Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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1 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 2/ Februar 2018 Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fortgeltung von Regelungen in Verwaltungsvorschriften für das Landesamt für Schule und Bildung (VwV Fortgeltung LaSuB) vom 29. Dezember Ausschreibung zum Innovationspreis Weiterbildung des Freistaates Sachsen Ausschreibung Sächsischer Landespreis für Heimatforschung Starthilfe für neu gegründete Schülerzeitungen... 8 Sächsischer Jugendjournalistenpreis Ausschreibung Fortbildung Englisch für Lehrkräfte an Oberschulen Studienreise in die Provinzen Alberta und British Columbia/Kanada in Kooperation mit der MacEwan University und dem Bildungsministerium von Alberta in Edmonton Ausschreibung für einen Studienaufenthalt in den USA in Kooperation mit dem Verein zur Förderung deutschamerikanischer Begegnungsprogramme e. V Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Deutsch Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Englisch Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern für das Lehramt an Grundschulen im Freistaat Sachsen Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Informatik Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Mathematik Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Physik Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen im Förderschwerpunkt Sehen Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen und Förderschulen im Freistaat Sachsen im Fach Wirtschaft, Technik und Haushalt/Soziales (WTH) Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Förderschule Schulleiterin/Schulleiter Grundschule Schulleiterin/Schulleiter Oberschule

2 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Förderschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Grundschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Oberschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Gymnasium stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Berufliches Schulzentrum Inhaltsverzeichnis des Ministerialblattes des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Jahrgang

3 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fortgeltung von Regelungen in Verwaltungsvorschriften für das Landesamt für Schule und Bildung I. Regelungen, die in Verwaltungsvorschriften, Förderrichtlinien oder Erlassen des Staatsministeriums für Kultus für die Sächsische Bildungsagentur, für das Sächsische Bildungsinstitut oder für deren Vorgängerbehörden getroffen wurden, gelten für das Landesamt für Schule und Bildung fort. II. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. (VwV Fortgeltung LaSuB) Vom 29. Dezember 2017 Dresden, den 29. Dezember 2017 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz 3

4 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Ausschreibung zum Innovationspreis Weiterbildung des Freistaates Sachsen 2018 Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2018 zum siebzehnten Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Der Preis ist mit insgesamt bis zu Euro dotiert. Ziel Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Projekte oder Ideen zur allgemeinen Weiterbildung im Freistaat Sachsen, die der weiteren Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als eigenständigem und gleichberechtigtem Teil des sächsischen Bildungswesens (vergleiche 1 des Weiterbildungsgesetzes vom 29. Juni 1998 [SächsGVBl. S. 270], das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 [SächsGVBl. S. 130] geändert worden ist, und 9 der Weiterbildungsförderungsverordnung vom 15. Oktober 2008 [SächsGVBl. S. 614], die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Oktober 2016 [SächsGVBl. S. 473] geändert worden ist) dienen, eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen. Das Preisgeld ist zweckgebunden für Weiterbildungsprojekte im Freistaat Sachsen. Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der allgemeinen Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Inhalt der Bewerbungen Die Bewerbungsunterlagen haben Aussagen zu folgenden Punkten zu enthalten: Projektidee und -ziel Zielgruppe Inhalt (einschließlich Weiterbildungsansatz und Innovationsgehalt) und Strategien Arbeitsformen und Methoden Organisationsstruktur und Kooperationen Qualitätssicherung Nachhaltigkeit und Transfer Finanzierung Kontaktdaten inklusive Ansprechpartner des Bewerbers Aus den Bewerbungsunterlagen muss der Rechtsstatus der Antragstellenden eindeutig hervorgehen. Von juristischen Personen des Privatrechts ist ein Nachweis über deren Gemeinnützigkeit vorzulegen. Verfahren Bewerbungen sind bis zum 2. Mai 2018 (Ausschlussfrist) digital und in Schriftform einzureichen bei: Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) Standort Radebeul Referat 33 Dresdner Straße 78c Radebeul innovationspreis@lasub.smk.sachsen.de Die nominierten Anträge werden durch eine vom Staatsministerium für Kultus auf Empfehlung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung beim Staatsministerium für Kultus berufene Jury folgenden Kategorien zugeordnet und in diesen bewertet: Naturwissenschaft und Ökologie Politik und Weltanschauung Medien und Technik Beruf und Arbeitswelt Kultur und Interkulturalität Soziales und Gesundheit Unter den Bewerbungen wird im Jahr 2018 zusätzlich ein Sonderpreis zum Thema Erwachsenenbildung in der digitalisierten Welt ausgelobt. Die abschließende Entscheidung über die Auswahl der Preisträger gemäß 15 Absatz 3 in Verbindung mit 12 der Weiterbildungsförderungsverordnung erfolgt auf Empfehlung der Jury durch das Staatsministerium für Kultus. Der Preis wird im Rahmen einer festlichen Veranstaltung am 12. September 2018 verliehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Antragsberatung Es besteht die Möglichkeit der Antragsberatung im Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul (Telefon oder -371). Antragsform Die Bewerbung ist auf zehn DIN-A4-Seiten, Schriftgröße mindestens 11 pt und Zeilenabstand 1,5 (inklusive Anlagen) zu beschränken. Fotos und Grafiken sind als Bestandteil der zehn Seiten zugelassen. Pro Träger darf nur ein Projekt eingereicht werden. Die Bewerberinnen und Bewerber stimmen einer Veröffentlichung ihrer eingereichten Projekte durch Dritte zu. 4

