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1 Konzept zur Unterrichtung der potentiellen AAA-Nutzer, der AAA-Datenlieferanten sowie der Öffentlichkeit über Ziele und Auswirkungen des AAA-Projektes im Land Brandenburg Version 1.1 Stand: Juli 2008

2 Konzept zur Unterrichtung Versionierung: Version Inhalt, Status Datum Bearbeiter 1.0 Entwurf zur Abgabe Leitungsgruppe Winter 1.1 Überarbeitung nach Anregungen der Leitungsgruppe Winter Seite 2 von 22

3 Konzept zur Unterrichtung Inhaltsverzeichnis Auftrag des Fachteams Das AAA-Projekt im Land Brandenburg - Ziele und Auswirkungen Ziel des Konzeptes WER DURCH WEN informiert wird Regelmäßige Nutzer verarbeitbarer Geobasisdaten Zukünftige Nutzer - Neukunden Öffentlichkeit ÖbVI Grundbuch-, Finanz-, Flurbereinigungsverwaltung Datenlieferanten Kommunale Spitzenverbände, TUIV-AG WIE informiert wird Informationen im Internet, Newsletter Anschreiben an die Nutzer, Neukunden, kommunale Verbände Flyer Informationsveranstaltungen Workshops Pressemitteilung WORÜBER informiert wird WANN informiert wird Anhang...21 Tabelle 1: Kunden der LGB Tabelle 2: Kunden der Katasterämter Tabelle 3: Gegenüberstellung ALK ALKIS Migration Brandenburg, wegfallende Objektarten Tabelle 4: Übersicht über Kundenverteilung in den Katasterämtern Anlagen 1 4: Muster für Informationsschreiben Seite 3 von 22

4 Konzept zur Unterrichtung Auftrag des Fachteams Die AAA-Leitungsgruppe hat mit der Einrichtung des Fachteams AAA-Sekundärdatennutzung folgenden Auftrag erteilt: Aufgabe: Mitglieder: Bezug: Termine: Konzept zur Unterrichtung der potentiellen AAA-Nutzer, der AAA-Datenlieferanten und der Öffentlichkeit über Ziele und Auswirkungen des AAA-Projektes in Brandenburg MI, Frau Winter (Fachteam-Leiterin) LGB, Frau Frey LGB, Frau Braune KVA FF(O.), Herr Prüfer KVA PM, Herr Mroß Abstimmung und Beschluss in der 6. Sitzung der AAA-Leitungsgruppe TVS 14. Sitzung TOP 6 April 08, Konzept Erläuterung: Das AAA-Projekt wirkt sich auf die Arbeit potentieller AAA-Nutzer und AAA- Datenlieferanten aus. So wird beispielsweise der ALKIS -Grunddatenbestand nicht mehr alle in ALK bzw. ALB geführten Informationen enthalten. Darüber müssen zum einen die Nutzer der Daten des Liegenschaftskatasters informiert werden, andererseits aber auch die Behörden, deren Informationen bisher in der ALK enthalten waren. Das Fachteam stellt Adressatenkreis, Zeitpunkt, Umfang und Inhalt der notwendigen Informationen über das AAA-Projekt zusammen und benennt dazu geeignete Maßnahmen bzw. Aktivitäten. weitere Vorgehensweise Unterrichtung der TVS durch die AAA-Leitungsgruppe Einberufung des Fachteams durch die/den Fachgruppenleiter/-in bis 6. KW 08 Anlagen: Seite 4 von 22

5 Konzept zur Unterrichtung 1. Das AAA-Projekt im Land Brandenburg - Ziele und Auswirkungen Das amtliche Vermessungswesen führt die Geobasisdaten der Liegenschaften, der Landschaft und des Raumbezugs, die die Grundlage zur Visualisierung der Fachdaten der Landesverwaltung, der Kommunen und der Wirtschaft bilden. Mit der Realisierung des AFIS - ALKIS - ATKIS - Projektes (kurz: AAA-Projekt) werden die Geobasisdaten in einem neuen bundeseinheitlichen Datenmodell zur Verfügung stehen. Ziel ist die Schaffung eines Grunddatenbestandes, der auf Grundlage internationaler Normen und Standards anwendungsneutral und redundanzarm bundesweit einheitlich, aktuell und flächendeckend zur Verfügung steht. Die Erweiterung um den landesspezifischen Grunddatenbestand gewährleistet eine landeseinheitliche Führung der Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens in Brandenburg. Die technologische Erneuerung bedingt die Einführung des neuen AAA-Datenmodells mit Auswirkungen u. a. auf den bisherigen Datenaustausch. Der Abschluss der Einführung des AAA-Datenmodells ist bis Ende 2010 vorgesehen, so dass spätestens ab 2011 sämtliche Verfahren zur Datenerhebung, Datenhaltung und Datenabgabe umgestellt sein werden. Diese Veränderungen beschränken sich nicht nur auf die amtliche Vermessungsverwaltung, sondern erfordern auch bei den Nutzern und Erzeugern von Geobasisdaten Anpassungen ihrer Technologie. Die vielfältige Verwendung der amtlichen Geoinformationen gilt es zu erhalten und auszubauen, da sich die große Bedeutung der Geobasisdaten auch aus dem Umfang des Nutzerkreises ableitet. Die bestehenden Nutzer müssen daher über die anstehenden Veränderungen informiert und darüber hinaus beim Umstieg auf das neue Datenmodell begleitet werden. Zusätzlich zum Erhalt der Bestandskunden soll eine umfangreiche Benutzung der Geobasisdaten auch bei neu zu erschließenden Nutzerkreisen, insbesondere der Versorgungswirtschaft, einsetzen. Für diese Neukunden sind neue Wege der Zusammenarbeit zu suchen. Nicht unbeachtet bleiben dürfen öffentliche Stellen, die raumbezogene Fachinformationssysteme einrichten oder betreiben, und in Zukunft ihre Informationssysteme auf der Grundlage der Geobasisdaten führen sollen. Wichtig ist hierbei, dass die Verwendung von Geobasisdaten in Kombination mit den eigenen Fachdaten die bisherige Verfahrensweise vereinfacht und nicht erschwert. Die Mehrfachnutzung der digital vorliegenden Datenbestände und die dauerhafte wirtschaftliche und politische Akzeptanz sind wichtige Ziele auf dem Weg zur Geodateninfrastruktur. 2. Ziel des Konzeptes Das Konzept dient als Arbeitsgrundlage und richtet sich an die Aufgabenträger in der Vermessungsund Katasterverwaltung: 18 Kataster- und Vermessungsämter im Land Brandenburg (KVÄ) Landesbetrieb Landesvermessung Geobasisinformation Brandenburg (LGB) Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MI) Seite 5 von 22

