Schuljahr 2018 / 2019
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- Ingeborg Kneller
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1 Schuljahr 2018 / 2019 Anmeldeschluss: Freitag, 15. Juni 2018 Unterrichtsbeginn: Montag, 10. Sept Auskunft: Musikschulleiter 3033 Altlengbach, Prinzbachstraße 249 Mo. bis Fr.: 0664 / / 2677 oder: direktion@musikschule-laabental.at Kunst und Kultur begleiten die Menschen ihr ganzes Leben lang, sei es als Konsumenten oder als aktiv Musizierende. Seit Langem ist bekannt, dass Singen und das Erlernen und Spielen eines Instruments die Konzentrationsfähigkeit, das Durchhaltevermögen, die Lernmotivation und die Leistungsfähigkeit nachhaltig positiv beeinflussen. Auch das soziale Miteinander wird durch gemeinsames Musizieren gefördert. Die Musikschule Laabental bietet mit kompetenten und engagierten Lehrerinnen und Lehrern eine musikalische Bildungmöglichkeit für Menschen jeden Alters. Fotos: Das Popularorchester der Musikschule Laabental mit den Vokalensembles der Klassen Marion Fasching und Michael Hecht beim Konzert am 4. Mai 2018, zum NÖ-Musikschultag. Auch im Schuljahr 2018/19 führen wir unser stilübergreifendes Orchester, unter der bewährten Leitung von Michael Hecht, als Ergänzungsfach weiter. Wir laden alle Interessierten ein, diese nicht nur musikalisch bereichernde Gruppenerfahrung zu machen! Altlengbach Brand-Laaben Neustift-Innermanzing
2 Schuljahr 2018 / 2019 HAUPTFÄCHER Akkordeon Bassgitarre, Kontrabass Blockflöte Cello E-Gitarre Gitarre Gesang, Stimmbildung Irische Flöten, Bodhrán Keyboard Klarinette Klavier Musik am Computer Popular- und Jazzgesang Querflöte, Panflöte Clarineau Saxophon Schlagzeug Steirische Harmonika Trompete, Flügelhorn, Horn Tenorhorn, Posaune, Tuba Violine, Viola Christian Terzinsky Michael Hecht Mag. Jana Hammer Günter Schagerl Michael Alexander Meixner Mag. Doris Glanzl, Michael Alexander Meixner Mag. Marion Fasching, Christian Terzinsky Mag. Jana Hammer Diana Menezes,, Christian Terzinsky Michael Alexander Meixner Michael Hecht Mag. Jana Hammer, Bernd Gaugutz Christian Terzinsky Mag. Werner Recla Mag. Werner Recla Chizuko Shimotomai HAUPTFÄCHER - Gruppenunterricht (mind. 5 Schüler) Musikalische Früherziehung (2- bis 5-jährige) Mag. Marion Fasching Musikklassen - Schwerpunkt Gesang Mag. Marion Fasching Musikklassen - Schwerpunkt Blasinstrumente Mag. Werner Recla, Mag. Jana Hammer ERGÄNZUNGSFÄCHER Teilnahme nach Absprache mit dem Hauptfachlehrer, Teilnahme gratis! Musikkunde Junior Musiktheorie, Komposition Ensemblespiel Vokalensemble Popularensemble Jazzensemble Korrepetition Mag. Werner Recla Michael Hecht Mag. Doris Glanzl, Mag. Jana Hammer, Michael Hecht, Mag. Werner Recla, Chizuko Shimotomai, Peter Achenbrenner Mag. Marion Fasching, Michael Hecht Bernd Gaugutz, Michael Alexander Meixner Diana Menezes
3 WICHTIG! Anmeldeschluss 15. Juni 2018 Da die Anzahl der vom Land Niederösterreich festgesetzten Unterrichtseinheiten limitiert ist, kann eine Vorreservierung für das Schuljahr 2018/19 nur bei rechtzeitiger Anmeldung erfolgen! Für eine Weiter-, Um-, oder Neuanmeldung bitte das ausgefüllte Anmeldeformular bis spätestens Mittwoch, 15. Juni 2018 beim Lehrer abgeben oder an den Musikschulleiter,, Prinzbachstraße 249, 3033 Altlengbach senden (oder eingescannt an Aus der Anmeldung an der Musikschule leitet sich kein Rechtsanspruch auf Aufnahme ab. Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze, unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Instrumentenverteilung. Kinder und Jugendliche werden vor Erwachsenen gereiht. Alle nach Ausschöpfen des Kontingents einlangenden Anmeldungen werden auf eine Warteliste gesetzt. Bezüglich der Einteilung der Unterrichtseinheiten werden alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu Schulbeginn kontaktiert. Auf Gruppen- oder Lehrerwünsche kann nur bei entsprechender Schülerzahl Rücksicht genommen werden! SCHULGELD - Beiträge pro Monat Unterrichts-Einheit Kinder/Studenten* Erwachsene** Auswärtige*** Kinder/Studenten* Erwachsene** Einzelunterricht: 