria Gsellhofer, Grundschule Bad Kötzting NEW: Kerstin Schröder, Grundschule Grafenwöhr NM: Andrea Fügl, Schwarzachtal-Grundschule Berg R: Markus Gilg, Konrad-Grundschule Regensburg und Stefan Marufke, Grundschule Königswiesen SAD: Katrin Bischoff, Linden-Grundschule Schwandorf und Stefanie Hauser, Grundschule Neunburg vorm Wald TIR: Monika Gottsmann, Grundschule Kemnath WEN: Birgit Bayer, Albert-Schweitzer-Grundschule Weiden/Opf. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

67 Grund- und Mittelschule Grundschul Lotsen Kontaktaufnahme zu den Übertrittsbegleitern: Erwünscht ist der kurze Weg, d.h. die anfordernde Schule meldet sich direkt beim zuständigen ÜBB telefonisch über die Stammschule dienstliche Adresse Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

68 Grund- und Mittelschule Förder- und Beratungsstellen Mathematik Förder- und Beratungsstellen für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen im Schuljahr 2018/19 Einrichtung einer Förderstelle in jedem Schulamtsbezirk der Oberpfalz Angebot für SchülerInnen der Grundschule sowie deren Eltern und Lehrkräfte Ziele und Aufgaben Förderung von Kindern in Einzelförderung oder in Zweiergruppen Feststellung der Lernausgangslage/ Diagnosegespräch Beratung von Eltern und Lehrkräften Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

69 Grund- und Mittelschule Förder- und Beratungsstellen Mathematik Förder- und Beratungsstellen für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen Kontaktaufnahme: Telefon oder Link zu den Förder- und Beratungsstellen auf der Homepage der Schulämter Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der entsprechenden KM-Seite Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

70 Realschule Beratungsrelevantes aus der RSO 34 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten in der 10. Jahrgangsstufe 3 Schülerinnen und Schüler, denen bereits auf Grund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, nehmen an der Abschlussprüfung nicht teil. 4 In diesem Fall gilt die Abschlussprüfung als abgelegt und nicht bestanden. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

71 Realschule Beratungsrelevantes aus der RSO 34 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten: Begründung Es wird parallel zur Gymnasialschulordnung (GSO) geregelt, dass eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung als Ablegen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung gilt. Dies hat zur Konsequenz, dass auch Schülerinnen und Schüler, die bereits die Jahrgangsstufe 9 wiederholt haben, zur Abschlussprüfung zum nächsten Prüfungstermin zugelassen werden können und vor allem gemäß Art. 54 Abs. 5 Satz 3 BayEUG grundsätzlich auch die Jahrgangsstufe 10 wiederholen dürfen. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

72 Realschule Beratungsrelevantes aus der GSO 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 GY (1) 1 Bei Schülerinnen und Schülern mit dem Abschlusszeugnis der Realschule ( ) entfällt die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11, falls im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern ein Notendurchschnitt von 1,5 oder besser erreicht wurde. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

73 Realschule Beratungsrelevantes aus der GSO 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 GY 2 Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser beschränkt sich die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache; sie entfällt bei Eintritt in die Jahrgangsstufe Die Probezeit entfällt jeweils. 4 Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

74 Realschule Beratungsrelevantes aus der GSO 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 GY (2) 1 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) kann für geeignete Absolventinnen und Absolventen der Realschule ( ) Einführungsklassen einrichten. 2 Der erfolgreiche Besuch einer Einführungsklasse berechtigt zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

75 Realschule Beratungsrelevantes aus der GSO 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 GY 4 Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein Durchschnitt aus den Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von 2,00 oder besser im Abschlusszeugnis oder ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

76 Realschule Beratungsrelevantes aus der GSO 16 Unterrichtsfächer in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 GY (2) Kernfächer sind Deutsch, zwei Fremdsprachen, Mathematik und Physik, ferner am 1. Humanistischen Gymnasium (HG) Griechisch, 2. Sprachlichen Gymnasium (SG) eine weitere Fremdsprache, 3. Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium (NTG) Chemie, 4. Musischen Gymnasium (MuG) Musik, 5. Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium (WWG) Wirtschaft und Recht, 6. Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (SWG) Politik und Gesellschaft. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

