VERORDNUNGEN Amtsblatt der Europäischen Union L 69/3

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERORDNUNGEN Amtsblatt der Europäischen Union L 69/3"

Transkript

1 mtsblatt der Europäischen Union L 69/3 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 214/2014 R KOMMISSION vom 25. Februar 2014 zur Änderung der nhänge II, IV, I, II und VIII der 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gestützt auf den Vertrag über die rbeitsweise der Europäischen Union, (3) nhang I der 2007/46/EG enthält ein Verzeichnis der Rechtsakte für die EG-Typgenehmigung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung und der diesbezüglichen speziellen Vorschriften. nhang I muss unter Berücksichtigung der durch die erfolgten Änderungen angepasst werden. Der Geltungsbeginn der ist anzuwenden. gestützt auf die 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) ( 1 ), insbesondere auf rtikel 39 bsatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (4) Zur Harmonisierung der technischen nforderungen für die EG-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung ist es wesentlich, dass nhang II der 2007/46/EG geändert wird und strengere nforderungen für Krankenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge festgelegt werden. Um der Industrie Zeit zu geben, ihre Fahrzeuge an die strengeren nforderungen anzupassen, gelten diese nur für neue Fahrzeugtypen. (1) Die 2007/46/EG schafft einen harmonisierten Rahmen und umfasst die Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen nforderungen für alle Neufahrzeuge. Insbesondere enthält sie eine ufstellung der Rechtsakte, in denen technische nforderungen festgelegt sind, denen Fahrzeuge entsprechen müssen, damit die EG-Typgenehmigung erteilt werden kann. Mit der 2007/46/EG wurde ferner die EG-Gesamtfahrzeug- Typgenehmigung für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung gemäß dem in ihrem nhang I enthaltenen Zeitplan vorgeschrieben. (5) nhang VIII der 2007/46/EG war für die Zulassung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung relevant, die auf unvollständigen Fahrzeugen basierten, für die eine nationale Typgenehmigung vorlag. Da die nationalen Typgenehmigungen gemäß dem Zeitplan in nhang I der 2007/46/EG durch EG-Typgenehmigungen ersetzt werden, ist es angezeigt, nhang VIII am Ende der in nhang I der 2007/46/EG vorgesehenen Übergangszeit zu streichen. (2) Mit der des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) wurden neue Sicherheitsmerkmale für Fahrzeuge eingeführt; außerdem wurden mehrere n aufgehoben und durch die entsprechenden Regelungen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) ersetzt. ( 1 ) Bl. L 263 vom , S. 1. ( 2 ) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit, BL. L 200 vom , S. 1. (6) In Teil II des nhangs IV der 2007/46/EG sind die en aufgeführt, die als lternativen zu den in Teil I des nhangs IV genannten n anerkannt werden. Da die meisten dieser n durch die ab dem 1. November 2014 aufgehoben werden und eine neue über den Schutz von Fußgängern verabschiedet wurde, ist es angezeigt, die entsprechenden Einträge in Teil II des nhangs IV der 2007/46/EG zu aktualisieren. Darüber hinaus ist es angezeigt, mehrere Fehler in nhang IV dieser zu korrigieren.

2 L 69/4 mtsblatt der Europäischen Union (7) nhang II der 2007/46/EG wurde am selben Tag durch die Verordnung (EU) 1229/2012 der Kommission ( 1 ) und durch die Verordnung (EU) 1230/2012 ( 2 ) der Kommission geändert, was dazu führen kann, dass Unklarheit über die zulässige Zahl der Einheiten für Kleinserien mit Typgenehmigung besteht, weil die Verordnung (EU) 1229/2012 eigentlich nach der Verordnung (EU) 1230/2012 veröffentlicht werden sollte. Um diese Unklarheit zu beseitigen, ist es angezeigt, die konsolidierte, durch diese beiden Rechtsakte geänderte Fassung des nhangs II erneut zu veröffentlichen. (8) Die 2007/46/EG sollte daher entsprechend geändert werden. (9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Technischen usschusses Kraftfahrzeuge 2. nhang VIII wird gestrichen. rtikel 2 b dem 1. November 2014 betrachten die nationalen Behörden Übereinstimmungsbescheinigungen für Fahrzeuge nur noch als für die Zwecke von rtikel 26 bsatz 1 gültig, wenn die betreffenden Typgenehmigungen entsprechend den nforderungen von nhang I der 2007/46/EG in der durch diese Verordnung geänderten Fassung aktualisiert wurden. Die zusätzlichen nforderungen an den Patientenraum von Krankenwagen in nhang I nlage 1 der 2007/46/EG und die zusätzlichen nforderungen für die Prüfung des Rollstuhl-Rückhaltesystems und des Insassen-Rückhaltesystems in rollstuhlgerechten Fahrzeugen nach nhang I nlage 3 der 2007/46/EG gelten ab dem 1. November 2014 nur für neue Fahrzeugtypen. HT FOLGEN VERORDNUNG ERLSSEN: rtikel 1 Die 2007/46/EG wird wie folgt geändert: rtikel 3 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im mtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 1. Die nhänge II, IV, I und II werden nach Maßgabe des nhangs dieser Verordnung geändert. rtikel 1 bsatz 2, rtikel 2 und im nhang Nummer 1a und 2b Ziffer i gelten ab dem 1. November Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 25. Februar 2014 Für die Kommission Der Präsident José Manuel BRROSO ( 1 ) Verordnung (EU) 1229/2012 der Kommission vom 10. Dezember 2012 zur Änderung der nhänge IV und II der 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie), Bl. L 353 vom , S. 1. ( 2 ) Verordnung (EU) 1230/2012 vom 12. Dezember 2012 zur Durchführung der des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der nforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und bmessungen und zur Änderung der 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Bl. L 353 vom , S. 31.

