1. Lehrpersonen nach dem Beschäftigungsumfang Hauptberuflich 5) davon phase (Altersteilzeit) Beschäftigungsumfang vollzeit 6) teilzeit 6) Stundenweise
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- Rudolf Dressler
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1 Statistisches Landesamt Identnummer des Freistaates Sachsen 9050 Referat 21 Dienststellenschlüssel Telefon: Amtliche Schulstatistik Erhebungsbogen für Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen Schuljahr 2016/2017 Stichtag: 02. September 2016 Rückgabetermin: 23. September 2016 Name und Anschrift der Schule: Freie Testwaldorfschule Änderungen bitte hier angeben Telefon: / Telefax: / -Adresse: Internet-Adresse: Regionalstelle der SBA: Chemnitz Schulträger: Chemnitz beigefügten InformationsblattṂuster! Die Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Hinweise zur amtlichen Schulstatistik entnehmen Sie bitte dem 1 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
2 1. Lehrpersonen nach dem Beschäftigungsumfang Hauptberuflich 5) davon phase (Altersteilzeit) Beschäftigungsumfang vollzeit 6) teilzeit 6) Stundenweise beschäftigt 7) davon kirchliche Mitarbeiter übrige Gastlehrer von anderen Schulen davon vollzeit 6) teilzeit 6) Lehramtsanwärter/ Studienreferendare Stundenweise Abordnung an SBA,... 3) Stundenweise Abordnung an eine andere Schule 4) Davon in den Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen 1) sonstige Stufen 2) Lehrpersonen Unterbis Werkstufe Teilzeitbeschäftigte in der Freistellungs- Vollabordnung an eine SBA,... 3) andere Schule 4) m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w In Zeile "Hauptberuflich" enthalten: 1) Die Zuordnung der Lehrpersonen nach den Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen ist, entsprechend der überwiegenden Stundenzahl, und in jedem Fall vorzunehmen. 2) z. B. Vorbereitungsklassen für Migranten, kooperative schulvorbereitende Maßnahmen 3) Abordnungen an die Sächsische Bildungsagentur, das Sächsische Staatsministerium für Kultus, das Sächsische Bildungsinstitut, soweit sie zum Stammpersonal der Schule gehören. 4) Vollabordnungen und Lehrpersonen, die stundenweise an eine andere Schule abgeordnet sind, jedoch zum Stammpersonal dieser Schule gehören. 5) Die Anzahl der hauptberuflichen Lehrpersonen insgesamt muss mit den Angaben der Tabellen 5 und 6 übereinstimmen. 6) Die Zuordnung der hauptberuflichen Lehrpersonen (einschl. des Leiters) ist nach dem Beschäftigungsumfang der Pflichtstunden vollzeit = 100 Prozent, teilzeit = 50 bis unter 100 Prozent (einschl. Lehrpersonen, die ein Modell der Altersteilzeit in Anspruch nehmen) unabhängig von den wegen der Gewährung von Anrechnungs- oder Ermäßigungsstunden tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vorzunehmen. Nicht in Zeile "Hauptberuflich" enthalten sind stundenweise beschäftigte Lehrpersonen, Gastlehrer von anderen Schulen, Lehrpersonen im Mutterschutz/Elternzeit, Lehrpersonen mit sonstiger Beurlaubung/ Langzeiterkrankung, im Ausland tätige Lehrpersonen. In den Zeilen "Hauptberuflich" und "teilzeit" enthalten sind hauptberufliche Lehrpersonen, die ein Modell der Altersteilzeit in Anspruch nehmen (einschl. der Lehrpersonen, die sich bereits in der Freistellungsphase befinden). 7) Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsumfang von weniger als 50 Prozent der Pflichtstunden, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, nebenberufliche Lehrpersonen, kirchliche Mitarbeiter mit Unterrichtsaufträgen sowie Lehrpersonen, die während der Elternzeit stundenweise unterrichten. 2 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
