AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF"

Transkript

1 OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER- NATIONAL CARRIAGE BY RAIL Secrétaire général Generalsekretär Secretary General A 92-03/ Original : EN AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF Einladung zur 3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, Februar 2009 Par souci d'économie, le présent document a fait l'objet d'un tirage limité. Les délégués sont priés d'apporter leurs exemplaires aux réunions. L'OTIF ne dispose que d'une réserve très restreinte. Aus Kostengründen wurde dieses Dokument nur in begrenzter Auflage gedruckt. Die Delegierten werden daher gebeten, die ihnen zugesandten Exemplare zu den Sitzungen mitzubringen. Die OTIF verfügt nur über eine sehr geringe Reserve. For reasons of cost, only a limited number of copies of this document have been made. Delegates are asked to bring their own copies of documents to meetings. OTIF only has a small number of copies available. Tel. (++41) Fax (++41) info@otif.org Gryphenhübeliweg 30 CH Berne/Bern

2 2 Das Sekretariat der OTIF beehrt sich, Sie zur 3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen einzuladen, die am in Bern beim stattfinden wird. 11. und 12. Februar 2009 Weltpostverein Weltpoststrasse 4 CH-3015 Bern Schweiz Ein Stadtplan (Anlage 1), der den Weg zum Tagungsort anzeigt, ist beigefügt. Informationen zu den Hotels in Bern sind bei Bern Tourism, Laupenstrasse 20, Postfach, CH-3001 Bern, Tel. +41 (0) Fax + 41 (0) , website: erhältlich. Die Tagung beginnt am Mittwoch, 11. Februar 2009 um Uhr und endet am Donnerstag, 12. Februar 2009, um Uhr. Tagungssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch. Eine Simultanübersetzung wird sichergestellt. Die Regeln betreffend den Fachausschuss für technische Fragen sind in Artikel 16 und 20 des Übereinkommens, auf die verwiesen wird, festgehalten. Der Text des Übereinkommens von 1999 sowie dessen Anhänge sind unter Veröffentlichungen Übereinkommen COTIF ( ) einsehbar. Mitglieder des Fachausschusses für technische Fragen sind alle Mitgliedstaaten der OTIF, die das Übereinkommen in der Fassung von 1999 ratifiziert haben oder dem COTIF im Zeitraum zwischen der Auflegung des Protokolls von Vilnius zur Unterzeichnung und dessen Inkrafttreten beigetreten sind (Artikel 3 4 des Protokolls). Ein Mitgliedstaat, der eine Erklärung betreffend die Anhänge F oder G gemäß Artikel 42 1 erster Satz des Übereinkommens abgegeben hat, kann jedoch kein Mitglied des Fachausschusses für technische Fragen sein hinsichtlich der Anhänge F oder G, wenn der Fachausschuss für technische Fragen zur Änderung dieser Anhänge berät und darüber Beschlüsse fasst. Die Mitgliedstaaten der Organisation, die gemäß dem ersten Satz des Artikels 42 1 des Übereinkommens keine Erklärung betreffend die Anhänge F oder G abgegeben haben, werden als Vertragsstaaten bezeichnet. Eine Liste der Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten zum Zeitpunkt der Verteilung dieser Einladung ist als Anlage 2 beigefügt. Da weder bei der 1. Tagung (Quorum nicht erreicht) noch bei der 2. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen (Gegenstände zur Annahme in Gegenstände zur Beratung geändert) keine formellen Beschlüsse gefasst werden konnten, ist es sehr wichtig, dass Ihr Staat bei dieser 3. Tagung vertreten ist. Falls eine Teilnahme Ihrerseits nicht möglich ist, können Sie sich (gemäß Artikel 16 3 COTIF 1999) von einem anderen Vertragsstaat (s. Anlage 2) vertreten lassen.

