Merkblatt Registrierung Partnerschaft. Wir wollen uns registrieren lassen Was müssen wir wissen?
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- Ernst Albert
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1 Merkblatt Registrierung Partnerschaft Wir wollen uns registrieren lassen Was müssen wir wissen?
2 Gleichgeschlechtliche Paare können keine Ehe eingehen, jedoch ihre Beziehung als eingetragene Partnerschaft registrieren lassen. Der Personenstand lautet "in eingetragener Partnerschaft". Die Registrierung einer Partnerschaft ist ein bedeutsamer Schritt in der Beziehung eines Paares. Dieses Merkblatt gibt Auskunft darüber, was für die Registrierung erforderlich ist. Erforderliche Dokumente Für die Vorbereitung der Beurkundung sind dem Zivilstandsamt verschiedene Dokumente gemäss Checkliste im Anhang vorzulegen. Sämtliche Dokumente müssen im Original vorliegen. Sofern sie nicht in einer schweizerischen Amtssprache verfasst sind (deutsch, französisch oder italienisch), ist eine Übersetzung auf deutsch notwendig. Verschiedene, zumeist aussereuropäische Staaten verlangen eine Über- Beglaubigung der Dokumente durch die zuständige schweizerische Vertretung (weitere Informationen unter (Zivilstandswesen, Wegleitung Eheschliessung AusländerInnen). Dolmetscher/in Der Beizug einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers ist sowohl für das Vorverfahren als auch die Beurkundung notwendig, wenn die Partnerinnen oder Paartner der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Vorverfahren Liegen die Zivilstandsdokumente vor, ist mit dem Zivilstandsamt Horw ein Termin für die Durchführung des Vorverfahrens zu vereinbaren. Anlässlich dieses Gespräches, bei dem beide Partnerinnen oder Partner anwesend sind, wird Folgendes abgeklärt: Namensführung der Partnerinnen oder Partner nach der Beurkundung (bei ausländischen Partnerinnen oder Partnern allenfalls Unterstellung der Namensführung unter das Heimatrecht) Konfession der Partnerinnen oder Partner Gleichzeitig sind von den Partnerinnen oder Partnern folgende Formulare auszufüllen und zu unterzeichnen: Seite 2
3 Frist Formular "Gesuch für die Eintragung der Partnerschaft" Formular "Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eintragung einer Partnerschhaft" (von beiden Partnerinnen oder Partnern separat auszufüllen) Grundsätzlich können das Vorverfahren und die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft am selben Tag erfolgen. Bei Partnerinnen oder Partnern ausländischer Staatsangehörigkeit führt das Zivilstandsamt gemäss den gesetzlichen Grundlagen je nach Nationalität eine umfassende Aktenprüfung durch. Wenn diese abgeschlossen ist, kann ein Beurkundungstermin mit dem Zivilstandsamt vereinbart werden. Beurkundung in Horw Für Ihren schönsten Tag im Leben können Sie zwischen dem offiziellen Lokal (nachstehend "Trauungslokal" genannt) im Gemeindehaus und dem romantisch gelegenen "Haus am See" im Park der Villa Krämerstein in Kastanienbaum als Lokal für die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft wählen. Die eingetragene Partnerschaft wird mit der Unterzeichnung der Partnerschaftserklärung rechtswirksam. Der Beurkundungstermin ist rechtzeitig mit dem Zivilstandsamt zu vereinbaren. Für die Beurkundung sind keine Zeugen erforderlich. Beurkundung in der Schweiz oder im Ausland Wenn die Beurkundung bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt oder im Ausland stattfinden soll, stellt das Zivilstandsamt Horw nach Abschluss des Vorverfahrens eine Ermächtigung zur Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft aus. Termine bei anderen Zivilstandsämtern im In- und Ausland sind von den Partnerinnen oder Partnern mit den entsprechenden Amtsstellen selber zu vereinbaren. Dokumente Anlässlich der Beurkundung stellt das Zivilstandsamt einen Partnerschaftsausweis aus. Bei Staatsangehörigen von Deutschland, Österreich Seite 3
