JOBCENTER KONKRET. Ausgabe November Jobcenter Region Hannover Zahlen Daten Fakten. Standorte des Jobcenters Region Hannover

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1 JOBCENTER KONKRET Ausgabe November 2018 Standorte des Jobcenters Region Hannover Jobcenter Region Hannover Zahlen Daten Fakten

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Übersicht für den "eiligen Leser" 1 2. Arbeitsmarkt für beide Rechtskreise im Überblick 2 a. Bestand an Arbeitslosen nach Rechtskreisen b. Gemeldete Arbeitsstellen 2 3 c. Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach Zielberufen 3 3. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 4 4. Bedarfsgemeinschaften 5 a. zum Vorjahr 5 b. Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder 5 c. Personen in Bedarfsgemeinschaften 5 d. Erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6 5. Regelleistungsberechtigte 7 a. zum Vorjahr 7 b. Regelleistungsberechtigte nach Verweildauern 7 6. Eckdaten je Gemeinde 8 a. Anteil der RLB, ELB, NEF und Arbeitslosen SGB II an der Gesamtbevölkerung 8 b. Arbeitslose je Gemeinde 9 c. Bedarfsgemeinschaften 9 7. Monetäre Leistungen Maßnahmen und Förderungen Frauenförderquote und Alleinerziehende 11 a. Zielförderquote und realisierte Frauenförderung im gleitenden 12-Monatsdurchschnitt 11 b. Alleinerziehende 11 Glossar 12 Hinweis Sofern nachfolgend aufgeführte Daten nicht explizit als hochgerechnete Zahlen gekennzeichnet sind, handelt es sich um revidierte Zahlen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bei Fragen oder Anmerkungen zur wenden Sie sich bitte an das Team Controlling: Jobcenter-Region-Hannover.Controlling@jobcenter-ge.de Methodische Hinweise - Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (ab 04/2016) In der Grundsicherungsstatistik SGB II wurden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zählund Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik In der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. In geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner - wird ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen. Quelle: Statistik der BA In der werden als Personengruppe hauptsächlich die Regelleistungsberechtigten (RLB) betrachtet. Diese beinhalten die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF). Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018

3 1. Übersicht für den "eiligen Leser" Die Zahl der Arbeitslosen ist in diesem Monat im Vergleich zum gesunken. Der Wert liegt weiterhin deutlich unter dem. Die Zahl der Regelleistungsberechtigten ist im Vergleich zum rückläufig. Hierbei konnten die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in größerem Maße gesenkt werden (-3,1%) als die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (-2,0%). Jobcenter Region Hannover Aktuell Seite Bestand Arbeitsuchende (SGB II) , ,6 4 Bestand Arbeitslose (SGB II) , ,0 4 Bedarfsgemeinschaften* , ,3 9 Regelleistungsberechtigte* , ,8 8 erwerbsfähige Leistungsberechtigte* , ,1 8 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte* , ,0 8 Leistungen (AlgII, Sozialgeld, KdU und sonstige Leistungen)* - Gesamtbeträge in , ,6 10 alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte* , ,3 11 * Hinweis: Dargestellt werden immer die aktuellen revidierten Daten. Die lokalen Arbeitslosenquoten im Überblick 4,7 3,4 3,8 6,1 6,0 5,7 7,6 4,9 4,1 5,3 4,8 Standorte des Jobcenters Region Hannover mit Arbeitslosenquote der Rechtskreise SGB II und SGB III bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 1

