Jahresbericht Friedensrichterämter der Stadt Zürich

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1 Friedensrichterämter der Stadt Zürich Jahresbericht 2015 Brunnen und Buche auf dem Höckler in Zürich 3 Schlichten statt Richten, ist als Grundsatz anerkannt: «Dem Entscheidverfahren geht ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus.» (Art. 197 ZPO) Friedensrichteramt der Stadt Zürich Kreise 3 und 9 Zurlindenstrasse 87, Postfach 9417, 8036 Zürich T , F friedensrichteramt3@zuerich.ch, Präsident Thomas Marthaler

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3 Zürich, März 2016 Liebe Leserin, lieber Leser Das Friedensrichteramt hat sich bewährt: wirkungsvoll, bürgernah, schnell und kostengünstig Nach 1800 wurde, dem Beispiel Frankreichs folgend, im Kanton Zürich das Friedensrichteramt eingeführt. Das Schlichtungsverfahren bietet den Rechtsuchenden grosse Vorteile. Hinsichtlich Zeit- und Kostenersparnissen bewährt sich die Institution im Rechtsalltag und dient auch juristisch weniger kundigen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Zürich als unkomplizierte Anlaufstelle. Die Wirksamkeit des Schlichtungsverfahrens ist ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden in der Stadt Zürich (64,3%) der Schlichtungsgesuche erfolgreich abgeschlossen. Die Rechtsuchenden schätzen das einfache und schnelle Verfahren und die verbindliche Differenzbereinigung. Die Friedensrichter zeigen den Parteien die Schwierigkeiten des Prozessverfahrens auf. Lange Prozesse verursachen einen unverhältnismässig grossen Aufwand, kosten Nervenkraft und generieren oft grosse Unkosten. Dank erfolgreichen Schlichtungsverfahren werden auch die oberen Gerichte entlastet. Die friedensrichterliche Tätigkeit ist eine der befriedigendsten Tätigkeiten in der Justiz. In kurzer Zeit, kann für die vom Konflikt belasteten Parteien eine beidseitig akzeptierte Lösung gefunden werden. Ich danke, im Namen der Friedensrichter des Bezirkes Zürich, dem Kanzleipersonal für die wertvolle Unterstützung bei der täglichen Arbeit und die gute Zusammenarbeit. Thomas Marthaler Friedensrichter, Präsident Bezirksverband Zürich Alle verwendeten Funktionsbezeichnungen beziehen sich gleichermassen auf Männer und Frauen. 3

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 3 Auf einen Blick: Zahlen und Fakten 5 1. Administration Friedensrichterämter Personelles Büroräume, Standort und Raumbedarf IT-Büromatik Ein Beispiel erfolgreicher Friedensrichtertätigkeit Geschäfte, Gesamtstatistik Überblick Gesamtstatistik Geschäftsverteilung auf die sechs städtischen Friedensrichterämter Erledigungen Kanton Zürich und Stadt Zürich Zivilklagen Arbeitsrechtliche Streitigkeiten Erledigungen durch Entscheid oder durch Urteilsvorschlag Audienzen (Gespräche und Rechtsauskünfte) Budgetierung und Rechnungslegung Berufsverbände Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Bezirks Zürich Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler (SVFV) Gesamtübersicht der städtischen Friedensrichterämter im Detail Anhang 4

5 Auf einen Blick: Zahlen und Fakten Im Jahr 2015 sind Schlichtungsgesuche erledigt worden. 88,6% der Schlichtungsgesuche wurden innert dreier Monate erstinstanzlich erledigt. 64,3% von Klagen wurden im Friedensrichterverfahren endgültig erledigt. 80,3% Von 310 Urteilsvorschlägen (Streitwert bis CHF 5 000) wurden nur 61, respektive 19,7% abgelehnt. 59,7% 613 von arbeitsrechtlichen Klagen erledigten die Friedensrichter abschliessend. 47 bis Der kleinste Streitwert der eingereichten Schlichtungsgesuche betrug CHF 47, der grösste CHF 136 Mio. 5

