HAUSORDNUNG. kita SONNENLAND. volkssolidarität Elbtalkreis-Meissen e.v.

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1 HAUSORDNUNG kita SONNENLAND volkssolidarität Elbtalkreis-Meissen e.v.

2 TAGESABLAUF Uhr freies Spiel im Frühdienst Uhr Frühstück in den Gruppen Uhr freies Spiel Uhr Angebote, Aufenthalt im Freien Uhr Mittagessen und Vorbereitung Mittagsschlaf Uhr Mittagsruhe Uhr Aufräumen d. Schlafutensilien /Vesperzeit Uhr freies Spiel /Aufenthalt im Freien Uhr freies Spiel/ Aufenthalt im Freien im Spätdienst

3 ufnahmebedingungen- Aufsichtspflicht-Abholmodalitäten Bei Vertragsabschluß werden mit den Erziehungsberechtigten alle wichtigen Fragen geklärt. Sie haben die Möglichkeit erhalten, sich das Haus anzuschauen und wurden über die im Haus bestehenden Angebote und Zusatzangebote informiert. Bei Betreuungsbeginn müssen der Einrichtung zwei Betreuungsverträge, sowie die Erklärung über die gewünschte Zahlungsweise vorliegen. Der ärztliche Nachweis über den Gesundheitszustand des Kindes muss ebenfalls im Betreuungsvertrag erbracht sein. Die Eltern informieren sich über die Konzeption, sowie über geltende Regeln für die einzelnen Bereiche der Kita und halten diese bitte auch im Interesse der Sicherheit aller Kinder ein. Die Vorbereitung des Kindes auf den Aufenthalt in unserer Einrichtung beginnt mit einer stundenweisen Eingewöhnung an der ein Elternteil teilnehmen kann. Für den ersten Eingewöhnungsmonat wird eine Betreuungszeit von 6 h festgelegt. Die Gestaltung dieser Zeit wird individuell zwischen Eltern und Erziehern abgesprochen und wird so gesteigert, dass Ihr Kind am Ende dieses Monats die Zeit in der Einrichtung verbringen kann, die Sie ab dem Folgemonat tatsächlich für Ihr Kind benötigen. Die Eltern übergeben zu Beginn der Betreuungszeit die Kinder persönlich der/dem ErzieherIn und holen es nach Beendigung wieder ab und verabschieden sich bei einer ErzieherIn. Für Kinder, die nicht persönlich übergeben werden, garantieren wir keine Aufsichtspflicht. Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit der Übergabe an die Eltern. Die Erziehungsberechtigten erklären bei Aufnahme des Kindes schriftlich, wer außer ihnen noch zur Abholung des Kindes berechtigt ist., diese Vollmachten können jederzeit schriftlich geändert werden. Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder nach der vereinbarten Betreuungszeit wieder abzuholen.

4 etreuungsbeiträge Diese richten sich nach den jeweils gültigen Vorgaben der Kommune und sind in allen Einrichtungen einheitlich. Die vereinbarte Betreuungszeit versteht sich als tägliche Betreuungszeit. Bei Überschreitung werden zusätzliche Betreuungskosten erhoben. Monatlich erfolgt eine Beitragsabrechnung per Computer. Sollten hierbei Fehler auftreten, wenden Sie sich bitte an die Leiterin. Die Betreuungsverträge sind immer aktuell zu halten (Adresse, Telefon- und Nottelefonnummern, Abholberechtigte). Änderungen der Betreuungszeit müssen bis zum 15. des laufenden Monats schriftlich angezeigt werden. Festgelegte Zeiten gelten für den gesamten Monat. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Leitung möglich z.b. bei Maßnahmen des Arbeitsamtes oder unvorhergesehener Arbeitsaufnahme. Ermäßigungen für Alleinerziehende oder Geschwisterermäßigungen werden bei der Leitung beantragt, Veränderungen diesbezüglich sind der Leitung unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. ellophantüten Folietüten gehören nicht in die Kita- bitte benutzen Sie stattdessen Baumwollbeutel oder für das kleine Malheur/nassgewordene Kleidung eine Waschtasche. urchfälle Kinder, bei denen unerklärbarer Durchfall aufgetreten ist, müssen zum Arzt und werden nur mit ärztlicher Bescheinigung, bzw. ausgefülltem Formular wieder - aufgenommen!(formulare befinden sich auf der Homepage) atenschutz Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter:

