LIEBE KUNDEN, LIEBE GESCHÄFTSPARTNER!
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- Richard Schulz
- vor 7 Jahren
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1 IMMERGRÜNE FORM- UND HECKENPFLANZEN Sortiment 2018/ 2019
2 HENNING MARTENS TEL ROLF MARTENS TEL OCKO MARTENS TEL TOBIAS KUIPER TEL LIEBE KUNDEN, LIEBE GESCHÄFTSPARTNER! Wie in den vergangenen Jahren, überreichen wir Ihnen pünktlich zur Eröffnung der Oldenburger Vielfalt vom unsere neue Angebotsliste 2018/19! Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen unsere aktuelle Angebotsliste mit vielen kleinen Änderungen vorstellen, welche sicherlich auch für Sie interessant sind. Unser motiviertes Team produziert für Sie auf einer Gesamtfläche von ca. 25 Hektar überwiegend immergrüne Form- und Heckenpflanzen mit den Schwerpunkten: Buxus, Ilex, Prunus, Taxus und Fargesia ein Sortiment, das ein Gartengestalterherz höher schlagen lässt. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne weiter wenn es um Artikel geht, die Sie nicht bei uns in der Liste finden. In einem der größten Anbaugebiete Europas lässt sich fast alles schnell und einfach finden. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter! Im Zeitalter der Neuen Medien werden auch verschiedene Listenformate angefordert. Sie können unsere Liste auch im PDF, GBF, Excel oder anderen Formaten bekommen. Finden Sie uns jetzt auch bei Facebook unter: Wir wünschen Ihnen eine gute und erfolgreiche Saison 2018/19 und freuen uns, wenn wir Sie zu einem Besuch in unserer Baumschule begrüßen dürfen. Und nicht vergessen Oldenburger Vielfalt vom Viele Neuheiten in und um das Ammerland herum, die Sie nicht verpassen sollten! Deshalb laden wir Sie in die Parklandschaft Ammerland ein. Wir freuen uns! Ihr engagiertes Team von
3 4 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS INHALT PRUNUS 27 WEITERE LAUBGEHÖLZE 33 TAXUS 41 WEITERE 47 Die Thuja occidentalis Smaragd Die Thuja occidentalis Smaragd ist neuerdings auch als Kugel erhältlich. Die Pflanze mit normalerweise aufrechtem Wuchs wurde im Freiland als Kugel kultiviert. Damit erweitern wir das Sortiment um eine robuste, kompakte und äußert formstabile Thuja. Diese stellt eine ideale Alternative zur bereits auf dem Markt bestehenden Thuja occidentalis Danica dar und ist in Größen zwischen 30/35 und 55/60 cm mit Ballen erhältlich.
4 6 7 Buxus semp. var. arborescens Einfacher Buchsbaum Heckenware gesch. o.b. 8/12 10/15 15/20 Buxus semp. var. arborescens Sol. m.db./ 120/130 Einfacher Buchsbaum Co. 130/140 Kugel 140/ / /170 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS geschn. Tb.9 8/12 10/15 m.b./co. 15/20 Sol. m.b. Sol. m.db. Kugel m.b./co. 15/20 30/35 35/40 40/45 45/50 50/55 55/60 x x x x x x x x Sol. m.db./ Co. 100/ /120 x x x x x x x200/225 Kegel m.b./co. Sol. m.db./ 100/110 Co. 110/ / / / / /170 Pyramide m.b. Sol. m.db. 100/ / / / / /160 Würfel m.b. 20x25 25x30 30x35 35x40 40x45 45x50 50x55 Sol. m.db. 55x60 60x70 70x80 80x90 90x x x120 TAXUS LAUBGEHÖLZE PRUNUS
5 8 9 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Buxus semp. var. arborescens m.b./co. St.-höhe K.-Durchm. Einfacher Buchsbaum 50 Stämmchen 60 30/ / / / /55 Spiralen Co. 100/ / / / / / / / /200 Verschiedene Formen: Schirm Doppelkugel Triokugel Zylinder Bienenkorb Pyramidenstumpf Bonsai u.v.a.m. m.b./co. Buxus semp. Aureovariegata Tb.8 8/12 Gelbbunter Buchsbaum 10/15 (gelbbunt) m.b. 15/20 Kugel Sol. m.b. / Co. versch. Formen auf Anfrage Buxus sempervirens Blauer Heinz Tb.8 8/12 Buchsbaum Blauer Heinz 10/15 m.b./co. 10/15 m.b./co. 15/20 Sol. m.b. Kugel Co. 15/20 30/35 Buxus sempervirens Elegantissima Tb.8 8/12 Weißbunter Buchsbaum 10/15 (weißbunt) m.b. 15/20 Sol. m.db. Buxus sempervirens Graham Blandy Tb.8 8/12 Säulenförmiger Buchsbaum 10/15 (Fastigiata) 15/20 Co. PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
