Deutsche Schießsport Union e.v. BUNDESFACHVERBAND FÜR SPORTSCHIESSEN. QUO VADIS, Schießsport? Heft Nr. 4
|
|
- Karl Lang
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutsche Schießsport Union e.v. BUNDESFACHVERBAND FÜR SPORTSCHIESSEN QUO VADIS, Schießsport? Heft Nr. 4
2 Inhalt Die DSU zeigt Gesicht... 3 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder... 4 Offener Brief der DSU... 8 Spendenaufruf Genehmigte Schießsportordnung Aufbau der DSU Leistungsblatt (Formblätter) Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Jahr 2003 wünschen der Vorstand der DSU und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Weißenthurm allen Mitgliedern und Freunden des Schießsports. Wir weisen darauf hin, dass unser Büro vom 20. Dezember 2002 bis 5. Januar 2003 geschlossen ist. Wir bedanken uns für das im auslaufenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns voller Energie und Tatkraft auf ein erfolgreiches Jahr Ihr DSU-Team Impressum Herausgeber: Deutsche Schießsport Union e.v. (DSU) Bundesfachverband für Sportschießen Postfach Weißenthurm Info@d-s-u.de Redaktion: Bernhard Schneider Mitarbeit: Hermann Thieme, Werner Kloft, Jens Knauf Grafik & Layout: Kurt Höffgen, Type & Media Sankt Augustin Druck: Druckpartner Moser, Rheinbach
3 Die DSU zeigt Gesicht! Die Deutsche Schießsport Union zeigt Gesicht! U nter diesem Motto möchte ich das Grußwort unserer vierten Ausgabe der Fourty-Five an Sie richten. Wir beenden ein erfolgreiches Jahr 2002, stehen jedoch vor dem Moloch des Neuen Waffengesetzes, welches ganz massiv in die Autonomie des Sportes eingreift. Vereins- und Verbandszwang, Mindestmitgliedszahlen von bzw Mitglieder, Altersgrenzen und psychologische Gutachten, Anerkennung der Verbände und nicht zuletzt die Genehmigung von Sportordnungen gefährden nicht die Existenz der Verbände, sondern die Existenz des sportlichen Schießens an sich. Davon ist jeder Schütze persönlich betroffen. Wollen wir es zulassen, dass ein Bundesverwaltungsamt uns unsere Sportgeräte definiert, dass ein Bundesverwaltungsamt unsere Sportordnung ausformuliert? Sollen Mitarbeiter der staatlichen Bürokratie darüber entscheiden, welche Kaliberklassen für ein sportliches Schießen geeignet sind und wie der Ablauf einer sportlichen Disziplin auszusehen hat? Am Ende noch Sachbearbeiter, deren Sachkunde mit einer Vielzahl von Fragezeichen behaftet ist? Nein, das wollen wir alle sicherlich nicht! Denn eine solche Vorgehensweise ist nicht legitim und steht im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Der Wille des Volkes ist hier gefragt, denn das Volk ist der Souverän einer jeden Demokratie. Schießsport begeisterte Staatsbürger gründen Vereine, die sich zu Verbänden zusammenschließen. Sie geben sich eine eigene Satzung und bestimmen aus sportlichen Erfordernissen heraus auch ihre eigene Sportordnung. Dieser demokratische Weg kann und darf nicht durch staatliche Gewalt umgekehrt werden. Am Ende steht die Enteignung des Sportschützen, der für sein Sportgerät kein Bedürfnis mehr nachweisen kann, weil die Ministerialbürokratie auf dem Verordnungswege den Schießsport in Schwarz und Weiß, in Gut und Böse aufgeteilt hat. Großkaliber und Mehrdistanz, Zielfernrohr und praktische Flinte werden der Vergangenheit angehören. Wen wundert es da, dass der Sanfte Riese schweigt, werden doch Kleinkaliber und statisches Schießen durch Bundesmittel gefördert. Wer wird ernsthaft erwarten, dass die fütternde Hand gebissen wird? Die DSU wird alle politischen und rechtsstaatlichen Wege ausschöpfen, diesen Eingriff in die Autonomie des Schießsportes abzuwenden. Sie ist hierbei auf eure Solidarität angewiesen. Zum Schluss darf ich allen Mitgliedern und Freunden des Schießsports ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Jahr 2003 wünschen. Mit sportlichem Gruß Herman Thieme Präsident der DSU 3
4 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder 4
5 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder 5
6 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder 6