6 Konzept zur Unterrichtung Ziel des Konzeptes ist es, geeignete Maßnahmen zur Unterrichtung der aktuellen und zukünftigen Nutzer von Geobasisdaten über die Ziele und Auswirkungen des AAA-Projektes im Land Brandenburg zusammenzustellen. Grundlage hierfür ist eine Unterscheidung der verschiedenen Nutzergruppen, um die aufzuzeigenden Maßnahmen auf die jeweiligen Nutzer ausrichten zu können. Das Ergebnis ist die Beantwortung der Frage: Wer muss durch wen, wann und worüber, in welcher Form informiert werden? 3. WER DURCH WEN informiert wird Das Hauptaugenmerk des Konzeptes liegt auf der Frage, wer von den technischen Neuerungen zu unterrichten ist. Zur Beantwortung dieser Frage werden die verschiedenen Gruppen von Nutzern der Geobasisdaten aber auch die Datenlieferanten sowie die kommunalen Spitzenverbände und Gremien betrachtet. Die Frage, durch wen die Unterrichtung erfolgen soll, wird im Rahmen der Untersuchung zu jeder Gruppe beantwortet. 3.1 Regelmäßige Nutzer verarbeitbarer Geobasisdaten Als Nutzer von Geobasisdaten in diesem Sinne gelten alle Bestandskunden der LGB und der Katasterämter, die regelmäßig digitale, editierbare Daten in Form von objektstrukturierten Vektordaten oder ASCII-Datensätzen aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters, der Topographie und des Raumbezugs erhalten. Die Einführung des AAA-Datenmodells wirkt sich vorrangig auf diese Nutzergruppe aus, da die zurzeit verwendeten Austauschformate (EDBS, DXF, Shape und WLDGE) zukünftig durch die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) zum Teil oder gänzlich abgelöst werden (Anmerkungen hierzu folgen weiter unten). Diese Nutzergruppe stellt somit die wichtigste Gruppe im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Unterrichtung dar. Zur Untersuchung der Nutzergruppe wurde in der LGB und in den Katasterämtern eine Abfrage über die regelmäßigen Nutzer durchgeführt. Abgefragt wurden: - Nutzer (Behörde/ Branche) - GIS-Software des Nutzers - Art der bezogenen Daten (ALK-Vektordaten/ ALB-Datensätze) - Verwendung des BZSN-Verfahrens - Abgabeintervall - Grundlage der Datenabgabe (Vertrag, Kooperationsvertrag, Vereinbarung, Dauerauftrag, etc.) - Gemeinden, die Stadtkarte auf Grundlage der ALK führen - Besteht Wunsch zur Migration kommunaler Daten Auswertung der Abfrage Im Ergebnis der Abfrage ist eine relativ eindeutige Trennung in regionale und überregionale Nutzer erkennbar. Zu den Kunden der LGB zählen vorwiegend die überregional tätigen Behörden und Unternehmen (siehe Tabelle 1 im Anhang) und zu den Kunden der Katasterämter überwiegend die regional tätigen Behörden, Verbände und Unternehmen etc. (siehe Tabelle 2 im Anhang). Bei einigen Nutzern Seite 6 von 22

7 Konzept zur Unterrichtung sind jedoch auch Überschneidungen feststellbar, da diese sowohl bei der LGB als auch bei Katasterämtern Daten beziehen, so z. B. die Wasser- und Schifffahrtsämter, die Flurbereinigungsverwaltung und der Landesbetrieb Straßenwesen. Eine Überschneidung bei der Unterrichtung der jeweiligen Nutzer ist hingegen zu vermeiden. Die Zuständigkeit für die Unterrichtungen dieser Nutzergruppe wird deshalb wie folgt festgelegt: 1. Die LGB unterrichtet die Behörden und Einrichtungen der Bundes- und Landesverwaltung aus den Tabellen 1 und 2 sowie ihre Nutzer aus Tabelle 1. Über diese Unterrichtung sind die Katasterämter zu informieren, damit diese anschließend gegebenenfalls selbst kreis- bzw. stadtspezifische Abstimmungen vornehmen können. 2. Die regional tätigen Behörden, Verbände, Unternehmen und solche Nutzer, welche nicht in vorgenannte LGB-Zuständigkeit fallen, werden von den Katasterämtern selbst unterrichtet. Weitere Ergebnisse der Abfrage: - Die bei den Nutzern vorhandene GIS-Software ist sehr heterogen (etwa 45 verschiedene Programmsysteme). Ein Herantreten an die Software-Firmen von Seiten der Katasterämter oder der LGB wird aus diesem Grund als nicht sinnvoll erachtet. Diese Aufgabe verbleibt beim jeweiligen Nutzer, der auf Wunsch Vertreter der eigenen Software-Firma auch zur Informationsveranstaltung (Pkt. 4.3) hinzunehmen kann. Die häufigsten verwendeten Programme sind: o Archikart: o AgroView: o PolyGIS: o ArcGIS: 80 Nutzer (davon 66 Gemeinden/Ämter) 165 Nutzer in der Agrarwirtschaft 23 Nutzer 12 Nutzer - Die Anzahl der Nutzer je Austauschformat für objektstrukturierte Daten der ALK ergibt sich wie folgt: o EDBS: o Shape: o DXF: ca. 500 Nutzer ca. 210 Nutzer ca. 100 Nutzer Der Großteil der Nutzer des Shape-Formates kommt aus der Agrarwirtschaft. Diese Gruppe ist an das GIS-Programm AgroView zur Erstellung von Agrarförderanträgen im Land Brandenburg gebunden. - ALK-Datenabgabe mit BZSN-Verfahren nutzen ca. 420 Kunden und ohne BZSN ca. 50 Kunden - ALB-Änderungsdaten werden von ca. 330 Kunden gewünscht, ca. 120 Kunden beziehen den vollständigen ALB-Bestand - Bei den Katasterämtern erfolgt häufig eine regelmäßige Datenabgabe aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, wie Daueraufträge (ca. 200), Verträge (ca. 25), Kooperationsverträge (ca. 20) etc. Seltenere Abrufe erfolgen jeweils mit einem neuen Antrag (ca. 80). Seite 7 von 22

