Nummer 6 Donnerstag 7. Februar 2019

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2 2 Bürgerservice Unser Service für Sie: Bürgermeisteramt Neuhausen Schlossplatz Neuhausen auf den Fildern Tel Fax: info@neuhausen-fildern.de Wir sind für Sie da: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Uhr, dienstags zusätzlich Uhr. Gerne können Sie einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Im Bürgerbüro (Rathaus EG, Zi. 3) gelten verlängerte Öffnungszeiten: Montag ab 7.00 Uhr, Donnerstag durchgehend Uhr, mittwochs hat das Bürgerbüro geschlossen. Bürgersprechstunde: Die nächste offene Bürgersprechstunde von Bürgermeister Ingo Hacker ist am Dienstag, 12. Februar 2019, von bis Uhr. Inhaltsübersicht In dieser Ausgabe: Aktuelles aus Neuhausen 3 Bereitschaftsdienste 6 Müllkalender 6 Aus den Sitzungen -- Verschenkbörse 9 Fundsachen -- Verkehrsinfo 9 Amtliche Bekanntmachungen 9 Landkreis Esslingen 13 Standesamtliche Mitteilungen 13 Jubiläen 13 Standpunkte im Gemeinderat -- Soziale Dienste 13 Mitteilungen der Polizei -- Bildung 15 Jugendzentrum 18 Ostertagshof 18 Kirchen 19 Parteien 23 Rettungsdienste 25 Vereine 25 Überörtliche Vereine 33 Jahrgänge 34 Sonstiges 34 Notrufnummern Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Krankentransport Polizeinotruf 110 Polizeiposten Neuhausen Polizeirevier Filderstadt-Bernhausen Wasserleitungsschaden EnBW Regional AG Service Neuhausen Störungsannahme - Strom Erdgas Wichtige Informationen Umzug Hauptamt in die früheren Räume des Notariats (Schlossplatz 6) Am 7. Februar wird das Hauptamt umziehen in das Gebäude Schlossplatz 6. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptamtes sind dann ab Montag, den 11. Februar wie gewohnt in den neuen Räumen für Sie da. Frau Roth finden Sie weiterhin an ihrem Platz im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 105. Die Telefonnummern und -Adressen werden sich nicht ändern. Wechsel in der Redaktion des Mitteilungsblattes Seit 1. Februar gibt es eine neue Mitarbeiterin in der Redaktion des Mitteilungsblattes. Frau Schweizer hat teilweise neue Aufgaben übernommen, ihre Nachfolgerin ist Frau Fritton. Sie erreichen Frau Fritton ab im ersten Stock des Rathauses, Zimmer 103, Tel , aktuell@neuhausen-fildern.de. Benötigen Sie einen Platz für Ihr Kind in einer Kindertagesstätte? Am 21. Februar 2019 findet die Platzvergabe für alle angemeldeten Kinder, die bis Ende 2019 einen Krippen- und Kindergartenplatz beanspruchen, statt. Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 14. Februar 2019 in Ihrer Wunschkindertagesstätte Nummer 1 an (bitte durchnummerieren und nur ein Anmeldeformular abgeben). Das Anmeldeformular erhalten Sie hier in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes, in allen Kindertagesstätten, im Rathaus und im Internet. Veranstaltungen 8./9./15./16.2.: Narrenbund, Große Kostüm-Prunksitzung, Egelsee-Festhalle 17.2.: Zukunft für Kinder, Festgottesdienst mit anschließendem Festakt, Kath. Kirche und Egelsee-Festhalle 23.2.: Obst- und Gartenbauverein, Rosenschnitt mit Eberhard Jung, Hausgarten Fam. Flaig, Lindenstr. 24/ /1.3./2.3.: MGV, Die große FASNETS SHOW, Egelsee-Festhalle 24.2.: MGV, Kinder-Fasnet, Egelsee-Festhalle 28.2.: Kath. Kirchengemeinde, Seniorenfasnet, Kath. Gemeindehaus 28.2.: Narrenbund, 45. Traditioneller Hexentanz, Schlossplatz Impressum Amtsblatt der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern Diese Ausgabe erscheint auch online: Herausgeber: Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, Neuhausen auf den Fildern. Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Redaktionsschluss: i.d.r. dienstags Uhr. Redaktion: Elke Eberle Ansprechpartnerin für Vereine, Kirchen und Institutionen: Barbara Fritton, Tel , Fax aktuell@neuhausen-fildern.de Verantwortlich (v.i.s.d.p.) für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ingo Hacker, Schlossplatz 1, Neuhausen auf den Fildern Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Tel , Fax , Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Bezugspreis: 16,75 halbjährlich. Anzeigenannahme: Nussbaum Medien, Büro Echterdingen, Kanalstraße 17, L.-Echterdingen, Tel , Telefax , echterdingen@ nussbaum-medien.de Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

3 3 Bezauberndes Theater von Kindern für Kinder Eine Reise ist s um die Welt, wir hoffen, dass sie euch gefällt Verzweifeltes Schluchzen, tiefe Trauer jemand hat die zauberhaften Lieblingssterne der Mondfrau gestohlen. Schnell eilt der Sonnengott herbei, er kann selbst nicht helfen, aber er weiß, wen er um Hilfe bitten kann. Das Mädchen Jana nämlich, das als auserwählte Kriegerin die Welt retten soll. Denn die Mondfrau weint unendlich viele bittere Tränen und die ganze Welt droht in einem Tränenmeer zu versinken. Die Theater-AG der Mozartschule hat erneut ein eigens von der Lehrerin und Leiterin der Theater- AG Lara Mai geschriebenes Stück aufgeführt. Und zu einem vergnüglichen und kurzweiligen Gesamtkunstwerk machte die Inszenierung die Trommel-AG von Marko Rackovic mit einer erfrischenden Percussion auf teilweise ungewöhnlichen Instrumenten und die Kunst-AG von Johanna Strohbücker mit dem vielseitigen und phantasievollen Bühnenbild. Und gekleidet waren alle mit herrlichen Kostümen. Bevor Jana zu ihrer abenteuerlichen und turbulenten Reise aufbrechen konnte, musste sie noch einen Drachen besuchen. Von ihm sollte sie erfahren wo sie die Sterne wohl finden würde und welche Abenteuer damit verbunden sind. Der Drache war wunderschön und grasgrün und wohnte in einer kleinen Höhle mitten in den Stuttgarter Weinbergen. Und er wusste viel, sehr viel sogar. Unter anderem, mit welchen Waffen Jana die Sterne am besten befreien sollte. Allerdings entsprachen diese Waffen nicht immer ihren Erwartungen, es waren ein Kreuz und ein Pflock, ein Körbchen mit Obst, List und Tücke und ein Spiegelschild und drei Kugeln. Ihre Reise führte Jana an zwei verschiedene Orte in Amerika, in den Orient und nach Asien. Sie traf einen Vampir und eine hochnäsige Königin, Cowboys und Bankräuber, einen Scheich und eine wunderschöne, aber leider habgierige Prinzessin, und in China eine Magierin, die in einem Keller viele außergewöhnliche Geschöpfe gebannt hielt, denn jeder, der in ihre Augen blickte, wurde auf der Stelle in Stein verwandelt. An der Seite von Jana blieb immer ihr wunderbarer und bezaubernder Leitstern. Nach und nach konnten die beiden alle Sterne zur Mondfrau zurück bringen. Lara Mai hat ein wunderschönes Märchen geschrieben, mit einem mutigen Mädchen aus der heutigen Zeit als Heldin. Eine Stunde lang entführten die jungen Schauspielerinnen und Schauspieler mit ihrem bezaubernden und mitreißenden Spiel in ferne Welten voll Phantasie. Jede und jeder Einzelne füllte die ganz unterschiedlichen Rollen mit viel persönlichem und individuellen Charme. Und die kleinen und größeren Zuschauer schauten gebannt zu, von der ersten bis zur letzten Minute.