5 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Sächsischer Landespreis für Heimatforschung 2018 Das Staatsministerium für Kultus schreibt im Jahr 2018 zum elften Mal den Sächsischen Landespreis für Heimatforschung aus. Mit dem Preis sollen Arbeiten von ehrenamtlich tätigen Autorinnen und Autoren ausgezeichnet werden, in denen beispielhaft Aspekte der sächsischen Heimat erforscht und dargestellt sind. Durch die öffentliche Würdigung solcher Leistungen sollen auch junge Menschen ermuntert werden, sich mit ihrer Heimat auseinanderzusetzen. Gerade in einem zusammenwachsenden Europa und im Zeichen zunehmender Globalisierung ist es für die Identität des Einzelnen wie der Gemeinschaft wichtig und dem Grundgedanken der Toleranz zuträglich, sich der eigenen Wurzeln und Traditionen bewusst zu sein. Heimat ist nichts Museales. Heimat lebt vom Engagement der Zeitgenossen, von der Kenntnis der gesellschaftlichen Zusammenhänge und Entwicklungen. Heimat lebt von der Beschäftigung mit Menschen und ihrer Kultur, mit Natur und Landschaft, mit Vergangenheit und Gegenwart. Diesen Ansatz verfolgt der Sächsische Landespreis für Heimatforschung. Teilnahmebedingungen Mit dem Sächsischen Landespreis für Heimatforschung werden in sich geschlossene Arbeiten (als Buch oder in anderer zum Beispiel multimedialer Form) ausgezeichnet, die eine eigene Forschungsleistung darstellen. Der Preis ist für Laienforscherinnen und Laienforscher gedacht, daher darf die Arbeit nicht im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ausbildung beziehungsweise einer darauf aufbauenden beruflichen Tätigkeit stehen. Es werden drei Hauptpreise, drei Schülerpreise (für Teilnehmer aller Schularten) und ein Jugendförderpreis (für Teilnehmer bis zum 30. Lebensjahr) verliehen. Für den Schülerpreis können auch Arbeiten eingereicht werden, die wissenschaftlichen Kriterien noch nicht voll entsprechen. In allen drei Kategorien können sowohl Einzelarbeiten als auch Gruppenarbeiten eingereicht werden. Beim Landespreis und beim Jugendförderpreis können dies Redaktionsoder Autorenkollektive sein, beim Schülerpreis zum Beispiel Klassen, AGs, Kurse. Auf dem Bewerbungs-Coupon ist ein Gruppenmitglied beziehungsweise die betreuende Lehrkraft als Ansprechpartner anzugeben. Willkommen sind Arbeiten zu folgenden Themengebieten: Orts-, Regional- und Landesgeschichte (auch grenzüberschreitend); Deutsche und Sorben; Heimatvertriebene (Verlust der alten Heimat; neue Heimat in Sachsen); Integration von Zuwanderern; Industrie- und Technikgeschichte; Natur- und Umweltkunde; Kunstgeschichte, Volkskunst; Mundart und Namenkunde; Feste und Bräuche. Preise Der Sächsische Landespreis für Heimatforschung ist dotiert mit: 1. Preis: Euro; 2. Preis: Euro; 3. Preis: Euro; Jugendförderpreis: Euro; drei Schülerpreise: jeweils 500 Euro. Weitere Leistungen können mit einem Sonderpreis oder mit einer Ehrenurkunde gewürdigt werden. Jury Alle Einsender erhalten ein Teilnahme-Zertifikat. Der Jury zur Preisvergabe gehören an: je zwei Vertreter des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde sowie des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz; eine Lehrerin; je ein Vertreter der Sächsischen Landesbibliothek Staatsund Universitätsbibliothek, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung und des Staatsministeriums für Kultus (Jury-Vorsitz). Bewerbung Die Arbeiten der Heimatforscherinnen und Heimatforscher können von diesen selber oder auch von Dritten eingereicht werden. Die Arbeiten sind in zweifacher Ausfertigung einzusenden. In Frage kommen gedruckte, maschinengeschriebene oder auch multimedial produzierte Arbeiten (VHS oder DVD; interaktive Arbeiten auf CD). Nicht entgegengenommen und gewertet werden Textformen wie zum Beispiel Word-Dokumente auf CD oder PDF-Dateien. Einsendungen sind zu richten an das Staatsministerium für Kultus. Alle Einsender erhalten eine Empfangsbestätigung. Die Einsender erklären sich automatisch damit einverstanden, dass ihre Arbeiten (zwei Exemplare) zu Dokumentationszwecken beim Ausrichter des Landespreises verbleiben, sofern sie mit einem Preis oder einer Ehrenurkunde ausgezeichnet wurden. Die ausgezeichneten Arbeiten werden nach Abschluss des Wettbewerbs der Sächsischen Landesbibliothek Staatsund Universitätsbibliothek und der Bibliothek des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz übergeben. Dort sind sie öffentlich zugänglich. Alle anderen Arbeiten werden nach der Preisverleihung im Herbst 2018 zurückgesandt. Die Zusendung muss enthalten: den ausgefüllten Bewerbungs-Coupon (vom Ende dieser Ausschreibung); eine Kurz-Darstellung der eingereichten Arbeit, in der gegebenenfalls der Beitrag des Bewerbers sowie Beiträge anderer Autoren oder Gruppenmitglieder gekennzeichnet sind; eine Darstellung des Zusammenhangs, in dem die Arbeit entstanden ist (bei Schüler-Gruppenarbeiten: Schule sowie Kurs, AG oder ähnliches nennen); 5

