«Dem Entscheidverfahren geht ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus.» Art. 197 ZPO

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1 Friedensrichterämter der Stadt Zürich Jahresbericht 2018 Zürich Bellevue vom Seebecken Schlichten statt Richten «Dem Entscheidverfahren geht ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus.» Art. 197 ZPO Friedensrichteramt der Stadt Zürich Kreise 3 und 9 Zurlindenstrasse 87, Postfach 9417, 8036 Zürich Tel , friedensrichteramt3@zuerich.ch, 1

2 Zürich, Januar 2019 Liebe Leserin, lieber Leser Das Friedensrichteramt: wirkungsvoll, bürgernah, schnell und kostengünstig Schlichtungsverfahren sichern den niederschwelligen Zugang zur Rechtspflege und entlasten die Zürcher Gerichte wirkungsvoll Das Schlichtungsverfahren bietet grosse Vorteile. Zürcherinnen und Zürcher schätzen das einfache, schnelle Verfahren und die verbindliche Differenzbereinigung. Lange Prozesse verursachen grossen Aufwand, kosten Nervenkraft und generieren oft grosse Unkosten. Schlichtungsverfahren mit befriedigenden Ergebnissen für die Streitparteien, sichern den niederschwelligen Zugang zur Rechtspflege und entlasten Zürcher Gerichte wirkungsvoll. Die Parteien können für Gebühren zwischen CHF 65 und CHF einen Prozess vermeiden und eine Streitigkeit günstig beenden. Dieser Vorteil ist mit Blick auf die gestiegenen Gerichtsgebühren beachtlich. Die Schlichtungsverfahren waren auch im Berichtsjahr sehr wirksam wurden in der Stadt Zürich (66.9%) der Schlichtungsgesuche auf Stufe Friedensrichteramt, endgültig abgeschlossen. Auch dem Anspruch einer raschen Streitbeilegung wurde nachgelebt, 87.4% der Verfahren wurden innert drei Monaten nach Klageeinleitung abgeschlossen. Oft überlegen sich die klagenden Parteien nach dem Vermittlungsversuch, ob sich der Gang vor Gericht wirklich lohnt, was einen weiteren Nutzen der niederschwelligen Konfliktlösung belegt. Im besten Fall erscheint eine Streitigkeit überhaupt nicht in der Statistik. Wenn ein Friedensrichter eine Partei überzeugen kann, dass gar kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch besteht oder keine aussagekräftigen Beweismittel zur Hand sind und daher auf eine Schlichtungsverhandlung und einen Prozess besser verzichtet werden sollte, um Zeitbudget, Brieftasche und Nerven zu schonen. Die friedensrichterliche Tätigkeit ist eine dankbare Tätigkeit. In kurzer Zeit kann für die vom Konflikt belasteten Parteien eine beidseitig akzeptierte Lösung gefunden werden. Hinweis für einen guten Vergleich ist die ungefähr gleich grosse Unzufriedenheit der Parteien mit der getroffenen Vereinbarung. Ich danke im Namen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Bezirkes Zürich dem Kanzleipersonal für die wertvolle Unterstützung bei der Arbeit und für die gute Zusammenarbeit. Thomas Marthaler Friedensrichter, Präsident Bezirksverband Zürich 2

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Auf einen Blick: Zahlen und Fakten 4 1. Administration Personelles Standorte, IT-Büromatik Geschäfte, Gesamtstatistik Überblick Gesamtstatistik Geschäftsverteilung auf die sechs städtischen Friedensrichterämter Erledigungen Kanton Zürich und Stadt Zürich Zivilklagen Arbeitsrechtliche Streitigkeiten Erledigungen durch Entscheid oder durch Urteilsvorschlag Audienzen (Gespräche und Rechtsauskünfte) Budgetierung und Rechnungslegung 9 4. Berufsverbände Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Bezirks Zürich Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler (SVFV)... 9 Gesamtübersicht Anhang 1 Friedensrichterämter Anhang 2 3

4 Auf einen Blick: Zahlen und Fakten wurden Schlichtungsgesuche erledigt. 87.5% der Gesuche wurden innert 3 Monaten erledigt. 65.7% Erledigungsquote: von Klagen wurden im Friedensrichterverfahren endgültig erledigt. 84.7% 187 von 221 Urteilsvorschläge wurden akzeptiert. 63.4% 647 von arbeitsrechtlichen Klagen erledigten die Friedensrichter abschliessend. 37.1% Arbeitsrechtliche Klagen von Klagen 30 bis Streitwerte der Verfahren: von 30 CHF bis 250 CHF Mio. 4