3 1.1, die ein Modell der Altersteilzeit 1) in Anspruch nehmen (Diese Lehrpersonen müssen auch in Tabelle 1, Zeile "teilzeit", enthalten sein.) Modell der Altersteilzeit Lineares Teilzeitmodell Blockmodell darunter: bereits in der Freistellungsphase m w 1) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (ATZ-AV) die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit und kann folgendermaßen verteilt werden: Lineares Teilzeitmodell: Die Arbeitszeit wird im gesamten Zeitraum der Altersteilzeit durchgehend geleistet. Blockmodell: Die Arbeitszeit wird in der ersten Hälfte des ATZ-AV geleistet, in der zweiten Hälfte wird der Arbeitnehmer unter Fortzahlung von Bezügen freigestellt (Freistellungsphase) z. B.: vier Jahre Altersteilzeit davon zwei Jahre Arbeitszeit und zwei Jahre Freistellungsphase. 3 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
4 2. Tatsächlich zu erteilende Unterrichtsstunden lt. Stundenplan in einer Unterrichtswoche an dieser Schule (Ohne Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden) Unterbis Werkstufe Beschäftigungsumfang Hauptberuflich vollzeit davon teilzeit Stundenweise beschäftigt kirchliche Mitarbeiter davon übrige Gastlehrer von anderen Schulen 3) vollzeit davon teilzeit Lehramtsanwärter/ Studienreferendare Davon Unterrichtsstunden in den Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen für Lehrpersonen m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w 1) Die Angaben der Unterrichtsstunden beziehen sich auf die von den Lehrpersonen tatsächlich zu erteilenden Unterrichtsstunden in einer normalen Unterrichtswoche laut Stundenplan. Die potentiellen Stunden langfristig erkrankter oder abwesender Lehrpersonen sind nicht zu berücksichtigen, dagegen aber die für evtl. Vertretungslehrer angesetzten Stunden. Für die am Stichtag kurzfristig abwesenden Lehrpersonen sind die nach dem an diesem Tag gültigen Stundenplan zugeordneten Unterrichtsstunden aufzuführen. 2) z. B. Vorbereitungsklassen für Migranten, kooperative schulvorbereitende Maßnahmen 3) Die Zuordnung der Gastlehrer erfolgt nach dem Beschäftigungsumfang laut Arbeitsvertrag, j e d o c h die Aufteilung der Unterrichtsstunden hat nach dem tatsächlichen Einsatz der Lehrpersonen an dieser Schule zu erfolgen. sonstige Stufen 2) 4 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
5 3. Hauptberufliche ausländische Lehrpersonen nach dem Land der Staatsangehörigkeit Land der Staatsangehörigkeit Hauptberufliche ausländische Lehrpersonen m w m w 5 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
6 5. nach erworbenen Abschlüssen/Befähigungen im Lehrerbereich/ Lehrämtern und en Die genaue Zuordnung der Lehrpersonen bitte entsprechend der Anlage zur Tabelle 5 vornehmen! Bei Rückfragen zur Einordnung in die Anstellungsbefähigungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle der SBA. Bitte geben Sie nur den zuletzt erworbenen höchsten Abschluss an. Bitte keine Doppelzählungen. Davon: Lehramt der Grundschule bzw. der Primarstufe (ohne Lehrpersonen für die unteren Klassen u n d Abschluss als Diplomlehrer mit einem Fach und mit Lehrbefähigung) Davon: Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I 6 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
7 Noch: 5. nach erworbenen Abschlüssen/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern und en Die genaue Zuordnung der Lehrpersonen bitte entsprechend der Anlage zur Tabelle 5 vornehmen! Bei Rückfragen zur Einordnung in die Anstellungsbefähigungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle der SBA. Bitte geben Sie nur den zuletzt erworbenen höchsten Abschluss an. Bitte keine Doppelzählungen. Davon: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (ohne Diplomlehrer mit einem oder zwei Fächern und mit Lehrbefähigung in einem weiteren Fach) Davon: Lehrämter für die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium (ohne Diplomlehrer mit einem oder zwei Fächern und mit Lehrbefähigung in einem weiteren Fach) Davon: Lehrämter für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen 7 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
