Gymnasium Wesermünde Bremerhaven

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gymnasium Wesermünde Bremerhaven"

Transkript

1 Gymnasium Wesermünde Bremerhaven Gymnasium Wesermünde, Humbldtstr , Bremerhaven Bremerhaven, den 3. März.09 Geschäftsrdnung des Schulelternrats Grundlage dieser Geschäftsrdnung ist das Niedersächsische Schulgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung der Eigenverantwrtlichen Schule vm Vrbemerkung: Bei der Nennung der männlichen Frm ist die weibliche Frm inbegriffen! Mit Eltern sind auch die Erziehungsberechtigten gemeint! Der Schulelternrat des Gymnasiums Wesermünde gibt sich flgende Geschäftsrdnung: Gliederung: 1. Zusammensetzung des Schulelternrates 2. Aufgaben und Zusammenarbeit des Schulelternrates 3. Vrstand 4. Aufgaben des Vrstandes 5. Sitzungen, Einberufungen 6. Rederdnung, Beratung und Abstimmung 7. Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung 8. Prtkll 9. Einspruchsrechte 10. Umsetzung der Beschlüsse 11. Bildung und Aufgaben vn Ausschüsse 12. Wahl der Elternvertreter für den Schulvrstand und Gesamtknferenz 13. Klassenelternschaften 14. Änderung der Geschäftsrdnung 15. Inkrafttreten 1. Zusammensetzung des Schulelternrates (1) Der Schulelternrat (SER) besteht aus den Vrsitzenden der Klassenelternschaften und ihren Stellvertretern ( 90 Abs.1 NSchG). (2) Die Elternvertreter des 12. Jahrgangs führen auch bei erreichter Vlljährigkeit ihrer Kinder ihr Amt bis zur nächsten Wahl aus. (3) Der Vrstand besteht aus dem Vrsitzenden, einem Stellvertreter und bis zu 3 Beisitzern. Der SER wählt den Vrstand für zwei Schuljahre. Zum erweiterten Vrstand gehören Transparents und Infrmatinsfluss zusätzlich - die Elternvertreter des Schulvrstandes - die Elternvertreter des Kreiselternrates (falls Elternvertreter das Gymnasium Wesermünde vertreten) sweit sie nicht gewählte Mitglieder des Vrstandes sind.

2 2. Aufgaben und Zusammenarbeit des SER (1) Die Mitglieder des SER üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus. (2) Die Mitglieder des SER vertreten die Interessen der Elternschaft der Schule. Sie arbeiten vertrauensvll und knstruktiv zusammen. Sie führen ihr Amt in eigener Verantwrtung und unparteiisch zum Whle der Schüler und Schülerinnen und der Erziehungsberechtigten swie der Schulgemeinschaft aus. Die Mitglieder des SER berichten in ihrer Klassenelternschaft über ihre Tätigkeit. (3) Es werden Aufstellungen über die Mitglieder des SER mit Namen, Anschriften und Telefnnummern swie ggf. vrhandene -adressen geführt. Gleiches gilt für Mitglieder im Schulvrstand und in Knferenzen und Ausschüssen. Die Weitergabe an dritte Persnen bedarf der Zustimmung des Einzelnen. (4) Die Mitglieder des SER sind verpflichtet, Änderungen der persönlichen Daten swie das Ausscheiden aus Gremien dem Vrstand des SER mitzuteilen. (5) Vm SER können alle schulischen Fragen erörtert werden. Persönliche Angelegenheiten und Einzelinteressen vn Eltern, Schülern, Schülerinnen, Lehrern und Lehrerinnen dürfen nicht behandelt werden. (6) Im SER werden die Delegierten für den Kreiselternrat, swie die Elternvertreter im Schulvrstand und für die Gesamt- und Fachknferenzen swie die Stellvertreter gewählt. (7) Mindestens ein Mitglied des Vrstandes des SER sll in der Gesamtknferenz und im Schulvrstand vertreten sein. (8) Die Elternvertreter im Schulvrstand und in den Knferenzen sind beratende Mitglieder des SER sweit sie nicht gewählte Mitglieder sind. Sie berichten dem Vrstand des SER und auf den Sitzungen den SER über ihre Tätigkeiten und über die Beschlüsse der Knferenzen und des Schulvrstandes unter Wahrung etwa gebtener Vertraulichkeit. (9) Die Mitglieder des SER sind nicht befugt, Erklärungen, Stellungnahmen und Meinungen im Namen des SER abzugeben. Vertrauliche Angelegenheiten, insbesndere Ausführungen einzelner Mitglieder des SER während nicht öffentlicher Sitzungen, Abstimmungsergebnisse und Beschlüsse swie den Inhalt vn Niederschriften dürfen auch nach Ablauf der Amtszeit nicht an dritte Persnen weitergegeben werden. (10) Scheidet ein Mitglied vrzeitig aus dem SER aus, s sind alle Prtklle, Anträge und Beschlüsse dem Nachflger zu übergeben. Darüber ist der Vrstand schriftlich zu infrmieren. (11) Der Schulelternrat gibt sich durch Wahl einen Vrstand. Zuerst werden der 1. Vrsitzende, dann der Stellvertreter und anschließend die Beisitzer gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Scheidet ein Mitglied des Vrstandes vrzeitig aus, muss entsprechend nachgewählt werden. 3. Vrstand des SER (1) Der Vrstand besteht aus dem 1. Vrsitzenden des Schulelternrates, dem Stellvertreter des 1. Vrsitzenden und aus bis zu drei Beisitzern. 4. Aufgaben des Vrstandes (1) Der Vrstand leitet durch den 1. Vrsitzenden die Sitzungen, Verhandlungen und Veranstaltungen des SER. Seite 2 vn 7