3 3 Alle Mitgliedstaaten, die keine Vertragsstaaten sind sowie die interessierten Organisationen sind als Beobachter eingeladen (s. untenstehende Listen). Die Mitgliedstaaten werden gebeten, ihre eventuellen Vorbehalte zu dieser Liste bis spätestens 3. Dezember 2008 an das Sekretariat zu senden. Die Beobachter haben das Recht, das Wort zu ergreifen, verfügen jedoch nicht über ein Stimmrecht. An jedem Delegationstisch haben nur zwei Vertreter pro Staat oder Organisation Platz. Weitere Vertreter und Experten können in den hinteren Reihen des Sitzungssaals Platz nehmen, sofern genügend Plätze vorhanden sind. Das Sekretariat behält sich das Recht vor, die Anwesenheit dieser weiteren Vertreter/Experten auf spezifische Tagesordnungspunkte zu begrenzen. Die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als vier Vertretern/Experten pro Staat oder Organisation im Sitzungssaal wird nicht zugelassen. Gemäß Artikel 9 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen müssen Anträge, einschließlich ihrer Begründung, die ein Vertragsstaat oder ein eingeladener Beobachter auf die Tagesordnung gesetzt haben möchte, zehn Wochen vor Tagungsbeginn, d.h. spätestens am 3. Dezember 2008 beim Sekretariat eingegangen sein. Gemäß Artikel 8 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen werden die Dokumente betreffend die Tagesordnungspunkte den Mitgliedstaaten spätestens acht Wochen vor Eröffnung der Tagung übermittelt. Bitte teilen Sie dem Sekretariat die Anschrift für den Versand der Dokumente mit oder, gegebenenfalls, ob Sie eine Druckversion benötigen. Wir benötigen diese Informationen bis spätestens 15. Dezember Genehmigung der Tagesordnung 2. Anwesenheit und Quorum 3. Wahl des Vorsitzenden VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG 4. Geschäftsordnung des Ausschusses zur Annahme (Fortsetzung der 2. Tagung) 5. Anträge auf Änderung der Anhänge F (APTU) und G (ATMF) zur Beratung (Ergebnis der reaktivierten Schweinsberg -Gruppe) 6. Berichte der Arbeitsgruppen des Fachausschusses für technische Fragen zur Beratung 7. Anlagen APTU Texte zur Annahme 7.1 Anlage 1A WESENTLICHE ANFORDERUNGEN 7.2 Anlage 1B TEILSYSTEME

4 7.3 Anlage 1C TECHNISCHES VERZEICHNIS 7.4 Anlage 1D BEWERTUNGSMODULE Anlage 1E BEWERTUNGSORGAN QUALIFIKATIONEN UND UNAB- HÄNGIGKEIT 8. Nationale Fahrzeugregister (NVR für OTIF-Migliedstaaten, die nicht Mitglied der EU sind) 8.1 Einrichtung der NVR in OTIF-Migliedstaaten, die nicht Mitglied der EU sind zur Annahme 8.2 NVR Konzept: Grundsätze und Struktur zur Beratung 9. Fahrzeughaltermarkierung 9.1 Änderungen zu Punkt der Eintragungsregeln zur Annahme 9.2 Zusammenarbeit mit der OSShD zur Beratung 10. Arbeitsprogramm des Fachausschusses für technische Fragen 11. Verschiedenes 12. Nächste Tagung ZEITPLAN In Abhängigkeit der Dauer der Beratungen kann dieser vorläufige Zeitplan Gegenstand von Änderungen sein. Mittwoch, 11. Februar 2009: TOP 1 bis 7.4 Donnerstag, 12. Februar 2009: TOP 7.5 bis 12 * * * * * Das Sekretariat beabsichtigt gemäß Artikel 16 5 COTIF 1999, die folgenden Mitgliedstaaten als Beobachter einzuladen: Irak Irland Italien Libanon Marokko Schweden