6 1. Administration 1.1 Friedensrichterämter (Funktion im Kollegium) Kreise 1+2 Friedensrichterin Kanzleisekretariat Kreise 3+9 Friedensrichter Kanzleisekretariat Kreise 4+5 Friedensrichter Kanzleisekretariat Kreise 6+10 Friedensrichter Kanzleisekretariat Kreise 7+8 Friedensrichterin Kanzleisekretariat Kreise Friedensrichter Kanzleisekretariat Ulmbergstrasse 1, Postfach 1700, 8027 Zürich T , F friedensrichteramt1@zuerich.ch Beatrice Hess Daniela Feldmann, Hildegard Rabet Zurlindenstrasse 87, Postfach 9417, 8036 Zürich T , F friedensrichteramt3@zuerich.ch Thomas Marthaler, lic.iur., Rechtsanwalt (Präsident) Sandro Marti, Kyriakos Papageorgiou Hohlstrasse 35, 8004 Zürich T , F friedensrichteramt4@zuerich.ch Heinz Bögle (Aktuar) Barbara Frey, Edith Schleifer Wipkingerplatz 5, Postfach 250, 8037 Zürich T , F friedensrichteramt10@zuerich.ch Robert Schönbächler Bernadette Bühlmann, Maja Begni Dufourstrasse 35, Postfach 370, 8034 Zürich T , F friedensrichteramt7@zuerich.ch Susann L. Pflüger (Quästorin) Susanne Keller, Denise Pasteur Geschäftshaus Flora, Schwamendingenstrasse 10, 8050 Zürich T , F friedensrichteramt11@zuerich.ch Beat Jaisli Franziska Mäder, Monika Wachter 6

7 1.2 Personelles 2015 war ein Wahljahr. Als Nachfolgerin von Friedensrichter Hansruedi Lienhard (1+2) wurde Beatrice Hess, 1960, Dr. phil. Organisationsberaterin, FDP gewählt. Die bisherigen Amtsträger Thomas Marthaler (3+9), Heinz Bögle (4+5), Robert Schönbächler (6+10), Susann L. Pflüger (7+8) und Beat Jaisli (11+12) wurden anlässlich der Erneuerungswahl am 8. März 2015 von den Stimmbürgern für die Amtsdauer 2015 bis 2021 in ihren Ämtern bestätigt. Obwohl über 80 Prozent aller Menschen in der Schweiz online sind, suchen die Rechtsuchenden meist per Post, telefonisch oder persönlich am Schalter den Erstzugang zu den Friedensrichterämtern. Für einen guten Erstkontakt sind die Friedensrichterämter daher auf serviceorientiertes Kanzleipersonal angewiesen. Der Personalbestand ist mit 16,2 Stellenwerten unverändert. Beschäftigt sind 2 Friedensrichterinnen, 4 Friedensrichter, 10 Kanzleisekretärinnen und 2 Kanzleisekretäre. Im Kreis 4+5 feierte am 1. April 2015 Frau Barbara Frei ihr 35-jähriges und am 1. Dezember 2015 Frau Edith Schleifer ihr 40-jähriges Dienstjubiläum. Ich danke beiden für ihren wertvollen Einsatz und ihre Treue. 1.3 Büroräume, Standort und Raumbedarf Die Friedensrichterämter sind in den einzelnen Quartieren an zentraler Lage zu finden und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die Räumlichkeiten präsentieren sich Besuchern und Personal von der besten Seite. Im März teilte die Post dem Friedensrichteramt Zürich 4+5 mit, dass die Postfächer in der Post Aussersihl an der Molkenstrasse per 31. Januar 2016 aufgehoben würden. Als Ersatz wurden Postfächer bei den Poststellen Limmatplatz, Wiedikon oder Sihlpost angeboten, was keine akzeptable Alternative darstellte. Nach langwierigen Verhandlungen, zusammen mit den Verantwortlichen der Kreisschulpflege Limmattal, des Betreibungsamtes 4 sowie des Kreisbüros 4, konnte mit der Post eine für alle Beteiligten sinnvolle Vereinbarung getroffen werden. Bis auf weiteres werden sämtliche Ämter im städtischen Amtshaus Kollerhof ihre Post am Vormittag direkt an ihrem jeweiligen Schalter zugestellt bekommen. 1.4 IT-Büromatik Wie alle Erbringer von Dienstleistungen sind die Friedensrichterämter auf funktionierende IT-Anlagen und anwenderfreundliche Software angewiesen. An der Stelle sei der Organisation und Informatik der Stadt Zürich (OIZ) sowie Hansueli Rickli von der Marketing + Technik Rickli GmbH für ihre wertvolle Unterstützung gedankt. Der Online-Gerichts-Postversand ist nach über fünf Jahren Erfahrungen noch immer störungsanfällig, was die zahlreichen Nachforschungsbegehren nach verlorener Post gegenüber der Schweizerischen Post AG belegen. Die Leistungen der Post sind weder schneller noch billiger als früher. Im Gegenteil, sie erfordern einen deutlichen Mehraufwand für die Kunden. Die Möglichkeit die Klageeinreichung über den elektronischen Weg vorzunehmen ist bei allen Friedensrichterämtern sichergestellt. Digitale Signaturen erlauben es, juristische Dokumente im Verkehr mit den Gerichten und mit den Friedensrichterämtern elektronisch zu übermitteln (Art. 139 ZPO). Anzumerken ist, dass die Anwälte im Kontakt mit den Friedensrichterämtern noch selten vom elektronischen Verkehr Gebrauch machen. 7

