Deutsche Schießsport Union e.v. BUNDESFACHVERBAND FÜR SPORTSCHIESSEN. QUO VADIS, Schießsport? Heft Nr. 4

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1 Deutsche Schießsport Union e.v. BUNDESFACHVERBAND FÜR SPORTSCHIESSEN QUO VADIS, Schießsport? Heft Nr. 4

2 Inhalt Die DSU zeigt Gesicht... 3 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder... 4 Offener Brief der DSU... 8 Spendenaufruf Genehmigte Schießsportordnung Aufbau der DSU Leistungsblatt (Formblätter) Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Jahr 2003 wünschen der Vorstand der DSU und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Weißenthurm allen Mitgliedern und Freunden des Schießsports. Wir weisen darauf hin, dass unser Büro vom 20. Dezember 2002 bis 5. Januar 2003 geschlossen ist. Wir bedanken uns für das im auslaufenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns voller Energie und Tatkraft auf ein erfolgreiches Jahr Ihr DSU-Team Impressum Herausgeber: Deutsche Schießsport Union e.v. (DSU) Bundesfachverband für Sportschießen Postfach Weißenthurm Info@d-s-u.de Redaktion: Bernhard Schneider Mitarbeit: Hermann Thieme, Werner Kloft, Jens Knauf Grafik & Layout: Kurt Höffgen, Type & Media Sankt Augustin Druck: Druckpartner Moser, Rheinbach

3 Die DSU zeigt Gesicht! Die Deutsche Schießsport Union zeigt Gesicht! U nter diesem Motto möchte ich das Grußwort unserer vierten Ausgabe der Fourty-Five an Sie richten. Wir beenden ein erfolgreiches Jahr 2002, stehen jedoch vor dem Moloch des Neuen Waffengesetzes, welches ganz massiv in die Autonomie des Sportes eingreift. Vereins- und Verbandszwang, Mindestmitgliedszahlen von bzw Mitglieder, Altersgrenzen und psychologische Gutachten, Anerkennung der Verbände und nicht zuletzt die Genehmigung von Sportordnungen gefährden nicht die Existenz der Verbände, sondern die Existenz des sportlichen Schießens an sich. Davon ist jeder Schütze persönlich betroffen. Wollen wir es zulassen, dass ein Bundesverwaltungsamt uns unsere Sportgeräte definiert, dass ein Bundesverwaltungsamt unsere Sportordnung ausformuliert? Sollen Mitarbeiter der staatlichen Bürokratie darüber entscheiden, welche Kaliberklassen für ein sportliches Schießen geeignet sind und wie der Ablauf einer sportlichen Disziplin auszusehen hat? Am Ende noch Sachbearbeiter, deren Sachkunde mit einer Vielzahl von Fragezeichen behaftet ist? Nein, das wollen wir alle sicherlich nicht! Denn eine solche Vorgehensweise ist nicht legitim und steht im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Der Wille des Volkes ist hier gefragt, denn das Volk ist der Souverän einer jeden Demokratie. Schießsport begeisterte Staatsbürger gründen Vereine, die sich zu Verbänden zusammenschließen. Sie geben sich eine eigene Satzung und bestimmen aus sportlichen Erfordernissen heraus auch ihre eigene Sportordnung. Dieser demokratische Weg kann und darf nicht durch staatliche Gewalt umgekehrt werden. Am Ende steht die Enteignung des Sportschützen, der für sein Sportgerät kein Bedürfnis mehr nachweisen kann, weil die Ministerialbürokratie auf dem Verordnungswege den Schießsport in Schwarz und Weiß, in Gut und Böse aufgeteilt hat. Großkaliber und Mehrdistanz, Zielfernrohr und praktische Flinte werden der Vergangenheit angehören. Wen wundert es da, dass der Sanfte Riese schweigt, werden doch Kleinkaliber und statisches Schießen durch Bundesmittel gefördert. Wer wird ernsthaft erwarten, dass die fütternde Hand gebissen wird? Die DSU wird alle politischen und rechtsstaatlichen Wege ausschöpfen, diesen Eingriff in die Autonomie des Schießsportes abzuwenden. Sie ist hierbei auf eure Solidarität angewiesen. Zum Schluss darf ich allen Mitgliedern und Freunden des Schießsports ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Jahr 2003 wünschen. Mit sportlichem Gruß Herman Thieme Präsident der DSU 3

