Wandelanleihebedingungen
|
|
|
- Theresa Schulz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GWB Immobilien AG Siek Wandelanleihebedingungen 7,5%-Wandelanleihe von 2009/2014 der GWB Immobilien AG ISIN DE000A1A6XV8
2 Wandelanleihebedingungen 7,5%-Wandelanleihe von 2009/2014 der GWB Immobilien AG 1 Nennbetrag, Stückelung, Verbriefung, Rückerwerb (1) Die 7,5%-Wandelanleihe von 2009/2014 der GWB Immobilien AG (die "Emittentin") im Gesamtnennbetrag von bis zu ,00 (in Worten: Euro drei Millionen zweiundsechzigtausend fünfhundert) ist eingeteilt in bis zu Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je 2,50 (jeweils eine "Teilschuldverschreibung" und alle Teilschuldverschreibungen zusammen die "Wandelanleihe"). Jedem Inhaber einer Teilschuldverschreibung (ein "Anleihegläubiger") stehen daraus die in diesen Wandelanleihebedingungen bestimmten Rechte zu. (2) Die Teilschuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch eine Inhaberdauerglobalurkunde (die "Globalurkunde") ohne Globalzinsschein verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt, bis sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen erfüllt sind. Die Globalurkunde trägt die eigenhändigen Unterschriften aller Mitglieder des Vorstands der Emittentin. Effektive Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. (3) Eine Übertragung von Teilschuldverschreibungen kann nur durch die entsprechenden Umbuchungen und Eintragungen in den Wertpapierdepots und unter Beachtung der jeweiligen Bedingungen und Bestimmungen der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, erfolgen. (4) Die Emittentin ist im Rahmen der für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, jederzeit Teilschuldverschreibungen zu erwerben. Von der Emittentin erworbene Teilschuldverschreibungen können von ihr entwertet, gehalten oder wiederveräußert werden. Seite 2 von 12
3 2 Ausgabebetrag, Laufzeit, Verzinsung (1) Der Ausgabebetrag je Teilschuldverschreibung beträgt 100% und somit 2,50 je Teilschuldverschreibung (der "Ausgabebetrag"). (2) Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 01. November 2009 (der "Laufzeitbeginn") und endet am 31. Oktober 2014 (das "Laufzeitende" und der Zeitraum vom Laufzeitbeginn bis zum Laufzeitende die "Laufzeit"). (3) Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 14. November 2009 in Höhe ihres Nennbetrags mit 7,5% p.a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt wurden oder das Wandlungsrecht rechtswirksam ausgeübt worden ist. Die erste Zinszahlung für den Zeitraum vom 14. November 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ist am 31. Dezember 2009 fällig. Danach sind die Zinsen für volle Kalenderjahre (1. Januar bis 31. Dezember) jeweils fällig am 31. Dezember. Die Zinszahlung für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum Laufzeitende ist am Tag der Rückzahlung der Teilschuldverschreibung fällig. Ist der Tag, an dem eine Zinszahlung fällig wird, kein Geschäftstag, so kann die jeweilige Zinszahlung erst am nächstfolgenden Geschäftstag geleistet werden, ohne dass wegen dieser Zahlungsverzögerung weitere Zinsen geschuldet werden oder der Zinszahlungsbetrag zu verzinsen ist. (4) Sofern ein Anleihegläubiger rechtswirksam das Wandlungsrecht ausübt, endet die Verzinsung mit Ablauf des 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem das Wandlungsrecht ausgeübt wird. (5) Sind Zinsen nicht für ein volles Kalenderjahr zu berechnen, so werden sie auf der Grundlage eines Jahres mit 360 Tagen, bestehend aus zwölf Monaten mit je 30 Tagen und im Falle eines angebrochenen Monats der Anzahl der abgelaufenen Tage des betreffenden Monats, berechnet. 3 Rückzahlung, Kündigung (1) Die Emittentin wird die Teilschuldverschreibungen zum Nennbetrag am 31. Oktober 2014 zurückzahlen, sofern das Wandlungsrecht aus der jeweiligen Teilschuldver- Seite 3 von 12
4 schreibung nicht ausgeübt worden ist oder sie nicht vorzeitig in Folge einer außerordentlichen Kündigung nach Absatz 3 zurückgezahlt worden sind. (2) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung steht weder der Emittentin noch den Anleihegläubigern zu. (3) Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen fristlos zu kündigen, falls die Emittentin mit Zinszahlungen gemäß 2 länger als zwei Monate in Verzug ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls die Zinszahlung vor Ausübung des Rechts nachgeholt wird. Die Kündigung ist gegenüber der Emittentin durch eingeschriebenen Brief zu erklären. (4) Im Falle einer Kündigung nach Absatz 3 ist der Nennbetrag der von der Kündigung erfassten Teilschuldverschreibungen zurückzubezahlen, sofern das Wandlungsrecht aus ihnen nicht bereits