3 Die Leitungen der Sitzungen kann der 1. Vrsitzende an andere Mitglieder des Vrstandes abgeben. Im Verhinderungsfall übernimmt der Stellvertreter des 1. Vrsitzenden die Leitung gemäß (1). Bei vrzeitigem Ausscheiden des 1. Vrsitzenden übernimmt der Stellvertreter die Dienstgeschäfte bis nachgewählt wurde. Nur der Vrstand ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und vertritt den SER nach außen. Ihm bliegt es, Auskünfte über Beschlüsse des SER zu geben. Der Vrstand handelt zwischen den Sitzungen des SER im Rahmen der gefassten Beschlüsse im Namen und im Auftrag des SER. Sweit Beschlüsse nicht vrliegen, Entscheidungen aber gefällt werden müssen, handelt der Vrstand nach bestem Wissen und Gewissen im Namen des SER. Der Vrstand überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vrschriften und Bestimmungen der Geschäftsrdnung. (2) Dem Vrstand bliegt insbesndere: - die Vrbereitung und Aufstellung der Tagesrdnung, - die Annahme vn schriftlichen Anträgen - die Einladung zu den Sitzungen des SER, - die Führung der Teilnehmerliste der Sitzung des SER, - die Führung einer Rednerliste während der Sitzung - die Führung einer Fahrentschädigungsliste und Weiterleitung an die Zahlstelle - die Ausführung der Beschlüsse des SER, - die Infrmatin der neugewählten Elternvertreter über ihre Aufgaben und die Aufgaben des SER vr der ersten SER-Sitzung im Schuljahr swie die Aushändigung der Geschäftsrdnung - die Führung des Schriftverkehrs, insbesndere die Unterzeichnung vn Schreiben; er kann die Führung des Schriftverkehrs auf ein Mitglied des SER übertragen. 5. Sitzungen, Einberufungen und Anträge (1) Der SER wird durch den 1.Vrsitzenden unter Beifügung der vrläufigen Tagesrdnung mindestens zweimal, in der Regel viermal im Schuljahr einberufen. Die Einladung erflgt schriftlich unter Angabe vn Zeit und Ort. Dies sll in der Regel auf elektrnischem Wege ( ) erflgen, es sei denn, ein Mitglied widerspricht dem. In diesem Fall ist das Mitglied schriftlich auf dem Briefweg einzuladen. Die Sitzung wird mindestens 10 Kalender-Tage vr dem festgesetzten Termin einberufen. In dringenden Fällen kann verkürzt eingeladen werden. Die Tagesrdnung sllte in einer Anlage kmmentiert werden, die über die zu sprechenden Punkte infrmiert und erste Prblemstellungen herausstellt. Gleichzeitig mit der Einberufung einer Sitzung sind die Schulleitung und der Schülerrat über Termin und vrläufiger Tagesrdnung zu infrmieren. (2) Die Sitzungen beginnen in der Regel um 19:00 Uhr und enden spätestens um 21:00 Uhr. Die Dauer einer Sitzung des SER sll s nicht mehr als zwei Stunden betragen. Sitzungen, die abgebrchen werden müssen, hne dass die Tagesrdnung erledigt werden knnten, werden am (auf den Sitzungstag) flgenden Unterrichtstag frtgeführt. Über eine Verlängerung der Sitzungszeit kann während der jeweiligen Sitzung abgestimmt werden. Seite 3 vn 7