8 Konzept zur Unterrichtung - In 17 Kommunen sind Stadtkarten vorhanden, die auf der ALK aufsetzen, in 3 weiteren Kommunen sind Stadtkarten ohne ALK-Grundlage vorhanden (Eisenhüttenstadt, Fürstenwalde/Spree, Beeskow), bei 14 Stadtverwaltungen besteht der Wunsch zur Migration von kommunalen Daten ins AAA- Modell. Hinweis zu den Ergebnissen der Abfrage: Aufgrund der teilweisen Unvollständigkeit der Angaben stimmen die genannten Anzahlen nicht mit der Summe der Nutzer überein. Anmerkung zu den Formaten DXF und Shape: Zukünftig wird die NAS die standardmäßige Schnittstelle darstellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Bedarf auch weiterhin die marktüblichen Formate, wie Shape oder DXF, angeboten werden, um als Dienstleister die Kundenwünsche zu erfüllen. Es ist jedoch zu beachten, dass Veränderungen in den bisherigen Ausgabeformaten aufgrund der neuen AAA-Datenstruktur auftreten werden. Da alle weiteren Formate aus den NAS-Daten konvertiert werden, sind die bisherigen Schnittstellen anzupassen bzw. neue Konverter zu entwickeln. Aus diesem Grund sollten die Nutzer dazu angeregt werden, auf neue Import-Mudule umzurüsten, soweit die Software-Lösungen vorhanden sind, damit die NAS-Daten ohne Umwege über andere Formate eingelesen werden. Dieser Weg ist auf längere Sicht sinnvoller, als an alten Formaten festzuhalten, zumal bundesweit die großen Softwarefirmen ohnehin an der Entwicklung der NAS beteiligt sind. Hinweise zum kommunalen Datenbestand Bislang besteht auf der Grundlage des OSKA-Brandenburg die Möglichkeit, zusätzlich zum amtlichen Nachweis der Liegenschaftskarte (ALK) kommunale Datenbestände zu führen. Die Migration der ALK beschränkt sich jedoch auf den vom MI festgelegten ALKIS -Grunddatenbestand Brandenburg. Dieser landesweit einheitliche Grunddatenbestand wird vom bisherigen Inhalt des Objektschlüsselkataloges merklich abweichen. Neben einer Reduzierung der Detailliertheit der Objektabbildung (z. B. Wegfall der Ausgestaltungsgeometrie) werden zukünftig eine Reihe von Objektarten entfallen; dies betrifft hauptsächlich die Objekte der weiteren Topographie der Liegenschaftskarte, Objektteile von Gebäuden, Objekte der Ver- und Entsorgung sowie Grenzen öffentlich-rechtlicher Belastungen. Eine Auflistung der nicht nach ALKIS zu migrierenden Objektarten des OSKA-Brandenburg befindet sich im Anhang (Tabelle 3). Nach aktuellem Stand stehen noch fachliche Entscheidungen hinsichtlich der Migration einiger Objektarten aus; diese sind in der Tabelle farblich markiert. Der über den landesweit festgelegten Grunddatenbestand hinausgehende kommunale Datenbestand in den digitalen Stadtkarten, die auf der ALK aufsetzen, sollte auf vielfachen Wunsch in das neue Datenmodell migriert werden. Dies kann im Rahmen der EFRE-Förderung zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg erfolgen. Ein landesweit einheitliches Vorgehen ist anzustreben. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu, z. B. Einigung auf Umfang der kommunalen Objektarten, Beschaffung eines Migrationstools, Zeitpunkt der Migration, sollten in einer gesonderten Arbeitsgruppe geklärt werden und in eine Empfehlung für die Landkreise, Gemeinden und Ämter münden. Das MI kann hierbei unterstützend tätig werden. Seite 8 von 22

9 Konzept zur Unterrichtung Durch die kreisfreien Städte Frankfurt, Brandenburg a.d. Havel und Cottbus wurde ein kommunaler Objektartenkatalog erarbeitet, der nach ALKIS überführt werden soll. Die ebenfalls betroffenen Kommunen mit digitalen Stadtkarten Potsdam, Landkreis Uckermark, Burg (Spreewald), Döbern, Forst (Lausitz), Guben, Peitz, Spremberg, Welzow, Glienicke-Nordbahn, Velten, Oberkrämer, Oranienburg und Zehdenick sollten in die weitere Abstimmung einbezogen werden. Hinweise zu Geodiensten (raumbezogene Webservices) Die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten erfolgt zunehmend über webbasierte Geodienste. Die im Aufbau befindliche Geodateninfrastruktur vernetzt die verteilt vorliegenden Geobasis- und Geofachdaten der Verwaltung und Wirtschaft. Über Geodienste können die verschiedenen raumbezogenen Informationen virtuell zur Laufzeit der Abfrage zusammengeführt werden. Somit wird immer auf den aktuellen Datenbestand zugegriffen und die Vorhaltung eines sekundären Datenbestands an Geobasisdaten beim Nutzer erübrigt sich. Derzeit existieren Dienste zur ALK und zum ALB, die über die LGB abrufbar sind. Bei der ALK handelt es sich zum einen um einen Kartendienst (Web Map Service WMS) und einen Vektordaten-Service (Web Feature Service WFS). Für das ALB existiert ein WFS. Für diese Dienste gibt es bereits Nutzer bei der LGB. Mit der Umstellung auf das neue Datenmodell werden diese und auch weitere Dienste angeboten. Das Erscheinungsbild des WMS wird dann an die Standardausgabe gemäß der GeoInfoDok angepasst (gegenwärtig entsprechend der ZV Karte). 3.2 Zukünftige Nutzer - Neukunden Neben den Bestandskunden sind auch solche öffentlichen oder privaten Stellen zu betrachten, die zurzeit noch nicht Nutzer sind, aber zukünftig als Nutzer in Frage kommen. Auf dem privaten Sektor sind dies insbesondere die überregional oder regional tätigen Unternehmen der Versorgungswirtschaft sowie Wirtschaftsunternehmen. Die überregionalen Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom) sind im Raum Berlin/Brandenburg in Verbänden organisiert. Es wurde seitens der Versorger bereits eine zukünftige Nutzung der Geobasisdaten in Aussicht gestellt. Um diesen großen und wichtigen Nutzerkreis zu gewinnen, müssen die Unternehmen frühzeitig eingebunden werden, da noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich eines kommunalen Datenbestandes, ähnlich wie bei den Kommunen mit Stadtkarten, besteht. Eine Vielzahl von regionalen Wirtschaftsunternehmen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zählt bislang nicht zum Kundenkreis der Katasterämter. Einen Überblick über die je Katasteramt vertretenen Nutzergruppen liefert die Tabelle 4 im Anhang. Hieraus ist ersichtlich, dass noch Potenzial zur Gewinnung neuer Kunden besteht. Den Katasterämtern soll die Tabelle als Anhaltspunkt für potentielle Neukunden, an die sie herantreten können, dienen. Die zukünftigen Nutzer im öffentlichen Bereich sind hauptsächlich alle öffentlichen Stellen, die raumbezogene Fachinformationssysteme einrichten oder betreiben und zukünftig nach dem neuen Vermes- Seite 9 von 22

10 Konzept zur Unterrichtung sungsgesetz ( 3 Abs. 4 BbgGeoVermG) hierbei die Geobasisinformationen zu verwenden haben werden. Die Zuständigkeit für die Unterrichtung der Neukunden wird wie folgt vorgeschlagen: - Überregionale Versorgungsunternehmen: MI - Kommunale Stellen, regionale Unternehmen: KVÄ - Landesbehörden, überregionale Wirtschaftsunternehmen: LGB 3.3 Öffentlichkeit Neben dem normalen Bürger, der in Kontakt mit einer Katasterbehörde tritt, zählen zur Nutzergruppe Öffentlichkeit auch diejenigen Nutzer, die entweder nur analoge Daten beziehungsweise nicht editierbare Rasterdaten (z. B. im PDF- oder TIFF-Format etc.) beziehen oder die nur selten (bislang ca. ein bis zwei Mal) digitale verarbeitbare Daten abrufen. Diese Nutzer sind von einer Änderung des Datenmodells nicht primär betroffen, da einerseits die Ausgabeformate für nicht editierbare Daten (PDF, TIFF) auch in Zukunft unverändert zur Verfügung stehen werden. Andererseits können Nutzer, die nur einmalig digitale Daten erhalten haben, diesen Datenbestand in eigenen Fachinformationssystemen problemlos weiterverwenden. Eine Information über die Formatumstellung ist für diejenigen Nutzer sinnvoll, die auch in Zukunft Geobasisdaten abrufen wollen. Dies geschieht im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (s. Punkt 4). 3.4 ÖbVI Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nehmen eine Sonderstellung unter den Nutzern ein. Sie sind Organe des öffentlichen Vermessungswesens unter Aufsicht der LGB und üben einen freien Beruf aus. Sie sind größtenteils im Berufsverband BDVI vertreten. Die ÖbVI sind einerseits Nutzer von Geobasisdaten im Rahmen von Vermessungsaufträgen und andererseits erfassen sie Geobasisdaten zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Der Datenaustausch erfolgt dementsprechend in beiden Richtungen und wird in Zukunft durch das neue Datenmodell und die NAS bestimmt. Eine umfassende und einheitliche Unterrichtung aller ÖbVI ist zwingende Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf bei der Bearbeitung und Übernahme von Liegenschaftsvermessungen nach Umstellung auf ALKIS. Hierfür wäre eine gemeinsame Informationsveranstaltung sinnvoll. Die Organisation sollte durch die LGB erfolgen. Die Durchführung kann in Zusammenarbeit mit der BDVI-Landesgruppe Brandenburg erfolgen. Die generelle Bereitschaft hierzu wurde von der Geschäftsstelle des BDVI- Brandenburg signalisiert. Die im Rahmen einer solchen Informationsveranstaltung vermittelten allgemeinen Informationen werden durch die von der LGB geplanten regelmäßigen Schulungen für die Aufgabenträger des amtlichen Vermessungswesens ergänzt. Die Inhalte und Termine der Schulungen werden im Schulungskonzept (Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen und Schulungen im Zusammenhang mit dem Seite 10 von 22

