Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr"

Transkript

1 Nr an den Grossen Rat FD/ Basel, 15. November 2006 Regierungsratsbeschluss vom 14. November 2006 Ratschlag Änderung des Personalgesetzes vom 17. November 1999 Erweiterung der Zuständigkeit der kantonalen Personalrekurskommission Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 17. November 2006

2 Seite 2 1. Ausgangslage Das Personalgesetz regelt die Grundzüge des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und seinem Personal. Mit Inkraftsetzung des Personalgesetzes per 1. Juli 2000 nahm die kantonale Personalrekurskommission ihre Tätigkeit auf. Sie wird vom Regierungsrat gewählt, ist jedoch von ihm weisungsunabhängig. Ihre Zusammensetzung ist darauf ausgerichtet, dass die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite zahlenmässig gleich vertreten sind. Die Mitglieder können Personen aus der Privatwirtschaft, der Verwaltung und den Gerichten sein. Die Präsidentin bzw. der Präsident sowie deren Stellvertretung muss über eine juristische Ausbildung verfügen. Die Spruchbehörde besteht aus drei Mitgliedern und zwar aus einer Vertretung der Arbeitgeber- und einer solchen der Arbeitnehmerschaft und der Präsidentin bzw. dem Präsidenten. Die Zuständigkeit der kantonalen Personalrekurskommission wird abschliessend im Personalgesetz geregelt. Sie kann ausschliesslich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt angerufen werden. Die kantonale Personalrekurskommission behandelt Rekurse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen Verfügungen betreffend Massnahmen, Kündigung, fristlose Entlassung und betreffend Abfindung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Des Weiteren beurteilt sie auch Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Einzelne selbständig öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Basel-Stadt stellen ihr Personal gemäss den Bestimmungen des Personalgesetzes an. Zu diesen Anstalten zählen insbesondere die Pensionskasse Basel-Stadt, die Ausgleichskasse Basel-Stadt, die IV-Stelle Basel-Stadt sowie seit 1. Januar 2006 auch die Basler Verkehrs-Betriebe. Das Personal dieser Anstalten ist öffentlich-rechtlich angestellt. Es sind aber keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt. Rekurse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Anstalten fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Personalrekurskommission. Im Zusammenhang mit der Verselbständigung der Basler Verkehrs-Betriebe per 1. Januar 2006 wurde von deren Leitung beantragt, dass die Grundlagen dafür geschaffen werden sollen, dass Rekurse von Mitarbeitenden der Basler Verkehrs-Betriebe betreffend Massnahmen, Kündigung, fristlose Entlassung und Abfindungen auch weiterhin von der kantonalen Personalrekurskommission behandelt werden können. Dieser Antrag wurde von der Personalkommission der Basler Verkehrs-Betriebe unterstützt. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Aufbau einer eigenen Personalrekurskommission angesichts der geringen Anzahl Rekursfälle mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden wäre. Des Weiteren auch damit, dass die Akzeptanz einer Rekurskommission ausserhalb des eigenen Betriebes bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grösser wäre. Auch seitens der Ausgleichskasse Basel- Stadt, der IV-Stelle Basel-Stadt und der Pensionskasse Basel-Stadt würde es begrüsst werden, wenn eine Zuständigkeit der kantonalen Personalrekurskommission geschaffen werden könnte.