4 2. Der Arbeitsmarkt über beide Rechtskreise im Überblick Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ist im Vergleich zum Vorjahr weiterhin rückäufig (-6,0%). Eine Ausnahme bilden die Ausländer, die annähernd konstant bleiben. In der Personengruppe der Ausländer finden sich auch die neu zugegangenen erwerbsfähigen Personen aus den nichteuropäischen Asylzugangsländern (Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea, Nigeria, Pakistan, Iran und Somalia) wieder. Auch im Vergleich zum fällt die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II geringer aus (-1,4%). a. Bestand an Arbeitslosen nach Rechtskreisen SGB III SGB II Jan 2016 Jan 2017 Jan 2018 Bestand an Arbeitslosen Arbeitslosenquote 1) Nov 2018 Vorjahr in % Insgesamt , ,3 6,3 6,4 6,8 Männer Frauen , ,0 6,7 6,8 7, , ,9 5,9 6,0 6,5 15 bis unter 25 Jahre , ,8 5,6 5,9 6,0 15 bis unter 20 Jahre , ,2 4,7 5,1 5,0 50 Jahre und älter , ,2 6,0 6,0 6,5 55 Jahre und älter , ,6 6,3 6,3 6,9 Deutsche , ,0 4,6 4,7 5,1 Ausländer , ,1 x x x Rechtskreis SGB III , ,3 1,6 1,6 1,7 Männer Frauen , ,2 1,7 1,7 1, , ,0 1,5 1,5 1,7 15 bis unter 25 Jahre , ,1 1,7 1,9 1,8 15 bis unter 20 Jahre ,8-3 -2,3 0,8 1,0 0,8 50 Jahre und älter , ,9 1,7 1,7 1,9 55 Jahre und älter , ,2 2,0 2,1 2,3 Deutsche , ,9 1,4 1,5 1,6 Ausländer , ,7 x x x Rechtskreis SGB II , ,0 4,7 4,8 5,1 Männer Frauen Nov , ,3 5,0 5,0 5, , ,8 4,4 4,5 4,8 15 bis unter 25 Jahre , ,5 3,8 4,0 4,1 15 bis unter 20 Jahre , ,0 3,9 4,1 4,2 50 Jahre und älter , ,1 4,3 4,3 4,6 55 Jahre und älter , ,7 4,3 4,2 4,6 Deutsche , ,1 3,2 3,2 3,5 Ausländer , ,0 x x x 1) Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. Quoten für ältere Arbeitslose beziehen sich stets auf Personen bis unter 65 Jahre. Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen beider Rechtskreise, d.h. die Basis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt; Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, November 2018 AMR Alo_Bestand Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 2

5 b. Gemeldete Arbeitsstellen Gemeldete Arbeitsstellen 2) Nov 2018 absolut in % Zugang , , ,4 dar. sofort zu besetzen , , ,5 sozialversicherungspflichtig , , ,9 dar. sofort zu besetzen , , ,3 Bestand , , ,8 dar. sofort zu besetzen , , ,2 sozialversicherungspflichtig , , ,1 dar. sofort zu besetzen , , ,7 Abgang , , ,2 dar. sozialversicherungspflichtige Stellen , , ,4 1) Zu- und Abgang (Summe) und Bestand (Durchschnitt) jeweils von Januar bis zum aktuellen Berichtsmonat. 2) Daten für das aktuelle Berichtsjahr und das Vorjahr einschließlich Stellen aus dem automatisierten BA-Kooperationsverfahren. AMR Arbeitsstellen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, November 2018 seit Vorjahreszeitraum Jahresbeginn 1) c. Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach Zielberufen Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 8,2 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5,6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 5,1 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 4,3 Insgesamt 3,6 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 1,3 2,8 2,7 2,4 2,1 Arbeitslose pro gemeldeter Stelle Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach Berufsbereichen 1) Nov. 18 Anteil an insgesamt Anzahl in % Arbeitslose , ,3 dar. Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau ,7-9 -0, ,8 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung , , ,7 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn , , ,9 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 790 2, , ,2 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit , , ,8 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus , , ,8 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt , , ,1 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung , , ,6 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 906 2, , ,9 keine Angabe bzw. Zuordnung möglich 572 1, , ,3 Gemeldete Arbeitsstellen , ,8 dar. Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 129 1,2 6 4,9 1 0,8 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung , ,6 84 3,6 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn , ,3-1 -0,1 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 597 5,5 22 3, ,5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit ,9 54 2, ,6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus ,7 25 1, ,0 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt , , ,5 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung , ,8 74 3,9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 321 3,0 6 1, ,2 keine Angabe bzw. Zuordnung möglich x - x 1) Ein hoher Anteil an Fällen, für die keine Zuordnung eines Berufsbereichs möglich ist, führt zu einer eingeschränkten Aussagekraft für alle Berufe. Daten für Arbeitsstellen einschließlich Stellen aus dem automatisierten BA-Kooperationsverfahren. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, November 2018 AMR Berufe Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 3