50 min/woche 65,00 91,00 107,00 107,00 40 min/woche 52,00 75,00 94,00 94,00 25 min/woche 40,00 54,00 75,00 75,00 50 min/monat 25,00 36,00 44,00 44,00 Gruppenunterricht: Gruppe (25 min) - 2 Schüler 25,00 36,00 44,00 44,00 Gruppe (50 min) - 2 Schüler 40,00 54,00 80,00 80,00 Gruppe (80 min) - 2 Schüler 50,00 75,00 91,00 91,00 Gruppe (50 min) - 3 Schüler 27,00 43,00 48,00 48,00 Gruppe (50 min) - ab 4 Schülern 25,00 36,00 44,00 44,00 Gruppe (50 min) - Mus. Früherziehung 28,00 45,00 Ensemblespiel, Musiktheorie: 22,00 22,00 22,00 22,00 (für Schüler/innen ohne Hauptfachunterricht) Kinder und Studierende mit mehreren Instrumenten erhalten ab dem 2. Instrument eine Ermäßigung von 10%. Ebenso 10 % Ermäßigung erhalten Familien ab den zweiten Kind, das die Musikschule besucht. * Dieser Tarif gilt für alle bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie für Familienbeihilfenbezieher, Präsenz- und Zivildiener bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. ** Für MusikschülerInnen ab dem 18. Lebensjahr. Für SchülerInnen ab dem 24. Lebensjahr sind nur 50 min/monat, 2er Gruppen zu 25 min/woche, 4er Gruppen zu 50 min/woche, sowie Ensemble und Musiktheorie möglich. *** Auswärtige sind SchülerInnen, deren Wohnsitz sich außerhalb der WIR-Gemeinden befindet. Der Schulbeitrag ist als Jahresschulgeld berechnet, daher ist ein Austritt aus der Schule (außer in besonders begründeten Fällen, wie Wohnortwechsel oder längere Krankheit) nur am Ende des Schuljahres möglich! Eine Abmeldung kann ausnahmslos nur beim Musikschulleiter erfolgen! Die Vorschreibung des Musikschulbeitrags erfolgt jeweils Mitte November, Jänner, März, Mai und Juli. Der Schulbeitrag der Eltern bzw. SchülerInnen deckt ca. 1/3 des Gesamtaufwandes der Musikschule. Der Rest (für SchülerInnen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr) wird vom Land Niederösterreich und den Gemeinden des Musikschulverbandes (Altlengbach, Brand-Laaben, Neustift-Innermanzing) finanziert. Vizebürgermeister Mag. Wolfgang Luftensteiner Obmann des Musikschulverbandes Musikschulleiter
4 ANMELDUNG Schuljahr 2018/19 Familienname:... Vorname:... Geb.:... Postanschrift:... zuständiges Gemeindeamt:...Tel. (SchülerIn):... (SchülerIn):... Musikalische Vorbildung:... (Nur bei Neuanmeldung auszufüllen) 1. Fach:... Lehrerwunsch:... gew. Einheit:... Weiteranmeldung: Ummeldung anderes Fach: Neuanmeldung: 2. Fach:... Lehrerwunsch:... gew. Einheit:... Weiteranmeldung: Ummeldung anderes Fach: Neuanmeldung: Lehrerwünsche können nur berücksichtigt werden, wenn entsprechend Plätze frei sind! Musiktheorie: Ensemblespiel: E: A: Musiktheorie und Ensemblespiel sind Voraussetzung für eine Übertrittsprüfung! ERZIEHUNGSBERECHTIGTER Name:... Vorname:... Geb.:... Anschrift:... Tel. 1: Tel. 2:... SCHULGELDEINZAHLUNG mit Zahlschein - alle 2 Monate mit automatischer 2-monatiger Abbuchung: IBAN:...BIC:... lautend auf:... Unterschrift :... Ich ermächtige die Musikschule Laabental, den Schulgeldbeitrag von meinem Konto abzubuchen. Die Ermächtigung erlischt mit Austritt des Schülers. Ich kann den Abbuchungsauftrag jederzeit widerrufen. Die Anmeldung wird erst nach erfolgter Stundeneinteilung im September gültig und ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Unterrichtsvormerkung. Ich nehme zur Kenntnis, dass ein Austritt während des laufenden Schuljahres (September bis Juni) nicht möglich ist. Ich habe die Anmeldebedingungen der Musikschule gelesen und stimme diesen zu. Mit der Anmeldung stimme ich einer Verwendung meiner Daten (bzw. als gesetzliche(r) Vertreter(in) des/der Schüler(in) einer Verwendung seiner/ihrer Daten) durch das Land Niederösterreich und der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich zu.... Unterschrift :... (des Erziehungsberechtigten) Einwilligungserklärungen - bitte auch die nächste Seite ausfüllen u. unterschreiben! g
