Seveso III-Richtlinie
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- Harald Bergmann
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1 TÜV NORD Akademie Fachtagung Juni 2012 in Hamburg Seveso III-Richtlinie Aktuelle gesetzliche Anforderungen Umsetzung im Unternehmen
2 TÜV NORD Akademie Tagungen und Kongresse Fachtagung Seveso III-Richtlinie Ihr Programm Aktuelle gesetzliche Anforderungen Umsetzung im Unternehmen Moderation Dr. Stefan Altenschmidt Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Düsseldorf Mit ihrem in diesem Jahr zur Verabschiedung und Umsetzung in nationales Recht anstehenden Entwurf für eine Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen ( Seveso III ) vom 21. Dezember 2010, hat die Europäische Kommission den Weg für teils deutliche Verschärfungen des Störfallrechts geebnet. Angestrebt wird, den Schutz der Bevölkerung zu erhöhen, bisherige Vorgaben zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Der politische Streit etwa um die Ausweitung der Liste der gefährlichen Stoffe, über die Information der Öffentlichkeit sowie über verbindliche Fristen für regelmäßige behördliche Betriebsinspektionen belegt die hohe Bedeutung dieser Änderungen für die Praxis, insbesondere in der chemischen Industrie. Unsere Fachtagung Seveso III-Richtlinie wird über die bevorstehenden Änderungen, auch im Zusammenhang mit der CLP- Verordnung, informieren und auch einen Überblick über weitere aktuelle praxisrelevante Entwicklungen im Störfallrecht geben. Sie ermöglicht eine Abschätzung der praktischen Konsequenzen für die betrieblichen Abläufe und der zur Vorbereitung zu ergreifenden Maßnahmen. In Ihrer betrieblichen Praxis bleiben Sie so auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen und können so die Rechtskonformität Ihres Unternehmens gewährleisten. Die TÜV NORD Akademie hat Experten eingeladen, die im Rahmen dieser Fachtagung über die Rechtsänderungen informieren und praxisnahe Lösungsansätze für Unternehmen aufzeigen. Die Fachtagung ist als Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte nach 9 Abs. 1 der 5. BImSchV anerkannt. Ihre Kompetenz wird von uns bescheinigt. Nutzen Sie die Teilnahme als fachlichen Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation. ab 9.00 Uhr Welcome & Registrierung 9.30 Uhr Begrüßung und Einleitung in das Thema TÜV NORD Akademie/Dr. Stefan Altenschmidt 9.45 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zum Störfallrecht Nach Art. 12, Abs. 1 der Seveso II-Richtlinie sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass in ihrer Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung und/ oder anderen einschlägigen Politiken sowie den Verfahren für die Durchführung dieser Politiken langfristig dem Erfordernis Rechnung getragen wird, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, wichtigen Verkehrswegen (so weit wie möglich), Freizeitgebieten und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvollen bzw. besonders empfindlichen Gebieten andererseits ein angemessener Abstand gewahrt bleibt und dass bei bestehenden Betrieben zusätzliche technische Maßnahmen nach Artikel 5 ergriffen werden, damit es zu keiner Zunahme der Gefährdung der Bevölkerung kommt. Zu Inhalt und Reichweite dieser oft vereinfachend als Abstandsgebot bezeichneten Norm hat sich der EuGH erstmals im Urteil vom 15. September 2011 geäußert. Der Referent, der die Kläger im Verfahren vor dem EuGH vertreten hat, erläutert den Hintergrund des Urteils und beschreibt, wie zukünftig mit Abständen zwischen Störfallbetrieben und ihren Nachbarn umzugehen ist. Dr. Stefan Kobes Rechtsanwalt Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Berlin Uhr Kaffeepause Uhr Die Seveso III-Richtlinie: Ein Überblick Die EU-Kommission hat im Dezember 2010 einen Vorschlag für eine Seveso III-Richtlinie vorgelegt. Anlass war die erforderliche Anpassung des Stoffanhangs I der Seveso II-Richtlinie an die neuen Einstufungsvorschriften der CLP-Verordnung. In ihrem Richtlinienentwurf hat die Kommission über die Anpassung des Anhangs I hinaus zahlreiche weitere Änderungen vorgeschlagen. Es wird über den aktuellen Stand der Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag berichtet. Dr. Wolfgang Gierke Referatsleiter IG I 4 Anlagensicherheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn
3 TÜV NORD Akademie Tagungen und Kongresse Uhr Anhang I der Seveso III-Richtlinie: Anpassung an die CLP-Verordnung Hintergründe und Konsequenzen Der Anhang I bestimmt den Geltungsbereich der Seveso III-Richtlinie und enthält neben weiterhin namentlich genannten Stoffen die neuen Kategorien der CLP-Verordnung. Da diese sich von den bisherigen Kategorien nach der Richtlinie 67/548/EWG z. T. deutlich unterscheiden, wird sich auch der Geltungsbereich der Richtlinie verändern. Der Anpassung des Anhangs I gingen umfangreiche Vorüberlegungen voraus, mit denen insbesondere Optionen erarbeitet werden sollten, die zu einer möglichst geringen Änderung des Geltungsbereichs führen. In welchem Maße dies gelungen ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend sagen. Der Vortrag stellt die Hintergründe, Vorarbeiten und (möglichen) Konsequenzen der Anpassung an die CLP-Verordnung dar. Dr. Norbert Wiese Dezernent Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Essen Uhr Mittagspause Uhr Artikel 12 Seveso II-RL Möglichkeiten der Konfliktlösung und -minderung Anpassung der Planungen Nutzungseinschränkungen Anlagenseitige Maßnahmen Technische Änderungen Probleme aus der Praxis Kosten, Vereinbarungen, offene Rechtsfragen Änderungen aufgrund der Rechtsprechung und infolge Seveso III Die dichte Besiedlung in der Bundesrepublik, die vielfach vorherrschenden Gemengelagen zwischen Industrie/Gewerbe und empfindlichen Nutzungen sind Ursache einer Vielzahl von planerischen und nachbarlichen Konflikten. Neben betriebsmäßigen Emissionen (Staub, Lärm, Geruch ) rücken mit Art. 12 der Seveso-Richtlinie nun auch die Risiken gefährlicher Industriebetriebe in den Focus von Planern und Behörden. Hier Risiken sachgerecht dem Einzelfall entsprechend einzuschätzen und zu kommunizieren, dabei weder zu verharmlosen noch unberechtigte Ängste in der Öffentlichkeit zu schüren und Lösungen zur Minderung der fast zwangsläufigen Konflikte aufzuzeigen, die gleichermaßen dem Bestandsschutz der Betriebe und den Entwicklungsperspektiven von Kommunen Rechnung tragen und eine faire Abwägung ermöglichen, ist die sich stellende Aufgabe. Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter Sachverständiger nach 29a BImSchG TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Essen Uhr Zur Praxis behördlicher Betriebsinspektionen vor und nach Seveso III Die Störfall-Verordnung enthält eine Vielzahl von Pflichten, die sowohl vom Betreiber als auch von den Behörden zu erfüllen sind. Der Vortrag erläutert, nach welchem Konzept eine Behörde ihren Inspektionspflichten aufgrund des 16 der 12. BImSchV nachkommt, wann und wie eine Ressort übergreifende Arbeit sinnvoll ist (Schwerpunktinspektionen) und welche Aktivitäten in den Behörden im Hinblick auf SEVESO III gestartet wurden. Birgit Schmidt-Becker Technische Dezernentin im Bereich des Immissionsschutzes und der Anlagensicherheit Bezirksregierung Köln Uhr Kaffeepause Uhr Seveso III in der betrieblichen Praxis: Anpassungsbedarf, Herausforderungen & Risiken Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie in deutsches Recht kann für die Betreiber ganz unterschiedliche Auswirkungen haben. Das Spektrum reicht von der Frage, ob man (noch bzw. erstmalig) unter die unterschiedlichen Pflichtenkategorien der Verordnung fällt, über die Anpassung von Sicherheitsberichten bis hin zum Umgang mit der Öffentlichkeit. Hierfür werden praxisbezogene Hinweise gegeben. Darüber hinaus wird über weitere aktuelle Fragen der Anlagensicherheit berichtet. Prof. Dr. Christian Jochum Unternehmensberater Kommission für Anlagensicherheit, Bad Soden Uhr Abschlussdiskussion Uhr Ende der Veranstaltung Änderungen vorbehalten