3 Seite 3 Die kantonale Personalrekurskommission ist eine spezialisierte Kommission, die insbesondere in den Bereichen Kündigung und Massnahmen nach den Bestimmungen des Personalgesetzes über ein fundiertes Fachwissen verfügt. Die Entscheide der kantonalen Personalrekurskommission werden in anonymisierter Form im Internet publiziert ( Die Mitarbeitenden haben somit die Möglichkeit, sich über deren Rechtsprechung zu orientieren, um die Chancen eines allfälligen Rekurses abschätzen zu können. Aus Sicht der Regierung wäre eine Ausweitung der Zuständigkeit der kantonalen Personalrekurskommission sinnvoll. 2. Vorgeschlagene Änderung Der vorgeschlagene Änderungsantrag wurde sozialpartnerschaftlich zwischen dem Regierungsrat und der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt) diskutiert und abgesprochen. Der Änderungsantrag des Regierungsrates erfolgt somit in Übereinstimmung mit den Sozialpartnern. Die sachliche Zuständigkeit der kantonalen Personalrekurskommission wird in 1 Personalgesetz [PG] in Verbindung mit 16 Abs. 2 PG und 40 PG geregelt. Gemäss 1 Abs. 1 PG regelt das Personalgesetz die Grundzüge des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und seinem Personal. Nach 1 Abs. 2 PG gilt es für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, soweit nicht das Bundesrecht oder das kantonale Recht spezielle Bestimmungen vorsehen. Der Geltungsbereich des Personalgesetzes erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons und damit auch auf das Personal der Anstalten und Betriebe, soweit diese nicht als selbständige Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit autonomer Verwaltungskompetenz ausgestaltet sind. Zum Personal des Kantons gehören ferner auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und auch diejenigen Personen, welche weiterhin auf eine Amtsperiode gewählt werden (vgl. Ratschlag und Entwurf zum Personalgesetz, Nr zu 1 PG, Seite 41). Aus 1 PG folgt, dass die kantonale Personalrekurskommission ausschliesslich für die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt zuständig ist. Darunter fallen die Mitarbeitenden: - der Departemente - der Gerichte - der Industriellen Werke Basel - des Felix Platter-Spitals - des Universitätsspitals Basel - der Universitären Psychiatrischen Klinik Die kantonale Personalrekurskommission ist für Mitarbeitende des Kantons Basel- Stadt Beschwerdeinstanz bei sexueller Belästigung am Arbeitplatz ( 16 Abs. 2 PG) und gemäss 40 Abs. 1 PG Rekursinstanz gegen Verfügungen gemäss:

4 Seite 4-24 PG (Massnahmen während des Arbeitsverhältnisses) - 25 PG (vorsorgliche Massnahmen) - 30 PG (ordentliche Kündigung) - 32 PG (fristlose Kündigung) - 36 Abs. 1 PG (Abfindung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses) - 38 PG (Kündigung während der Probezeit) 1 Personalgesetz soll nun dahingehend angepasst werden, dass der Regierungsrat die Zuständigkeit der kantonalen Personalrekurskommission auf öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Basel-Stadt ausweiten kann, sofern diese ihr Personal nach den Bestimmungen des Personalgesetzes angestellt und keine eigene Regelung über den Rechtsschutz getroffen haben. Insbesondere soll die Zuständigkeit der kantonalen Personalrekurskommission auf folgende Anstalten ausgeweitet werden, sofern diese beim Regierungsrat einen entsprechenden Antrag stellen: - Basler Verkehrs-Betriebe - Pensionskasse Basel-Stadt - Ausgleichskasse Basel-Stadt - IV-Stelle Basel-Stadt 1 Abs. 3 erhält folgende Formulierung: Der Regierungsrat kann 16 Abs. 2 und die dieses Gesetzes für selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Basel-Stadt für anwendbar erklären, sofern diese ihr Personal gemäss diesem Gesetz angestellt haben und über keine Regelung zum Rechtsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen. Die vorgeschlagene Änderung von 1 Personalgesetz wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt) behandelt. Der nachfolgend erläuterte Änderungsantrag des Regierungsrates erfolgt in Übereinstimmung mit den Sozialpartnern. 3. Antrag Gestützt auf den vorliegenden Ratschlag beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem beiliegenden Entwurf zu einer Änderung des Personalgesetzes zuzustimmen.

5 Seite 5 Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Die Präsidentin Der Staatsschreiber Barbara Schneider Dr. Robert Heuss Anhang: - Gesetzesentwurf

6 Personalgesetz Änderung vom Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Das Personalgesetz vom 17. November 1999 wird wie folgt geändert: 1 erhält folgenden neuen Abs. 3: 3 Der Regierungsrat kann 16 Abs. 2 und die dieses Gesetzes für selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Basel-Stadt für anwendbar erklären, sofern diese ihr Personal gemäss diesem Gesetz angestellt haben und über keine Regelung zum Rechtsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen. II. Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft am 1. Januar 2007 wirksam. IM NAMEN DES GROSSEN RATES Der Präsident: Der I. Sekretär: 1

Ratschlag und Entwurf

Ratschlag und Entwurf 04.0683.01 Ratschlag und Entwurf betreffend Änderung des Personalgesetzes vom 17. November 1999 vom 13. September 2005 / 040683 / FD Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt

Mehr

Personalreglement des Universitätsspitals Basel

Personalreglement des Universitätsspitals Basel Seite: 1 von 5 Version: V2 des Universitätsspitals Basel Dieses wurde vom Verwaltungsrat am 18.01.2012 genehmigt und tritt rückwirkend per 01.01.2012 in Kraft. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr. 08.0299.01 an den Grossen Rat FD/080299 Basel, 17. September 2008 Regierungsratsbeschluss vom 16. September 2008 Ratschlag betreffend Änderung des Gesetzes betreffend

Mehr

Verordnung zum Personalgesetz 1)

Verordnung zum Personalgesetz 1) Verordnung zum PG 16.110 Verordnung zum Personalgesetz 1) Vom 7. Juni 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt, gestützt auf des Personalgesetzes vom 17. November 1999 ), erlässt folgende Verordnung:

Mehr

Verordnung zum Personalgesetz 1)

Verordnung zum Personalgesetz 1) Verordnung zum Personalgesetz 6.0 Verordnung zum Personalgesetz ) Vom 7. Juni 000 (Stand. Juli 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt, gestützt auf des Personalgesetzes vom 7. November 999 ), erlässt

Mehr

Mitarbeitergesprächsunterlagen, Stellenbewerberlisten; Ausnahme von Archivierungspflicht (Änderung 7 des Archivgesetzes vom 11.

Mitarbeitergesprächsunterlagen, Stellenbewerberlisten; Ausnahme von Archivierungspflicht (Änderung 7 des Archivgesetzes vom 11. 9358 Ratschlag betreffend Mitarbeitergesprächsunterlagen, Stellenbewerberlisten; Ausnahme von Archivierungspflicht (Änderung 7 des Archivgesetzes vom 11. September 1996) vom 6. Juli 2004 / P030728 /WSD

Mehr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr Nr. 08.0948.01 an den Grossen Rat FD/P080948 Basel, 25. Juni 2008 Regierungsratsbeschluss vom 24. Juni 2008 Ratschlag und Entwurf betreffend Änderung des Personalgesetzes vom 17. November 1999 (Anpassung

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand ) 84. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom.06.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 959 über

Mehr

Assistenten in der kant. Verwaltung: Verordnung Vom 13. Mai 2003 (Stand 1. Januar 2012) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Assistenten in der kant. Verwaltung: Verordnung Vom 13. Mai 2003 (Stand 1. Januar 2012) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Assistenten in der kant. Verwaltung: Verordnung 6.800 Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Hilfsassistentinnen bzw. Hilfsassistenten sowie der Assistentinnen und Assistenten in der Kantonalen

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG)

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) 700.86,. Lesung - Beilage. Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) Vom... Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden,

Mehr

Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)

Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative) Römisch- Synode vom 25. März 2014 Trakt. 13 Nr. 522 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG)

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) 8. Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) vom. September 05 (Stand. Juni 06) Der Kantonsrat von Appenzell

Mehr

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz) An den Grossen Rat 16.1388.01 16.5025.03 BVD/P165025 Basel, 7. September 2016 Regierungsratsbeschluss vom 6. September 2016 Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 11.0667.01 FD/P110667 Basel, 4. Mai 011 Regierungsratsbeschluss vom 3. Mai 011 Ratschlag betreffend Änderung des Gesetzes betreffend die Versicherung

Mehr

Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung. Gruppe A

Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung. Gruppe A Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung Art. 55 KV Abs. Der Kantonsrat nimmt zu grundlegenden Plänen der staatlichen Tätigkeit Stellung. Er äussert sich insbesondere zu den Schwerpunkten

Mehr

einer interkantonalen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) im

einer interkantonalen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) im Strafanstalt Bostadel: Vertrag 58.500 Grossratsbeschluss betreffend Ermächtigung des Regierungsrates zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb

Mehr

Nr. 586 R I. Ausgangslage

Nr. 586 R I. Ausgangslage Nr. 586 R-270-11 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 2. Oktober 2001 an den Landrat zur Änderung der Verordnung über den Finanzausgleich (FAV) (Sonderbeiträge an Gemeinden mit Filialschulen) I.

