Fachberaterin oder Fachberater oder Koordinatorin oder Koordinator
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- Oswalda Buchholz
- vor 9 Jahren
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1 Die folgenden Stellen als Fachberaterin oder Fachberater oder Koordinatorin oder Koordinator sind zu besetzen: 1. Buenos Aires, Argentinien Arbeitsbeginn: Chengdu, China Arbeitsbeginn: Jekaterinburg, Russische Föderation Arbeitsbeginn: Kairo, Ägypten Arbeitsbeginn: Minsk, Weißrussland 6. Riga, Lettland 7. Tallinn, Estland 8. Breslau, Polen
2 Anforderungsprofil: a) Erstes und Zweites Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II im Fach Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache, b) umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache, c) mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin oder den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen, d) Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben, e) umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung, f) fundierte PC-Kenntnisse, g) hohe interkulturelle Kompetenz, h) Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkraft im Schuldienst und i) Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen. Ferner wird Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen a) argentinischen Stellen bezüglich der Stelle zu Nummer 1, b) chinesischen Stellen bezüglich der Stelle zu Nummer 2, c) russischen Stellen bezüglich der Stelle zu Nummer 3, d) ägyptischen Stellen bezüglich der Stelle zu Nummer 4, e) weißrussischen Stellen bezüglich der Stelle zu Nummer 5, f) lettischen Stellen bezüglich der Stelle zu Nummer 6, g) estnischen Stellen bezüglich der Stelle zu Nummer 7 und h) polnischen Stellen bezüglich der Stelle zu Nummer 8 sowie mit den jeweiligen Kooperationspartnern im Bildungsbereich erwartet. Darüber hinaus werden bezüglich der Stelle zu Nummer 4 gute Englischkenntnisse erwartet. Tätigkeitsprofile a. für die Stelle zu Nummer 1: argentinischen Schulen sowie fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung ee) Beratung der argentinischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Akademischer Austauschdienst Pädagogischer Austauschdienst
3 b. für die Stelle zu Nummer 2: chinesischen Schulen sowie fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung ee) Beratung der chinesischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der c. für die Stelle zu Nummer 3: russischen Schulen sowie fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung ee) Beratung der russischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der d. für die Stelle zu Nummer 4: ägyptischen Schulen sowie fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung Kontakte zu Schulen in ausgewählten Nachbarländern
4 dd) Begleitung von Studierenden in einem binationalen universitären DaF- Masterstudiengang, Seminarunterricht ee) Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD 2, Goethe-Institut PAD 3 ), Beratung der ägyptischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der gg) hh) Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen), ii) jj) Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext und Öffentlichkeitsarbeit. e. für die Stelle zu Nummer 5: weißrussischen Schulen sowie fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung ee) Beratung der weißrussischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der f. für die Stelle zu Nummer 6: lettischen Schulen sowie fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung ee) Beratung der lettischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der
5 g. für die Stelle zu Nummer 7: estnischen Schulen sowie fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung ee) Beratung der estnischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der h. für die Stelle zu Nummer 8: polnischen Schulen sowie fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung ee) Beratung der polnischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der Arbeitgeberleistungen: Finanzielle Regelungen für Auslandsdienstlehrkräfte oder Bundesprogrammlehrkräfte Bewerbungsverfahren: Voraussetzung für die Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen aufgenommen sind, teilen Sie Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin oder Fachberater oder Koordinatorin oder Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit. Informieren Sie auch mit gesondertem Schreiben das im Bildungsministerium zuständige Mitglied des Bund- Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland über Ihre Bewerbung.
6 Sollten Sie sich erstmals auf eine dieser Stelle bewerben, richten Sie Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg über Schulleitung, Landesschulamt und Ministerium für Bildung an das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ZfA 5, Köln. Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen senden Sie gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie unbedingt gleichzeitig an das im Bildungsministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Muster für die Bewerbungsunterlagen und Hinweise zur Bewerbung erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ( Das Bundesverwaltungsamt hat sich die Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet. Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
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