4 (3) Der SER tagt nicht schulöffentlich. Der Vrstand kann beschließen, einzelne Tagesrdnungspunkte schulöffentlich zu behandeln. Dies gilt insbesndere dann, wenn die Schulleitung ihrer Infrmatinspflicht gemäß 96 Abs. 3 NSchG nachkmmt. Weitere Gäste können zu einzelnen Tagesrdnungspunkten eingeladen werden. (4) Eine außerrdentliche Sitzung ist einzuberufen: - auf Beschluss des Vrstandes - auf schriftlichem und begründeten Antrag eines Fünftels der Mitglieder des SER - auf schriftlichem und begründeten Antrag der Schulleitung - auf schriftlichem und begründeten Antrag des Schülerrates und dies unter Angabe einer Tagesrdnung. (5) Unterlagen für die Beratung und Beschlussfassung werden den Mitgliedern des SER möglichst zeitgleich mit der vrläufigen Tagesrdnung bekannt gegeben. (6) Der Vrstand ist verpflichtet, Anträge auf die Tagesrdnung zu setzen. Vraussetzung ist, dass mindestens fünf Unterrichtstage zwischen Antragsstellung und Sitzungstag liegen und dass der SER dafür zuständig ist. Anträge sllen dem Vrstand in digitaler der schriftlicher Frm vrlegt werden. Alle Anträge sind mit einer schriftlichen Begründung und mit Unterschrift (bei digital: Unterschrift hne Frm) zu versehen. (7) Über die endgültige Tagesrdnung beschließt der SER zu Beginn der Sitzung. (8) Jedes Mitglied kann unter dem Tagesrdnungs-Punkt Verschiedenes der nach der Tagesrdnung Angelegenheiten zur Sprache bringen, die zum Zuständigkeitsbereich des SER gehören. Die Beratung muss unterbleiben, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder widerspricht. 6. Rederdnung, Beratung und Abstimmung (1) Rederdnung 1. Der Vrsitzende erteilt das Wrt; zu Wrt gemeldet wird durch Handaufheben. 2. Die Redezeit zur Begründung vn Anträgen und Anfragen swie Diskussinsbeiträge sllen 3 Minuten nicht überschreiten. 3. Zur Geschäftsrdnung muss das Wrt jederzeit gegeben werden, eine Rede (Referat) darf jedch nicht unterbrchen werden. Bemerkungen zur Geschäftsrdnung dürfen sich nur auf den zur Verhandlung stehenden Gegenstand der den Geschäftsablauf beziehen und nicht länger als 2 Minuten dauern. 4. Persönliche Bemerkungen sind nach Schluss der Aussprache gestattet. Sie dürfen keine Bemerkungen zur Sache enthalten, sndern nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen die Persn des Redners gerichtet sind, der eigene Ausführungen berichtigen. (2) Beratung Während der Beratung sind flgende Anträge zulässig: 1. auf Änderung des Antrages 2. auf Vertagung der Beratung 3. auf Schluss der Aussprache und Abstimmung. Wird der Antrag auf Schluss der Aussprache gestellt, s ist zunächst die Rednerliste zu verlesen. Seite 4 vn 7

5 Danach ist dem Antragsteller das Wrt zu einer kurzen Begründung zu erteilen. Gegen den Antrag darf nur ein weiterer Redner sprechen. (3) Abstimmung 1. Nach Schluss der Beratung und persönlicher Bemerkungen eröffnet der Vrsitzende die Abstimmung. Sie flgt in der Regel unmittelbar der Besprechung. Vr der Abstimmung sll der Antrag vm Vrsitzenden wiederhlt werden. Während der Abstimmung können weitere Anträge nicht gestellt werden. 2. Über weitergehende Anträge gemäß 6.2 wird zuerst abgestimmt; dies gilt auch für Änderungsanträge. Im Zweifel wird die Reihenflge der Anträge vm Vrsitzenden bestimmt. 7. Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des SER (1) Der SER ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten und ein Mitglied des Vrstandes anwesend sind. (2) Die Beschlussfähigkeit stellt der Vrsitzende vr Beginn der Sitzung fest. Bei Beschlussunfähigkeit kann in der nächsten Sitzung über den Gegenstand der Abstimmung auch dann beschlssen werden, wenn das erfrderliche Drittel der Mitglieder nicht anwesend ist. Hierauf muss in der Einladung zur nächsten Sitzung besnders hingewiesen werden. (3) Beschlüsse des SER werden mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des SER gefasst sweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen der durch Vrschriften in Erlassen/Verrdnungen des Kultusministeriums ein Qurum (z.b. 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des SER) bestimmt ist. (4) Abstimmungen erflgen ffen durch Handzeichen; auf Verlangen eines Mitgliedes des SER geheim mittels Stimmzettel. (5) SER Mitglieder die gleichzeitig Elternvertreter in mehreren Klassen sind besitzen eine Stimme je vertretener Klasse. (6) An der Abstimmung dürfen sich nur anwesende stimmberechtigte Mitglieder beteiligen. Eine schriftliche Stimmabgabe abwesender Mitglieder ist unzulässig. (7) Der SER beschließt mit Mehrheit der abgegebenen auf JA der NEIN lautenden Stimmen. (8) Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als nicht gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. (9) Der Vrstand führt eine Sammlung der Beschlüsse. (10) Diese Sammlung kann vn Mitgliedern des SER, der Schulleitung, des Schülerrates, vn Lehrkräften, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern auf Verlangen eingesehen werden. 8. Prtkll (1) Über die Sitzung des SER wird ein Ergebnisprtkll angefertigt, das vm Prtkllführer innerhalb vn zwei Wchen dem Vrsitzenden zugesandt wird. Es sll den Mitgliedern des SER innerhalb vn vier Wchen, spätestens jedch zusammen mit der Einladung zur nächsten SER-Sitzung übersandt werden. Die papierlse Verteilung des Prtklls wird nach Beschluss anerkannt. Bei Bedarf kann es bereits vrher bei dem Vrsitzenden angefrdert werden. Seite 5 vn 7