7 Rundbrief aus dem BMI an die Sportreferenten der Länder Kommentar Uns soll niemand erzählen, dass dieses Rundschreiben ohne Zustimmung der politisch Verantwortlichen, sprich des Innenministers, verschickt wurde. Ob mit oder ohne Zustimmung spielt keine Rolle. Das Schreiben zeigt, was in Zukunft nach den Vorstellungen gewisser Bürokraten möglich und durchsetzbar ist. Eine Änderung des WaffG ist dafür nicht mehr erforderlich. Selbst wenn heute ein Minister dem Schießsport aufgeschlossen gegenüber steht, kann sich das morgen sehr schnell ändern. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen, wo per Beschluss verboten wurde, aus Revolver im Kaliber.357 Magnum,.38 Spezial-Patronen zu verschießen, sollte allen eine Warnung sein. Deshalb hat die DSU mit einem offenen Brief an Herrn Brenneke reagiert. Er wurde in der deutschen Schießsportszene positiv aufgenommen und über das Internet verbreitet. 7
8 Offener Brief 8
9 Offener Brief 9
10 Spendenaufruf Liebe Schießsportfreunde, nachdem das neue Waffengesetz nunmehr vom Bundespräsident unterschrieben und veröffentlicht ist, wird es am in Kraft treten. Die eigentlichen Auswirkungen des Gesetzes zeigen sich jedoch erst in der zum Gesetz gehörenden Waffenverordnung. Das Bundesinnenministerium, vertreten durch Herrn Brenneke, hat sich in einem ersten Entwurf zu seinen Vorstellungen zum Schießsport geäußert. Wenn diese Vorstellungen auch nur in Teilbereichen umgesetzt werden, sieht unsere Zukunft als Sportschützen rabenschwarz aus. Das Präsidium der DSU ist in der Vergangenheit nicht untätig geblieben. Wir haben seit längerem Kontakt zu einem namhaften Verfassungsrechtler. Dieser hat das neue Gesetz ausführlich geprüft und sieht gute Chancen für eine Verfassungsklage. Mit der Erhebung einer Verfassungsklage würde die DSU nicht nur sich selbst als Verband vor dem höchsten Gericht, sondern auch jeden einzelnen Sportschützen und dessen Rechte vertreten. Eine Klage vor dem Verfassungsgericht ist leider sehr kostenintensiv. Dies begründet sich unter anderem damit, dass ein Verfassungsrechtler über einen Stab qualifizierter Mitarbeiter verfügen muss. Wir haben bei der Raiffeisenbank Mittelrhein mit der Kontonummer BLZ ein Spendenkonto eingerichtet. Jeder Verein, jeder Sportschütze ist aufgefordert einen freiwilligen Beitrag an den Klagekosten, der ihm angemessen erscheint zu übernehmen. Nur wenn wir über ausreichende Mittel verfügen, sind wir wirklich unabhängig und haben auch, wenn alle anderen Bemühungen scheitern, die Möglichkeit das Verfassungsgericht anzurufen. Denkt bei Eurer Entscheidung daran, dass Eure ganz persönlichen Rechte betroffen sind und mit der Klage verteidigt werden. Als vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Verein sind wir in der Lage, Spendenbescheinigungen auszustellen. Es ist an der Zeit, dass nicht mehr nur geredet, sondern gehandelt wird. Euer Werner Kloft 10
11 Genehmigte Schießsportordnung Genehmigte Schießsportordnung von Hermann Thieme W as bedeutet für uns eigentlich eine genehmigte Schießsportordnung? Wer genehmigt die Schießsportordnung? Bisher wurde die Schießsportdisziplin schlechthin aus den Erfahrungen der Sportschützen, dem zur Verfügung stehenden Material und der Leistungsfähigkeit von Schütze und Sportgerät heraus entwickelt. Die Erfahrungen wurden unter Mitarbeit der Schützen gesammelt und die einzelnen Disziplinen zu einer Sportordnung zusammengefasst. Es war und ist für den verantwortlichen Schützen eine Selbstverständlichkeit, dass ein kampfmäßiges Schießen bzw. Verteidigungsschießen ebenso wie ein Schießen aus der Bewegung heraus in der Schießsportordnung keinen Niederschlag finden kann. Ein Mehrdistanzschießen und eine Zeitbegrenzung stellen jedoch im sportlichen Schießen erhöhte Anforderungen an Mensch und Material. Hierzu gehört auch die Vielzahl von unterschiedlichen Waffensystemen und Kalibern. Wer möchte schon darauf verzichten, seine Leistung in dieser Vielfalt unter Beweis zu stellen. Dieser Beweis wird durch die regelmäßige Teilnahme an vereinsinternen, an regionalen Vergleichswettkämpfen, an der Ligarunde, am Pokalschießen sowie an der Teilnahme der Deutschen Meisterschaft erbracht. Hierbei ist Wert auf die nachprüfbare schießsportliche Aktivität zu legen, denn hiermit wird letztendlich das Bedürfnis zum Waffenbesitz begründet und die Vereine wie auch die Verbände weisen mit der Teilnahme an den Wettkämpfen ihre aktiven Schützen nach. Dies bedeutet aber