11 Konzept zur Unterrichtung neuen BbgGeoVermG und der Einführung des AAA-Datenmodells) unter Federführung der LGB beschrieben. 3.5 Grundbuch-, Finanz-, Flurbereinigungsverwaltung Gesondert zu betrachten sind die behördlichen Stellen, mit denen der Datenaustausch gesetzlich vorgesehen ist. Von den technischen Neuerungen im Vermessungswesen sind insbesondere die Verfahren des elektronischen Datenaustauschs betroffen: - Austausch zum Zwecke der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster - Austausch für steuerliche Zwecke und zum Nachweis der Bodenschätzung - Austausch zur Durchführung von Flurbereinigungsverfahren Zuständig für die Unterrichtung der Grundbuch-, Finanz- und Flurbereinigungsverwaltung ist das Ministerium des Innern. Dieses steht zum Teil bereits in Kontakt mit den entsprechenden Verwaltungen zur Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens: Betroffene Behörden Abstimmung MI mit technische Verfahren Grundbuchämter Ministerium der Justiz (MdJ); Oberlandesgericht OLG Brandenburg Redesign Elektronisches Grundbuch Finanzämter Ministerium der Finanzen (MdF) FESCH (digitales Feldschätzungsbuch) Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF), Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf) Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV); LVLF LEFIS (Landentwicklungsfachinformationssystem) Die Ergebnisse dieser Abstimmungen werden in der Konzeption zur technologischen Erneuerung des amtlichen Vermessungswesens im Land Brandenburg unter Federführung des MI fortgeschrieben. 3.6 Datenlieferanten Die so genannten Datenlieferanten sind in dieser Funktion nicht Nutzer von Geobasisdaten, sondern Erzeuger von Geoinformationen, welche an die Vermessungs- und Katasterverwaltung abgegeben und in das Geobasisinformationssystem aufgenommen werden. Vorrangig ist hiermit die Aktualisierung des ATKIS -Basis-DLM gemeint, welches neben der internen Erfassung der Topographie (durch z. B. Gebietstopographen, Topographischer Informationsdienst) auch durch Zuarbeit von anderen Stellen fort- Seite 11 von 22

12 Konzept zur Unterrichtung geführt wird. Diese so genannten Veränderungsverursacher sind verpflichtet, die Änderungen in ihrem Zuständigkeitsbereich der LGB mitzuteilen. Dies betrifft zum Beispiel - Landesbetrieb Straßenwesen (Straßenachsen) - Landesumweltamt (Schutzgebiete) - Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Mit der Unterrichtung der Veränderungsverursacher über die Neuerungen im Zuge der AAA-Einführung beschäftigt sich innerhalb der LGB die Projektgruppe ATKIS -EQK (Erhebungs- und Qualifizierungskomponente). Im Rahmen des vorliegenden Konzeptes erfolgen hierzu keine weiteren Betrachtungen. 3.7 Kommunale Spitzenverbände, TUIV-AG Die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände (Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund) vertreten die kommunalen Interessen ihrer Mitglieder im Land Brandenburg. Die TUIV-AG Brandenburg ist eine kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Koordinierung und Beratung der Kommunalverwaltungen des Landes Brandenburg auf dem Gebiet der Technikunterstützung und Informationsverarbeitung. Für eine gemeinsame Abstimmung unter den kommunalen Datennutzern bezüglich eines einheitlichen kommunalen Datenbestandes im Land Brandenburg ist es sinnvoll, an diese Interessenvertreter heranzutreten und die bestehenden Kommunikationswege zur Information ihrer Mitglieder zu nutzen. Die Zuständigkeit für die Unterrichtung der Landesverbände bzw. der TUIV-AG liegt beim MI. Eine erste Information in Form von Anschreiben wird als ausreichend erachtet (siehe hierzu unter Punkt 4.2). Weitere gemeinsame Maßnahmen sind ggf. mit den Verbänden bzw. der TUIV-AG und dem MI abzustimmen. Seite 12 von 22

13 Konzept zur Unterrichtung 4. WIE informiert wird 4.1 Informationen im Internet, Newsletter Informationen zum AAA-Projekt sind auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern und der LGB veröffentlicht. MI: LGB: Die Seiten werden laufend aktualisiert und erweitert. Die Internetauftritte informieren über Projektstand, Entwicklung, Organisation, Ansprechpartner und werden um weitere Punkte erweitert, z. B. FAQ, Bereitstellung von Testdaten. Hier sollen künftig auch die Termine zu den Informationsveranstaltungen bekannt gemacht werden. Zur Veröffentlichung der Termine der Informationsveranstaltungen der Katasterämter müssen diese rechtzeitig (spätestens mit Versand der Einladungen) an das MI und an die LGB weitergegeben werden: MI: LGB: Über den Newsletter der LGB ist jedem die Möglichkeit gegeben, sich regelmäßig per über Neuigkeiten aus der LGB unterrichten zu lassen. Dazu bedarf es einer Anmeldung im Internet unter: Wer den Newsletter abboniert, erhält einmal im Monat Neuigkeiten z. B. über Neuerscheinungen von Karten oder Aktualisierungsstände von Daten. In diesem Rahmen werden auch Neuigkeiten, die das AAA-Projekt betreffen, kommuniziert. Auf Informationsveranstaltungen sollte auf die Möglichkeit einer Abbonierung und einer damit verbundenen Registrierung hingewiesen werden. 4.2 Anschreiben an die Nutzer, Neukunden, kommunale Verbände Als erste Information über die bevorstehenden Änderungen erhalten alle Bestandskunden, die regelmäßig digitale bearbeitbare Geobasisdaten erhalten, ein Anschreiben, in dem die zukünftige Entwicklung kurz erläutert und auf eine spätere Informationsveranstaltung hingewiesen wird. Die Zuständigkeit für das Anschreiben der jeweiligen Nutzer verbleibt entsprechend der Auflistung unter Punkt 3.1 je nach regionaler oder überregionaler Tätigkeit bei der LGB bzw. bei den Katasterämtern. Als Muster für die Anschreiben dienen die Anlagen 1 (für LGB) und 2 (für Katasterämter). Neben den Bestandkunden können im Rahmen der Kundenwerbung auch Neukunden, insbesondere die Versorgungswirtschaft, angeschrieben werden, um sie über die zukünftigen Entwicklungen am amtlichen Vermessungswesen zu informieren und gleichzeitig für eine Nutzung der Geobasisdaten für eigene Fachinformationssysteme zu gewinnen. An die überregionalen Versorgungsunternehmen wird das Seite 13 von 22