6 3. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Es ist im Vorjahresvergleich weiterhin eine positive Entwicklung beim Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II zu beobachten. In diesem Monat sind 597 mehr Abgänge als Zugänge an Arbeitslosen zu verzeichnen. Bestand an Arbeitsuchenden 1) Nov 2017 Okt 2017 Sep 2017 in % in % Insgesamt , ,6-3,9-3,8 Bestand an Arbeitslosen Insgesamt , ,0-5,5-5,2 Männer , ,3-4,3-3,8 Frauen , ,8-7,0-7,0 15 bis unter 25 Jahre , ,5-2,5-1,7 dar. 15 bis unter 20 Jahre , ,0-5,0-6,7 50 Jahre und älter , ,1-4,1-3,7 dar. 55 Jahre und älter , ,7-3,3-1,7 Langzeitarbeitslose , ,5-9,1-8,2 dar. 25 bis unter 55 Jahre , ,0-10,5-9,6 dar. 55 Jahre und älter , ,4-4,5-2,8 Schwerbehinderte , ,0 0,9 4,3 Ausländer , ,0-0,2 1,5 Zugang an Arbeitslosen Insgesamt , ,4-7,4-5,6 dar. aus Erwerbstätigkeit , ,0-13,1-12,6 aus Ausbildung/sonst. Maßnahme , ,0-0,7 2,3 15 bis unter 25 Jahre , ,1-5,2-6,0 55 Jahre und älter , ,3-9,2 4,2 seit Jahresbeginn x x ,2-4,3-3,9 Abgang an Arbeitslosen Insgesamt , ,9-5,8-3,7 dar. in Erwerbstätigkeit , ,8-14,9-5,4 in Ausbildung/sonst. Maßnahme , ,9 10,2 5,2 15 bis unter 25 Jahre , ,2-4,7-12,2 55 Jahre und älter , ,6-1,3 1,5 seit Jahresbeginn x x ,1-2,1-1,7 Arbeitslosenquoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen 4,7 4,8 4,8 x x x 5,1 5,1 5,1 dar. Männer 5,0 5,0 5,1 x x x 5,3 5,3 5,3 Frauen 4,4 4,5 4,5 x x x 4,8 4,9 4,9 15 bis unter 25 Jahre 3,8 4,0 4,0 x x x 4,1 4,2 4,2 15 bis unter 20 Jahre 3,9 4,1 4,3 x x x 4,2 4,3 4,6 50 bis unter 65 Jahre 4,3 4,3 4,4 x x x 4,6 4,6 4,7 55 bis unter 65 Jahre 4,3 4,2 4,3 x x x 4,6 4,6 4,6 Ausländer x x x x x x x x x abhängige zivile Erwerbspersonen 5,1 5,2 5,3 x x x 5,6 5,6 5,6 Unterbeschäftigung Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne , ,6-3,0-3,2 Unterbeschäftigung im engeren Sinne , ,1-3,6-3,5 Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) , ,1-3,6-3,5 Unterbeschäftigungsquote 6,7 6,7 6,8 x x x 7,1 7,1 7,1 Leistungsempfänger Nov 2018 Okt 2018 Sep 2018 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2) , ,0-3,6-3,2 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2) , ,0-2,6-2,0 Bedarfsgemeinschaften 2) , ,9-3,4-3,4 1) Bei Quoten werden die Vorjahreswerte ausgewiesen. Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen, d.h. die Basis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt. Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt. 2) Vorläufige, hochgerechnete Werte für September 2018 bis November Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 4

7 4. Bedarfsgemeinschaften (BG) Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt im Vergleich zum Vorjahr im aktuellen Berichtsmonat mit -3,3% weiterhin ab. Es ist jedoch möglich, dass sich dieser positive Trend durch weitere Zugänge von Flüchtlingen in den nächsten Monaten umkehrt. Hinsichtlich der BG-Struktur zeigt sich im Vorjahresvergleich, dass die Partner-BG mit Kindern im Gegensatz zu den anderen BG-Typen nicht so stark sinken, sondern annähernd konstant bleiben. Der Zugang von Flüchtlingen könnte hier eine Rolle spielen, da es sich bei diesen neben Alleinreisenden häufig um Familien mit Kindern handelt. Diese Entwicklung korrespondiert mit der Erhöhung der BG mit 5 und mehr Personen. a. zum Vorjahr Sep. 17 Okt. 17 Nov. 17 Dez. 17 Jan. 18 Feb. 18 Mrz. 18 Apr. 18 Mai. 18 Jun. 18 Jul. 18 Aug. 18 Bestand Bedarfsgemeinschaften Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug Bestand Bedarfsgemeinschaften ,65% -1,01% -1,02% -1,05% -1,34% -1,53% -1,94% -2,14% -2,60% -3,17% -3,01% -3,32% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Dauerauswertung, Bestand an Bedarfsgemeinschaften SGB II (BG) nach Gemeinden und BG-Typisierung, Hannover, August 2018 b. Struktur der Bedarfsgemeinschaften Aug Bedarfsgemeinschaften , ,3 dav.: Single-BG , ,3 Alleinerziehende-BG , ,6 Jul 18 Aug 18 Partner-BG ohne Kinder , ,1 Partner-BG mit Kindern , ,6 Nicht zuordenbare BG , ,9 ZR gruarb EW Str dav.: mit 1 Person , ,3 mit 2 Personen , ,3 mit 3 Personen , ,7 mit 4 Personen , ,7 mit 5 und mehr Personen ,8 80 1,8 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistik der Grundsicherung; Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten c. Personen in Bedarfsgemeinschaften Aug 17 Jul 18 Aug Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) , ,5 ZR gruarb EW Str Regelleistungsberechtigte (RLB) , ,8 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) , ,1 Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) , ,0 Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) , ,4 Nicht Leistungsberechtigte (NLB) , ,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistik der Grundsicherung; Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 5