auch, dass sich die vorhandene Sportordnung bewährt hat und keinerlei staatlicher Handlungsbedarf vorliegen kann. Das neue Waffengesetz sieht es jedoch anders vor. Fortan soll das Bundesverwaltungsamt mit seinen Ministerialbürokraten (zugegeben unter beratender Mitwirkung der Verbände) die Sportordnungen genehmigen. Dies bedeutet, dass von staatlicher Seite aus bestimmt wird, was überhaupt als Sportwaffe geeignet ist. Werden Dienstpistolen oder Dienstkaliber (9 mm Para und.45 ACP) ausgeschlossen, ist das Großkaliber faktisch gestorben. Ähnliches gilt auf dem Gebiet der Langwaffen. Selbstlader und Waffen mit Visiereinrichtungen wie Diopter, Zielfernrohr und Leuchtpunktvisiere können auf dem Verordnungswege gestrichen werden. Wer muss schon unbedingt auf 100 m oder 300 m und mehr schießen. Wozu wird schon ein Western-Schießen oder IPSC-Schießen benötigt oder gar ein Mehrdistanz-Schießen? Diese möglichen Einschränkungen können allesamt auf dem Verordnungswege ohne neuerliche Regierungsbeteiligung vorgenommen werden. Dieser Entwicklung muss unbedingt entgegengewirkt werden. Sportliche Highlights, auch das Großkaliberschießen, sollten daher ihren festen Platz in den Medien haben. Unser sportliches Engagement hat es verdient, dass darüber in der Regionalpresse wie auch in der Fachpresse berichtet wird. Zwischenzeitlich bieten die neuen Medien ein hervorragendes Publikationsmittel. Deshalb meine Bitte an die PR- Leute der Vereine: Nutzt die Möglichkeit, stellt Euren Verein auf unserer Homepage vor. Berichtet über eure sportlichen Aktivitäten und Erfolge. Und vor allem äußert eure Meinung. Macht klar, dass mündige Bürger keiner Bevormundung bedürfen. Ich hoffe auf eure Mitarbeit! Hermann Thieme 11
12 Aufbau der DSU Aufbau der DSU von Bernhard Schneider Liebe Schießsportfreunde, zu eurem Verständnis findet ihr auf der Rückseite unserer Verbandszeitung in grafischer Darstellung den Aufbau der DSU. Es ist wichtig, dass man als Mitglied eines Verbandes die Struktur kennt und das man sich über die Vor- und evtl. Nachteile dieses Aufbaus im Klaren ist. Wie aus der Grafik hervorgeht, ist das oberste Organ der DSU die Mitgliederversammlung. Diese besteht aus den von den Vereinen gemeldeten Delegierten der DSU. Es ist so, dass jeder DSU Verein pro angefangenen 50 DSU-Mitglieder jeweils einen Delegierten zu der Delegiertenversammlung entsenden kann. Alle wichtigen Entscheidungen werden hier getroffen! Es ist wichtig, dass die Vereinsvorstände am Anfang des Jahres ihre aktuellen Mitglieder- Namenslisten an die DSU senden und uns bekannt geben, welche Delegierten ihres Vereins zu der Delegiertenversammlung entsandt werden. Diese Listen müssen uns bis spätestens vorlegen! Selbstverständlich sollte dann auch der Mitgliederjahresbeitrag an die DSU entrichtet werden. Die Aufgaben und Funktionen der Delegierten, der Unionsräte und der Präsidiumsmitglieder der DSU gehen aus unserer Satzung hervor. (Diese wurde jedem Mitglied in der ersten Ausgabe unserer Verbandszeitung zugeschickt bzw. sie kann von unserer Homepage heruntergeladen werden). Nun, es ist uns wichtig, nochmals auf die Vorteile für den begeisterten Sportschützen hinzuweisen, die er durch die Mitgliedschaft in unserem Verband hat. Wir haben: Interessante, dynamische Kurzwaffen- Disziplinen die auf Entfernungen von 5 bis 25 Meter beidhändig in den Stellungen kniend, liegend, kniend-sitzend geschossen werden. Dabei können und dürfen fasst alle in Deutschland angebotenen Kurzwaffen in fast allen Kaliber zum sportlichen Schießen benutzt werden. Das gleiche gilt für unsere Langwaffendisziplinen und für unsere dynamischen Flintendisziplinen. Besondere Vorteile ergeben sich aus dem Sportjahr der DSU: Unsere Mitglieder nehmen einmal jährlich an der DSU Vereinsmeisterschaft ihres Ortsvereins teil. An überregionalen Wettbewerben werden angeboten: Das Pokalschießen der DSU findet im September auf einem jeweils von der DSU festgelegten Schießstand statt. Die Ligarunde der DSU findet jeden Monat (von Oktober bis März) auf den Schießständen der Ortsvereine statt. Diese Ergebnisse werden zentral zur DSU gemeldet und bundesweit ausgewertet. 12