wirksam ausgeübt worden ist. 4 Wandlungsrecht, Ausübungszeiträume, Sonderwandlungsrecht, Wandlungsverfahren (1) Jeder Anleihegläubiger hat nach Maßgabe dieser Wandelanleihebedingungen das unentziehbare Recht, jede Teilschuldverschreibung innerhalb eines Ausübungszeitraums jederzeit in stimmberechtigte Stammaktien der Emittentin umzutauschen (das "Wandlungsrecht"); 2 Absatz 4 bleibt unberührt. Die nur teilweise Ausübung des Wandlungsrechts für eine Teilschuldverschreibung ist ausgeschlossen. Mit Wirksamwerden der Wandlungserklärung erlischt das Recht des Anleihegläubigers auf Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen. Anstelle des Rechts auf Rückzahlung und im Tausch für dieses Recht ist die Emittentin nach Maßgabe dieser Wandelanleihebedingungen zur Lieferung von Aktien verpflichtet. (2) Mit wirksamer Ausübung des Wandlungsrechts erwirbt der Anleihegläubiger einen Anspruch auf Lieferung und Erwerb von voll eingezahlten und stimmberechtigten, Stammaktien der GWB Immobilien AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 in an der Frankfurter Wertpapierbörse börsenmäßig lieferbarer Form und Ausstattung. Zur Sicherung des Wandlungsrechts dient ein von der Hauptversammlung der Emittentin am 20. Mai 2009 beschlossenes und am 05. Oktober 2009 in das Handelsregister der Emittentin eingetragenes bedingtes Kapital in Höhe von bis zu Seite 4 von 12
5 ,00 (Bedingtes Kapital II). Die aus der Ausübung des Wandlungsrechts hervorgehenden Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn der Emittentin teil. (3) Das Wandlungsrecht kann nur innerhalb eines der nachstehend bestimmten Ausübungszeiträume ("die Ausübungszeiträume") ausgeübt werden, wobei Geschäftstag jeweils ein Tag ist, an dem die Geschäftsbanken in München geöffnet sind (der "Geschäftstag ): (i) Das Wandlungsrecht kann ausgeübt werden am 29. Oktober 2014 und den 14 vorhergehenden Geschäftstagen (der "Ausübungszeitraum am Laufzeitende"). (ii) Das Wandlungsrecht kann außerdem vorzeitig ausgeübt werden: (a) jeweils am dritten Geschäftstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Geschäftsjahre 2010 bis 2014 und den zehn folgenden Geschäftstagen (der "Ausübungszeitraum nach der ohv"), sowie (b) jeweils am 15. Dezember der Kalenderjahre 2009 bis 2013 und den zehn vorhergehenden Geschäftstagen (jeweils der Ausübungszeitraum am Jahresende ). In einem Ausübungszeitraum kann das Wandlungsrecht jedoch nicht ausgeübt werden an einem Geschäftstag, an dem die Emittentin ein Angebot zum Bezug von neuen Aktien oder von Wandelschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht, sowie an allen auf ein solches Bezugsangebot folgenden Tagen bis zum Ablauf des letzten Tages der Bezugsfrist; der Ausübungszeitraum verlängert sich in diesem Fall um diejenige Anzahl Geschäftstage, um die sich der ursprünglich vorgesehene Ausübungszeitraum wegen des Bezugsangebots verkürzt hat. (4) Die Emittentin ist jederzeit vor dem Endfälligkeitstermin berechtigt, bezüglich der noch nicht gewandelten Teilschuldverschreibungen eine Zwangswandlung der Wandelanleihe unter Einhaltung einer Frist von 5 Geschäftstagen mittels Wandlungs- Bekanntmachung, die nach 11 zu veröffentlichen ist, zu bestimmen, wenn zum Seite 5 von 12
6 Zeitpunkt der Bekanntmachung der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Teilschuldverschreibungen weniger als 10% des Gesamtnennbetrags aller im Rahmen der Wandelanleihe ursprünglich begebenen Teilschuldverschreibungen beträgt. Bei der Bestimmung des Gesamtnennbetrags der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ausstehenden Teilschuldverschreibungen sind von der Emittentin zurückerworbene und zu diesem Zeitpunkt gehaltene Teilschuldverschreibungen nicht zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Emittentin ab dem 01. Januar 2012 jederzeit vor dem Endfälligkeitstermin berechtigt, bezüglich der noch nicht gewandelten Teilschuldverschreibungen eine Zwangswandlung der Wandelanleihe unter Einhaltung einer Frist von 5 Geschäftstagen mittels Wandlungsbekanntmachung, die nach 11 zu veröffentlichen ist, zu bestimmen, wenn zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der gewichtete Durchschnittskurs der GWB-Aktie in der Xetra-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der 10 vorhergehenden Börsenhandelstage um 20% über dem Wandlungspreis lag. Im Fall der Zwangswandlung werden die Teilschuldverschreibungen zum angegebenen Zwangswandlungsstichtag im Austausch gegen Aktien der Emittentin unter Berücksichtigung des Wandlungspreises nach 5 eingezogen. Der Anleihegläubiger ermächtigt die Wandlungsstelle hiermit, für ihn die Bezugserklärung gemäß 198 Abs. 1 AktG abzugeben. (5) Das