Kooperationsvereinbarung

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1 Kperatinsvereinbarung vn Frau/Herrn als Pastralassistent/in (im Flgenden PAss abgekürzt) Pastralhelfer/in (im Flgenden PastH abgekürzt) in der Pfarre / Regin mit als unmittelbar Vrgesetztem beginnend mit dem Arbeitsjahr. Vrbemerkungen Es wird empfhlen, den PGR in die Erstellung der Funktinsbeschreibung mit einzubeziehen der ihm zumindest den Inhalt der Funktinsbeschreibung zur Kenntnis zu bringen. Der Inhalt dieser Vereinbarung ist verbindliche Arbeitsgrundlage. Eine Veränderung in einzelnen Punkten der zur Gänze ist jederzeit möglich, bedarf jedch einer neuerlichen klaren Absprache zwischen unmittelbarem Vrgesetzten und PAss/PastH. Inhalte dieser Vereinbarung dürfen keinen anderen verbindlichen Regelungen (z.b. Kirchenrecht, Dienst- und Besldungsrdnung, Rechnungs- und Kassardnung,...) widersprechen. Es wird empfhlen, im Rahmen des jährlichen strukturierten Mitarbeiter/innen/gespräches eine Überprüfung und gegebenenfalls Adaptierung dieser Kperatinsvereinbarung vrzunehmen. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung der Kperatinsvereinbarung wenden Sie sich bitte an: 1. Funktin Betreuung der Pastralassistent/innen-Einsätze Ebendrferstraße 8/1/8, 1010 Wien Telefn: (01) Mail: [email protected] Der PAss/PastH ist vm Erzbischf zur Seelsrge in den jeweiligen Einsatzrt (Pfarre, Regin,...) gesandt. Diese Tätigkeit rientiert sich am Berufsbild und an den diözesanen Grundsätzen 1 für diesen Dienst und wird nach regelmäßiger Absprache und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen unmittelbaren Vrgesetzen ausgeübt. Der PAss/PastH ist laut PGR-Ordnung III.1.a) amtliches Mitglied des Pfarrgemeinderates. Ausgebildete PAss sind laut PGR-Ordnung III.4.a) auch Mitglied im PGR-Vrstand. (Bei mehreren PAss nur eine/r). Der PAss/PastH ist autmatisch Mitglied aller Gremien, Arbeitsgruppen und Teams, die unter die in Punkt 4 dieser Kperatinsvereinbarung beschriebenen Aufgabenbereiche fallen. Die Teilnahme an diesen Sitzungen gilt als Dienstzeit. 2. Dienstverhältnis Die/der PAss/PastH ist Dienstnehmer/in der Erzdiözese Wien. Nur der unmittelbare Vrgesetzte ist berechtigt der/dem PAss/PastH dienstliche Aufträge und Anweisungen zu erteilen. 1 Nähere Infrmatinen dazu unter ( PassEinsatz-Betreuung) 1

2 3. Aufgabenbeschreibung 3.1. Arbeitsschwerpunkte Flgende Arbeitsschwerpunkte werden der/dem PAss/PastH übertragen: A B C D E F G H I J 3.2. Aufgaben Mit den ben genannten Arbeitsschwerpunkten sind flgende knkrete Einzelaufgaben (mit möglichst genauer Beschreibung der Zuständigkeiten) verbunden: Zu A) Zu B) Zu C) Zu D) Zu E) Zu F) Zu G) Zu H) Zu I) Zu J) 2