4 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder 4

5 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder 5

6 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder 6

7 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder Kommentar Uns soll niemand erzählen, dass dieses Rundschreiben ohne Zustimmung der politisch Verantwortlichen, sprich des Innenministers, verschickt wurde. Ob mit oder ohne Zustimmung spielt keine Rolle. Das Schreiben zeigt, was in Zukunft nach den Vorstellungen gewisser Bürokraten möglich und durchsetzbar ist. Eine Änderung des WaffG ist dafür nicht mehr erforderlich. Selbst wenn heute ein Minister dem Schießsport aufgeschlossen gegenüber steht, kann sich das morgen sehr schnell ändern. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen, wo per Beschluss verboten wurde, aus Revolver im Kaliber.357 Magnum,.38 Spezial-Patronen zu verschießen, sollte allen eine Warnung sein. Deshalb hat die DSU mit einem offenen Brief an Herrn Brenneke reagiert. Er wurde in der deutschen Schießsportszene positiv aufgenommen und über das Internet verbreitet. 7

8 Offener Brief 8

9 Offener Brief 9

10 Spendenaufruf Liebe Schießsportfreunde, nachdem das neue Waffengesetz nunmehr vom Bundespräsident unterschrieben und veröffentlicht ist, wird es am in Kraft treten. Die eigentlichen Auswirkungen des Gesetzes zeigen sich jedoch erst in der zum Gesetz gehörenden Waffenverordnung. Das Bundesinnenministerium, vertreten durch Herrn Brenneke, hat sich in einem ersten Entwurf zu seinen Vorstellungen zum Schießsport geäußert. Wenn diese Vorstellungen auch nur in Teilbereichen umgesetzt werden, sieht unsere Zukunft als Sportschützen rabenschwarz aus. Das Präsidium der DSU ist in der Vergangenheit nicht untätig geblieben. Wir haben seit längerem Kontakt zu einem namhaften Verfassungsrechtler. Dieser hat das neue Gesetz ausführlich geprüft und sieht gute Chancen für eine Verfassungsklage. Mit der Erhebung einer Verfassungsklage würde die DSU nicht nur sich selbst als Verband vor dem höchsten Gericht, sondern auch jeden einzelnen Sportschützen und dessen Rechte vertreten. Eine Klage vor dem Verfassungsgericht ist leider sehr kostenintensiv. Dies begründet sich unter anderem damit, dass ein Verfassungsrechtler über einen Stab qualifizierter Mitarbeiter verfügen muss. Wir haben bei der Raiffeisenbank Mittelrhein mit der Kontonummer BLZ ein Spendenkonto eingerichtet. Jeder Verein, jeder Sportschütze ist aufgefordert einen freiwilligen Beitrag an den Klagekosten, der ihm angemessen erscheint zu übernehmen. Nur wenn wir über ausreichende Mittel verfügen, sind wir wirklich unabhängig und haben auch, wenn alle anderen Bemühungen scheitern, die Möglichkeit das Verfassungsgericht anzurufen. Denkt bei Eurer Entscheidung daran, dass Eure ganz persönlichen Rechte betroffen sind und mit der Klage verteidigt werden. Als vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Verein sind wir in der Lage, Spendenbescheinigungen auszustellen. Es ist an der Zeit, dass nicht mehr nur geredet, sondern gehandelt wird. Euer Werner Kloft 10

