Tag der Musik. 12. November Beginn: 14:00 Uhr Bürgerhaus Kelter Affalterbach

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1 Diese Ausgabe erscheint auch online Tag der Musik Von A wie Ausprobieren bis Z wie Zuhören 12. November 2017 Beginn: 14:00 Uhr Bürgerhaus Kelter Affalterbach Informationen und Einblicke in die musikalische Ausbildung im Verein -Mit Ausprobieren der Instrumente- Der Musikverein Affalterbach heißt Sie herzlich willkommen

2 2 Einladung zur Veranstaltung Prävention Einbruchschutz Herzliche Einladung zum Martinslauf durch Affalterbach am Freitag, 10. November um Uhr Beginn: In der Katholischen Kirche mit Liedern und einem Sankt-Martins-Spiel. Danach findet ein Laternenumzug durch den Ort statt. Gemeinsamer Abschluss: Im Schulhof mit Brezeln und Getränken Die Aufsichtspflicht liegt während der ganzen Veranstaltung bei den Eltern. Bitte Becher für Heißgetränk mitbringen! Am Montag, 20. November 2017 um 19:00 Uhr In der Kelter, Affalterbach Andrea Klein Dauer: ca. 2 Stunden Die Gemeinde Affalterbach lädt Sie herzlich ein zu einer Informationsveranstaltung der Polizei zum Thema Prävention Einbruchschutz. Die Veranstaltung wird am Montag, 20. November 2017 um 19:00 in der Kelter, Affalterbach stattfinden. Es wird einen ca. einstündigen Vortrag und im Anschluss eine Fragerunde geben. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Affalterbach und Erdmannhausen. Herzliche Einladung zum Herbstkonzert der Sonntag, um Uhr in der Affalterbacher Kelter Schüler aller Instrumentalklassen und Ensembles musizieren. Kommen Sie, lassen Sie sich diesen Ohrenschmaus nicht entgehen! Wir alle freuen uns auf Ihr Kommen. Veranstalter: Schulpastoral an der Apfelbachschule, ein ökumenischer Elternkreis, sowie die evangelische und katholische Kirchengemeinde Der Erlös geht an die Indienhilfe Shining eyes von Frau Dr. Golembiewski. Frauentreff Für junge und junggebliebene Frauen Freitag, 17. November (Nächste Termine: und ) Uhr im evang. Gemeindehaus Affalterbach erbach - zum Auftanken und Luft holen - zum gemeinsamen Lachen - Gespräche über: Gott - uns - Glauben - alles Mögliche - zum Kaffee trinken - mit Impuls - zum Singen Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Ansprechpartner: Tina Bauer, Bianca Ehle, Katrin Öfner, Pamela Waiblinger Impressum Herausgeber: Gemeinde Affalterbach - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Telefon Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Steffen Döttinger, Marbacher Str. 17, Affalterbach - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

3 3 Wichtige Telefonnummern Telefon-Nr. (Zentrale) Telefax-Nr Bürgermeister Döttinger Frau Basmann (Zentrale/Vorzimmer BM) Herr Langner (Leiter Hauptamt) Frau Brendel (Vorzimmer Hauptamt) Frau Kristmann (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) Frau Götz (Bürgerbüro/Standesamt) Herr Wenzelburger (Leiter Finanz-/Bauverwaltung) Frau Hochmuth (Vorzimmer Finanz-/Bauverwaltung) Frau Binzinger (Steueramt) Frau Binder (Gemeindekasse) Frau Hübner (Bücherei) Frau Holzwart-Schäfer (Flüchtlings-/Integrationsbeauftragte) Weitere wichtige Telefonnummern Tel.-Nr. Bauhof Störung Wasserversorgung innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit Notruf 112 o. 110 Krankentransporte Ludwigsburg Polizeirevier Marbach 9000 Grundschule - Hausmeister Grundschule Rektorat - Frau Sembritzki - Sekretariat - Frau Rohn sekretariat@apfelbach.schule.bwl.de Kernzeitenbetreuung / Hort Jugendmusikschule, C. Burgmann M. Fuchs Verwaltung, Fr. Rohn /38913 afb-musikschule@web.de Kindertagesstätte Klingenstraße Kindergarten Birkhau Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte Syna, Störung Strom Gas Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank Bezirks-Schornsteinfegermeister Wich Kleeblatt Affalterbach Notariat Marbach Gemeindeverwaltung Affalterbach Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag Uhr Donnerstag Uhr Konten der Gemeindekasse: Kreissparkasse Ludwigsburg IBAN DE BIC SOLADES1LBG Volksbank Ludwigsburg IBAN DE