3 3.3. Besndere Beauftragungen Die/der PAss hat die Befähigung für Kmmuninspendung innerhalb und außerhalb der Eucharistiefeier, Kmmuninspendung am Krankenbett und Leitung vn Wrtgttesdiensten mit Predigt. Für die Begräbnisleitung ist eine eigene Bestätigung erfrderlich Besndere Zusatzqualifikatinen 4. Aus- und Weiterbildung Die/der PAss/PastH ist verpflichtet, an den vm Pastralamt verbindlich vrgesehenen berufsbegleitenden Weiterbildungsveranstaltungen (z.b. Triennalkurs) teilzunehmen. Die Teilnahme gilt als Dienstzeit. Darüber hinaus wird der/dem PAss/PastH empfhlen, selbständig Weiterbildungsangebte wahr zu nehmen. Dafür stehen jedem/jeder Dienstnehmer/in laut Dienstrdnung 7,2 fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung für religiöse, berufliche, sziale und gesellschaftsplitische Weiterbildungen pr Jahr zur Verfügung. Die/der PAss/PastH kann die Themen dieser Bildungsveranstaltung(en) frei wählen. Über den Zeitpunkt dieser Bildungsfreistellung ist zwischen PAss/PastH und unmittelbarem Vrgesetzten das Einvernehmen herzustellen. Die Ksten für diese Bildungsveranstaltung(en) trägt die/der PAss/PastH selbst. Der/dem PAss/PastH ist nach Maßgabe der Arbeitssituatin eine Teilnahme an Veranstaltungen der Berufsgemeinschaft innerhalb der Dienstzeit zu ermöglichen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme vn Supervisin. Wird vn der/dem PAss/PastH die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung vm Vrgesetzten angerdnet, s gilt die Teilnahme an dieser Weiterbildungsveranstaltung als Dienstzeit. Die Ksten für diese Weiterbildungsveranstaltungen müssen vn der Dienststelle getragen werden. 5. Infrastruktur Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben steht der/dem PAss/PastH flgende Infrastruktur zur Verfügung: Arbeitsplatz (Schreibtisch,...) Telefn-, Fax-,... -benutzung PC-Benutzung, Internet, Mail,... Kpiermöglichkeit Zugangsmöglichkeiten zu anderen Räumen (Schlüssel) Behelfe, Literatur,... Materialien,... 3

4 6. Dienstbesprechungen Die/der PAss/PastH nimmt an den regelmäßigen Dienstbesprechungen aller hauptamtlichen Seelsrger/MitarbeiterInnen des Einsatzrtes teil. Inhalte der Besprechungen sind unter anderem: Arbeitskrdinatin, Besprechung der laufenden Arbeit und geplanten seelsrglichen Vrhaben, Reflexin, Feedback, Strukturiertes Mitarbeiter/innen/gespräch Auf Basis des Handbuches sind auch für den Einsatz vn PAss/PastH jährlich strukturierte Mitarbeiter/innen/gespräche mit dem unmittelbaren Vrgesetzten verbindlich vrgesehen. Infrmatinen und Unterlagen dazu finden Sie auf ( Persnalentwicklung) Das erste Mitarbeiter/innen/gespräch wird geführt am. 8. Snstige Vereinbarungen Weitere für die Zusammenarbeit wichtige Vereinbarungen... Das flgende (letzte) Blatt der Kperatinsvereinbarung ist bei der Ersterstellung und jeder Änderung der drt angeführten Inhalte vllständig ausgefüllt und unterschrieben an das Persnalreferat zu senden: 1010 Wien, Wllzeile 2, [email protected]; Fax: (01)

5 9. Arbeitszeit Aufgrund der Betriebsvereinbarung vm August 2011 gelten für den Einsatz der PAss/PastH in der territrialen Seelsrge (Pfarre, Pfarrverband, Seelsrgeraum, Dekanat, ) die drt beschriebenen Gleitzeitregelungen. Name der/des PAss/PastH: Beschäftigungsausmaß: Wchenstunden Fiktive Nrmalarbeitszeit (vgl. Betriebsvereinbarung 2.1.) Mntag vn bis = Stunden Dienstag vn bis = Stunden Mittwch vn bis = Stunden Dnnerstag vn bis = Stunden Freitag vn bis = Stunden Samstag vn bis = Stunden Snntag vn bis = Stunden Summe Stunden 9.2. Kernarbeitszeit (vgl. 2.2.) Mntag vn bis = Stunden Dienstag vn bis = Stunden Mittwch vn bis = Stunden Dnnerstag vn bis = Stunden Freitag vn bis = Stunden Samstag vn bis = Stunden Snntag vn bis = Stunden Summe Stunden 9.3. Abrechnungszeitraum (vgl. 2.2.) 6 Mnate (1. September bis Ende Februar und 1. März bis 31. August) 12 Mnate (1. September bis 31. August) Zutreffendes bitte ankreuzen. Die/der PAss/PastH ist verpflichtet schriftliche Zeitaufzeichnungen zu führen. Diese sllen in Dienstbesprechungen thematisiert werden, insbesndere Mehrdienstleistungen und Zeitausgleich. Der Urlaub ist zwischen unmittelbaren Vrgesetzten und PAss/PastH persönlich zu vereinbaren. Der/die PAss/PastH ist verpflichtet, den Urlaub über das Webprtal: ( Mitarbeiterdaten) einzugeben. Ort / Datum unmittelbarer Vrgesetzter PAss/PastH 5

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