13 Aufbau der DSU Die Deutsche Meisterschaft der DSU findet im Mai statt (Ausnahme war dieses Jahr). Hier ist angedacht, in Zukunft zeitgleich die DM in Berlin und in Philippsburg durchzuführen. Auch dazu in Kürze mehr! Der wichtigste Vorteil: In keinem anderen Schießsportverband in Deutschland können die Ortsvereine so problemlos und unmittelbar an der Gestaltung des Verbands teilnehmen wie in der DSU. Das Angebot muss nur angenommen werden. Der Kontakt zwischen den Ortsvereinen der DSU und dem Präsidium erfolgt unmittelbar. Es ist keine andere Stelle dazwischengeschaltet. Durch den Internet-Ausbau wird beabsichtigt, dass unsere Vereine problemlos Kontakte untereinander herstellen und sich zu gegenseitigen Schießwettbewerben, die auch dem Erfahrungsaustausch dienen sollen, einladen. Letztendlich sollen unsere Mitglieder vor Ort durch sogenannte Schießleistungscenter der DSU eine fachgerechte Unterstützung in allen schießsportlichen Fragen erhalten. Bis alles so weit ist, wird es noch eine gewisse Zeit dauern. Es liegt an den Mitgliedsvereinen selbst, wie schnell der Ausbau der DSU fortschreitet. Schließlich teilen wir Euch mit, dass die 3. Ausgabe der Verbandszeitung ausschließlich an die Vorstände der DSU-Ortsvereine gerichtet ist. Darin wird den Vorständen noch einmal deutlich mitgeteilt, welche Unterstützung wir in Zukunft speziell von ihnen erwarten. Wir hoffen, dass diese Informationen an Euch weitergegeben werden. Unter anderem teilen wir darin auch mit, weshalb im nächsten Jahr die gedruckte Ausgabe unserer Verbandszeitung eingestellt wird und diese nur noch im Internet veröffentlicht wird. Gemeinsam wird es uns gelingen, die DSU auch im nächsten Jahr weiter auszubauen. Dazu gehört eine professionell gestaltete Homepage, desgleichen auch die Mitarbeit (an der es bis jetzt leider fehlt) der DSU Ortsvereine und der Mitglieder. Ab sofort wird jedes Mitglied, welches über einen Internet-Anschluss verfügt, aktuell und kostenlos per Newsletter informiert. Dazu müsst Ihr euch nur auf der Homepage anmelden. Wir denken, es ist Ehrensache, die Vereinsmitglieder zu informieren, die keinen eigenen Internet-Anschluss haben. 13
14 Leistungs-Nachweisblatt der DSU Name:... DSU-Ausweis-Nr.: E/ /... Vereins-Nr.: V/ /... Jahr... Blatt... Lfd. Nr. Datum Schießstätte Disziplin Kaliber Ergebnis Auswerter Schießleiter Eintragungen der DSU Alle Eintragungen in den Leistungsnachweis der DSU gelten als Urkunde und dienen zur Vorlage bei Kontrollen seitens DSU und Behörden. Leistungs-Nachweisblatt der DSU Name:... DSU-Ausweis-Nr.: E/ /... Vereins-Nr.: V/ /... Jahr... Blatt... Lfd. Nr. Datum Schießstätte Disziplin Kaliber Ergebnis Auswerter Schießleiter Eintragungen der DSU Alle Eintragungen in den Leistungsnachweis der DSU gelten als Urkunde und dienen zur Vorlage bei Kontrollen seitens DSU und Behörden.
15 Deutsche Schießsport Union Gliederung das oberste Organ der DSU ist die Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung, vertreten durch die Delegierten der DSU-Ortsvereine sie wählen den Unionsrat der DSU dieser wählt das Präsidium der DSU Präsidium der DSU Aufgaben Einstellung des hauptamtlichen Geschäftsführer der DSU Einstellung von Aushilfskräfte der Geschäftsstelle der DSU Überwachung und Einteilung der Finanzen der DSU Mitgliederbetreuung Mitgliederbeschulung Mitgliederwerbung Erstellen einer DSU-Sportordnung Erstellen und Überwachung von Waffenbefürwortungsrichtlinien Durchführung von überörtlichen Schießwettbewerben Schießstandbau Öffentlichkeitsarbeit Kontakte zu Ministerien und Behörden Kontakte zu anderen Schießsport- Verbänden Überprüfung und abschließende Bearbeitung der Waffenbefürwortung Geschäftsführer Aufgaben Führung der DSU Geschäftsstelle in Weißenthurm Mitgliederverwaltung Eintreibung der Jahresbeiträge Rechnungswesen Abwicklung der Post bzw. Rundschreiben Eingabe und Verwaltung der Wettbewerbslisten Einrichtung und Pflege der DSU-Homepage Bearbeitung der s und Faxe Telefondienst Bearbeitung der Waffenbefürwortung
Waffen, die in eine "Waffenbesitzkarte" (sogenannte "grüne" WBK) und
1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund e.v., der am 7. November 2003
MehrHessischer Schützenverband e.v.
Hessischer Schützenverband e.v. 1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund
MehrOstfriesischer Schützenbund e.v.