8 1.5 Ein Beispiel erfolgreicher Friedensrichtertätigkeit. Mit einem Vergleich wurden sowohl ein Zivil- wie auch ein Strafverfahren erledigt. Ein Bericht in der NZZ vom 26. Oktober 2015: 8

9 2. Geschäfte, Gesamtstatistik 2.1 Überblick Im fünften Jahr nach der Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) sind mit Schlichtungsgesuchen ungefähr gleich viele, wie im Vorjahr eingereicht worden (2014: 3 222). Mit den vom Vorjahr übertragenen Klagen wurden total erledigt (2014: 3 176). Die friedensrichterlichen Verhandlungen erfordern ein hohes Mass an Aufmerksamkeit. Der Grundsatz «Schlichten statt Richten» oder «Vermitteln statt Richten» stellt eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe dar. Einfühlungsvermögen, Geduld und Zeit sind meist der Schlüssel für einen Verhandlungserfolg. Ziel ist es in den Verhandlungen zu einem von beiden Seiten unterzeichneten, nachhaltigen Vergleichsabschluss zu kommen. Dabei müssen sämtliche strittigen Punkte erfasst werden und die Vergleichsregelung redigiert und eindeutig sein. Falls ein vorgetragener Sachverhalt jedoch zeigt, dass keine Anspruchsgrundlage vorliegt, kann der Klägerschaft ein Klagerückzug nahegelegt werden oder wenn ein Anspruch ausgewiesen erscheint, sollte dem Beklagten klar gemacht werden, dass eine Anerkennung zum Zeitpunkt des Schlichtungsverfahrens für alle günstiger ist. Das Verfahren wird vor dem Friedensrichter durch Rückzug, Anerkennung, Vergleich, einen Urteilsvorschlag oder ein Urteil abgeschlossen. Die durchschnittliche Erfolgsquote aller Ämter beträgt 64,3%. Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr (65,0%) praktisch gleich geblieben. Falls keine Einigung erzielt werden kann, stellt der Friedensrichter eine Klagebewilligung ans Bezirksgericht aus. Seit 2011 sind im Schlichtungsverfahren auch Anwälte und Begleitpersonen zugelassen. Bei einem Drittel der Verfahren, insgesamt in Fällen (2014: 1 056), liessen sich die Parteien durch einen Rechtsbeistand begleiten oder vertreten. In über 857 Fällen (2014: 772) liessen sich die Rechtsuchenden von einer Vertrauensperson begleiten. Leicht zugenommen haben sodann die Rechtshilfegesuche. In 158 Fällen (2014: 126) musste durch die Polizei oder durch den Gemeindeammann die Zustellung der Vorladungen vorgenommen werden (Art. 138 ZPO, 121 GOG). Administrativ besonders aufwändig sind auch die vereinzelt notwendigen internationalen Rechtshilfegesuche/-verfahren. 9

10 2.2 Gesamtstatistik 2015 Schlichtungsverfahren aller Ämter Streitgegenstand unbestimmt Streitwert in CHF über Subtotal Subtotal in % Verfügung Rückzug, Gegenstandslos, Nichteintreten Forderungen ,7 Forderung Arbeitsrecht ,1 Übriges ,9 Total ,7 Verfügung Anerkennung Forderungen ,9 Forderung Arbeitsrecht ,6 Übriges ,1 Total 143 4,6 Verfügung Vergleich Forderungen ,5 Forderung Arbeitsrecht ,9 Übriges ,4 Total ,8 Urteilsvorschlag akzeptiert Forderungen ,9 Forderung Arbeitsrecht ,0 Übriges Total 249 8,0 Entscheid (Urteil) Forderungen ,9 Forderung Arbeitsrecht ,1 Übriges Mit Begründung ,3 Total 38 1,2 Klagebewilligung / abgelehnter Urteilsvorschlag Forderungen ,6 Forderung Arbeitsrecht ,3 Übriges Total 61 2,0 Klagebewilligung Forderungen ,0 Forderung Arbeitsrecht ,9 Übriges ,8 Total ,7 Gesamttotal Forderungen ,6 Forderung Arbeitsrecht ,9 Übriges ,3 Gesamttotal ,0 Stufe Friedensrichter, abschliessend erledigt Fälle 64,3% Klagebewilligung Fälle 35,7% Total Fälle 100,0% 10