11 Genehmigte Schießsportordnung Genehmigte Schießsportordnung von Hermann Thieme W as bedeutet für uns eigentlich eine genehmigte Schießsportordnung? Wer genehmigt die Schießsportordnung? Bisher wurde die Schießsportdisziplin schlechthin aus den Erfahrungen der Sportschützen, dem zur Verfügung stehenden Material und der Leistungsfähigkeit von Schütze und Sportgerät heraus entwickelt. Die Erfahrungen wurden unter Mitarbeit der Schützen gesammelt und die einzelnen Disziplinen zu einer Sportordnung zusammengefasst. Es war und ist für den verantwortlichen Schützen eine Selbstverständlichkeit, dass ein kampfmäßiges Schießen bzw. Verteidigungsschießen ebenso wie ein Schießen aus der Bewegung heraus in der Schießsportordnung keinen Niederschlag finden kann. Ein Mehrdistanzschießen und eine Zeitbegrenzung stellen jedoch im sportlichen Schießen erhöhte Anforderungen an Mensch und Material. Hierzu gehört auch die Vielzahl von unterschiedlichen Waffensystemen und Kalibern. Wer möchte schon darauf verzichten, seine Leistung in dieser Vielfalt unter Beweis zu stellen. Dieser Beweis wird durch die regelmäßige Teilnahme an vereinsinternen, an regionalen Vergleichswettkämpfen, an der Ligarunde, am Pokalschießen sowie an der Teilnahme der Deutschen Meisterschaft erbracht. Hierbei ist Wert auf die nachprüfbare schießsportliche Aktivität zu legen, denn hiermit wird letztendlich das Bedürfnis zum Waffenbesitz begründet und die Vereine wie auch die Verbände weisen mit der Teilnahme an den Wettkämpfen ihre aktiven Schützen nach. Dies bedeutet aber auch, dass sich die vorhandene Sportordnung bewährt hat und keinerlei staatlicher Handlungsbedarf vorliegen kann. Das neue Waffengesetz sieht es jedoch anders vor. Fortan soll das Bundesverwaltungsamt mit seinen Ministerialbürokraten (zugegeben unter beratender Mitwirkung der Verbände) die Sportordnungen genehmigen. Dies bedeutet, dass von staatlicher Seite aus bestimmt wird, was überhaupt als Sportwaffe geeignet ist. Werden Dienstpistolen oder Dienstkaliber (9 mm Para und.45 ACP) ausgeschlossen, ist das Großkaliber faktisch gestorben. Ähnliches gilt auf dem Gebiet der Langwaffen. Selbstlader und Waffen mit Visiereinrichtungen wie Diopter, Zielfernrohr und Leuchtpunktvisiere können auf dem Verordnungswege gestrichen werden. Wer muss schon unbedingt auf 100 m oder 300 m und mehr schießen. Wozu wird schon ein Western-Schießen oder IPSC-Schießen benötigt oder gar ein Mehrdistanz-Schießen? Diese möglichen Einschränkungen können allesamt auf dem Verordnungswege ohne neuerliche Regierungsbeteiligung vorgenommen werden. Dieser Entwicklung muss unbedingt entgegengewirkt werden. Sportliche Highlights, auch das Großkaliberschießen, sollten daher ihren festen Platz in den Medien haben. Unser sportliches Engagement hat es verdient, dass darüber in der Regionalpresse wie auch in der Fachpresse berichtet wird. Zwischenzeitlich bieten die neuen Medien ein hervorragendes Publikationsmittel. Deshalb meine Bitte an die PR- Leute der Vereine: Nutzt die Möglichkeit, stellt Euren Verein auf unserer Homepage vor. Berichtet über eure sportlichen Aktivitäten und Erfolge. Und vor allem äußert eure Meinung. Macht klar, dass mündige Bürger keiner Bevormundung bedürfen. Ich hoffe auf eure Mitarbeit! Hermann Thieme 11