4 Anmeldung zur Fachtagung Seveso III- Richtlinie 5. Juni 2012 in Hamburg Die Anmeldung ist online unter folgendem Link möglich: Weitere interessante Veranstaltungen zum Thema Immissionsschutz finden Sie im Internet unter (Bitte abtrennen und der TÜV NORD Akademie zusenden) ANMELDUNG Ich/wir nehme/n teil an der Fachtagung: Seveso III-Richtlinie 5. Juni 2012 in Hamburg Nähere Hinweise zum Veranstaltungsort erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Absender/Firma (Bitte in Blockschrift ausfüllen) Firmenname/Firmenstempel Straße PLZ/Ort Rechnungsadresse/Firmierung (falls abweichend von der Firmenadresse) Straße PLZ/Ort Telefon Telefax Branche Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb Teilnehmer Vorname/Name Funktion o Ich bin damit einverstanden, dass die TÜV NORD Akademie meine Daten verwendet, um mich per über ihre Angebote zu informieren. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen unter: Teilnahmegebühr 761,60 (inkl. USt) inkl. Verpflegung und Teilnehmerunterlagen. Ich/Wir erkenne/n die Teilnahmebedingungen des Veranstalters an. Die Teilnahmebedingungen schicken wir Ihnen gern zu oder stehen zur Einsicht unter zur Verfügung. Ort/Datum Stempel/Unterschrift TN_AKD Folder/TK-SEV AKD-HH 02/12_ Diaprint
5 Ihr Veranstalter Ihre Ansprechpartner und weitere Informationen TÜV NORD Akademie Wissen gibt Sicherheit Die TÜV NORD Akademie ist einer der großen Bildungsanbieter in Deutschland und verfügt über langjährige Erfahrung in der Aus- und Fortbildung. Die TÜV NORD Akademie unterstützt ihre Kunden bei der systematischen Personalentwicklung und beim Know-how-Transfer speziell in den Bereichen Recht, Sicherheit und Qualität. Der aktuelle Bezug der Lerninhalte zur beruflichen Praxis und der Schutz von Mensch und Gut haben stets höchsten Stellenwert. Lehrgangsteilnehmer werden befähigt, rechtssicher zu handeln, neue Lösungen zu erarbeiten und Sicherheitsaspekte für sich und andere zu optimieren. TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Tagungen und Kongresse Große Bahnstraße Hamburg Bitte senden Sie Ihre Anmeldung per Post oder Fax an: Organisation Clarissa Jakubzig Meike Langmann Große Bahnstraße 31 Große Bahnstraße Hamburg Hamburg Telefon: +49 (0) Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Telefax: +49 (0) Internet: Teilnehmerkreis Störfallbeauftragte, Umweltmanagementbeauftragte, Umweltauditoren, Umweltschutzleiter, Betriebsbeauftragte für Abfall, Gewässer, Immissionsschutz, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Personen im Unternehmen. Hinweis Behördlich anerkannte Fortbildung nach 9 Abs. 1 der 5. BImSchV Preis Teilnahmegebühr 761,60 (inkl. USt) Die Gebühr beinhaltet die Teilnehmerunterlagen und die Verpflegung. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Veranstaltungsort Lindner Park-Hotel Hagenbeck Hagenbeckstraße Hamburg Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Im Lindner Park-Hotel Hagenbeck haben wir für Sie Zimmerkontingente zum Preis von 101,00 inkl. Frühstück reserviert. Diese können Sie unter Angabe des Buchungscodes TÜV NORD Akademie bis zum selbstständig abrufen. Bitte beachten Sie, dass bei Anreise mit dem PKW eine Gebühr von 17,00 für einen Tiefgaragenplatz anfällt. Wir empfehlen daher eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Anreise Mit der Bahn ab 99,- Euro zu Ihrer Veranstaltung Reisen Sie mit der Deutschen Bahn zu Seminaren, Tagungen und Kongressen! Schnell, bequem und günstig bringt Sie die Deutsche Bahn AG an Ihren Veranstaltungsort. Steigen Sie ein und profitieren Sie von attraktiven Preisen und Konditionen. Informationen zur Ticketbuchung erhalten Sie direkt mit der Anmeldebestätigung zu Ihrer TÜV NORD Akademie-Veranstaltung. Weitere Infos unter:
6 Ihre Referenten Moderation Dr. Stefan Altenschmidt ist seit 2003 Rechtsanwalt in Düsseldorf und gehört der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh als Partner im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts Environment/Planning/Regulatory an. Er berät Kraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen insbesondere im Klimaschutz- und im Umweltrecht sowie im Raumordnungs- und Bauplanungsrecht. Er führt zahlreiche emissionshandelsrechtliche Musterverfahren vor deutschen und europäischen Gerichten. Dr. Stefan Kobes befasst sich im Berliner Büro der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1989 schwerpunktmäßig mit allen Fragen des Umweltrechts und des öffentlichen Baurechts. Seit Oktober 2002 ist er Mitglied des Sekretariats der Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes beim Bundesumweltministerium. In diesem Zusammenhang hat er intensiv an der Einführung und Ausgestaltung des Emissionshandels in Deutschland mitgewirkt. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu diesem Thema und beschäftigt sich intensiv mit Fragen der Einbeziehung weiterer Sektoren (Verkehr, Immobilienwirtschaft) in den Klimaschutz. Dr. Stefan Kobes ist seit 2000 für Luther tätig, seit 2001 als Partner. Er verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit Mandanten aus dem Bereich des Public Sector (Bund, Länder, Gemeinden und deren Gesellschaften und Sondervermögen), der Industrie sowie aus dem Bereich der Immobilienentwicklung. Er ist vor allem im Umgang mit Behörden ein ausgewiesener Experte. Dr. Norbert Wiese trat nach dem Studium des Maschinenbaus und der anschließenden Promotion im Bereich der Mechanischen Verfahrenstechnik 1990 in die damalige Landesanstalt für Immissionsschutz in NRW ein und befasst sich seitdem mit der Anlagensicherheit und allen Fragen im Kontext des Störfallrechts. Nach mehreren Verwaltungsstrukturreformen ist er nunmehr beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im selben Bereich tätig. Hauptaufgabe ist neben der Beratung der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in allen Fragen der Anlagensicherheit die Begutachtung von Sicherheitsberichten. Seit 2005 ist er Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit und leitet dort den Ausschuss Seveso-Richtlinie. Ebenfalls seit 2005 ist er vom Bundesrat benannter Ländervertreter in Gremien der Europäischen Union für den Bereich Anlagensicherheit. Dr. Wolfgang Gierke arbeitete nach seiner Promotion in Chemie bis 1996 im Umweltbundesamt sowie im Bundesinnen- und Bundesumweltministerium auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit. Seit 1996 leitet er das Referat Anlagensicherheit im Bundesumweltministerium. In seine Zuständigkeit gehörten und gehören dabei u. a. die Umsetzung der Seveso II-Richtlinie in deutsches Recht und die Verhandlungen über eine neue Seveso III-Richtlinie. Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter arbeitet seit mehr als zwanzig Jahren beim TÜV NORD (ehemals RWTÜV) im Bereich der Anlagensicherheit; er ist einer der ersten bekannt gegebenen Sachverständigen nach 29a BImSchG und in dieser Funktion bundesweit beratend und prüfend tätig. Seit Umsetzung des Art. 12 Überwachung der Ansiedlung der Seveso-Richtlinie beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit dieser Regelung und den daraus resultierenden Fragestellungen. Er ist Verfasser wesentlicher, oft bundesweit beachteter Gutachten (bspw. für die Stadt Darmstadt, die Stadt Hanau, für diverse Berliner Großbauvorhaben) zum Thema und beratend bei der Fortentwicklung der entsprechenden bundesdeutschen Regelungen tätig. Dipl.-Ing. Birgit Schmidt-Becker ist seit vielen Jahren in der staatlichen Umweltverwaltung des Landes NRW als technische Dezernentin im Bereich des Immissionsschutzes und der Anlagensicherheit tätig. Innerhalb der Bezirksregierung Köln hat Frau Schmidt-Becker die Schwerpunktaufgabe Anlagensicherheit und hat insofern Inspektionskonzepte erarbeitet und an zahlreichen Inspektionen teilgenommen. Innerhalb dieser Funktion ist sie Mitglied der Arbeitsgruppe Schwerpunktinspektionen in NRW. Prof. Dr. Christian Jochum ist Diplomchemiker und seit 1997 als selbstständiger Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Störfallrecht, Krisenmanagement sowie Standort- und Chemieparkfragen tätig. Zuvor war er nahezu 30 Jahre für die frühere Hoechst AG tätig, zunächst in Pharmaforschung und -produktion und später als Leiter der Sicherheitsabteilung. Prof. Dr. Jochum leitete bis 2011 die Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesumweltministerium und ist aktuell stellvertretender Vorsitzender. Seit 2007 ist er Director of Centre des European Process Safety Centres.
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