Mehr

An den Grossen Rat 07.0478.01

An den Grossen Rat 07.0478.01 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 07.0478.01 JD/P070478 Basel, 4. April 2007 Regierungsratsbeschluss vom 3. April 2007 Ratschlag und Entwurf zu Änderungen des Advokaturgesetzes (Anpassung

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG)

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG) Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG) vom... Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden,

Mehr

Personalgesetz (PG) (Änderung)

Personalgesetz (PG) (Änderung) Antrag des Regierungsrates Entwurf vom 8. Juni 007/PA Personalgesetz (PG) (Änderung) Finanzdirektion Antrag des Regierungsrates 15.01 Personalgesetz (PG) (Änderung) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf

Mehr

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO)

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) KR.Nr. Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden von der Schätzungskommission an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) Botschaft und Entwurf des

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 66. Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) vom 09.06.00 (Stand 0.06.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel Absatz des Gesetzes vom. Juni 009

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 09/17/16G vom 22.04.2009 P081776 Ratschlag zu einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten sowie Genehmigung

Mehr

Übergangsordnung für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Übergangsordnung für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Übergangsordnung für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 7. Juni 007) 414.109.11 Der Regierungsrat, gestützt auf 8 und 9 des Fachhochschulgesetzes vom. April 007, beschliesst: 1.

Mehr

CUMÜN DA SCUOL. Personalgesetz

CUMÜN DA SCUOL. Personalgesetz CUMÜN DA SCUOL Personalgesetz INHALT I. Geltungsbereich Artikel Gegenstand 1 Subsidiäres Recht 2 Definitionen 3 II. Anstellungsverhältnis Grundlage 4 Berufliche Vorsorge 5 III. Zuständigkeiten Wahlen 6

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) 8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf

Mehr

Verordnung über die Arbeitsverhältnisse des Personals des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts

Verordnung über die Arbeitsverhältnisse des Personals des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts Verordnung über die Arbeitsverhältnisse des Personals des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (PVSVG) 1 vom 26. September 2003 (Stand am 27. September 2005) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Ist die Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsäusserung bei Mitarbeitenden zulässig (E.2a.)?

Ist die Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsäusserung bei Mitarbeitenden zulässig (E.2a.)? PRK Fall Nr. 42: Verweis wegen Treuepflichtverletzung Auszug aus dem Entscheid der Personalrekurskommission (PRK) vom 3. Juni 2004 i. S. A gegen den von der Anstellungsbehörde verfügten schriftlichen Verweis.

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Kanton Zug Allgemeines

Kanton Zug Allgemeines Kanton Zug 33.3 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) Vom. Dezember 97 (Stand 7. Dezember 990) Gestützt

Mehr

PRK Fall Nr. 31: Ordentliche Kündigung aufgrund Stellenaufhebung

PRK Fall Nr. 31: Ordentliche Kündigung aufgrund Stellenaufhebung PRK Fall Nr. 31: Ordentliche Kündigung aufgrund Stellenaufhebung Auszug aus dem Entscheid der Personalrekurskommission (PRK) vom 21. Januar 2004 i.s. C., gegen die von der Anstellungsbehörde verfügte Kündigung

Mehr

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung: Verordnung 6.500 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Vom 0. Juni 997 (Stand. Juli 000) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 6 des

Mehr

Beschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative KR-Nr. 29/2013 von Esther Guyer betreffend Reorganisation Immobilienmanagement

Beschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative KR-Nr. 29/2013 von Esther Guyer betreffend Reorganisation Immobilienmanagement Antrag der Redaktionskommission* vom 22. September 2015 Beschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative KR-Nr. 29/2013 von Esther Guyer betreffend Reorganisation Immobilienmanagement (vom...)