12 Aufbau der DSU Aufbau der DSU von Bernhard Schneider Liebe Schießsportfreunde, zu eurem Verständnis findet ihr auf der Rückseite unserer Verbandszeitung in grafischer Darstellung den Aufbau der DSU. Es ist wichtig, dass man als Mitglied eines Verbandes die Struktur kennt und das man sich über die Vor- und evtl. Nachteile dieses Aufbaus im Klaren ist. Wie aus der Grafik hervorgeht, ist das oberste Organ der DSU die Mitgliederversammlung. Diese besteht aus den von den Vereinen gemeldeten Delegierten der DSU. Es ist so, dass jeder DSU Verein pro angefangenen 50 DSU-Mitglieder jeweils einen Delegierten zu der Delegiertenversammlung entsenden kann. Alle wichtigen Entscheidungen werden hier getroffen! Es ist wichtig, dass die Vereinsvorstände am Anfang des Jahres ihre aktuellen Mitglieder- Namenslisten an die DSU senden und uns bekannt geben, welche Delegierten ihres Vereins zu der Delegiertenversammlung entsandt werden. Diese Listen müssen uns bis spätestens vorlegen! Selbstverständlich sollte dann auch der Mitgliederjahresbeitrag an die DSU entrichtet werden. Die Aufgaben und Funktionen der Delegierten, der Unionsräte und der Präsidiumsmitglieder der DSU gehen aus unserer Satzung hervor. (Diese wurde jedem Mitglied in der ersten Ausgabe unserer Verbandszeitung zugeschickt bzw. sie kann von unserer Homepage heruntergeladen werden). Nun, es ist uns wichtig, nochmals auf die Vorteile für den begeisterten Sportschützen hinzuweisen, die er durch die Mitgliedschaft in unserem Verband hat. Wir haben: Interessante, dynamische Kurzwaffen- Disziplinen die auf Entfernungen von 5 bis 25 Meter beidhändig in den Stellungen kniend, liegend, kniend-sitzend geschossen werden. Dabei können und dürfen fasst alle in Deutschland angebotenen Kurzwaffen in fast allen Kaliber zum sportlichen Schießen benutzt werden. Das gleiche gilt für unsere Langwaffendisziplinen und für unsere dynamischen Flintendisziplinen. Besondere Vorteile ergeben sich aus dem Sportjahr der DSU: Unsere Mitglieder nehmen einmal jährlich an der DSU Vereinsmeisterschaft ihres Ortsvereins teil. An überregionalen Wettbewerben werden angeboten: Das Pokalschießen der DSU findet im September auf einem jeweils von der DSU festgelegten Schießstand statt. Die Ligarunde der DSU findet jeden Monat (von Oktober bis März) auf den Schießständen der Ortsvereine statt. Diese Ergebnisse werden zentral zur DSU gemeldet und bundesweit ausgewertet. 12