5 Alle Eltern erhalten zum Betreuungsvertrag Informationen an Erziehungsberechtigte von Kindern gem. Artikel 13 der DSGVO sowie eine Erklärung zur Einwilligung in die Veröffentlichung und Verwendung von Fotobzw. Videoaufnahmen ihrer Kinder. Die Einwilligung beruht auf der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nicht-Einwilligung dürfen den Eltern keine Nachteile entstehen. Foto- und Film Um die Aktivitäten in unseren Einrichtungen und im Rahmen der Vereinsarbeit auch im Bild festzuhalten und Ihnen sowie anderen Interessierten einen Einblick geben zu können, machen wir zu unseren Veranstaltungen Fotos/Videos (gem. 23 Kunsturhebergesetz). Wir nutzen diese Aufnahmen für Aushänge in der Einrichtung, zur Veröffentlichung auf unserer Homepage, zur Pressearbeit, für Vereinspublikationen oder für Vereinswerbung. Sie können der Nutzung Ihrer Fotos/Videos für die Zukunft jederzeit schriftlich widersprechen. Wir verpflichten uns, unvorteilhafte Aufnahmen zu löschen und nicht zu verwenden. Informieren Sie einen unserer Erzieher bei Betreten der Veranstaltung, falls Sie nicht fotografiert/gefilmt werden möchten. Sollte ein externer Fotograf für Aufnahmen in unsere Einrichtung kommen, so werden wir darauf achten, dass nur Kinder fotografiert werden, deren Eltern eingewilligt haben. Der Fotograf wird vorab schriftlich darauf hingewiesen, dass jede Verwendung der Fotos nur mit Einwilligung der Eltern zulässig ist. Zusätzlich möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, das Fotos von fremden Personen, auch wenn sie mit dem eigenen Kind abgebildet wurden, grundsätzlich nicht ohne Einwilligung der Person bzw. bei Kindern nicht ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten des anderen Kindes veröffentlicht werden dürfen (z. B. im Internet). Dies kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen auslösen. Um einen strukturierten Tagesablauf innerhalb der Kita gestalten zu können, ist es weiterhin notwendig, dass jedes Kind eine Abholkarte mit seinem Bild sowie Vor- und Nachname besitzt. Verdeckt auf der Rückseite befinden sich weitere persönliche Daten. die Kinder in einer Anwesenheitsliste morgens ein- und abends ausgetragen werden. eine schriftliche Bestätigung vorliegen muss, wenn ein Kind von Personen abgeholt wird, die nicht im Betreuungsvertrag aufgeführt sind.

6 der Garderobenplatz sowie ggf. die Wechselwäschefächer der Kinder mit Bild und Namen versehen sind. in den Garderoben bzw. vor den Gruppenzimmern zu organisatorischen Zwecken Listen mit Vor- und Nachnamen der Kinder ausliegen (z. B. Anwesenheitslisten, Zeitenlisten, Teilnahmelisten für Veranstaltungen). hospitierende Eltern (auch von künftigen Kindern unserer Einrichtung) schriftlich zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet werden. Die Einrichtung achtet darauf, dass hospitierende Eltern keinen Zugang zu Unterlagen über die betreuten Kinder erhalten. der Elternrat direkten Kontakt mit den Eltern aufnehmen kann. Deshalb werden bei Bedarf Kontaktdaten der Eltern weitergegeben und der Elternrat schriftlich auf die Wahrung des Datenschutzes verpflichtet. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, sich Informationen über andere Personen zu verschaffen. lternarbeit In unserem Haus gibt es einen Elternrat, der vertrauensvoller, beratender Partner für Eltern und Erzieher ist. Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternrates werden durch die Grundsätze des Sächs. Kindertagesstätten Gesetz geregelt. Außerdem bieten wir jährlich zwei Elternabende an. Das Allerwichtigste ist das individuelle, aktuelle Gespräch zwischen ErzieherIn und Eltern. Wir bitten Sie aber, für eine rechtssichere Gestaltung unserer Abhol.- und Bringezeiten, die Gespräche in dieser Zeit auf das Notwendigste zu reduzieren, da die Erzieher für weitere Kinder die Aufsichtspflicht haben. Für umfangreichere Gespräche können Sie gern jederzeit um einen Termin bitten. este und Feiern Bei Feiern /Veranstaltungen mit Eltern und Gästen haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihre und mitgebrachte Kinder. Filmen und Fotografieren anderer Kinder ist untersagt (siehe Datenschutz)