6 (2) Das Ergebnisprtkll muss mindestens enthalten: Datum, Ort, Beginn und Ende der Sitzung Feststellung der Beschlussfähigkeit Anträge und gefasste Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis Verlauf der Sitzung im Wesentlichen. (3) Die Ergebnisprtklle werden vn den Mitgliedern des SER angefertigt. Das Prtkll ist vn den für die Prtkllführung verantwrtlichen Persnen zu unterschreiben. Ein nch nicht genehmigtes Prtkll muss auf jeder Seite den Status ENTWURF tragen. (4) Einwände gegen das Prtkll dürfen sich nur auf die sachliche Richtigkeit der Wiedergabe beziehen. Eine erneute Beratung der im Prtkll enthaltenen Beschlüsse aus Anlass der Genehmigung des Prtklls ist nicht zulässig. (5) Die Genehmigung des Prtklls erflgt auf der daraufflgenden Sitzung des SER mit Unterschrift und Datum der Genehmigung des 1. Vrsitzenden. (6) Als Arbeitshilfe kann getrennt vm Prtkll in elektrnischer Frm eine interne Auftrags- und Beschluss-Liste geführt werden, in der Aufträge und Beschlüsse mit den dazugehörigen Terminen dkumentiert sind. (7) Die Prtklle über die Sitzungen sind vertraulich zu behandeln. (8) Das genehmigte Prtkll wird schulöffentlich in einem Glaskasten des SER ausgehängt. (9) Das genehmigte Prtkll wird beim Vrstand des SER in einem Prtkll-Ordner aufbewahrt. 9. Einspruchsrechte (1) Der Vrstand kann innerhalb vn drei Unterrichtstagen Einspruch einlegen, wenn nach dessen Überzeugung ein Beschluss - gegen Rechts- der Verwaltungsvrschriften, - gegen eine behördliche Anrdnung, - gegen allgemein anerkannte pädaggische Grundsätze der Bewertungsmaßstäbe verstößt, der - vn unrichtigen tatsächlichen Vraussetzungen der vn sachfremden Erwägungen ausgeht. (2) Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. (3) Über die Angelegenheit hat der SER in einer Sitzung, die frühestens am Tage nach der Einlegung des Einspruchs statt finden darf, nchmals zu beschließen. Hält der SER den Beschluss aufrecht, s hlt der 1. Vrsitzende den Rat der Landes-Schulbehörde ein. 10. Umsetzung der Beschlüsse (1) Der 1. Vrsitzende srgt für die Umsetzung der Beschlüsse. 11. Bildung und Aufgaben vn Ausschüssen (1) Der SER kann zu seiner Entlastung Ausschüsse bilden. (2) Werden Ausschüsse gebildet, s sllen sie aus Mitgliedern des SER, ggfs. gemischt mit der Schulleitung, Lehrern/Lehrerinnen der interessierten Eltern bestehen. Der SER beschließt über Seite 6 vn 7

7

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung 1 Zusammensetzung und Aufgaben des Schulelternrates 1. Durch besondere Ordnung wurde bestimmt, dass sich der Schulelternrat aus den Vorsitzenden

Mehr

Geschäftsordnung für den Schulvorstand der Grundschule Alt-Wolfsburg (Beschluss 2.SV-Sitzung

Geschäftsordnung für den Schulvorstand der Grundschule Alt-Wolfsburg (Beschluss 2.SV-Sitzung Grundschule Alt Wolfsburg Am Lerchengarten 30 38448 Wolfsburg Tel.: 05361 866 05-11 Fax: 05361 866 05-18 e-mail: GS7@wobline.de Geschäftsordnung für den Schulvorstand der Grundschule Alt-Wolfsburg (Beschluss

Mehr

Geschäftsordnung (nach 94, 95 NSchG ) des Schulelternrates der Grundschule am Moor in Neu Wulmstorf

Geschäftsordnung (nach 94, 95 NSchG ) des Schulelternrates der Grundschule am Moor in Neu Wulmstorf Geschäftsordnung (nach 94, 95 NSchG ) des Schulelternrates der Grundschule am Moor in Neu Wulmstorf 1 Organisation 1.1 Der Schulelternrat (SER) besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften und

Mehr

C h r i s t i a n - H ü l s m e y e r - S c h u l e

C h r i s t i a n - H ü l s m e y e r - S c h u l e C h r i s t i a n - H ü l s m e y e r - S c h u l e Walsener Straße 2 49 406 Barnstorf 05442 2382 Fax: 05442 3931 Barnstorf, November 2007 Geschäftsordnung für die Arbeit des Schulvorstandes Die vorliegende

Mehr

Geschäftsordnung des Schulelternrats der Elsa-Brändström-Schule Hannover

Geschäftsordnung des Schulelternrats der Elsa-Brändström-Schule Hannover Geschäftsordnung des Schulelternrats der Elsa-Brändström-Schule Hannover Grundlagen dieser Geschäftsordnung sind die Bestimmungen des NSchG in der Fassung vom 19. Juni 2013 und der Verordnung des Niedersächsischen

Mehr

SG Motor Barleben e.v.