8 4. Bedarfsgemeinschaften d. Erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vorjahresvergleich ein Rückgang zu erkennen (-3,1%). Im Vergleich zum Vorjahr ist der größte Anstieg bei den ausländischen ELB zu verzeichnen (+588, das entspricht +1,7%). Die ELB unter 25 Jahren sinken im Vergleich zum Vorjahr (-3,9%). Bestand Aug 17 Jul 18 Aug Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) , ,1 dav.: Männer , ,0 Frauen , ,2 dav.: Deutsche , ,7 Ausländer , ,7 dav.: Alleinerziehende , ,3 dar.: unter 25 Jahre , ,9 25 bis unter 55 Jahre , ,7 55 Jahre und älter ,2 47 0,4 dar.: Erwerbstätige ELB 3) , ,6 mit Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit , ,1 dar. mit Einkommen von <= 450 Euro , ,5 > 450 Euro bis <= 850 Euro , ,3 > 850 Euro bis <= 1200 Euro ,1 87 2,7 > 1200 Euro , ,5 mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit , ,4 Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) , ,0 dav.: Männlich , ,9 Weiblich , ,1 dav.: Deutsche , ,8 dav.: Ausländer , ,9 unter 3 Jahre , ,3 3 bis unter 6 Jahre ,1 16 0,2 6 bis unter 15 Jahre , ,1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistik der Grundsicherung; Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 6

9 5. Regelleistungsberechtigte Die Zahl der Regelleistungsberechtigten sinkt mit -2,8% im Vergleich zum Vorjahr weiterhin leicht ab. Die Senkung resultiert maßgeblich aus dem Rückgang erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, während die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weniger deutlich sinkt. a. zum Vorjahr Bestand Regelleistungsberechtigte Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug Bestand Regelleistungsberechtigte zum Vorjahr 1,22% 0,61% 0,56% 0,14% -0,54% -0,90% -1,26% -1,43% -1,96% -2,32% -2,40% -2,80% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistik der Grundsicherung; Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten Grundlagen fix RLB b. Regelleistungsberechtigte nach Verweildauern (in %) Anteil an Bestand nach bisheriger Verweildauer dav.: unter 3 Monate 6,1 6,0 5,1-0,9-15,0% -1,0-16,4% dav.: 3 bis unter 6 Monate 6,2 5,2 5,1-0,1-1,9% -1,1-17,7% dav.: 6 bis unter 12 Monate 10,4 9,8 8,9-0,9-9,2% -1,5-14,4% dav.: 1 bis unter 2 Jahre 14,4 15,9 16,6 0,7 4,4% 2,2 15,3% dav.: 2 bis unter 3 Jahre 10,7 10,9 11,6 0,7 6,4% 0,9 8,4% dav.: 3 bis unter 4 Jahre 7,7 8,0 8,4 0,4 5,0% 0,7 9,1% dav.: 4 Jahre und länger 44,5 44,2 44,3 0,1 0,2% -0,2-0,4% Anteil an Abgang nach Verweildauer dav.: unter 3 Monate 14,1 11,5 10,8-0,7-6,1% -3,3-23,4% dav.: 3 bis unter 6 Monate 14,8 11,8 12,1 0,3 2,5% -2,7-18,2% dav.: 6 bis unter 12 Monate 15,7 14,2 14,0-0,2-1,4% -1,7-10,8% dav.: 1 bis unter 2 Jahre 15,6 15,0 17,3 2,3 15,3% 1,7 10,9% dav.: 2 bis unter 3 Jahre 8,6 10,5 10,4-0,1-1,0% 1,8 20,9% dav.: 3 bis unter 4 Jahre 6 6,9 7,8 0,9 13,0% 1,8 30,0% dav.: 4 Jahre und länger 25,1 30,1 27,5-2,6-8,6% 2,4 9,6% Abgänge gesamt ,1% ,8% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistik der Grundsicherung; Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten (halbjährliche Veröffentlichung) Jun 17 Dez 17 Jun 18 letzter Erhebung vorletzter Erhebung Anteil Bestand Leistungsempfänger nach bisheriger Verweildauer im Dezember ,3 unter 3 Monate 8,4 5,1 5,1 11,6 8,9 16,6 3 bis unter 6 Monate 6 bis unter 12 Monate 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 7

