Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
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- Felix Damian Koenig
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1 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 3/ März 2017 Inhaltsverzeichnis Tour gegen Gewalt 2017 Wo geredet wird, da fliegen keine Fäuste Gewaltberichte touren wieder Abordnungsausschreibung Teamkoordinatorin/Teamkoordinator am Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Chemnitz Ausschreibung Fortbildung Englisch für Lehrkräfte an Oberschulen Studienreise in die Provinzen Alberta und British Columbia/Kanada in Kooperation mit der MacEwan University und dem Bildungsministerium von Alberta in Edmonton Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen/ Mittelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden n im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen/ Mittelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden n im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Förderschule Schulleiterin/Schulleiter Grundschule Schulleiterin/Schulleiter Oberschule Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium Schulleiterin/Schulleiter Berufliches Schulzentrum stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Förderschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Grundschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Oberschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Gymnasium stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Berufliches Schulzentrum Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen/ Mittelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden n im Förderschwerpunkt Lernen
2 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Tour gegen Gewalt 2017 Wo geredet wird, da fliegen keine Fäuste Gewaltberichte touren wieder Die Unfallkasse Sachsen schickt auch 2017 wieder ein Anti-Gewaltprojekt durch die n des Freistaates. Ab sofort können sich Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen bewerben. Die Kosten für Veranstaltung und Begleitmaterial trägt die Unfallkasse Sachsen. Berichte über Gewalt ist ein Projekt, in dem fünf Personen über ihre Erfahrungen mit Gewalt erzählen freiwillig oder als Bewährungsmaßnahme dazu verpflichtet. Es bietet 70 Minuten provokante, emotionale und authentische Konfrontation mit dem Thema Gewalt für Schüler ab Klassenstufe 8. n sollten über einen bespielbaren Raum für etwa 100 Schüler verfügen; eine erhöhte Spielebene wäre günstig. Der Antragsteller sollte die Auslastung für zwei Veranstaltungen pro Tag gewährleisten, etwa durch die Beteiligung benachbarter n. Von den n erwarten wir engagierte Unterstützung bei der Organisation sowie Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur zeitnahen Nachbereitung des Themas. n, die dieses Angebot in Projekttage oder Ähnliches integrieren, werden bevorzugt. Termine: 21. August 2017, Montag 22. August 2017, Dienstag 23. August 2017, Mittwoch 24. August 2017, Donnerstag 25. August 2017, Freitag 11. September 2017, Montag 12. September 2017, Dienstag 13. September 2017, Mittwoch 14. September 2017, Donnerstag 15. September 2017, Freitag Die Bewerbungen müssen die Verpflichtung zur Nachbereitung enthalten und durch den Schulleiter oder die Schulleiterin autorisiert sein. Anmeldeschluss ist der 30. April Bewerbungen und Fragen: Karsten Janz oder janz@unfallkassesachsen.de 42
3 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Abordnungsausschreibung Das Staatsministerium für Kultus schreibt im Umfang einer 4-tägigen Teilabordnung die Tätigkeit als Teamkoordinatorin/Teamkoordinator am Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Chemnitz zum 1. August 2017 für die, Regionalstelle Chemnitz am Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Chemnitz aus. Es können nur Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrern berücksichtigt werden, die entsprechende Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien in pädagogischen Kontexten besitzen und sich gegenwärtig in einem unbefristeten Arbeits- und Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen befinden. Anforderungsprofil: abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung mit Lehrbefähigung mehrjährige schulpraktische Erfahrung Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Medienerziehung und Medienpädagogik umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich moderner Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere im Umgang mit mobilen Endgeräten Erfahrungen in der Lehrerfortbildung Bereitschaft zur ständigen eigenen Qualifizierung Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit Tätigkeitsprofil: Mitwirkung an schulischen Prozessen unter medienpädagogischen Aspekten Beratung, Schulung, Fortbildung und Begleitung von Bildungsprozessen fachliche, mediendidaktische und technische Beratung der pädagogischen IT-Koordinatoren und Lehrer bei der Auswahl von Medien und der zugehörigen Technik Mitwirkung an der Planung und Umsetzung von pädagogischen Konzepten zur Vermittlung von Medienkompetenz Durchführung und Koordinierung von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen Mitwirkung an der Erarbeitung von innovativen pädagogischen und technischen Konzeptionen und deren Beurteilung für schulische Wirksamkeit Bedarfsermittlung, Angebots- und Eignungsrecherche für Medien Leitung der Beschaffung, Organisation und Bereitstellung des Medien- und Technikbestandes Erschließung und Bewertung von Medien kooperatives Zusammenwirken mit den pädagogischen Mitarbeitern, dem Träger des Medienpädagogischen Zentrums und mit den kommunalen Angestellten Organisation und Kontrolle der Tätigkeiten am Medienpädagogischen Zentrum Konzeptionelle Arbeit zur Weiterentwicklung Medienpädagogischer Zentren Es erwartet Sie eine fordernde und interessante Tätigkeit. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 28. April 2017 auf dem Dienstweg zu richten an: Regionalstelle Chemnitz Annaberger Straße Chemnitz. 43
4 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Ausschreibung Fortbildung Englisch für Lehrkräfte an Oberschulen Studienreise in die Provinzen Alberta und British Columbia/Kanada in Kooperation mit der MacEwan University und dem Bildungsministerium von Alberta in Edmonton Gz.: /27/1 Ziele der Studienreise: Erhöhung der Sprachkompetenz, Erweiterung der didaktisch-methodischen Kenntnisse, Erweiterung der interkulturellen Handlungskompetenz. Zielgruppe: Englischlehrkräfte mit mindestens 4-jähriger Lehrtätigkeit an Mittel-/Oberschulen, Lehrbeauftragte und Mentoren im Bereich Englisch Oberschule, Fachberater für Englisch an Oberschulen, die bisher noch nicht an der Studienreise teilgenommen haben. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildung ist bis zum 16. März 2017 (Posteingang in der Sächsischen Bildungsagentur) auf dem Dienstweg an die zuständige Regionalstelle, Referat 31, der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Dazu ist folgendes Formular zu verwenden: Meldung zur Fortbildungsveranstaltung Formular: zvv_08_00_011 01/2007 Geben Sie zusätzlich formlos an, ob Sie sich in der Vergangenheit bereits für diese Studienreise beworben haben, inwiefern Sie als Multiplikator für andere Lehrkräfte tätig werden können. Zeitraum: 1. Oktober bis 25. Oktober 2017 (26. Oktober 2017 Ankunft in Dresden) Quotierung: Kosten: Es können 20 Lehrkräfte zugelassen werden. Regionalstelle B C D L Z Freie Träger Gesamt Quotierung Die Kursgebühren werden für alle Teilnehmer durch das Bildungsministerium von Alberta und das Staatsministerium für Kultus getragen. Hierfür wird anteilig ein Eigenbeitrag in Höhe von 800 Euro erhoben. Lehrkräfte an öffentlichen n erhalten ferner folgende Kosten durch die erstattet: Fahrtkosten zum Vorbereitungstreffen im Staatsministerium für Kultus, Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen und zurück, Tagegeld während des Aufenthalts an den Tagen, an denen keine Verpflegung zur Verfügung gestellt wird. Für Lehrkräfte von n in freier Trägerschaft können Reisekosten vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Zu veranschlagen sind Kosten für Flüge, Übernachtung und Verpflegung in Höhe von insgesamt circa Euro, die nach Durchführung der Studienreise durch das Staatsministerium für Kultus in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Fahrten zum Vorbereitungstreffen und zum Flughafen. Hinweise: Entstehende Kosten bei Reiserücktritt sind vom Teilnehmer gegebenenfalls zu erstatten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zumindest über die Höhe der Flugkosten von circa Euro wird deshalb empfohlen. Zudem wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen. Die Unterbringung der Teilnehmer erfolgt in einem Appartementhotel (Doppelzimmer) in der Nähe des Kursortes in Edmonton und in einem Hotel (Doppelzimmer) in Vancouver. Erfahrungsgemäß entstehen vor Ort in Kanada in Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen weitere Kosten (unter anderem für Exkursionen, Verpflegung), die mit circa 500 Euro zu beziffern sind und von den Teilnehmern selbst getragen werden müssen. Die Mitnahme eines Laptops wird vorgeschlagen. Die Teilnehmer werden durch das Staatsministerium für Kultus zu einem Vorbereitungstreffen am 29. August 2017 (nachmittags) eingeladen. Diese Veranstaltung ist verbindlicher Bestandteil der Fortbildung. Rückfragen sind unter thoralf.bretschneider@smk.sachsen. de möglich. Für Lehrkräfte an öffentlichen n übernimmt das Staatsministerium für Kultus darüber hinaus die Flug- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für während der Studienreise unentgeltlich bereitgestellte Verpflegungsleistungen. 44