SG Motor Barleben e.v. ORD 03/2009 Geschäftsrdnung des Vereins - 1 Geltungsbereich Der Verein erlässt für die Durchführung vn Sitzungen, Versammlungen, Arbeitsberatungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) der Organe

Mehr

Geschäftsordnung. des. Schulelternrates. Gymnasium am Silberkamp, Peine. gültig ab (vgl. Ziffer 11.1)

Geschäftsordnung. des. Schulelternrates. Gymnasium am Silberkamp, Peine. gültig ab (vgl. Ziffer 11.1) Geschäftsordnung des Schulelternrates am Gymnasium am Silberkamp, Peine gültig ab 01.05.2014 (vgl. Ziffer 11.1) GO-SER Gymnasium am Silberkamp, Peine, gültig ab 01.05.2014 Seite 1 (7) Geschäftsordnung

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Geschäftsordnung für den Schulvorstand der FSP 1

Geschäftsordnung für den Schulvorstand der FSP 1 Geschäftsordnung für den Schulvorstand der FSP 1 1. Grundlage Schulvorstände An berufsbildenden Schulen beraten Schulvorstände die Schulleitung in sämtlichen Angelegenheiten und fassen Beschlüsse nach

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) - beschlossen am

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) - beschlossen am Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) - beschlossen am 03.09.2005 - GESCHÄFTSORDNUNG der Vertreterversammlung der KVWL 1 Einberufung der Vertreterversammlung

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Fassung vom 22. September 2017 1 Sitzungen der Vertreterversammlung (1) In jedem Jahr findet eine Sitzung der Vertreterversammlung

Mehr

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: SchulKonfO BW Ausfertigungsdatum: 08.06.1976 Gültig ab: 01.08.1976 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 1976, 523, K.u.U. 1976, 1151 Gliederungs-Nr:

Mehr

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock vom 07.02.2005 Inhaltsübersicht 1 Gewählte Mitglieder 2 Vorsitz 3 Beratende Teilnehmer 4

Mehr

IGS Buchholz i.d.n. Integrierte Gesamtschule

IGS Buchholz i.d.n. Integrierte Gesamtschule IGS Buchholz i.d.n. Integrierte Gesamtschule Buenser Weg 42 in 21244 Buchholz i.d.n. @ info@igs-buchhoz.de www.igs-buchholz.de 04181-2177860 und 0151 10772198 04181-2177869 Buchholz, 05.10.2010 Konferenzbestimmungen

Mehr

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren. 1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN

GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN vom 7. Mai 1992 (DAB 7/92, BN 132), zuletzt geändert am 23. November 2017 (DAB 2/2018, S. 29, Regionalteil Niedersachsen) 1

Mehr

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark 881-02 Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark Neufassung Magistrats-Beschluss v. 09.02.2009 In Kraft seit 10.02.2009 1. Änderung Magistrats-Beschluss

Mehr

1 Vorsitz im Verwaltungsrat

1 Vorsitz im Verwaltungsrat Studentenwerk Anstalt des öffentlichen Rechts Max-Horkheimer-Straße 15 (Studentenhaus) 42119 Wuppertal Der Geschäftsführer Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des -s Wuppertal - Studentenwerk - Anstalt

Mehr

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg zuletzt geändert am 17.10.2011 Rechtsgrundlagen Die Grundlagen dieser Wahl- und Geschäftsordnung sind die 3,8, 55 bis 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 30.07.2009 sowie

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG SBSV

GESCHÄFTSORDNUNG SBSV GESCHÄFTSORDNUNG SBSV Stand: 06. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 4 2 Vorsitz... 5 3 Sitzungen... 6 4 Tagesordnung... 7 5 Protokoll... 8 6 Sitzungsleitung... 9 7 Redeordnung... 10 8

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 19. November 2004 1 Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einem

Mehr

V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den

V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den 17.02.2010 Ordnung für die Durchführung von Senatssitzungen (SenatsGeschO) der Folkwang Hochschule vom 08.02.2010 Aufgrund des

Mehr

(Zuletzt geändert in der 180. Hauptversammlung am 15. Juni 2007 in Berlin.)