Wandlungsrecht aus einer Teilschuldverschreibung kann nicht ausgeübt werden, wenn der Anleihegläubiger die Teilschuldverschreibung nach 3 Abs. 3 gekündigt hat. (6) Zur Ausübung des Wandlungsrechts muss der Anleihegläubiger (i) auf eigene Kosten bis 17:00 Uhr eines innerhalb eines Ausübungszeitraums liegenden Geschäftstags bei der Wandlungsstelle (VEM Aktienbank AG, Postfach , München) eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung (die "Ausübungserklärung") unter Verwendung eines dann gültigen Vordrucks, der bei der Wandlungsstelle sowie bei der Emittentin erhältlich ist, einreichen und (ii) die Teilschuldverschreibungen, für die das Wandlungsrecht ausgeübt werden soll, an die Wandlungsstelle liefern. Eine einmal eingereichte Ausübungserklärung ist für den betreffenden Ausübungszeitraum unwiderruflich und wird an dem Tag wirksam, an dem die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Seite 6 von 12
7 (7) Die für die wirksame Ausübung des Wandlungsrechts erforderliche Lieferung von Teilschuldverschreibungen an die Wandlungsstelle muss durch Lieferung (Umbuchung bzw. Abtretung) der Teilschuldverschreibungen auf ein von der Wandlungsstelle zu benennendes Depot erfolgen. Die Wandlungsstelle ist dabei ermächtigt, die Bezugserklärung gemäß 198 Absatz 1 AktG für die Anleihegläubiger abzugeben. (8) Die aus der Ausübung des Wandlungsrechts hervorgehenden Aktien werden unverzüglich in das vom Anleihegläubiger bezeichnete Wertpapierdepot eingebucht. Ansprüche der Anleihegläubiger im Hinblick auf etwaige Kurs- und/oder Preisänderungen der Aktie der Emittentin zwischen der Ausübung des Wandlungsrechts und der Lieferung der Aktien sind ausgeschlossen. (9) Die Kosten für die Ausübung des Wandlungsrechts und den Bezug der daraus hervorgehenden Aktien trägt jeweils der Anleihegläubiger, soweit sich nicht etwas anderes aus 10 ergibt. 5 Wandlungspreis, Umtauschverhältnis (1) Der Wandlungspreis (der "Wandlungspreis") ist diejenige Zahl durch welche der Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung zu teilen ist, um die Anzahl von Aktien zu errechnen, die bei Ausübung des Wandlungsrechts geliefert wird (das "Umtauschverhältnis"). Der Wandlungspreis und das sich daraus ergebende Umtauschverhältnis stehen unter dem Vorbehalt einer Anpassung nach 6. (2) Der Wandlungspreis beträgt im Falle der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts 2,50. Hieraus ergibt sich ein Umtauschverhältnis von 1 zu 1. Eine Zuzahlung ist bei der Ausübung des Wandlungsrechts nicht zu leisten, sofern der Wandlungspreis nicht weniger als 1,00 beträgt. (3) Bruchteile von Aktien werden nicht ausgegeben, sondern nach Maßgabe von Absatz 4 gegebenenfalls in Geld ausgeglichen. Wenn die Wandlungsstelle feststellt (ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein), dass derselbe Anleihegläubiger das Wandlungsrecht zugleich aus mehreren Teilschuldverschreibungen ausgeübt hat, errechnet sich die Anzahl der an diesen Anleihegläubiger zu liefernden Aktien auf der Grundlage der Gesamtzahl dieser Teilschuldverschreibungen. Seite 7 von 12
8 (4) Für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs ist der durchschnittliche Schlusskurs der Aktie der Emittentin im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den Handelstagen in demjenigen Ausübungszeitraum maßgeblich, in dem das Wandlungsrecht ausgeübt worden ist. Der sich ergebende Betrag ist auf den nächsten vollen Cent abzurunden (der "Ausgleichsbetrag"). Eine Auszahlung des Ausgleichsbetrags an den Anleihegläubiger erfolgt nur dann, wenn der Ausgleichsbetrag mindestens 2,00 beträgt. Auf den Ausgleichsbetrag werden in keinem Falle Zinsen geschuldet. 6 Anpassung des Wandlungspreises, Verwässerungsschutz (1) Wenn die Emittentin während der Laufzeit der Wandelanleihe unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts an ihre Aktionäre (i) ihr Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen erhöht (eine "Kapitalerhöhung gegen Einlagen") oder (ii) Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten auf Aktien der Emittentin ausgibt (eine "Emission von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten"), so wird der Wandlungspreis mit Wirkung vom Anpassungsstichtag an (einschließlich) angepasst, wobei Anpassungsstichtag der erste Börsenhandelstag ist, an dem die Aktien der Emittentin "ex-bezugsrecht" notiert werden (der "Anpassungsstichtag"). Zur Anpassung ermäßigt sich der Wandlungspreis im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen oder einer Emission von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten um den Betrag, der dem ungewichteten Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) festgestellten Schlusskurse des den Aktionären gewährten Bezugsrechts an allen Börsenhandelstagen mit Ausnahme der letzten beiden Handelstage entspricht, an denen das Bezugsrecht an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird. Eine Ermäßigung des Wandlungspreises auf einen Betrag von weniger als 1,00 ist ausgeschlossen; eine darüber hinausgehende Anpassung, die sich rechnerisch nach den vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes ergibt, bleibt unberücksichtigt. 