6 10 11 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Buxus sempervirens Green Balloon m.b./co. Buchsbaum Green Balloon geschn. Buxus sempervirens Handsworthiensis Tb.8 8/12 Buchsbaum Handsworthiensis 10/15 geschn. m.b. 15/20 Sol. m.b. Sol. m.db. 250/300 Buxus sempervirens Hollandia Tb.8 8/12 Buchsbaum Hollandia 10/15 Sol. m.db. x x Buxus sempervirens Ingrid Tb.8 8/12 Buchsbaum Ingrid m.b. Kugel m.b. 40/45 45/50 Buxus sempervirens Raket Tb.8 8/12 Buchsbaum Raket m.b. Heckenelemente Länge x Breite x Höhe Sol. m.b. 80 x 50 x 80 x 50 x Buxus sempervirens Rotundifolia Tb.8 8/12 Großblättriger Buchsbaum 10/15 m.b. 15/20 Sol. m.db. x x Kugel m.db. 45/50 50/55 55/60 Buxus sempervirens Suffruticosa Tb.8 8/12 Buchsbaum Suffruticosa 10/15 (Compacta) m.b./co. 15/20 Buxus microphylla Faulkner Tb.9 8/12 Buchsbaum Faulkner m.b./co. 10/15 15/20 Sol. m.b. Kugel m.b./co. 30/35 35/40 40/45 x x x PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
7 12 Buxus microphylla Herrenhausen Tb.8 8/12 Buchsbaum Herrenhausen 10/15 m.b./co. 15/20 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Buxus microphylla Winter Beauty Tb.8 8/12 Buchsbaum Winter Beauty m.b./co.
8 14 15 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Fargesia murieliae m.b./co. Schirmbambus Fargesia murieliae Bimbo m.b./co. Schirmbambus Bimbo 40/60 Fargesia murieliae Fresena m.b./co. Schirmbambus Fresena Fargesia murieliae Jumbo m.b./co. Schirmbambus Jumbo 40/60 Fargesia murieliae Simba m.b./co. Schirmbambus Simba 40/60 Fargesia murieliae Standing Stone m.b./co. Schirmbambus Standing Stone Fargesia robusta Campbell m.b./co. Hoher Gartenbambus Campbell Fargesia robusta Pingwu Co. Hoher Gartenbambus Fargesia rufa m.b./co. Sonnenfester Gartenbambus PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
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10 18 19 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Ilex aquifolium Heckenzwerg Co. Stechpalme Heckenzwerg Ilex crenata Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme 10/15 m.b. 15/20 Sol. m.db. Kugel m.b. 45/50 Bonsai Sol. m.db. 100/ / / / /200 Ilex crenata Blondie m.b. 10/15 Japanische Stechpalme Blondie 15/20 Sol. m.db. Ilex crenata Blondie m.b./co. Japanische Stechpalme Blondie Kugel 30/35 35/40 40/45 45/50 Kegel m.b./co. Ilex crenata Convexa Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Convexa 10/15 m.b./co. 15/20 Sol. m.b. Sol. m.db. 60/100 x 60/100 x Kugel m.b. 30/35 35/40 40/45 45/50 Sol. m.db. 100/ / / /140 Bonsai handgeformt m.db. 100/ / / /180 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
11 20 21 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Ilex crenata Convexa m.db. Japanische Stechpalme Convexa Würfel Ilex crenata Dark Green Tb.8 10/15 Japanische Stechpalme Dark Green m.b./co. 15/20 Sol.m.B. Kugel m.b./co. 15/20 30/35 35/40 40/45 45/50 50/55 55/60 Kegel m.b./co. Würfel m.b./co. 40/45 45/50 50/55 Ilex crenata Dark Star Tb.8 10/15 Japanische Stechpalme Dark Star m.b./co. 15/20 Sol. m.db. Ilex crenata Ellipta Convex Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Ellipta Convex 10/15 m.b. 15/20 Sol.m.B. Kugel m.b. 30/35 40/45 45/50 50/55 55/60 Kegel Sol.m.Db. 100/ /140 Heckenelemente Länge x Breite x Höhe Sol.m.Db. 40 x 80 x Ilex crenata Eurotal Tb.8 10/15 Japanische Stechpalme Eurotal m.b./co. 15/20 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
12 22 23 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Ilex crenata Fastigiata Tb.8 10/15 Japanische Stechpalme Fastigiata (Säulenilex) 15/20 m.b./co. 20/30 Sol. m.b./co. Ilex crenata Glorie Dwarf m.b. Kugel 30/35 Ilex crenata Glorie Gem Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Glorie Gem 10/15 m.b. 15/20 Kugel m.b. 30/35 35/40 40/45 45/50 50/55 55/60 Sol.m.Db. 100/ / /130 Würfel Sol.m.Db. Ilex crenata Golden Gem Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Golden Gem 10/15 m.b. 15/20 Kugel m.b. 30/35 35/40 40/45 Ilex crenata Golden Rock m.b. Japanische Stechpalme Golden Rock Ilex crenata Green Hedge m.b. Japanische Stechpalme Green Hedge Ilex crenata Green Lustre Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Green Lustre 10/15 m.b. 15/20 Sol. m.b. Kugel m.b. 55/60 Sol. m.db. PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
