Richtlinien zur Vergabe der Betreuungsplätze für Schulkinder in Betreuungseinrichtungen an Mannheimer Grundschulen und Förderschulen -

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1 Richtlinien zur Vergabe der Betreuungsplätze für Schulkinder in Betreuungseinrichtungen an Mannheimer Grundschulen und Förderschulen - Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule - Hort an der Schule

2 Gliederung 1 Aufnahmeverfahren 2 Anmeldung 3 Zusage der Aufnahme 4 Vergabekriterien für Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und Hort an der Schule 5 Punktevergabe Verfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen 2

3 1 Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren der Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder der Stadt Mannheim, Fachbereich Bildung, Abteilung Schulische Pädagogik hat zum Ziel, eine Transparenz und Rechtssicherheit für Eltern, Betreuungseinrichtungen und der Stadt Mannheim als Träger herzustellen. Ziel ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Stadtgebiet Mannheim. 2 Anmeldung Mit der Anmeldung teilen die Eltern/Erziehungsberechtigten ihren Bedarf für einen Betreuungsplatz mit. Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz muss bis zum des Vorjahres für das folgende Schuljahr eingegangen sein. Es gilt der Post- bzw. Eingangsstempel. Am des Vorjahres endet die Frist zur Vorlage der für die Vergabe relevanten Nachweise und Bescheinigungen. Eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz erfolgt anhand des Anmeldeformulars. Grundsätzlich ist eine Anmeldung im gesamten Kalenderjahr möglich, jedoch kann es bei verspäteter Anmeldung dazu führen, dass kein Platz vergeben werden kann. Das Anmeldeformular kann im Dienstgebäude oder der jeweiligen Betreuungseinrichtung abgegeben oder per Post versendet werden. Eine Anmeldung für mehrere Einrichtungen ist nicht möglich, da das Betreuungsangebot an den jeweiligen Grundschulbesuch des Kindes gebunden ist. Über eine Platzvergabe entscheidet die Verwaltung Schulische Pädagogik zentral auf der Grundlage von verbindlich festgelegten Aufnahmekriterien. 3 Zusage der Aufnahme Eine Platzzusage für die nach den Sommerferien aufzunehmenden Kinder erfolgt grundsätzlich bis zum des gleichen Jahres vorbehaltlich räumlicher und personeller Möglichkeiten. Bei freien Platzkapazitäten und bei Zuzug kann eine Zusage auch ganzjährig erfolgen. Eine Zusage erfolgt schriftlich, sofern die Kriterien der vorrangigen Aufnahme erfüllt sind. Die Platzzusage gilt zwei (Vorschlag: vier) Wochen ab Ausstellungsdatum. In dieser Frist erwartet der Träger eine Rückmeldung der Eltern/Erziehungsberechtigten, ob eine Aufnahme des Kindes erfolgen soll. Nach Verstreichen der Frist erlischt die Platzzusage. Der Platz kann dann an ein anderes Kind vergeben werden. Verfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen 3

4 4 Vergabekriterien für Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und Hort an der Schule Geschwisterkinder in der Einrichtung Alleinerziehende, die einer Berufstätigkeit nachgehen Alleinerziehende, die vor einer Berufstätigkeit stehen Alleinerziehende, die eine berufliche Ausbildung, Schulausbildung oder ein Studium absolvieren Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte gehen einer Berufstätigkeit nach Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte, die vor einer Berufstätigkeit stehen Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte, die eine berufliche Ausbildung, Schulausbildung oder ein Studium absolvieren Eltern/Erziehungsberechtigte mit 3 und mehr Kindern allen anderen Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten, die nicht berufstätig sind Die Vergabekriterien sind durch geeignete Nachweise zu belegen (z.b. Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Schule bzw. Studieneinrichtung). 5 Punktevergabe Geschwisterkinder in der Einrichtung 8 Punkte Alleinerziehende, die einer Berufstätigkeit nachgehen (mit Nachweis) 7 Punkte Alleinerziehende, die vor einer Berufstätigkeit stehen (mit Nachweis) 7 Punkte Alleinerziehende, die sich in einer Hoch- oder Schulausbildung befinden (mit Nachweis) 5 Punkte Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte gehen einer Berufstätigkeit nach (mit Nachweis) 6 Punkte Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte, die vor einer Berufstätigkeit stehen (mit Nachweis) 6 Punkte Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte, die sich in einer Hoch- oder Schulausbildung befinden (mit Nachweis) 5 Punkte einer von zwei Elternteilen/Erziehungsberechtigten ist berufstätig 4 Punkte Eltern/Erziehungsberechtigte mit 3 und mehr Kindern, die keiner Berufstätigkeit nachgehen 2 Punkte allen anderen Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten, die nicht berufstätig sind 1 Punkt Kinder, für die der Soziale Dienst eine Aufnahme befürwortet, unabhängig von Punktzahl nur nach Einzelfallprüfung Verfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen 4

5 6 Kurzdarstellung des Vergabeverfahrens Stichtag für die verbindliche Anmeldung der Eltern/Erziehungsberechtigten Ende der Frist zur Vorlage der für die Vergabe relevanten Nachweise Feststellung des Betreuungsbedarfs an den jeweiligen Standorten Erstellung des Punkterankings als Vergabeentscheidung und Darlegung des Personal- und Raumbedarfs, Prüfung, ob Sockelbetrag der Personalkosten für 600 Neuanmeldungen überschritten wird und ob Raum zusätzlich bereitgestellt werden muss. Falls ja, Erstellung einer Ergänzungsvorlage über Personalstunden und Raumkosten. Laufende Personalgewinnung ab bis 3 Monate vor Schuljahresbeginn bis Platzzusagen vorbehaltlich räumlicher und personeller Ausstattung bis des Schuljahres müssen alle Raummaßnahmen abgeschlossen sein, sonst kann eine Aufnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen Verfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen 5

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