BIC GENODES1LBG Notdienste Ärztlicher Sonntagsdienst Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Telefon: , werktags von 18:00 bis 8:00 Uhr, Wochenende von Freitag 16:00 bis Montag 8:00 Uhr. Bereitschaftsdienst der Apotheken Freitag 10. November 2017 Brunnen Apotheke, Kirchstraße 3, Erdmannhausen, Tel Samstag 11. November 2017 Apotheke Murr, Mühlgasse 2, Murr, Tel Sonntag 12. November 2017 Lemberg Apotheke, Marbacher Straße 8+16, Affalterbach, Tel Montag 13. November 2017 Stadt-Apotheke, Friedrichstraße 2, Steinheim an der Murr, Tel Dienstag 14. November 2017 Apotheke Palm, Marktstraße 22, Marbach am Neckar, Tel Mittwoch 15. November 2017 Römer-Apotheke, Studionstraße 7, Benningen, Tel Donnerstag 16. November 2017 Apotheke Kirchberg, Kirchplatz 1, Kirchberg an der Murr, Tel

4 4 Das Strahlen von Kinderaugen bringt mehr Licht in unsere Seele, als der hellste Sonnenschein (B. Geller-Wollentin) Aktion Weihnachtswunschbaum Liebe Eltern, es gibt nichts schöneres als leuchtende Kinderaugen. Um dies zu ermöglichen, wollen wir auch in diesem Jahr einen Weihnachtswunschbaum im Rathaus aufstellen. Für wen ist die Aktion? Affalterbacher Kinder bis 16 Jahren, die in sozial geschwächten Familien mit geringem Einkommen leben, können an der Aktion, mit Vorlage entsprechender Nachweise der Einkommensschwäche, teilnehmen. Wie funktioniert die Aktion? 1. Ihr Kind/Ihre Kinder füllen einen Wunschzettel für ein Geschenk im Wert bis zu 30 aus und geben diesen bis spätestens im Rathaus Affalterbach, Zimmer 2.01 ab. 2. Die Wünsche werden selbstverständlich anonym an dem Weihnachtsbaum im Affalterbacher Rathaus aufgehängt. Von diesem Baum suchen sich Bürger der Gemeinde einen Wunsch aus, den sie gerne erfüllen möchten und kaufen das Geschenk. 3. Die Geschenke werden im Rathaus gesammelt. Kein Schenker erfährt, wen er beschenkt. 4. Bescherung ist am Mittwoch, , zwischen 15:00 Uhr und 17:30 Uhr. Die Geschenke können im Büro des Bürgermeisters im Rathaus Affalterbach abgeholt werden. Die ganze Aktion ist absolut anonym. Noch Fragen? Wenden Sie sich an Frau Nina Basmann, Vorzimmer Bürgermeister, Tel / Wir freuen uns, den Kindern eine Freude zu machen und die Augen leuchten zu lassen. Ihr Weihnachtsbaumwunschteam der Gemeinde Affalterbach und des Gewerbe- und Handelsvereins Affalterbach

5 Amtliches 5 2. Grundsteuer Teilbetrag für das IV. Quartal (Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid bzw. Grundsteuer- Änderungsbescheid). Zahlungen für diese Steuern sind unter Angabe des betreffenden Buchungszeichens an die Gemeindekasse Affalterbach durch Überweisung auf eines der nachstehenden Konten zu leisten: Kreissparkasse Ludwigsburg BIC: SOLADES1LBG IBAN: DE Volksbank Ludwigsburg BIC: GENODES1LBG IBAN: DE Zur Vermeidung von möglichen Zusatzkosten wie Mahngebühren und Säumniszuschlägen empfehlen wir allen Zahlungspflichtigen die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats. Bei Zahlungspflichtigen, die sich bereits am SEPA-Basislastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Steuern vom angegebenen Bankkonto. Auskünfte zu Zahlungen erteilt die Gemeindekasse (Frau Binder, Telefon ). Affalterbach, Bürgermeisteramt Vorbereitung lebendiger Adventskalender in Affalterbach: Wir möchten gerne wieder die Tradition des lebendigen Adventskalenders in Affalterbach aufleben lassen. Darum laden wir ein zur Mitgestaltung. Dazu suchen wir Familien, Vereine, Gruppierungen und Einzelpersonen, die an einem Abend im Advent ein Fenster/ eine Tür/eine Garage und ihr Herz für andere öffnen., Wer bereit ist eine halbe Stunde (18.00h-18.30h) mit Singen, Gedanken oder Impuls (Verpflegung ist nicht notwendig) für andere als Gastgeber zu gestalten, melde sich bitte bis bei Gemeindereferentin Schmitt (Tel: 07191/ oder Gemeindereferentin.Schmitt@web.de) mit seinem Wunschtermin. Wir veröffentlichen dann zu gegebener Zeit die Termine und Gastgeberfamilien im Blättchen. Wir würden uns freuen, wenn sich wieder Gastgeber finden und der besinnlichere Teil des Advents im Vordergrund stehen kann. Durch die Begegnung mit Gleichgesinnten, die eine andere Gestaltung als Hetze und Konsum suchen, können wir diese Zeit wirklich als Vorbereitungszeit auf Weihnachten erfahren. Herzliche Einladung zu einer spannenden und anregenden Zeit. Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeinde Affalterbach Am 15. November 2017 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig: 1. Gewerbesteuer Vorauszahlungsrate für das IV. Quartal (Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid). Wichtige Information!!! Auf Grund einer EDV Umstellung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung in der Woche vom bis nur eingeschränkt ihrer Tätigkeit nachgehen. Das bedeutet: Montag, wird der Geschäftsbetrieb eingeschränkt sein. Dienstag, bleibt das Rathaus geschlossen. Mittwoch, bleibt das Rathaus geschlossen. Donnerstag, und Freitag, , voraussichtlich normaler Betrieb mit evtl. Einschränkung. Wir bitten um Ihr Verständnis! Bitte Beachten!!! Wegen der oben genannten EDV Umstellung ist das Nussbaum-Online senden am Montag, ebenfalls nicht möglich. Deshalb wird der Redaktionsschluss von Montag, , auf den Freitag, , um 11 Uhr vorverlegt. Bericht aus der Gemeinderatssitzung 1. Bürgerfragestunde Einige Anwohner der Marbacher und Winnender Straße fragen nach, wann endlich der Verkehr mit der Ortsentlastungsstraße aus der Ortsmitte kommt. Es sei unerträglich an der Hauptstraße zu wohnen. Der Lärm und Gestank ist nicht auszuhalten. Es bildet sich häufig ein Rückstau auf den Landstraßen von Erdmannhausen und Kirchberg kommend. Ein Bürger hat sogar die Ortsentlastungsstraßengegner eingeladen um sich selbst zu den Stoßzeiten ein Bild zu machen. Darauf wurde aber nicht eingegangen. Mittlerweile wurde beobachtet, dass selbst der Linienbus einen Umweg über die Seestraße fahren muss, damit der Fahrplan trotz Stau eingehalten werden kann. Ein dringender Appell an den Bürgermeister Döttinger, dass er und die Gemeinderäte dringend an dem Bebauungsplan Ortsentlastungsstraße dranbleiben sollen.

6 6 Bürgermeister Döttinger erwidert, dass die Planung kein leichtes Unterfangen ist. Das Verfahren sei sehr komplex und kann sich noch Jahre ziehen. Aber er wird alles tun, was in seiner Macht steht. Eine Bürgerin aus der Talstraße merkt an, man solle doch bei der Sanierung der K1169 in der Ortsdurchfahrt Talstraße und Hochdorfer Straße einen Flüsterasphalt einplanen. Bürgermeister Döttinger antwortete, dass seiner Meinung nach dies schon mal besprochen wurde und man zu dem Ergebnis kam, dass ein Flüsterasphalt erst ab einer bestimmten Geschwindigkeit funktioniert. Er wird dies aber bei der Abstimmung mit dem Landratsamt einfließen lassen. Zudem wünscht sich die Bürgerin einen Verkehrsspiegel im Bereich von der Weinberggasse kommend am Kelterparkplatz. Die Situation an der Kreuzung sei sehr unübersichtlich. Bürgermeister Döttinger erklärt, dass ein Spiegel nicht immer die Situation übersichtlicher macht. Er wird dies bei der nächsten Verkehrsschau aber ansprechen. 2. Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen Orientierungsbeschluss für die Haushaltsplanung Die Investitions- und Maßnahmenplanung wird jährlich auf der Grundlage der Beschlüsse und Planungen des Gemeinderats aufgestellt. Wie im vergangenen Jahr soll dieser Beschluss anhand von Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen Orientierungswerte zur Haushaltsplanung vorgeben. Die Maßnahmen mit geschätzten Kosten im Anhang stellen die maßgeblichen Positionen für das Haushaltsjahr 2018 dar, die außerhalb der üblichen laufenden Geschäfte stattfinden. Sie werden in den doppischen Haushalt eingearbeitet und dienen als Grundlage für die weitere Planung. Grundsätzlich hat sich am bisherigen Fahrplan der Vorhabenserfüllung nichts geändert. Es ist ein Ansatz zum Neubau der Asylanschlussunterbringung in der Seestraße enthalten, um im Falle der Notwendigkeit handlungsfähig zu sein, auch wenn der Druck auf die Gemeinde durch mehrere Anmietungen etwas gesunken ist. Die Brücke