3 mtsblatt der Europäischen Union L 69/5 NHNG Die 2007/46/EG wird wie folgt geändert: 1. nhang II Teil : a) Nummer 5.3 wird wie folgt geändert: 5.3. Krankenwagen SC Kraftfahrzeug der Klasse M, das zur Beförderung Kranker oder Verletzter ausgerüstet ist. b) Die folgenden Nummern 5.11 und 5.12 werden hinzugefügt: Kraftfahrzeug für Schwerlasttransporte SL eine Straßenzugmaschine oder Sattelzugmaschine der Klasse N 3, die folgende Bedingungen erfüllt: a) sie hat mehr als zwei chsen, und mindestens die Hälfte der chsen (oder zwei von drei chsen bei einem dreiachsigen Fahrzeug und sinngemäß bei einem fünfachsigen Fahrzeug) ist so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, unabhängig davon, ob eine ntriebsachse abgeschaltet werden kann; b) sie ist dafür ausgelegt, nhänger für Schwerlasttransporte der Klasse O 4 zu ziehen oder zu schieben; c) sie muss eine Mindestmotorleistung von 350 kw haben und d) sie muss mit einer zusätzlichen vorderen nhängevorrichtung für schwere nhängemassen ausgerüstet werden können Geräteträger SM ein Geländefahrzeug der Klasse N (entsprechend der Definition in Nummer 2.3), das dafür ausgelegt und gebaut sein muss, bestimmte auswechselbare usrüstungen zu ziehen, anzuschieben, zu befördern und anzutreiben a) mit mindestens zwei nbaubereichen für diese usrüstungen b) mit genormten mechanischen, hydraulischen und/oder elektrischen Schnittstellen (z. B. Nebenabtrieb) für den ntrieb der oben genannten usrüstungen und c) der Definition der ISO , bschnitt entspricht (Sonderfahrzeug). Wenn das Fahrzeug mit einer zusätzlichen Ladeplattform ausgerüstet ist, darf die Höchstlänge folgende Maße nicht übersteigen: a) 1,4-mal die vordere oder hintere Spurweite des Fahrzeugs, je nachdem, welche der beiden chsen bei zweiachsigen Fahrzeugen breiter ist, oder b) 2,0-mal die vordere oder hintere Spurweite des Fahrzeugs, je nachdem, welche der chsen bei Fahrzeugen mit mehr als zwei chsen breiter ist. 2. nhang IV wird wie folgt geändert: a) Teil I wird wie folgt geändert: i) Zeile 2 der Tabelle wird zu 2 und Zeile 38 wird wie folgt geändert: 38 In Fahrzeugsitze einbezogene und nicht einbezogene Kopfstützen 25