5 1. Administration 1.1 Personelles Im Frühjahr beendete Robert Schönbächler (CVP) seine Karriere und die ehemalige Bezirksrätin Christine Stokar von Neuforn (SP) trat in den Kreisen seine Nachfolge an. Frau Stokar von Neuforn startete erfolgreich und wir wünschen ihr Befriedigung im Amt. Unserem verdienstvollen Kollegen und langjährigem Bezirkspräsidenten, Robert Schönbächler wünschen wir viele schöne Jahre im wohlverdienten Ruhestand. Der Personalbestand in den sechs Ämtern ist mit 16,2 Stellenwerten unverändert. Beschäftigt sind 3 Friedensrichterinnen, 3 Friedensrichter, 10 Kanzleisekretärinnen und 2 Kanzleisekretäre. 1.2 Standorte, IT-Büromatik. Die Friedensrichterämter sind in den Quartieren an zentraler Lage zu finden und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar Wie alle Erbringer von Dienstleistungen sind die Friedensrichterämter auf funktionierende IT-Anlagen und anwenderfreundliche Software angewiesen. Der Organisation und Informatik der Stadt Zürich (OIZ) sowie Hansueli Rickli von Marketing + Technik Rickli GmbH sei für ihre wertvolle Unterstützung gedankt. Im Berichtsjahr musste die Buchhaltung für das Jahr 2019 auf die Kontenführung hrm 2 umgestellt werden. 2. Geschäfte, Gesamtstatistik 2.1 Überblick Im Jahr 2018 wurden Schlichtungsgesuche erledigt (2017: 2 911). Diese Anzahl entspricht etwa 37% der im gesamten Kanton Zürich behandelten Schlichtungsgesuche. Die Verfahren werden durch Rückzug, Anerkennung, Vergleich, einen Urteilsvorschlag oder ein Urteil abgeschlossen. Die durchschnittliche Erfolgsquote aller Ämter beträgt 65.7%. Dieser Wert ist praktisch gleich wie im Vorjahr (66.2%). Falls keine Einigung erzielt werden kann, stellt der Friedensrichter/die Friedensrichterin eine Klagebewilligung ans Bezirksgericht Zürich aus. Seit 2011 sind im Schlichtungsverfahren auch Anwältinnen und Anwälte und Begleitpersonen zugelassen. Bei 38.4% der Verfahren, insgesamt in Fällen (2017: 1 263), liessen sich die Parteien durch einen Rechtsbeistand begleiten oder vertreten. In 788 Fällen (2017: 854) liessen sich die Rechtsuchenden von einer Vertrauensperson begleiten. Erfolgreiche Streitbeilegung in Sitzungen mit mehr als drei Personen im Raum, erfordern oft einiges an Diplomatie und Verhandlungsgeschick. Administrativ besonders aufwändig sind die vereinzelt notwendigen internationalen Rechtshilfegesuche/-verfahren. Leicht abgenommen haben sodann die Rechtshilfegesuche. In 188 Fällen (2017: 247) musste die Zweitzustellung an beklagte Parteien mit Domizil in der Schweiz mit Rechtshilfegesuch durch die Polizei oder durch den Gemeindeammann vorgenommen werden (Art. 138 ZPO, 121 GOG). An dieser Stelle möchte ich den Teams der Stadtpolizei für ihre wertvolle Arbeit danken. 5

6 2.2 Gesamtstatistik 2018 Schlichtungsverfahren aller Ämter Streitgegenstand unbestimmt Streitwert in CHF über Subtotal Subtotal in % Verfügung Rückzug, Gegenstandslos, Nichteintreten Forderungen Forderung Arbeitsrecht Übriges Total Verfügung Anerkennung Forderungen Forderung Arbeitsrecht Übriges Total Verfügung Vergleich Forderungen Forderung Arbeitsrecht Übriges Total Urteilsvorschlag akzeptiert Forderungen Forderung Arbeitsrecht Übriges Total Entscheid (Urteil) Forderungen Forderung Arbeitsrecht Übriges Mit Begründung Total Klagebewilligung / abgelehnter Urteilsvorschlag Forderungen Forderung Arbeitsrecht Übriges Total Klagebewilligung Forderungen Forderung Arbeitsrecht Übriges Total Gesamttotal Forderungen Forderung Arbeitsrecht Übriges Gesamttotal Stufe Friedensrichter, abschliessend erledigt Fälle Klagebewilligung 944 Fälle Total Fälle 100% 6