13 24 25 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Ilex crenata Hetzii m.b. 15/20 Japanische Stechpalme Hetzii Sol. m.b. Kugel m.b. 50/55 55/60 Ilex crenata Ivory Hall m.b./co. 15/20 Japanische Stechpalme Ivory Hall Kugel m.b. Ilex crenata Mariesii Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Mariesii m.b./co. 15/20 150/200 Ilex crenata Rotundifolia Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Rotundifolia 10/15 m.b. Sol. m.b. Ilex crenata Rotundifolia m.b. Japanische Stechpalme Rotundifolia 30/35 Kugel 40/45 45/50 Sol. m.b. 55/60 100/110 Ilex crenata Stokes Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Stokes 10/15 m.b. 15/20 Sol. m.b. Kugel m.b. 30/35 40/45 45/50 50/55 Sol. m.b. 55/60 Würfel m.b. Ilex crenata Twiggy Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Twiggy m.b. Kugel m.b./co. Sol. m.b. 50/55 55/60 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
14 26 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Qualität Größe Ilex crenata Watanabeana m.b./co. 15/20 Japanische Stechpalme Watanabeana Ilex crenata Wiesmoor Silber Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Wiesmoor Silber 10/15 m.b. Kugel Co. Ilex crenata Zwischenahn Tb.8 8/12 Japanische Stechpalme Zwischenahn 10/15 m.b. Sol. m.b. Sol. m.db. Ilex maximowicziana var. kanehirae impala m.b. Stechpalme kanehirae impala Ilex x meserveae Little Rascal Co. Stechpalme Little Rascal Ilex meserveae Blue Angel Co. Stechpalme Blue Angel Ilex meserveae Little Gloss Co. 20/30 Stechpalme Little Gloss Ilex Washington Sol.m.Db. Stechpalme Washington Kugel PRUNUS
15 28 29 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Prunus laurocerasus Antonius m.b. Kirschlorbeer Antonius Prunus laurocerasus Caucasica Co./m.B. Kirschlorbeer Caucasica 40/60 Sol. m.db. 250/ /350 Prunus laurocerasus Cherry Brandy m.b. 20/30 Kirschlorbeer Cherry Brandy Prunus laurocerasus Diana m.b. Kirschlorbeer Diana 40/60 Prunus laurocerasus Etna m.b. Kirschlorbeer Etna 40/60 Sol. m.db. 250/300 Heckenelemente Länge x Breite x Höhe Sol. m.db. 40 x 80 x 40 x 80 x Prunus laurocerasus Gajo m.b. 20/30 Kirschlorbeer Gajo Prunus laurocerasus Genolia Co./m.B. Kirschlorbeer Genolia 40/60 Sol. m.b. 250/ /350 Prunus laurocerasus Green Gloss m.b. Kirschlorbeer Green Gloss 40/60 Prunus laurocerasus Greenpeace m.b. 40/60 Kirschlorbeer Greenpeace Sol. m.b. Prunus laurocerasus Green Torch m.b. Kirschlorbeer Green Torch 40/60 Sol.m.B. Prunus laurocerasus Herbergii m.b. Kirschlorbeer Herbergii 40/60 Sol. m.db. 250/ /350 Prunus laurocerasus Kleopatra m.b. Kirschlorbeer Kleopatra 40/60 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
16 30 31 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Prunus laurocerasus Mano m.b. 20/30 Kirschlorbeer Mano Prunus laurocerasus Mount Vernon Co. 15/20 Kirschlorbeer Mount Vernon 20/30 Prunus laurocerasus Novita m.b. 40/60 Kirschlorbeer Novita Sol. m.db. Prunus laurocerasus Otto Luyken m.b./co. 20/30 Kirschlorbeer Otto Luyken Sol. m.b. Bonsai m.b. Länge x Breite x Höhe 200/300 x Prunus laurocerasus Piri m.b./co. 20/30 Kirschlorbeer Piri Prunus laurocerasus Renault Ace m.b. Kirschlorbeer Renault Ace 40/60 Sol. m.b. Sol. m.db. 250/300 Prunus laurocerasus Reynvaanii m.b. Kirschlorbeer Reynvaanii 40/60 Sol. m.db. 250/300 Prunus laurocerasus Rotundifolia m.b. 40/60 Kirschlorbeer Rotundifolia Prunus laurocerasus Van Nes m.b. 20/30 Kirschlorbeer Van Nes 40/60 Prunus laurocerasus Zabeliana m.b. 20/30 Kirschlorbeer Zabeliana 40/60 Prunus lusitanica Sol. m.db. Portugiesische Lorbeerkirsche 250/ / /400 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