4 oder Italien meldet das Zivilstandsamt die eingetragene Partnerschaft der entsprechenden Vertretung in der Schweiz. Staatsangehörige anderer Nationalitäten sind für die Mitteilung ihrer eingetragenen Partnerschaft in ihrem Heimatland selber verantwortlich. Das dafür erforderliche Formular stellt das Zivilstandsamt auf Anfrage aus. Gebühren Vorverfahren Fr Beurkundung in Horw (Gemeindehaus) Fr Partnerschaftsausweis (inkl. Schutzhülle) Fr Beurkundung im Haus am See, Krämerstein: Zusätzlicher Aufwand Fr Lokalmiete in Horw wohnhaft Fr auswärtige Personen Fr Umfassende Aktenprüfung bei ausländischen Partnerinnen oder Partnern nach Aufwand Ermächtigung zur Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft Fr Seite 4
5 Rechtsfolgen der Registrierung Namen Partnerinnen oder Partner behalten ihren Namen. Im Rahmen des Vorbereitungsverfahrens können die Partnerinnen oder Partner jedoch eine Erklärung abgeben, dass sie den Ledignamen der einen Partnerin oder des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen. Bürgerrecht Die Partnerinnen oder Partner behalten ihr Kantons- und Gemeindebürgerrecht Vermögensrecht Jede Partnerin und jeder Partner verfügt über das eigene Vermögen und haftet für Schulden mit dem eigenen Vermögen. Diese Regelung entspricht der Gütertrennung im Eherecht. Es steht den Partnerinnen und Partnern jedoch frei, mittels Vermögensvertrag zu vereinbaren, dass die Vermögenswerte im Falle der Auflösung der Partnerschaft beispielsweise nach den Bestimmungen über die Errungenschaftsbeteiligung geteilt werden, wobei es die Pflichtteilsrechte der gesetzlichen Erben zu wahren gilt. Der Vermögensvertrag ist nur gültig, wenn er von einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkundet worden ist. Seite 5
6 Impressionen Fotos: Renato Regli und Urs Strebel Das Trauungslokal im Horwer Gemeindehaus Das Horwer Gemeindehaus am Gemeindehausplatz 1. Um das Gemeindehaus ist genügend Platz für einen Apéro im Freien abzuhalten. Bei schlechter Witterung steht für den Apéro das Foyer zur Verfügung (ist mit dem Zivilstandsamt rechtzeitig abzusprechen). Seite 6
7 Das Haus am See in Kastanienbaum Das Trauungslokal im Haus am See Seite 7
8 Vom Trauungslokal geniesst man die Sicht auf See und Berge. Von der St. Niklausenstrasse gelangt man über einen Fussweg durch die Parkanlage Krämerstein zum Haus am See. Seite 8
9 Das Gebäude ist Teil der Parkanlage der Villa Krämerstein. Der Barockgarten Seite 9
10 Checkliste Anfrage an das Zivilstandsamt betreffend Durchführung des Vorverfahrens (Klärung erster Fragen) und Anfrage nach einem möglichen Beurkundungstermin Erforderliche Dokumente beschaffen: Schweizerische Staatsangehörige Personenstandsausweis (ausgestellt vom zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes, nicht älter als 6 Monate) Aktuelle Wohnsitzbestätigung für nicht in Horw wohnhafte Personen Ausländische Staatsangehörige Geburtsschein (internationales Formular, nicht älter als 6 Monate) Zivilstandsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) Staatsangehörigkeitsausweis (nicht älter als 6 Monate) Aktuelle Wohnsitzbestätigung für nicht in Horw wohnhafte Personen Gültiger Reisepass Ausländerausweis (wenn vorhanden) Todesurkunde (sofern registrierte Partnerin oder Partner vorverstorben ist) oder Todesurkunde des Ehepartners bei verwitweten Personen Auflösungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (bei Personen mit aufgelöster Partnerschaft oder bei geschiedenen Personen) Sich Gedanken machen über die Namensführung nach der Registrierung der Partnerschaft Termin mit dem Zivilstandsamt vereinbaren für das Vorbereitungsverfahren und zur Vorbesprechung der Beurkundung der Partnerschaft Seite 10
11 Das Zivilstandsamt hilft Ihnen gerne weiter. Telefonnummern und Adressen Zivilstandsamt Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw Amt für Gemeinden des Kantons Luzern Abteilung Zivilstandswesen Bundesplatz 14, 6002 Luzern Seite 11
12 Gemeinde Horw Öffnungszeiten: Zivilstandsamt Montag bis Freitag und Uhr Gemeindehausplatz 1 Jeden 1. Dienstag im Monat bis Uhr Postfach Termine sind auch ausserhalb der ordentlichen 648 Horw Öffnungszeiten möglich Tel Fax andreas.meier@horw.ch Ausgabe März 2013 Seite 12
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