9 Absatz 1 des Aktiengesetzes bleibt unberührt. (2) Die Anzahl von Aktien - also das Umtauschverhältnis -, die sich aufgrund einer Ermäßigung des Wandlungspreises nach Absatz 1 ergibt, wird (vor einer etwaigen Addition von Bruchteilen von Aktien) auf vier Dezimalstellen abgerundet. Die sich daraus Seite 8 von 12
9 ergebende Anzahl von Aktien wird gemäß den Bestimmungen in 5 Absatz 3 und 4 geliefert; Bruchteile von Aktien werden zusammengefasst. (3) Eine Anpassung des Wandlungspreises nach Absatz 1 erfolgt nicht, wenn die Emittentin bei der Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen oder über eine Emission von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten auch den Anleihegläubigern ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder auf die neuen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten einräumt und diese dabei so gestellt werden, als hätten sie ihr Wandlungsrecht bereits ausgeübt. Eine Anpassung des Umtauschverhältnisses nach Absatz 1 erfolgt ebenfalls nicht, wenn die Emittentin die in Absatz 1 bezeichneten Kapitalmaßnahmen ohne Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts an ihre Aktionäre durchführt. Eine Anpassung des Umtauschverhältnisses nach Absatz 1 erfolgt schließlich auch dann nicht, wenn im Falle der in Absatz 1 bezeichneten Kapitalmaßnahmen kein börslicher Bezugsrechtshandel stattfindet. (4) Bei Dividenden oder sonstigen Barausschüttungen der Emittentin bleibt das Umtauschverhältnis unverändert. (5) Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ( 207 Aktiengesetz) erhöht sich das bedingte Kapital der Emittentin kraft Gesetzes ( 218 Aktiengesetz) im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. In demselben Verhältnis erhöht sich der Anspruch der Anleihegläubiger, ihre Teilschuldverschreibungen in Aktien der Emittentin umzutauschen, sofern nicht das Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien erhöht wird. (6) Im Falle einer Kapitalherabsetzung bleibt das Umtauschverhältnis unberührt, sofern die Kapitalherabsetzung die Gesamtzahl der Aktien unberührt lässt oder die Kapitalherabsetzung mit einer Kapitalrückzahlung, einer entgeltlichen Einziehung von Aktien oder einem entgeltlichen Erwerb eigener Aktien durch die Emittentin verbunden ist. Im Falle einer Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung oder im Falle einer unentgeltlichen Einziehung von Aktien verringert sich die Anzahl der Aktien, die bei Ausübung des Wandlungsrechts aus einer Teilschuldverschreibung bezogen werden können, in dem Verhältnis, in dem das herabgesetzte Grundkapital zu dem ursprünglichen Grundkapital steht. Seite 9 von 12
10 (7) Für Bruchteile von Aktien, die infolge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder infolge einer Kapitalherabsetzung entstehen, gilt Absatz 2 entsprechend. (8) Sollte irgend ein anderes, in diesem 6 nicht geregeltes Ereignis eintreten, dass das Umtauschverhältnis oder die Aktien der Emittentin betrifft, so ist die Emittentin verpflichtet, gemäß 315 BGB das Umtauschverhältnis so anzupassen, wie es erforderlich ist, um dem jeweiligen Ereignis angemessen Rechnung zu tragen. (9) Die Emittentin ist berechtigt, sich bei der Anpassung des Wandlungspreises der Hilfe von Rechtsberatern oder sonstigen sachkundigen Personen zu bedienen. (10) Eine Anpassung des Wandlungspreises ist von der Emittentin gemäß 11 bekannt zu machen. 7 Begebung weiterer Schuldverschreibungen Die Emittentin ist ohne Einschränkungen durch die diesen Bedingungen unterliegende Wandelanleihe berechtigt, weitere Schuldverschreibungen (einschließlich solcher, die mit Options- oder Wandlungsrechten ausgestattet sind) zu begeben. 8 Zahlstelle und Wandlungsstelle (1) Zahlstelle und Wandlungsstelle ist die VEM Aktienbank AG, Prannerstr. 8, München. Die VEM Aktienbank AG ist dabei berechtigt, sich der Dienste Dritter zu bedienen und/oder Aufgaben an Dritte zu übertragen. (2) Die Emittentin hat, solange nicht sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen erfüllt sind, dafür Sorge zu tragen, dass stets eine Zahlstelle und, spätestens ab Beginn des ersten Ausübungszeitraums, auch eine Wandlungsstelle vorhanden ist, die die ihr nach diesen Wandelanleihebedingungen zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt. Seite 10 von 12