7 2.3 Geschäftsverteilung auf die sechs städtischen Friedensrichterämter Erledigungen Kreise Total in % Forderungen etc Entscheid (Urteil) Urteilsvorschlag akzeptiert Urteilsvorschlag abgelehnt Arbeitsrecht Entscheid (Urteil) Urteilsvorschlag akzeptiert Urteilsvorschlag abgelehnt Total Total Total Total Erledigungen Kanton Zürich und Stadt Zürich 10'000 9'000 8'000 7'000 6'000 5'000 4'000 3'000 2'000 1' Kanton 9'063 8'458 8'278 8'036 7'763 7'447 Stadt 3'613 3'176 3'125 2'972 2'911 2'753 Von im Kanton Zürich sind oder 37,0% der Klagen in der Stadt Zürich erledigt worden. Die Erledigungsquote in der Stadt Zürich (65.7%) entspricht dem kantonalen Durchschnitt (64.8%). 7

8 2.5 Zivilklagen Streitigkeiten betrafen Konflikte aus dem Alltag: Forderungsklagen, Klagen aus Stockwerkeigentum, Nachbarschaftsklagen, erbrechtliche Klagen, Persönlichkeitsschutzklagen aber auch Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen. Die Streitwerte bewegten sich zwischen CHF 30 und CHF 250 Mio., wobei nicht immer die Höhe des Streitwertes für die Intensität der Auseinandersetzung massgebend ist. Auch Angelegenheiten mit geringfügigem Streitwert können Parteien emotional und tatsächlich stark involvieren. 2.6 Arbeitsrechtliche Streitigkeiten Die Anzahl arbeitsrechtlicher Streitigkeiten haben mit Fällen (Vorjahr 1 050) leicht abgenommen. Der Trend, sich auch von älteren, langjährigen Mitarbeitenden zu trennen, hält an. Auch über 50-jährige Mitarbeitende werden entlassen. Beim heutigen Stellenmarkt ist es für diese Personengruppe nicht einfach eine neue Anstellung zu finden. Auch ein zweiter Trend hält an: In typischen Frauenberufen sind die Arbeitsbedingungen, trotz Gesamtarbeitsverträgen ziemlich anspruchsvoll. Sowohl in der Reinigungsbranche, im Gastgewerbe als auch im Verkauf lastet hoher Druck auf dem Personal. Anstellungen auf Abruf und mit Jahreseinkommen unter dem Koordinationsabzug führen dazu, dass sich die Prekarisierung dieser Beschäftigten, vor allem von Frauen, auch im Rentenalter fortsetzt. 2.7 Entscheid Streitwert bis CHF 2 000, Urteilsvorschlag Streitwert bis CHF Die ZPO weist den Schlichtungsstellen die Kompetenz zu, Urteile bis CHF zu fällen. Bei 100 Geschäften, 3.6% aller Fälle, wurde ein Entscheid verlangt. Die geringe Anzahl Urteile ist darauf zurück zu führen, dass die Vermittelnden den Parteien aufzeigen, wie ein Entscheid möglicherweise ausfallen würde. Somit erhalten die Parteien eine bessere Entscheidungsgrundlage um eine Klage zurückzuziehen oder einen Anspruch anzuerkennen. Weiter kann der Friedensrichter/die Friedensrichterin den Parteien in allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF einen Urteilsvorschlag unterbreiten (vgl. Art. 210 f. ZPO). Insgesamt wurde den Parteien in 221 Fällen (2017: 182, 2016: 226, 2015: 310, 2014: 347) ein Urteilsvorschlag unterbreitet. Lediglich in 34 Fällen (15.3%) wurden diese Vorschläge innert 20 Tagen abgelehnt. 84.7% der Urteilsvorschläge erlangten somit die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids. 2.8 Audienzen (Gespräche und Rechtsauskünfte) Auskünfte oder erbetene Termine, die über eine blosse Auskunftsgabe oder Formularerklärung hinausgingen, sind mit 287, gegenüber dem Vorjahr 348, etwas rückläufig. Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter geben Ratsuchenden Auskunft über den Ablauf der Verfahren, die Höhe der Gebühren und kennen hilfreiche Adressen (Psychiater, Ärztinnen, Pfarrer, Kinder- und Jugendhilfezentren, Fürsorgeinstitutionen, Juristinnen, Mediatoren, Eheberater etc.). Die durchschnittliche zeitliche Belastung je Geschäft beträgt rund 20 Minuten. Besonders oft verweisen die Friedensrichterämter die Rechtsuchenden an die bewährte, unentgeltliche Rechtsauskunft in der Stadt Zürich. 8