(Zuletzt geändert in der 180. Hauptversammlung am 15. Juni 2007 in Berlin.) Geschäftsordnung für die Hauptversammlung, andere Mitgliederversammlungen, die Fachausschüsse, die Vorstände der Arbeitsgemeinschaften und die Arbeitsausschüsse im Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirates

Geschäftsordnung des Elternbeirates Geschäftsordnung des Elternbeirates Auf der Grundlage des Schulgesetzes für Baden Württemberg und der Elternbeiratsverordnung gibt sich der Elternbeirat folgende Geschäftsordnung: 1 Rechtsgrundlagen Die

Mehr

Geschäftsordnung. für. den Vorstand und den Ausschuss. des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen

Geschäftsordnung. für. den Vorstand und den Ausschuss. des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen Geschäftsordnung für den Vorstand und den Ausschuss des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen Alle Amts-, Funktions- und Personenbezeichnungen, die in dieser Satzung in der männlichen Sprachform gebraucht

Mehr

Geschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen

Geschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen Hochschule Reuttingen Reutlingen University Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Reutlingen vom 21.01.2016 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der vorliegenden Satzung weibliche Formen

Mehr

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand

Mehr

1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2

1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 5 1 - Einberufung von Versammlungen... 2 2 - Leitung von Versammlungen... 2 3 - Tagesordnung Verbandstag/Jugendvollversammlung/Vollversammlungen der Fachsparten... 2 4 -

Mehr

Muster - Geschäftsordnung. Geschäftsordnung. des Elternbeirats. der Schule. vom...

Muster - Geschäftsordnung. Geschäftsordnung. des Elternbeirats. der Schule. vom... Geschäftsordnung des Elternbeirats der Schule vom... Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG) in der derzeit gültigen Fassung und des 28 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Geschäftsordnung. des Fakultätsrates

Geschäftsordnung. des Fakultätsrates Geschäftsordnung des Fakultätsrates der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 15. Dezember 2009 Der Fakultätsrat der

Mehr

Geschäftsordnung. Kreistag. Main-Tauber-Kreis

Geschäftsordnung. Kreistag. Main-Tauber-Kreis Geschäftsordnung Kreistag Main-Tauber-Kreis -konsolidierte Fassung- Aufgrund von 31 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10. Oktober 1955 (Ges.Bl. S. 207) i.d.f. der Bekanntmachung vom

Mehr

Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom

Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom 23.03.2009 1 Mitglieder (1) Dem Fakultätsrat gehören neben dem Fakultätsvorstand die in der Grundordnung der Hochschule

Mehr

LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE

LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE - 2 - Stand: 1.1.1986 Der Kreistag hat für sich und die Ausschüsse aufgrund von 31 Abs. 2 LkrO für Baden-Württemberg vom 10. Oktober

Mehr

Geschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh

Geschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh Geschäftsrdnung des Executive Cmmittee der EPRD Deutsche Endprthesenregister ggmbh 1 Inhalt (1) Diese Geschäftsrdnung gilt als Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der EPRD Deutsche Endprthesenregister

Mehr

Zusammensetzung und Leitung

Zusammensetzung und Leitung Geschäftsordnung des Hochschulrats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 26.06.2008 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 01.07.2010, vom 10.01.2014 und vom 12.08.2015 1 Zusammensetzung und Leitung

Mehr

Deutscher Skatverband e.v. Versammlungs- und Sitzungsordnung

Deutscher Skatverband e.v. Versammlungs- und Sitzungsordnung Deutscher Skatverband e.v. Versammlungs- und Sitzungsordnung 1 Geltungsbereich Die Versammlungs- und Sitzungsordnung (VersO) gilt für den Deutschen Skatkongress und den Verbandstag des Deutschen Skatverbandes

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweck

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweck Satzung des Fördervereins der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen in Köln- Wrringen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen,,Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen

Mehr

Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.

Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. 1 Name und Sitz Der in der Mitgliederversammlung am 30.10.1982 gegründete Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Er hat

Mehr

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben

Mehr

Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung

Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung Aufgrund des 35 der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen

Mehr

2010/Nr. 49 vom 2. Juli Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität für Weiterbildung Krems

2010/Nr. 49 vom 2. Juli Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität für Weiterbildung Krems 2010/Nr. 49 vom 2. Juli 2010 138. Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität für Weiterbildung Krems 1 Sprachliche Gleichbehandlung Die in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain. Einleitungsformel

Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain. Einleitungsformel Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain Einleitungsformel Aufgrund des 87 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. II 1992, S. 534), zuletzt

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018

Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018 Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018 Auf Grund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG) in der derzeit gültigen Fassung und des 28 der

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert

Mehr

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen Elternbeirat der GHWRS Horgenzell Aufgrund des 57 Abs.4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 01. August 1983 (Ges.Bl.S.410) und des 28 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der

Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der

Mehr

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis

Mehr

Mustergeschäftsordnung

Mustergeschäftsordnung Mustergeschäftsordnung Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt/Gemeinde... Grundlage für die Tätigkeit ist die für den Seniorenbeirat am... erlassene Satzung. Aufgrund des 6 hat sich der Seniorenbeirat

Mehr

Kirchengesetz betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Kirchengesetz betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Geschäftsordnung Gemeindekirchenräte GeschOGKR 1.120 Kirchengesetz betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Vom 23. November 1988 (GVBl.