Mehr

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Beringen

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Beringen Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 21. Januar 2013 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Beringen Sehr geehrter Herr Präsident

Mehr

Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung)

Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung) Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung) vom. August 995 (Stand. Januar 03) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 17.0186.01 ED/P170186 Basel, 15. Februar 2017 Regierungsratsbeschluss vom 14. Februar 2017 Ratschlag zur Änderung des Schulgesetzes betreffend den

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung 8.00 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung vom. April 994 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des

Mehr

Einwohnergemeinde Interlaken

Einwohnergemeinde Interlaken Einwohnergemeinde Interlaken Gemeinderat General-Guisan-Strasse 43 Postfach 3800 Interlaken Tel. 033 826 51 41 gemeindeschreiberei@interlaken.ch www.interlaken-gemeinde.ch G-Nr. 5478 Bericht und Antrag

Mehr

Personalreglement. der. Kirchgemeinde Rohrbach

Personalreglement. der. Kirchgemeinde Rohrbach Personalreglement der Kirchgemeinde Rohrbach Vom 1. Dezember 013 Inhaltsverzeichnis Seite Rechtsverhältnis 3 Lohnsystem 3 Probezeit/Kündigungsfristen 4 Arbeitszeit/Ferien/Urlaub 5 Versicherungen 5 Besondere

Mehr

Anstalten des Kantons Uri mit Sitz in Altdorf. öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Altdorf.

Anstalten des Kantons Uri mit Sitz in Altdorf. öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Altdorf. VERORDNUNG über die Sozialversicherungsstelle Uri (vom 4. April 2012 1 ; Stand am 1. Januar 2013) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 61 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen 1 Antrag des Regierungsrates vom 1. Februar 01 4868 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Änderung vom............; Unterstellung der Selbstständigerwerbenden) Der Kantonsrat, nach

Mehr

Beilage 2 zum Anhörungsbericht

Beilage 2 zum Anhörungsbericht Synopse Beilage 2 zum Anhörungsbericht Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG); Änderung (Massnahme S18-240-1) Kommission X Gesetz über die Einwohner-

Mehr

Basel (CH) Erstes Gesetz für Familiengärten

Basel (CH) Erstes Gesetz für Familiengärten Basel (CH) Erstes Gesetz für Familiengärten Nach einem langen, teilweise auch gehässigen Abstimmungskampf am 15. Mai 2011 haben die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen im Kanton Basel- Stadt mit 55% den Gegenvorschlag

Mehr

1. Änderungen im Volksschulgesetz vom 7. Februar Gemeindeordnung die Organisation und Angebote der Schule.

1. Änderungen im Volksschulgesetz vom 7. Februar Gemeindeordnung die Organisation und Angebote der Schule. Kanton Zürich 1/5 Vernehmlassungsentwurf vom 7. Juni 2017 zur Änderung des Volksschul- und Lehrpersonalgesetzes (Erweiterung der Organisationsautonomie der Schulgemeinden und Kommunalisierung der Schulleitungen)

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Grossen Rates 4. November 2003 Übersicht Der Grosse

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG)

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) Vom 15. März 1994 (Stand 1. Januar 2009) Der Grosse Rat des Kantons Aargau,

Mehr

Nr. 278 Gesetz über die Schlichtungsstelle nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz. vom 29. Juni 1998 * (Stand 15.

Nr. 278 Gesetz über die Schlichtungsstelle nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz. vom 29. Juni 1998 * (Stand 15. Nr. 78 Gesetz über die Schlichtungsstelle nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz vom 9. Juni 998 * (Stand 5. Februar 008) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel Absatz des eidgenössischen

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 11. Juli , beschliesst:

Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 11. Juli , beschliesst: Nr. Haftungsgesetz vom. September 988* (Stand. Juli 00) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom. Juli 986, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Zweck

Mehr

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz)

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) 589 Ausserrhodische Gesetzessammlung. Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. Abs. und Art. 67 der

Mehr

Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt 1) 2) 3) 4) im Bostadel (Kanton Zug)

Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt 1) 2) 3) 4) im Bostadel (Kanton Zug) Strafanstalt Bostadel: Vertrag 58.500 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt ) ) 3) 4) im Bostadel (Kanton Zug) Vom 7. Februar 973

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 15/50/06G Vom 09.12.2015 P141218 Ratschlag zur Änderung des Organisationsgesetzes der Basler Verkehrs-Betriebe vom 10. März 2004 betreffend Anpassung

Mehr

s Bundespersonalgesetz. Änderung

s Bundespersonalgesetz. Änderung Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz

Mehr

Reglement für das gesamtkirchliche Personal

Reglement für das gesamtkirchliche Personal Reglement für das gesamtkirchliche Personal (Personalreglement) vom 5. Dezember 2007 Die Synode, gestützt auf Art. 168 Abs. 2 der Kirchenordnung vom 11. September 1990 1, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen. betreffend

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen. betreffend Römisch- Synode vom 5. März 06 Trakt. 6 Nr. 570 Bericht Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n Genehmigung des neuen Vertrages mit dem St. Claraspital vom..06 Aufhebung des Vertrages mit dem St.