6 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 einen tabellarischen Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers, gegebenenfalls der Gruppen-Mitglieder. (Bei Schüler-Gruppenarbeiten die beteiligten Schülerinnen und Schüler und die betreuende Lehrkraft nennen.) Einsendeschluss ist der 7. Mai Die Preisverleihung Die Verleihung des Sächsischen Landespreises für Heimatforschung 2018 findet im Herbst 2018 statt. Die Ausschreibung ist auch im Internet abrufbar: www. bildung.sachsen/heimatpflege 6

7 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK Bewerbungs-Coupon Sächsischer Landespreis für Heimatforschung 2018 Einsendeschluss: 7. Mai 2018 Ich/Wir bewerbe(n) mich/uns um den Ich/Wir schlage(n) vor für den Landespreis Jugendförderpreis Schülerpreis Vor- und Zuname der Verfasserin/des Verfassers (Bei Gruppenarbeiten: Angaben zum Ansprechpartner, bei Schüler-Gruppenarbeiten: zusätzlich Angaben zur betreuenden Lehrkraft) Geburtsjahr Titel der Arbeit Erscheinungsjahr Region, auf die sich die Arbeit bezieht Anschrift der Verfasserin/des Verfassers beziehungsweise des Einreichers: Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon, (Bei Gruppenarbeiten: Angaben zum Ansprechpartner, bei Schüler-Gruppenarbeiten: zusätzlich Angaben zur betreuenden Lehrkraft) Ausbildung/Beruf der Verfasserin/des Verfassers Handelt es sich bei der Arbeit um eine Auftragsarbeit gegen Honorar (zum Beispiel für eine Gemeinde oder für eine Ausstellung)? Ja Nein Steht sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit? Ja Nein Ergänzende Mitteilungen können in einem Anhang niedergelegt werden. Ort Datum Unterschrift Den ausgefüllten Coupon zusammen mit zwei Exemplaren der Arbeit sowie den Anlagen gemäß Ausschreibung bitte senden an: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Referat 32 Stichwort: Landespreis für Heimatforschung Carolaplatz Dresden. 7