in Steinächle soll in 2018 saniert werden, ebenso wie die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet. Für die Schulturnhalle ist vorerst eine Planungsrate eingestellt um den Planungswettbewerb beginnen zu können. Vergleichbar wird mit dem möglichen Sanierungsgebiet in Birkhau verfahren, sollte über den Antrag positiv beschieden werden stehen bereits erste Mittel zur Verfügung. Haushaltsmittel zur Realisierung der Investitionen sind generell vorhanden. Finanzielle Messgröße zur Realisierung von Investitionen ist der Bestand der liquiden Mittel, deren Höhe erstmals mit der Eröffnungsbilanz vom Gemeinderat beschlossen wird. Die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen wie von der Verwaltung vorgetragen, werden als Grundlage und zur Orientierung für die weitere Haushaltsplanung für das Jahr 2018 beschlossen. 3. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Gartensiedlung Birkhau Bürgermeister Döttinger begrüßte Frau Wieland von der Landsiedlung Baden-Württemberg. Nachdem das Sanierungsgebiet I-Ortsmitte abgerechnet ist, würde die Verwaltung gerne das nächste Sanierungsgebiet in der Städtebauförderung beantragen. Ein Sanierungsgebiet würde der Gemeinde nicht nur die Möglichkeit bieten öffentliche Flächen zu entwickeln, sondern auch private Maßnahmen steuernd zu begleiten und gegebenenfalls mit finanziellen Anreizen zu unterstützen. Die Frist für die Vorlage von Neuanträgen für das Programmjahr 2018 läuft bis zum 30. Oktober Bis dahin muss ein umfangreicher Antrag inklusive eines Gesamtstädtischen Entwicklungskonzepts (GEK) und eines Gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepts aufgestellt werden. Der Antrag wurde von der Verwaltung daher bereits fristwahrend eingereicht. Die Verwaltung hat zu diesem Zweck ein Angebot von der Landsiedlung GmbH Baden-Württemberg GmbH zur Erarbeitung des Antrags eingeholt. Der Gemeinderat wurde darüber in der Julisitzung bereits informiert. Hr. Hörz von der Landsiedlung hat die Gemeinde bereits bei der Antragstellung für das Sanierungsgebiet I-Ortsmitte unterstützt und begleitet. Das Angebot beläuft sich auf pauschal , befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters und wurde bereits angenommen. Frau Wieland stellte anhand einer ausgearbeiteten umfangreichen Power-Point-Präsentation die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen vor. Zudem ging Frau Wieland auf folgende Punkte eingehend ein: Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen Die Gartensiedlung Birkhau wurde in den 60er Jahren von einem Bauträger geplant und gebaut. Durch die strenge städtebauliche Form, die Homogenität der Gebäude und die großzügigen privaten Gärten stellt sie aus städtebaulicher Sicht eine Besonderheit dar, die es zu erhalten gilt. Die Ausgestaltung und das Erscheinungsbild der Straßenund Freiflächen wurden vor allem unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten angelegt. Aus heutiger Sicht beeinträchtigten die großen Straßen- und Parkierungsflächen die städtebauliche Qualität der Siedlung, die ansonsten durch großzügige Gärten geprägt ist. Die zentralen Parkierungsanlagen mit langen Reihen von Fertiggaragen, großen versiegelten Vorflächen und den zum Teil stark verwitterten Garagentoren stellen wesentliche Defizite in der Gartensiedlung dar. Kommunale Ziele zur Erhaltung der Gartensiedlung Birkhau Vorrangiges Ziel ist es, die Siedlung in ihrer Einzigartigkeit bezüglich ihrer städtebaulichen Struktur zu erhalten und den heutigen Anforderungen und Ansprüchen an das Wohnen und an den öffentlichen Raum anzupassen. Erhaltung des homogenen Erscheinungsbildes im Gebäudebestand Fortentwicklung des Gebäudebestands unter Berücksichtigung veränderter Nutzergewohnheiten und aktueller Ansprüche an die Wohnqualität; generationengerechter Umbau der Wohngebäude. Weiterentwicklung der baurechtlichen Rahmenbedingungen für die notwendigen Veränderungen. Energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands Verbesserung der Energieeffizienz durch Nutzung