5 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen/Mittelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden n im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Gz.: /17/1-2017/2784 Kursbezeichnung: e/se-ul-ws-2017/2018 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2) und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen Nummer 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Bewerber mit Zulassungsvoraussetzungen Nummer 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Lehrbefähigung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden n b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann oder 10. ein erfolgreiches Studium mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung (unter htm?id=854 abrufbar) ist bis 15. April 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: ein tabellarischer Lebenslauf und Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse. Bewerber, die an einer in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über die Tätigkeit an der bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Beginn: geplant Wintersemester 2017/2018 Dauer: mindestens 4 Semester Verlauf: Die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung wird in Form eines Präsenzkurses mit einem festen Kurstag pro Woche durchgeführt. Kurstag: Der Kurstag wird mit der Zulassung bekannt gegeben. Quotierung: Es können insgesamt 25 Lehrkräfte, davon 23 aus öffentlichen n und 2 aus n in freier Trägerschaft zugelassen werden. Für die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur ergibt sich für Lehrkräfte aus öffentlichen n folgende Quotierung: Bautzen 4 Plätze Chemnitz 5 Plätze Dresden 6 Plätze Leipzig 5 Plätze Zwickau 3 Plätze Bei Nichtausschöpfung des Kontingentes durch einzelne Regionalstellen kann die einen Ausgleich zwischen den Regionalstellen vornehmen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten laut Sächsischem Reisekostengesetz von der zuständigen Regionalstelle getragen. Lehrkräfte von n in freier Trägerschaft rechnen die Kosten beim zuständigen Schulträger ab. 45
6 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Rückzahlungspflicht des Teilnehmers: Jeder Teilnehmer der berufsbegleitenden Weiterbildung schließt mit der personalführenden Stelle vor der Zulassung eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme beträgt drei Jahre. Ausbildungsstätte: Universität Leipzig, Institut für Förderpädagogik (UL) Bemerkungen: Es ist beabsichtigt, die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung durchzuführen. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der UL. Der Kurs wird erst bei einer Mindestbewerberzahl von 20 eingerichtet. Anrechnungsstunden: Es werden vier Anrechnungsstunden gewährt. 46
7 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen/Mittelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden n im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Gz.: /17/1-2017/4024 Kursbezeichnung: ge-ul-ws-2017/2018 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2) und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen Nummer 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Bewerber mit Zulassungsvoraussetzungen Nummer 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Lehrbefähigung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden n b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann oder 10. ein erfolgreiches Studium mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung (unter htm?id=854 abrufbar) ist bis 15. April 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: ein tabellarischer Lebenslauf und Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse. Bewerber, die an einer in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über die Tätigkeit an der bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Beginn: geplant Wintersemester 2017/2018 Dauer: mindestens 4 Semester Verlauf: Die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung wird in Form eines Präsenzkurses mit einem festen Kurstag pro Woche durchgeführt. Kurstag: Der Kurstag wird mit der Zulassung bekannt gegeben. Quotierung: Es können insgesamt 25 Lehrkräfte, davon 23 aus öffentlichen n und 2 aus n in freier Trägerschaft zugelassen werden. Für die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur ergibt sich für Lehrkräfte aus öffentlichen n folgende Quotierung: Bautzen 4 Plätze Chemnitz 5 Plätze Dresden 6 Plätze Leipzig 5 Plätze Zwickau 3 Plätze Bei Nichtausschöpfung des Kontingentes durch einzelne Regionalstellen kann die einen Ausgleich zwischen den Regionalstellen vornehmen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten laut Sächsischem Reisekostengesetz von der zuständigen Regionalstelle getragen. Lehrkräfte von n in freier Trägerschaft rechnen die Kosten beim zuständigen Schulträger ab. 47
8 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Rückzahlungspflicht des Teilnehmers: Jeder Teilnehmer der berufsbegleitenden Weiterbildung schließt mit der personalführenden Stelle vor der Zulassung eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme beträgt drei Jahre. Ausbildungsstätte: Universität Leipzig, Institut für Förderpädagogik (UL) Bemerkungen: Es ist beabsichtigt, die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung durchzuführen. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der UL. Der Kurs wird erst bei einer Mindestbewerberzahl von 20 eingerichtet. Anrechnungsstunden: Es werden vier Anrechnungsstunden gewährt. 48
