Pflanzenschutz Ackerbau

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1 8 8.1 Kleinkörnige Leguminosen Alle Klee und Luzernearten (kleinkörnige Leguminosen) besitzen einen hohen Fruchtfolgewert und tragen durch ihre große Wurzelmasse zur Verbesserung der Bodenstruktur bei. Der Anbau der meisten Kleearten erfolgt entweder als Blank oder als Untersaat mit Getreidedeckfrüchten. Die geringe Korngröße der Kulturarten erfordert für einen lückenlosen Aufgang ein gleichmäßiges, gut abgesetztes und klutenfreies Saatbett. Ein Anwalzen nach der Saat ist oftmals sinnvoll. Die vorgeschriebenen Saattiefen sind einzuhalten. In Blanksaaten hilft oft bereits ein Schröpfschnitt, um die Unkräuter zu unterdrücken. In Klee und Luzerne steht nur eine geringe Auswahl an PSM zur Verfügung (Tab ). Der Mangel an zugelassenen Wirkstoffen erfordert für eine optimale Bestandesentwicklung dieser Kulturen umso mehr die Ausschöpfung aller vorbeugenden ackerbaulichen Maßnahmen. Ist eine Unkrautbekämpfung mit Herbiziden notwendig, sollte diese im ersten Aufwuchs erfolgen. Gegen breitblättrige Unkräuter in Luzerne, Rot und Weißklee sowie Alexandriner und Inkarnatklee kann das Kontaktherbizid Lentagran WP mit dem Wirkstoff Pyridat mit 2,0 kg/ha appliziert werden. Der Einsatz ist in Futter und Saatgutbeständen möglich. Klettenlabkraut, Gänsefuß, Franzosenkraut, Gemeines Kreuzkraut und Amarant werden gut erfasst. Bekämpfungslücken anderer Herbizide (z. B. gegen Schwarzen Nachtschatten) lassen sich durch Lentagran WP schließen. In Vermehrungsbeständen von Rotklee und Luzerne kann Stomp Aqua mit 2,2 l/ha eingesetzt werden. Zu beachten sind die wirkstoffbezogenen Anwendungsbestimmungen NT145, NT146 und NT170 (Punkt 1.3.1). B 235 (Wirkstoff Bromoxynil) kann in Vermehrungs und FutterLuzernebeständen appliziert werden und besitzt eine spezielle Indikation gegen alle Kamillearten. Aber auch Windenknöterich, Gänsefuß, Kreuzkrautarten oder Amarant werden mit erfasst. Die aufgeführten Präparate sind ausschließlich im Nachauflauf (ab BBCH 13) zugelassen. Größere Unkrautpflanzen können im Streichverfahren mit einer 33 %igen Roundup PowerFlex Lösung bekämpft werden. Mit der Wiederzulassung von U 46 MFluid (500 g/l MCPA) entfiel die Indikation für Rotklee als Untersaat. Eine Gräserbekämpfung ist nur in Vermehrungsbeständen möglich (Punkt 9.1). Gegen Gräser und Ausfallgetreide kann Fusilade Max (Klee und Luzerne) mit 1,0 l/ha (bzw. 2,0 l/ha gegen Quecke) appliziert werden. Gegen Einjähriges Rispengras kommt die Anwendung von Select 240 EC (Rotklee und Luzernevermehrung) zur Empfehlung. Mit Moddus oder Medax Top ist eine Wachstumsregulierung in RotkleeVermehrungsbeständen möglich. Die Applikation von Moddus kann auch im Splitting (2 x 0,75 l/ha im Abstand von 1014 Tagen) erfolgen. Insektizidbehandlungen sind ebenfalls nur in Vermehrungsbeständen möglich. Als einziges Produkt besteht für Karate Zeon in Klee und Luzernearten die Indikation gegen beißende und saugende Insekten. Wird eine Sikkationsmaßnahme in kleinkörnigen Futterleguminosen erforderlich, kann Reglone in Beständen zur Saatguterzeugung bei Vollreife der Kulturpflanzen zum Einsatz kommen. Weiterhin ist Diquad entsprechend der RegloneAnwendung in Rot und Weißklee zugelassen (Deiquat steht letztmalig 2019 zur Verfügung!). 275

2 Tabelle 8.1.1: PSM Zulassung bis Aufgrund des eingeschränkten Mittelspektrums sind 22Genehmigungen für die Anbauer von Interesse. Solche Genehmigungen können beim Pflanzenschutzdienst beantragt werden (Punkt 1.2.1). Beispiele enthält die Tabelle In Beständen zur Saatguterzeugung sind diese Genehmigungen meist unkompliziert, da die Rückstandsproblematik nicht relevant ist. Der Antragsteller sollte beachten, dass Minderwirkungen und mögliche Schäden an den Kulturpflanzen im eigenen Verantwortungsbereich liegen. Deshalb ist vor dem Mitteleinsatz die Pflanzenverträglichkeit unter betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Rotklee PSM Kleinkörnige Leguminosen Zulassung Weißklee Alexandriner, Inkarnatklee Luzerne AWM (l o. kg/ha) BBCH Gewässer Abstand (m) Saumbiotop sonstige bußgeldbewehrte AWB Die Anwendung eines der in Tabelle aufgeführten Mittel ist nur nach vorangegangener Antragstellung und erfolgter 22Genehmigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst möglich. Hang Abdriftminderung (%) Herbizide (dikotyle Unkräuter) B 235 NA 0,75 07/2019 ab Lentagran WP NA 2,0 02/2019 ab NT145 Stomp Aqua NA 2, , 12/2019 ab Herbizide (Einzelpflanzenbehandlung) Roundup PowerFlex 12/ % max. 3,75 während der Vegetation NG352 Wachstumsregler 1,5 Moddus 04/2019 0,75/ 0, Medax Top 12/2020 1, Insektizide Karate Zeon 75 ml bei Befall / Sikkation Diquad ab ,0 Vollreife Reglone ,0 ab Vollreife

3 Tabelle 8.1.1: Wirkstoff PSM Kleinkörnige Leguminosen HRAC / IRAC Einstufung WSG (g/l o. kg) Bemerkungen Herbizide (dikotyle Unkräuter) nsaatgerzg Bromoxynil C3 235 zur Futtererzeugung Wartezeit: 28 d Ziel der Applikation Indik.zulassung gegen Kamillenarten u. Ackerhundskamille Pyridat C3 450 Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 98 Pendimethalin K1 455 nsaatgerzg Herbizide (Einzelpflanzenbehandlung) Glyphosat G 480 nsaatgerzg Wachstumsregler nsaatgerzg Trinexapac 222 Splitting, nsaatgerzg Mepiquatchlorid 300 ProhexadionCa 50 nsaatgerzg Insektizide lambdacyhalothrin 3A 100 nsaatgerzg 2x, Abstand: 10 d Sikkation Deiquat D 200 nsaatgerzg Deiquat D 200 nsaatgerzg nsaatgerzg = nur zur Saatguterzeugung Einj. zweikeimblättrige Unkräuter, außer Ackerhundskamille, Klettenlabkraut, Kamillearten Einkeimblättrige u. zweikeimblättrige Unkräuter, gezielte Horst oder Einzelpflanzenbehandlung im Streichverfahren Kosten ( /ha) max. 35 Verbesserung der Standfestigkeit 98 Verbesserung der Standfestigkeit Beißende und saugende Insekten 9 Sikkation zur Spätbehandlung vor der Ernte Sikkation von Futterleguminosen zur Spätbehandlung vor der Ernte Tabelle 8.1.2: Wichtige 22Genehmigungen Kleinkörnige Leguminosen Kulturart Indikation PSM Herbizide Kleearten (Vermehrung) ein und zweikeimblättrige Unkräuter Kerb Flo/Harmony SX Rotklee (Vermehrung) Luzerne Serradella (Vermehrung) zweikeimblättige Unkräuter, Ackerkratzdistel einkeimblättrige Unkräuter, Quecke zweikeimblättrige Unkräuter U 46 MFluid Fusilade Max Duplosan DP Insektizide Rotklee (Vermehrung) beißende Insekten/Spitzmausrüssler Biscaya