8 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Starthilfe für neu gegründete Schülerzeitungen Zur Neugründung von Schülerzeitungen gewährt das Staatsministerium für Kultus auch im Schuljahr 2017/2018 eine Starthilfe von maximal 250 Euro pro Zeitung. Bis zu dieser Höhe werden Rechnungen beglichen, die bei der Herstellung der Schülerzeitung entstehen (beispielsweise Kosten für Papier, Druck oder technische Ausrüstung). Die Unterstützung gilt ausdrücklich auch für Online-Zeitungen. Die Unterstützung wird nur nach Vorlage der folgenden Angaben bewilligt: Zusicherung, dass die Zeitung von Schülerinnen und Schülern verantwortet wird (Ausnahme Grund- und Förderschulen), Vorlage einer inhaltlichen Planung der ersten Ausgabe beziehungsweise die erste Ausgabe muss vorgelegt werden, Vorlage der finanziellen Planung inklusive erwarteter Einnahmen und Ausgaben der ersten Ausgabe die erste Ausgabe darf nicht vor Schuljahresbeginn 2017/18 erschienen sein. Die Unterlagen/Nachweise sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Antrag auf Starthilfe an die unten genannte Adresse einzureichen. Eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums und der Jugendpresse Sachsen e. V. entscheiden über die Vergabe der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Starthilfe besteht nicht. Einsendeschluss ist der 31. März Nach der Bewertung erhalten die Antragsteller/innen einen verbindlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe ihnen die Starthilfe gewährt wird. Maximal bis 250 Euro können Ausgaben beglichen werden, dazu müssen die Originalrechnungen eingereicht werden. Falls die Zeitung nicht erscheint, ist die Starhilfe zurückzuzahlen. Schulen, die in den vergangenen vier Jahren (seit 2014) eine Starthilfe erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt. Schulen, die eine Starthilfe erhalten, sollen sich mit ihrer Zeitung am Sächsischen Schülerzeitungswettbewerb des laufenden Schuljahres beteiligen. Die Ausschreibung dazu erfolgt im vorliegenden Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sowie auf dem Sächsischen Bildungsserver. Die vollständigen Unterlagen sind zu senden an: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 32, Frau Herles, Postfach , Dresden. Der Antrag auf Starthilfe ist als PDF-Datei auf dem Bildungsserver abrufbar unter Er wird auf Anfrage auch elektronisch versandt, Rückfragen an petra. herles@smk.sachsen.de. 8