4 L 69/6 mtsblatt der Europäischen Union ii) In nlage 1 Tabelle 1 werden folgende Zeilen 3B und 38 eingefügt: 3B Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz und ihr nbau; hinterer Unterfahrschutz 58 B 38 Kopfstützen 25 iii) In nlage 1 Tabelle 2 wird Zeile 38 gestrichen und folgende Zeile 3B eingefügt: 3B Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz und ihr nbau; hinterer Unterfahrschutz 58 B b) Teil II wird wie folgt geändert: i) Die Zeilen 2 und 57 der Tabelle werden gestrichen. ii) Folgende Zeile 58 wird eingefügt: 58. Fußgängerschutz Bremsen (Bremsassistent) 13-H 00(Ergänzung 9 und folgende) 3. nhang I erhält folgende Fassung: NHNG I MERKMLE VON FHRZEUGEN MIT BESONRER ZWECKBESTIMMUNG UND VORSCHRIFTEN FÜR SOLCHE FHRZEUGE FÜR DIE EG-TYPGENEHMIGUNG nlage 1 Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 1 Zulässiger Geräuschpegel 70/157/EWG H G+H G+H G+H 2 Emissionen leichter Pkw und Nutzfahrzeuge (Euro 5 und 6)/Zugang zu Informationen 715/2007 Q ( 1 ) G+Q ( 1 ) G+Q ( 1 ) 3 Kraftstoffbehälter/ Unterfahrschutz hinten 70/221/EWG F ( 2 ) F ( 2 ) F ( 2 ) F ( 2 ) 3 Verhütung von Brandgefahr (Behälter für flüssigen Kraftstoff) 34 F ( 2 ) F ( 2 ) F ( 2 ) F ( 2 )

5 mtsblatt der Europäischen Union L 69/7 Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 3B Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz und ihr nbau; hinterer Unterfahrschutz 58 4 nbringung hinteres Kennzeichen 70/222/EWG 4 nbringungsstelle und nbringung, hinteres Kennzeichen Verordnung (EU) 1003/ Lenkanlagen 70/311/EWG G G G 5 Lenkanlagen G G G 79 6 Türverriegelungen und -scharniere 70/387/EWG B G+B 6 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften Verordnung (EU) 130/2012 6B Türverschlüsse und Türaufhängungen B G+B 11 7 Schallzeichen 70/388/EWG 7 Vorrichtungen für Schallzeichen/ Schallzeichen 28 8 Einrichtungen für indirekte Sicht 2003/97/EG G G G 8 Einrichtungen für indirekte Sicht und ihre nbringung 46 G G G 9 Bremsanlage 71/320/EWG G G G 9 Bremsen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 13 ( 4 ) G+ 1 9B Bremsen (PKW) G ( 3 ) G ( 3 ) 13-H

6 L 69/8 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 10 Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) 72/245/EWG 10 Elektromagnetische Verträglichkeit Innenausstattung 74/60/EWG C G+C 12 Innenausstattung 21 C G+C 13 Diebstahlsicherung 74/61/EWG G G G 13 Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung 18 G ( 4 ) G ( 4 ) 13B Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung 116 G 14 Lenkanlage bei Unfallstößen 74/297/EWG G 14 Schutz des Fahrzeugführers vor der Lenkanlage bei Unfallstößen 12 G 15 Sitzfestigkeit 74/408/EWG D G+D G+D G+D 15 Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen 17 D G+D G+D ( 4B ) G+D ( 4B ) 15B Sitze für Kraftomnibusse Vorstehende ußenkanten 74/483/EWG für das Führerhaus; +Z für den übrigen Teil G für das Führerhaus; +Z für den übrigen Teil 16 Vorstehende ußenkanten 26 für das Führerhaus; +Z für den übrigen Teil G für das Führerhaus; +Z für den übrigen Teil

7 mtsblatt der Europäischen Union L 69/9 Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 17 Geschwindigkeitsmesser und Rückwärtsgang 75/443/EWG 17 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften Verordnung (EU) 130/ B Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschließlich ihres Einbaus (Vorgeschriebene) Schilder 76/114/EWG 18 Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild und Fahrzeug-Identifizierungsnummer Verordnung (EU) 19/ Gurtverankerungen 76/115/EWG D G+L G+L G+L 19 Sicherheitsgurtverankerungen, ISO FI-Verankerungssysteme und Verankerungen für den oberen ISOFI- Haltegurt 14 D G+L G+L G+L 20 nbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen 76/756/EWG +N +G+N für das Führerhaus; +N für den übrigen Teil +G+N für das Führerhaus; +N für den übrigen Teil +G+N für das Führerhaus; +N für den übrigen Teil 20 nbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Fahrzeugen 48 +N +G+N für das Führerhaus; +N für den übrigen Teil +G+N für das Führerhaus; +N für den übrigen Teil +G+N für das Führerhaus; +N für den übrigen Teil 21 Rückstrahler 76/757/EWG 21 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 3 22 Begrenzungs-, Schluss-, Brems-, Umriss-, Tagfahrund Seitenmarkierungsleuchten 76/758/EWG

8 L 69/10 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 22 Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten und Umrissleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 7 22B Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge 87 22C Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Fahrtrichtungsanzeiger 76/759/EWG 23 Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 6 24 Hintere Kennzeichenbeleuchtung 76/760/EWG 24 Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen und ihren nhängern 4 25 Scheinwerfer (einschließlich Glühlampen) 76/761/EWG 25 Sealed-Beam-Halogenscheinwerfer (HSB) für Kraftfahrzeuge für asymmetrisches bblendlicht und/ oder Fernlicht 31 25B Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren nhängern 37 25C Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Gasentladungs- Lichtquellen 98