11 9 Verjährung Die in 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Teilschuldverschreibungen auf fünf Jahre verkürzt. 10 Steuern Der Anleihegläubiger hat in jedem Fall einer Wandlung alle Steuern, Abgaben oder Kosten zu zahlen. Die Emittentin wird sämtliche in Bezug auf die Wandelanleihe zu zahlenden Beträge ohne Abzug oder Einbehalt von oder wegen gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Abgaben, Festsetzungen oder behördlichen Gebühren irgendwelcher Art, die durch die Bundesrepublik Deutschland oder irgendeine zur Steuerhebung ermächtigte Stelle auferlegt oder behoben werden (die "Quellensteuern"), zahlen, sofern nicht die Emittentin kraft Gesetzes oder einer sonstigen Rechtsvorschrift verpflichtet ist, solche Quellensteuern abzuziehen oder einzubehalten. In diesem Fall wird die Emittentin die betreffenden Quellensteuern einbehalten oder abziehen und die einbehaltenen oder abgezogenen Beträge an die zuständigen Behörden zahlen. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, wegen eines solchen Einbehalts oder Abzugs zusätzliche Beträge an Kapital und/oder Zinsen zu zahlen. 11 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Emittentin, die die Teilschuldverschreibungen betreffen, erfolgen ausschließlich in den Gesellschaftsblättern der Emittentin (derzeit ausschließlich der elektronische Bundesanzeiger), soweit nicht gesetzlich weitergehende Bekanntmachungspflichten bestehen. Sie gelten an dem Tag als erfolgt und den Inhabern der Teilschuldverschreibungen zugegangen, an dem das letzte der die Bekanntmachung enthaltenen Blätter erschienen ist. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Teilschuldverschreibungen bedarf es nicht. 12 Anwendbarkeit des SchVG Das am 05. August 2009 in Kraft getretene Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) findet auf die Wandelanleihe vollumfänglich Anwendung; die Anleihegläubiger können insbesondere Seite 11 von 12
12 durch Mehrheitsbeschluss die nach dem SchVG zulässigen Änderungen der Anleihebedingungen bestimmen und zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellen. 13 Verschiedenes (1) Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie sämtliche sich aus diesen Wandelanleihebedingungen ergebenen Rechte und Pflichten der Emittentin und der Anleihegläubiger bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht. (2) Erfüllungsort ist Siek bei Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Wandelanleihebedingungen geregelten Angelegenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. (4) Sollte eine Bestimmung dieser Wandelanleihebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit dieser Wandelanleihebedingungen im Übrigen nicht berühren. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die den von der Emittentin und den Anleihegläubigern erstrebten wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommt. Sollten sich diese Wandelanleihebedingungen als lückenhaft erweisen, so gilt im Wege der ergänzenden Auslegung für die Ausfüllung der Lücke ebenfalls eine solche Bestimmung als vereinbart, die den von der Emittentin und den Anleihegläubigern erstrebten wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommt. Siek, im Oktober 2009 GWB Immobilien AG Der Vorstand Seite 12 von 12
Anleihebedingungen. 7%-Anleihe von 2012/2014 der ACAZIS AG Rosenheim WKN A1R0RU / ISIN DE000A1R0RU6
Anleihebedingungen 7%-Anleihe von 2012/2014 der ACAZIS AG Rosenheim WKN A1R0RU / ISIN DE000A1R0RU6 Anleihebedingungen 7%-Anleihe von 2012/2014 der Acazis AG WKN A1R0RU / ISIN DE000A1R0RU6 1 Stückelung,
Wandelanleihebedingungen
Wandelanleihebedingungen Für die 0% Wandelanleihe 2006/2009 ISIN DE 000A0JRFX4 der TV-Loonland AG, Unterföhring 1. Nennbetrag, Stückelung, Ausgabebetrag und Verbriefung 1.1 Emittentin ist die TV-Loonland
1 Nennbetrag, Stückelung, Ausgabebetrag und Verbriefung
Wandelanleihebedingungen für die Wandelschuldverschreibung 2007 / 2010 / 2012 ISIN DE000A0TGEV3, ISIN DE000A0SMLC8 (Gesamtnennbetrag noch: EUR 6.672.000,00; Nennbetrag der einzelnen Wandelschuldverschreibungen
Hamburg. Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung. durch die PELLEX Bioenergie AG, Hamburg, betreffend die
PELLEX Bioenergie AG Hamburg Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung durch die PELLEX Bioenergie AG, Hamburg, betreffend die 7,4% - 5,2% PELLEX Wandelanleihe 2010/2018 im ursprünglichen und gegenwärtigen
2 Wertpapiergattung, Identifikationsnummer Bei der Emission der Stadtsparkasse Wuppertal handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Serie 365.