9 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK Sächsischer Jugendjournalistenpreis 2018 Das Staatsministerium für Kultus und die Jugendpresse Sachsen e. V. vergeben gemeinsam den Sächsischen Jugendjournalistenpreis Der Wettbewerb fördert Schülerzeitungen als ein wichtiges Element demokratischer Schulkultur. Die besten Schülerzeitungen jeder Schulart qualifizieren sich für den bundesweiten Schülerzeitungswettbewerb der Länder. Die Schirmherrschaft über den Sächsischen Jugendjournalistenpreis 2018 hat der Staatsminister für Kultus, Herr Christian Piwarz. Kategorien/Teilnahmebedingungen: Der Jugendjournalistenpreis wird in den folgenden Kategorien vergeben: Schülerzeitung Grundschule Förderschule Oberschule Gymnasium Berufsbildende Schule Einzelbeiträge I und II (1. bis 3. Platz, Näheres siehe unten) Print/Online Foto/Illustration Förderpreise/Sonderpreise Sonderpreis für die beste Onlinezeitung beziehungsweise den besten Schülerblog Sonderpreis Social Media Teilnehmen können Schülerzeitungsredaktionen (beziehungsweise hier tätige Autoren und Autorinnen) sächsischer Schulen. Die Zeitung muss regelmäßig erscheinen, nicht zugelassen sind Sonderhefte, Jahrbücher oder Schulchroniken. Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind Zeitungen und Einzelbeiträge, die ab Mai 2017 erschienen sind. In den Kategorien Einzelbeiträge und Foto können nur Beiträge gewertet werden, die von Schülern verfasst wurden. Artikel beispielsweise für die Tagespresse oder Jugendzeitschriften sind ausgeschlossen. Der Bewerbung ist ein Exemplar der Schülerzeitung beizufügen, in dem der Beitrag erschienen ist. Flyer mit Informationen und dem Anmeldeformular zur Teilnahme können bei der Jugendpresse angefordert oder auf der Homepage heruntergeladen werden: Preise: 1. Preis je Schulart: 500 Euro; 2. Preis je Schulart: 300 Euro; 3. Preis je Schulart: 100 Euro. Einzelpreise I (6 bis 14 Jahre): 1. Platz: 100 Euro; 2. Platz: 75 Euro; 3. Platz: 50 Euro. Einzelpreise II (ab 15 Jahre): 1. Platz: 100 Euro; 2. Platz: 75 Euro; 3. Platz: 50 Euro. Foto/Illustration 1. Platz: 100 Euro; 2. Platz: 75 Euro; 3. Platz: 50 Euro. Aufsteiger: 200 Euro. Sonderpreis Social Media: 100 Euro. Sonderpreis Online: 300 Euro. Hinzu kommen Sachpreise, zum Beispiel Software und Bücher. Alle Preisträger erhalten eine Urkunde. Die feierliche Siegerehrung findet im Frühsommer 2018 statt. Bewertung: Eine Jury aus Vertretern der Veranstalter sowie Fachleuten aus Journalismus, Fotografie, Medien- und Online-Gestaltung ermittelt die Preisträger. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: Schulleben: Die Schülerzeitung spiegelt Mitverantwortung und Mitgestaltung in der Schule wider; Interessenvertretung: Die Schülerzeitung greift angemessen Interessen und Probleme der Schülerschaft auf; Einbeziehung jugendrelevanter Themen des außerschulischen Bereichs: Die Schülerzeitung nimmt Anteil am Geschehen in der Region, im Land und in der Welt; Schülerorientierung bei Inhalt, Sprache und Erscheinungsbild; Strukturierung: übersichtliche Themenstruktur, Schwerpunktthemen; Argumentationsniveau, Originalität, Kreativität, journalistisches Herangehen; Layout: grafische Gestaltung, Titelbild, Inhaltsverzeichnis, Impressum. Einsendeschluss: 12. April 2018 Bewerbungsunterlagen: Für die Teilnahme in den Kategorien Grundschule, Förderschule, Oberschule, Gymnasium, Berufsbildende Schule (Print): Sechs Exemplare ein und derselben für den Wettbewerb nominierten Schülerzeitungs-Ausgabe ab Mai 2016 sowie je ein Exemplar aller im Schuljahr erschienen Ausgaben. Für die Bewerbung um den Onlinepreis: der Link zur Webseite beziehungsweise zum Schülerblog. 9

10 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Für die Bewerbung um die Autorenpreise: Ein Originalheft mit dem Wettbewerbs-Beitrag sowie drei Kopien des Beitrags (Print) beziehungsweise Zusendung des Beitrags in digitaler Form per . Für die Bewerbung um den Fotopreis: Ein Originalheft mit dem Wettbewerbs-Beitrag sowie drei Kopien des Fotos (Print) beziehungsweise Zusendung des Beitrags in digitaler Form (per oder als Datenträger). Jeder Bewerbung in jeder der Kategorien ist ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular beizufügen. Das Formular ist Bestandteil des Flyers; es kann bei der Jugendpresse Sachsen angefordert oder von der oben genannten Homepage heruntergeladen werden. Auf der Homepage befindet sich zudem ein Onlineformular, das alternativ zum Formular des Flyers ausgefüllt werden kann. Einsendung der Wettbewerbsbeiträge an: Jugendpresse Sachsen e. V. Lessingstraße Leipzig Telefon: Fax: jps@jugendpresse.de 10