4 8.2 Sommerölfrüchte Der Anbau von Sommerölfrüchten zeigt sich teilweise rückläufig (z. B. Anbau Sonnenblumen in Brandenburg). Zu den Sommerölfrüchten zählt neben Sonnenblumen, Lein und Sommerraps auch der Senf. Bei der Zulassung von PSM wird unterschieden in SenfArten, Sareptasenf, Schwarzer Senf und Senf. Die PSMTabellen enthalten lediglich die Spalte Senfarten, unter den jeweiligen Tabellen befinden sich die entsprechenden DetailAngaben. Alle Sommerölfrüchte sind wärmeliebend. Insbesondere der Senf reagiert ganz empfindlich auf Bodenverdichtungen und Staunässe. Beizung Sommerölfrüchte Auch in Sommerölfrüchten gilt der Grundsatz, dass nur zertifiziertes und gebeiztes Saatgut zum Einsatz kommen sollte. Nur so ist ein guter Feldaufgang und eine schnelle Bestandesetablierung abzusichern. Verschiedene pilzliche Auflauferkrankungen (z. B. Rhizoctonia spp., Pythium spp., Fusarium spp.) und tierische Schaderreger Tabelle 8.2.1: Herbizide Sommerölfrüchte Zulassung Abstand (m) Saumbiotop PSM Gewässer Zulassung bis Abdriftminderung (%) Bandur 4,0 VA NW800 12/2024 Boxer / Filon NT145, 5,0 VA / ,170 Butisan NG346, 1,5 VANA / Butisan Top NAK 2,0 12/ NG346 NG346,405 Callisto 1,5 VA /2019 Concert SX 50 g / NA 01/2019 2) ab g Splitting Spectrum 0,8 3) VA /2019 1,2 4) Spectrum Plus NG405, 4,0 VA /20207 NT145,146,170 Stomp Aqua NT145, 2,6 VA / ,170 Anwendung nur in entsprechenden wirkstofftoleranten Sorten ClearfieldClentiga 5) 1, NG343, /2019 Dash 1, Pointer SX 6) 60 g / g / 30 g So.Blume Faserlein Öllein S.Raps Senfarten 1) AWM (l o. kg/ha) BBCH Hang sonst. bußgeldbewehrte AWB 1) in Beständen zur Samengewinnung; 2) nicht zur Erzeugung von Nahrungsmitteln; 3) leichte Böden; 4) mittlere und schwere Böden; 5) Anwendung nur in Sorten mit zusätzlicher Bezeichnung Imazamoxresistent oder Clearfield; 6) Anwendung nur in TribenuronMethylresistenten Sorten 278

5 können die Jugendentwicklung der Kulturen stark beeinflussen. Eine Beizung ist mit fungiziden Wirkstoffen möglich und sinnvoll. In Sonnenblumen, Lein und Senf steht nur die Beize gegen Auflauferkrankungen TMTD 98 % Satec mit dem Wirkstoff Thiram zur Verfügung. Entsprechend der Indikation ist in den einzelnen Kulturen die Aufwandmenge (Sonnenblumen 3 g/kg, Senf 4 g/kg, Lein 2 g/kg) zur Saatgutbehandlung zu beachten. Die Saatgutinkrustierung erfolgt im SatecSpezialverfahren. Es ist davon auszugehen, dass es auch für die Aussaat 2019 von Sommerraps kein Saatgut mit Insektizidbeizen zur Verfügung stehen wird. Beizmittel auf Grundlage der fungiziden Wirkstoffe Thiram und Dimethomorph sind noch vorhanden. Alle Informationen zu Beizmitteln in Winterraps unter Punkt 4.1 gelten auch für den Sommerraps. Im Sommerraps gibt es in der Auflaufphase erfahrungsgemäß einen sehr hohen Befallsdruck durch tierische Schaderreger im Frühjahr. Somit sind Bestandeskontrollen direkt nach dem Auflaufen erforderlich. Bei Befall empfiehlt sich eine umgehende und möglicherweise wiederholte Spritzanwendung von Insektiziden. Mögliche Insektizide Tabelle 8.2.1: Wirkstoff Herbizide Sommerölfrüchte HRAC Einstufung WSG (g/l o. kg) Aclonifen F3 600 Prosulfocarb N 800 Metazachlor K3 500 Metazachlor Quinmerac K3 O Mesotrione F2 100 Metsulfuron Thifensulfuron B DimethenamidP K3 720 DimethenamidP Pendimethalin K3 K1 212,5 250 Pendimethalin K1 455 Amarant Gänsefuß, Weißer Hederich Hellerkraut, Acker Hirtentäschel Kamille Klettenlabkraut Knöterich, Vogel Knöterich, Winden Kornblume Stiefmütterchen Taubnessel Vogelmiere Flughafer Hirsearten Rispe, Einjährige Windhalm Anwendung nur in entsprechenden wirkstofftoleranten Sorten Quinmerac Imazamox O B ,5 Kosten ( /ha) im Pack 42 Tribenuron B

6 sind in der Tabelle gelistet. Auch für Öllein gibt es zzt. keine zugelassene Insektizidbeize. Hinsichtlich der daraus resultierenden Konsequenzen gilt das Gleiche, wie bei Sommerraps. Thiram steht 2019 letztmalig zur Beizung zur Verfügung. Insektizidbeizen fehlen weiterhin. Es empfiehlt sich daher dringend, eine Kontrolle der Kulturen in der Auflaufphase durchzuführen. Bei Bedarf müssen Applikationen mit Insektiziden erfolgen. Unkrautbekämpfung Sommerölfrüchte Neue Herbizide in dieser Saison: Spectrum Plus (Pendimethalin Dimethenamid P) hat im Herbst 2017 eine Zulassung gegen Schadhirsen und einjährige ein und zweikeimblättrige Unkräuter in Sonnenblumen mit maximal 4,0 l/ha im Vorauflauf erhalten. Für alle Herbizide mit den Wirkstoffen Pendimethalin (Stomp Aqua, Spectrum Plus) und Prosulfocarb (Boxer/Filon) sind die wirkstoffspezifischen Anwendungsbestimmungen (NT145, NT146 und NT170) zu beachten (Punkt 1.3.1). Seit Dezember 2017 ruht die Zulassung aller Herbizide mit dem Wirkstoff Flupyrsulfuron, damit steht Ciral für die Anwendung in Öllein nicht mehr zur Verfügung. Durch die langsame Jugendentwicklung und schwache Beschattungsintensität ist der Lein ohne Herbizidmaßnahme in der Regel schnell vom Unkraut überwachsen, was in der Folge zu erheblichen Ertragsverlusten führen kann. Mit Concert SX (im Splittingverfahren von jeweils 50 g/ha bei etwa 2 cm Wuchshöhe des Leins und nach 8 bis 14 Tagen bei 8 bis 10 cm Wuchshöhe) werden neben zweikeimblättrigen Unkräutern, wie Weißen Gänsefuß, Knötericharten, Vogelmiere und Kamille auch Ungrashirsen sowie Windhalm erfasst. Concert SX darf nicht in Beständen zur Nahrungsmittelerzeugung appliziert werden. Hierfür steht zzt. nur Callisto (1,5 l/ha) im VA, z. B. gegen Klettenlabkraut, Hirsen oder Gänsefuß, zur Verfügung. Auch im Sommerraps ist oft eine Herbizidmaßnahme notwendig. Rapspflanzen erhalten dadurch einen Entwicklungsvorsprung vor den Unkräutern. Im VA und NA kann Butisan (1,5 l/ha) gegen ein und zweikeimblättrige Unkräuter angewandt werden. Butisan Top (2,0 l/ha) ist im NA zugelassen. Herbizidresistente Clearfield (CL)Sorten (Punkt 4.2) stehen auch im Sommerraps zur Verfügung. Das zugehörige Herbizid ClearfieldClentiga (1,0 l/ha 1,0 l/ha Dash E.C im NA) enthält neben dem Wirkstoff Quinmerac auch Imazamox (HRAC B), wodurch bessere Wirkungsgrade gegenüber kreuzblütigen Unkräutern erreicht werden. Als Metazachlorfreie Variante stellt ClearfieldClentiga einen Baustein zum flexiblen Herbizideinsatz im CLSystem dar. Erfolgt die Anwendung in konventionellen Rapssorten, würde das zum vollständigen Verlust des Rapsbestandes führen. Zur Unkrautbekämpfung in SenfArten steht als einziges Präparat Butisan Top (2,0 l/ha) zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass im Senf keine Anwendung auf drainierten Flächen erfolgen darf. Die Sonnenblume ist im Jugendwachstum, vor allem bei kühlen Witterungsbedingungen, den meisten Unkrautarten unterlegen. Erst ab einer Wuchshöhe von 40 bis 50 cm und der Ausbildung großer Blätter erhöht sich die Konkurrenzkraft und später auflaufende Unkräuter werden gut unterdrückt. In konventionellen Sorten gibt es zur chemischen Unkrautbekämpfung nur Vorauflaufherbizide. Zur Auswahl stehen Bandur (4,0 l/ha), Boxer (5,0 l/ha), Spectrum (0,8 bis 1,2 l/ha), Spectrum Plus (4,0 l/ha) oder Stomp Aqua (2,6 l/ha). Diese Präparate benötigen für eine optimale Wirkung ein klutenfreies Saatbett und eine ausreichende Bodenfeuchte. Sind 280