1 Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Stadtsparkasse Wuppertal (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000,-- EUR (in Worten zehn Millionen) ist eingeteilt in bis zu 100.000
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Genussrechten
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Genussrechten 1. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder
DIE SPARKASSE BREMEN AG
DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom 21.07.2011 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 08.09.2010 1,90 % Die Sparkasse Bremen AG Kassenobligation von 2011 Reihe 309
Mein Gegenvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 lautet daher ausformuliert wie folgt:
Gegenantrag des Aktionärs Marcus Söhngen zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung der ABO Wind Aktiengesellschaft vom 20. Dezember 2017 Ich bin Aktionär der Gesellschaft. Ich unterstütze
Ausübungserklärung. (in zweifacher Ausfertigung zu erklären, erste Ausfertigung)
Absender (Inhaber der Teilschuldverschreibungen): (Name) (ggf. Firma / juristischer Vertreter) (Straße) (PLZ, Ort) An die Bankhaus Gebr. Martin AG Schlossplatz 7 73033 Göppingen Ausübungserklärung (in
BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR ,--
04.08. gzj. 5,11 % Serie 1024 ISIN: DE0001359412 EUR 25.000.000,-- Globalurkunde Nr. 1 BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR 25.000.000,-- Die EUROHYPO AG schuldet dem
Biofrontera Aktiengesellschaft. Leverkusen
Biofrontera Aktiengesellschaft Leverkusen 6% Nachrang-Wandelschuldverschreibung 2016/2021 Anleihebedingungen 1 Allgemeines (1) Nennbetrag und Einteilung. Die von der Biofrontera AG mit Sitz in Leverkusen
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der IMW Immobilien AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der IMW Immobilien AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. IMW Immobilien AG, Berlin ISIN: DE000A0BVWY6 und DE000A0BVWZ3
Anleihebedingungen der 8% Inhaberschuldverschreibungen von 2013/2017 ISIN DE000A1YCS50 / WKN A1Y CS5. Anleihebedingungen. Form und Nennbetrag
Anleihebedingungen der 8% Inhaberschuldverschreibungen von 2013/2017 ISIN DE000A1YCS50 / WKN A1Y CS5 Anleihebedingungen 1 Form und Nennbetrag (1) Die Anleihe der Activa Resources AG (die "Gesellschaft")
Aktienoptionsplan 2010
Aktienoptionsplan 2010 Der Aktienoptionsplan 2010 der ELMOS Semiconductor AG ( Aktienoptionsplan ) weist die folgenden wesentlichen Merkmale auf. 1. Bezugsberechtigte Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010
Anleihebedingungen. vom für. Inhaber-Teilschuldverschreibungen. als. Stufenzins-Anleihe WKN A1R0TR ISIN DE000A1R0TR8
Anleihebedingungen vom 10.12.2012 für Inhaber-Teilschuldverschreibungen als Stufenzins-Anleihe WKN A1R0TR ISIN DE000A1R0TR8 VR Bank eg Bergisch Gladbach Hauptstraße 186, 51465 Bergisch Gladbach Die Emission
DIE SPARKASSE BREMEN AG
DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom 23.06.2009 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 29.08.2008 5,00 % Die Sparkasse Bremen AG Inhaberschuldverschreibung von 2009
Aareal Bank AG Wiesbaden. Genussscheinbedingungen
Aareal Bank AG Wiesbaden Genussscheinbedingungen über 60 000 000,- 6,125 % Inhaber-Genussscheine von 2003/2013 60 000 Genussscheine zu je 1 000,- - ISIN DE0001615805 - Genussscheinbedingungen 1 Form und
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB (1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der DF AG beträgt EUR 6.800.000,00. Es ist
Koch Gruppe Automobile AG
Koch Gruppe Automobile AG Berlin Einladung zur Gläubigerversammlung durch die Koch Gruppe Automobile AG, Berlin, betreffend die 9%-Inhaberschuldverschreibung im ursprünglichen und gegenwärtigen Gesamtnennbetrag
Genussschein-Bedingungen. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA,
Seite 1 von 5 Genussschein-Bedingungen der GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall ISIN: DE0003287181 WKN: 328 718 in der Fassung nach den Beschlussfassungen der 14. ordentlichen
Endgültige Bedingungen
Evangelische Darlehnsgenossenschaft eg Endgültige Bedingungen vom 01. Februar 2013 für EUR 15.000.000,00 Evangelische Darlehnsgenossenschaft eg Inhaber-Teilschuldverschreibung von 01. Februar 2013 bis