11 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Fortbildung Englisch für Lehrkräfte an Oberschulen Studienreise in die Provinzen Alberta und British Columbia/Kanada in Kooperation mit der MacEwan University und dem Bildungsministerium von Alberta in Edmonton Gz.: /27/2 Ziele der Studienreise: Erhöhung der Sprachkompetenz Erweiterung der didaktisch-methodischen Kenntnisse Erweiterung der interkulturellen Handlungskompetenz Zielgruppe: Lehrkräfte im Fach Englisch an Oberschulen, die bisher noch nicht an der Studienreise teilgenommen haben. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur Studienreise ist vollständig ausgefüllt bis zum 16. Februar 2018 auf dem Dienstweg an den personalführenden Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB), Referat/Sachgebiet 31 Unterstützungssystem zu richten. Bewerbungen, die nach dem 16. Februar 2018 im personalführenden Standort eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Das Antragsformular auf Zulassung zur Studienreise ist unter abrufbar. Bitte ergänzen Sie die Bewerbung und geben Sie an: eine Erklärung, dass Sie bisher noch nicht an der Studienreise Kanada teilgenommen haben, ob Sie sich in der Vergangenheit bereits für diese Studienreise beworben haben (gegebenenfalls wann). Zeitraum: 30. September bis 24. Oktober 2018 (25. Oktober 2018 Ankunft in Dresden) Quotierung: Kosten: Es können 20 Lehrkräfte zugelassen werden. Standort B C D L Z Freie Träger Gesamt Quotierung Die Kursgebühren werden für alle Teilnehmer durch das Bildungsministerium von Alberta und das Staatsministerium für Kultus getragen. Für Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft übernimmt das Staatsministerium für Kultus darüber hinaus die Flug- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für während der Studienreise unentgeltlich bereitgestellte Verpflegungsleistungen. Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft erhalten auf Antrag ferner folgende Kosten durch die personalführende Dienststelle erstattet: Fahrkosten zum Vorbereitungstreffen im Staatsministerium für Kultus, Fahrkosten vom Wohnort zum Flughafen und zurück. Darüber hinaus ist die Erstattung weiterer Reisekosten ausgeschlossen. Insbesondere sind die Kosten für nicht unentgeltlich bereitgestellte Verpflegungsleistungen sowie für fakultative Veranstaltungen von den Teilnehmern als Eigenanteil selbst zu tragen. Erfahrungsgemäß entstehen vor Ort in Kanada in Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen weitere Kosten (unter anderem für Exkursionen, Verpflegung), die mit circa 500 Euro zu beziffern sind. Für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können Reisekosten vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Zu veranschlagen sind Kosten für Flüge, Übernachtung und Verpflegung in Höhe von insgesamt circa Euro, die nach Durchführung der Studienreise durch das Staatsministerium für Kultus in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Fahrten zum Vorbereitungstreffen und zum Flughafen. Hinweise: Es wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen. Die Unterbringung der Teilnehmer erfolgt in einem Appartementhotel (Doppelzimmer) in der Nähe des Kursortes in Edmonton und in einem Hotel (Doppelzimmer) in Vancouver. Die Mitnahme eines Laptops wird vorgeschlagen. Die Teilnehmer werden durch das Staatsministerium für Kultus zu einem Vorbereitungstreffen am 12. Juni 2018 (nachmittags) eingeladen. Diese Veranstaltung ist verbindlicher Bestandteil der Fortbildung. 11