Mehr

Kantonsratsbeschluss betreffend die Zusammenarbeit der Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke 1

Kantonsratsbeschluss betreffend die Zusammenarbeit der Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke 1 Kantonsratsbeschluss betreffend die Zusammenarbeit der Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke (Vom 4. März 08) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

Mehr

Kantonsrat St.Gallen

Kantonsrat St.Gallen Kantonsrat St.Gallen 32.14.01 Nachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung (Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen über das Jahr

Mehr

PERSONALREGLEMENT. vom. 24. April 2006

PERSONALREGLEMENT. vom. 24. April 2006 PERSONALREGLEMENT vom 24. April 2006 Teilrevision vom 26. November 2012 Inhaltsverzeichnis 2 I Rechtsverhältnis Artikel Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal 3 3 Privatrechtlich

Mehr

631.1 Steuergesetz (StG)

631.1 Steuergesetz (StG) 6. Steuergesetz (StG) (Änderung vom 5. November 007; Anpassung an geändertes Bundesrecht) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die gleichlautenden Anträge des Regierungsrates vom 0. Dezember 006 und der

Mehr

Personal- und Besoldungsreglement

Personal- und Besoldungsreglement Personal- und Besoldungsreglement vom 8. August 000 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich Art. Geltungsbereich II. Personalrecht des Kantons Art. Anwendung kantonalen Rechts III. Zuständigkeit Art. Zuständige

Mehr

Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen

Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen Löhne für Aushilfslehrpersonen: Verordnung 64.50 Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen Vom 3. September 003 (Stand. August 05) Der Regierungsrat

Mehr

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 06.1974.03 Basel, 24. Mai 2007 Kommissionsbeschluss vom 09. Mai 2007 Bericht der Justiz, Sicherheits- und Sportkommission zur 2. Lesung zum Ratschlag

Mehr

Nr. 880 Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. vom 7. September 1992 (Stand 1.

Nr. 880 Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. vom 7. September 1992 (Stand 1. Nr. 880 Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 7. September 99 (Stand. Juni 0) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe 8.. Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe RRB vom. September 998 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer des Volksbeschlusses

Mehr

Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Februar 1981

Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Februar 1981 Teil I Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege 23. Februar 1981 I. Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege wird geändert. 1. 7 Absatz 1 Ziffer 1 lautet neu: 1.

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Ausführung der Bundesgesetzgebung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Ausführung der Bundesgesetzgebung Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Vom 6. Mai 1984 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, VIII D/6/4 gestützt auf das

Mehr

Gesetz über die Universität Basel (Universitätsgesetz)

Gesetz über die Universität Basel (Universitätsgesetz) Gesetz über die Universität Basel (Universitätsgesetz) Vom 8. November 1995 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die 1 und 1 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom. Dezember 1889 1,

Mehr

Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP)

Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP) Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP) Vom 17. November 2010 (Stand 1. September 2012) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 8 Absatz 2 des Dekrets über die vorzeitige Pensionierung

Mehr

vom 10. September 2018 (Stand 1. Januar 2019)

vom 10. September 2018 (Stand 1. Januar 2019) Nr. 880 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (Gesetz über das Sozialversicherungszentrum; SoVZG) vom 0. September 08

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 16.5363.03 ED/P165363 Basel, 18. Oktober 2017 Regierungsratsbeschluss vom 17. Oktober 2017 Motion Toya Krummenacher und Konsorten betreffend Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen

Mehr

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: Verordnung 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 5. Oktober 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Verordnung über den Einsatz der Informatik in der Verwaltung Graubünden (Informatik-Verordnung, InfV)

Verordnung über den Einsatz der Informatik in der Verwaltung Graubünden (Informatik-Verordnung, InfV) 70.500 Verordnung über den Einsatz der Informatik in der Verwaltung Graubünden (Informatik-Verordnung, InfV) Vom. Mai 0 (Stand. Juni 0) Gestützt auf Art. 4 der Kantonsverfassung ) und Art. und des Regierungs-