7 diese Bedingungen nicht gegeben, muss mit Minderwirkungen gerechnet werden. Für die Anwendung in speziellen Tribenurontoleranten Sonnenblumensorten sind die Herbizide Pointer SX oder Trimmer SX (60 g/ha bzw. 2 x 30 g/ha) mit dem Wirkstoff Tribenuron zugelassen. Der Anbau dieser Sorten sollte Problemstandorten (z. B. AmbrosiaStandorte) vorbehalten sein. Versuche zeigen mit der Anwendung im Nachauflauf als Spritzfolge gute Wirkungserfolge gegenüber der Ambrosie (65 bis 78 % Wirkungsgrad). Seit dem letzten Jahr kann auch ClearfieldClentiga in herbizidresistenten CLSorten in Sonnenblumen mit 1,0 l/ha 1,0 l/ha Dash E.C. im 2 bis 4Blattstadium eingesetzt werden. Über die Anwendung der Produkte ClearfieldClentiga (Sonnenblume, Sommerraps) und Pointer SX (Sonnenblume) muss bereits vor der Aussaat entschieden werden. Diese Herbizide sind nur in den dazugehörigen herbizidresistenten Sorten verträglich. Gegen Ausfallgetreide und Ungräser stehen spezielle Herbizide zur Gräserbekämpfung zur Verfügung. Einziges Graminizid mit der Indikation Sommerraps ist Focus Ultra. Die Anwendung erfolgt im Focus Aktivpack in Tankmischung mit dem Netzmittel Dash E.C. Neu ist die Zulassung für Agil S/Zetrola in Lein gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjährige Rispe und Quecke) mit einer AWM von 0,75 l/ha ab dem Auflaufen der Kultur. Weitere Hinweise und eine Auswahl an Herbiziden enthält Punkt 9.1. Da das Spektrum der zugelassenen bzw. nach Art. 51 genehmigten PSM sehr eingeschränkt ist, besteht für die im geringen Umfang angebauten Kulturen die Möglichkeit der Genehmigung im Einzelfall nach 22 (2) PflSchG (Punkt 1.2.1). Für diese Indikationen liegen i.d.r. keine Rückstandsuntersuchungen vor. Aus diesem Grund werden die Genehmigungen vorwiegend für Vermehrungsbestände oder für die Nutzung zu technischen Zwecken erteilt. Die Tabelle beinhaltet Beispiele positiver Genehmigungsbescheide in Sommerölfrüchten aus dem Jahr Die Anwendung eines in der Tabelle aufgeführten PSM ist nur nach vorangegangener Antragstellung und erfolgter 22Genehmigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst zulässig. Tabelle 8.2.2: Wichtige 22Genehmigungen für PSM in Sommerölfrüchten Kulturart Indikation PSM Öllein (für technische Zwecke bzw. zur Vermehrung) zweikeimblättrige Unkräuter U 46 MFluid Kamille, Hundskamille, Ackerkratzdistel Lontrel 720 zweikeimblättrige Unkräuter Fox/Effigo Senfarten (Vermehrung) Mavrik Vita/Avaunt/ Rapsglanzkäfer Mospilan SG KamilleArten, Hundskamille Lontrel 720 SG Sommerraps (Vermehrung) Fox/Effigo/Runway/ einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Bengala 281

8 Krankheiten Sommerölfrüchte Bei Sonnenblumen kann in Regionen mit höherer Anbaukonzentration und in Abhängigkeit von der Fruchtfolge (Winterraps) die SclerotiniaStängelfäule (Sclerotinia sclerotiorum) wirtschaftliche Bedeutung erlangen. Erste Schadsymptome sind zunächst am Stängelgrund (Mitte Juni) im weiteren Vegetationsverlauf mehr oder weniger stark auch am Stängel und am Korb (Ende Juni) zu finden. Bei der Abschlußbonitur Mitte August wurde auf allen Monitoringschlägen (2018 insgesamt 18 in BB) kein Befall oder eine ganz geringe Befallshäufigkeit ermittelt. Zugelassen ist zur direkten Bekämpfung das Fungizid Cantus Gold (Wirkstoffe: Boscalid und Dimoxystrobin). Der Einsatz (2x) mit 0,5 l/ha kann bei Befallsgefahr ab BBCH 16 bis 71 der Sonnenblume erfolgen. In den Pflanzenschutzversuchen erzielte ein Fungizideinsatz gegen Sclerotinia in Sonnenblumen nur bei hohem Befallsdruck statistisch gesicherte Mehrerträge. In 2018 wurden keine Effekte ermittelt. Zur Minderung des Ausgangspotenzials von Sclerotinia gibt es eine Zulassung für Contans WG mit 8,0 kg/ha im Vorsaateinarbeitungsverfahren. Es handelt sich hierbei um wasserlösliches Granulat mit den getrockneten Sporen des Bodenpilzes Coniothyrium minitans, also ein biologisches Fungizid. Das Fungizid zerstört die Dauerfruchtkörper (Sklerotien) und reduziert dadurch das Infektionspotenzial. Aussagen zu den tatsächlichen Wirkungsgraden sind nicht möglich. Dennoch sollten vorbeugend alle ackerbaulichen Maßnahmen ausgenutzt werden, um den SclerotiniaAusgangsbefall so gering wie möglich zu halten. Es sind Anbaupausen von mindestens 4 Jahren zu SclerotiniaWirtspflanzen (Raps, Leguminosen) einzuhalten. Auch kreuzblütige Unkräuter können Wirtspflanzen sein. Bei stark befallenen Schlägen sollte nach der Ernte eine möglichst tiefe Bodenbearbeitung erfolgen, da nur die Sklerotien keimen und Fruchtkörper bilden können, die sich in der obersten Bodenschicht (0 bis ca. 5 cm unterhalb der Oberfläche) befinden. Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Sonnenblumen wird durch feuchtkühle Witterung begünstigt und entwickelt sich meist erst ab dem Spätsommer bei hoher Tabelle 8.2.3: PSM Zulassung bis Wirkstoff Cantus Gold 07/2019 Fungizide Sommerölfrüchte Zulassung 1) Boscalid Dimoxystrobin WSG (g/l o. kg) AWM (l o. kg/ha) So.Blumen Senfarten Sareptasenf Hang Abstand (m) Gewässer Saumbiotop Abdriftminderung (%) , Folicur 12/2020 Tebuconazol 250 1, Verminderung der Bodenverseuchung mit Sclerotinia Contans WG 06/2019 Coniothyrium minitans 100 8, ) Fungizide in Sommerraps unter Pkt. 4.4.; in Öllein gibt es keine zugelassenen Fungizide 282