Mehr

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Seelze Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Seelze in seiner

Mehr

Digitale Einladung und Versand

Digitale Einladung und Versand GOÄA2: Änderung der GO des Bundesrates Digitale Einladung und Versand Die Geschäftsordnung des Bundesrates wird wie folgt angepasst: 1 Termin Die Termine der jährlichen Bundesräte werden von der Bundeskonferenz

Mehr

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums in der Fassung vom 16. Februar 2014 Es gilt das generische Maskulinum Abschnitt 1: Die Vertretung im Klassenverband 1 2 Abschnitt 1 Die

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. DIE STETS AKTUELLE AUSGABE GIBT ES ONLINE UNTER GESCHAEFTSORDNUNG.LFVM-V.

GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. DIE STETS AKTUELLE AUSGABE GIBT ES ONLINE UNTER GESCHAEFTSORDNUNG.LFVM-V. GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. DIE STETS AKTUELLE AUSGABE GIBT ES ONLINE UNTER GESCHAEFTSORDNUNG.LFVM-V.DE LANDESFUSSBALLVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN GESCHÄFTSORDNUNG

Mehr

Geschäftsordnung der Zahnärztekammer Bremen

Geschäftsordnung der Zahnärztekammer Bremen Geschäftsordnung der Zahnärztekammer Bremen Aufgrund des 22 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Berufsvertretung, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte,

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen

Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen Auf Grund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 und des 28 der Verordnung

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen

Mehr

Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vom gemäß Beschluss der 30. LAV vom

Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vom gemäß Beschluss der 30. LAV vom Seite 1 Geschäftsrdnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vm 15.11.2017 gemäß Beschluss der 30. LAV vm 14.-15.11.2017 Präambel In der LAV wirken die für den Verbraucherschutz zuständigen

Mehr

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg Geschäftsordnung kfd-diözesanverband Freiburg 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für die Organe des Diözesanverbandes Freiburg auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr/Seelsorgeeinheitsebene 2 Tagungsordnung

Mehr

im Interesse der Bevölkerung im Einzugsbereich des Schwimmbades.

im Interesse der Bevölkerung im Einzugsbereich des Schwimmbades. Der Verein wird nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen "Förderverein Freibad Weihenzell e.v." führen. Er hat seinen Sitz in Weihenzell und ist beim Registergericht des Amtsgerichts Ansbach eingetragen.

Mehr

Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee

Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee Geschäftsordnung Die Kinder- und Jugendvertretung gibt sich aufgrund 6 Abs. 1 der Satzung für die Kinder- und Jugendvertretung beim Markt Murnau

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN Der Jugendgemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner Sitzung am 05. Februar 1996 folgende Geschäftsordnung, geändert durch Beschluss am

Mehr

gemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung

gemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung Satzung Fassung vom 21.04.1999 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen gemeinsam lernen, behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher e.v., Mainz kurz gemeinsam lernen e.v.,

Mehr

Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament Hess. Schulgesetz

Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament Hess. Schulgesetz Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament 121-126 Hess. Schulgesetz Der Klassenrat Aufgaben des Klassenrates: Gemeinsames, regelmäßiges Gremium der ganzen Klasse inkl. Lehrkraft (LK als Garant dafür,

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom 04.12.2014 Zur Durchführung der Aufgaben nach 11 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Geschäftsordnung des Regionalrates Arnsberg (GeschO RegRat) INHALTSVERZEICHNIS:

Geschäftsordnung des Regionalrates Arnsberg (GeschO RegRat) INHALTSVERZEICHNIS: Stand: 18. September 2014 Geschäftsordnung des Regionalrates Arnsberg (GeschO RegRat) INHALTSVERZEICHNIS: Einleitung: 1 Funktionsbezeichnungen 2 Zusammensetzung des Regionalrates 3 Rechte und Pflichten

Mehr

Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin

Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin in der Fassung vom 11. Februar 2010 (ABl. 2010 S. 1243) I. Allgemeines 1 Einberufung der Delegiertenversammlung (1) Die Delegiertenversammlung

Mehr

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Grundsätze (1) Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern unserer Schule wirken

Mehr

Der Schulvorstand. Handlungssicherheit in Rechtsfragen. Gerald Nolte

Der Schulvorstand. Handlungssicherheit in Rechtsfragen. Gerald Nolte Der Schulvorstand Handlungssicherheit in Rechtsfragen Niedersächsisches Kultusministerium Referat 35 Schiffgraben 12 30159 Hannover Tel.: 0511/120-7332 Email: Gerald.Nolte@mk.niedersachsen.de In welchen

Mehr

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v.