17 32 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Qualität Größe Prunus lusitanica Angustifolia m.b. 40/60 Portugiesische Lorbeerkirsche Angustifolia Sol. m.db. 250/ / / /450 Kugel m.db. 100/ / /160 Heckenelement Sol. m.db. x 150/200x 300/350 Verschiedene Formen: m.b./co. versch. Formen Würfel Stämme Pyramiden Spiralen auf Anfrage WEITERE LAUBGEHÖLZE
18 34 35 Acer palmatum Bloodgood m.db. Roter Fächerahorn Bloodgood Carpinus betulus Pendula Sth. Umfang Krone Säulen-Hainbuche /Trauer-Hainbuche Sol. m.db /200 Hochstamm / /300 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Acer palmatum Garnet Co. Roter Fächerahorn Garnet Carpinus betulus Sol. m.db. x 250/300 Hainbuche/ Weißbuche x 300/350 Rundsäule gesch. 120/140 x 300/ /140 x 350/400 Säule quadratisch Sol. m.db. x 250/300 x 300/350 x 300/350 Torbogen eckig (2 Elemente) Sol. m.db. 200/300 x 300/350 Bonsaiform geschn. Sol. m.db. 250/ / /350 Carpinus betulus Fastigiata m.b. Säulen-Hainbuche 250/300 Carpinus betulus Fastigiata Monument Sol. m.b. Säulen-Hainbuche Fastigiata Monument Cornus mas Sol. m.db. Kornellkirsche 250/300 Bonsai Euonymus alatus m.b. Korkspindelstrauch Sol. m.db. 60/100 x 60/100 x Euonymus alatus Chicago Fire m.b. Korkspindelstrauch Chicago Fire Euonymus alatus Compactus m.b. Niedriger Korkspindelstrauch Sol. m.db. 60/100 x Fagus sylvatica Asplenifolia Sol. m.db. 300/350 Blutbuche Asplenifolia Hamamelis x intermedia Arnold Promise Sol. m.db. Zaubernuss Arnold Promise Hamamelis x intermedia Diane Sol. m.b. 100/150 x Zaubernuss Diane 100/150 x Hamamelis x intermedia Pallida Sol. m.b. 100/150 x Zaubernuss Pallida 100/150 x Hedera colchica Arborescens Co. Strauchiger Kaukasus-Efeu Arborescens TAXUS LAUBGEHÖLZE PRUNUS
19 36 37 Hedera helix Arborescens Co. Strauch-Efeu Arborescens Hydrangea paniculata Grandiflora Sol. Co. Rispenhortensie Grandiflora PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Hydrangea arborescens Annabelle Sol. Co. Ballhortensie Annabelle Hydrangea arbor. Pink Annabelle Sol. Co. Ballhortensie Pink Annabelle Hydrangea arbor. Strong Annabelle Sol. Co. Ballhortensie Strong Annabelle Hydrangea aspera Macrophylla Sol. Co. Samthortensie Macrophylla Hydrangea paniculata Bobo Sol. Co. Hydrange paniculata Candlelight Sol. Co. Rispenhortensie Candlelight Hydrangea paniculata Diamant Rouge Sol. Co. Rispenhortensie Diamant Rouge Hydrangea paniculata Kyushu Sol. Co. Rispenhortensie Kyushu Hydrangea paniculata Limelight Sol. Co. Rispenhortensie Limelight Hydrangea paniculata Little Lime Sol. Co. 40/60 Hydrangea paniculata Pinky Winky Sol. Co. Rispenhortensie Pinky Winky Hydrangea paniculata Phantom Sol. Co. Rispenhortensie Phantom Hydrangea paniculata Silver Dollar Sol. Co. Rispenhortensie Silver Dollar Hydrangea paniculata Sundae Fraise Sol. Co. Rispenhortensie Sundae Fraise TAXUS LAUBGEHÖLZE PRUNUS
20 38 39 Hydrangea paniculata Vanille Fraise Sol. Co. Rispenhortensie Vanille Fraise Nandina domestica Filamentosa Co. 20/30 Heiliger Bambus Filamentosa Nandina domestica Flirt Co. 20/30 Heiliger Bambus Flirt PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Hydrangea paniculata Wim s Red Sol. Co. Rispenhortensie Wim s Red Hydrangea petiolaris Co. Kletter-Hortensie gestäbt Sol. Co. 200/ /250 Heckenelemente Länge x Breite x Höhe Sol. Co. 30 x 100 x 30 x 100 x Hydrangea quercifolia Sol. Co. 40/60 Eichenblatt-Hortensie Ligustrum vulgare Atrovirens m.b. Schwarzgrüner Liguster Atrovirens Kugel Mahonia media Charity Co. Eichenblatt-Hortensie Nandina domestica Co. Heiliger Bambus Nandina domestica Blush Pink Co. Nandina domestica Gulf Stream Co. 20/30 Heiliger Bambus Gulf Stream Nandina domestica Magical Lemon Lime Co. 20/30 Heiliger Bambus Magical Lemon Lime Nandina domestica Obsessed Co. 20/30 Heiliger Bambus Obsessed Nandina domestica Twilight Co. Heiliger Bambus Twilight Osmanthus burkwoodii m.b. 40/60 Frühlingsduftblüte Osmanthus burkwoodii Sol. m.db. Frühlingsduftblüte Kugel Osmanthus delavayi Co. Kugel TAXUS LAUBGEHÖLZE PRUNUS
