GeoForum Marburg Vermessung 2017 Im Dialog. 07.November Wolfgang Weber. Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
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1 Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation GeoForum Marburg November 2017 Vermessung 2017 Im Dialog Wolfgang Weber Abteilungsleiter Geobasis Vermessung
2 Ihre Fragen und Themenwünsche vom GeoForum 2016 werden beantwortet: Im Vortrag: Vermessung Im Dialog Im Vortrag: Gut zu wissen - Aktuelle Kundeninformationen 2
3 Agenda: Vermessung 2017 Im Dialog Inhalte des Liegenschaftskatasters Aktualität der Katasterangaben Zuständigkeiten ÖbVI AfB Übersicht über die Kostenordnung Wann wird vermessen? Grenzfeststellung / -anzeige Auftragsarbeiten und Übernahme Qualität des Liegenschaftskatasters, Genauigkeitsstufen 3
4 Inhalte des Liegenschaftskatasters (Blickwinkel Vermessung) Liegenschaften alle Flurstücke liegenschaftsrechtlich bedeutsame Gebäude so geregelt in: 9 HVGG 4
5 Aktualität der Katasterangaben (1) HVGG 9 Abs. 2 (2) Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis nach 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung in der Fassung vom... Es wird mit dem Grundbuch hinsichtlich der gemeinsamen Informationsinhalte dauernd in Übereinstimmung gehalten. GBO 2 Abs.2 (2) Die Grundstücke werden im Grundbuch nach den in den Ländern eingerichteten amtlichen Verzeichnissen benannt (Liegenschaftskataster). 5
6 Aktualität der Katasterangaben (2) HVGG 11 Das Liegenschaftskataster ist durch Fortführung aktuell zu halten Das sind u.a. Vermessungsaufträge an AfB und ÖbVI Im AfB Marburg ca Anträge in 10 Jahren 6
7 Aktualität der Katasterangaben (3) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) 79 (1) Nach Eintritt des neuen Rechtszustandes sind die öffentlichen Bücher auf Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde nach dem Flurbereinigungsplan zu berichtigen. Baugesetzbuch (BauGB) 72 (1) Mit der Bekanntmachung nach 71 wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. 7
8 Zuständigkeiten (1) AfB Katastervermessung ja ja Zerlegung Gebäudeeinmessung Grenzfeststellung Städt. Bodenordnung Schlußvermessung von ÖbVI Bundes- / Landesstraßen ja nein Kommunale Straßen ja ja Ingenieurvermessung nein ja Absteckung / Geländeaufnahme Fortführung des Katasters ja nein 8
9 Zuständigkeiten (2) Auftragsarbeiten und Übernahme Auftragsarbeiten (Vermessungen) werden vom AfB und vom ÖbVI ausgeführt Übernahme in das Liegenschaftskataster fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des AfB 9
10 Zuständigkeiten (3) Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) Normgeber: Amtliche Abkürzung: Land Hessen VwKostO-MWEVL Hauptgruppe 7 Kataster- und Vermessungswesen Für Leistungen der Kataster- und Vermessungsbehörden und der in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sind Kosten nach dieser Hauptgruppe zu erheben. 10
11 Kosten und Zuständigkeiten (4) Aussage 1: Alle Vermesser sind gleich, denn sie arbeiten nach der gleichen Kostenordnung. Aussage 2: Sollten sie einmal nicht gleich sein haben sie den Auftrag unterschiedlich interpretiert. Es gibt in der Kostenordnung nur 3 Parameter: Wert, Menge, Zeit 11
12 Beispiele: Beispiel Gebäudeeinmessung Beispiel Zerlegung 12
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20 Wann wird vermessen? (1) Wenn ein Vermessungsantrag gestellt wird. Der Eigentümer ist verpflichtet sein neues Gebäude einmessen zu lassen Gebäudeeinmessung Eine Straße / Weg wurde gebaut / ausgebaut / begradigt verändert Straßenschlußvermessung / langgestreckte Anlage Diese Aufträge können vom Amt für Bodenmanagement oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gemessen werden. 20