5 5 Das Sekretariat beabsichtigt gemäß Artikel 16 5 COTIF 1999 die folgenden internationalen Organisationen und Verbände als Beobachter zu dieser Tagung einzuladen (vorläufige Liste): - Europäische Kommission (DG TREN) - Europäische Eisenbahn-Agentur (EEA) - Internationaler Eisenbahnverband (UIC) - Internationales Eisenbahntransportkomitee (CIT) - Internationale Privatwagen-Union (UIP) - Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) - Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Infrastrukturbetreiber (CER) - European Rail Freight Association (ERFA) - Verband Europäische Eisenbahn Industrie (UNIFE) - Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen (UITP) - Internationale Vereinigung der Gesellschaften für den kombinierten Verkehr Schiene- Straße (UIRR) - Europäisches Komitee für technische Normung (CEN) - Internationale Vereinigung der Anschlussgleis-Benutzer (IVA). * * * * * Anmeldung Auf Grund der begrenzten Anzahl an verfügbaren Plätzen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie das beigefügte offizielle Anmeldeformular der OTIF ausfüllen und bis spätestens 19. Dezember 2008 an die auf dem Formular angegebene Adresse senden. Falls Ihr Staat keinen Delegierten entsendet, bitten wir Sie dem Sekretariat ebenfalls bis spätestens 19. Dezember 2008 den Vertragsstaat zu nennen, von dem Ihr Staat beabsichtigt sich vertreten zu lassen, oder teilen Sie bitte dem Sekretariat mit, dass Sie auf eine Vertretung generell verzichten. * * * * *

6 6 Fahrscheine Die Delegierten, die beabsichtigen, mit der Eisenbahn anzureisen, werden gebeten, sich wegen eventueller Fahrvergünstigungen unmittelbar an die betreffenden Eisenbahnen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen (Stefan Schimming) Generalsekretär Anlagen: Auszug aus dem Stadtplan von Bern Fachausschuss für technische Fragen - Liste der Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten ( ) Anmeldeformular cc: die interessierten internationalen Organisationen und Verbände als Einladung die Eisenbahnunternehmen mit der Bitte um Gewährung der oben erwähnten freien Fahrt

OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES

OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, 11./12. Februar 2009

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, 11./12. Februar 2009 OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Vorläufige Tagesordnung und Dokumente für die 9. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen (Bern, Juni 2016)

Vorläufige Tagesordnung und Dokumente für die 9. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen (Bern, Juni 2016) Commission d experts techniques Fachausschuss für technische Fragen Committee of Technical Experts TECH-16022 06.04.2016 Original: EN AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE

Mehr

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF. Wahl eines Generalsekretärs der OTIF für die Amtsperiode vom

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF. Wahl eines Generalsekretärs der OTIF für die Amtsperiode vom OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

5. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, Mai Entwicklungsstand der NVR in den Vertragsstaaten

5. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, Mai Entwicklungsstand der NVR in den Vertragsstaaten OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

46. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter

46. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND

AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND Commission d experts techniques Fachausschuss für technische Fragen Committee of Technical Experts TECH-18008 12.03.2018 Original: EN AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE

Mehr

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND Ständige Arbeitsgruppe des RID- Fachausschusses RID-17008-CE-GTP8 05.09.2017 Original: DE AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN

Mehr

4. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, September 2010

4. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, September 2010 OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR IN- TER-NATIONAL

Mehr

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND Réunion commune RID/ADR/ADN Gemeinsame RID/ADR/ADN-Tagung RID/ADR/ADN Joint Meeting RID-17001-RC 09.01.2017 Original: FR DE EN AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN,

Mehr

AN DIE MITGLIEDSTAATEN UND ASSOZIIERTEN MITGLIEDER DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND

AN DIE MITGLIEDSTAATEN UND ASSOZIIERTEN MITGLIEDER DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND Commission d experts techniques Fachausschuss für technische Fragen Committee of Technical Experts TECH-19004 12.03.2019 Original: EN AN DIE MITGLIEDSTAATEN UND ASSOZIIERTEN MITGLIEDER DER OTIF UND AN

Mehr

Original: EN. 4. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, September 2010

Original: EN. 4. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, September 2010 OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR IN- TER-NATIONAL

Mehr

OTIF AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN. 24. Tagung des Revisionsausschusses Bern, Juni Einladung und vorläufige Tagesordnung

OTIF AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN. 24. Tagung des Revisionsausschusses Bern, Juni Einladung und vorläufige Tagesordnung OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF, DIE ASSOZIIERTEN MITGLIEDER DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND

AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF, DIE ASSOZIIERTEN MITGLIEDER DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND Réunion commune RID/ADR/ADN Gemeinsame RID/ADR/ADN-Tagung RID/ADR/ADN Joint Meeting RID-18023-RC 10.01.2019 Original: FR DE EN AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF, DIE ASSOZIIERTEN MITGLIEDER DER OTIF UND