Ostfriesischer Schützenbund e.v. MITGLIED IM NWDSB e.v. UND IM DEUTSCHEN SCHÜTZENBUND e.v. GESCHÄFTSSTELLE: Stellv. Bezirkssportleiter Hans Meyer Dornumer Str. 15 26607 Aurich-Sandhorst Telefon 04941 73333
MehrG r u p p e n o r d n u n g
Königlich priv rivilegierte ilegierte Schützengesellschaft 1870 Neu-Ulm SLG II Gruppe für dynamisches Sportschießen Mitglied im BSSB e.v. Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen e.v. (BDS) LV7 G r u p
MehrWaffenbefürwortungen über den BDS e.v. Landesverband 3
Waffenbefürwortungen über den BDS e.v. Landesverband 3 Das Befürwortungsformular (1 Waffe pro Formular) und das erforderliche Beiblatt Kurzwaffe ("Kurzwaffe" Anträge für Kurzwaffen für Patronenmunition)
MehrBezirksschützenverband Lüneburg von 1951 e.v. im Nordwestdeutschen Schützenbund
Bezirksschützenverband Lüneburg von 1951 e.v. im Nordwestdeutschen Schützenbund Obersportleiter Rainer Stein - Ellernweg 1-21407 Deutsch Evern - 04131/791717 Email: stein-deutschevern@t-online.de Bescheinigung
MehrAntrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. 14 und 8 WaffG)
Rheinischer Schützenbund e.v.. 1872 Am Förstchens Busch 2 b 42799 Leichlingen Telefon: 02175-1692 18 Telefax: 02175-1692 29 mail: bender@rsb2020.de Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb
MehrHersteller, Modell und Kaliber
Anlage A BUND DEUTSCHER SPORTSCHÜTZEN 1975 E.V. / BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V. Name u. Vorname des Antragstellers: Beantragte Waffe: Hersteller Typ/Modell Lauflänge Besonderheiten Auflistung der vorhandenen
MehrHinweise zum Ausfüllen des Antrages
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages Seite 1 und die Anlage A bzw. B sind vom Antragsteller vollständig auszufüllen. Ein Verweis auf die WBK(s) ist nicht ausreichend. Seite 2 ist vom Verantwortlichen des
MehrReservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Landesgruppe Bayern. Taschenkarte. zugelassene Waffen und Schießdisziplinen. Stand: Februar 2016
Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Landesgruppe Bayern Taschenkarte zugelassene Waffen und Schießdisziplinen Stand: Februar 2016 Diese Taschenkarte gibt Ihnen einen Überblick über die beim sportlichen
MehrBund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. Bund Bayerischer Schützen e.v. Landesverband 8. Richtlinien. für die Ausstellung von Bescheinigungen
Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. Bund Bayerischer Schützen e.v. Landesverband 8 Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 8 WaffG i.v.m. 14 WaffG (Bedürfnisbescheinigungen) Stand 21.03.10
MehrWaffenbefürwortungen
Waffenbefürwortungen Zum Erwerb einer bestimmten Waffe ist durch den Schützen ein Bedürfnis nachzuweisen. Der Schießsportverband stellt auf Antrag eine Waffenbefürwortung zur Vorlage bei der Behörde für
MehrHersteller, Modell und Kaliber
Anlage A verbleibt beim Verband Grosskaliber Sportschützenverband Baden-Württemberg e.v. Name u. Vorname des Antragsteller: Beantragte Waffe: Hersteller Typ/Modell Lauflänge Besonderheiten Auflistung der
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.07.2016 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrDeutsche Meisterschaft in der Eifel
Deutsche Meisterschaft in der Eifel Die Deutsche Schießsport Union 1984 e.v. (DSU) - Fachverband für Sportschießen - richtete auf der Schießsportanlage der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Mayen-Hausen
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 04.03.2015 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrBund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. Bund Bayerischer Schützen e.v. Landesverband 8. Richtlinien. für die Ausstellung von Bescheinigungen
Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. Bund Bayerischer Schützen e.v. Landesverband 8 Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 8 WaffG i.v.m. 14 WaffG (Bedürfnisbescheinigungen) Stand Januar
MehrAnerkannter Schießsportverband gemäß 15 Waffengesetz Landesverband 10 Mecklenburg-Vorpommern. Richtlinien
Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß 8 WaffG in Verbindung mit 14 WaffG (Bedürfnisbescheinigungen) 15. Januar 2004 überarbeitet am 04.05.2017 Seite 1 von 12 1. Grundsatz Diese Richtlinie
MehrBUNDESFACHVERBAND FÜR SPORTSCHIESSEN
Deutsche Schießsport Union e.v. BUNDESFACHVERBAND FÜR SPORTSCHIESSEN Bench-Rest Sport oder Löcher stanzen? Heft Nr. 3 Inhalt Grußwort... 3 Auf ein Wort... 4 Ein Jahr DSU Präsidium... 5 Bench-Rest... 8
MehrPARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)
MehrRichtlinien. ( Bedu rfnisbescheinigungen ) Landesverband 2 des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.v. für Schleswig-Holstein und Hamburg e.v.
Landesverband 2 des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.v. für Schleswig-Holstein und Hamburg e.v. Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 8 WaffG i.v. m. 14 WaffG ( Bedu rfnisbescheinigungen
MehrAllgemeine Hinweise. Bestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes. über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe.
Allgemeine Hinweise Bestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Bestätigungsvordruckes.
MehrBUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e. V.
SATZUNG 1 - Rechtsform Die Schießleistungsgruppe ist ein Zusammenschluss von Freunden des Schießsports im Rahmen der Untergliederung des Bundes der Militär- und Polizeischützen e.v. (BDMP e.v.). Sie hat
MehrBayerischer Sportschützenbund e.v. Richtlinien. für die Ausstellung von Bescheinigungen. gem. 14 WaffG
Bayerischer Sportschützenbund e.v. Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 14 WaffG (Bedürfnisbescheinigungen) genehmigt vom Landesausschuss am 23.11.2009 Stand 18.11.2009-1 - Inhaltsverzeichnis:
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.01.2009 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrBayerischer Sportschützenbund e. V.
Bayerischer Sportschützenbund e. V. Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 14 WaffG in Kraft seit 17.11.2015 (durch Beschluss des Landesausschusses vom 16.11.2015) Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis:
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Seite 1 von 5 Bitte auswählen Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 1.4.2008) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrDeutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
MehrNiedersächsischer Sportschützenverband e.v.