21 Wann wird vermessen? (2) Der/Ein Eigentümer möchte wissen, wo die Grenzen seines Grundstücks verlaufen Grenzfeststellung Eine Kommune / Eigenbetrieb /ein Versorger möchte eine Leitung (Gas / Wasser / Strom ) verlegen und sicherstellen, dass diese Leitung auf öffentlichen Flächen verlegt wird. Grenzanzeige Diese Aufträge können vom Amt für Bodenmanagement oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gemessen werden. Im Unterschied zur Grenzfeststellung werden bei der GA die Grenzpunkte nicht abgemarkt, sondern lediglich mit Farbe oder Holzpflock oder markiert. Eine Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgt nicht. 21
22 Unterschiede von Grenzfeststellung zu Grenzanzeige Grenzfeststellung Verwaltungsverfahren Abmarkung Bescheide an die Beteiligten Fortführung des Katasters Abrechnung Bodenwert und Anzahl der Punkte Grenzanzeige Ingenieurvermessung keine Abmarkung Skizze an den Antragsteller keine Fortführung des Katasters Abrechnung Arbeitszeit 22
23 Wann wird nicht immer vermessen (3) Der/Ein Eigentümer möchte einen Teil seines Grundstücks verkaufen mögliche Konstellationen: Die neue Grenze soll in der Örtlichkeit durch Grenzpunkte klar und eindeutig dargestellt werden. Zerlegungsvermessung Eine Vermessung findet statt! Die neue Grenze verläuft geradlinig zwischen zwei im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkten. Sonderung Eine Vermessung findet nicht statt! Die neue Grenze soll in einem Gebiet entstehen, in dem die Lagegenauigkeitsstufe 2100 vorliegt. Häusliche Zerlegung Eine Vermessung findet nicht statt! 23
24 Erläuterung: Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass die Genauigkeit des Liegenschaftskatasters ausreicht, um die neuen Punkte jederzeit und eindeutig in die Örtlichkeit übertragen zu können. Diese Aufträge können vom Amt für Bodenmanagement oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gemessen werden. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgt durch das Amt für Bodenmanagement 24
25 Wann wird vermessen? (4) Bodenordnungsverfahren städtebauliche Bodenordnung / Grenzbereinigung Diese Aufträge können vom Amt für Bodenmanagement oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gemessen werden. Flurbereinigungen werden auschließlich vom Amt für Bodenmanagement bearbeitet. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgt durch das Amt für Bodenmanagement 25
26 Übersicht über die Genauigkeitsstufen Lagekoordinaten Die Datenqualität der Lagekoordinaten wird durch die Informationen zur Herkunft (DPL), zur Genauigkeitsstufe (GST) und zur Vertrauenswürdigkeit (VWL) beschrieben. 26
27 Herkunft (DPL): 1000 Gerechnete Koordinate aus Vermessung 4200 Digitalisierte Koordinate aus der analogen Liegenschaftskarte Vertrauenswürdigkeit (VWL): 1200 Vertrauenswürdigkeitsstufe Berechnung Die Bestimmung und Berechnung der Koordinaten ist durchgreifend geprüft und kontrolliert ( Kontrollen bei den örtlichen Vermessungen Anschlusspunkte sind auf Identität geprüft Vertrauenswürdigkeitsstufe Bestimmungsverfahren Die Bestimmung der Koordinaten ist geprüft, aber die Vertrauenswürdigkeit der Lagekoordinaten erfüllt nicht die Kriterien nach VWL Vertrauenswürdigkeitsstufe ohne Kontrollen Die Bestimmung und Berechnung ist nicht unabhängig überprüft, die Vertrauenswürdigkeit der Ergebnisse ist daher nicht gesichert. 27
28 Genauigkeitsstufe (GST): cm cm cm cm cm Für gerechnete Lagekoordinaten, die die GST 2200 nicht erfüllen cm Nur für digitalisierte Lagekoordinaten cm Nur für digitalisierte Lagekoordinaten cm Nur für digitalisierte Lagekoordinaten 28
29 Ansprechpartner Wolfgang Weber Abteilungsleiter Geobasis Vermessung Robert-Koch-Straße Marburg Telefon: +49 (6421) Internet:
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