9 mtsblatt der Europäischen Union L 69/11 Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 25D Gasentladungs- Lichtquellen für genehmigte Gasentladungs-Leuchteinheiten von Kraftfahrzeugen 99 25E Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches bblendlicht und/ oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind F daptive Frontbeleuchtungssysteme (FS) für Kraftfahrzeuge Nebelscheinwerfer 76/762/EWG 26 Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge bschleppeinrichtung 77/389/EWG E E E E 27 bschleppeinrichtung E E E E Verordnung (EU) 1005/ Nebelschlussleuchten 77/538/EWG 28 Nebelschlussleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Rückfahrscheinwerfer 77/539/EWG 29 Rückfahrscheinwerfer für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Parkleuchten 77/540/EWG 30 Parkleuchten für Kraftfahrzeuge 77

10 L 69/12 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 31 Rückhaltesysteme und Rückhalteeinrichtungen 77/541/EWG D G+M G+M G+M 31 Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder-Rückhaltesysteme und ISO FI- Kinder-Rückhaltesysteme 16 D G+M G+M G+M 32 Sichtfeld 77/649/EWG G 32 Sichtfeld des Fahrzeugführers nach vorn 125 G 33 Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Warn- und Kontrollleuchten 78/316/EWG 33 nordnung und Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und nzeiger Entfrostung/Trocknung 78/317/EWG G ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) 34 Entfrostungs- und Trocknungsanlagen G ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) Verordnung (EU) 672/ Scheibenwischer/- wascher 78/318/EWG G ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) 35 Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen Verordnung (EU) 1008/2010 G ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) 36 Heizung 2001/56/EG 36 Heizungssysteme Radabdeckung 78/549/EWG G 37 Radabdeckung Verordnung (EU) 1009/2010 G

11 mtsblatt der Europäischen Union L 69/13 Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 38 Kopfstützen 78/932/EWG D G+D 38 In Fahrzeugsitze einbezogene und nicht einbezogene Kopfstützen 25 D G+D 41 Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro IV und V) 2005/55/EG H ( 8 ) G+H ( 8 ) G+H ( 8 ) G+H ( 8 ) 41 Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro VI/Zugang zu Informationen) 595/2009 G+H ( 9 ) G+H ( 9 ) G+H ( 9 ) G+H ( 9 ) 44 Massen und bmessungen (Pkw) 92/21/EWG 44 Massen und bmessungen Verordnung (EU) 1230/ Sicherheitsscheiben 92/22/EWG J G+J G+J G+J 45 Sicherheitsverglasungswerkstoffe und ihr Einbau in Fahrzeuge 43 J G+J G+J G+J 46 Reifen 92/23/EWG G G G 46 Montage von Reifen G G G Verordnung (EU) 458/ B Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger (Klasse C1) 30 G 46C Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre nhänger (Klassen C2 und C3) 54 G G G 46D Reifen: Rollgeräuschemissionen, Haftung auf nassen Oberflächen und Rollwiderstand (Klassen C1, C2 und C3) 117 G G G

12 L 69/14 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 46E Komplettnotrad, Notlaufreifen/Notlaufsystem und Reifendrucküberwachungssystem 64 G 47 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen 92/24/EWG 47 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen Massen und bmessungen (außer Pkw der 44) 97/27/EG 48 Massen und bmessungen Verordnung (EU) 1230/ Verbindungseinrichtungen 94/20/EG ( 10 ) G ( 10 ) G ( 10 ) G ( 10 ) 50 Mechanische Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen 55 ( 10 ) G ( 10 ) G ( 10 ) G ( 10 ) 51 Brennverhalten 95/28/EG G für das Führerhaus; für den übrigen Teil 51 Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen 118 G für das Führerhaus; für den übrigen Teil 52 Kraftomnibusse 2001/85/EG 52 Fahrzeuge der Klassen M 2 und M B Festigkeit des ufbaus von Kraftomnibussen 66