Mehr

OTIF. 25. Tagung. Verfahrensregeln für Arbeitsgruppen in Bezug auf die Anhänge A, B, D und E (Sprachenregime)

OTIF. 25. Tagung. Verfahrensregeln für Arbeitsgruppen in Bezug auf die Anhänge A, B, D und E (Sprachenregime) OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Tagesordnungspunkt 3 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge

Tagesordnungspunkt 3 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

5. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, Mai 2012

5. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, Mai 2012 OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

An die Delegierten der Arbeitsgruppe "Tank- und Fahrzeugtechnik" des RID-Fachausschusses

An die Delegierten der Arbeitsgruppe Tank- und Fahrzeugtechnik des RID-Fachausschusses OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Protokolls Erklärungen und Vorbehalte

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Protokolls Erklärungen und Vorbehalte ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

50. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter (Malmö, 21. bis 25. November 2011)

50. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter (Malmö, 21. bis 25. November 2011) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Änderungen der Artikel 9 und 27 des Übereinkommens (Text wie geändert und Erläuternde Bemerkungen)

Änderungen der Artikel 9 und 27 des Übereinkommens (Text wie geändert und Erläuternde Bemerkungen) OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

FEHLERVERZEICHNIS 1 zu den Notifizierungstexten OTIF/RID/NOT/2011 vom 30. Juni 2010

FEHLERVERZEICHNIS 1 zu den Notifizierungstexten OTIF/RID/NOT/2011 vom 30. Juni 2010 ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Communication du Ministère fédéral des Transports et des Infrastructures numériques, Bonn, du 11 février 2015.

Communication du Ministère fédéral des Transports et des Infrastructures numériques, Bonn, du 11 février 2015. ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN

Mehr

Kapitel 6.8: Kategorisierung austenitsch-ferritischer rostfreier Stahlsorten ZUSAMMENFASSUNG

Kapitel 6.8: Kategorisierung austenitsch-ferritischer rostfreier Stahlsorten ZUSAMMENFASSUNG ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

ANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES

ANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.10.2016 COM(2016) 620 final ANNEX 1 ANHANG des Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Kooperationsabkommen zwischen

Mehr

OTIF. Einheitliches Muster für Zertifikate (Bauartzertifikat & Betriebszertifikat) Status: IN KRAFT

OTIF. Einheitliches Muster für Zertifikate (Bauartzertifikat & Betriebszertifikat) Status: IN KRAFT OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

ZUSAMMENFASSUNG. Damit zusammenhängende Dokumente: Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte.

ZUSAMMENFASSUNG. Damit zusammenhängende Dokumente: Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte. ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

KONSOLIDIERTE ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN

KONSOLIDIERTE ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN Assemblée générale Generalversammlung General Assembly AG 12/13 Add. 1 30.09.2015 Original: FR KONSOLIDIERTE ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN Abkürzungsverzeichnis 2 Abkürzungsverzeichnis Abs. ADN ADNR ADR AEUV

Mehr

OTIF. Liste des participants Teilnehmerliste List of participants ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES

OTIF. Liste des participants Teilnehmerliste List of participants ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

3. Zum Vorsitzenden dieser Ad-hoc-Arbeitsgruppe wird Herr H. Rein (Deutschland) gewählt.

3. Zum Vorsitzenden dieser Ad-hoc-Arbeitsgruppe wird Herr H. Rein (Deutschland) gewählt. ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Beförderungen von Tanks, Batteriewagen/Batterie-Fahrzeugen und MEGC nach Ablauf der Fristen für die wiederkehrende Prüfung und Zwischenprüfung

Beförderungen von Tanks, Batteriewagen/Batterie-Fahrzeugen und MEGC nach Ablauf der Fristen für die wiederkehrende Prüfung und Zwischenprüfung ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

RID: Erfahrungsaustausch für anerkannte Sachverständige gemäß Absatz 6.8.2.4.6 RID (Bern, 13. Mai 2008)