Niedersächsischer Sportschützenverband e.v. Referent Waffenrecht u. Waffensachkunde des NSSV. Verfahrensweise für die Bescheinigung des Bedürfnisses. Vom Antragssteller, Schützenverein und Kreisverband
MehrBUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V.
BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V. Verband für sportliches Großkaliberschießen Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen e.v. (BDS) BDS-3-Gun Parcours Ausschreibung / Matchinformation Ort und Datum: am Samstag
MehrStadtsportverband Rheinbach e.v.
Stadtsportverband Rheinbach e.v. S a t z u n g des Stadtsportverbandes Rheinbach e. V. ( Stand : 01.April 2012 ) 1 Name und Sitz 1.1 Der Stadtsportverband Rheinbach e.v., in Folge SSV Rheinbach e.v. genannt,
MehrTaschenkarte Erwerb von Schusswaffen
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. RAG Schießsport Landesgruppe Bayern Taschenkarte Erwerb von Schusswaffen Wie beantrage ich eine waffenrechtliche Erlaubnis? Das Waffengesetz (WaffG)
MehrBUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e. V.
I n f o b l a t t zur Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e. V. (OBwrB) 1. Grundsätzliches im Landesverband 09 - Baden-Württemberg Stand: 01.08.2011 Das gültige Waffengesetz
MehrAktuelle Probleme und Fragen des Waffenrechts. Güstrow,
Aktuelle Probleme und Fragen des Waffenrechts Güstrow, 9.03.2013 Verschärfung der Kriterien für die Zuverlässigkeit geplant 06.03.2013 Der Bundesrat hat sich in seiner 906. Sitzung vom 01.02.2013 mehrheitlich
MehrHinweise zum Ausfüllen des Antrages
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages Seite 1 und die Anlage A bzw. B sind vom Antragsteller vollständig auszufüllen. Ein Verweis auf die Waffenbesitzkarten ist nicht ausreichend. Bei der Angabe der Disziplin
MehrLiebe Sportfreunde, Mit freundlichen Schützengrüßen U. Walther Referent Waffenrecht im SSB e.v.
Hilfestellung für die Bescheinigung des Sächsischen Schützenbundes e.v. über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen gem. 14 WaffG Liebe Sportfreunde,
MehrOrdnungen und Richtlinien
57 Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.v. (OBwrB) 1 Zweck Der BDMP e.v. bescheinigt als i. S. d. 15 Abs.1 WaffG anerkannter Schießsportverband auf der Grundlage dieser für
MehrDer WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht
Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport
MehrAktuelle Informationen zum waffenrechtlichen Bedürfnis und zur Bedürfnisprüfung durch die Behörden (Stand: )
SLG Sophienhöhe e.v. Schießleistungsgruppe im Bund der Militär und Polizeischützen (BDMP e.v.) www.slg sophienhoehe.de Aktuelle Informationen zum waffenrechtlichen Bedürfnis und zur Bedürfnisprüfung durch
MehrVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. RAG Schießsport Limesschützen
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Limesschützen - Geschäftsordnung 1 Name, Rechtsform, Zweck 1. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG -
MehrBUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e.v.
BUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e.v. Fachverband für Sportliches Großkaliberschiessen mit Sitz in D-33102 Paderborn Anerkannter Schießsportverband gemäß 15 WaffG AUSSCHREIBUNG Wettkampf: DKS-Landesmeisterschaft
MehrAm November 2010 fand der zweite Lehrgang für die Ausbildung zum BDS-Schießleiter auf des Schießanlage des SSV Rüthen statt.
Um den Schießbetrieb in den Vereinen und auf den BDS-Wettkämpfen durchführen zu können, werden immer Schiessleiter und verantwortliche Aufsichtspersonen benötigt. Viele Schützen sind allerdings der Meinung,
MehrDeutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
MehrMerkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003
Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 1. Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände, Genehmigungspflicht für Schießordnungen 15 Die Regelung über
MehrFür diesen Wettkampf waren insgesamt 11 Wettkampftage geplant.
Die Landesmeisterschaft Langwaffe des BDS LV4 NRW fand wieder an gewohnter Stelle auf dem Schießstand des SSV Rüthen statt. Für diesen Wettkampf waren insgesamt 11 Wettkampftage geplant. Die Anlage in
MehrDurchführung des Waffenrechts im Schützenverband Berlin Brandenburg e.v
Durchführung des Waffenrechts im Schützenverband Berlin Brandenburg e.v Mit folgender Anleitung und Beispielen möchte ich Ihnen einen Überblick geben, wie eine Beantragung eines Bedürfnisses erfolgt bzw.
MehrWichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages Seite 1 und die Anlage A bzw. B sind vom Antragsteller vollständig auszufüllen. Bei den Anlagen ist ein Verweis auf die Waffenbesitzkarten nicht ausreichend.