13 mtsblatt der Europäischen Union L 69/15 Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M 3 53 Frontalaufprall 96/79/EG.. 53 Schutz der Insassen bei einem Frontalaufprall Seitenaufprall 96/27/EG.. 54 Schutz der Insassen bei einem Seitenaufprall Fußgängerschutz 78/2009. Jedoch muss jedes Frontschutzsystem, das mit dem Fahrzeug in Verkehr gebracht wird, den Vorgaben entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sein. 59 Recyclingfähigkeit 2005/64/EG.. 61 Klimaanlagen 2006/40/EG G ( 14 ) 62 Wasserstoffsystem 79/ llgemeine Sicherheit ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) 64 Gangwechselanzeiger G Verordnung (EU) 65/ Notbrems-ssistenzsystem Verordnung (EU) 347/2012 ( 16 ) ( 16 ) 66 Spurhaltewarnsystem Verordnung (EU) 351/2012 ( 17 ) ( 17 ) 67 Spezielle usrüstung für Kraftfahrzeuge, in deren ntriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden, und deren Einbau 67

14 L 69/16 mtsblatt der Europäischen Union Fahrzeug-larmsysteme (FS) 69 elektrische Sicherheit 70 Spezielle Bauteile von Kraftfahrzeugen, in deren ntriebssystem komprimiertes Erdgas (CNG) verwendet wird, und deren Einbau Rechtsakt M kg (*) M 1 > kg (*) M 2 M G (*) Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand Zusätzliche nforderungen für Krankenwagen Der Patientenraum von Krankenwagen muss den nforderungen der Norm EN 1789: : :2014 Rettungsdienstfahrzeuge und deren usrüstung Krankenkraftwagen genügen, außer deren bschnitt 6.5 usrüstungs-tabellen. Die Übereinstimmung ist durch den Prüfbericht eines Technischen Dienstes zu belegen. Wenn Platz für einen Rollstuhl vorgesehen ist, müssen die nforderungen nach nlage 3 hinsichtlich der Rollstuhlbefestigung und Insassen-Rückhaltesysteme eingehalten werden.

15 mtsblatt der Europäischen Union L 69/17 nlage 2 Beschussgeschützte Fahrzeuge Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 1 Zulässiger Geräuschpegel 70/157/EWG 2 Emissionen leichter Pkw und Nutzfahrzeuge (Euro 5 und 6)/Zugang zu Informationen 715/2007 ( 1 ) ( 1 ) ( 1 ) ( 1 ) 3 Kraftstoffbehälter/ Unterfahrschutz hinten 70/221/EWG ( 2 ) ( 2 ) ( 2 ) ( 2 ) ( 2 ) ( 2 ) 3 Verhütung von Brandgefahr (Behälter für flüssigen Kraftstoff) 34 ( 2 ) ( 2 ) ( 2 ) ( 2 ) ( 2 ) ( 2 ) 3B Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz und ihr nbau; hinterer Unterfahrschutz 58 4 nbringungsstelle hinteres Kennzeichen 70/222/EWG 4 nbringungsstelle und nbringung, hinteres Kennzeichen Verordnung (EU) 1003/ Lenkanlagen 70/311/EWG 5 Lenkanlagen 79 6 Türverriegelungen und -scharniere 70/387/EWG 6 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften Verordnung (EU) 130/2012 6B Türverschlüsse und -aufhängungen 11

16 L 69/18 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 7 Schallzeichen 70/388/EWG + K + K + K + K + K + K 7 Vorrichtungen für Schallzeichen/Schallzeichen 28 + K + K + K + K + K + K 8 Einrichtungen für indirekte Sicht 2003/97/EG 8 Einrichtungen für indirekte Sicht und ihre nbringung 46 9 Bremsanlage 71/320/EWG 9 Bremsen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 13 ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) 9B Bremsen (PKW) 13-H ( 4 ) ( 4 ) 10 Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) 72/245/EWG 10 Elektromagnetische Verträglichkeit Innenausstattung 74/60/EWG 12 Innenausstattung Diebstahlsicherung 74/61/EWG 13 Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung 18 ( 4 ) ( 4 ) ( 4 ) ( 4 )

17 mtsblatt der Europäischen Union L 69/19 Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 13B Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung Lenkanlage bei Unfallstößen 74/297/EWG.. 14 Schutz des Fahrzeugführers vor der Lenkanlage bei Unfallstößen Sitzfestigkeit 74/408/EWG D D D D D 15 Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen 17 D ( 4B ) D ( 4B ) D D D 15B Sitze für Kraftomnibusse D D Vorstehende ußenkanten 74/483/EWG 16 Vorstehende ußenkanten Geschwindigkeitsmesser und Rückwärtsgang 75/443/EWG 17 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften Verordnung (EU) 130/ B Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschließlich ihres Einbaus (Vorgeschriebene) Schilder 76/114/EWG 18 Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild und Fahrzeug-Identifizierungsnummer Verordnung (EU) 19/2011