RID: Erfahrungsaustausch für anerkannte Sachverständige gemäß Absatz 6.8.2.4.6 RID (Bern, 13. Mai 2008) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

5. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Zagreb, 23. bis 27. November 2015)

5. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Zagreb, 23. bis 27. November 2015) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

Rechtliche Entwicklungen im Eisenbahnbereich. Jochen Conrad

Rechtliche Entwicklungen im Eisenbahnbereich. Jochen Conrad Rechtliche Entwicklungen im Eisenbahnbereich Jochen Conrad Rechtliche Entwicklungen im Eisenbahnbereich 2 Künftige Koordinierung des Rechts Entgleisungsdetektoren Harmonisierung von RID und SMGS Rechtliche

Mehr

Fachausschuss für technische Fragen

Fachausschuss für technische Fragen Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires (OTIF) Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) Intergovernmental Organisation for

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ)

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) Gemäß Beschluss des 60. Ständigen Ausschusses vom 25./26.

Mehr

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn Herausgegeben von Railion Deutschland AG (ehemals DB Cargo AG) Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn GGVSE und Aktueller Stand: Nachtrag 12 März 2007 TÜV-Media GmbH Verantwortlich

Mehr

BERICHT DER ARBEITSGRUPPE WG TECH DES FACHAUSSCHUSSES FÜR TECHNISCHE FRAGEN

BERICHT DER ARBEITSGRUPPE WG TECH DES FACHAUSSCHUSSES FÜR TECHNISCHE FRAGEN ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

OTIF. Zentralamt AG 5/

OTIF. Zentralamt AG 5/ OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR Zentralamt AG 5/6 1.10.1999 Bericht des Zentralamtes

Mehr

PROTOKOLL 3. Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI

PROTOKOLL 3. Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI PROTOKOLL 3 Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI Beschluss Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR),

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) Geschäftsordnung für die Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz)

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) Geschäftsordnung für die Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz) ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) Geschäftsordnung für die Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz) Gemäß Beschluss der XIV. Alpenkonferenz vom 13. Oktober 2016 1 I. ANWENDUNGSBEREICH

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.3.2018 COM(2018) 111 final 2018/0046 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 55. Tagung des

Mehr

OTIF. Schlussdokument ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES

OTIF. Schlussdokument ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Version 01 Referenz: A 94-02/ Original: EN Datum: Hintergrund und Erläuterungen zur Überarbeitung der ETV WAG:2012

Version 01 Referenz: A 94-02/ Original: EN Datum: Hintergrund und Erläuterungen zur Überarbeitung der ETV WAG:2012 ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

081749/EU XXIV. GP. Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en)

081749/EU XXIV. GP. Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en) 081749/EU XXIV. GP Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en) 9947/12 Interinstitutionelles Dossier: 2012/0107 (NLE) ACP 81 PTOM 17 COAFR 132 VORSCHLAG

Mehr

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Protokolls 1999. Erklärungen und Vorbehalte

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Protokolls 1999. Erklärungen und Vorbehalte ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

1. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Riga, November 2012)

1. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Riga, November 2012) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Im Namen der Arbeitsgruppe übermitteltes gemeinsames Dokument Deutschlands und des Sekretariats der OTIF

Im Namen der Arbeitsgruppe übermitteltes gemeinsames Dokument Deutschlands und des Sekretariats der OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Bulletin des transports internationaux ferroviaires

Bulletin des transports internationaux ferroviaires Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Intergovernmental Organisation for International

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 In Erwägung PRÄAMBEL - von Artikel 13 des Vertrages

Mehr

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 74A Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität Basel, 16.V.1972 Amtliche Übersetzung Deutschlands Teil I Die Mitgliedstaaten des Europarats,

Mehr

Bulletin des transports internationaux ferroviaires

Bulletin des transports internationaux ferroviaires Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Intergovernmental Organisation for International

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

ANMERKUNG DES SEKRETARIATES DER OTIF ZUR REVISION DER ATMF

ANMERKUNG DES SEKRETARIATES DER OTIF ZUR REVISION DER ATMF TECH-17017-CTE10-6.3b 13.04.2017 Original: EN ANMERKUNG DES SEKRETARIATES DER OTIF ZUR REVISION DER ATMF Fragen bezüglich der neuen Rolle der ERA im Kontext der ATMF Erwägungen zu Artikel 3a ATMF 2 Diese