4 4 Schülerin der Musikschule sehr erfolgreich beim 56. Regionalwettbewerb Jugend musiziert 2019 Erster Preis für Fiona Schulz Am 2. Februar nahm Fiona Schulz (Cello) aus der Klasse von Johannes Ehret am Regionalwettbewerb der Landkreise Tübingen-Reutlingen-Zollernalb in der Musikschule Tübingen teil. In ihrer Altersstufe beteiligten sich an der Solowertung Streicher, Violoncello sieben Schülerinnen und Schüler. Fiona wurde von Frau Gülcin Aslanova-Lutz am Klavier begleitet. Für ihren Vortrag am Cello wurde Fiona von der Jury mit einem 1. Preis ausgezeichnet. Wir gratulieren Fiona zu ihrer hervorragenden und sehr erfolgreichen Teilnahme. 80. Geburtstag von Adelheid Ottmayer Am feierte Frau Adelheid Ottmayer ihren 80. Geburtstag. Zu diesem Anlass besuchte stv. Bürgermeister Eckard Römer die Jubilarin und überbrachte die herzlichsten Glück- und Segenswünsche der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats. Wir wünschen Frau Adelheid Ottmayer weiterhin alles Gute und vor allem natürlich Gesundheit und noch viele glückliche Jahre hier in Neuhausen. Vortrags- und Gesprächsabend der ökum. Erwachsenenbildung Neuhausen Aggression im Kinderzimmer Referentin: Camilla Duda, Sozialpädagogin (M.A.) Ort: Kath. Gemeindehaus Neuhausen, Klosterstraße Datum: Montag, 18. Februar 2019 Beginn: 19:30 Uhr Alle Eltern und Interessierten sind herzlich dazu eingeladen! Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den kirchlichen Mitteilungen.

5 5 Familienname, Vorname des Kindes männlich weiblich Eingangsdatum in der Einrichtung: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit : Geschwisterzahl unter 18 Jahren: Erziehungsberechtigte: Mutter Vater Anschrift: Telefonnummer: Datum Unterschrift Kinderhaus am Egelsee, Rupert-Mayer-Straße 68 Telefon / Leiterin: Sigrid Faßnacht Mo. Fr Uhr Uhr Mo. Fr Uhr Uhr 3 Kindergartengruppen und 4 Krippengruppen Kath. Kindergarten Don Bosco, Gartenstraße 5, Telefon: 07158/68971 Leiterin: Michaela Dreizler Mo. Fr Uhr Uhr Mo. Fr Uhr Uhr 3 Gruppen Kath. Kindergarten St. Franziskus, Klosterstraße 8a, Telefon: 07158/4236 Leiterin: Barbara Mangold Mo. Fr Uhr Uhr 1 Kindergartengruppe und 2 Krippengruppen Kath. Kindergarten St. Elisabeth, Schlossplatz 9/1, Telefon: 07158/4212 Mo. Fr Uhr Uhr und Mo. Do Uhr Uhr Ganztagesbetreuung: Uhr 4 Gruppen Leiterin: Gerlinde Faßnacht Kath. Kindergarten St. Vinzenz, Wagnerstraße 29, Telefon: 07158/8494 Leiterin: Cornelia Merklinger Mo. Fr Uhr Uhr Mo. Fr Uhr Uhr Ev. Kindertagesstätte Hirtenweg, Hirtenweg 5, Telefon: 07158/4402 Mo. Fr Uhr Uhr 3 Gruppen Leiterin: Ivonne Dostal-Herrmann Innerhalb der Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis Uhr stehen 2 verschiedene Betreuungsmodule Verfügung. Ev. Kindergarten Horber Wald, Rupert-Mayer-Straße 30, Telefon: 07158/7375 Mo. + Mi Uhr Uhr und Uhr Uhr Leiterin: Christine Wolz Di + Do Uhr Uhr Fr Uhr Uhr 2 Gruppen Waldkindergarten, Am Hasenwald, Telefon: Leiterin: Angela Weichselgartner Mo. Fr Uhr Uhr 1 Gruppe TSV Sportkindergarten, Schlossstraße 47, Telefon: 07158/ Mo. - Fr Uhr Uhr Mo. - Fr Uhr Uhr Leiterin: Inge Kloos 1 Gruppe Gewünschtes Aufnahmedatum:

6 6 Sterbefälle Was tun bei Todesfällen? Ist der Sterbefall innerhalb Neuhausens eingetreten, muss er beim Standesamt Neuhausen (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 002) durch die Angehörigen oder das beauftragte Bestattungsinstitut angezeigt werden. Bei auswärts Verstorbenen beim Standesamt des jeweiligen Sterbeortes. Außerdem muss ein Todesfall beim Friedhofsamt (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 003, Tel ) gemeldet werden. Liegt der Sterbefall am Wochenende, kann der Beerdigungstermin mit dem jeweiligen Pfarramt festgelegt werden. Der Termin muss aber gleichzeitig mit dem Bestattungsinstitut Dörfler Bestattungen GmbH, Ernst-Sachs-Str. 2, Plochingen, Tel , abgesprochen werden. Bereitschaftsdienste Ärztliche Versorgung im Notfall Notfallpraxis und ärztlicher Hausbesuchsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechzeiten: Kostenfreie Rufnummer Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Hausund Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter oder docdirekt.de Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen unter der Rufnummer 112 zu rufen ist. Zentrale Notfallpraxis für die Fildergemeinden in der Filderklinik, Im Haberschlai 7 Filderstadt-Bonlanden am Freitag und vor Feiertagen Uhr am Samstag, Sonntag u. Feiertag 8-23 Uhr Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bringen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte mit. Hausbesuchsdienst und Notfalldienst unter der Woche über Telefon Montag bis Donnerstag jeweils 19-7 Uhr und von Freitagabend 19 Uhr durchgehend bis Montag früh 7 Uhr Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig ist die zentrale kinderund jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, Esslingen: Montag bis Freitag: 19 bis 8 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 8 Uhr (ohne Voranmeldung) Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche ist unter der zentralen Rufnummer zu erreichen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Sonntag und an Feiertagen von bis Uhr und von bis Uhr. Die Dienst habenden Zahnärzte erfahren Sie unter der Rufnummer Augenärztlicher Notdienst Tel HNO-ärztlicher Notdienst Tel Frauenärztlicher Notdienst Tel. 0711/ Giftzentrale Tel. 0761/19240 Tierärztlicher Notdienst Der Dienst beginnt am Samstag um 14:00 Uhr und endet am Montag 08:00 Uhr. An Feiertagen beginnt der Notdienst um 08:00 Uhr und endet am darauffolgenden Werktag um 08:00 Uhr. Tierklinik Stuttgart-Plieningen Telefon: 0711/637380(Da das Telefon im Notdienst nicht durchgehend besetzt sein kann, wird gebeten, im Notfall direkt in die Tierklinik zu fahren). Tierrettungsdienst 24-h-Notdienst Bereitschaftsdienst der Apotheken Dienstwechsel an Sonn- und Feiertagen um 8.30 Uhr 8.2.: Apotheke am Theater, ES-Stadtmitte, Küferstr. 