21 40 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Qualität Größe Photinia x fraseri Dicker Toni Co. Photinia x fraseri Red Robin Co. Glanzmispel Red Robin Photinia serratifolia Chrunchy Co. Quercus palustris Green Pillar m.b. Sumpf-Eiche Green Pillar 250/300 Quercus robur Fastigiata Typ Koster m.b. Säuleneiche Fastigiata Typ Koster Sol. m.db. 250/ /350 Ulmus carpinifolia Wredei m.b. Goldulme Wredei Viburnum x bodn. Charles Lamont Sol. m.b. Winterschneeball Charles Lamont Viburnum rhytidophyllum m.b. Immergrüner Zungenschneeball Sol. m.db. TAXUS
22 42 43 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Taxus baccata m.b. 20/30 Gewöhnliche Eibe Sol. m.b. Sol. m.db. x x x x Sol. m.db. x x x x 200/225 x 225/250 x 250/300 x 300/350 Sol. m.db. x 200/225 x 225/250 x 250/300 x 300/350 x 350/400 Länge x Breite x Höhe Heckenelement Sol. m.db. 25 x 70 x 25 x 70 x 25 x 70 x 25 x 70 x Kugel m.b. 15/20 30/35 35/40 Sol. m.db. 100/ / / / / /160 Taxus baccata Sol. m.db. Gewöhnliche Eibe Kegel 200/ / / / /350 Pyramide m.db. 200/ / / /300 Würfel m.db. 30/35 35/40 40/45 45/50 50/55 55/60 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
23 44 45 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Taxus baccata m.db. Gewöhnliche Eibe Bonsaiform Spirale Sol. m.db. Versch. Größen Kugel auf Stamm m.b. St.-höhe K.-Durchm. 100/ / /200 Taxus baccata Fastigiata Sol. m.b. Säuleneibe Fastigiata 100/ /140 Sol. m.db. 200/ / /275 Taxus baccata Fastigiata Aurea m.b. gelbe Säuleneibe Fastigiata Aurea Sol. m.db. 100/ / / / / / / /275 Taxus baccata Fastigiata Robusta m.b. Säuleneibe Fastigiata Robusta Sol. m.db. 100/ / / / / / / / /300 Taxus baccata Overeynderii m.b. Eibe Overeynderii Sol. m.b. Taxus baccata Repandens m.b. Kisseneibe Repandens Sol. m.b. Taxus baccata Schwarzgrün m.b. Eibe Schwarzgrün Taxus baccata Semperaurea m.b. Eibe Semperaurea Kugel Sol. m.db. 100/ /120 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS
24 46 Taxus baccata Typ Enno Hinrichs m.b. Eibe Typ Enno Hinrichs PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Taxus baccata Westerstede m.b. Eibe Westerstede Taxus cuspidata Lescow Co. 15/20 Japanische Eibe Lescow Taxus cuspidata Nana m.b. 15/20 Japanische Eibe Nana Taxus x media Hicksii Sol. m.db. Eibe Hicksii 200/ /250 Taxus x media Hillii m.b. Eibe Hillii Sol. m.b. WEITERE
25 48 49 Araucaria araucana Co. Schmucktanne Picea abies Acrocona Sol. mdb. Zapfenfichte Picea abies Inversa Sol. mdb. Hängefichte Picea breweriana Sol. mdb. Mähnenfichte 250/300 Picea orientalis Aurea Sol. m.db. 200/225 Orientalische Gold-Fichte 225/ / /300 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Chamaecyparis obtusa Nana Gracilis m.b./co. 30/35 Zwerg- Muschelzypresse Nana Gracilis 35/40 Chamaecyparis pisifera Boulevard m.b. verschiedene Größen Silberzypresse Boulevard Bonsai Juniperus communis Hibernica m.b. Irischer Säulen-Wacholder Hibernica Juniperus scopulorum Blue Arrow Sol. m.db. Raketen-Wacholder Blue Arrow 200/225 Pinus cembra Sol. m.db. Zirbelkiefer 250/300 Pinus leucodermis Den Ouden Sol. m.db. Kompakte Schlangenhautkiefer x 150/200 x 225/ /200 x 250/275 Pinus mugo Alpenzwerg m.b. Zwergbergkiefer Pinus mugo Carstens Wintergold m.b. Wintergelbe Zwergbergkiefer TAXUS LAUBGEHÖLZE PRUNUS
26 50 51 Pinus mugo Humpy m.b. Zwergbergkiefer Humpy Pinus mugo Mops m.b. Zwergbergkiefer Mops Pinus sylvestris Watereri Sol. m.b. Strauch-Wald-Kiefer/Silberkiefer PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Pinus nigra austriaca Sol. m.db. 300/350 Österreichische Schwarzkiefer 350/400 Bonsai handgeformt 400/450 Pinus parviflora Glauca Sol. m.db. Blaue Mädchenkiefer Pinus parviflora Negishi m.db. Kompakte blaue Mädchenkiefer 150/200 x 150/200 x 200/225 Pinus strobus Radiata Sol. m.db. Weymouths-Kiefer Radiata Kugel m.b. Schirm m.b. Thuja occidentalis Brabant Sol. m.b. 200/225 Lebensbaum Brabant 225/250 Thuja occidentalis Dark Embers m.b. 40/60 Lebensbaum Dark Embers Sol.m.B. Thuja occidentalis Smaragd m.b. Lebensbaum Smaragd Sol. m.b. Sol. m.db. 250/ / /350 TAXUS LAUBGEHÖLZE PRUNUS