14 Konzept zur Unterrichtung MI herantreten. Gleichzeitig können die Katasterämter regionale Versorger, die noch nicht zu Ihrem Kundenkreis gehören, anschreiben. Als Muster für das Anschreiben an Neukunden dient die Anlage 3. In den Anschreiben an die kommunalen Spitzenverbände bzw. die TUIV-AG ist über die geplanten Informationsmaßnahmen der Landkreise und Kommunen zu informieren. Ein Beispielschreiben befindet sich in der Anlage Flyer Die LGB wird in Abstimmung mit dem MI einen Flyer erstellen, der die wichtigsten Informationen zur Einführung des AAA-Modells enthält und auf den Informationsveranstaltungen verteilt bzw. dem 1. Informationsschreiben und dem Einladungsschreiben beigelegt werden kann. 4.4 Informationsveranstaltungen Die Informationsveranstaltungen werden als der Kernpunkt des Maßnahmenkataloges angesehen. Jedes Katasteramt und die LGB führen für Ihre Kunden selbstständig Informationsveranstaltungen durch. Für die ÖbVI sollte eine gesonderte Veranstaltung unter Mitwirkung des BDVI durchgeführt werden (vgl. Punkt 3.4). Die Zuständigkeiten für die Organisation der Veranstaltungen wurden jeweils im Pkt. 3 beschrieben. Anhaltspunkte für die zu erteilenden Informationen sind unter Punkt 5 aufgeführt. Die LGB erarbeitet eine Standard-Präsentation, welche den Katasterämtern zur Verfügung gestellt wird und auf den KVA- Informationsveranstaltungen präsentiert werden kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass auf Wunsch des Katasteramtes bei der Informationsveranstaltung ein Mitarbeiter der LGB (ALKIS -Experte) zu den ALKIS -Grundlagen referiert. Die Termine der Informationsveranstaltungen werden auf den Internetseiten des MI und der LGB veröffentlicht. Dazu müssen diese von den KVÄ an sowohl ans MI als auch an die LGB rechtzeitig weitergegeben werden (vgl. Punkt 4.1). 4.5 Workshops Workshops dienen als Intensivkurse für kleinere Gruppen zur Lösungsfindung spezieller Probleme. Konkrete Fragestellungen werden voraussichtlich erst beim Umgang und Arbeiten mit den neuen Datenstrukturen und Formaten auftreten, so dass eine vertiefende Zusammenarbeit mit den Nutzern gegebenenfalls erst nach der Einführung des neuen Datenmodells nötig sein wird. Zu welcher Thematik und ob Workshops überhaupt gewünscht werden, entscheiden somit die Nutzer. Konkrete Inhalte und Termine werden daher nicht im Rahmen dieses Konzeptes festgelegt. 4.6 Pressemitteilung Pressemitteilungen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach erfolgter Umstellung auf das AAA- Modell sowohl durch das MI als auch durch die LGB zu erstellen und an die regionalen Zeitungsverlage zu übermitteln. Unabhängig hiervon können in den Landkreisen Pressemitteilungen durch die Katasterämter an die örtlichen Zeitungsredaktionen versendet werden. Zeitpunkt und Inhalte der Mitteilungen Seite 14 von 22

15 Konzept zur Unterrichtung sind vorab zwischen MI, LGB und KVÄ abzustimmen. Alle zu informierenden Stellen sind hierzu in einen Verteiler aufzunehmen. Die herausgegebenen Pressemitteilungen sind an alle Stellen des Verteilers zur Kenntnis zu versenden. 5. WORÜBER informiert wird Umstellung der bisherigen Nachweise der Vermessungs- und Katasterverwaltung auf neues bundeseinheitliches AAA-Datenmodell (redundanzarm, anwendungsneutral, basiert auf internationalen Normen und Standards). Die Datenstrukturen der ALKIS -, ATKIS - und AFIS -Datensätze sind grundsätzlich anders aufgebaut, als dies in den bisherigen Verfahren der Fall war. Datenaustausch erfolgt über die neue Schnittstelle NAS (Normbasierte Austauschschnittstelle). Eine Rückmigration in die herkömmlichen Schnittstellen (EDBS, WLDGE) ist nicht vorgesehen. Dadurch werden Anpassungen auf Nutzerseite erforderlich: o Entweder Umstellung des Fachinformationssystems auf das neue Datenmodell, entsprechend dem AAA-Anwendungsschema oder o Implementierung einer neuen Schnittstelle, welche die AAA-Datenstruktur in die unveränderte Fachdatenstruktur konvertiert (Konverter für ALKIS -Daten sind in einigen GIS- Anwendungen bereits verfügbar). Beim Bezug von Fortführungsdatensätzen (Differenz-Update) ist zu beachten, dass das bisherige BZSN-Verfahren (Beziehersekundärnachweis) abgelöst wird durch die Nutzerbezogene Bestandsaktualisierung (NBA). Der landesweite Grunddatenbestand weicht vom bisherigen Inhalt des Liegenschaftskatasters nicht unwesentlich ab. o Reduzierung der Detailliertheit der Objektabbildung (z. B. Wegfall der Ausgestaltungsgeometrie), o Wegfall verschiedener Objektarten - eine Aufstellung der zukünftig wegfallenden Objektarten in ALKIS kann vorgestellt werden (s. Tabelle 3 im Anhang) Der über den landesweiten Grunddatenbestand hinausgehende kommunale Datenbestand in den digitalen Stadtkarten, die auf der ALK aufsetzen, kann im Rahmen der EFRE-Förderung zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg in das neue Datenmodell überführt werden. Die betroffenen Stadtverwaltungen werden gesondert informiert. (weitere Informationen hierzu erteilt das MI) Geodienste ermöglichen den aktuellen Zugriff auf das Geobasisinformationssystem, ohne dass der Datenbestand in einem sekundären System beim Nutzer vorgehalten werden muss (siehe Hinweise unter Pkt. 3.1). Die Entwicklung der Geodateninfrastruktur (s. Informationen im Internet unter sollte bei der Investition in neue Module und Systemkomponenten berücksichtigt werden. Seite 15 von 22