9 Luftfeuchtigkeit. Graugrüne Flecken und der typische, graue Sporenrasen sind deutliche Befallssymptome. Vor allem Befall am Korb kann zu Ertragsverlusten führen. Befall mit der PhomaSchwarzfleckenkrankheit (Phoma macdonaldi) wurde auch in 2018 wieder ermittelt, hatten aber keinerlei Bedeutung. Befallssymptome sind dunkle Flecken unter den Blattachseln, die später dann den ganzen Stängel umfassen können. Bei sehr starkem Befall sind Ertragsverluste durch Austrocknen der befallenen Blattstiele und Absterben der Blätter bis zu Pflanzenausfällen möglich. Befallssymptome von SeptoriaBlattflecken (Septoria helianthi) treten sortenspezifisch vor allem an den unteren Blättern, regional in unterschiedlicher Häufigkeit, auf. Dabei handelt es sich um zunächst gelbe, dann braune bis schwarze Blattflecken. Sie werden bis 15 mm groß und sind in der Regel durch die Blattadern abgegrenzt. Auch Befall mit Sonnenblumenrost, Alternaria spp., Phomopsis spp. oder Verticillium spp. liegt gelegentlich vor. Um die Entwicklung von Pilzkrankheiten zu reduzieren, sollte man auf unkrautfreie und nicht zu dichte Bestände (für eine schnellere Abtrocknung) achten. In Sommerraps ist je nach Witterungsund Infektionsbedingungen ein Befall mit Pilzkrankheiten wie im Winterraps möglich (Punkt 4.4). In Sommerraps können bei Bekämpfungsnotwendigkeit entsprechend der Zulassungssituation Fungizide mit der Indikation in Raps bzw. Sommerraps eingesetzt werden (Tab ). In Senf sind Pilzkrankheiten wie im Sommerraps von Bedeutung. Das Fungizid Folicur (Wirkstoff Tebuconazol) kann mit 1,5 l/ha in Senfarten und Sareptasenf entsprechend der Zulassung gegen Alternaria, Sclerotinia, Wurzelhals und Stängelfäule sowie Grauschimmel eingesetzt werden. In Lein ist eine Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern allgemein nicht notwendig. Es stehen auch keine Fungizide zur direkten Bekämpfung zur Verfügung. Dennoch können z. B. Fusarium spp. (bisher vorwiegend Fusarium oxysporum), Pythium spp., Alternaria spp., Botrytis cinerea u. a. auftreten. Einige Erreger überdauern im Boden und können in allen Entwicklungsstadien Befallssymptome verursachen. In manchen Jahren erlangt auch Befall mit Alternaria linicola insbesondere bei Vermehrungspartien Bedeutung. Tabelle 8.2.3: PSM FRAC Einstufung Bienenschutz Fungizide Sommerölfrüchte Wartezeit BBCH max. AWH Alternaria brassicae Sklerotinia Wurzelhals u. Stängelfäule Cantus Gold x B4 35 C2, C3 bei Befallsgefahr (Abstand 14 d) x ) x x Folicur 2x B4 F 63 G1 x (Abstand 14 d) ) x 45 Verminderung der Bodenverseuchung mit Sclerotinia VSE; Contans WG B3 F Einarbeitung bis 20 cm Bodentiefe 1 x 227 2) bei Infektionsgefahr; 3) bei Befallsbeginn Grauschimmel Kosten ( /ha) 283

10 Schädlinge Sommerölfrüchte In Sonnenblumen können während der Auflaufphase bzw. im Jugendstadium z. B. Erdflöhe, Ackerschnecken, Vögel, Drahtwürmer, Engerlinge oder einige Rüsselkäfer durch ihre Fraßtätigkeit Schäden verursachen, die aber nur selten ertragswirksame Pflanzenausfälle zur Folge haben. Schadsymptome durch den Sandgraurüssler (Philopedon plagiatus) sind in einigen Jahren beobachtet worden (Punkt 7.5). Dabei sind Schläge in Waldnähe besonders betroffen. Sonnenblumen werden bis nach der Blüte von verschiedenen Blattläusen befallen. Sie können an Blättern, Stängeln und Blütenköpfen auftreten. Insbesondere durch die Kleine Pflaumenlaus (Brachycaudus helichrysi) kann es bei starkem Befall zu Blattkräuselungen, Wuchsdepressionen bis zu Blühverzögerungen kommen. Das Auftreten ist in den Jahren sehr unterschiedlich. Meist beginnt die Besiedlung ab Ende Mai. Nach wie vor wird ein BRW selten erreicht. Dieser liegt bei einem Blattlausbesatz von 50 bis 100 Blattläuse pro Pflanze zum Zeitpunkt des Sichtbarwerdens der Blütenknospen (bis ca. 50 cm Wuchshöhe). Für eine spezielle Blattlausbekämpfung steht Pirimor Granulat zur Verfügung (Tab ). Bei der Einschätzung der Bekämpfungsnotwendigkeit sollte das vorhandene Nützlingspotenzial Berücksichtigung finden. Oft ist aber die genutzte Pflanzenschutztechnik der begrenzende Faktor, da der Einsatz aufgrund der Pflanzenhöhe mit konventioneller Technik nicht mehr wirtschaftlich (Durchfahrverluste) ist. Die Überwachung der Sonnenblumenfruchtfliege (Strauzia longipennis) ergab nur ganz vereinzelte Funde von Fraßgängen und Tabelle 8.2.4: PSM Zulassung bis Pyrethroide Hunter 12/2023 Karate Zeon 12/ Insektizide Sommerölfrüchte Wirkstoff lambda Cyhalothrin lambda Cyhalothrin Zulassung WSG (g/l o. kg) AWM (ml o. g/ha) So.Blumen Faserlein Öllein Senf Hang Gewässer Abstand (m) Saumbiotop Abdriftminderung (%) ) ) Lamdex Forte lambda /2022 Cyhalothrin Carbamate Pirimor 250 Granulat Pirimicarb / ) Neonicotinoide Biscaya 04/2019 Thiacloprid ) ) in SenfArten; ² ) in Sareptasenf; ³ ) in Senf, nur in Beständen zur Samengewinnung; Sommerraps: siehe Hinweise zur Zulassung im Text!

11 Larven. Wirtschaftliche Schäden (z. B. in Kanada bis nahezu 40 % Ertragsausfall) spielen hier weiterhin keine Rolle. Während der Jugendentwicklung des Leins ist besonders auf Befall durch Leinerdflöhe zu achten. Die Käfer schädigen vorwiegend durch Lochfraß an den Blättern und am Vegetationskegel. Zur direkten Bekämpfung in Öl und Faserlein besteht nur die Genehmigung für die Anwendung von Karate Zeon gegen beißende und saugende Insekten. Verschiedene ThripsArten oder Larven des Schattenwicklers sind in einigen Jahren beobachtet worden. Auch hier ist Befall durch den Sandgraurüssler möglich. Aufgrund fehlender Insektizidbeizen sind Auflaufschaderreger unbedingt zu beobachten. Befall durch Leinerdflöhe kann insbesondere in Öllein erhebliche Schäden verursachen. In Sommerraps können die gleichen Schädlinge wie bei Winterraps auftreten. Aufgrund der im Vergleich zu Winterraps verzögerten Entwicklung kommt es in Sommerraps oft zu einem wesentlich stärkeren Befall mit Vorblüten und Blütenschädlingen (z. B. Rapsglanzkäfer, Kohlschotenrüssler, mücke). Insektizidbehandlungen sind insbesondere in trockenen, warmen Jahren erforderlich. Für die meisten Insektizide gilt die Indikationszulassung Raps. Damit sind alle in Tabelle aufgelisteten Mittel auch in Sommerraps zugelassen. Wird allerdings eine zusätzliche Tabelle 8.2.4: PSM IRAC Einstufung Pyrethroide Hunter 3A Karate Zeon 3A Lamdex Forte 3A Carbamate Pirimor Granulat 1A Insektizide Sommerölfrüchte Bienenschutz Wartezeit BBCH max. AWH saugende Insekten beißende Insekten Blattläuse Rapsglanzkäfer B4 56 Warndienst 1 1x 1x 6 B4 21 Warndienst, x 2x 35 Warndienst 2 2x 2x 2 2x 2x 7 ab x 1x Kosten ( /ha) 10 B x 2x 5 B4 F bis x 15 7 ab x 4) 19 Neonicotinoide Biscaya 4A B4 30 Warndienst 2 2x 20 4) außer Faulbaum und Kreuzdornblattlaus 285