77 Realschule Fachbezeichnung Das Unterrichtsfach Haushalt und Ernährung wurde umbenannt in Ernährung und Gesundheit Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

78 Gymnasium Änderungen der GSO 7 (1) Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 (1) 1 Bei Schülerinnen und Schülern mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Abschlussprüfung über den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule entfällt die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11, falls im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern ein Notendurchschnitt von 1,5 oder besser erreicht wurde. 2 Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser beschränkt sich die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache; sie entfällt bei Eintritt in die Jahrgangsstufe Die Probezeit entfällt jeweils. 4 Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

79 Gymnasium Änderungen der GSO 7 (2) Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 (2) 1 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann für geeignete Absolventinnen und Absolventen der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittelschule mit mittlerem Schulabschluss Einführungsklassen einrichten. 2 Der erfolgreiche Besuch einer Einführungsklasse berechtigt zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums. 4 Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein Durchschnitt aus den Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von 2,00 oder besser im Abschlusszeugnis oder ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

80 Gymnasium Änderungen der GSO 16 Unterrichtsfächer in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 (2) Kernfächer sind Deutsch, zwei Fremdsprachen, Mathematik und Physik, ferner am 1. Humanistischen Gymnasium (HG) Griechisch, 2. Sprachlichen Gymnasium (SG) eine weitere Fremdsprache, 3. Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium (NTG) Chemie, 4. Musischen Gymnasium (MuG) Musik, 5. Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium (WWG) Wirtschaft und Recht, 6. Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (SWG) Politik und Gesellschaft. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

81 Gymnasium Änderungen der GSO 21 Leistungsnachweise (2). 2 Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und sollen sich auch auf grundlegende Ergebnisse und Inhalte des bisherigen Kompetenzaufbaus beziehen. 4 Im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, insbesondere individuelle Projektbeiträge der Schülerinnen und Schüler, gefordert. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

82 Gymnasium Änderungen der GSO 29 Bewertung der Leistungen in den Jgst. 12 und 13 (3) 1 Die Fächer Geschichte + Sozialkunde (einstündig) bilden eine gemeinsame Halbjahresleistung, die sich aus den gemäß Abs. 2 gebildeten Punktzahlen pro Fach ergibt, welche im Verhältnis 2:1 (Geschichte : Sozialkunde) gewichtet werden; abweichend von 21 Abs. 3 Satz 1 wird im Fach Sozialkunde mindestens ein kleiner Leistungsnachweis gefordert. 2 Bei Belegung des Fachs Sozialkunde (zweistündig) wird sowohl für das Fach Geschichte als auch für das Fach Sozialkunde eine eigene Halbjahresleistung gemäß Abs. 2 ermittelt. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

83 Gymnasium Änderungen der GSO 30 Entscheidung über das Vorrücken (3) Bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache, die keinen eigenständigen Deutschunterricht erhalten, und bei Aussiedlerschülerinnen und schülern sind in den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in der Bundesrepublik Deutschland unzureichende Leistungen im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 bei der Entscheidung über das Vorrücken nicht zu berücksichtigen. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

84 Gymnasium Änderungen der GSO 32 Notenausgleich 1 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 10 und 11, die nach 30 Abs. 1 Satz 2 vom Vorrücken ausgeschlossen sind, kann unter folgenden Voraussetzungen Notenausgleich gewährt werden: 1. Sie weisen nicht in einem weiteren Vorrückungsfach Note 5 oder 6 auf, 2. sie haben Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können, oder haben in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3, 3. sie durften in die nichtbestandene Jahrgangsstufe nicht nur auf Grund eines Notenausgleichs vorrücken und 4. in der Jahrgangsstufe 10 kann erwartet werden, dass das Ziel der Jahrgangsstufe 11 erreicht und in der Jahrgangsstufe 11 kann erwartet werden, dass das Ziel des Gymnasiums erreicht wird. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

85 Gymnasium Änderungen der GSO 62 Prüfungsergebnis und Gesamtqualifikation (1). 3 Der erste Prüfungsteil ist bestanden, wenn 1. kein Fach mit 0 Punkten abgeschlossen wurde, 2. insgesamt mindestens 220 Punkte erreicht wurden und 3. in mindestens zwei der vier Fächer wenigstens 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht wurden, davon eines mit erhöhtem Anforderungsniveau Deutsch, Mathematik oder fortgeführte Fremdsprache. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