10 6. Eckdaten je Gemeinde Die regionale Verteilung der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ist generell nur geringen Schwankungen unterworfen. In der Region Hannover sind aktuell ca. 10% der Einwohner im Regelleistungsbezug, ca. 7% sind erwerbsfähige und knapp 3% sind nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte. Als Arbeitslose im Rechtskreis SGB II sind 2,5% zu verzeichnen. a. Anteil der RLB, ELB, NEF und Arbeitslosen SGB II an der Gesamtbevölkerung Überblick einzelner in den Gemeinden in Prozent 14% 12% 10% Arbeitslose SGB II 8% 6% 4% 2% nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 0% Region Hannover Hannover Barsinghausen Burgdorf Burgwedel Garbsen Gehrden Hemmingen Isernhagen Laatzen Langenhagen Lehrte Neustadt a. Rbge. Pattensen Ronnenberg Seelze Sehnde Springe Uetze Wedemark Wennigsen Wunstorf Aug 18 Nov 18 Einwohner Arbeitslose RLB in % ELB in % NEF in % in %* SGB II Region Hannover ,0% ,1% ,9% ,5% Hannover ,5% ,0% ,5% ,3% Barsinghausen ,8% ,3% 857 2,5% 546 1,6% Burgdorf ,5% ,1% 761 2,5% 699 2,3% Burgwedel ,0% 717 3,4% 338 1,6% 210 1,0% Garbsen ,7% ,7% ,0% ,2% Gehrden ,8% 587 3,8% 302 2,0% 177 1,2% Hemmingen ,4% 751 3,9% 296 1,5% 267 1,4% Isernhagen ,3% 711 2,9% 335 1,4% 238 1,0% Laatzen ,5% ,6% ,9% ,6% Langenhagen ,3% ,5% ,9% ,3% Lehrte ,0% ,2% ,8% ,2% Neustadt a. Rbge ,8% ,8% 909 2,0% 752 1,7% Pattensen ,1% 529 3,6% 220 1,5% 142 1,0% Ronnenberg ,2% ,2% 737 3,0% 621 2,5% Seelze ,7% ,4% ,4% 888 2,6% Sehnde ,2% 883 3,7% 356 1,5% 321 1,4% Springe ,9% ,8% 630 2,1% 462 1,6% Uetze ,4% 908 4,4% 396 1,9% 394 1,9% Wedemark ,2% 882 2,9% 383 1,3% 285 0,9% Wennigsen ,4% 544 3,8% 234 1,6% 155 1,1% Wunstorf ,0% ,2% 776 1,8% 523 1,2% * Hinweis: Dieser Anteil ist nicht vergleichbar mit der statistischen Arbeitslosenquote (Grundlage: erwerbsfähige Personen) ** es werden die aktuellsten Daten des jeweiligen Merkmals dargestellt Grundlagen Fix Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit ; Einwohner: Landesamt für Statikstik Niedersachsen, Stand Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 8