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 8. Verordnung über die Anstellung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte sowie der Oberärztinnen und Oberärzte an den kantonalen Psychiatrieinstitutionen (AAOPV) vom 7.0.00 (Stand 0.04.00) Der Regierungsrat

Mehr

Staatsbeitrag an die Stiftung Wildt sches Haus für die Jahre

Staatsbeitrag an die Stiftung Wildt sches Haus für die Jahre Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 11.2000.01 ED/P112000 Basel, 7. Dezember 2011 Regierungsratsbeschluss vom 6. Dezember 2011 Ausgabenbericht betreffend Staatsbeitrag an die Stiftung

Mehr

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport. (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973)

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport. (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973) Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport Vom 6. Mai 1973 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973) 1. Geltungsbereich Art. 1 1 Dieses Gesetz regelt die Aufgaben von

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates,

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, Personalgesetz 16.100 Personalgesetz Vom 17. November 1999 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: i. allgemeine bestimmungen Gegenstand und Geltungsbereich

Mehr

4774 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule

4774 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule 1 Antrag der Redaktionskommission* vom 8. Dezember 011 77 b A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule (vom............ ) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in

Mehr

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen. betreffend

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen. betreffend Römisch- Synode vom 5. März 06 Trakt. 7 Nr. 57 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Genehmigung einer Ordnung für die Mitgliedschaft in den Spezialpfarrgemeinden (Nr. 5.0)

Mehr

Personalverordnung der politischen Gemeinde Rümlang, der Primarschulgemeinde Rümlang

Personalverordnung der politischen Gemeinde Rümlang, der Primarschulgemeinde Rümlang Personalverordnung der politischen Gemeinde Rümlang, der Primarschulgemeinde Rümlang und der Sekundarschulgemeinde Rümlang-Oberglatt vom 13. Juni 2000 - 2 - - 3 - I A Art. 1 Art. 2 Art. 3 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Römisch- Synode Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt

Römisch- Synode Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt t Römisch- Synode vom 22. November Trakt. 17 Nr. 586 2016 Bericht und Antrag des nrates an die che Kantons des Synode der Römisch-n Kir betreffend Ergänzung und Änderung der Ordnung betreffend den Finanzhaushalt

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS)

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) 1187 Ausserrhodische Gesetzessammlung 212.022 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) vom 26. November 2010 Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und

Mehr

Verordnung über die Volksschulleitung

Verordnung über die Volksschulleitung Volksschulleitung: Verordnung 4.00 Verordnung über die Volksschulleitung Vom 6. Juni 0 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 74 Abs. lit. n des Schulgesetzes vom 4.

Mehr

Verordnung über die Organisation und Tätigkeit des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH)

Verordnung über die Organisation und Tätigkeit des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH) Verordnung über die Organisation und Tätigkeit des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH) Vom 5. Juni 00 (Stand 0. Juni 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt

Mehr

Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Schwyz 1. gestützt auf 13 Abs. 2 Bst. i der Verordnung über die Hochschulen vom 23.

Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Schwyz 1. gestützt auf 13 Abs. 2 Bst. i der Verordnung über die Hochschulen vom 23. Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Schwyz (Vom. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Abs. Bst. i der Verordnung über die Hochschulen vom. Mai 0, beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten 1

Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten 1 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Vom. August 998) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf des Gesetzes über die Sozialhilfe vom 8. Mai 98, in Ausführung

Mehr

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand ) 8.05 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom 0.08.04 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 0. September 0

Mehr

Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Schwyz 1. gestützt auf 13 Abs. 2 Bst. i des Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2012, 2

Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Schwyz 1. gestützt auf 13 Abs. 2 Bst. i des Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2012, 2 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Schwyz (Vom. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Abs. Bst. i des Hochschulgesetzes vom. Mai 0, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Verordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung über ihr Personal

Verordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung über ihr Personal Verordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung über ihr Personal (Personalverordnung Innosuisse) vom 20. September 2017 vom Bundesrat genehmigt am 15. November 2017 Der Verwaltungsrat

Mehr

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW)

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Gestützt auf 4 Abs. Ziff. 7 GO erlässt

Mehr

Synopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor]

Synopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor] Synopse Änderung der Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse Der [Autor] I. GS II D//, Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons

Mehr