86 Gymnasium Änderungen der GSO 68 (1) Übergangsbestimmung (1) 1 An ausgewählten Gymnasien kann das Staatsministerium 1. im Schuljahr 2022/23 eine Einführungsklasse oder Sammelklasse, 2. im Schuljahr 2023/24 eine Jahrgangsstufe 11 und 3. im Schuljahr 2024/25 eine Jahrgangsstufe 12 entsprechend den Bestimmungen des achtjährigen Gymnasiums einrichten. 2 In diese Klassen können auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die wegen der Umstellung auf das neunjährige Gymnasium keine geeignete Möglichkeit zum Wiederholen, zum Rücktritt oder zum individuellen Verkürzen der Lernzeit vorfinden, soweit dies auch im Hinblick auf die räumlichen und personellen Verhältnisse der Schule möglich ist. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

87 Gymnasium Änderungen der GSO 68 (2) Übergangsbestimmung (2) 1 Auf Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums findet diese Verordnung in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung weiter Anwendung. 2 Dies gilt nicht für 9 Abs. 7, 15 Abs. 3 Satz 2, 29 Abs. 3 Satz 1, 30 Abs. 3, 55 Abs. 1, 61 Abs. 4 Satz 1, 62 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, Anlage 4 Absatz vor Nr. 1 und Nr. 3.1 und Anlage 8 Nr. 6. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

88 Berufliche Schulen Telekolleg Beginn eines neuen Lehrgangs im November 2018 Möglichkeit des Erwerbs eines Mittleren Schulabschlusses und der Fachhochschulreife in berufsbegleitender Form Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

89 Berufliche Schulen KMK-Zertifikatsprüfung Englisch KMK-Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung Beratungsrelevante Änderungen Änderung der Niveaubezeichnung statt Niveaustufen I, II und III werden nun die Bezeichnungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verwendet: A2, B1 und B2 Erlangung des Mittleren Schulabschluss Hierfür ist das erfolgreiche Ablegen der KMK-Zertifikatsprüfung Englisch auf Niveau B1 erforderlich Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

90 Berufliche Schulen KMK-Zertifikatsprüfung Englisch Teilnehmerkreis Berufs- und Berufsfach-, Wirtschafts- und Fachschulen In Einzelfällen Zulassung von ehemaligen SchülerInnen sofern sie glaubhaft machen, dass sie die Prüfung als Nachweis für den Mittleren Schulabschluss brauchen Neues Zertifikatsmuster (Flyer, Präsentation zur Information von SUS, Infos zum Prüfungsangebot und zu den Prüfungsterminen) Quelle: KMS vom VI.4-BS /2/1 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

91 Berufliche Schulen Berufssprachliche Förderung von SchülerInnen in Fachklassen und im BGJ/s Teilnehmerkreis SchülerInnen mit einem besonderen Sprachförderbedarf in den Fachklassen aller Jahrgangsstufen der BFS, BS, sowie im BGJ/s vorrangig für Asylbewerber und Flüchtlinge aber auch für andere SchülerInnen, die erst kürzlich aus dem Ausland zugezogen sind Organisation Einrichtung eigener Kurse oder Klassenteilung Entscheidung liegt bei der Schulleitung im pädagogischen Ermessen Quelle: KMS vom SF-BS /120/1 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

92 Berufliche Schulen Änderungen von Schulordnungen BSO 4 Abs.2 Satz 1 Berufsschulberechtigte Berufsschulberechtigte, für die weder eigene Klassen noch ein doppelqualifizierender Bildungsgang BS Plus eingerichtet werden und die einen mittleren Schulabschluss nachweisen, können auf Antrag von den Fächern Religionslehre, Ethik oder Deutsch befreit werden 12 Abs.2 Leistungsnachweise ³Leistungsnachweise im Pflichtfach Englisch können auf Antrag nicht benotet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler berufsschulberechtigt ist oder vor Besuch der Berufsschule weniger als drei Jahre regulär den Englischunterricht an einer Schule der Sekundarstufe I besucht hat.. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