9 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen/Mittelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden n im Förderschwerpunkt Lernen Gz.: /17/1-2017/4026 Kursbezeichnung: L-UL-WS-2017/2018 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2) und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen Nummer 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung für den Förderschwerpunkt Lernen. Bewerber mit Zulassungsvoraussetzungen Nummer 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Lehrbefähigung im Förderschwerpunkt Lernen. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden n b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann oder 10. ein erfolgreiches Studium mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung (unter htm?id=854 abrufbar) ist bis 15. April 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: ein tabellarischer Lebenslauf und Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse. Bewerber, die an einer in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über die Tätigkeit an der bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Beginn: geplant Wintersemester 2017/2018 Dauer: mindestens 4 Semester Verlauf: Die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung wird in Form eines Präsenzkurses mit einem festen Kurstag pro Woche durchgeführt. Kurstag: Der Kurstag wird mit der Zulassung bekannt gegeben. Quotierung: Es können insgesamt 25 Lehrkräfte, davon 23 aus öffentlichen n und 2 aus n in freier Trägerschaft zugelassen werden. Für die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur ergibt sich für Lehrkräfte aus öffentlichen n folgende Quotierung: Bautzen 4 Plätze Chemnitz 5 Plätze Dresden 6 Plätze Leipzig 5 Plätze Zwickau 3 Plätze Bei Nichtausschöpfung des Kontingentes durch einzelne Regionalstellen kann die einen Ausgleich zwischen den Regionalstellen vornehmen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten laut Sächsischem Reisekostengesetz von der zuständigen Regionalstelle getragen. Lehrkräfte von n in freier Trägerschaft rechnen die Kosten beim zuständigen Schulträger ab. 49
10 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Rückzahlungspflicht des Teilnehmers: Jeder Teilnehmer der berufsbegleitenden Weiterbildung schließt mit der personalführenden Stelle vor der Zulassung eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme beträgt drei Jahre. Ausbildungsstätte: Universität Leipzig, Institut für Förderpädagogik (UL) Bemerkungen: Es ist beabsichtigt, die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung im Förderschwerpunkt Lernen durchzuführen. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der UL. Der Kurs wird erst bei einer Mindestbewerberzahl von 20 eingerichtet. Anrechnungsstunden: Es werden vier Anrechnungsstunden gewährt. 50
11 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus: Regionalstelle Dresden Postfach Dresden im Park Freital für geistig Behinderte Somsdorfer Straße Freital A 14/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 Voraussetzungen sind: a) vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule b) hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt und eine mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung in diesem Förderschwerpunkt Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 51
12 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus: Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Grundschule Bernhard Hantzsch Kurort Hartha A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Grundschule Dürrröhrsdorf-Dittersbach Schulstraße Dürrröhrsdorf-Dittersbach A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher 120. Grundschule Dresden Am Gerberbach Trattendorfer Straße Dresden Grundschule Bannewitz Neues Leben Bannewitz 47. Grundschule Dresden Mockritzer Straße Dresden Regionalstelle Leipzig Postfach Leipzig A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 Grundschule Nils Holgersson Großlehna Schwedenstraße Markranstädt A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit sowie eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der, Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. 52
13 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Schriftliche Bewerbungen sind bis 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 53
14 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an den nachstehend aufgeführten Oberschulen aus: Regionalstelle Bautzen Postfach Bautzen Adolf-Traugott-von-Gersdorf-Oberschule Kodersdorf Schulstraße Kodersdorf A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 Regionalstelle Chemnitz Postfach Chemnitz Heinrich-Heine-Oberschule Lauter-Bernsbach Hermann-Uhlig-Platz Lauter-Bernsbach Oberschule Altendorf Ernst-Heilmann-Straße Chemnitz A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 Regionalstelle Dresden Postfach Dresden 30. Oberschule Dresden Unterer Kreuzweg Dresden 121. Oberschule Dresden Johann Georg Palitzsch Gamigstraße Dresden Oberschule Siegfried Richter Gröditz Franz-Liszt-Straße Gröditz Oberschule Geising Hauptstraße Altenberg A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt, Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern der Mittelschule, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der. 54
15 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 55