MOLOGEN AG Berlin ISIN DE Bezugsangebot
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER
GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN
GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN der 150.000.000,- 6,75 % auf den Inhaber lautenden Genussscheine 2002/2011 150.000 Genussscheine im Nennbetrag von jeweils 1.000,- ausschüttungsberechtigt vom 20. März 2002 an,
Emissionsbedingungen für die Schuldverschreibungen
Emissionsbedingungen für die Schuldverschreibungen Nachfolgend ist der Wortlaut der Anleihebedingungen wiedergegeben: 1 Nennbetrag, Stückelung, Verbriefung, Verwahrung, Erhöhungsoption (1) Die Fananleihe
Epigenomics AG. Bezugsangebot
Bekanntmachung Epigenomics AG Berlin ISIN DE000A1K0516 / WKN A1K051 Das folgende Bezugsangebot zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen der Epigenomics AG richtet sich ausschließlich an gegenwärtige
Pyrolyx AG Wandelanleihe 2013/2018 Anleihebedingungen. 1 Allgemeines
Pyrolyx AG Wandelanleihe 2013/2018 Anleihebedingungen 1 Allgemeines (1) Die Pyrolyx AG, München, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts ( Anleiheschuldnerin"), begibt im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung
Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart
Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Bedingungen der 50.000.000,-- auf den Inhaber lautende Genussrechte von 2002 / 12 mit Ausschüttungsberechtigung ab 25. April 2002 - 2 - Genussrechtsbedingungen
Abweichende Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 (Genehmigtes Kapital) und Tagesordnungspunkt 9 (Aktienoptionsprogramm)
Abweichende Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 (Genehmigtes Kapital) und Tagesordnungspunkt 9 (Aktienoptionsprogramm) TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten
Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die
Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die ordentliche Hauptversammlung der Wirecard AG mit Sitz
Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main Ergänzung der Tagesordnung für die am Montag, den 4. Juli 2016, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten des InterContinental Hotels, Budapester Straße 2, 10787 Berlin stattfindende außerordentliche
Norddeutsche Landesbank - Girozentrale Anleihebedingungen - WKN NLB 1YW -
1 Stückelung und Form (1) Die Öffentlichen Pfandbriefe (die Schuldverschreibungen ) der Norddeutsche Landesbank Girozentrale (die Emittentin ) werden in Euro (die Währung oder EUR ) im Gesamtnennbetrag
Bei der Emission der Stadtsparkasse Wuppertal handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Serie 442.
Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Stadtsparkasse Wuppertal (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 (in Worten fünf Millionen) ist eingeteilt in bis zu 50.000 auf
BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS
BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke der Nachrangdarlehen GP Starter der Good Profits GmbH gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) Darlehensnehmerin bezeichnet
Anleihebedingungen. 6,25% nominal. Wandelschuldverschreibung 2017/2020. der. mybet Holding SE, Berlin
Anleihebedingungen 6,25% nominal Wandelschuldverschreibung 2017/2020 der mybet Holding SE, Berlin ISIN DE000A2G8472 WKN A2G847 23. November 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines... 1 2. Status...
Wandelanleihebedingungen
Klosterbrauerei Königsbronn AG Heidenheim Wandelanleihebedingungen 3,00 %-Wandelanleihe von 2010/2020 der Klosterbrauerei Königsbronn AG 1 Anleihebedingungen 3,00 % Wandelschuldverschreibung 2010/2020
Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart
Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Ausstattung und Bedingungen der 50.000.000,-- auf den Inhaber lautende Genussrechte von 2002 / 12 mit Ausschüttungsberechtigung ab 25. April
Endgültige Bedingungen
Endgültige Bedingungen vom 6. Mai 2014 für EUR 5.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibung von 06. Mai 2014 bis 06. Mai 2024 Emission 74 ISIN DE000A11QQP2 WKN A11QQP zum Basisprospekt für kündbare festverzinsliche
ANLEIHEBEDINGUNGEN EUR ,875% Orderschuldverschreibungen ISIN AT0000A1KW87 der PIP Immobilieninvestment GmbH.