11 2.3 Geschäftsverteilung auf die sechs städtischen Friedensrichterämter Erledigungen Kreise Total in % Forderungen etc ,1 Entscheid (Urteil) ,2 Urteilsvorschlag akzeptiert ,9 Urteilsvorschlag abgelehnt ,6 Arbeitsrecht ,9 Entscheid (Urteil) ,1 Urteilsvorschlag akzeptiert ,0 Urteilsvorschlag abgelehnt ,3 Total ,0 Total Total Total Erledigungen Kanton Zürich und Stadt Zürich 12'000 10'000 8'000 6'000 4'000 2' Kanton 9'812 9'806 8'554 8'814 9'063 8'458 8'278 Stadt 3'215 3'115 3'104 3'389 3'613 3'176 3'125 Von Klagen im Kanton Zürich sind oder 37,7% in der Stadt Zürich erledigt worden. Die Erledigungsquoten sind in der Stadt (64,3%) und im Kanton Zürich (65,0%) ähnlich. 11

12 2.5 Zivilklagen Total Fälle, 67,0% der erledigten Klagen, betrafen Konflikte des alltäglichen Lebens: Forderungsklagen, Klagen aus Stockwerkeigentum, Nachbarschaftsklagen, erbrechtliche Klagen, Testamentsanfechtungen, Persönlichkeitsschutzklagen aber auch Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen. In den Kreisen 1+2 und 4+5 beantragten Bankangestellte, Arbeitgebern zu verbieten Angaben ihrer Tätigkeit rechtshilfeweise an die Strafverfolgungsbehörden in die USA zu übermitteln. Bei diesen Schlichtungsverhandlungen hatten die Friedensrichter keinen Spielraum eine Einigung herbeizuführen, weil die Banken darauf beharrten die Angaben auszuliefern, um an den Vergleichen mit den amerikanischen Behörden zugelassen zu werden. Es handelte sich um über hundert Fälle, wo die Ämter nur als Durchlauferhitzer walteten und Klagebewilligungen ausstellen mussten. Solche Fälle gehören auch zum Alltag eines Friedensrichters. Die Streitwerte bewegten sich zwischen CHF 47 und CHF 136 Mio., wobei nicht immer die Höhe des Streitwertes für die Intensität der Auseinandersetzung massgebend ist. Auch Angelegenheiten mit geringfügigem Streitwert können Parteien emotional und tatsächlich stark involvieren. Häufiger wurden negative Feststellungsklagen eingereicht, hier wird eine Betreibung als ungerechtfertigt erachtet und von den Betroffenen die Bereinigung des Betreibungsregisters verlangt. 2.6 Arbeitsrechtliche Streitigkeiten Im Berichtsjahr haben im Vergleich zu den beiden Vorjahren die Anzahl arbeitsrechtlicher Streitigkeiten wiederum leicht auf Fälle (33,0%) zugenommen. Betroffene besuchen häufig die Rechtsauskunftstelle beim Arbeitsgericht Zürich und werden über die Rechtslage aufgeklärt. Dadurch sind sie in der Lage, ihre Ansprüche besser einzubringen. Diese Auskunftsstelle entlastet und unterstützt die Friedensrichter in der täglichen Aufgabenerfüllung erheblich. Bei den Verfahren fällt auf, dass sich Unternehmungen auch von älteren, zum Teil langjährigen Mitarbeitern trennen. Auch renommierte Dienstleister trennen sich von über 50-jährigen Mitarbeitern. Beim heutigen Stellenmarkt ist es für diese Personengruppe nicht einfach eine neue Anstellung zu finden. Die hohe Erledigungsquote von arbeitsrechtlichen Konflikten durch die Friedensrichter hat zur Folge dass die Klageeingänge beim Arbeitsgericht Zürich seit dem Jahr 2011 massiv zurückgegangen sind. 2.7 Erledigungen durch Entscheid (Streitwert bis CHF 2000) oder durch Urteilsvorschlag (Streitwert bis CHF 5000) Die ZPO hat den Schlichtungsstellen neue Kompetenzen zugewiesen, wie zum Beispiel Urteile bis CHF zu fällen und den Parteien Urteilsvorschläge bei Streitwerten bis CHF zu unterbreiten. Diese Instrumente bewirken, dass Streitigkeiten von den Friedensrichtern im Bezirk Zürich häufig abschliessend erledigt werden. Nur in 38 Geschäften, 1,2% aller Fälle, wurde ein Entscheid verlangt (Vorjahre: 90, 153, 140, 163). Die geringe Anzahl von Urteilen hat insofern mit der erhöhten Spruchkompetenz zu tun. In den Schlichtungsverhandlungen kann den Parteien aufgezeigt werden, wie ein Entscheid möglicherweise ausfallen würde. Somit erhalten die Parteien eine bessere Entscheidungsgrundlage um eine Klage zurückzuziehen oder einen Anspruch anzuerkennen. Weiter kann der Friedensrichter den Parteien in allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF einen Urteilsvorschlag unterbreiten (vgl. Art. 210 f. ZPO). Insgesamt wurde den Parteien 249 Mal (2014: 347) ein Urteilsvorschlag unterbreitet. 12