Mehr

Bericht der 9. Sitzung der Arbeitsgruppe "Tank- und Fahrzeugtechnik" des RID-Fachausschusses

Bericht der 9. Sitzung der Arbeitsgruppe Tank- und Fahrzeugtechnik des RID-Fachausschusses ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)

Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) (Stand: April 2009) Präambel Die Vertreter der Verwaltungen für Post und Telekommunikation

Mehr

Europäischer Ministerausschuss für Umwelt und Gesundheit. Geschäftsordnung

Europäischer Ministerausschuss für Umwelt und Gesundheit. Geschäftsordnung Europäischer Ministerausschuss für Umwelt und Gesundheit I. Zusammensetzung und Teilnahme Regel 1 Geschäftsordnung 1.1 In Übereinstimmung mit dem Dokument Der Prozess Umwelt und Gesundheit in Europa (2010

Mehr

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

3. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Bern, 20. und 21. Mai 2014)

3. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Bern, 20. und 21. Mai 2014) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

VORLÄUFIGE VERFAHRENSORDNUNG 1 (Auszug) ZWEITER TEIL. AUFGABEN DES AUSSCHUSSES

VORLÄUFIGE VERFAHRENSORDNUNG 1 (Auszug) ZWEITER TEIL. AUFGABEN DES AUSSCHUSSES Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen März 2004 Vereinte Nationen Übereinkommen über die Rechte des Kindes Verteilung ALLGEMEIN CRC/C/4 14. November 1991 DEUTSCH Original: ENGLISCH CRC AUSSCHUSS

Mehr

EINFÜHRUNGSKAPITEL. Artikel 1. Ergänzender Charakter

EINFÜHRUNGSKAPITEL. Artikel 1. Ergänzender Charakter L 179/72 VERORDNUNG (EU) Nr. 673/2014 R EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juni 2014 über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Festlegung ihrer Geschäftsordnung (EZB/2014/26) R EZB-RAT gestützt

Mehr

Committee e.v. Accounting Standards

Committee e.v. Accounting Standards Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany Fachausschüsse DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Geschäftsordnung der Fachausschüsse

Mehr

Statut der IVSS Sektion für Prävention in der chemischen Industrie (IVSS Sektion Chemie)

Statut der IVSS Sektion für Prävention in der chemischen Industrie (IVSS Sektion Chemie) Statut der IVSS Sektion für Prävention in der chemischen Industrie (IVSS Sektion Chemie) Kapitel 1: Name, Ziele und Aktionsmittel Artikel 1 Name Die Internationale Sektion führt den Namen "IVSS Sektion

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) 22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische

Mehr

50. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter (Malmö, 21. bis 25. November 2011)

50. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter (Malmö, 21. bis 25. November 2011) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) 12412/17 ENV 762 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. September 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D052916/02

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999 zur Änderung des Protokolls 37 und des Anhangs XI (Telekommunikationsdienste) zum EWR-Abkommen DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt

Mehr

Fachausschuss für technische Fragen

Fachausschuss für technische Fragen Fachausschuss für technische Fragen 11. Tagung Bericht Bern, 12. und 13. Juni 2018 TECH-18019-CTE 11 Bericht, ab 25. September 2018 Inhaltsverzeichnis 2 BESCHLÜSSE DES FACHAUSSCHUSSES FÜR TECHNISCHE FRAGEN

Mehr

Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ATMF)

Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ATMF) Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ATMF) Anhang G zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 4. August 2008 - Nr. 90 1 von 13 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem

Mehr

Tagesordnungspunkt 3 a): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Offene Fragen ZUSAMMENFASSUNG

Tagesordnungspunkt 3 a): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Offene Fragen ZUSAMMENFASSUNG ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

TSI WAG, limitierte Revision, aktueller Stand 15. Technische Informationsveranstaltung der VPI. Oliver Behrens, Frankfurt,