alternativer Energieformen. Öffentlicher Raum Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Reduzierung der Verkehrsfläche zu Gunsten von Gehwegflächen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Reduzierung der versiegelten Flächen auf ein notwendiges Minimum Baumpflanzungen zur Gliederung des Straßenraums Begrünungskonzept mit geeigneter standortgerechter Bepflanzung. Gemeinschaftsleben Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts Abhalten von regelmäßigen Alten-Treffs; gute örtliche Kinderbetreuung Gartensiedlungsfeste Bildung eines Gestaltungsbeirats für alle städtebaulichen Fragen, die in der Siedlung auftreten. Kommunale Maßnahmenschwerpunkte Gestaltung der Seitenbereiche Grünzäsuren im Straßenraum / Gliederung der straßenbegleitenden Parkierungsflächen Platzartige Gestaltung der Wendeanlagen Parkstraße Gliederung der Parkstraße durch Baumpflanzungen Reduzierung der Stellplatztiefe und Anlegen von Pflanzbeeten zwischen dem Gehweg und den Stellplätzen (Reduzierung der versiegelten Flächen)

7 Birkenallee und Lindenstraße Gestaltung der großflächigen Wendeanlagen und Gliederung mit Pflanzbeeten und Bäumen Reduzierung der Straßenbreite durch Anlegen von Längsparkplätzen Reduzierung der Stellplatztiefe auf 5 m und Anlegen von Pflanzbeeten zwischen dem Gehweg und den Stellplätzen (Reduzierung der versiegelten Flächen) Gliederung der senkrecht angeordneten Parkplätze Zentralplatz Gliederung der beidseitigen Längsstellplätze Im Birkhau Reduzierung der Stellplatztiefe auf 5 m und Gliederung Verschiebung der Straße nach Norden und Anlegen von Längsparkplätzen auf der südlichen Straßenseite Gestaltung der großflächigen Wendeanlage und Gliederung mit Pflanzbeet und Bäumen Private Maßnahmen Schwerpunkt der privaten Maßnahmen an den Gebäuden ist die zukunftsfähige Ertüchtigung der Gebäude bezüglich der Anpassung an zeitgemäße Wohnbedingungen, insbesondere aber bezüglich der energetischen Verbesserung und Anpassung an die heute geltenden Standards. Im Rahmen der Sanierung sollte das Erscheinungsbild der Garagenhöfe aufgewertet werden, z.b. durch gliedernde Elemente, wie z.b. Carports vor den Garagen, Entsiegelung und Gliederung der befestigten Flächen, ev. flachgeneigte Dächer auf den Garagen zur Gliederung der Garagenhöfe und zur Schaffung von Abstellflächen über den Garagen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung sowie dem Gesamtstädtischen Entwicklungskonzept und dem Gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzept in der Form und Ausführung zu. 4. Anträge auf Vereinszuschüsse a.) Liederkranz Affalterbach Der Liederkranz Affalterbach beantragte einen Vereinszuschuss in Höhe von 40 Prozent zur Anschaffung eines Chorpodestes. Die Kosten belaufen sich auf rund Euro. Der Gemeindezuschuss würde sich damit auf max Euro (gerundet) belaufen. Dem Liederkranz wird zur Anschaffung eines Chorpodestes ein einmaliger Zuschuss in Höhe von max Euro gewährt. b.) Theaterfreunde Die Lemberger e.v. Die Theaterfreunde möchten den Thekenbereich im Theater Wolfsölden sanieren. Die Sanierungskosten belaufen sich auf ca ,57 Euro. Der Vereinszuschuss würde somit max Euro (gerundet) betragen. Den Theaterfreunden Die Lemberger e.v. wird zur Sanierung des Thekenbereiches ein Zuschuss von max Euro gewährt. Die Auszahlung beider Zuschüsse soll im Jahr 2018 erfolgen. 5. Sanierung der K1169 in der Ortsdurchfahrt Talstraße und Hochdorfer Straße Mit Schreiben vom 11. August 2017 teilte das Landratsamt Ludwigsburg mit, dass für die nächsten Jahren (2019 bis 2023) die Sanierung der Asphaltschichten der Ortsdurchfahrt K1669 (Talstraße und Hochdorfer Straße) erfolgen wird. Die Gemeinde wurde gebeten abzuklären, welche baulichen Maßnahmen notwendig werden. Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Frank damit beauftragt die Angelegenheit zu untersuchen. Dieses ist zum Ergebnis gekommen, dass ein Kanal-Wasserleitungsaustausch im Bereich der Talstraße zwischen den Gebäuden Talstraße 40 und 48 notwendig ist. Diese Baumaßnahmen sollen vor der eigentlichen Fahrbahndeckensanierung durchgeführt werden. 