16 Konzept zur Unterrichtung Zeitplan zur Einführung des AAA-Datenmodells Kosten der Datenabgabe Ansprechpartner benennen Hinweis auf Internetseiten, Newsletter Als Vorteile des neuen Datenmodells können benannt werden (wichtig bei Information insbesondere der Neukunden): Standardisierung im deutschen Vermessungswesen: - Einheitliche Objektabbildungskataloge - Einheitliche Dateninhalte und Datenaustauschformate - Standardisierte Projektsteuerung, Onlinefähigkeit - Das neue Datenmodell beruht auf internationalen Normen und Standards und schafft damit die Grundvoraussetzungen für Einheitlichkeit und fachübergreifende Kommunikation Geobasisdaten bilden eine anwendungsneutrale Grundlage für alle Nachfolgenutzungen Die durchgängige Objektsicht bildet Modellierungsbasis für Fachinformationen Der Verwaltungsaufwand beim Einpflegen der Daten in Fachinformationssysteme reduziert sich für länderübergreifende Nutzer dank der einheitlichen Datenstruktur Die Verfügbarkeit und Aktualität eines bundeseinheitlichen Grunddatenbestands ergänzt um den landesspezifischen Grunddatenbestand wird dauerhaft gewährleistet Objektartenkataloge von AFIS, ALKIS, ATKIS werden harmonisiert Darstellender und beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters werden miteinander kombiniert präsentiert Transparentes Angebot durch Metadaten, z. B. Qualitätsangaben Zusätzliche Möglichkeiten ergeben sich bei der Verwendung von ALKIS -Daten, z. B.: o Zusätzlich zur tatsächlichen Nutzung wird die Klassifizierung von Verkehrswegen (Straßen, Gewässer, Schienennetz) nachgewiesen o Optionale Führung von 3-D-Basisklassen als Basis für die Erstellung von 3-D- Stadtmodellen Historienverwaltung ermöglicht die Recherche u. Abgabe historischer Daten Seite 16 von 22

17 Konzept zur Unterrichtung 6. WANN informiert wird Die Zeitplanung für die Maßnahmen zur Unterrichtung der Nutzer ist abhängig von der Zeitschiene zur Einführung des AAA-Datenmodells. Die entsprechenden Planungen des MI sehen wie folgt aus. Zeitplan zur Einführung des AAA-Datenmodells: o bis April 2008: o bis Mitte 2008: o 2. Halbjahr 2008: o Ende 2008: o bis Ende 2008: o 1. Halbjahr 2009: o 2. Halbjahr 2009: Ausschreibungsverfahren, Vergabe und Zuschlag für Migrationskomponenten Erarbeitung Ausschreibungsunterlagen für die EQK, DHK Ausschreibungsverfahren für die EQK, DHK Vergabe (Zuschlagerteilung) für die EQK, DHK Test, Anpassung Migrationssoftware Test, Anpassung EQK, DHK, Geschäftsprozesse Übernahme in die endgültige Systemumgebung o 2. Halbjahr 2009: endgültige Migration ATKIS o bis Ende 2009: ALKIS -Probemigration aller KVÄ, Einführung AAA- Vermessungsportal o ab 1. Halbjahr 2010: endgültige Migration ALKIS aller KVÄ, Migration AFIS o bis Ende 2010: Abschluss der Einführung des AAA-Modells Daraus ergibt sich die folgende Zeitplanung zur Unterrichtung: 1. Die Informationen im Internet sind bereits auf den Seiten des MI und der LGB eingestellt. Die Einträge müssen regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden. 2. Die Einbindung der überregionalen Versorgungswirtschaft im Raum Berlin/Brandenburg sollte möglichst frühzeitig, noch bis zur Sommerpause/ Juli 2008 erfolgen, um einerseits auf mögliche Anforderungen an den abgebildeten Datenbestand reagieren zu können und andererseits den Nutzer bei einer Systemumstellung zu unterstützen. 3. Der zu entwerfende Flyer sollte nach Möglichkeit vor dem Versenden der ersten Informationsschreiben an die Nutzer, spätestens im August 2008 fertig gestellt sein, so dass die Flyer auf dem kleinen Geodätentag am 5./6. September 2008 den Katasterämtern zur Verfügung gestellt werden können. 4. Die ersten Anschreiben an die Bestandskunden sind zwingend erforderlich und sollen durch die Katasterämter bzw. LGB nach der Sommerpause im September bzw. Oktober 2008 versendet werden. Für die Wahl des Termins war zu berücksichtigen, dass der zeitliche Abstand zu den sich anschließenden Informationsveranstaltungen nicht zu groß ausfällt. Andernfalls könnte der Stellenwert der Thematik von den Kunden verkannt werden. Seite 17 von 22

18 Konzept zur Unterrichtung 5. Mitteilungen zum AAA-Projekt werden in den LGB-Newsletter aufgenommen. Dieser erscheint kontinuierlich, in Abhängigkeit von aktuellen Neuerungen bei der LGB. Auf geplante Informationsveranstaltungen soll rechtzeitig hingewiesen werden. 6. Die Standard-Präsentation der LGB ist für die Informationsveranstaltungen erforderlich. Der Termin für die Fertigstellung und Bereitstellung liegt im 3. Quartal 2008, vor Beginn der Veranstaltungen. 7. Die Einbindung der kommunalen Spitzenverbände sowie der TUIV AG sollte vor den Informationsveranstaltungen mit den Bestandskunden erfolgen, um ein einheitliches Vorgehen bezüglich des kommunalen Datenbestandes im Hinblick auf den reduzierten Grunddatenbestand abzustimmen. 8. Die Informationsveranstaltungen mit den Bestandskunden sind zwingend erforderlich. Für die Wahl des Termins sind zwei Faktoren ausschlaggebend: a. Für einen frühen Termin spricht, dass den Nutzern noch genügend Zeit gegeben werden muss, um bis zur endgültigen Umstellung auf die anstehenden Neuerungen reagieren zu können (Kontaktaufnahme mit GIS-Software-Firmen, eventuell Beschaffung neuer Programmsysteme etc.). b. Ein Termin erst im nächsten Jahr ist empfehlenswert, da den Katasterämtern die Möglichkeit gegeben werden soll, die ALKIS -Software in Augenschein nehmen zu können, um auf konkrete Fragen der Nutzer zu den Neuerungen mit ALKIS reagieren zu können. Dies ist erst nach Beginn der Testmigration möglich. Als Zeitraum für die Informationsveranstaltungen wird demzufolge Ende 2008 / Anfang 2009 vorgeschlagen. 9. Die Informationsveranstaltung mit den ÖbVI sollte spätestens zum Zeitpunkt der Informationsveranstaltungen mit den Bestandskunden stattfinden. 10. Pressemitteilungen sind erst nach Abschluss der Einführung des neuen Datenmodells empfehlenswert, da die breite Öffentlichkeit nicht von der Formatumstellung berührt wird. 11. An neue Kunden der regionalen Wirtschaft kann nach Abschluss der Einführung des AAA-Modells herangetreten werden. Eine Information der öffentlichen Stellen, die nach 3 Abs. 4 BbgGeo- VermG Geobasisinformationen für eigene Fachinformationssysteme zu verwenden haben, hat nur geringe Priorität und soll nicht vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erfolgen. 12. Workshops können insbesondere bei Problemen mit der Arbeit im neuen Datenmodell angeboten werden. Ob Bedarf besteht, entscheiden die Nutzer. Die bereits bestehenden Termine und Veranstaltungen, wie Kleiner Geodätentag, MAIS-Beratung, Amtsleiterbesprechung, AK GIS etc., sollten dazu genutzt werden, auf die aktuell geplanten Maßnahmen, insbesondere die Informationsveranstaltungen, hinzuweisen. Seite 18 von 22