93 Berufliche Schulen Änderungen von Schulordnungen BSO 13 Zeugnisse: Berufsintegrationsvorklassen: Bescheinigung des Leistungsstandes für Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres Lernentwicklungsgespräch zum Schulhalbjahr Vollzeitbeschulung: Eintrag zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule im Jahreszeugnis, soweit noch nicht vorhanden Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

94 Berufliche Schulen Änderungen von Schulordnungen BSO 18 Durchschnittsnote, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, mittlerer Schulabschluss Eintrag Mittlerer Schulabschluss unterbleibt, wenn im Zeugnis mehr als zwei Bemerkungen nach 13 Abs.6 Satz 3 enthalten sind. Nachweis der Englischkenntnisse: 1. im Abschlusszeugnis über den erfolgreichen oder qualifizierenden Abschluss der Mittelschule 2. im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

95 Berufliche Schulen Regionale Veränderungen in der Schullandschaft Einstellung des Schulbetriebes: Haus St. Marien Neumarkt Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Berufsfachschule für Sozialpflege BFS für Altenpflege: keine Aufnahme eines neuen Jahrgangs im ersten Schuljahr aufsteigende Klassen werden zum Abschluss geführt bis 2020 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

96 Berufliche Schulen Neue Ausbildungsberufe ab dem SJ 18/19 Mathematisch-technischer Softwareentwickler (BSZ Wiesau) Produktionstechnologe (BSZ Wiesau) Kaufmann/-frau im E-Commerce (BSZ Sulzbach Rosenberg) Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

97 Berufliche Schulen Neue Doppelqualifizierung ab dem SJ 19/20 Kaufmann/-Frau für Büromanagement im Verbundstudium mit BW (B.A.), Handels- und Dienstleistungsmanagement (B.A.) Kooperationspartner: Staatliches BSZ Sulzbach-Rosenberg OTH Amberg-Weiden OTH Regensburg Zugangsvoraussetzungen: Ausbildungsplatz in einem Unternehmen Studienplatz an einer kooperierenden Hochschule (Hochschulzugangsberechtigung) Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

98 Berufliche Schulen Hebammenausbildung an der Hochschule Start: voraussichtlich zum Wintersemester 2019/2020 an folgenden Standorten: Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

99 Berufliche Schulen KMS vom Leistungserhebung und Notengebung in der Jahrgangsstufe 10 der BS für Schülerinnen und Schüler (SuS), die erst kürzlich aus dem Ausland zugezogen sind Voraussetzungen: SuS, die in eine Fachklasse aufgenommen wurden oder in das Berufsgrundschuljahr eingetreten sind die nicht länger als 48 Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Gebiet begründet haben, in dem Deutsch Amtssprache ist die erstmalig die Jahrgangsstufe 10 besuchen die neu in die BS in die 11. Jahrgangsstufe eintreten: Anwendbarkeit der Regelungen nach Überprüfung durch Regierungen Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

100 Berufliche Schulen KMS vom Maßnahmen: Lehrkräfte können bei Leistungserhebungen einen Zeitzuschlag von maximal 25 % der Arbeitszeit nach pädagogischem Ermessen gewähren. Leistungserhebungen regulär korrigieren aber nicht benoten Leistungserhebungen und Korrektur mit SuS einzeln besprechen SuS erhalten kein Zwischenzeugnis wird durch dokumentiertes Entwicklungsgespräch ersetzt ( SuS, Ausbildungsbetrieb bzw. Arbeitsagentur) Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

101 Berufliche Schulen KMS vom Jahreszeugnis enthält keine Noten, sondern ein von der Schule entwickeltes Wortgutachten zum Leistungsstand/zu den Lernfortschritten Abgeschlossene Lernfelder der 10. Klasse: anstatt der Zeugnisnote die Bemerkung entfällt mangels Leistungsnachweisen ( 13 Abs. 6 S. 3 BSO) 18 Abs. 2 S.1 BSO: Durchschnittsnote des mittleren Schulabschlusses wird aus allen im Abschlusszeugnis enthaltenen Noten errechnet. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

102 Berufliche Schulen KMS vom BGJ Bei Verzicht auf Notengebung: Wiederholung des BGJs nach Beschluss der Lehrerkonferenz Aufnahme der dualen Ausbildung mit AV (Ausbildungsbetrieb kann BGJ-Zeit anerkennen) Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