12 Genehmigung (z. B. für Rapsglanzkäfer) in Winterraps erteilt, so gilt diese nur für Winterraps und nicht automatisch auch für Sommerraps. Auch hier ist die Antiresistenzstratgie zu beachten. Beim Senf kann der gleiche Schädlingsbefall wie in Sommer oder Winterraps auftreten. Oft wird Befall mit Kohlerdflöhen (Phyllotreta ssp.) bzw. der Rübsenblattwespe (Athalia rosae) beobachtet. In den letzten Jahren wurde örtlich Befall mit Rapsglanzkäfern insbesondere in Weißem Senf auffällig. Das Insektizid Biscaya ist zur Rapsglanzkäferbekämpfung in Senf, allerdings nur in Beständen zur Saatgutgewinnung, genehmigt. In der Tabelle sind mögliche Insektizide für den Einsatz in Sommerölfrüchten genannt. Beim Einsatz von Insektziden in Sommerölfrüchten sind entsprechende Indikationen, Anwendungsbestimmungen sowie die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Behandlungen zu beachten. Sikkation Sommerölfrüchte Auf stark verunkrauteten Flächen (z. B. mit Windenknöterich, Klettenlabkraut oder Disteln) oder z. B. bei witterungsbedingt später oder ungleichmäßiger Abreife der Bestände können in Öllein, Senf und Sommerraps Maßnahmen zur Ernteerleichterung erforderlich werden. Insbesondere in Ölleinbeständen kommt es oftmals Tabelle 8.2.5: Spätanwendung und Sikkation Sommerölfrüchte PSM Zulassung bis WSG (g/l o. kg) Zulassung Öllein Sommerraps Brassicaarten Senfarten AWM (l o. kg/ha) Hang Abstand (m) Gewässer Saumbiotop Abdriftminderung (%) Glyphosathaltige Produkte: Anwendung nicht in Beständen zur Saatguterzeugung Plantaclean Label XL 360 4, NG Plantaclean 450 Premium 450 3, NG Roundup PowerFlex 480 3, NG /2022 Roundup 1) 14 Rekord 720 2, NG / Deiquathaltige Produkte Diquad ) F 3, Reglone ) F 3, ) ausschließlich gegen Unkräuter zur Spätanwendung; 2) nur in Saatgutbeständen, auch Faserlein sonstige AWB Wartezeit (d) Kosten ( /ha) 286

13 zur Gefährdung der Ernte durch eine stärkere Spätverunkrautung bzw. durch Zwiewuchs. Der Einsatz einer chemischen Abreifebeschleunigung mindert das Ernterisiko bei späten Terminen. Bei Sommerraps oder Senf kann eine Ernteerleichterung notwendig werden, wenn infolge unterschiedlicher Bodenbedingungen, differenzierten Unkrautbesatzes und Zwiewuchses die Schoten nicht gleichmäßig abreifen. Die Sikkation ist als Notmaßnahme zu betrachten. Im Rahmen der Bestandesführung sollten zur Verhinderung von Spätverunkrautung alle acker und pflanzenbaulichen Maßnahmen ergriffen werden. Begonnen bei der Planung der Fruchtfolge, der Auswahl der Flächen und geeigneter Sorten muss auch der Einsatz der selektiven Herbizide gezielt und termingerecht erfolgen. In Öllein und Sommerraps haben neben Reglone auch verschiedene Glyphosathaltige Mittel (nicht in Vermehrungsbeständen) eine Zulassung (Tab ). Die Anwendung der GlyphosatProdukte erfolgt ab der Teigreife der Kultur (50 % der Schoten ausgereift) bis 14 Tage vor der Ernte. Für die beiden RoundupProdukte besteht die weiter gefasste Zulassung in Brassica und Senf arten. Nach der seit 2016 gültigen AWB NG352 ist eine Anwendungspause von 40 Tagen erforderlich, wenn die Glyphosatmenge zweier aufeinanderfolgender Applikationen auf derselben Fläche 2,9 kg/ha überschreitet. Reglone kann in Lein ausschließlich in Vermehrungsbeständen, in Sommerraps sowohl in Konsum als auch in Saatgutbeständen zum Zeitpunkt der Vollreife, wenn 95 % der Fruchtkörper braun und reif sind und die Samen in den Fruchtkörpern rascheln, appliziert werden. Auf eine ausreichende Benetzung der Pflanzen ist dabei zu achten. Der Sonnenblumenanbau ermöglicht keine Maßnahmen zur Sikkation. Reglone (Deiquat) steht 2019 letztmalig zur Verfügung. Bei den Glyphosat Mitteln werden weitere Anwendungsbeschränkungen erwartet. Auf aktuelle Informationen im Warndienst achten! 8.3 Grassamenbau Unkräuter und Schaderreger verringern den Ertrag und die Qualität. Im Extremfall droht die Aberkennung und damit der Totalverlust. Eine zunehmende Herausforderung beim Pflanzenschutz im Grassamenbau ist die Bekämpfung unerwünschter Gräser. Nur in Rotschwingel und Schafschwingel gibt es relativ sichere Lösungen mit Graminiziden. In den meisten Grasarten wird es immer schwerer, kulturverträgliche Mittel zu finden, die gut gegen Ungräser wirken. Deshalb sollten die Vermehrungsflächen bereits zu Kulturbeginn weitgehend frei von unerwünschten Gräsern sein. Quecken, Ackerfuchsschwanzgras, Flughafer, Trespen und andere Ungräser sind in der Fruchtfolge konsequent und vorausschauend zu bekämpfen. In Gräsern zur Saatguterzeugung sind einige PSM zugelassen, weitere Zulassungen werden erwartet. Meist sind es Art. 51Zulassungserweiterungen (ehemals 18a Genehmigung), bei denen der Anwender die Risiken für Schäden an den Kulturpflanzen trägt (Punkt 1.2). Wenn darüber hinaus weiterer Bedarf an PSM besteht, ist ein Antrag auf Genehmigung im Einzelfall zu stellen ( 22Genehmigung, Punkt 1.2). Besondere Sorgfalt erfordert die Unkrautbekämpfung mit Herbiziden (Tab , 8.3.2). Bei nicht sachgerechter Anwendung können Schäden bis zum Totalverlust entstehen. Die zugelassenen Anwendungszeiträume (z. B NAF, NAH) sind in den Tabellen ausgewiesen. Die Herbizide Ariane C und Primus Perfect waren in Versuchen in Sachsen in fünf Grasarten im Frühjahr gut verträglich. Beide haben keine 287

14 Tabelle 8.3.1: PSM Zulassung bis Zulassung im Herbst. Select 240 EC ist in Rot und Schafschwingel zugelassen. In Versuchen verursachte das Mittel bei der Frühjahrsanwendung in Rotschwingel jedoch erhebliche Kulturschäden. Entscheidungen zur Behandlung sollten sorgfältig abgewogen werden. Genehmigungen im Einzelfall kann man z. B für folgende Mittel beantragen: Ranger gegen AmpferArten. U 46 MFluid (Wirkstoff MCPA). Das Mittel war langjährig in Gräsern zugelassen. Die Aufbrauchfrist für das alte U 46 MFluid ist abgelaufen. Das neue, aktuell zugelassene U 46 MFluid hat derzeit keine Zulassung im Grassamenbau. AgilS gegen Ungräser und Ausfallgetreide. Das Mittel war langjährig in verschiedenen Grasarten zugelassen zur Anwendung während der Vegetationsruhe. Diese Zulassung ist abgelaufen. Die Aufbrauchfrist für das alte AgilS endet am Das neue, aktuell zugelassene und im Handel erhältliche AgilS hat keine Zulassung im Grassamenbau. Oblix 500 oder Stemat (Wirkstoff Ethofumesat) zur Herbstanwendung gegen Ungräser und Unkräuter. Bei Oblix 500 beträgt der maximal zugelassene Mittelaufwand 1,2 l/ha, bei Stemat 2,0 l/ha. 288 Herbizide Grassamenbau Zulassung Gräser Grasuntersaaten AWM (l o. kg/ha) Hang Gewässer Abstand (m) Saumbiotop Abdriftminderung (%) sonstige bußgeldbewehrte AWB Selektive Herbizide Ariane C 1, /2019 B /2019 Duplosan DP 04/2019 Fox 12/2019 Primus Perfect 07/2019 1, , ,5 1, , Saracen 0,1 02/2019 0, Stomp Aqua NT145, 146, 2, / x Nichtselektive Herbizide im Abstreichverfahren Roundup Power Flex 12/ % max. 3,75 l/ha NG352 VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte/Mähgut nicht verfüttern Auflage VV207