7 Die weiteren in der Talstraße/ Hochdorfer Straße vorhandenen Kanäle können durch Inliner saniert werden. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, die Sanierung in den Sommerferien durchzuführen. Ebenfalls wurde vorgeschlagen die Sanierung gleich mit dem Ausbau der Kreisstraße Hochdorf nach Affalterbach zu verbinden. Bürgermeister Döttinger erklärte, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Landratsamt stattfindet und darum gebeten wurde die einzelne Schritte mit der Verwaltung abzusprechen, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Er betonte auch, dass die Baumaßnahme durch das Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt wird, demnach schreibt das Landratsamt die Baumaßnahme aus. In wie weit die Wünsche der Verwaltung in Form einer Sommerferienbaustelle dann umgesetzt werden können, ist derzeit noch unsicher. Der Gemeinderat stimmte der Kanalauswechslung und Wasserleitungsauswechslung im oben genannten Bereich zu. Das Landratsamt wird gebeten in enger Abstimmung mit der Verwaltung die Sanierung zu planen. 6. Lageberichte der gemeindlichen Beteiligungen Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat über die Ergebnisse und Betriebsabläufe seiner Beteiligungen zu informieren. a) Affalterbacher-Sporthallen-Solar-GbR Die Gemeinde besitzt drei Anteile an der Affalterbacher- Sporthallen-Solar-GbR in Höhe von 13,04% mit Die Jahresrechnung der Affalterbacher-Sporthallen-Solar-GbR ist erstellt. Die Kasse wurde am ohne Beanstandungen geprüft. Am fand die Jahresversammlung mit Entlastung der Geschäftsführung statt. Dabei wurde beschlossen, 375 Euro je Geschäftsanteil auszuschütten. Die Anlage läuft gut und störungsfrei. Die Ergebnisse liegen im Durchschnitt. b) Kleeblatt Pflegeheim ggmbh Die Gemeinde besitzt einen Anteil an der Kleeblatt Pflegeheim ggmbh in Höhe von 4,035% mit Die Kleeblatt Pflegeheim ggmbh wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kullen Müller Zinser Treuhand GmbH aus Sindelfingen geprüft. In der Anlage erhält der Gemeinderat den Konzernlagebericht, die Konzernbilanz sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2016 genehmigt. c) KAWAG Netze GmbH Die Gemeinde besitzt einen Anteil an der KAWAG Netze GmbH in Höhe von 16,3% mit In der Anlage erhält der Gemeinderat den Lagebericht, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der KAWAG Netze GmbH des Jahres Der Jahresabschluss der KAWAG Netze GmbH wurde durch die Condit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt und geprüft und entspricht nach Erkenntnissen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den gesetzlichen Vorschriften, es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresüberschuss betrug ,98, davon wurden an die Gemeinde Affalterbach ,24 ausgeschüttet. d) KAWAG Netze Verwaltungsgesellschaft mbh Die Gemeinde besitzt einen Anteil an der KAWAG Netze Verwaltungsgesellschaft mbh in Höhe von 17,4% mit 4.340,00. In der Anlage erhält der Gemeinderat den Lagebericht, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der KAWAG Netze Verwaltungsgesellschaft mbh des Jahres Der Jahresabschluss der KAWAG Netze Verwaltungsgesellschaft mbh wurde durch die Condit GmbH Wirtschaftsprü-

8 8 fungsgesellschaft erstellt und geprüft und entspricht nach Erkenntnissen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den gesetzlichen Vorschriften, es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresüberschuss von 1.066,72 wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen. e) Sonstige untergeordnete Beteiligungen Gesellschaft Anteil in NEV Elektrizitätsversorgung ,45 Volksbank Marbach 750,00 KDRS Vermögensanteil 9.610,30 Süwag Kommanditanteil 6.192,00 7. Verschiedenes a.) Kreishaushalt Kreisumlage Affalterbach liegt bei der Kreisumlage 2018 an der Spitze. b.) Spenden Ein Bürger hat für das Heimatmuseum einen Betrag in Höhe von 200,00 Euro gespendet. Die Annahme der Spende wurde genehmigt. c.) -Postfach für Gemeinderäte