16 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgenden Gymnasien aus: Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Gymnasium Geschwister Scholl Nossen Seminarweg Nossen Städtisches Gymnasium Riesa Joseph-Haydn-Straße Riesa A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern des Gymnasiums, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 56
17 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführtem Beruflichen Schulzentrum aus: Regionalstelle Dresden Postfach Dresden BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung Dresden Canalettostraße Dresden A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: erworbene Lehrbefähigung a. mit Erster und Zweiter Staatsprüfung beziehungsweise Master of Education und Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden n beziehungsweise mit nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenem universitären wissenschaftlichen Hochschulabschluss (nach mindestens 4-jähriger fachwissenschaftlicher Ausbildung) und Lehrbefähigung für den berufstheoretischen Unterricht in der entsprechenden beruflichen Fachrichtung oder b. mit Erster und Zweiter Staatsprüfung beziehungsweise Master of Education und Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien beziehungsweise mit nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenem pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer und Lehrbefähigung für zwei Fächer (Klassen 5 bis 12), jeweils mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Sekundarstufe II an berufsbildenden n, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 57
18 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Förderschulen aus: Regionalstelle Dresden Postfach Dresden zur Lernförderung Großenhain Remonteplatz Großenhain zur Lernförderung Meißen Max-Dietel-Straße 18a Meißen A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 Voraussetzungen sind: a) vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule b) hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt und eine mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung in diesem Förderschwerpunkt Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 58
19 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus: Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Grundschule Dippoldiswalde Ruppendorfer Straße 12a Dippoldiswalde 117. Grundschule Dresden Ludwig Reichenbach Reichenbachstraße Dresden Julius-Mißbach-Grundschule Neustadt Bischofswerdaer Straße Neustadt i. Sa. Pestalozzi-Grundschule Nossen Schulstraße Nossen 68. Grundschule Dresden Am Heiligen Born Heiligenbornstraße Dresden A 13/vergleichbare EntgGr. A 13/vergleichbare EntgGr. A 13/vergleichbare EntgGr. A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher nächstmöglicher nächstmöglicher nächstmöglicher A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit sowie eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 59
20 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an den nachfolgend aufgeführten Oberschulen aus: Regionalstelle Bautzen Postfach Bautzen Oberschule an der Weinau Zittau Weinauallee Zittau Regionalstelle Chemnitz Postfach Chemnitz A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Oberschule Aue-Zelle Agricolastraße Aue Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschule Hainichen Lutherplatz Hainichen A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2018 Regionalstelle Dresden Postfach Dresden 128. Oberschule Carola von Wasa Dresden Rudolf-Bergander-Ring Dresden Oberschule Siegfried Richter Gröditz Franz-Liszt-Straße Gröditz Friedrich-Schiller-Oberschule Neustadt/Sachsen Rosa-Luxemburg-Straße Neustadt i. Sa. Oberschule Radebeul Mitte Wasastraße Radebeul A 14/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt, Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern der Mittelschule, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung. 60
21 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 61
22 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgenden Gymnasien aus: Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Werner-von-Siemens-Gymnasium Großenhain Franz-Schubert-Allee Großenhain A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 Regionalstelle Bautzen Postfach Bautzen Christian-Weise-Gymnasium Zittau Theaterring Zittau Regionalstelle Chemnitz Postfach Chemnitz A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Carl-von-Bach-Gymnasium Stollberg Parkstraße Stollberg Gymnasium Burgstädt Fr.-Marschner-Straße Burgstädt A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt, Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern des Gymnasiums, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als Fachleiter/in, Fachberater/in, Oberstufenberater/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. 62
23 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 63