15 Tabelle 8.3.1: Wirkstoff WSG (g/l o. kg) Selektive Herbizide Clopyralid 80 Florasulam 2,5 Fluroxypyr 144 Anwendungszeitpunkt (BBCH) Wartezeit max. AWH zweikeimblättrige Unkräuter KamilleArten A.Hundskamille Taubnessel Arten NAF, 1329 F 1 x 1) 43 Bromoxynil 235 NA, 1329 F 1 x x 24 DichlorpropP 600 NAF, x 24 Bifenox 480 Clopyralid Florasulam Florasulam 50 NAF, F 1 x x NAH, NAF, 1337 F 1 x 2) 23 NAF, F 1 x 4) x 4) x 4) NA 3), Pendimethalin 455 NAH, 1221 F 1 x 5) 35 Nichtselektive Herbizide im Abstreichverfahren Glyphosat 450 Frühjahr bis Frühsommer Stiefmütterchen KlettenLabkraut AusfallRaps 14 1 x 1) und AckerKratzdistel; 2) ausgenommen: FeldStiefmütterchen, Ehrenpreis, Taubnessel, Gänsefuß; 3) NA Spätsommer bis Herbst; 4) auch gegen KlatschMohn; 5) ausgenommen: AckerHundskamille, KlettenLabkraut, KamilleArten Herbizide Grassamenbau Unter ungünstigen Bedingungen können Herbizide Schäden an der Kultur verursachen. Deshalb sollten Behandlungsentscheidungen sorgfältig und gemeinsam mit der Anbauberatung getroffen werden. Blattkrankheiten (z. B. Rostpilze, Mehltau und DrechsleraArten) können je nach Grasart und sorte sowie Witterung auftreten. Lagernde Bestände mit geringer Durchlüftung sind besonders durch Pilzbefall gefährdet. Spätestens ab dem Ährenschieben der Gräser sollten die Bestände regelmäßig auf Krankheitsbefall kontrolliert werden. Besonders Rostarten und Mehltau können größere Ertragsverluste verursachen. Sonnige Tage und taunasse Nächte fördern eine Rostepidemie. Schwarzrost kann sich explosionsartig ausbreiten. Er befällt besonders Stängel und Blütenstände. Zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten sind einige Fungizide verfügbar (Tab ). Neu in Gräsern zugelassen ist das Mittel Diamant. Die Zulassung von Juwel Top in Gräsern wurde zum widerrufen, diese Anwendung ist nicht mehr erlaubt. Die Anwendung eines Wachstumsreglers kann verhindern, dass Grasbestände schon deutlich vor der Blüte ins Lager gehen. Medax Top und mehrere Kosten ( /ha) 289

16 Tabelle 8.3.2: PSM Zulassung bis 290 Herbizide gegen Ungräser im Grassamenbau Genehmigung Gräser Wies.Rispengras Schafschwingel Rotschwingel Wiesenschwingel Dt. Weidelgras Einj. Weidelgras Bast.Weidelgras Wies.Lieschgras Goldhafer Knaulgras AWM (l o. kg/ha) Hang Abstand (m) Gewässer Saumbiotop Abdriftminderung (%) AgilS* 01/2018 0, x 0,2 1, Fusilade Max 12/2022 1, x 2, x Select 240 EC 0,5 3) /2024 x 0,5 4) * nur ZulassungsNr , Aufbrauchsfrist: 07/2019; VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte/Mähgut nicht verfüttern; VV211: Behandelte Kulturen nicht als Lebens oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut Tabelle 8.3.3: PSM Zulassung bis Fungizide Diamant 01/2019 Folicur 12/2020 Gladio Fungizide, Insektizide und Wachstumsregler im Grassamenbau AWM (l o. kg/ha) Hang Abstand (m) Gewässer Saumbiotop Abdriftminderung (%) Auflage VV207/211 sonst. bußgeldbewehrte AWB Auflage VV 1, , , NW712 Ortiva 12/2020 1, NW604 Osiris 12/2019 2, Insektizide Hunter 12/2023 0, Karate Zeon 12/2022 0, NW Wachstumsregler Countdown NT 04/2019 0, Medax Top 02/2020 1, Moddus 04/2019 0, Moxa 04/2019 0, Terplex 04/2020 0, VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte/Mähgut nicht verfüttern; VV212: Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren u. nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut

17 Tabelle 8.3.2: Wirkstoff WSG (g/l o. kg) Anwendungszeitpunkt (BBCH) Wartezeit max. AWH einkeimbl. Unkräuter Propaquizafop 100 NA, ) F 1 x x x x 7 x x x 5 NA 2) x x 25 FluazifopP 107 NA, 1329 F 1 x x 25 NA, 1329 x 49 Clethodim 242 NA, ab 13 F 1 x 30 1) während der Vegetationsruhe im Spätherbst oder vor Vegetationsbeginn; 2) in Untersaaten nach dem Auflaufen oder nach Räumen der Deckfrucht; 3) in Mischung mit ParaSommer 1,0 l/ha; 4) in Mischung mit Actirob B 1,0 l/ha Tabelle 8.3.3: Wirkstoff Fungizide Pyraclostrobin Epoxiconazol Fenpropimorph WSG (g/l o. kg) Anw. zeitpunkt (BBCH) Wartezeit max. AWH Einj. Rispengras Rostpilze Gem. Rispengras Windhalm A.Fuchschwanz Flughafer AusfallGetreide Quecke pilzl. Blattfleckenerreger saug./beiß. Insekten Fritfliege Halmfestigung ab Frühjahr ) F 1 x x Tebuconazol ) F 1 x x 23 Propiconazol Tebuconazol Fenpropidin Kosten ( /ha) Kosten ( /ha) ) F 2 x x 39 Azoxystrobin 250 ab 13 1) F 1 x x 45 Epoxiconazol 38 ab Frühjahr Metconazol ) F 2 2x 2) 2x 56 Insektizide lambdacyhalothrin 50 3) F 1 x 6 lambdacyhalothrin 100 3) F 2 2x 2x 9 Wachstumsregler Trinexapac F 1 x 45 MepiquatChlorid ProhexadionCa Herbizide gegen Ungräser im Grassamenbau Fungizide, Insektizide und Wachstumsregler im Grassamenbau F 1 x 34 Trinexapacethyl F 1 x 52 Trinexapacethyl 250 ab 31 F 1 x 50 Trinexapacethyl F 1 x 4) 1) bei Befallsbeginn; 2) gegen Braunrost in WeidelgrasArten, Osiris bis BBCH 69; 3) nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf; 4) nur in WeidelgrasArten 291