8 Noch: 5. nach erworbenen Abschlüssen/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern und en Die genaue Zuordnung der Lehrpersonen bitte entsprechend der Anlage zur Tabelle 5 vornehmen! Bei Rückfragen zur Einordnung in die Anstellungsbefähigungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle der SBA. Bitte geben Sie nur den zuletzt erworbenen höchsten Abschluss an. Bitte keine Doppelzählungen. Davon: Sonderpädagogische Lehrämter Davon: DDR-Lehrerqualifikation mit Hochschulabschluss Davon: DDR-Lehrerqualifikation mit Fachschulabschluss 8 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
9 Noch: 5. nach erworbenen Abschlüssen/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern und en Die genaue Zuordnung der Lehrpersonen bitte entsprechend der Anlage zur Tabelle 5 vornehmen! Bei Rückfragen zur Einordnung in die Anstellungsbefähigungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle der SBA. Bitte geben Sie nur den zuletzt erworbenen höchsten Abschluss an. Bitte keine Doppelzählungen. Davon: Lehrkräfte ohne (anerkannte) Lehramtsprüfung bzw. ohne DDR-Lehrerqualifikation Zum Beispiel Medizinische Abschlüsse nach Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
10 6. Lehrerbewegung im Zeitraum 18. September 2015 bis 02. September 2016 (Nur für hauptberufliche voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen) Zugänge/Abgänge Hauptberufliche Lehrpersonen A. am 18. September m w Neueintritt in den Schuldienst nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt oder gleichgestellter Abschlüsse Zugang aus der gleichen Schulart in Sachsen Zugang aus einer anderen Schulart in Sachsen Zugang aus dem Schuldienst eines anderen Bundeslandes Zugang aus dem Schuldienst im Ausland Wiedereintritt nach Beurlaubung (z. B. nach Mutterschutz, Elternzeit, Wehrdienst, Langzeiterkrankung, Sabbatjahr,...) Zugang aus einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit (einschließlich anderer Aufgaben beim selben Arbeitgeber bzw. bisheriger nebenberuflicher Tätigkeit) Zugang aus einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung (o h n e Lehramtsstudiengänge) Zugang aus der Arbeitslosigkeit (einschließlich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) Sonstige Zugänge (Bitte erläutern!) B. Zugänge insgesamt Eintritt in den Ruhestand infolge Erreichens bzw. Überschreitens der Altersgrenze Eintritt in den Ruhestand auf Antrag vor Erreichen der Altersgrenze (Bitte hier nicht die Lehrpersonen eintragen, die in die Freistellungsphase eingetreten sind; ist noch kein Abgang!) Abgang wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze Abgang durch Tod Übergang zu der gleichen Schulart in Sachsen Übergang zu einer anderen Schulart in Sachsen Versetzung in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes Beurlaubung in den Schuldienst im Ausland Abgang wegen Beurlaubung (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Wehrdienst, Langzeiterkrankung, Sabbatjahr,...) Abgang wegen Aufnahme einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit (einschließlich anderer Aufgaben beim selben Arbeitgeber) Abgang wegen Aufnahme einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung (z. B. Direktstudium) Abgang wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses (auch Aufhebungsvertrag, Ende der Befristung) Sonstige Abgänge (Bitte erläutern!) C. Abgänge insgesamt D. Bestand am 02. September 2016 (A + B - C = D) 1) 1) Die Anzahl der hauptberuflichen Lehrpersonen insgesamt muss mit den Angaben der Tabellen 1 und 5 übereinstimmen Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