27 52 Thuja occidentalis Smaragd m.b. Lebensbaum Smaragd 30/35 Kugel 35/40 PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS Thuja occidentalis Smaragd Sol.m.B. Lebensbaum Smaragd Spirale Toskana Sol.m.B. 200/ / /275 Tsuga canadensis Sol. m.db. Kanadische Hemlocktanne 250/300 UNSER BETRIEB Vor über 25 Jahren wurde die Baumschule durch Rolf Martens auf einer ehemaligen, landwirtschaftlichen Stelle gegründet und ist seitdem stetig gewachsen. Die Baumschule befindet sich im nördlichen Ammerland, wo optimale Boden- und Klimabedingungen für die Anzucht von immergrünen Gehölzen vorherrschen. Auf einer Fläche von ca. 25 Hektar werden vorrangig Form- und Heckenpflanzen, von der Jungpflanze bis zur großen Solitärpflanze, für den Garten- und Landschaftsbau aber auch für das Gartencenter herangezogen. Unsere gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren Ihnen eine optimale Versandabwicklung für Ihren Erfolg.
28 54 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PRUNUS LAUBGEHÖLZE TAXUS 1 Allgemeines Geltungsbereich, Begriffsbestimmung 1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. 2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. 3. Wir widersprechen ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt. 2 Zustandekommen des Vertrages, Selbstbelieferungsvorbehalt 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. 2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen. 3. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn wir die Bestellung des Kunden in Textform (z. B. per Brief, Fax oder ) annehmen oder die Ware an den Kunden liefern. 4. Sollten wir auf eine Bestellung des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklärt oder die Lieferung vorgenommen haben, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. 5. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie in Textform bestätigen. 6. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten. 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Alle Preise werden in Euro angegeben. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport. 2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet. 3. Wir behalten uns vor, Aufträge, die auf Wunsch des Kunden versendet werden, gegen Nachnahme auszuführen, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne dieser AGB ist. 4. Nach Erhalt der Ware sind Zahlungen sofort fällig. Bei Einkauf im Ladengeschäft haben Zahlungen direkt zu erfolgen. 5. Zahlungsverzug tritt nach einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung sowie nach Erhalt der Ware ein. Der Kunde kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Kunde nicht zu vertreten hat. 4 Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts, Leistungsverweigerungsrecht 1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 3. Wenn nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung/Lieferung zu verweigern. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, binnen derer der Kunde die Zahlung oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5 Gefahrübergang, Transport, Versand und Verpackung 1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. 2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. 3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. 4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. 5. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z. B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden. Kunden, die Verbraucher sind, werden über diese eventuell zusätzlichen Kosten vor Vertragsabschluss informiert. 6. Eine Anlieferung kann nur über frei befahrbare, befestigte Straßen erfolgen und gilt ohne Entladung. 