7 arten Er ist schön, aber nicht so groß, dass jeder tun kann, was er will! Beim Abholen achten die Eltern bitte auf die Einhaltung der Regeln um Unfälle zu vermeiden und nutzen für das Abholen einem zeitlich kurzen Rahmen, damit der Spielplatz auch wirklich für die Kinder bleibt. Wir verabschieden uns und räumen 3 Spielsachen auf! Der Trinkbrunnen ist für alle Kinder da und wird in der warmen Jahreszeit von ihnen individuell genutzt - er wird nicht zum Händewaschen o.ä. genutzt. austiere sind unser Zwergkaninchen Emmi und Jessi. Wir versorgen sie gemeinsam. Zum Streicheln und Kuscheln dürfen sie mit einer ErzieherIn aus dem Stall geholt werden. An Wochenenden und Feier.-Ferientagen füttern auch unsere Eltern mit ihren Kindern unsere Schützlinge. Während der Betreuungszeit besteht Handyverbot für die Kinder. nformationen Für alle Eltern ist im Eingangsbereich die Info-Tafel. Hier befindet sich auch Ihr/unser Elternrat mit den Telefonnummern und Adressen. Gruppenspezifische Infos entnehmen Sie den Aushängen in Ihrer entsprechenden Garderobe. acken Stopper und Kordeln, Schnüre und Schlaufen an Jacken, Kapuzen oder Hosen bergen eine hohe Unfallgefahr und sollen daher in der Kita nur solang sein, wie sie maximal benötig werden, um das Hängenbleiben/ Aufhängen an Spielgeräten zu vermeiden. ranke Kinder Ist Ihr Kind erkrankt, gehört es nicht in die Kita, sondern in individuelle Betreuung zu Hause, damit es schnell wieder gesundwird. Bei unerklärlichen

8 Durchfällen/Erbrechen und Erkrankungen, wird das Kind nur mit Bescheinigung des Arztes wieder in der Kita aufgenommen. Alle ansteckenden Krankheiten sind meldepflichtig! Vorkommnisse /Krankheitsanzeichen wie Erbrechen, Fieber o.ä. am Vorabend bzw. in der Nacht teilen Sie bitte der ErzieherIn am Morgen mit, auch Medikamentengaben zu genannten Zeitpunkten. Bitte beachten Sie die, bei Aufnahme ausgegebenen Info-Blätter Hilfe mein Kind ist krank und Mein Kind hat Durchfall In der Kita werden keine Medikamente verabreicht. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine ärztliche Indikation und Verordnung (Formblatt Med.-gabe) vorliegen. Erkrankt Ihr Kind, können Sie es bis Uhr für den darauf folgenden Tag abmelden und gleichzeitig das Mittagessen abbestellen. Sollte es später festgestellt werden, kann diese Portion nicht mehr abbestellt, aber in der Kita von bis Uhr abgeholt werden. Entsprechende Behälter sind bitte mitzubringen. Bei auftretenden Veränderungen im Allgemeinzustand und Verhalten des Kindes entscheidet der/die LeiterIn, ob das Kind weiter in der Einrichtung bleiben kann und/oder die Eltern informiert werden. Bei unklaren und lebensbedrohlichen Situationen wird sofort der Notdienst verständigt und anschließend die Eltern informiert. ernangebote Unsere Bildungsangebote beginnen um 9.00 Uhr, auch die 6-Stundenkinder sind zu dieser Zeit anwesend. Ab dieser Zeit darf die Gruppenarbeit nicht mehr gestört werden. Das gilt für ErzieherInnen, wie für Eltern. Eine entsprechende Information hängt dann jeweils an der Gruppenzimmertür. Können Sie den Angebotsbeginn für Ihr Kind nicht pünktlich einrichten, müssen Sie mit Ihrem Kind warten, bis das Angebot vorbei ist, um den Lernprozess der anderen Kinder nicht zu unterbrechen, im Ausnahmefall geben Sie Ihr Kind ganz besonders leise in die Gruppe. ahlzeiten und Mittagsruhe Wir nehmen gemeinsam unser Essen ein, beginnen mit einem Tischspruch und achten auf Tischsitten. Wie aus unserem Tagesablauf ersichtlich ist, halten alle Kinder Mittagsruhe. In dieser Zeit ist die Ruhephase der Kinder nicht zu stören. Abholen der Kinder kann bis 12 Uhr und ab 14 Uhr stattfinden.