Mehr(Diese Bestätigung ist bestimmt zur Vorlage bei der zuständigen Behörde) Ich beantrage für die Disziplin (Sportordnungsnummer und Bezeichnung)
Bayerischer Sportschützenbund e.v. Olympia-Schießanlage Bestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen u. Munition durch
MehrAbweichende Disziplinen der Landesverbände im Deutschen Schützenbund e.v. Liste B
des Deutschen Schützenbundes Abweichende Disziplinen der Landesverbände im Deutschen Schützenbund e.v. genehmigt durch den Bescheid des BVA vom 05.07.2011 \\Fileserver\unverteilt$\ 05.07.2011.doc Bearbeiter:
MehrVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Mittelfranken-Ost / Großgeschaidt.
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Mittelfranken-Ost / Großgeschaidt Satzung 1 Name, Rechtsform, Zweck 1. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft
MehrEvangelischer Pfarrverein in Westfalen Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen e. V. Satzung. I. Name und Sitz des Vereins
Evangelischer Pfarrverein in Westfalen Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen e. V. Satzung I. Name und Sitz des Vereins 1 (1) Der Verein führt den Namen Evangelischer Pfarrverein in Westfalen
MehrWichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages bitte unbedingt vor Antragstellung lesen (und beachten)
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages bitte unbedingt vor Antragstellung lesen (und beachten) Seite 1 des Antragsformulars ( Seite 1 für die Behörde ) und die Anlage A bzw. B sind vom Antragsteller
MehrDie Aufsichtspflicht der Schützenvereine beim Schießen auf genehmigten Schießstätten
Seite 1 von 5 Die Aufsichtspflicht der Schützenvereine beim Schießen auf genehmigten Schießstätten In der Vergangenheit kam es immer wieder zu kontroversen Diskussionen bezüglich der gesetzlichen Vorraussetzungen
MehrSchießstätten im Waffengesetz
Schießstätten im Waffengesetz Präsentation erstellt von Dieter Stiefel Bundesreferent Schießstände/ Schießstandsachverständige des DSB Bild: FSG SOB Schießstätten i.s.d.waffg Schießstätten sind ortsfeste
MehrSatzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald
Satzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald Grundlage für eine Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Satzung unseres Fördervereins, die wir Ihnen zu Informationszwecken
MehrBitte zuerst lesen: Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages
Bitte zuerst lesen: Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages Seite 1 und die Anlage A bzw. B sind vom Antragsteller vollständig auszufüllen. Bei den Anlagen ist ein Verweis auf die Waffenbesitzkarten
MehrVerband für Waffentechnik und -geschichte e.v.
Verband für Waffentechnik und -geschichte e.v. Verband für Waffentechnik und -geschichte e.v. Oststrasse 154 40210 Düsseldorf Sehr geehrtes Mitglied, werter Sportschütze, Grundsätzliches zum Waffenantrag:
MehrDer Papierkrieg. Formulare, Formulare, Formulare. Copyright 2016 BDS Landesverband 1 Berlin Brandenburg
Der Papierkrieg Formulare, Formulare, Formulare. 1 Antrag auf Erteilung etc. WBK grün: für mehrschüssige Pistolen und Revolver, halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie
MehrAnlagen: Die Kopien aller meiner waffenrechtlichen Erlaubnisse sind als Anlage beigefügt. WBK-Nr.
Bayerischer Sportschützenbund e.v. Olympia-Schießanlage Bestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) (Diese Bestätigung
MehrBestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG)
Bestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Bestätigungsvordruckes. Ab dem 01.07.2006
MehrWichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages bitte unbedingt vor Antragstellung lesen (und beachten)
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages bitte unbedingt vor Antragstellung lesen (und beachten) Seite 1 des Antragsformulars ( Seite 1 für die Behörde ) und die Anlage A bzw. B sind vom Antragsteller
MehrBeauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Impressum Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung
MehrDEUTSCHER SCHÜTZENBUND E.V.
" des Deutschen Schützenbundes Abweichende Disziptinen der Landesverbände im Deutschen Schützenbund e.v. Liste/B" Auszug Württembergischer Schützen verband 80 e.v. DEUTSCHER SCHÜTZENBUND E.V. genehmigt
MehrNeue Wettkampfklassen ab dem Sportjahr 2018 Alle rot markierten Klassen gelten nur bis einschließlich der LM Bezeichnung Kennz.
Neue Wettkampfklassen ab dem Sportjahr 2018 Alle rot markierten Klassen gelten nur bis einschließlich der LM Bezeichnung Kennz. Alter Jahrgang Schüler männl. (20) >-14 u. jünger -2004 Schüler weibl. (21)
MehrWichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages bitte unbedingt vor Antragstellung lesen (und beachten)
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages bitte unbedingt vor Antragstellung lesen (und beachten) Seite 1 des Antragsformulars ( Seite 1 für die Behörde ) und die Anlage A bzw. B sind vom Antragsteller
MehrGeschäftsordnung. 2 Die Mitglieder
Geschäftsordnung Aufgrund der Satzung des Volksmusikerbundes Nordrhein-Westfalen e.v. (VMB NRW) in der zuletzt geänderten Fassung vom 09. April 2016 haben sich die Mitglieder durch Beschluss der Landesvorstandssitzung
MehrBeauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Impressum Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Seite
MehrBUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e.v.
BUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e.v. Fachverband für Sportliches Großkaliberschiessen mit Sitz in D-33102 Paderborn Anerkannter Schießsportverband gemäß 15 WaffG AUSSCHREIBUNG Wettkampf: DKS-Landesmeisterschaft
MehrSTATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN
STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Unter dem Namen HPV Rorschach (HPV genannt) besteht ein 1952 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit
MehrAusschreibung. Vereinsmeisterschaft 2019
Ausschreibung Vereinsmeisterschaft 2019 Schützenverein Ritter Reinhard e.v. Bühl-Kappelwindeck 1. Veranstalter Der Veranstalter der Vereinsmeisterschaft ist der Schützenverein Ritter Reinhard e.v. Bühl-
MehrDie Geschäftsstelle des LV4 aus einer anderen Sicht
Die Geschäftsstelle des LV4 aus einer anderen Sicht Für die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben ihrer Mitglieder ist die Geschäftsstelle des Landesverbandes 4 verantwortlich. Seit dem 01.04.2009
MehrFAQ s rund um die Sportschützenbescheinigung
FAQ s rund um die Sportschützenbescheinigung I. Bedürfnis Wie weise ich ein Bedürfnis nach? Als Sportschütze weise ich ein Bedürfnis durch Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein nach, der einem anerkannten
MehrE h r e n o r d n u n g
THW-Bundesvereinigung e.v. Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes e.v. E h r e n o r d n u n g für die THW-Bundesvereinigung e.v. mit den Gliederungen auf Bundes-, Landes-
Mehr1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
Allgemeine Waffenverordnung (AWaffV) 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei
MehrStatuten des Vereins Spuntan
Statuten des Vereins Spuntan I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Spuntan besteht ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, welcher
MehrTarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des
Tarifstelle Gegenstand Gebühren/ Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Waffengesetzes 30 bis 60 9.2 Regelüberprüfung
MehrGrußansprache von Herrn Minister Uwe Schünemann beim 53. Niedersächsischen Landesschützentag
1 Grußansprache von Herrn Minister Uwe Schünemann beim 53. Niedersächsischen Landesschützentag (Nds. Sportschützenverband am 12.04.08, 10.00 Uhr in Hildesheim) Sehr geehrter Herr Präsident Fischer, sehr
MehrAbweichende Disziplinen der Landesverbände im Deutschen Schützenbund e.v. Liste B
Abweichende Disziplinen der Landesverbände im Deutschen Schützenbund e.v. genehmigt durch den Bescheid des BVA vom 25.01.2018 Bearbeiter: Robert Garmeister 1 von 292 Die abweichenden Disziplinen der Landesverbände
MehrBund der Militär- und Polizeischützen e.v.
Befürwortungsrichtlinie des Landesverbandes Hessen Anträge auf eine waffenrechtliche Bedürfnisbescheinigung können unter Beachtung der unten genannten Punkte gestellt werden. Für den Landesverband Hessen
MehrFragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition
5.01 Wer benötigt einen 5.02 Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt. b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren
MehrRichtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 14 WaffG (Bedürfnisbescheinigungen)
F- IV - 1 Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 14 WaffG (en) beschlossen vom Landesausschuss am 21. Mai 2012 Inkrafttreten: 1. Juli 2012 Inhalt 1. Grundsätzliches 2. 14 Abs.2 WaffG
MehrVorwort: DRK Standards Ehrenamt (4 Mrz 2016) Seite 1 von 5 Gedruckt: :26
Mindeststandards für hauptberufliche Unterstützungsstrukturen für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK und Mindeststandards für die Arbeit mit Ehrenamtlichen im DRK Beschlossen durch das DRK-Präsidium am
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrDie Bundestags-wahl am 24. September 2017
Die Bundestags-wahl am 24. September 2017 Ein Wahl-Hilfe-Heft. Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie die Wahl abläuft Text in Einfacher Sprache Über das Heft Jeder kann mitbestimmen. Zum Beispiel
MehrAusschreibung. Kreisklasse
Südbadischer Sportschützenverband Schützenkreis 1 Mittelbaden Logo noch nicht vorhanden! Ausschreibung Kreisklasse Gebrauchspistole / Revolver 2.53 / 2.55 / 2.58 / 2.59 nach SpO 2.19 1. Allgemeines Referenten
MehrBund der Militär- und Polizeischützen e.v.
Bund der Militär- und Polizeischützen e.v. Fachverband für sportliches Großkaliberschießen mit Sitz in D- 33102 Paderborn Anerkannter Schießsportverband gemäß 15 WaffG Bundesgeschäftsstelle, Elsässer Weg
MehrWETTKAMPFKALENDER 2018
WETTKAMPFKALENDER 2018 Allgemeine Bestimmungen Bei den Vereinsmeisterschaften sind nur Mitglieder der Schützengilde Wusterhausen 1839 e.v. zugelassen. Die Bestimmungen der Ausschreibung zur Vereinsmeisterschaft
MehrDBU - Jugendordnung - Stand Seite 1. Jugendordnung
DBU - Jugendordnung - Stand 01.03.2014 Seite 1 Jugendordnung Stand: 01.03.2014 DBU - Jugendordnung - Stand 01.03.2014 Seite 2 Inhaltsverzeichnis nach Seitenzahl Seite 1 Grundsätze 3 2 Organe 3 3 DBU -
Mehr