19 Konzept zur Unterrichtung Über die durchgeführten Informationsveranstaltungen und ggf. Workshops ist das Ministerium des Innern im Rahmen der Jahresberichte zu informieren. Aus der Zeitplanung ergibt sich folgende Übersicht über die Maßnahmen, an wen sie sich richten, wer dafür zuständig ist sowie wann und mit welchem Inhalt (mögliche Kernpunkte) sie durchzuführen sind: Seite 19 von 22

20 WIE wird informiert? WER wird informiert? DURCH WEN? WORÜBER? (Kernpunkte) WANN? Information im Internet Öffentlichkeit MI, LGB Überblick AAA-Projekt, FAQ, Testdaten, Fortlaufende Aktualisierungen Termine LGB-Newsletter Öffentlichkeit LGB Aktueller Stand AAA-Projekt, Termine kontinuierlich Anschreiben an Neukunden Zukünftige Nutzer der überregionalen MI Abstimmung kommunaler Datenbestand bis Juli 2008 Versorgungswirtschaft Flyer Öffentlichkeit, alle Nutzer LGB Überblick AAA-Projekt, neues Datenformat Aug (NAS) Informationsschreiben Bestandskunden (gem. Pkt. 3.1) LGB, KVÄ Geplante Einführung AAA-Modell, Termine Infoveranstaltungen Sept. / Okt Standard-Präsentation Teilnehmer der Informationsveranstaltungen LGB Anschreiben Kommunale Spitzenverbände, TUIV MI AG Informationsveranstaltungen Bestandskunden (Pkt. 3.1) LGB KVÄ Informationsveranstaltung ÖbVI LGB, MI, BDVI Pressemitteilung AAA-Modell, Datenstruktur, NAS, Grunddatenbestand, Zeitplan Abstimmung kommunaler Datenbestand anregen Neues Datenformat (NAS), s. Standard- Präsentation Neues Datenformat (NAS), s. Standard- Präsentation Öffentlichkeit MI, LGB, Einführung AAA-Modell KVÄ 3. Quartal Quartal Quartal 2008 bzw. 1. Quartal Quartal 2008 bzw. 1. Quartal 2009 Nach Umstellung auf ALKIS, ATKIS, AFIS Anschreiben an Neukunden Zukünftige Nutzer in der Wirtschaft LGB, KVÄ Vorteil amtlicher Daten im neuen Modell Nach ALKIS - Einführung Workshops Öffentliche Stellen gem. 3 (4) BbgGeoVermG Einzelne Bestandskunden oder Neukunden LGB KVÄ Datenstruktur, NAS Nach Inkrafttreten des BbgGeoVermG LGB, KVÄ Anwendung und Problemlösung im Einzelnen Bei Bedarf Seite 20 von 22

21 Anhang Tabelle 1: Kunden der LGB Nutzer Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung: Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung: Kommunale Einrichtungen: Überregionale Energieversorger Sonstige Wirtschaftsunternehmen Private Im Einzelnen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost (WSD Ost) Wasser- und Schifffahrtsämter Brandenburg, Berlin, Eberswalde Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) Bundeswehr Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLUV) Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg (MIR) Gemeinsame Landesplanung Berlin/Brandenburg (GL) Landesforstanstalt Eberswalde (LFE) Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Landesumweltamt (LUA) Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und archäologisches Landesmuseum (BLDAM) Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Staatlicher Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg (StMBD) Universität Potsdam Berliner Wasserbetriebe Berliner Feuerwehr Ingenieurbüros, Öffentliche bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) Seite 21 von 22

22 Anhang Tabelle 2: Kunden der Katasterämter Nutzer Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung: Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung: Kommunale Einrichtungen Regionale Ver- und Entsorger Regionale Wirtschaftsunternehmen und Dienstleister Regionale Kirchenverwaltung Private Im Einzelnen Wasser- und Schifffahrtsämter Brandenburg, Berlin, Eberswalde Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Landesbetrieb Straßenwesen Landesumweltamt Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf) Fachbereiche der eigenen Verwaltung Städte/ Gemeinden/ Ämter Wasser- u. Abwasser-Zweckverbände Wasser- und Bodenverbände Wassergesellschaften Stadtwerke Agrarbetriebe Ingenieurbüros, ÖbVI Wohnungsunternehmen Softwareanbieter Liegenschaftsmanagement Seite 22 von 22

23 Gegenüberstellung ALK - ALKIS Migration Brandenburg, wegfallende Objektarten Stand VALK Anpa. ALK Stand VALK XX.XX.XXXX Anhang - Tabelle 3 ALKIS GeoInfoDok K vom XX.XX.XXXX Kennung ALKIS-OA Objekttyp ALKIS- Präs.-OA Folie OSKA Bezeichnung Fachbedeutung ALB Nichtdarzustellende Linie zur Objektdefinition OT-L entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Begrenzungslinie großer Objekte OT-L entfällt, keine Migration Grenze des Gemeindeteils (Stadtteils, Ortsteils) O-L entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Begrenzungslinie großer Objekte OT-L entfällt, keine Migration Name des Amtes O-P entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Linie zur Objektdefinition OT-L entfällt, keine Migration Zuordnungspfeil OT-L entfällt, keine Migration Zuordnungspfeil für laufende Nummer des Gebäudes OT-L entfällt, keine Migration ZV-K Kennzeichnung für Gebäude mit grafischer Genauigkeit. OT-L entfällt, keine Migration Hochhausbegrenzungslinie - AG OT-L entfällt, keine Migration Begrenzungslinie eines öffentlichen Gebäudes - AG OT-L entfällt, keine Migration Begrenzungslinie eines nicht öffentlichen Gebäudes - AG OT-L entfällt, keine Migration Offene Begrenzungslinie eines Gebäudes - AG OT-L entfällt, keine Migration Arkade OT-L entfällt, keine Migration Freitreppe OT-L entfällt, keine Migration Markierung für Überdachung, offene Halle OT-L entfällt, keine Migration Markierung für aufgeständertes Gebäude OT-L entfällt, keine Migration Auskragendes Geschoss, aufgehendes Mauerwerk OT-L entfällt, keine Migration Rampe OT-L entfällt, keine Migration ? AU-Bahnhof O-F entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Linie zur Objektdefinition OT-L entfällt, keine Migration Nutzung siehe ALK O-F entfällt, keine Migration Gebäude- und Freifläche O-F entfällt, keine Migration Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen O-F entfällt, keine Migration Andere Verkehrsanlage O-F entfällt, keine Migration Betriebsfläche O-F entfällt, keine Migration ALava O-F entfällt, keine Migration Verkehrsfläche O-F entfällt, keine Migration Verkehrsfläche, ungenutzt O-F entfällt, keine Migration Verkehrsbegleitfläche O-F entfällt, keine Migration einzelne Buschsignatur O-F entfällt, keine Migration einzelne Wiesensignatur O-F entfällt, keine Migration einzelne Nadelbuschsignatur O-F entfällt, keine Migration Landwirtschaftsfläche O-F entfällt, keine Migration Wasserfläche O-F entfällt, keine Migration Flächen anderer Nutzung O-F entfällt, keine Migration Übungsgelände O-F entfällt, keine Migration Militärisches Übungsgelände O-F entfällt, keine Migration Anderes Übungsgelände O-F entfällt, keine Migration Schutzfläche O-F entfällt, keine Migration Lärmschutz O-F entfällt, keine Migration Andere Schutzfläche O-F entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Linie zur Objektdefinition OT-L entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Begrenzungslinie großer Objekte OT-L entfällt, keine Migration Grenzwall ohne Vegetation O-L entfällt, keine Migration Grenzwall mit Vegetation O-L entfällt, keine Migration Grenzrain O-L entfällt, keine Migration Relation zu ALKIS- OA Kennung zusätzlicher ALKIS-OA Wasserführender Grenzgraben O-L O-F entfällt, keine Migration Graben OT-T entfällt, keine Migration Trockener Grenzgraben O-L O-F entfällt, keine Migration Fließrichtungspfeil OT-P entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Linie zur Objektdefinition OT-L entfällt, keine Migration Höhenlinie 20 m O-L entfällt, keine Migration Höhenlinie 10 m O-L entfällt, keine Migration Höhenlinie 5 m O-L entfällt, keine Migration Höhenlinie 2,5 m O-L entfällt, keine Migration Höhenlinie 1 m O-L entfällt, keine Migration Höhenlinie 0,5 m/0,25 m O-L entfällt, keine Migration Höhenpunkt mit Höhenzahl O-P entfällt, keine Migration Höhenpunkt mit Höhenzahl, grundrisserläuternd O-P entfällt, keine Migration Fels O-P entfällt, keine Migration Böschungshöhe OT-T entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Linie zur Objektdefinition OT-L entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Begrenzungslinie großer Objekte OT-L entfällt, keine Migration topographischer Punkt O-P Statistischer Block, -grenze, -nummer k.a. entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Linie zur Objektdefinition k.a. entfällt, keine Migration Zugehörigkeitshaken k.a. entfällt, keine Migration Zuordnungspfeil k.a. entfällt, keine Migration Statistische Gebietsgrenze k.a. entfällt, keine Migration Statistische Gebietsnummer k.a. entfällt, keine Migration Baulastgrenze k.a. entfällt, keine Migration Grundstücksgrenze (nach Grundbuchordnung) k.a. entfällt, keine Migration Seite 1 von 8