13 Lediglich in 61 Fällen (24,5%) haben eine, oder evtl. auch beide Parteien diesen Vorschlag innert 20 Tagen abgelehnt. Somit erlangten 75,5% der Urteilsvorschläge die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids (Art. 211 Abs. 1 ZPO). 2.8 Audienzen (Gespräche und Rechtsauskünfte) Auskünfte oder erbetene Termine, die über eine blosse Auskunftsgabe oder Formularerklärung hinausgingen, sind gegenüber dem Vorjahr von 411 auf 383 leicht gesunken. Die Friedensrichter geben Ratsuchenden Auskunft über den Ablauf der Verfahren, die Höhe der Gebühren und kennen hilfreiche Adressen (Psychiater, Ärzte, Pfarrer, Kinder- und Jugendhilfezentren, Fürsorgeinstitutionen, Juristen, Mediatoren, Eheberater etc.). Die durchschnittliche zeitliche Belastung je Geschäft beträgt rund eine halbe Stunde. Besonders oft verweisen die Friedensrichterämter die Rechtsuchenden an die bewährte, unentgeltliche Rechtsauskunft in der Stadt Zürich. Der vorliegende Jahresbericht enthält zwar viele Angaben und Zahlen. Diese Zahlen sind aber nur bedingt aussagekräftig. So kann es für die beteiligten Parteien am sinnvollsten sein wenn eine Angelegenheit überhaupt nicht in der Statistik eines Amtes erscheint. Wenn ein Friedensrichter schon vor Klageeinreichung eine Partei überzeugen kann, dass gar kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch besteht oder keine aussagekräftigen Beweismittel zur Hand sind und daher auf eine Schlichtungsverhandlung und einen Prozess besser verzichtet werden sollte. Zahlen und Statistiken lassen auch bei den Friedensrichterämtern keine abschliessenden Einsichten zu und bieten Interpretationsspielraum. 13

14 3. Budgetierung und Rechnungslegung Die sechs Friedensrichterämter sind selbstständig verantwortlich für die Budgetierung, die Rechnungslegung sowie für die Buch- und Kassaführung. Die Rechnung 2015 hat bei einem Aufwand von CHF 3,83 Mio. und einem Ertrag von CHF 1,26 Mio. in einem Aufwandüberschuss von CHF 2,57 Mio. resultiert. Der Kostendeckungsgrad liegt bei 32,0%. Diese Zahl scheint nicht allzu hoch. Aber hoheitliche Aufgaben müssen auch bei tiefer Kostendeckung vollzogen werden. Gesamtwirtschaftlich stellt eine funktionierende Streiterledigungskultur und damit Rechtsfriede einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil dar. Die von den Parteien bzw. von deren Vertretern beantragten unentgeltliche Prozessführung bzw. unentgeltliche Rechtspflege wurde in 19 Fällen (2014: 25) bewilligt. Gemäss 128 GOG werden diese Gesuche neu beim Bezirksgericht Zürich eingereicht. Die erstinstanzlich anfallenden Kosten gehen bei einer Bewilligung des Gesuches zu Lasten des zuständigen Friedensrichteramtes. Der Totalbetrag zu Lasten der Stadt Zürich betrug im Jahr 2015 CHF (2014: CHF ). Bei Streitigkeit im Entscheidverfahren (Art. 113 und Art. 114 ZPO) werden bei der Schlichtung aus dem Arbeitsverhältnis sowie nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 bis zu einem Streitwert von CHF 30'000 von den Parteien keine Gerichtskosten erhoben. In rund 89,5% bzw. in total 919 (2014: 881) von insgesamt (2014: 904) arbeitsrechtlichen Verfahren konnten somit keine Gebühren erhoben werden. Diese Kosten machen immerhin einen Betrag von CHF 394'905 aus und sind durch die Gemeinde zu tragen. 14