2, Tel. 0711/ Paracelsus-Apotheke, Plieningen, Hochstattstr. 1, Tel. 0711/ : Kronen-Apotheke, Neuhausen, Marktstr. 3, Tel /67000 Landhaus-Apotheke, Möhringen, Vaihinger Str. 20, Tel. 0711/ : Löwen-Apotheke, Neuhausen, Bahnhofstr. 4, Tel /8261 Markt-Apotheke, L.-E.-Leinfelden, Marktplatz 2, Tel. 0711/ : Kosmas-Apotheke Mache, Ostfildern-Nellingen, Hindenburgstr. 10, Tel. 0711/ Filder-Apotheke, Filderstadt- Bernhausen, Nürtinger Str. 6, Tel. 0711/ : Brücken-Apotheke Esslingen, ES-Pliensauvorstadt, Brückenstr. 14, Tel. 0711/ Apotheke am Bahnhof, Filderstadt-Bernhausen, Karlstr. 20, Tel. 0711/ : Lerchen-Apotheke, ES-Lerchenäcker, Dresdener Str. 13, Tel. 0711/ Markt-Apotheke, Filderstadt-Bonlanden, Marktstr. 6, Tel. 0711/ : Apotheke am Zollberg, ES-Zollberg, Zollernplatz 7/1, Tel. 0711/ Mörike-Apotheke, Filderstadt- Plattenhardt, Uhlbergstr. 37, Tel. 0711/ Müllkalender Abfuhrtermine Teil I: Mittwoch, 13.2.: Restmüll 2-wöchentlich Teil II: Montag, 11.2.: Restmüll 2-4 wöchentlich Angaben ohne Gewähr. Es gelten auf jeden Fall die Termine aus dem Müllkalender! Reklamationen bei der Abfuhr/ Abholung von - Bio- und Restmülltonnen: Fa. Gustav Scherrieble GmbH & Co., Tel , oder Abfallwirtschaftsbetrieb, Tel Gelben Säcken und Tonnen: Fa. Remondis GmbH & Co. KG, Tel Papiertonnen: ALBA Stuttgart GmbH, Tel oder Öffnungszeiten Recyclinghof und Grünschnittsammelplatz bei der Kleingartenanlage Dienstag Uhr Samstag Uhr Sperrmüll anliefern ohne Wartezeit? Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb hilft gerne. Tel oder Tel Altpapier- und Altkleidersammlung Samstag, 6. April 2019, Musikverein Hinweis: Falls Sie außerhalb dieser Abfuhrtermine Papier oder Altkleider entsorgen möchten, stehen Ihnen hierfür Container auf dem Bahnhofsgelände (Bahnhofstraße 69) zur Verfügung. Der Papiercontainer ist an Sonn- und Feiertagen geschlossen.

7 7 Krippe Mit dieser Anmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf die Wunschkrippe Nummer 1. Familienname, Vorname des Kindes: weiblich: männlich: Eingangsdatum in der Einrichtung: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Geschwisterzahl unter 18 Jahren: Anschrift: Telefonnummer: Familiennamen, Vorname/n der Erziehungsberechtigten: Anschrift der Erziehungsberechtigten + falls abweichende Anschrift: Staatsangehörigkeit der Eltern: Unterschrift Kindertagespflege Schloßplatz 1 Telefon / Ansprechpartnerin: M. Schiffler Individuelle Betreuungszeiten Falls die Kindertagespflege in Frage kommt, bitte um persönliche Kontaktaufnahme. Kindertagestätte Nesthäkchen, Bäderstraße 3 Telefon / Leiterin: Carina Hoss Aufnahmealter Kinder von 0 3 Jahre Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr Uhr 7.00 Uhr Uhr Uhr Uhr tageweise nach Vereinbarung Mo. Di. Mi. Do. Fr. Kindertagesstätte Rohrspätzle, Schlossstraße 67 Telefon / Leiterin: Brigitte Wotsch Aufnahmealter Kinder von 0 3 