24 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Beruflichen Schulzentren aus: Regionalstelle Leipzig Postfach Leipzig BSZ 12 Robert Blum Leipzig Rosenowstraße Leipzig A 15/vergleichbare EntgGr. 1. Oktober 2017 Regionalstelle Dresden Postfach Dresden BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung Dresden Canalettostraße Dresden BSZ für Elektrotechnik Dresden Strehlener Platz Dresden BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Karl August Lingner Dresden Maxim-Gorki-Straße Dresden BSZ Großenhain Karl Preusker Poststraße Großenhain A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: erworbene Lehrbefähigung a. mit Erster und Zweiter Staatsprüfung beziehungsweise Master of Education und Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden n beziehungsweise mit nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenem universitären wissenschaftlichen Hochschulabschluss (nach mindestens 4-jähriger fachwissenschaftlicher Ausbildung) und Lehrbefähigung für den berufstheoretischen Unterricht in der entsprechenden beruflichen Fachrichtung oder b. mit Erster und Zweiter Staatsprüfung beziehungsweise Master of Education und Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien beziehungsweise mit nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenem pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer und Lehrbefähigung für zwei Fächer (Klassen 5 bis 12), jeweils mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Sekundarstufe II an berufsbildenden n, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als Fachleiter/in, Fachberater/in, Oberstufenberater/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 64
25 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Die Stellenbewertung beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. März 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 65
26 Ministerialblatt des SMK Nr März 2017 Anzeigen Krankenversicherungsverein a. G. Branchen: Kundenmonitor Deutschland TESTSIEGER Kundenzufriedenheit Private Krankenversicherungen Bausparkassen Details unter Eine große Gemeinschaft bietet Schutz Sie suchen eine optimale Vorsorge für den Krankheitsfall? Kostengünstig, leistungsstark, individuell, zuverlässig? Dann werden auch Sie Mitglied bei Deutschlands größtem privaten Krankenversicherer. Mehr als 2,1 Millionen Vollversicherte profitieren bereits von den hervor ragenden Leistungen der Debeka. Landesgeschäftsstelle Dresden An der Pikardie 2 A Dresden Telefon (03 51) Landesgeschaeftsstelle_Dresden@ debeka.de Landesgeschäftsstelle Leipzig Käthe-Kollwitz-Straße Leipzig Telefon (03 41) Landesgeschaeftsstelle_Leipzig@ debeka.de www. debeka.de anders als andere 66
27 2. März 2017 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK Kampagne Fairtrade-Schools Den Fairen Handel an die bringen Eine Kampagne von TransFair e.v. Die Kampagne Fairtrade-Schools ist ein Projekt von TransFair e.v. Seit seiner Gründung 1992 setzt sich TransFair e.v. dafür ein, durch faire Handelsbedingungen und Handelspartnerscha en auf Augenhöhe Produzentenorganisa onen im globalen Süden Wege aus der Armut zu ermöglichen. TransFair vergibt in Deutschland das Fairtrade-Siegel für fair gehandelte Produkte und fördert durch seine Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit das Bewusstsein für verantwortungsvollen und nachhal gen Konsum. TransFair gehört zum Dachverband Fairtrade Interna onal, der die Standards des Fairen Handels festlegt. Weitere Informa onen zur Arbeit von TransFair, den Fairtrade-Standards und aktuellen Neuigkeiten finden Sie auf der Website: Die Kampagne Fairtrade-Schools Die bundesweite Kampagne nimmt n an die Hand und unterstützt sie bei ihrem Engagement für den Fairen Handel. Zudem möchte sie einen besonderen Einsatz würdigen und vergibt den offiziellen Titel Fairtrade-School. Fairtrade-Schools zeigen: Hier hat der Faire Handel einen festen Platz und wird im Schulalltag gelebt. Um Fairtrade-School zu werden, müssen fünf Kriterien erfüllt werden: ein Fairtrade-Schulteam, bestehend aus Schülerinnen und Schülern, Lehrkrä en und Interessierten, koordiniert und sammelt Ideen, wo und wie mehr Fairness in den Schulalltag einfließen kann. Anschließend erstellen sie in Abs mmung mit der Schulleitung einen Fairtrade-Kompass, an dem sich die auf ihrem Weg zur Fairtrade-School orien ert. An der müssen fair gehandelte Produkte angeboten werden, Fairer Handel wird im Unterricht behandelt und krea ve Gemeinscha sak onen sorgen dafür, dass Fairtrade im Schulalltag keine Eintagsfliege ist. Mehr als 300 n tragen bundesweit bereits den Titel Fairtrade-School. Über 200 weitere befinden sich auf dem Weg. Ihr möchtet Euch auch für den Fairen Handel einsetzen und Eure fairer gestalten? Ihr möchtet Euch mit anderen engagierten n bei bundesweiten Vernetzungstreffen austauschen? ccc Dann macht mit bei der Kampagne Fairtrade-Schools! Alle Informationen findet Ihr unter Kontakt: Maike Schliebs TransFair e.v. m.schliebs@fairtrade-deutschland.de Wir behandeln ganzheitlich: Celenus Deutsche Klinik für Integrative Medizin und Naturheilverfahren Fachzentrum für Innere Medizin/Stoffwechsel, Psychosomatik und Orthopädie Prof.-Paul-Köhler-Str Bad Elster Hotline: 0800/ info@dekimed.de Seit Januar 2011 ein Unternehmen der Celenus-Gruppe (Von allen Kostenträgern zur stationären Vorsorge und Reha anerkannt) Sprachförderprogramme für Inklusion und Integration Laute Unterscheiden 69,90 Hören-Sehen-Schreiben 79,90 Schulschriften E.T.Verlag Hoher Esch Lotte Anzeigenschluss für die April-Ausgabe ist am
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