18 TrinexapacMittel wurden neu im Grassamenbau zugelassen. Entscheidungen zur Behandlung sollten vor Ort mit der Anbauberatung getroffen werden. Schadinsekten haben zurzeit im Grassamenbau allgemein keine große Bedeutung. Im Wiesenlieschgras kann bei hoher Anbaukonzentration und älteren Beständen die Anwendung eines Insektizids (Tab ) gegen Lieschgrasfliegen sinnvoll sein. Als Behandlungstermin hat sich in den Befallsgebieten (z. B. Vorerzgebirge in Sachsen) der Zeitpunkt der Süßkirschblüte bewährt. Feldmäuse besiedeln gern Grasbestände. Dort finden sie ideale Lebensräume. Vermehrungsflächen sollten laufend auf Mäusebefall kontrolliert werden, vor allem im Randbereich. Bei Befallsbeginn (erste Befallsnester) sind sofort Gegenmaßnahmen durchzuführen (Punkt 9.4). Wenn möglich, sollten Gräservermehrungen nicht neben Grünland, Brachflächen oder mehrjährigen Kulturen angelegt werden. Solche Flächen sind oft Ausgangspunkte der Feldmausvermehrung. Für die Sikkation von Grassamenbeständen steht derzeit kein PSM zur Verfügung. Feldmäuse finden ideale Lebensräume in Gräservermehrungen. Sie wandern meist vom Feldrand in die Bestände ein. Die Mäuse sollte man konsequent überwachen und frühzeitig bekämpfen. Auf Befallsflächen wird eine tiefe Bodenbearbeitung vor der Grasansaat empfohlen. Sitzstangen für Greif vögel fördern die natürlichen Feinde der Mäuse. 8.4 Sorghumhirsen Unkrautbekämpfung Sorghumhirsen Beim Einsatz von Herbiziden in Sorghumhirsen ist der Kulturzustand unbedingt zu berücksichtigen. Herrschen für die Pflanzen Stressbedingungen (z. B. starke Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht oder auch extreme Trockenheit), Tabelle 8.4.1: PSM Zulassung bis Arrat Dash E.C. 12/2022 B /2019 Gardo Gold 07/2019 MaisBanvel WG 12/2021 Spectrum 10/2019 Herbizide Sorghumhirsen AWM (l o. kg/ha) 0,2 1,0 1,5 4,0 0,5 BBCH NA ab 13 NA ab 13 NA ab 13 NA ab 13 NA ab 13 Zulassung/ Genehmigung Hang Abstand (m) Gewässer Saumbiotop Abdriftminderung (%) sonst. bußgeldbewehrte AWB 1) Stomp Aqua 12/2019 1,2 2,5 NA ab 13 1) ) Anwendung nur in Sorghumhirsen zur Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke (u. a. Biogas) NT145, 146,

19 sollten zur Vermeidung von Schäden (z. B. chlorotisch aufgehellte Blätter) Herbizidmaßnahmen vermieden werden. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass die Blätter der SorghumPflanzen zum Zeitpunkt des Herbizideinsatzes über eine ausreichende Wachsschicht verfügen. Für die Anwendung von Gardo Gold ist, zu beachten, dass die Anwendung in Wasserschutzgebieten nicht mehr möglich ist (NG3011). Es stehen Herbizide mit blattaktiven Wirkstoffen, wie B 235 (Bromoxynil), Mais Banvel (Dicamba) und Arrat (Dicamba, Tritosulfuron), sowie mit Bodenwirkung, wie Gardo Gold (Terbuthylazin, SMetolachlor), Spectrum (DimethenamidP) und Stomp Aqua (Pendimethalin) zur Verfügung. Beim Einsatz blattaktiver Wirkstoffe müssen die Unkräuter bereits gekeimt bzw. aufgelaufen sein. B 235 und Arrat verfügen über ein relativ breites Wirkungsspektrum. MaisBanvel WG ist ein Spezialpräparat gegen Melde, Weißen Gänsefuß, Windenknöterich, Franzosenkraut und Windenarten. Zur Bekämpfung von spät bzw. ungleichmäßig auflaufenden Unkräutern ist der Einsatz von Bodenherbiziden zu empfehlen, um die notwendige Dauerwirkung zu erreichen. Jedoch lassen sich optimale Wirkungsgrade nur mit einer ausreichenden Bodenfeuchtigkeit erzielen. Die Kulturpflanzen sollten unbedingt deutlich das 3Blattstadium erreicht haben, um die Gefahr von Phytotoxizität zu begrenzen. Bei einem Versuch in Brandenburg im Jahr 2017 wurden verschiedene Wirkstoffkombinationen in Sorghum zugelassener Herbizide auf Wirksamkeit gegen Hühnerhirse, Weißen Gänsefuß und Schwarzen Nachtschatten geprüft. Kombinationen von boden und blattaktiven Präparaten, wie z. B. 2,5 l/ha Gardo Gold 0,5 l/ha B 235 bzw. 0,2 kg/ha Arrat 1,0 l/ha Dash E.C. oder 1,2 l/ha Spectrum 0,2 kg/ha Arrat 1,0 l/ha Dash E.C. konnten die dikotylen Unkräuter trotz größerem Druck durch Schwarzen Nachtschatten sehr gut bekämpfen. Ausreichende Wirkungsgrade gegen Hühnerhirse ließen sich mit keiner Variante erreichen. Gegen Schadhirsen stehen Tabelle 8.4.1: Wirkstoff Dicamba Tritosulfuron HRAC Einstufung WSG (g/l o. kg) O 500 B 250 Bromoxynil C3 235 Terbuthylazin SMetolachlor Herbizide Sorghumhirsen C1 K Amarant Ausfallraps Franzosenkraut Gänsefuß, Weißer Kamille Klettenlabkraut Knöterich, Ampfer Knöterich, Floh Knöterich, Vogel Knöterich, Winden Kratzdistel, Acker Winde, Acker A.Fuchsschwanz Hirse, Borsten Hirse, Finger Hirse, Hühner Quecke Kosten ( /ha) Dicamba O DimethenamidP K3 720 im Pack Pendimethalin K

20 in Sorghum nur die bodenwirksamen Herbizide Gardo Gold und Spectrum zur Verfügung. Auf Aufwandmengenreduzierungen muss bei vermehrtem Besatz mit Unkrauthirsen verzichtet werden. Im Versuch ließ sich mit 3,5 l/ha Gardo Gold nur eine 60 %ige Wirkung gegen Hühnerhirse erzielen. Besonders unter trockenen Bedingungen sowie bei weit entwickelten Ungraspflanzen ist die Wirkung oft unzureichend. Das Auftreten von Phytotoxizität (meist als Wuchshemmung) variierte in den letzten Versuchsjahren. Im Laufe der Vegetation wurden diese aber wieder ausgeglichen. Zu beachten ist, dass die Präparate Arrat und Gardo Gold nur in Sorghum für die Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke (u. a. Biogas) zur Anwendung kommen dürfen. Alle insorghumhirse zugelassenen Herbizide können im Nachauflauf ab BBCH 13 eingesetzt werden. Krankheiten Sorghumhirsen In der Auflaufphase ist Befall durch bodenbürtige Schaderreger möglich. Dazu zählen verschiedene Fusarium, Pythium oder Rhizoctoniaarten. Nach wie vor ist kein Beizmittel zugelassen. Zzt. besteht aber weiterhin die Möglichkeit, gebeiztes Saatgut zu verwenden, wenn das Beizmittel in einem EULand zugelassen ist. Normalerweise wird SorghumSaatgut gebeizt ausgeliefert. Somit ist es bei der Keimung und beim Auflauf gegenüber pilzlichen Schaderregern geschützt. Alle Informationen zu den Beizmitteln enthält Punkt 3.1. Über das Auftreten von Blattkrankheiten in Sorghumhirsen ist nach wie vor wenig bekannt und sie sind auch in 2018 nicht auffällig geworden. Es fehlen langjährige Erfahrungen, um die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten einzuschätzen. In den ostdeutschen Bundesländern haben pilzliche Schaderreger derzeit keine wirtschaftliche Bedeutung. Grundsätzlich können die gleichen pilzlichen Erreger wie beim Mais auftreten (z. B. TurcicumBlattfleckenkrankheit) und an Bedeutung gewinnen. Wie im Mais sind bei höheren Sommertemperaturen und Niederschlägen im Spätsommer gute Infektionsbedingungen für Blattkrankheiten gegeben. Fungizide sind in Sorghum hirsen nicht zugelassen. In der Sortenzüchtung ist die Blattgesundheit ein wichtiges Kriterium. Auch ist Befall mit Bakteriosen (z. B. Pseudomonas syringae) und Virosen (z. B. BYDV) möglich. Schädlinge Sorghumhirsen Die aus dem Mais bekannten tierischen Schaderreger können auch die Sorghumhirsen befallen. Allerdings haben sie hier eine geringe Bedeutung. Stärkerer Blattlausbefall wurde in den einigen Jahren im Spätsommer beobachtet. Befallen werden alle Pflanzenteile insbesondere die Rispe und die Blattscheiden der oberen Blätter. Durch die Saugtätigkeit färben sich die Blattpartien gelb, später rollen sich die Blätter zusammen. Außerdem übertragen Blattläuse Viruskrankheiten. Mögliche Schäden durch den Maiszünsler (Ostrinia nubilalis) sind geringer als bei Mais. Die jungen Sorghumpflanzen werden durch ihre schwächere Jugendentwicklung nicht als Primärpflanze für die Eiablage des Maiszünslers bevorzugt. Durch entsprechende ackerbauliche Maßnahmen, wie Einhaltung einer Fruchtfolge, Häckseln der Ernterückstände und deren tiefes Unterpflügen, kann eine weitere Befallszunahme verhindert werden. Labor und Praxisergebnisse zeigen, dass sich die Larven des Westlichen Maiswurzelbohrers (Diabrotica vigifera) nicht an Sorghumhirsen entwickeln können. Aufgrund des Blausäuregehaltes in Sorghumpflanzen (bis ca. 90 cm Wuchshöhe) 294