Jahre Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr Uhr Montag bis Freitag 7.00 Uhr Uhr Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus, Klosterstraße 8 a Telefon: / 4236 Leiterin: Barbara Mangold Aufnahmealter Kinder von 0 3 Jahre Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr Uhr 7.00 Uhr Uhr Ev. Kindertagesstätte Hirtenweg, Hirtenweg 5 Telefon / 4402 Leiterin: Ivonne Dostal-Herrmann Aufnahmealter Kinder von 2 6 Jahre Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7.00 Uhr Uhr 3 Gruppen: Innerhalb der Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis Uhr stehen 2 verschiedene Betreuungsmodule zur Verfügung (Auskunft, direkt bei Frau Peikert). Bedarf an Kleinkindbetreuung ab 2 Jahren Kinderhaus am Egelsee Rupert-Mayer-Straße Telefon / Leiterin: Sigrid. Faßnacht Aufnahmealter Kinder von 1 6 Jahre (Mit der Eingewöhnung beginnen wir frühestens, sechs Wochen vor dem ersten Geburtstag) Öffnungszeiten: Mo. bis Fr Uhr Uhr und Mo. bis Fr Uhr Uhr Gewünschtes Aufnahmedatum:

8 8 Wochenübersicht der öffentlichen Veranstaltungen Freitag Uhr Finger-Yoga Montag Uhr Fraktionssitzungen CDU, SPD, FW, IGL Dienstag Uhr Schach-Treff Uhr Skat-Treff Mittwoch Uhr Mittagstisch Uhr Mandala malen Donnerstag Uhr Eltern-Kind-Gruppe Uhr Spiele-Treff Uhr OTH Chor Freitag Uhr Finger -Yoga Die Löwenkutsche fährt am Anmeldung über das Rathaus, Tel , montags bis Uhr. Ansprechpartner: Dieter Kremer Vortragsreihe Was alle interessiert Do Uhr Erfahrungsbericht - flüchten und ankommen - Viele Flüchtlinge sind zu uns gekommen. Warum sind sie geflohen? Was haben sie auf der Flucht erlebt? Wie leben sie heute hier? Welche Wünsche haben sie für die Zukunft? Geflüchtete aus Syrien und aus Gambia/Afrika wollen Ihnen aus ihren persönlichen Erlebnissen erzählen. Ansprechpartnerin: Rosemarie Kremer Cafe Jahreszeit So Uhr In den Wintermonaten lädt unser Team einmal im Monat zu einem Kaffeenachmittag ein. Alle, die gerne in geselliger Runde den Sonntagskaffee mit selbstgebackenen Kuchen genießen möchten, sind herzlich dazu eingeladen. Als Gast: Siegfried Ruf am Klavier Wir freuen uns über Ihr Kommen! Ansprechpartnerin: Helga Hugo Engagement im Bürgertreff Auf zu neuen Taten! In diesen Initiativen freuen wir uns auf Ihre Unterstützung - Besuchsdienst für ältere Mitbürger - Mithilfe beim Mittagstisch Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage im Bürgertreff- Büro! Ansprechpartnerin: Meta Dechent Wir freuen uns, dass wir Ulla Jaenecke, Inhaberin der Geschenkboutique Va bene, für die Tischdekoration des Cafe-Bereichs gewinnen konnten! Auch danken wir denen, die bereits Interesse an der Unterstützung des Besuchsdienstes oder der Mitarbeit im Büro-Team bekundet haben. Die Volunteer-Teams des Bürgertreffs Bürgertreff-Büro, Bäderstr. 1, Di. Do. Fr Uhr Leiterin des Bürgertreffs: Meta Dechent Tel: Fax: info@neuhausen-buergertreff.de / Facebook:// Weitere Informationen unter der Rubrik Ostertagshof.