103 Berufliche Schulen FOSBOS Seit dem Schuljahr 2017/2018 Unterricht auf der Basis des neuen Lehrplans plus für die FOSBOS wesentliche Änderungen nochmals im groben Überblick: Note der fachpraktischen Ausbildung der Jahrgangsstufe 11 geht in die Gesamtnote der Allgemeinen Fachhochschulreife der Jahrgangsstufe 12 als eigenes Fach mit ein der Durchschnitt der Allgemeinen Fachhochschulreife der 12. Klasse setzt sich jetzt auch aus bestimmten Leistungshalbjahren der 11. Klasse zusammen, gleichzeitig sind Leistungsstreichungen möglich das Curriculum wird durch das Angebot individueller Wahlpflichtfächer erweitert Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

104 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (1) Case-Management abgeleitet aus dem KMS vom Inklusion an beruflichen Schulen; Regelungen zur Vergabe von Anrechnungs- und/oder Budgetstunden im Rahmen der Einzelinklusion Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

105 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (2) ANTRAGSSTELLUNG Antrag (der Erz.ber./des Schülers) an Schulleitung Fachärztliches Attest Schwerbeh.ausweis + Versorgungsbescheid MSD-Stellungnahme Wenn die Schulleitung zusätzlich Budgetbzw. Anrechnungsstunden beantragen möchte: MSD-Stellungnahme erforderlich Voraussetzung: aktuelles fachärztl. Attest Schulleiter stellt Antrag auf Anrechnungsund/oder Budgetstunden über Schulaufsicht an Regierung von Oberfranken (OStRin Agnes Kolb) Antrag muss spätestens zum HJ vorliegen Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

106 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (3) Vorbereitung eines MSD-Besuchs: Anforderung durch den Ansprechpartner für Inklusion Vorlage eines aktuellen fachärztlichen Attestes und evtl. des gültigen Schwerbehindertenbescheides + Versorgungsbescheides Inklusionsbeauftragter über nimmt das Case-Management - Informationsabfrage bei betroffenen Fachlehrern Verschriftlichung - Organisation der Sitzung des multiprofessionellen Teams, bestehend aus MSD, Ansprechpartner für Inklusion, Klassenlehrer bzw. Hauptansprechpartner des betroffenen Schülers, evtl. Mitglied der Schulleitung, evtl. Schulpsychologe Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

107 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (4) Hauptthemen: Wo sehen die Lehrkräfte, der Schüler die Hauptprobleme im Unterricht? Welche Unterstützungsmaßnahmen wünschen - die Schule - die Lehrer - der Schüler? Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

108 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (5) Für die Antragsstellung erforderliche Angaben und Unterlagen (1): Name, Klasse, Jahrgangsstufe der SuS (übersichtliche Liste bei mehreren SuS) Schuljahr, für das Stunden beantragt werden Ausbildungsberuf der SuS bei Berufs- bzw. Berufsfachschule Klassengröße Erstantrag oder Folgeantrag Sonderpädagogische Stellungnahme oder Förderdiagnostischer Bericht des zuständigen MSD, adressiert an die Schulleitung, nicht älter als drei Jahre Förderdiagnostischer Bericht muss erstellt werden, wenn die SuS dauerhaft und regelmäßig vom MSD betreut werden. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

109 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (6) Für die Antragsstellung erforderliche Angaben und Unterlagen (2): Weitere Anlagen: Übersicht der Schule über geplanter Fördermaßnahmen sowie die beantragten Anrechnungs-/Budgetstunden Wie plant die Schule die empfohlenen Maßnahmen des MSDs umzusetzen? Fachärztliches Gutachten Schwerbehindertenausweis inklusive Versorgungsbescheid bei Folgeanträgen: Bescheid zum Nachteilsausgleich/Notenschutz Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

110 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (7) Kriterien, die die sonderpädagogische Stellungnahme bzw. der Förderdiagnostische Bericht erfüllen muss (1): a) Darstellung der derzeitigen individuellen Lernausgangslage der SuS bzgl. der Behinderung b) Beschreibung der notwendigen Lernumgebung (Ausleuchtung, Schallisolierung, ) Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule bzw. Lehrern und MSD erforderlich c) Feststellung des behinderungsspezifischen Unterstützungsbedarfs bzw. des sonderpädagogischen Förderbedarfs d) Aussagen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