24 Gegenüberstellung ALK - ALKIS Migration Brandenburg, wegfallende Objektarten Stand Folie OSKA VALK Anpa. ALK Stand VALK XX.XX.XXXX Bezeichnung Fachbedeutung ALB Anhang - Tabelle 3 ALKIS GeoInfoDok K vom XX.XX.XXXX Kennung ALKIS-OA Objekttyp ALKIS- Präs.-OA Relation zu ALKIS- OA Belastungsgrenze nach Paragraph 7 Abs. 2 GBO k.a. entfällt, keine Migration Nichtdarzustellende Linie zur Objektdefinition k.a. entfällt, keine Migration Zugehörigkeitshaken k.a. entfällt, keine Migration Zuordnungspfeil k.a. entfällt, keine Migration Zollgrenze O-L entfällt, keine Migration Gesetzliche Überschwemmungsgrenze O-L entfällt, keine Migration Hochwassergrenze O-L entfällt, keine Migration Markscheide O-L entfällt, keine Migration Naturschutzgebietsgrenze O-L entfällt, keine Migration Landschaftsschutzgebietsgrenze O-L entfällt, keine Migration Wasserschutzgebietsgrenze O-L entfällt, keine Migration Lärmschutzbereichsgrenze O-L entfällt, keine Migration Heilquellenschutzgebietsgrenze O-L entfällt, keine Migration Pegelschutzgebietsgrenze O-L entfällt, keine Migration Denkmalbereichsgrenze O-L entfällt, keine Migration Grabungsschutzgebietsgrenze O-L entfällt, keine Migration Altlastgrenze O-L entfällt, keine Migration Andere gesetzliche Grenzen (soweit nicht OS u. OS ) O-L entfällt, keine Migration Bodensonderungsverfahrensgrenze. O-L entfällt, keine Migration Vermögenszuordnungsverfahrensgrenze O-L entfällt, keine Migration Übergabebescheidverfahrensgrenze O-L entfällt, keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Brunnen kommunale Daten, z.z. keine Migration Wasserentnahmestelle, Zapfstelle, Handpumpe kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Merkzeichen fuer Wasserversorgung kommunale Daten, z.z. keine Migration Hydrant, oberirdisch kommunale Daten, z.z. keine Migration Hydrant, unterirdisch kommunale Daten, z.z. keine Migration Schieberkappe, Wasser kommunale Daten, z.z. keine Migration Windrad, Windmotor kommunale Daten, z.z. keine Migration Gaswassertopf kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Merkzeichen fuer Elektrizitaetsversorgung kommunale Daten, z.z. keine Migration Oberird.Hochspltg.ausserh.Ortslage kommunale Daten, z.z. keine Migration Oberird.Hochspltg.innerh.Ortslage kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Stahlrohrmast kommunale Daten, z.z. keine Migration Stahlbetonmast kommunale Daten, z.z. keine Migration Einfacher Stahlgittermast kommunale Daten, z.z. keine Migration Stahlgittermast ohne Leitungsdarstellung kommunale Daten, z.z. keine Migration Doppelmast kommunale Daten, z.z. keine Migration Holzmast kommunale Daten, z.z. keine Migration Leitungsmast, allgemein kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Merkzeichen fuer Gasleitungen kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Einsteigeschacht fuer Heizungsanlage kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Merkzeichen fuer Fernheizleitung kommunale Daten, z.z. keine Migration Einsteigeschacht fuer Fernheizungsleitung kommunale Daten, z.z. keine Migration Einsteigeschacht fuer Lueftung kommunale Daten, z.z. keine Migration Merkzeichen fuer Fernmeldewesen kommunale Daten, z.z. keine Migration Einsteigeschacht fuer Fernmeldewesen kommunale Daten, z.z. keine Migration Funkmast,Funkstelle,Umsetzer kommunale Daten, z.z. keine Migration Fernsprechhaeuschen kommunale Daten, z.z. keine Migration Feuermelder kommunale Daten, z.z. keine Migration Kabelkasten, Schaltkasten kommunale Daten, z.z. keine Migration Gasschieber, Kappe kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Einsteigeschacht fuer Abwasserleitung kommunale Daten, z.z. keine Migration Strassensinkkasten kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Muellboxen-Anlage kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration kommunale Daten, z.z. keine Migration Fahrleitungs-Stahlrohrmast kommunale Daten, z.z. keine Migration Fahrleitungs-Stahlbetonmast kommunale Daten, z.z. keine Migration Fahrleitungs-Stahlgittermast kommunale Daten, z.z. keine Migration Laterne, Gas kommunale Daten, z.z. keine Migration Laterne, elektrisch kommunale Daten, z.z. keine Migration Seite 2 von 8 Kennung zusätzlicher ALKIS-OA

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