9 9 Info Nachmittag der Friedrich Schiller Gemeinschaftsschule Neuhausen Liebe Eltern der 4.-ten Klassen, die Friedrich-Schiller-Schule lädt Sie, zusammen mit Ihrem Kind, am Donnerstag, den 19. Februar 2019 zu einem Info-Nachmittag ein. Wir bieten: - Besichtigung der Klassenzimmer - Einblicke in den Unterricht - Schüler-Café mit Kaffee, Kuchen, Limo.. - Gedankenaustausch Friedrich-Schiller-Schule; Rupert-Mayer-Straße 70; Neuhausen; Tel: 07158/90210; Fax: 07158/ Verschenkbörse Verkehrsinfo Beitrag der Gemeinde zur Müllvermeidung Wer gebrauchte Gegenstände zu verschenken hat, kann dies schriftlich oder telefonisch (07158/1700-0) Frau Maihöfer im Rathaus mitteilen. Die Angebote können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen, unter der Rubrik Umwelt im Abschnitt Verschenkbörse, abgerufen werden. Außerdem besteht dort für Sie auch die Möglichkeit, Ihren Gegenstand, den Sie verschenken möchten, mit dem entsprechenden Ausschreibungsformular direkt an die Gemeindeverwaltung zu melden. Nähere Infos hierzu erhalten Sie auf Anfrage bei Frau Maihöfer. 008 Hosenbügelautomat, Tel Schlafzimmerschrank H.2,55, T.0,65, B.3,65, mahagonifarben Rahmen, 4 verspiegelte Türen, Tel Pax Schrank Ikea helle Eiche 150/58/236cm, Tel Dekoziegel in Servettentechnik verschiedene Motive zum Aufhängen, Tel Wohnzimmermöbel, Schlafzimmermöbel, Kinderzimmermöbel, Eckbank, Tisch, 2 Stühle, runder Tisch mit 6 Stühlen, Tel Auskünfte zu Verkehrsbehinderungen erhalten Sie vom Ordnungsamt. Unvorhersehbare kurzfristige Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen werden nicht veröffentlicht. Amtliche Bekanntmachungen Die Sitzungen der Gemeinderatsfraktionen finden turnusmäßig eine Woche vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung statt. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Terminhinweise unter der Rubrik Parteien in unserem Mitteilungsblatt. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses Am findet um 19:00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Schlussbericht zur Zielerreichung Verschiedenes gez. Hacker Bürgermeister

10 10 Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technik- und Umweltausschusses Am findet um 19:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Technikund Umweltausschusses statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Energetische Sanierungsmaßnahmen - Austausch Rathausfenster 2. Errichtung einer beleuchteten Außenwerbeanlage - Bernhäuser Straße Bauvoranfrage: An- und Umbau bestehendes Wohnhaus - Am Horber Wald Verschiedenes gez. Hacker Bürgermeister Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Am findet um 20:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Beratung und Beschluss 3. Wirtschaftsplan 2019 des Versorgungs- und Verkehrsbetriebes Neuhausen a. d. F. - Beratung und Beschluss 4. Sanierung der Lindenstraße - Vergabebeschluss 5. Wasserversorgung Aussiedlerhöfe Hagenauer Hof und Einblickhof 6. Aktuelle Finanzentwicklungen 7. Verschiedenes gez. Hacker Bürgermeister Der Verband Region Stuttgart lädt ein zur 50. Sitzung des Planungsausschusses am Mittwoch, 20. Februar 2019, um Uhr im Sitzungssaal (5. OG) in der Kronenstraße 25 in Stuttgart Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentlich: 1. Stellungnahmen zu Bauleitplänen 2. Stellungnahmen zu sonstigen Verfahren 3. Konzept Gemeinschaftsschuppenanlagen - Antrag der FDP-Fraktion vom Verschiedenes Für unsere Kindertagesstätten suchen wir Erzieher (m/w/d) in Vollzeit, Teilzeit und Springer oder Aushilfen (m/w/d) zur Betreuung von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren Die Gemeinde Neuhausen setzt im Interesse der Kinder und Eltern auf qualitätsvolle Kinderbetreuung. Die Basis hierfür sind qualifizierte, motivierte und zufriedene Mitarbeiter. Ihre Aufgaben: Umsetzung einer qualifizierten, ganzheitlichen Pädagogik Unterstützung und Begleitung der individuellen Lernwege der Kinder Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation in einer strukturierten Portfolioarbeit Sprachförderliche, interkulturelle Arbeit, die ganzheitlich und im Alltag integriert ist Regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft Zusammenarbeit und Reflexion im Team, mit der Leitung und mit Kooperationspartnern Ihr Profil: Sie sind staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in Sie haben fundierte Fachkenntnisse (z. B. situationsorientiertes Arbeiten, Portfolio) Die Baustein-Fortbildungen zum Orientierungsplan haben Sie besucht Sie verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit Ihre Grundhaltung ist wertschätzend und kooperativ Sie sind engagiert, flexibel und offen für Weiterentwicklungen Wir bieten: Eingruppierung angelehnt an den TVöD, je nach fachlicher Qualifikation bis zu TVöD S8a, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Eine interessante, verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit Ein gutes Arbeitsklima in einem qualifizierten, hoch motivierten Team Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und regelmäßige Fortbildungen Eine gute Zusammenarbeit mit der Trägerin Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengespräche Einen Betreuungsplatz für eigene Kinder Ihre aussagekräftige Bewerbung mit detaillierten Unterlagen senden Sie bitte an das Personalamt der Gemeinde Neuhausen a.d.f., Schlossplatz 1, Neuhausen a.d.f. oder per an schober@neuhausen-fildern.de. Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Für Fragen stehen Ihnen Claudia Eisele (Telefon ) oder Bernd Schober (Telefon ) gerne zur Verfügung. Bürgermeisteramt Schlossplatz Neuhausen a.d.f. Tel info@neuhausen-fildern.de Aktuelle Stellenanzeigen auch immer unter