5 Einwilligungserklärungen: (Datenschutzverordnung, Schulordnung) Ich stimme der Erfassung und Verwendung meiner angeführten -Adresse zum Zwecke der Information über Veranstaltungen der Musikschule zu. Ich stimme der Erfassung und Verwendung meiner angeführten Telefonnummern zum Zwecke der Information über Veranstaltungen der Musikschule zu. Ich stimme der Veröffentlichung von Fotos (in Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Internet, Fernsehen, etc.) zu, auf denen mein Kind zu sehen ist, wenn diese im Zusammenhang mit der Musikschule Laabental stehen. Ich stimme der Veröffentlichung von Fotos (in Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Internet, Fernsehen, etc.) zu, auf denen ich abgebildet bin, wenn diese im Zusammenhang mit der Musikschule Laabental stehen. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Ich habe die Schulordnung gelesen und stimme den Bedingungen ausdrücklich zu.
6 Schulordnung 1 Unterrichtsbesuch Die Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen mit abriebfester Sohle betreten werden! Die Schülerin/der Schüler hat den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, sowie sich gewissenhaft, den Übungsanweisungen entsprechend vorzubereiten. Bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern sorgen die Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen und pünktlichen Unterrichtsbesuch, sowie die gewissenhafte, den Übungsanweisungen entsprechende Vorbereitung. Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, in Absprache mit dem Hauptfachlehrer/der -lehrerin, die entsprechenden Ergänzungsfächer zu besuchen. Ergänzungsfächer sind für Hauptfachschülerinnen und -schüler gratis. Unmündige, minderjährige Schülerinnen/Schüler müssen von einem Erziehungsberechtigten oder Vertreter zum Unterricht gebracht bzw. vom Unterricht abgeholt werden. Außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgt keine Aufsicht! Aus pädagogischen Gründen ist es nicht empfehlenswert, wenn Eltern oder Begleitpersonen dem Unterricht beiwohnen. Das Herumlaufen und Lärmen im Schulgebäude vor und nach dem Unterricht ist untersagt. Fenster dürfen von Schülerinnen/Schülern nicht eigenmächtig geöffnet werden. Kaugummi und ALU-Dosen sind im Schulgebäude verboten! 2 Versäumte Unterrichtseinheiten Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten die Lehrkraft oder den Schulleiter rechtzeitig zu verständigen. Bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern ist dies Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Unterrichtseinheiten, die von der Schülerin/dem Schüler versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt. 3 Unterrichtsmittel Die Schülerinnen/der Schülern hat die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen. 4 Schulgeldzahlungspflicht Der Schulerhalter hebt von allen Schülerinnen/Schülern ein Schulgeld als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule und als angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Musikschule ein. Die Höhe des Schulgeldes und die Einhebungsmodalitäten werden vom Schulerhalter gemäß 6 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 festgelegt. Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Schulgeld-zahlung. Eine Abmeldung oder Unterbrechung des Unterrichts im laufenden Schuljahr, in Verbindung mit einem Entfall der Schulgeldzahlungspflicht, ist nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe (z.b. längere Krankheit, Berufsschule, Übersiedlung,) nach Rücksprache mit dem Musikschulleiter möglich. Ab einem Schulgeldrückstand von vier Monaten kann eine Schülerin/ein Schüler ausgeschlossen werden! 5 Teilnahme an Schulveranstaltungen Die Schülerin/der Schüler hat, in Absprache mit der Lehrkraft, grundsätzlich an Schul-veranstaltungen und den dafür notwendigen Proben aktiv teilzunehmen. Aus pädagogischer Sicht, als Zeichen der Solidarität zu Schule und Mitschülern und als musikalische Bereicherung sind alle Musikschülerinnen und -schüler sowie die Eltern zu Musikschulveranstaltungen herzlich eingeladen. Vzbgm. Mag. Wolfgang Luftensteiner Obmann des Musikschulverbandes Musikschulleiter
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