9 Wir respektieren und schützen das Schlaf- bzw. Ruhebedürfnis der Kinder! achmittagsgestaltung Sie wird in den Gruppen individuell durchgeführt, bei schönem Wetter sind wir natürlich gern im Garten. rdnung Die Zimmer werden nicht mit Straßenschuhen betreten. Beim Kommen und Gehen werden die Kinder bei der ErzieherIn abgegeben bzw. abgeholt. Ausgenommen sind Eltern, die die Eingewöhnung mit ihrem Kind erleben. Jedes Kind begrüßt die Erzieherin und verabschiedet sich ebenfalls wieder bei ihr. Mit der Verabschiedung geht die Aufsichtspflicht an die Eltern/abholenden Personen über. Eine Erzieherin kann ihrer Aufsichtspflicht erst dann nachkommen, wenn sie weiß, dass das Kind anwesend ist. Wir nehmen Rücksicht auf andere, besonders auf die jüngeren Kinder und helfen gern. In der Garderobe achten Eltern und Kinder darauf, dass die Bekleidung des Kindes im dafür vorgesehenen Bereich aufgeräumt wird. Kontrollieren Sie bitte regelmäßig die Wechselsachen auf passende Größe, sowie Zweck und.- Funktionsfähigkeit! rojekte Sie begleiten unsere pädagogische Arbeit über das ganze Jahr. Ideen, Anregungen, Ratschläge und Tipps etc. zur Bereicherung eines Projektes nehmen wir gern von Ihnen entgegen. arkplätze stehen uns nur begrenzt zur Verfügung. Bitte nutzen sie auch entferntere Möglichkeiten und halten sich beim Parken an die Vorschriften der StVO - Parken Sie nicht vor und gegenüber von Einfahrten. Sie erschweren uns das Zusammenleben mit unseren Nachbarn dadurch in erheblichem Maße.

10 uatsch und Matsch Auch das gehört zur gesunden Entwicklung eines jeden Kindes. Bitte geben Sie Ihrem Kind Wechselsachen bzw. eine Matschhose und Gummistiefel mit. Kinder wollen spielen, nicht nur aufpassen- Vorbeugen erspart Ihrem Kind, Ihnen und uns Ärger. oller und Räder Werden vor der Einrichtung, in den dafür vorgesehenen Fahrradständern geparkt, nicht im Kitagelände. Sie nehmen zu viel Raum ein und stellen eine Unfallgefahr dar. auchen, Drogen, Alkohol ist in allen Räumen des Kindergartens einschließlich des Außengeländes verboten. chuhe und Kleidung Ziehen Sie Ihrem Kind bitte geschlossene Schuhe an. Schuhe ohne Fersenriemchen bergen ein erhöhtes Unfallrisiko in sich (dsgl. gilt für Plaste/Garten oder Strandschuhe) Schuhe wachsen nicht mit und gehen auch mal kaputt - bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Haus /Schuhe Ihres Kindes. Die Kleidung Ihres Kindes sollte der Witterung und den Raumtemperaturen angemessen sein. Bitte kontrollieren Sie die Wechselsachen regelmäßig auf Vollständigkeit. icherheit Bitte achten Sie darauf, dass die Haustür und das Gartentor nach Betreten und Verlassen geschlossen werden. Bitte lassen Sie Kinder nicht allein die Haustür oder Gartentore öffnen!!! Die Türen zum Treppenhaus sind geschlossen zu halten-bitte mit dem Schalter für den Schließmechanismus der Rauchwarnanlage schließen-nicht zuziehen!