9 3. Budgetierung und Rechnungslegung Die sechs Friedensrichterämter sind selbstständig verantwortlich für die Budgetierung, die Rechnungslegung sowie für die Buch- und Kassaführung. Die Rechnung 2018 hat bei einem Aufwand von CHF 3.79 Mio. und einem Ertrag von CHF 1.16 Mio. in einem Aufwandüberschuss von CHF 2.55 Mio. resultiert. Der wohlfeile Zugang zum Recht hat Verfassungsrang. Dieser Grundsatz erklärt auch den relativ geringen Kostendeckungsgrad von 31%. Der Möglichkeit, das Resultat der Ämter mit höheren Einnahmen zu verbessern, sind durch die Gebührenverordnung des Obergerichtes des Kantons Zürich enge Grenzen gesetzt. Die Schlichtungsbehörden müssen auch bei tiefer Kostendeckung gute Arbeit liefern. Gesamtwirtschaftlich stellt eine funktionierende Streiterledigungskultur und der damit verbundene Rechtsfriede, einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil dar. 4. Berufsverbände 4.1 Verband Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Bezirks Zürich Neben den regelmässigen Arbeitssitzungen wird auch der Kontakt mit den ehemaligen Behördenmitgliedern Marianne Dahinden, Xaver Bühler, Max Munz, Hansruedi Lienhard und Heinz Schmid ehemals Oetwil an der Limmat gepflegt. Die Generalversammlung wurde am 30. März 2018 auf dem Uto Kulm in Anwesenheit von Regierungsrätin Jacqueline Fehr durchgeführt. Am 26. April 2018 feierten wir mit Robert Schönbächler nach 25-jähriger Tätigkeit als Friedensrichter, auf dem 118 Meter hohen Swissmill-Tower, seinen Abschied. Robert Schönbächler sei an dieser Stelle, für seinen generösen Einsatz im Berufsverband und für den Rechtsfrieden in der Stadt Zürich, gedankt. Am 30. November 2018 feierten wir mit den Ehemaligen und dem Kanzleipersonal, bei guter Stimmung, im Restaurant Schützenruh den Jahresschlussanlass Verband Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich Im Juni 2018 fand in Dübendorf, unter dem Vorsitz von Regula Berger, der Präsidentin des Kantonalverbandes, die Präsidentenkonferenz statt. Der Kantonalverband informiert auf der ausgezeichneten Seite über Neuigkeiten, Projekte und Weiterbildungsveranstaltungen. An dieser Stelle sei Regula Berger für ihre ausgezeichnete Arbeit zu danken. 4.3 Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler (SVFV) Friedensrichter Heinz Bögle ist Delegierter im SVFV. Der Kantonalverband Zürich wird durch Friedensrichter, Hans-Peter Kaspar Kloten im Vorstand vertreten. Mehr Informationen unter: Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit unseres Berufsstandes und empfehle Ihnen für aktuelle Informationen unsere Homepage: Thomas Marthaler Friedensrichter, Präsident Bezirksverband Zürich 9

10 Friedensrichterinnen und Friedensrichter Kreise 1+2 Friedensrichterin Kreise 3+9 Friedensrichter Kreise 4+5 Friedensrichter Kreise 6+10 Ulmbergstrasse 1, Postfach 1700, 8027 Zürich T , F friedensrichteramt1@zuerich.ch Beatrice Hess Zurlindenstrasse 87, Postfach 9417, 8036 Zürich T , F , friedensrichteramt3@zuerich.ch Thomas Marthaler, lic.iur., Rechtsanwalt (Präsident) Sandro Marti, Kyriakos Papageorgiou Hohlstrasse 35, 8004 Zürich T , F , friedensrichteramt4@zuerich.ch Heinz Bögle (Aktuar) Barbara Frey, Laura Ritz Wipkingerplatz 5, Postfach 250, 8037 Zürich T , F , friedensrichteramt10@zuerich.ch Friedensrichter Kreise 7+8 Friedensrichterin Kreise Friedensrichter Christine Stokar von Neuforn Bernadette Bühlmann, Maja Begni Dufourstrasse 35, Postfach 370, 8034 Zürich T , F , friedensrichteramt7@zuerich.ch Susann L. Pflüger (Quästorin) Geschäftshaus Flora, Schwamendingenstrasse 10, 8050 Zürich T , F , friedensrichteramt11@zuerich.ch Beat Jaisli 10

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