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v. Geschäftsordnung des TSV Oberndorf 1924 e.v. 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit 1. Der TSV Oberndorf 1924 e.v. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlungen

Mehr

Tostedter Schützenverein von 1854 e.v. Geschäftsordnung 1 Vorstand und geschäftsführender Vorstand Stand:

Tostedter Schützenverein von 1854 e.v. Geschäftsordnung 1 Vorstand und geschäftsführender Vorstand Stand: Geschäftsordnung 1 Vorstand und geschäftsführender Vorstand Stand: 13.04.2005 Seite 1 von 6 1 Zusammensetzung Die Mitglieder des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes sind bestimmte Funktionsträger

Mehr

VERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014

VERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014 VERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014 1 Anwendung 1. Die Versammlungsordnung der IPA-Deutsche Sektion e.v. (VODS)

Mehr

Geschäftsordnung. I. Allgemeines

Geschäftsordnung. I. Allgemeines Geschäftsordnung 1 Geltungsbereich I. Allgemeines Die Geschäftsordnung gilt für alle Verbandsorgane, Ausschüsse und Arbeitskreise sowie die Rechtsinstanzen des HVB. Sie bestimmt die Richtlinien, nach denen

Mehr

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den Geschäfts- und Wahlordnung des Elternrates des Werner-von-Siemens-Gymnasium der Stadt Großenhain Auf der Grundlage der 45, 47 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) i.v.m. 13 der Elternmitwirkungsverordnung

Mehr

Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung

Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung 1 Öffentlichkeit 1. Der TSV Wolfstein erlässt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen eine Geschäftsordnung. 2. Die Mitgliederversammlungen

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 37. Jahrgang 9. Februar 2009 Nr. 2

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 37. Jahrgang 9. Februar 2009 Nr. 2 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 37. Jahrgang 9. Februar 2009 Nr. 2 Geschäftsordnung der Fachbereichskonferenz (FBK) der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 9. Februar 2009 Herausgeber:

Mehr

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei

Mehr

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Die Fraktion 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die über die Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Stadtrat

Mehr

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates Geschäftsordnung des Verwaltungsrates in der Fassung vom 4. März 1994 1 Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (1) Der Verwaltungsrat wählt in geheimer Wahl und ohne Aussprache aus seiner Mitte

Mehr

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg - GGO -

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg - GGO - Gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg - GGO - Für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg wird die folgende erlassen:

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 2. Oktober 2017 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V. Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V. I. Allgemeines 1 Name und Wesen Die Sportjugend Kreis Steinburg ist die Jugendorganisation im Sportverband Kreis Steinburg

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Glfclub Aggertal e.v., abgekürzt GC Agger. Er hat seinen Sitz in 53797 Lhmar und ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes

GESCHÄFTSORDNUNG der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes GO 1 2 ( 1-3 ) GESCHÄFTSORDNUNG der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 17. Juni 2009, veröffentlicht in

Mehr

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung Entwurf Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung A. Präambel Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung (Satzung 15.1), die als ordentliche (Satzung 16) oder außerordentliche (Satzung

Mehr

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Zur Durchführung der Aufgaben nach 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000

Mehr

Geschäftsordnung der Schülervertretung

Geschäftsordnung der Schülervertretung Geschäftsordnung der Schülervertretung der IGS Fürstenau 1 Mitglieder 1.1 Schülerrat Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprecher/innen und deren Vertreter/innen aus allen Jahrgängen zusammen. 1.2

Mehr

51-1a Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten der Stadt Fürth (AJJ)

51-1a Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten der Stadt Fürth (AJJ) Geschäftsordnung des Ausschusses für Jugendhilfe- und Jugendangelegenheiten (AJJ) vom 19. Juli 1996 i.d.f. vom 17.12.2004 Inhaltsverzeichnis: 1 Tagesordnung 2 2 Einladung zur Sitzung 2 3 Sitzungsverlauf

Mehr

Satzung der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.v.

Satzung der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.v. 24. September 2015/HV Satzung der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.v. Satzung der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.v. in der Fassung vm 7. Dezember 2005, geändert am 12. Nvember 2014.

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung

Allgemeine Geschäftsordnung Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes

Mehr

Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 6. Mai 2015

Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 6. Mai 2015 I. Allgemeines Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 6. Mai 2015 Im Folgenden wird die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist darin inbegriffen. 1 Zusammensetzung,

Mehr

Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Landestierärztekammer Hessen

Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Landestierärztekammer Hessen LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Landestierärztekammer Hessen Der gemäß 77 Abs. 1 *)des Berufsbildungsgesetzes errichtete

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Würzburg - Land Satzung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Würzburg - Land Satzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Würzburg - Land Satzung 1 Name und Sitz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Würzburg-Land ist die Partei der GRÜNEN im Landkreis Würzburg. Die Organisation ist ein Kreisverband

Mehr

1. Abschnitt: Allgemeines

1. Abschnitt: Allgemeines Elternbeirat am Goldberg-Gymnasium Sindelfingen Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goldberggymnasiums Sindelfingen (GGS) vom 15.01.2014 Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

Mehr