11 6. Eckdaten je Gemeinde b. Arbeitslose SGB II je Gemeinde Nov 17 Okt 18 Nov Region Hannover ,4% ,9% Hannover ,0% ,2% Barsinghausen ,4% -20-3,5% Burgdorf ,8% -12-1,6% Burgwedel ,4% ,9% Garbsen ,0% ,2% Gehrden ,7% -10-5,4% Grundlagen fix Hemmingen ,6% -2-0,7% Isernhagen ,0% -17-6,9% Laatzen ,7% ,9% Langenhagen ,4% -21-1,6% Lehrte ,8% -83-7,3% Neustadt a. Rbge ,5% -16-2,1% Pattensen ,9% ,8% Ronnenberg ,6% 10 1,6% Seelze ,4% -42-4,4% Sehnde ,7% -23-6,5% Springe ,3% ,0% Uetze ,5% -12-2,9% Wedemark ,3% -16-5,0% Wennigsen ,9% -12-6,9% Wunstorf ,7% -40-7,0% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit c. Bedarfsgemeinschaften Aug 17 Jul 18 Aug Region Hannover ,4% ,3% Hannover ,5% ,3% Barsinghausen ,5% -58-4,3% Burgdorf ,4% 10 0,7% Burgwedel ,6% -15-2,9% Garbsen ,5% ,7% Gehrden ,7% -29-6,7% Hemmingen ,2% -11-1,9% Isernhagen ,4% 8 1,6% Laatzen ,7% ,2% Langenhagen ,5% ,3% Lehrte ,4% -38-1,9% Neustadt a. Rbge ,6% -87-5,6% Pattensen ,5% -22-5,6% Ronnenberg ,1% -10-0,8% Seelze ,0% -42-2,3% Sehnde ,8% 10 1,6% Springe ,2% -18-1,7% Uetze ,5% -9-1,4% Wedemark ,5% -9-1,5% Wennigsen ,3% -37-9,0% Wunstorf ,6% -12-1,0% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Grundlagen Fix Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 9

12 7. Monetäre Leistungen Bei der Betrachtung der Leistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft, sowie sonstige Leistungen) fällt auf, dass die Beträge im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant bleiben. Leistungen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft sowie sonstige Leistungen in Gesamtbeträge ,4% ,02 dav.: Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II u. Sozialgeld) ,4% ,01 dar. Regelbedarf Arbeitslosengeld II ,6% ,01 dar. Regelbedarf Sozialgeld ,9% ,05 dar. Mehrbedarfe ,4% ,04 dar. Kosten der Unterkunft (KdU) ,3% ,01 dar. laufende KdU ,2% ,01 dav.: Sozialversicherungsleistungen ,6% ,01 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistik der Grundsicherung; Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten ZR gruarb Aug 17 Jul 18 Aug Maßnahmen und Förderungen Dem Jobcenter Region Hannover steht für das Berichtsjahr 2018 ein ausreichendes Budget für die bedarfsgerechte Förderung aller Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Ferner wurde dem Jobcenter nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung im Juli 2018 weiteres über die bisherigen Planungen hinausgehendes Budget zur Verfügung gestellt. So kann das Jobcenter seinen Kundinnen und Kunden inkl. der Kunden aus dem Kontext Flucht/Asyl weiterhin ein vielfältiges Angebot arbeitsmarktpolitischer Instrumente bieten. Jobcenter Region Hannover gesamt Gesamteintritte 2017 Eintritte isoliert Eintritte kumuliert Bestände Insgesamt Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dav.: Maßnahme bei einem Arbeitgeber dav.: Maßnahme bei einem Träger Berufliche Weiterbildung Eingliederungszuschuss Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 47 * 8 - Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Außerbetriebliche Berufsausbildung Einstiegsqualifizierung Freie Förderung SGB II * Aus datenschutzrechtlichen bzw. technischen Gründen werden nicht alle Teilnahmen erfasst. Es ist von einer Untererfassung der Teilnahmen auszugehen. Hinweis: aus statistischen Gründen können Größen unter 3 nicht erfasst werden. In diesen Fällen wird 0 (-) ausgewiesen. Aug 18 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Aktuelle Eckwerte der Arbeitsmarktpolitik für Jobcenter, August Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 10