12 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Ausschreibung für einen Studienaufenthalt in den USA in Kooperation mit dem Verein zur Förderung deutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V. Gz.: /25/3 Programm: Teilnahme an Hospitationen in verschiedenen Fächern an unterschiedlichen Schultypen (High Schools zum Beispiel magnet schools, charter schools) Teilnahme an amerikaspezifischen Workshops zu ausgewählten Themen (Youth Culture & Street Trends, Citizenship & Democracy, Racism und so weiter) Studienexkursionen zum Beispiel nach New York, Washington, Philadelphia Unterbringung und Verpflegung: Die Unterbringung erfolgt in ausgewählten amerikanischen Gastfamilien in Newark, Delaware und Umgebung, bei denen auch das Frühstück eingenommen wird. Mittagessen erfolgt in der Mensa beziehungsweise unterwegs. Organisation: Hinflug: Gruppenflug von Berlin nach Philadelphia am Samstag, 6. Oktober 2018 Shuttlebus zu den Gastfamilien Rückflug: Gruppenflug von Philadelphia nach Berlin am Freitag, 19. Oktober 2018, Ankunft in Berlin am Samstag, 20. Oktober 2018 Das Vorbereitungsseminar findet am 14. September 2018 vom Uhr bis Uhr im Staatsministerium für Kultus, Carolaplatz 1, Dresden statt (Änderungen vorbehalten). Es ist eine schriftliche individuelle Auswertung vorgesehen. Die Teilnahme am Vorbereitungsseminar sowie die schriftliche Auswertung sind verpflichtende Bestandteile der Maßnahme. Anfragen zum Programm und zu organisatorischen Fragen: Ina Frost/James Griffin Verein deutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V. Bismarckstraße Berlin Telefon: Fax: info@cc-stiftung.de Zulassungsvoraussetzungen: Lehrkräfte für das Fach Englisch an allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien, die über unterrichtspraktische Erfahrung mit Englisch als Arbeitssprache in einem Sachfach, gegebenenfalls in Modulen, verfügen sowie an Oberschulen, die vornehmlich in den Klassenstufen 8, 9 und 10 unterrichten. Das Programm richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte ohne beziehungsweise mit geringer USA-Erfahrung. Wünschenswert ist die Bereitschaft zur Multiplikation der Fortbildungsinhalte im Kollegium. Bewerbung: Der Antrag auf Zulassung zur Studienreise ist zusammen mit dem ausgefüllten Teilnehmerbogen vollständig ausgefüllt bis zum 28. Februar 2018 auf dem Dienstweg an den personalführenden Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB), Referat/Sachgebiet 31 Unterstützungssystem zu richten. Bewerbungen, die nach dem 28. Februar 2018 im personalführenden Standort eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Das Antragsformular auf Zulassung zur Studienreise ist unter abrufbar. Quotierung: Es können 8 Lehrkräfte zugelassen werden. Standort B C D L Z Freie Träger Gesamt Quotierung Hinweis für Bewerber aus Schulen in freier Trägerschaft: Der Platz wird zentral im LaSuB durch ein Losverfahren ermittelt. Zur Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sind von Bewerbern aus Schulen in freier Trägerschaft Zeugniskopien beziehungsweise geeignete Nachweise beizufügen. Hinweise: Der Besitz eines gültigen Reisepasses ist erforderlich, kann aber auch noch nach dem Erhalt der Teilnahmebestätigung beantragt werden. Es werden sowohl der bisher gültige EU-Reisepass als auch der neue biometrische Pass akzeptiert. Der Pass muss mindestens noch bis 6 Monate nach Beendigung der Reise gültig sein (bis Ende April 2019). Ein Visum ist 12

13 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK für deutsche Staatsbürger nicht erforderlich. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird empfohlen. Kosten: Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme werden durch den Verein zur Förderung deutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V. und das Staatsministerium für Kultus getragen. Von allen Teilnehmern wird ein Eigenanteil in Höhe von 700 Euro erhoben. In diesem Betrag sind die anteiligen Kosten des Gruppenfluges und die Unterbringungskosten während des Kurses enthalten. Die Teilnehmer von Schulen in öffentlicher Trägerschaft erhalten ferner folgende Kosten durch die personalführende Dienststelle erstattet: Fahrkosten zum Vorbereitungstreffen im Staatsministerium für Kultus Fahrkosten vom Wohnort zum Flughafen und zurück 13

14 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Verein zur Förderung deutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V. Bismarckstraße 63, Berlin Telefon: Fax: info@cc-stiftung.de TEILNEHMERBOGEN SACHSEN EXPERIENCE AMERICA 6. Oktober bis 19./20. Oktober 2018 BITTE IN DRUCKSCHRIFT AUSFÜLLEN!!! Name/Vorname/n: Adresse privat: (Bitte unbedingt wie im Reisepass angegeben!) Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefon privat: Fax privat (gegebenenfalls): Ich unterrichte folgende Fächer: Ich unterrichte an der Geburtsdatum: Mobil: (Bitte unbedingt angeben und bitte möglichst keine Schul- -Adresse!) Anzahl der Dienstjahre: Name der Schule Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefon Schule: Fax Schule: Ich war bereits beruflich oder privat in den USA Ja Nein Wenn ja, wann: Reisepass-Nr.: wo: gültig bis: Wenn das Kultusministerium mich nicht als offizielle/n Teilnehmer/in auswählt, würde ich von der Option, auch als Selbstzahler teilnehmen zu können, Gebrauch machen. In diesem Fall beträgt der Eigenbeitrag mindestens 2 300,00 Euro (abhängig vom jeweils geltenden Dollarkurs). Ja Nein Datum: Unterschrift: Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Teilnahme aus versicherungstechnischen Gründen eine Beurlaubung durch den Dienstherren vorliegen muss. 14