18 L 69/20 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 19 Gurtverankerungen 76/115/EWG 19 Sicherheitsgurtverankerungen, ISOFI- Verankerungssysteme und Verankerungen für den oberen ISOFI-Haltegurt nbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen 76/756/EWG +N +N +N +N +N +N +N +N +N +N 20 nbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Fahrzeugen 48 +N +N +N +N +N +N +N +N +N +N 21 Rückstrahler 76/757/EWG 21 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 3 22 Umriss-, Begrenzungs-, Schluss-, Tagfahr-, Brems- und Seitenmarkierungsleuchten 76/758/EWG 22 Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten und Umrissleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 7 22B Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge 87 22C Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Fahrtrichtungsanzeiger 76/759/EWG 23 Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 6

19 mtsblatt der Europäischen Union L 69/21 Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 24 Hintere Kennzeichenbeleuchtung 76/760/EWG 24 Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen und ihren nhängern 4 25 Scheinwerfer (einschließlich Glühlampen) 76/761/EWG 25 Sealed-Beam-Halogenscheinwerfer (HSB) für Kraftfahrzeuge für asymmetrisches bblendlicht und/oder Fernlicht 31 25B Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren nhängern 37 25C Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen 98 25D Gasentladungs-Lichtquellen für genehmigte Gasentladungs-Leuchteinheiten von Kraftfahrzeugen 99 25E Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches bblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind F daptive Frontbeleuchtungssysteme (FS) für Kraftfahrzeuge Nebelscheinwerfer 76/762/EWG

20 L 69/22 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 26 Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge bschleppeinrichtung 77/389/EWG 27 bschleppeinrichtung Verordnung (EU) 1005/ Nebelschlussleuchten 77/538/EWG 28 Nebelschlussleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Rückfahrscheinwerfer 77/539/EWG 29 Rückfahrscheinwerfer für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Parkleuchten 77/540/EWG 30 Parkleuchten für Kraftfahrzeuge Rückhaltesysteme und Rückhalteeinrichtungen 77/541/EWG 31 Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder-Rückhaltesysteme und ISOFI- Kinder-Rückhaltesysteme Sichtfeld 77/649/EWG S 32 Sichtfeld des Fahrzeugführers nach vorn 125 S 33 Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Warn- und Kontrollleuchten 78/316/EWG

21 mtsblatt der Europäischen Union L 69/23 Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 33 nordnung und Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und nzeiger Entfrostung/Trocknung 78/317/EWG ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) 34 Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) Verordnung (EU) 672/ Scheibenwischer/- wascher 78/318/EWG ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) 35 Windschutzscheiben- Wischanlagen und Windschutzscheiben- Waschanlagen Verordnung (EU) 1008/2010 ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) 36 Heizung 2001/56/EG 36 Heizungssysteme Radabdeckung 78/549/EWG 37 Radabdeckung Verordnung (EU) 1009/ Kopfstützen 78/932/EWG 38 In Fahrzeugsitze einbezogene und nicht einbezogene Kopfstützen Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro IV und V) 2005/55/EG ( 8 ) ( 8 ) ( 8 ) ( 8 ) 41 Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro VI/Zugang zu Informationen) 595/2009 ( 9 ) ( 9 ) ( 9 ) ( 9 )

22 L 69/24 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 42 Seitliche Schutzvorrichtungen 89/297/EWG 42 Seitenfahrschutz von Lastkraftwagen, nhängern und Sattelanhängern Spritzschutzsysteme 91/226/EWG 43 Spritzschutzsysteme Verordnung (EU) 109/ Massen und bmessungen (Pkw) 92/21/EWG 44 Massen und bmessungen Verordnung (EU) 1230/ Sicherheitsscheiben 92/22/EWG Sicherheitsverglasungswerkstoffe und ihr Einbau in Fahrzeuge Reifen 92/23/EWG 46 Montage von Reifen Verordnung (EU) 458/ B Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger (Klasse C1) 30 46C Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre nhänger (Klassen C2 und C3) 54 46D Reifen: Rollgeräuschemissionen, Haftung auf nassen Oberflächen und Rollwiderstand (Klassen C1, C2 und C3) 117

23 mtsblatt der Europäischen Union L 69/25 Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 46E Komplettnotrad, Notlaufreifen/Notlaufsystem und Reifendrucküberwachungssystem 64 ( 9 ) ( 9 ) 47 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen 92/24/EWG 47 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen Massen und bmessungen (außer Pkw der 44) 97/27/EG 48 Massen und bmessungen Verordnung (EU) 1230/ Führerhaus-ußenkanten 92/114/EWG 49 ußen vorstehende Teile vor der Führerhausrückwand von Nutzfahrzeugen Verbindungseinrichtungen 94/20/EG ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) 50 Mechanische Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen 55 ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) 50B Kurzkupplungseinrichtung; nbau eines genehmigten Typs einer Kurzkupplungseinrichtung 102 ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) 51 Brennverhalten 95/28/EG