15 4. Berufsverbände 4.1 Verband Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Bezirks Zürich Neben den regelmässigen Arbeitssitzungen der städtischen Friedensrichter wird auch der Kontakt mit den ehemaligen Behördenmitgliedern Friedensrichterin Marianne Dahinden und zu Xaver Bühler, Max Munz und zum früheren Friedensrichter von Oetwil an der Limmat, Heinz Schmid, gepflegt. Die Generalversammlung vom 14. April 2015 durfte in der Swissmill Zürich im Kreis 5 durchgeführt werden. Die Friedensrichter wurden mit der Anwesenheit von Obergerichtspräsident Rolf Näf beehrt. Elf weitere Gäste nahmen an der GV sowie an der interessanten Führung der «Schweizer Mühle» teil. Es mussten die Rücktritte des Präsidenten Robert Schönbächler und vom Aktuar Hansruedi Lienhard akzeptiert werden. Robert Schönbächler wurde für sein dreizehnjähriges Präsidium ebenso verdankt, wie auch Hansruedi Lienhard für seine Tätigkeit als Aktuar. Als Ersatz wurden Thomas Marthaler zum Präsidenten und Heinz Bögle als Aktuar für jeweils zwei Jahre gewählt. Susann Pflüger stellte sich für eine weitere Amtsdauer als Quästorin zur Verfügung. Das gemeinsame Essen wurde bei guter Stimmung in einer gemütlichen Atmosphäre in der Pizzeria Mediterraneo an der Hönggerstrasse 43 in Wipkingen eingenommen. Am 9. Dezember 2015 organisierte Friedensrichter Beat Jaisli im Restaurant Perron 9 beim Bahnhof Oerlikon das Weihnachtsessen. Diese Liegenschaft war im 2011 wegen der Verbreiterung des Zugtrasses verschoben worden. Rolf Iten, der Geschäftsführer der für die Verschiebung der MFO-Liegenschaft verantwortlichen Firma, erläuterte in einem interessanten Vortrag, die grösste je durchgeführten Verschiebung einer Liegenschaft in Europa Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich Am 1. Juni 2015 fand in Dübendorf unter dem Vorsitz von Urs Wicki, dem Präsidenten des Kantonalverbandes, die Präsidentenkonferenz statt. Urs Wicki kündigte auf die ordentliche Generalversammlung vom 30. Oktober 2015 in Zürich seinen Rücktritt an. Am 30. Oktober 2015 führte der Bezirk Zürich die GV des Verbandes der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich durch. Robert Schönbächler stellte mit viel Geschick und Einsatz ein grossartiges Programm auf die Beine. Die Versammlung und der Apéro fanden im Zürcher Rathaus statt und die Gesellschaft verschob sich nach den individuell besuchten Führungen (Turmbesteigung St. Peter, Besichtigung Stadtmodell, Wasserkirche im Amtshaus IV, Besichtigung Grossmünsters sowie Museum Stadtpolizei Zürich) zum gemeinsamen Nachtessen im Zunfthaus zur Waag. Vielen Dank an Robert Schönbächler für die einwandfreie Organisation und Durchführung des Anlasses. Regula Berger, Friedensrichterin Boppelsen, wurde an der GV zur Nachfolgerin von Urs Wicki gewählt. Ich wünsche ihr an dieser Stelle viel Freude im Amt. Im Vorstand des Kantonalverbandes sind die Stadtzürcher Friedensrichter seit dem Rücktritt von Hansruedi Lienhard nicht mehr vertreten. 15

16 4.3 Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler (SVFV) Friedensrichter Heinz Bögle ist neu Delegierter im Schweizerischen Verband der Friedensrichter und Vermittler (SVFV). Der Kantonalverband Zürich wird durch Friedensrichter Enrico Denicolà, Geroldswil im Vorstand vertreten. Mehr Informationen unter: Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit unseres Berufsstandes und empfehle Ihnen für aktuelle Informationen unsere Homepage: Thomas Marthaler Friedensrichter, Präsident Bezirksverband Zürich 16

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