Gemeinderätin Koch schlug vor, eine direkte Mailadresse für die Gemeinderäte einzurichten. Damit Anfragen aus der Einwohnerschaft direkt an die Gemeinderäte geschickt und bearbeitet werden können. Der Vorsitzende schlägt vor, dass sich die Fraktionen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Gedanken machen und der Vorschlag diskutiert wird. d.) Ruhender Verkehr Gemeinderat Neuweiler bittet darum, den ruhenden Verkehr noch besser zu überwachen und evtl. dafür den Gemeindevollzugsdienst aufzustocken. Man solle sich doch hierzu mal Gedanken machen. Bürgermeister Döttinger antwortete, dass man hierüber nochmal diskutieren sollte. e.) Verkehr in der Ortsmitte Ebenso gab Herr Neuweiler zu bedenken, dass es wirklich sehr gefährlich sei als Spaziergänger in Affalterbach unterwegs zu sein. Man könne froh sein, dass es den Bus auf Beinen gibt. Das vermittelt immerhin etwas Sicherheit. Lastwagen müssen sich gegenseitig ausweichen und fahren hierzu auf den Gehweg. Dadurch geht nicht nur der Bordstein kaputt, sondern es werden auch die Fußgänger gefährdet. Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium sei hier sehr zäh. f.) Parkplatzsituation Penny Markt Gemeinderat Steidle merkte an, dass ihm nichts bekannt sei aus der Bürgerschaft bezüglich der neuen Parkplatzsituation beim Penny Markt. Weder der Penny Markt noch die Einwohnerschaft hätten sich hierzu groß geäußert. Bürgermeister Döttinger bestätigte diesen Eindruck. Landratsamt Rems-Murr-Kreis -Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl) Rems-Murr-Kreis Flurbereinigungsbeschluss vom Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis -Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Flurbereinigung Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl) als vereinfachtes Verfahren nach 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) an. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst das Gewann Kaiert und Teile des Gewanns Rotenbühl von der Gemarkung Hertmannsweiler der Stadt Winnenden sowie Teile des Gewanns Rotenbühl der Gemarkungen Leutenbach und Nellmersbach der Gemeinde Leutenbach. Es wird mit einer Fläche von rd. 37 ha festgestellt. Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom ersichtlich. Die Begründung und die Gebietskarte sind Bestandteile dieses Beschlusses. 2. An der Flurbereinigung sind beteiligt - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft. - als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilnehmergemeinschaft führt den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl)". Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Winnenden - Hertmannsweiler. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt einen Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus Leutenbach, Zimmer 305, Rathausplatz 1, Leutenbach, sowie im Rathaus Winnenden, Zimmer 220, Torstraße 10, Winnenden zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der jeweiligen Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte im Internet unter eingesehen werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z.b. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Rems-Murr- Kreis -Flurbereinigungsbehörde- Postfach 1413, Waiblingen anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monats-Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt -Flurbereinigungsbehörde- die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in Lauf gesetzt worden ist. 4.2 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt kann den früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dient. 4.3 Das Entfernen von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken und Feldgehölzen, das den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigt, bedarf der Zustimmung des Landratsamtes. Andernfalls kann das Landratsamt Ersatzpflanzungen anordnen. 4.4 Auf den in das Flurbereinigungsverfahren einbezogenen Waldgrundstücken dürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, nur mit Zustimmung des Landratsamtes vorgenommen werden.