24 L 69/26 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 51 Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen Kraftomnibusse 2001/85/EG 52 Fahrzeuge der Klassen M 2 und M B Festigkeit des ufbaus von Kraftomnibussen Frontalaufprall 96/79/EG. 53 Schutz der Insassen bei einem Frontalaufprall Seitenaufprall 96/27/EG.. 54 Schutz der Insassen bei einem Seitenaufprall (leer) 56 Kraftfahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter 98/91/EG ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) 56 Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter 105 ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) 57 Vorderer Unterfahrschutz 2000/40/EG 57 Einrichtungen für den vorderen Unterfahrschutz und ihr nbau; vorderer Unterfahrschutz 93

25 mtsblatt der Europäischen Union L 69/27 Rechtsakt M 1 M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 58 Fußgängerschutz 78/ Recyclingfähigkeit 2005/64/EG.. 60 (leer) 61 Klimaanlagen 2006/40/EG ( 14 ) 62 Wasserstoffsystem 79/ llgemeine Sicherheit ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) 64 Gangwechselanzeiger 65 Notbrems-ssistenzsystem Verordnung (EU) 65/2012 Verordnung (EU) 347/2012 ( 16 ) ( 16 ) ( 16 ) ( 16 ) 66 Spurhaltewarnsystem ( 17 ) ( 17 ) ( 17 ) ( 17 ) 67 Spezielle usrüstung für Kraftfahrzeuge, in deren ntriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden, und deren Einbau Verordnung (EU) 351/ Fahrzeug-larmsysteme (FS) elektrische Sicherheit 70 Spezielle Bauteile von Kraftfahrzeugen, in deren ntriebssystem komprimiertes Erdgas (CNG) verwendet wird, und deren Einbau

26 L 69/28 mtsblatt der Europäischen Union nlage 3 Rollstuhlgerechte Fahrzeuge Rechtsakt M 1 1 Zulässiger Geräuschpegel 70/157/EWG G+W 0 2 Emissionen leichter Pkw und Nutzfahrzeuge (Euro 5 und 6)/Zugang zu Informationen 715/2007 G+W 1 3 Kraftstoffbehälter/Unterfahrschutz hinten 70/221/EWG +W 2 3 Verhütung von Brandgefahr (Behälter für flüssigen Kraftstoff) 34 +W 2 3B Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz und ihr nbau; hinterer Unterfahrschutz 58 4 nbringung hinteres Kennzeichen 70/222/EWG 4 nbringungsstelle und nbringung, hinteres Kennzeichen Verordnung (EU) 1003/ Lenkanlagen 70/311/EWG G 5 Lenkanlagen G 79 6 Türverriegelungen und -scharniere 70/387/EWG 6 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften Verordnung (EU) 130/2012 6B Türverschlüsse und und -aufhängungen 11 7 Schallzeichen 70/388/EWG 7 kustische Warneinrichtungen /Signale 28 8 Einrichtungen für indirekte Sicht 2003/97/EG 8 Einrichtungen für indirekte Sicht und ihre nbringung 46 9 Bremsanlage 71/320/EWG G

27 mtsblatt der Europäischen Union L 69/29 Rechtsakt M 1 9B Bremsen (PKW) G H 10 Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) 72/245/EWG 10 Elektromagnetische Verträglichkeit Innenausstattung 74/60/EWG G+C 12 Innenausstattung G+C Diebstahlsicherung 74/61/EWG 13B Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung Lenkanlage bei Unfallstößen 74/297/EWG G 14 Schutz des Fahrzeugführers vor der Lenkanlage bei Unfallstößen 12 G 15 Sitzfestigkeit 74/408/EWG G+W 3 15 Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen G+W Vorstehende ußenkanten 74/483/EWG G+W 4 16 Vorstehende ußenkanten G+W Geschwindigkeitsmesser und Rückwärtsgang 75/443/EWG 17 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften Verordnung (EU) 130/ B Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschließlich ihres Einbaus (Vorgeschriebene) Schilder 76/114/EWG 18 Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild und Fahrzeug-Identifizierungsnummer Verordnung (EU) 19/2011