ANLEIHEBEDINGUNGEN EUR 3.000.000 7,875% Orderschuldverschreibungen 2016-2021 ISIN AT0000A1KW87 der PIP Immobilieninvestment GmbH 1 Emittentin Emittentin der 7,875% Orderschuldverschreibungen 2016-2021
Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311
Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311 Bezugsangebot I Barkapitalerhöhung Die Hauptversammlung des Emittenten hat am 19. Dezember 2014 (die Außerordentliche Hauptversammlung
Anleihebedingungen. Anleihebedingungen 7,00 % Anleihe von der Karwendelbahn AG, Mittenwald
Anleihebedingungen Der folgende Text gibt die Anleihebedingungen für die Schuldverschreibungen wieder. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Anleihebedingungen und sonstigen Aussagen oder Ausführungen
Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004
[Entwurf] Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004 (Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG)
curasan AG Bezugsangebot an die Aktionäre der curasan AG zum Bezug von Teilschuldverschreibungen der 5,00%-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2TR497)
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERLEITUNG IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREI- NIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft München Wandelanleihebedingungen der 4 %-Wandelschuldverschreibung 2014/2018 ISIN DE000A1YC0J3 WKN A1YC0J 1 Nennbetrag, Stückelung, Verbriefung, Erwerb eigener
HSV-SCHMUCK- ANLEIHE
ANLEIHEBEDINGUNGEN HSV-SCHMUCK- ANLEIHE 2019 26 HSV Fußball AG ANLEIHEBEDINGUNGEN der HSV-Schmuck-Anleihe 2019 26 1 Nennbetrag, Stückelung, Verbriefung (1) Die HSV Fußball AG (die Emittentin ) begibt auf
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
HanseYachts AG, Greifswald Ordentliche Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Angabepflichten gemäß 289 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Emissionsbedingungen. der festverzinslichen ungedeckten Schuldverschreibungen. der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
EMISSIONSBEDINGUNGEN Emissionsbedingungen der festverzinslichen ungedeckten Schuldverschreibungen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (ISIN DE000HLB1AV9) 1 (Form und Nennbetrag) 1. Die von der
5 Bedingungen der Inhaber-Schuldverschreibung
5 Bedingungen der Inhaber-Schuldverschreibung Die Bedingungen der Inhaber-Schuldverschreibung sind wie folgt: 1 Nennbetrag, Stückelung, Verbriefung 1. Die Inhaber-Schuldverschreibung der German Pellets
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 HGB Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 5.201.700,00 ist in 5.201.700 auf den Namen lautende Stammaktien
A-TEC INDUSTRIES AG Wien, FN h
1 A-TEC INDUSTRIES AG Wien, FN 216262 h Bezugsaufforderung an die Aktionäre In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24.03.2017 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst: 1. Das Grundkapital
Anträge an die ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG. der. Raiffeisen International Bank-Holding AG Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien FN m
Tagesordnungspunkt 2 Die Verteilung des im Jahresabschluss Gesellschaft zum 31.12.2006 in Höhe von EUR 181.180.495,00 ausgewiesenen Bilanzgewinnes wird im Sinne des vorliegenden Vorschlags des Vorstands
Anleihebedingungen. 9,00 % Unternehmensschuldverschreibung 2011/2016. Bestehend aus bis zu Teilschuldverschreibungen
Anleihebedingungen zur 9,00 % Unternehmensschuldverschreibung 2011/2016 Bestehend aus bis zu 6.256 Teilschuldverschreibungen ISIN DE000A1MA904 / WKN A1MA90 der HPI AG München, Deutschland - 1 - ANLEIHEBEDINGUNGEN
DF DEUTSCHE FORFAIT AG Anleihe 2013/2020 ISIN: DE000A1R1CC4 / WKN: A1R1CC. Bekanntmachung über die Beschlussfassung der zweiten Gläubigerversammlung
DF DEUTSCHE FORFAIT AG Anleihe 2013/2020 ISIN: DE000A1R1CC4 / WKN: A1R1CC Bekanntmachung über die Beschlussfassung der zweiten Gläubigerversammlung vom 19. Februar 2015 betreffend die auf den Inhaber lautenden,
Koch Gruppe Automobile AG
Koch Gruppe Automobile AG Berlin Bekanntmachung über die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 28. März 2011 durch die Koch Gruppe Automobile AG, Berlin, betreffend die 9%-Inhaberschuldverschreibung