6 Lieferpflichten, vorübergehende und dauerhafte Leistungs-/Lieferhindernisse 1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z. B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z. B. Terrorangriffen, Seuchen, Streik, Aussperrung, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Streiks und Aussperrungen in unserem eigenen Betrieb werden von der vorgenannten Klausel nicht erfasst. Besteht das Leistungshindernis nicht nur vorübergehend, so werden wir von der Lieferpflicht frei, wenn - durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich wird (vgl. 275 Abs. 1 BGB). - die Leistung bzw. Lieferung für uns einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Bei der Bestimmung der uns zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob wir das Leistungshindernis zu vertreten haben. - wir die Leistung bzw. Lieferung persönlich zu erbringen haben und sie uns unter Abwägung des unserer Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Kunden nicht zugemutet werden kann. 2. Liefertermine sind für uns nur bei Bestätigung in Textform bindend. 3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. 7 Maße und Muster 1. Maße sind grundsätzlich Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Bei Pflanzen gelten die diesen AGB beigefügten Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v. (FLL). 2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. 8 Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde. 2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Kunde die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung. 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. 5. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder die Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät. 6. Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde darf keine Vereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen. 7. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben, und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten. 8. Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gemäß diesem Abschnitt beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Ware zu verlangen; Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Faktor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann. 9. Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 10. Be- oder Verarbeitung, Vermischung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache vermischt oder verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentumsoder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 9 Garantien Eine Garantie gleichwelcher Art wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie oder eine Garantie für Sortenechtheit, so bedarf es dafür einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden, die weitere Einzelheiten regelt. 10 Sachmängelgewährleistung, Kosten für Ein- und Ausbau, Rügepflicht offensichtlicher Mängel, Verjährungsfristen 1. Ist der Käufer Unternehmer, so sind wir bei Vorliegen eines Mangels nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) berechtigt. 2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kunde ist außerdem in den folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt: - wenn wir die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert haben, - wenn die Nacherfüllung durch uns für den Kunden unzumutbar ist, - wenn wir eine Leistung nicht zu einem in dem Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt haben (sog. Fixgeschäft), obwohl wir vor Vertragsschluss durch Mitteilung des Kunden oder aufgrund anderer den Vertragsschluss begleitendender Umstände davon erfahren haben, dass die termin- oder fristgerechte Leistung für den Kunden wesentlich ist, - wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder - es liegen bei einer von unserem Unternehmen nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt durch den Kunden rechtfertigen. 5. Ist der Kunde Verbraucher und hat er die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, sind wir verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er nicht berechtigt, von uns die Erstattung von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu verlangen. Derartige Ersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. 6. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist in dieser Hinsicht die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Empfang der Ware über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, sind Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieser offensichtlichen Mängel nach Ablauf der zwei Monate ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. 7. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, trägt der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze auch innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände bereits bei Übergabe vorlagen und nicht durch unsachgemäße Behandlung seitens des Verbrauchers eingetreten sind. 8. Erbringen wir gegenüber einem Kunden eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so ist der Kunde ohne gesonderte Fristsetzung berechtigt, von uns Schadensersatz zu verlangen, wenn wir die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen. Wegen der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache gelten die Beschränkungen nach Abs. 5 dieses Abschnitts. 9. Soweit in diesem Abschnitt bezüglich offensichtlicher Mängel nicht etwas anderes bestimmt wird, beträgt für Unternehmer die Verjährungsfrist von Sachmängelgewährleistungsansprüchen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. 11 Patentrechtlich und sortenrechtliche geschützte Sorten Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Sorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Kunden, wenn er als Unternehmer anzusehen ist, dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen. Der Kunde, der als Unternehmer anzusehen ist, verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahmen auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen. 12 Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss 1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen. 2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten nicht: - bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, - bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), - im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart wurde, - im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, - bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, - bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3. Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Abschnitts vorliegt, ist die Haftung von uns und unseren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn. 13 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
29 BAUMSCHULE MARTENS GbR Hofstraße 2a Westerstede-Hoheliet Tel Fax [email protected] Hollriede Tarbarg Halsbek Neuenburg e Harries Plantdesign GmbH & Co. KG Emden/ Leer A28 Linswege Spohle A28 Westerstede Oldenburg
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
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2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter der Bedingung, dass das Produkt unsererseits noch vorrätig oder lieferbar ist.
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Preisliste Tel Gärtner-Kunden Tel Privat-Kunden Fax
Preisliste 2017 Tel Gärtner-Kunden 061 401 33 36 Tel Privat-Kunden 061 405 13 36 Fax 061 401 33 75 E-Mail [email protected] Internet www.bauer-baumschulen.ch Seite 105 Acer campestre HEB/ 60/80
Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 06.08.2008) Aguti Produktentwicklung & Design GmbH Bildstock 18/3, D-88085 Langenargen - im Folgenden aguti Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
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2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden.
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2. Abweichenden Vorschriften des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
1 Allgemeines 1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern. Soll eine Bestimmung nur für
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