13 9. Frauenförderquote und Alleinerziehende a. Zielförderquote und realisierte Frauenförderung im gleitenden 12-Monatsdurchschnitt Die Frauenförderquote wurde seit Anfang des Jahres 2013 durchgehend erreicht bzw. übertroffen. Seit März 2017 sinkt der realisierte Förderanteil unter die Ziel-Quote (aktuell 40,9%). Der sinkende Anteil an geförderten Frauen liegt vorwiegend an erhöhten Eintritten junger Männer im Kontext Flucht/Asyl in neu geschaffene Flüchtlingsmaßnahmen. Es deutet sich jedoch ein Richtungswechsel an, da die größte Abweichung zur Zielquote mit -1,6% im Oktober 2017 erreicht war und sich seitdem der realisierte Förderanteil wieder zunehmend der Zielquote annähert (Abweichung aktuell -0,8%). Der Chancenausgleich am Arbeitsmarkt bleibt weiterhin eines der Kernziele des Jobcenters Region Hannover. Prozent 44,5 44,0 43,5 43,0 42,5 42,0 41,5 41,0 40,5 40,0 Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Ziel-Quote Ist-Quote Förderungen Datenstand Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Berichtszeitraum Sep 16 - Aug 17 Okt 16 - Sep 17 Nov 16 - Okt 17 Dez 16 - Nov 17 Jan 17 - Dez 17 Feb 17 - Jan 18 Mrz 17 - Feb 18 Apr 17 - Mrz 18 Mai 17 - Apr 18 Jun 17 - Mai 18 Jul 17 - Jun 18 Aug 17 - Jul Ziel-Quote 42,6 42,7 42,8 42,7 42,7 42,6 42,4 42,3 42,2 42,1 42,0 41,8 41,7 Geförderte Frauen Ist-Quote 41,3 41,2 41,2 41,2 41,2 41,1 41,0 41,0 41,0 40,9 40,9 40,9 40,9 Abweichung -1,3-1,5-1,6-1,5-1,5-1,5-1,4-1,3-1,2-1,1-1,0-0,9-0,8 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen, Chancengleichheit am Arbeitsmarkt SGB II, Arbeitsgemeinschaft Region Hannover, November 2018 Sep 17 - Aug 18 b. Alleinerziehende Die Zahl der erwerbsfähigen Alleinerziehenden ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,3% zurückgegangen. Dies korrespondiert mit dem Rückgang der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender. Mit 2 und mehr Kindern wird es für Alleinerziehende zunehmend schwerer, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden, daher sinkt hier die BG-Anzahl nicht so deutlich, wie bei den BGs mit 1 Kind. Die Verbesserung der Betreuungssituation kann für Alleinerziehende deutlich zur Chancenverbesserung am Arbeitsmarkt beitragen. Erwerbsfähige Alleinerziehende Aug 17 Jul 18 Aug Insgesamt ,5% ,3% dav. 15 bis unter 25 Jahre ,7% ,2% 25 bis unter 50 Jahre 50 Jahre und älter ,3% ,6% ,3% 35 4,1% dar. Ausländer ,3% 16 0,4% arbeitslos Einkommen aus Erwerbstätigkeit ,0% ,4% ,9% ,8% Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften Insgesamt ,6% ,6% dav. mit 1 Kind ,8% ,7% Grdl FFQ mit 2 Kindern ,8% -67-2,1% mit 3 und mehr Kindern ,8% -26-1,6% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistik der Grundsicherung; Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 11