11 11 Gemeinde Neuhausen auf den Fildern - Landkreis Esslingen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. 1.1 In der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern sind dabei 22 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, Neuhausen a. d. F. schriftlich einzureichen. 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber Ein Wahlvorschlag darf (höchstens) so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar sind Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers, die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten, nicht erfasst; die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen; Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten, jeder der beteiligten Gruppierungen nach, den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -). 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von 50 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, Neuhausen a. d. F., kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in

12 12 einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreteroder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge Dem Wahlvorschlag sind beizufügen eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind; die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der in Nummer genannten eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, Neuhausen a. d. F. 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach 3 Abs. 2 und 4 KomWO. 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags - für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart - durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart - verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsgebiet der Region Stuttgart - zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbandsgebiet der Region Stuttgart - wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart - verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart - sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen

13 13 und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, Neuhausen a. d. F. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, Neuhausen a. d. F. bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Neuhausen, den gez. Ingo Hacker Bürgermeister Landkreis Esslingen Nachrichten Wirtschaftsförderung im Landkreis Esslingen Der hiesigen Wirtschaft und Existenzgründern können folgende Dienste angeboten werden: Allgemeine Beratung Vermittlung von Kontakten zu Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen Information über staatl. Fördermaßnahmen - Existenzgründungsdarlehen Hilfe bei der Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben usw. Interessenten wenden sich bitte an: Markus Grupp, Wirtschaftsförderer für den Landkreis Esslingen, Pulverwiesen 11, Esslingen am Neckar, Tel , Fax grupp.markus@landkreisesslingen.de Ihr Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen a. d. F. ist Bürgermeister Ingo Hacker, Tel , Fax Standesamtliche Mitteilungen Sie sind vor Kurzem Eltern geworden? Wenn die Geburt Ihres Kindes im Amtsblatt veröffentlicht werden soll, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne nehmen wir das Datum der Geburt, die Namen des Kindes und der Eltern und die Adres se unter der Rubrik Standesamtliche Nachrichten auf. Die Rubrik erscheint wöchentlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Neuhausen, Frau Gröber, Tel , groeber@neuhausen-fildern.de oder schicken Sie uns die Einwilligungserklärung, die Sie auf der Homepage finden. Geburten Frida Luise - Tochter von Nicole Heck und David Gross, Brühlstraße 14, Neuhausen auf den Fildern, geboren am Eheschließungen Meike Breining geb. Kull und Christopher Breining, Waldstraße 10, Ostfildern. Sterbefälle Dr. Peter-Jochen Wacker, Mozartstraße 22, Neuhausen auf den Fildern, 73 Jahre. Geburtstage Jubiläen Glückwünsche zum Geburtstag Christa Borimann, Gottlieb-Daimler-Str. 95, 90 Jahre Eleonore Reyer, Bahnhofstr. 51, 80 Jahre Jürgen Steichele, Fuchslöcherstr. 10, 70 Jahre Brigitte Jotic, Körnerweg 7, 70 Jahre Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gratulieren herzlich! Ende der amtlichen Bekanntmachungen

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