NIEDERLASSUNGS- UND AUFENTHALTSGESETZ

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1 NIEDERLASSUNGS- UND AUFENTHALTSGESETZ ZeMiT Lehrgang zum Österreichischen Fremdenrecht November 2011 MMag. a Bediha Yildiz

2 EINFÜHRUNG Ziel Anwendung des Fremdenrechts Inhalt Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG, 1. Juli 2011) Methode Fallbeispiele, Vortrag Quelle Gesetzestexte

3

4 FACHBEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN FP NAG AuslBG Fremdenpolizeigesetz Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Ausländerbeschäftigungsgesetz AsylG Asylgesetz StBG Staatsbürgerschaftsgesetz

5 Aufenthalt < 6 Monate FPG Aufenthalt > 6 Monate NAG AuslBG AsylG StBG Beschäftigung Asyl Einbürgerung

6 FACHBEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN Fremder wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt Drittstaatsangehörige (DstA) ein Fremder, der nicht EWR-Bürger ist EWR-Bürger Alle 27 Staaten der EU + Norwegen+ Island +Lichtenstein

7 FLÜCHTLING Jede Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer N..ationatlität P olitischen Überzeugung R asse R eligion Z ugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe aus dem Staat, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzt, geflüchtet ist.

8 DstA - Selbst Familienangehörige DstA NAG DstA EWR-BürgerInnen SchweizerInnen sind gleichgestellt DstA, die ein AT eines EWR Staates haben Familienangehörige bzw. Angehörige von EWR-Bürgern Familienangehörige oder Angehörige von Österreichern

9 FAMILIENANGEHÖRIGE von DstA Ausschließlich Kernfamilie = ledige minderjährige Kinder Ehegatten/eingetragene Partner mind. 21. LJ von Österreichern w. o. von EWR- Bürgern Kernfamilie + Verwandte in auf- und absteigender Linie bis zum 21.LJ, sofern Unterhalt geleistet wird (Großeltern, Schwiegereltern, Enkelkinder)

10 ANGEHÖRIGE von DstA Nicht möglich von Österreichern von EWR- Bürgern Verwandte des Zusammenführenden bzw. des Ehegatten in auf - und absteigender Linie Lebenspartner, Sonstige Angehörige Wichtig: bisherige gemeinsame HH bzw. Unterhaltsleistung Lebenspartner, Sonstige Angehörige Wichtig: bisherige gemeinsame HH bzw. Unterhaltsleistung

11 AB AT für die Familienang. von DstA (abhängig vom AT des DstA) AT für DstA Rot-Weiß- Rot-Karte plus Blaue Karte EU NAG Bes. Verfahrensbestimmungen EWR- BürgerInnen und Schweizer Anmeldebescheinigung Bescheinigung des Daueraufenthalts von EWR- Bürgern DstA als Familienang. und Angehöriger von EWR-BürgerInnen Aufenthaltskarte Daueraufenthaltskarte DstA mit einem langfristigen AT eines anderen EWR-Staates Niederlassungs bewilligung Bleiberecht Daueraufenthalt - EG

12 Wie kommt man zu einer Aufenthaltsberechtigung? keine ERTEILUNGSHINDERNISSE ERFÜLLUNG der ERTEILUNGSKRITERIEN (Allgemeine und Besondere) ANTRAG BEHÖRDE

13 ERTEILUNGSHINDERNISSE aufrechtes Aufenthaltsverbot oder Rückkehrverbot Aufenthaltsverbot eines anderen EWR-Staates rechtskräftig erlassene Ausweisung Vorliegen einer Aufenthaltsehe oder Aufenthaltsadoption Überschreitung des erlaubten sichtvermerkfreien Aufenthalts rechtskräftige Bestrafung wegen illegaler Einreise in den letzten 12 Monaten

14 ALLGEMEINE ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN Unterhaltsdeckung ortsübliche Unterkunft Krankenversicherung Integrationsvereinbarung Gesundheitszeugnis Quotenplatz Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit

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