21 geht man davon aus, dass sie nicht als Wirtspflanze für den Westlichen Maiswurzelbohrer dient. Insbesondere nach Grünlandumbruch, aber auch nach längerer Stilllegung kann es (wie von anderen Kulturen bekannt) zu einem stärkeren Drahtwurmbefall kommen. Mit Schäden, die sich nester bzw. herdweise zeigen und im Extremfall auch zum Totalausfall führen können, muss noch etwa fünf Jahre nach einem GrünlandUmbruch gerechnet werden. Auch Schäden durch Erdraupen (Larven der Wintersaateule) sind möglich. Insektizide haben derzeit keine Zulassung in Sorghumhirsen. Weder Fungizide noch Insektizide sind in Sorghumhirsen zugelassen. Deshalb sind ackerbauliche Maßnahmen für eine Reduzierung des Infektionspotenzials bei Pilzkrankheiten und des Befalls mit tierischen Schaderregern unerlässlich. 8.5 Grünland Wiesen und Weiden als Eiweiß und Futterquelle sowie Freifläche für verschiedene Arten der Tierhaltung sind wesentliche Bestandteile in den modernen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen. Je nach Produktionsausrichtung und Intensivierungsgrad sind Heu, Silage und Weideflächen mit wertvollen Gräsern, Klee und Kräutern das Ziel einer nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung. Das Vermeiden der Ausbreitung und Anreicherung von bestandesschwächenden oder giftigen Pflanzenarten (Wild oder Unkräuter) sowie die Vorbeugung von Schädlingsbefall sind die primären Ziele von Bestandesführung und Pflanzenschutz im Grünland. Dabei sind auch Nährstoffversorgung und zufuhr sowie die natürlichen Standortfaktoren, wie Bodenqualität und Wasserversorgung zu berücksichtigen, um die Artenzusammensetzung, die Qualität und Ertragsstabilität des Grünlandbestandes positiv zu beeinflussen. Unkrautbekämpfung Grünland Regelmäßige Kontrollen von März bis Oktober bilden die Grundlage für die richtige Bestandesführung und die Pflege des Grünlandes. Damit kann rechtzeitig auf Bestandeslücken oder eine Besiedlung mit qualitätsmindernden Unkräutern reagiert werden. Lücken in der Grasnarbe sind so gering wie möglich zu halten oder müssen zeitnah wieder geschlossen werden. Lückige Bestände werden generell als Hauptursache für eine ungewollte Unkrautentwicklung angesehen. Dazu ist, wenn möglich, auf ein Befahren oder Begehen bei nassen Verhältnissen zu verzichten. Die Intensität der Beweidung muss auf die Tragkraft der Weide angepasst sein. Mit fach und termingerechter mechanischer Pflege (Striegeln, Schleppen, Walzen mit Prismen oder Glattwalze) und optimalem Schnitt oder Nachmahd kann eine beginnende Ausbreitung der Unkräuter eingedämmt und ein stärker verunkrauteter Bestand wieder saniert werden. Einer beginnenden Lückenbildung ist durch Nachsaat als Übersaat oder Durchsaat (SchlitzdrillSaat) zu begegnen. Das günstigere Verfahren ist die Übersaat. Dabei ist der Boden mechanisch zu öffnen (mit Egge oder Striegel) und im Anschluss ein bis zweimal im Jahr zu säen. Nach der Saat sollte, für einen besseren Bodenschluss der Samen, gewalzt werden. Zwischen Bodenbearbeitung und Saat ist eine Pause einzuplanen, damit mechanisch bekämpfte Unkräuter durch das Walzen nicht wieder anwachsen können. Bei der Schlitzdrillsaat wird der Samen mit höheren Aussaatmengen direkt in den Boden 295

22 eingebracht. Damit lassen sich Arbeitsgänge einsparen. Als Nachteil sind hier aber die höheren Maschinenkosten zu sehen. Ziel der Grünlandbewirtschaftung sollte es sein, die Standortbedingungen für unerwünschte Arten so zu gestalten, dass diese aus dem Bestand verdrängt werden. Die alternative Neuansaat (Grünlanderneuerung) ist im Vergleich zur Nachsaat teurer und somit nur in Ausnahmefällen vorzunehmen. Notwendig wird dies erst, wenn sehr große Lücken festzustellen und die wertvollen Gräser weniger als 40 % bestandsbildend sind. Derzeitig wird eine Neuansaat noch ohne mechanischen Umbruch vorbereitet, damit Bodenstruktur und Trittfestigkeit erhalten bleiben. Dazu erfolgt die Abtötung der Altnarbe bei etwa 10 bis 20 cm Wuchshöhe mit einem zugelassenen GlyphosatHerbizid möglichst im Spätsommer bei wüchsiger Witterung. Etwa zwei Wochen später mulcht man. Im Anschluss ist im Direktsaatverfahren (Schlitzsägerät) neu einzusäen. Ein Schröpfschnitt bei 10 bis 15 cm Wuchshöhe der Neusaat empfiehlt sich zur Reduzierung wiederauflaufender Unkräuter, zur Anregung der Bestockung und zur Beschleunigung des Narbenschlusses. Nachhaltig schädigend ist eine Ausbreitung von Sauergräsern (Binsen und Simsen). Dem muss mit wiederholtem tiefem Mulchen in Kombination mit Kalkungsmaßnahmen (phwertkorrektur, vorher abklären) und organischer Düngung entgegengewirkt werden. Einen Tiefschnitt sollte man jedoch nur während der Vegetation als Maßnahme einsetzen, da sonst ab Vegetationsende wieder eine Schädigung der Grasnarbe (Bildung von größeren Bestandeslücken) droht. Auf Wirtschaftsweiden lässt sich die Unkrautausbreitung, auch von giftigen Arten am effektivsten durch eine regelmäßige Beweidung mit Nachmahd verhindern. Ein Einsatz selektiver Herbizide als Korrekturmaßnahme ist erst in Erwägung zu ziehen, wenn die Bestandesführung anders nicht mehr erfolgversprechend oder wirtschaftlich ist. Dieser Fall tritt gewöhnlich dann ein, wenn der Unkrautbesatz den Bekämpfungsrichtwert überschritten hat (Tab ). Wird bei etablierten Unkrautbeständen eine Herbizidanwendung notwendig, erfolgt die Feststellung der Zusammensetzung und der Anteil der Arten. Das Ergebnis bestimmt dann die Auswahl des Herbizides (Tab ). Der Einsatz der Herbizide sollte gezielt und abgestimmt auf die ermittelten Unkrautarten erfolgen, da die verfügbaren Mittel in der Regel nicht die gesamte Bandbreite aller vorhandenen Unkrautarten mit voller Wirkung kontrollieren können. Oft sind Herbizide auch nur mit bestimmten Zielstellungen zugelassen. Tabelle 8.5.1: Bekämpfungsrichtwerte für Unkräuter Grünland Unkrautart Anteil (%)* Unkrautart Anteil (%)* Unkrautgesellschaft Hahnenfußarten 3 5 Horstbehandlung < 1 Kreuzkrautarten 0 Giftige Arten 0 Löwenzahn Ampferarten 5 Vogelmiere 5 Binse / Rasenschmiele 5 Wegerich 20 Brennnessel 3 5 Wiesenbärenklau Distelarten 4 10 Wiesenkerbel * der niedrigere Wert gilt für die Schnitt/Heunutzung, der höhere Wert für eine WeideNutzung 296

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