TSI WAG, limitierte Revision, aktueller Stand 15. Technische Informationsveranstaltung der VPI. Oliver Behrens, Frankfurt, TSI WAG, limitierte Revision, aktueller Stand 15. Technische Informationsveranstaltung der VPI Oliver Behrens, Frankfurt, 23.06.2016 HISTORIE ZUR TSI WAG, ÜBERBLICK Ursprüngliche TSI: Europäische Richtlinie

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Bericht der 6. Sitzung der Arbeitsgruppe "Telematik" (Hamburg, 21. bis 23. April 2010)

Bericht der 6. Sitzung der Arbeitsgruppe Telematik (Hamburg, 21. bis 23. April 2010) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung Geschäftsordnung A. Vollversammlung 1 - Delegation 1. Die Delegierten der Vollversammlung werden direkt von den Mitgliedsverbänden entsandt. Die Delegation der nicht-geschlechtsspezifischen Verbände sollen

Mehr

Bulletin des transports internationaux ferroviaires

Bulletin des transports internationaux ferroviaires Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Intergovernmental Organisation for International

Mehr

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5 Geschäftsordnung A B C D E F Vollversammlung...2 1 Delegation... 2 2 Einladung und Tagesordnung... 2 3 Versammlungsleitung, Redeordnung, Sonderanträge... 2 4 Wahlen... 3 5 Abstimmungen... 3 6 Beschlussfähigkeit...

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. März 2013 (OR. en)

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. März 2013 (OR. en) RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. März 2013 (OR. en) Für den Ablauf der Arbeiten im Rahmen der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (Euro-Gipfel)

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 382 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 382 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 19. Juli 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0160 (NLE) 11431/17 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 19. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.:

Mehr

4. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Madrid, 17. bis 20. November 2014)

4. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Madrid, 17. bis 20. November 2014) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

Artikel 1. Gegenstand

Artikel 1. Gegenstand L 318/28 4.12.2015 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2246 R KOMMISSION vom 3. Dezember 2015 zu detaillierten Bestimmungen über das für das Register europäischer politischer Parteien und europäischer politischer

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1981 Ausgegeben am 22. April 1981 73. Stück 192. Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag

Mehr

AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF

AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF Assemblée générale Generalversammlung General Assembly SG-18106 05.10.2018 Original : FR AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF KOPIE AN REGIONALE ORGANSATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND Ausschreibung für

Mehr

*** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG

*** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit 13.4.2010 2010/0016(NLE) *** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates

Mehr

vom 10. Juli

vom 10. Juli 0.110.039.43 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2018 Nr. 154 ausgegeben am 20. Juli 2018 Kundmachung vom 10. Juli 2018 des Beschlusses Nr. 154/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND 23. Juni 2016 Original: Deutsch AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND Schlussbericht der 54. Tagung des RID-Fachausschusses

Mehr

Teilrevision des Anhangs E (CUI) zum Übereinkommen (Text wie geändert und Erläuternde Bemerkungen)

Teilrevision des Anhangs E (CUI) zum Übereinkommen (Text wie geändert und Erläuternde Bemerkungen) OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT 1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT KONSOLIDIERTE FASSUNG DES BESCHLUSSES DES

Mehr

BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR DIE SCHLUSSBESTIMMUNGEN AN DIE KONFERENZ (von dem Vorsitzenden des Ausschusses für die Schlussbestimmungen vorgelegt)

BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR DIE SCHLUSSBESTIMMUNGEN AN DIE KONFERENZ (von dem Vorsitzenden des Ausschusses für die Schlussbestimmungen vorgelegt) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL

Mehr

Rechtsfolgen des Inkrafttretens des COTIF 1999, wenn nicht alle Staaten rechtzeitig ratifiziert haben

Rechtsfolgen des Inkrafttretens des COTIF 1999, wenn nicht alle Staaten rechtzeitig ratifiziert haben Anlage zum Rundschreiben A 56-01/501.2005 Rechtsfolgen des Inkrafttretens des COTIF 1999, wenn nicht alle Staaten rechtzeitig ratifiziert haben 1. Völkerrecht 1.1 Allgemeines 1.1.1 Das COTIF 1980 sieht

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder 0.211.221.131 Abgeschlossen in Strassburg am 15. Oktober 1975 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. März 1978

Mehr