9 Andernfalls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen ist. 4.5 Wer gegen die unter Nr. 4.2 bis 4.4 genannten Vorschriften verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden. 4.6 Neben den unter 4.1 bis 4.4 genannten Einschränkungen gelten die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht (Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Artenschutz) unverändert weiter. 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift - Widerspruch beim Landratsamt Rems-Murr- Kreis, Postfach 1413, Waiblingen einlegen. Auch wenn der Widerspruch schriftlich erhoben wird, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. gez. Holzwarth, VD Arbeitskreis Asyl Kleiderladen des Arbeitskreises Asyl Schillerstraße 40 in Affalterbach Nächste Ausgabetermine: jeweils von Uhr Zum Erwerb sind nicht nur Geflüchtete berechtigt, sondern alle Personen, die auch im Tafelladen einkaufen können. Annahme von Winterkleidung jeweils von Uhr oder nach Absprache unter kleiderladen@ak-asyl-affalterbach.de Besonders dringend benötigen wir Winterkleidung für Kinder. (Schneeanzüge, Mützen, Handschuhe, Jacken usw.) Unser ehrenamtliches Team freut sich auf Sie. Über weitere Termine informieren wir Sie im Amtsblatt und auf unserer Homepage (ak-asyl-affalterbach.de). Altersjubilare 9 Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute für das vor Ihnen liegende Lebensjahr. Wir beglückwünschen zum 70. Geburtstag am Frau Erika Land 70. Geburtstag am Herrn Walter Adalbert Schmidt 75. Geburtstag am Günther Otto Josef Bieberle Schulnachrichten Jugendmusikschule Affalterbach Herzliche Einladung zum Herbstkonzert der Jugendmusikschule Affalterbach am Sonntag, 19. November, um 17 Uhr in der Affalterbacher Kelter. Es musizieren Schüler aller Intstrumentalklassen und Ensembles. Kommen Sie, lassen Sie sich diesen Ohrenschmaus nicht entgehen! Wir alle freuen uns auf Ihr Kommen! Förderverein der Grundschule Affalterbach Fahrrad-Repair-Café Im Fahrrad-Repair-Café in der Erdmannhäuser Str. 37 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, gemeinsam Fahrräder instandzusetzen, Tischtennis und Tischkicker zu spielen oder auf einen gemütlichen Schwatz zusammenzukommen. Geflüchtete und andere Bedürftige können gegen 30 Euro Pfand Fahrräder mit Zubehör entleihen. Nächster Öffnungstermin: Sa., Uhr Weitere Informationen auf der Homepage des AK Asyl: Kontakt: fahrrad@ak-asyl-affalterbach.de Für Smartphone-Nutzer mit QR-Code-Reader geht es hier ganz schnell zu unserer Website:

10 10 Kinderbetreuung Laternen funkeln in Birkhau Am fand das jährliche Laternelaufen des Kindergartens Birkhau statt. An einem Tag im Mai von Jenny Bond Die Lehrerin Iris McIntosh steht aufgrund der Weltwirtschaftskrise vor dem Nichts. Zufällig begegnet ihr Eleanor Roosevelt ( ). Die amerikanische First Lady erkennt das Potenzial der jungen Frau und fördert es nach Kräften. Ein Stern am Politik-Himmel geht auf. Der Weg der Wünsche von Akos Doma Die Flucht einer ungarischen Familie endet in einem italienischen Auffanglager. Dort werden sich die Eltern immer fremder, während die beiden Kinder zum ersten Mal die Härten des Erwachsenwerdens und auch die erste Liebe erfahren. Tarmac Apokalypse für Anfänger von Nicolas Dickner Alle Mitglieder der Familie Randall durchleben ihre individuelle Vision des Weltunterganges. Von da an leben sie in Angst vor dem letzten Tag und werden meistens verrückt, wenn das Ereignis doch nicht eintritt. Auch die 16-jährige Hope hat so eine Vision. Die Ortsbücherei ist immer Di. und Do. von 16 bis 19 Uhr geöffnet. Ihre Büchereileiterin Sonja Hübner Das Laternenfest wurde mit einem Herbstlied von den Kindern eröffnet. Danach konnten sich alle am reichhaltigen Buffet stärken. Nachdem alle satt waren, liefen wir gemeinsam mit den selbst gebastelten Bienenlaternen los. Beim Rundgang durch Birkhau machten wir immer wieder stopp, um unsere Laternenlieder zu singen. Es war wie immer ein gelungenes Fest und dafür möchten wir uns beim Kindergarten Birkhau bedanken. Ebenfalls bedanken wollen wir uns bei allen Eltern für die kulinarischen Köstlichkeiten. Der Elternbeirat vom Kindergarten Birkhau Ortsbücherei Meine Bücherempfehlungen: Keine Zeit wie diese von Nadine Gordimer Ein gemischtes Paar, das zu Apartheidszeiten im Untergrund agierte, ist im heutigen Südafrika etabliert, angesehen und wohlhabend. Trotzdem hadern sie mit der politischen Entwicklung ihres Landes (Korruption und Vetternwirtschaft) und sind entsetzt über Kriminalität und Verharmlosung von Aids. Birthday girl von Haruki Murakami Von Kat Menschik illustrierte Erzählung des japanischen Kultautors um eine junge Frau, die eine merkwürdige Begegnung erlebt, die sie auch später bewegt.

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