111 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (8) Kriterien, die die sonderpädagogische Stellungnahme bzw. der Förderdiagnostische Bericht erfüllen muss (2): e) Aussage zu empfohlenen Unterstützungsmaßnahmen im Unterricht und außerhalb des Unterrichts f) Aussage zur empfohlenen Anzahl erforderlicher Anrechnungs- und/oder Budgetstunden Der MSD kann allgemein Lehrerstunden empfehlen, dann ist die Schule frei in der Aufteilung auf Budget- und Anrechnungsstunden, sofern die Umsetzung zu den empfohlenen Maßnahmen passt. Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

112 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (9) LEHRERSTUNDEN Anrechnungsstunden führen zu einer Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit der Lehrkräfte Sinn/Zweck: Kompensation des erforderlichen erheblichen Mehraufwands Mehraufwand kann sein: Umsetzung der Maßnahmen des Nachteilsausgleichs Klassenkonferenzen einberufen Information der Kollegen, Austausch über Förderbedarf Ansprechpartner für den Schüler Budgetstunden ermöglichen behinderungsspezifische Unterstützungsmaßnahmen als Einzelmaßnahme, ausschließlich für Unterrichtung und Förderung. Sie umfassen Unterrichtsvorbereitung, Adaption von Materialien und Korrekturzeiten. zusätzliche Teilung einer Klasse Einrichtung eines regelmäßigen Förderunterrichts Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

113 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (10) Gewährte Anrechnungsstunden können ausschließlich durch die unterrichtende Lehrkräfte beansprucht werden. Budgetstunden können nicht in Anrechnungsstunden umgewidmet werden. Lehrerstundenzahl: Orientierung an entsprechenden Stunden, die den SuS an entsprechenden Förderschulen gewährt würden Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

114 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (11) Schulleitung: Weiterleitung der Anträge + Unterlagen an Schulaufsicht Schullaufsicht: Vorprüfung, u.a. Vollständigkeit Weiterleitung an Regierung von Oberfranken per OWA Schulaufsicht entscheidet über Nachteilsausgleich Notenschutz Regierung von Oberfranken entscheidet über Budgetstunden Anrechnungsstunden Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

115 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (12) Schulaufsicht informiert Erziehungsberechtigte/ volljährige SuS Schule Schule Bescheid der Schulaufsicht über Nachteilsausgleich Notenschutz Bescheid der Schulaufsicht über Nachteilsausgleich Notenschutz Regierungsschreiben von Oberfranken über Budgetstunden Anrechnungsstunden Schule an MSD Kopie des RS Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

116 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (13) Bis zum des bewilligten Schuljahres muss eine Berichterstattung über den Einsatz der gewährten Stunden erstellt werden. Einreichung über Schulaufsicht an Regierung von Oberfranken Formular für diesen Bericht unter: Empfohlene Maßnahmen des MSD und geplante Fördermaßnahmen Umsetzung der Maßnahmen aus Spalte 1 Wirksamkeit der Maßnahmen aus Spalte 1 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

117 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (14) MSD-Ansprechpartner auf der Homepage der Regierung: foerderschulen/msd.php foerderschulen/autismus.php Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

118 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (15) MSD kme: Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für körperlich-motorischen Entwicklung Ansprechpartner für die gesamte Oberpfalz: Edeltraud Maninger Tel.: Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

119 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (16) MSD Hören Institut für Hören und Sprache in Straubing FOS/BOS CHA, R, SAD, WEN WS ESB, WEN, WKD Flyer/Msd.pdf Paul-Ritter-Schule in Nürnberg FOS/BOS AM, NM WS AM, NM user_upload/zfh/pdf/msd/l1_ Flyer_Mobiler_Dienst_2009.pdf Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken in Nürnberg Berufsschulen on/dateien- downloads/flyer/bbw_ _flyer_msd_1.pdf Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

120 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (17) MSD Sehen Ansprechpartner für die gesamte Oberpfalz: Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Förderschwerpunkt Sehen Brieger Str Nürnberg Beate Köttig Telefon: (0911) Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

121 Berufliche Schulen Inklusives Case-Management (18) MSD ASS: Ansprechpartner auf der Homepage der Regierung: schule/info/foerderschulen/autismus.php Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

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