11 Bitte achten Sie beim Verlassen der Einrichtung darauf, dass Sie nur mit Ihrem eigenen Kind das Gelände bzw. die Kita verlassen. Geben Sie diese Info bitte auch an abholende Personen weiter. Es werden keine Speisen durch Eltern an andere Kinder verteilt-wir haben Allergiker-Kinder! agesablauf Wir haben feste Zeiten! Bitte richten Sie Ihre Abhol- und Bringezeiten danach aus, damit unser Kita-Alltag funktionieren kann. Sie helfen uns damit Ruhe und Beständigkeit für Ihr Kind zu gewährleisten. Kinder die mitfrühstücken sollen, sind bis 7.30 Uhr in der Kita, bis 8.00 Uhr bitten wir sie, die Gruppe nicht zu stören um uns mit den Kindern die Möglichkeit zu gewährleisten den Tag in Ruhe mit einem gemeinsamen Frühstück zu beginnen! rinkbrunnen In der warmen Jahreszeit steht unser Trinkbrunnen als zusätzliche Möglichkeit des Durstlöschens unseren Kindern zur Verfügung. Er ist nicht zum Händewaschen oder Matschen da. rlaub /Betriebsruhe /Jahreswechsel Diese Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Für Ausnahmefälle besteht die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf einen Ausweichplatz zu stellen. Dieser wird dann in einer Einrichtung der Volkssolidarität angeboten. Bitte bedenken Sie --- auch Kinder haben ein Recht auf eine Auszeit und brauchen mal Urlaub! Es wird empfohlen, dass die Kinder während eines Kita-Jahres einen zusammenhängenden Jahresurlaub von 2 Wochen verbringen sollen. eranstaltungen in der Kita Sie werden rechtzeitig bekannt gegeben.

12 Bitte halten Sie die angegebenen Anfangszeiten ein, damit deren Ablauf nicht ständig durch Neuankömmlinge unterbrochen werden muss, bzw. pünktliche Kinder durch endloses Warten auf Bummler bestraft werden. ertsachen Diese gehören nicht in die Kita! Für Spielsachen, Ketten, Ringe, Schmuck jeglicher Art und andere mitgebrachte Dinge wird keine Haftung übernommen (Bitte Kindern unter 2 keinen Schmuck/Haarschmuck anlegen, die Gefahr des Verlierens und somit Finden und Verschluckens durch Kinder ist zu groß.) Kleidung bitte kennzeichnen um Verwechslungen vorzubeugen. Die ErzieherIn ist befugt, Schmuck und Schnüre während des Kita-Aufenthaltes der Kinder zu entfernen um die Gefährdung anderer Kinder abzuwenden. & stehen für die vielen ungenannten aber wichtigen Dinge, die ein harmonisches und fröhliches usammenleben miteinander erst ermöglichen. Zutritt zu unserer Kita haben nur berechtigte Personen. Sorgeberechtigte haben ihre Gäste und weitere Personen, die in die Betreuung involviert sind oder an unseren Veranstaltungen teilnehmen, auf die Einhaltung unserer Hausordnung hinzuweisen. (Besucher, Abholpersonen etc.) Sie haben sich für unser Haus- eine Gemeinschaftseinrichtung entschieden. Wenn alle Mitglieder dieser großen, bunten Gemeinschaft sich an Regeln halten, kann sich jeder hier wohl fühlen. Das wünscht sich, für Ihr Kind und alle Beteiligten Radebeul, den Ihr Sonnenland-Team

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