11 Anlage zur Tabelle 5 der Erhebungsbögen für Lehrpersonen Zuordnung der erworbenen Abschlüsse/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern Lehramt der Grundschule bzw. der Primarstufe - Lehramt an Grundschulen Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - Lehramt an Mittelschulen Lehrämter für die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium - Höheres Lehramt an Gymnasien Lehrämter für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen - Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Sonderpädagogische Lehrämter - Lehramt an Förderschulen DDR - Lehrerqualifikation mit Hochschulabschluss - Diplomlehrer mit z w e i Fächern (einschließlich DDR-Staatsexamen) - Diplomlehrer mit einem oder zwei Fächern und mit Lehrbefähigung in einem weiteren Fach - Lehrpersonen für die unteren Klassen u n d Abschluss als Diplomlehrer mit einem Fach und Lehrbefähigung - Diplomlehrer mit e i n e m Fach (einschließlich DDR-Staatsexamen) - Diplomlehrer mit einem Fach oder zwei Fächern u n d Abschluss als Diplomlehrer für Hilfsschulen - Diplomlehrer für Hilfsschulen - Lehrpersonen für die unteren Klassen u n d Abschluss als Diplomlehrer für Hilfsschulen - Lehrkräfte o h n e abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung zum Lehrer für die unteren Klassen u n d mit Abschluss als Diplomlehrer für Hilfsschulen - Lehrkräfte m i t anderweitig abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung für die unteren Klassen u n d mit Abschluss als Diplomlehrer für Hilfsschulen - Diplomingenieurpädagogen/ Diplomingenieure mit Zusatzausbildung in Berufspädagogik (und vergleichbare Abschlüsse) mit Lehrbefähigung für eine berufliche Fachrichtung - Diplomingenieurpädagoge oder Diplomabsolvent mit einer vergleichbaren pädagogisch-wissenschaftlichen Hochschulausbildung (mit Lehrbefähigung für eine berufliche Fachrichtung) einschl. Diplomwirtschaftler oder Diplomökonom mit einem sonderpädagogischen Abschluss - Diplomtheologe (Pfarrer) - Hochschulabschluss ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung - Diplomrehabilitationspädagoge - Lehrpersonen mit Hochschulabschluss in einer sonderpädagogischen Fachrichtung ohne Diplom - Diplomlehrer mit einem oder zwei Fächern und Hochschulabschluss in einer sonderpädagogischen Fachrichtung ohne Diplom - Diplomsportlehrer (Trainer) - Diplom-Vorschulerzieher für Sprachgeschädigte - Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für ein Fach für die Klassen 5 bis Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
12 Anlage zur Tabelle 5 der Erhebungsbögen für Lehrpersonen Zuordnung der erworbenen Abschlüsse/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern DDR - Lehrerqualifikation mit Fachschulabschluss - Lehrpersonen für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) - Lehrpersonen mit anderweitig abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung und Zusatzausbildung entsprechend den Lehrpersonen für die unteren Klassen - Ingenieurpädagogen/Ingenieure mit Zusatzausbildung in Berufspädagogik - Religionspädagoge - Lehrpersonen für die unteren Klassen mit der Zusatzqualifikation in einer sonderpädagogischen Fachrichtung - Erzieher mit Lehrbefähigung für die unteren Klassen mit der Zusatzqualifikation in einer sonderpädagogischen Fachrichtung - Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für zwei Wahlfächer oder Deutsch und ein Wahlfach für die Klassen 1 bis 4 - Medizinische Abschlüsse (z. B. Kinderpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger (ehem. Krankenschwester/pfleger), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (ehem. Kinderkrankenschwester/pfleger), Säuglingsschwester, Physiotherapeut, Logopäde, Ergotherapeut, Medizinpädagoge) - Erzieher mit Lehrbefähigung, Erzieher mit Lehrerlaubnis, Erzieher mit bzw. ohne abgeschlossener pädagogischer Ausbildung - Lehrmeister mit bzw. ohne abgeschlossener pädagogischer Ausbildung Lehrkräfte ohne (anerkannte) Lehramtsprüfung bzw. ohne DDR - Lehrerqualifikation - Medizinische Abschlüsse nach Magister - Sonstige Abschlüsse 12 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Freien Waldorfschulen :47 Uhr
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