14 Glossar Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten - eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - die Regelaltersgrenze erreicht haben, - sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit/Jobcenter gemeldet haben, - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörigen sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Arbeitslosenquoten zeigen die Unterauslastung des Kräfteangebots in Prozent an. Sie werden errechnet als Anteil der bei den Agenturen für Arbeit registrierten Arbeitslosen an - den abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversichtungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose) bzw. - allen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose, Selbständige und mithelfende Familienangehörige). Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft (nach 7 SGB II) hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Des Weiteren zählen dazu: - weitere erwerbsfähige Leistungsberechtigte, - die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der/die im Haushalt lebende Partner/-in dieses Elternteils, - als Partner /-indes erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - die/der nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin/Ehegatte, - der/die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner/-in, - eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, - die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den ersten drei aufgezählten Punkten genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft respektive Wohnungsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben und wirtschaften. So zählen z.b. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme: Kinder), eine sog. bedingte Einstandspflicht. Zweckgemeinschaften (wie z.b. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach 7a SGB II noch nicht erreicht haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält. Bis zum wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb) bezeichnet. Als Ausländer gelten alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sind. Dazu gehören jedoch nicht die Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, diese erscheinen dann ausschließlich in der Gesamtzahl bzw. werden separat ausgewiesen. Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus: Leistungen aufgrund von Regelbedarfen ( 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze. ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II) Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) Leistung / Leistungsgewährung umfasst alle Arbeiten und Tätigkeiten einschließlich der Information und Beratung der Kunden, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung, Prüfung, Feststellung und Zahlbarmachung aller Ansprüche auf Leistungen zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhaltes ( SGB II) sowie zur Eingliederung in Arbeit - sofern es sich um Leistungen der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach 77 ff SGB III, Einstiegsgeld nach 29 SGB II handelt - anfallen und erforderlich sind (bspw. Antragsausgabe, Antragsannahme, Sachverhaltsermittlung, rechtliche Prüfung, Entscheidung, technische Umsetzung, Bescheiderteilung, Auskünfte persönlich und telefonisch etc.). Dazu gehören auch die Prüfung und Verfolgung vorrangiger Ansprüche, die Bescheidung und technische Umsetzung von Sanktionen nach dem SGB II sowie die Erledigung von Bestandsarbeiten (Anfragen, Auskunftsersuchen berechtigter Dritter, Sozialversicherung der Leistungsempfänger, Auskünfte an Kunden ) und die leistungsrechtliche Auswertung und Bearbeitung aller eingetretenen en in den persönlichen Verhältnissen der elb und der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Mitglieder der BG (Anrechnung von Einkommen, Aufhebungs- und Erstattungsverfahren, etc.) Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungsarten haben: Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ( 20, 23 SGB II) Mehrbedarfe ( 21 SGB II) laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebskosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum ( 22 SGB II) befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld ( 24 SGB II a.f., entfallen ab 1. Januar 2011). Als arbeitslose junge Erwachsene (U25) gelten Arbeitslose, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zugang in Hilfebedürftigkeit ist eine Fallzahl, die alle erstmaligen oder erneuten Antragsteller bei dem Jobcenter in einer Periode ausweist. Abgang aus Hilfebedürftigkeit ist eine Fallzahl, die alle Abmeldungen aus Leistungsbezug bei derm Jobcenter in einer Periode ausweist. Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 12

15 Glossar Beim Sozialgeld handelt es sich um die Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht erwerbsfähige leistungsberechtigte Angehörige und Partner (im Regelfall minderjährige Kinder unter 15 Jahren), die mit dem Alg II- Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Ältere oder wegen Erwerbsminderung haben ( 19 Abs. 1 in Verbindung mit 23 SGB II). Sie setzen sich zusammen aus: Leistungen aufgrund von Regelbedarfen ( 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze. ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II) Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) Alle im Rahmen der Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt zu erbringenden Leistungen für die Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft ( 22 SGB II). Differenziert werden kann zwischen den laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den einmaligen Kosten für Instandhaltung und Reparatur bei selbstgenutztem Wohneigentum, Wohnungsbeschaffung und die Übernahme von Mietschulden ( 22 Abs. 2, 6 und 8). Beiträge zur Sozialversicherung der Empfänger von LSL (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) sowie die entsprechenden Zuschüsse zu Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht. Bis zum wurden auch Beiträge zur Rentenversicherung übernommen. Als sonstige Leistungen werden insbesondere die nicht von der Regelleistung umfassten kommunalen Leistungen zusammengefasst. Diese sind: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt Bis zum zählten auch mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen zu den sonstigen Leistungen. Markt und Integration (MuI) Die Unterstützung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Eingliederung in Arbeit ( 1 Abs. 2 SGB II) durch das Jobcenter erfolgt zum einen durch die Benennung eines persönlichen Ansprechpartners und zum anderen durch ein breites Spektrum von Eingliederungsleistungen ( 14 SGB II), die im Einzelfall erforderlich sind. Der persönliche Ansprechpartner verzahnt Beratung, Vermittlung, Qualifizierungsangebote, Zielgruppenprogramme, Schuldnerberatung und weitere sozialintegrative Leistungen. Im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung erarbeitet er mit dem Leistungsberechtigten eine Eingliederungsstrategie, die die erforderliche Eigeninitiative und die Unterstützung durch das Jobcenter umfasst. In 16 SGB II sind die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die auf der Grundlage des SGB III erbracht werden, definiert. In 16a SGB II werden die weiteren Leistungen wie Schuldnerberatung, Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder, die psychosoziale Betreuung und Suchtberatung aufgeführt. In 16d SGB II wird das Instrumentarium der Arbeitsgelegenheit beschrieben. Jobcenter Region Hannover / Controlling Berichtsmonat November 2018 Seite 13

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