15 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Deutsch Gz.: /21/5 Kursbezeichnung: DE-WS2018/19 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 378) geändert worden ist Kursziel: Bewerber gemäß 4 Nummer 1 bis 5 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung erwerben die Lehrbefähigung im Fach Deutsch. Bewerbern gemäß 4 Nummer 6 bis 10 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung wird im Zeugnis die unbefristete Lehrerlaubnis im Fach Deutsch zuerkannt. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik mit einer Lehrbefähigung in mindestens einem Wahlfach, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Beginn: Dauer: Wintersemester 2018/2019 In der Regel mindestens vier Semester Ausbildungsstätten: TU Dresden Universität Leipzig Verlauf: Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Empfohlen wird bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser 15

16 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter abrufbar) ist bis 28. Februar 2018 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Landesamt für Schule und Bildung, Standort, zu Händen der Koordinatoren Seiteneinsteiger) unter Angabe der Wunschausbildungsstätte zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, vom Landesamt für Schule und Bildung, zuständiger Standort, getragen. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der jeweiligen Ausbildungsstätte. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl an den Ausbildungsstätten durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. 16

17 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Englisch Gz.: /21/5 Kursbezeichnung: EN-WS2018/19 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 378) geändert worden ist Kursziel: Bewerber gemäß 4 Nummer 1 bis 5 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung erwerben die Lehrbefähigung im Fach Englisch. Bewerbern gemäß 4 Nummer 6 bis 10 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung wird im Zeugnis die unbefristete Lehrerlaubnis im Fach Englisch zuerkannt. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik mit einer Lehrbefähigung in mindestens einem Wahlfach, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Beginn: Dauer: Wintersemester 2018/19 Mindestens vier Semester Ausbildungsstätte: Verlauf: Universität Leipzig Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Empfohlen wird bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser 17

18 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter abrufbar) ist bis 28. Februar 2018 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Landesamt für Schule und Bildung, Standort, zu Händen der Koordinatoren Seiteneinsteiger) zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, vom Landesamt für Schule und Bildung, zuständiger Standort, getragen. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der jeweiligen Ausbildungsstätte. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl an den Ausbildungsstätten durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. 18

19 1. Februar 2018 Nr. 2 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern für das Lehramt an Grundschulen im Freistaat Sachsen Gz.: /21/5 Kursbezeichnung: GSD-WS2018/19 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 378) geändert worden ist Kursziel: Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die nach 4 Nummer 9 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung zugelassenen Teilnehmenden zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen. Die nach 4 Nummer 10 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung zugelassenen Teilnehmenden absolvieren im Anschluss eine weitere wissenschaftliche Ausbildung in einem Fach der Grundschule, bevor sie in den Vorbereitungsdienst eintreten können. Zulassungsvoraussetzungen: Seiteneinsteiger an Grundschulen und im Primarbereich allgemeinbildender Förderschulen können zu der wissenschaftlichen Ausbildung zugelassen werden, wenn sie: einen nicht lehramtsbezogenen Diplom-, Master-, Magister-, Bachelor- oder einen diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, der an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule erworben wurde und damit eine Ausbildung nachweisen, die mindestens einem Fach der Grundschule zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht ( 4 Nummer 9 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung) oder einen nicht lehramtsbezogenen Diplom-, Master-, Magister- oder einen diesen gleichgestellten Hochschulabschluss nachweisen, der an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule erworben wurde und keinem Fach der Grundschule zugeordnet werden kann ( 4 Nummer 10 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung) und im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig sind. Beginn: Dauer: Wintersemester 2018/19 Mindestens vier Semester Verlauf: Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Ausbildungsstätten: TU Dresden TU Chemnitz Universität Leipzig Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Empfohlen wird bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter abrufbar) ist bis 28. Februar 2018 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Landesamt für Schule und Bildung, Standort, zu Händen der Koordinatoren 19

20 Ministerialblatt des SMK Nr Februar 2018 Seiteneinsteiger) unter Angabe der Wunschausbildungsstätte zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der jeweiligen Ausbildungsstätte. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl an den Ausbildungsstätten durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen gebildet. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, vom Landesamt für Schule und Bildung, zuständiger Standort, getragen. 20

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