13 Aufbau der DSU Die Deutsche Meisterschaft der DSU findet im Mai statt (Ausnahme war dieses Jahr). Hier ist angedacht, in Zukunft zeitgleich die DM in Berlin und in Philippsburg durchzuführen. Auch dazu in Kürze mehr! Der wichtigste Vorteil: In keinem anderen Schießsportverband in Deutschland können die Ortsvereine so problemlos und unmittelbar an der Gestaltung des Verbands teilnehmen wie in der DSU. Das Angebot muss nur angenommen werden. Der Kontakt zwischen den Ortsvereinen der DSU und dem Präsidium erfolgt unmittelbar. Es ist keine andere Stelle dazwischengeschaltet. Durch den Internet-Ausbau wird beabsichtigt, dass unsere Vereine problemlos Kontakte untereinander herstellen und sich zu gegenseitigen Schießwettbewerben, die auch dem Erfahrungsaustausch dienen sollen, einladen. Letztendlich sollen unsere Mitglieder vor Ort durch sogenannte Schießleistungscenter der DSU eine fachgerechte Unterstützung in allen schießsportlichen Fragen erhalten. Bis alles so weit ist, wird es noch eine gewisse Zeit dauern. Es liegt an den Mitgliedsvereinen selbst, wie schnell der Ausbau der DSU fortschreitet. Schließlich teilen wir Euch mit, dass die 3. Ausgabe der Verbandszeitung ausschließlich an die Vorstände der DSU-Ortsvereine gerichtet ist. Darin wird den Vorständen noch einmal deutlich mitgeteilt, welche Unterstützung wir in Zukunft speziell von ihnen erwarten. Wir hoffen, dass diese Informationen an Euch weitergegeben werden. Unter anderem teilen wir darin auch mit, weshalb im nächsten Jahr die gedruckte Ausgabe unserer Verbandszeitung eingestellt wird und diese nur noch im Internet veröffentlicht wird. Gemeinsam wird es uns gelingen, die DSU auch im nächsten Jahr weiter auszubauen. Dazu gehört eine professionell gestaltete Homepage, desgleichen auch die Mitarbeit (an der es bis jetzt leider fehlt) der DSU Ortsvereine und der Mitglieder. Ab sofort wird jedes Mitglied, welches über einen Internet-Anschluss verfügt, aktuell und kostenlos per Newsletter informiert. Dazu müsst Ihr euch nur auf der Homepage anmelden. Wir denken, es ist Ehrensache, die Vereinsmitglieder zu informieren, die keinen eigenen Internet-Anschluss haben. 13

14 Leistungs-Nachweisblatt der DSU Name:... DSU-Ausweis-Nr.: E/ /... Vereins-Nr.: V/ /... Jahr... Blatt... Lfd. Nr. Datum Schießstätte Disziplin Kaliber Ergebnis Auswerter Schießleiter Eintragungen der DSU Alle Eintragungen in den Leistungsnachweis der DSU gelten als Urkunde und dienen zur Vorlage bei Kontrollen seitens DSU und Behörden. Leistungs-Nachweisblatt der DSU Name:... DSU-Ausweis-Nr.: E/ /... Vereins-Nr.: V/ /... Jahr... Blatt... Lfd. Nr. Datum Schießstätte Disziplin Kaliber Ergebnis Auswerter Schießleiter Eintragungen der DSU Alle Eintragungen in den Leistungsnachweis der DSU gelten als Urkunde und dienen zur Vorlage bei Kontrollen seitens DSU und Behörden.

15 Deutsche Schießsport Union Gliederung das oberste Organ der DSU ist die Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung, vertreten durch die Delegierten der DSU-Ortsvereine sie wählen den Unionsrat der DSU dieser wählt das Präsidium der DSU Präsidium der DSU Aufgaben Einstellung des hauptamtlichen Geschäftsführer der DSU Einstellung von Aushilfskräfte der Geschäftsstelle der DSU Überwachung und Einteilung der Finanzen der DSU Mitgliederbetreuung Mitgliederbeschulung Mitgliederwerbung Erstellen einer DSU-Sportordnung Erstellen und Überwachung von Waffenbefürwortungsrichtlinien Durchführung von überörtlichen Schießwettbewerben Schießstandbau Öffentlichkeitsarbeit Kontakte zu Ministerien und Behörden Kontakte zu anderen Schießsport- Verbänden Überprüfung und abschließende Bearbeitung der Waffenbefürwortung Geschäftsführer Aufgaben Führung der DSU Geschäftsstelle in Weißenthurm Mitgliederverwaltung Eintreibung der Jahresbeiträge Rechnungswesen Abwicklung der Post bzw. Rundschreiben Eingabe und Verwaltung der Wettbewerbslisten Einrichtung und Pflege der DSU-Homepage Bearbeitung der s und Faxe Telefondienst Bearbeitung der Waffenbefürwortung

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