28 L 69/30 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 1 19 Gurtverankerungen 76/115/EWG +W 5 19 Sicherheitsgurtverankerungen, ISOFI-Verankerungssysteme und Verankerungen für den oberen ISOFI-Haltegurt 14 +W 5 20 nbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen 76/756/EWG 20 nbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Fahrzeugen Rückstrahler 76/757/EWG 21 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 3 22 Umriss-, Begrenzungs-, Schluss-, Tagfahr-, Brems- und Seitenmarkierungsleuchten 76/758/EWG 22 Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten und Umrissleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 7 22B Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge 87 22C Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Fahrtrichtungsanzeiger 76/759/EWG 23 Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 6 24 Hintere Kennzeichenbeleuchtung 76/760/EWG 24 Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen und ihren nhängern 4 25 Scheinwerfer (einschließlich Glühlampen) 76/761/EWG 25 Sealed-Beam-Halogenscheinwerfer (HSB) für Kraftfahrzeuge für asymmetrisches bblendlicht und/oder Fernlicht 31 25B Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren nhängern 37

29 mtsblatt der Europäischen Union L 69/31 Rechtsakt M 1 25C Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Gasentladungs- Lichtquellen 98 25D Gasentladungs-Lichtquellen für genehmigte Gasentladungs-Leuchteinheiten von Kraftfahrzeugen 99 25E Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches bblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind F daptive Frontbeleuchtungssysteme (FS) für Kraftfahrzeuge Nebelscheinwerfer 76/762/EWG 26 Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge bschleppeinrichtung 77/389/EWG E 27 bschleppeinrichtung E Verordnung (EU) 1005/ Nebelschlussleuchten 77/538/EWG 28 Nebelschlussleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Rückfahrscheinwerfer 77/539/EWG 29 Rückfahrscheinwerfer für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Parkleuchten 77/540/EWG 30 Parkleuchten für Kraftfahrzeuge Rückhaltesysteme und Rückhalteeinrichtungen 77/541/EWG +W 6 31 Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder- Rückhaltesysteme und ISOFI- Kinder-Rückhaltesysteme 16 +W 6 32 Sichtfeld 77/649/EWG G

30 L 69/32 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 1 32 Sichtfeld des Fahrzeugführers nach vorn G Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und nzeiger 78/316/EWG 33 nordnung und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Warn- und Kontrollleuchten Entfrostung/Trocknung 78/317/EWG G ( 5 ) 34 Entfrostungs- und Trocknungsanlagen G( 5 ) Verordnung (EU) 672/ Scheibenwischer/-wascher 78/318/EWG G( 6 ) 35 Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen Verordnung (EU) 1008/2010 G( 6 ) 36 Heizung 2001/56/EG 36 Heizungssysteme Radabdeckung 78/549/EWG G 37 Radabdeckung G Verordnung (EU) 1009/ Kopfstützen 78/932/EWG 38 In Fahrzeugsitze einbezogene und nicht einbezogene Kopfstützen Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro IV und V) 2005/55/EG +W 1 ( 8 ) 41 Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro VI/ Zugang zu Informationen) 595/2009 +W 1 ( 9 ) 44 Massen und bmessungen (Pkw) 92/21/EWG +W 8 44 Massen und bmessungen +W 8 Verordnung (EU) 1230/ Sicherheitsscheiben 92/22/EWG G

31 mtsblatt der Europäischen Union L 69/33 Rechtsakt M 1 45 Sicherheitsverglasungswerkstoffe und ihr Einbau in Fahrzeuge 43 G 46 Reifen 92/23/EWG 46 Montage von Reifen Verordnung (EU) 458/ B Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger (Klasse C1) 30 46D Reifen: Rollgeräuschemissionen, Haftung auf nassen Oberflächen und Rollwiderstand (Klassen C1, C2 und C3) E Komplettnotrad, Notlaufreifen/Notlaufsystem und Reifendrucküberwachungssystem 64 G ( 9 ) 50 Verbindungseinrichtungen 94/20/EG ( 10 ) 50 Mechanische Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen 55 ( 10 ) 53 Frontalaufprall 96/79/EG. 53 Schutz der Insassen bei einem Frontalaufprall Seitenaufprall 96/27/EG. 54 Schutz der Insassen bei einem Seitenaufprall Fußgängerschutz 78/2009 G 59 Recyclingfähigkeit 2005/64/EG. 61 Klimaanlagen 2006/40/EG G 62 Wasserstoffsystem 79/ llgemeine Sicherheit ( 15 ) 64 Gangwechselanzeiger G Verordnung (EU) 65/2012

32 L 69/34 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 1 67 Spezielle usrüstung für Kraftfahrzeuge, in deren ntriebsystem verflüssigte Gase verwendet werden, und deren Einbau Fahrzeug-larmsysteme (FS) Elektrische Sicherheit Spezielle Bauteile von Kraftfahrzeugen, in deren ntriebssystem komprimiertes Erdgas (CNG) verwendet wird, und deren Einbau 110 Zusätzliche nforderungen für die Prüfung des Rollstuhl- und Insassen-Rückhaltesystems nmerkung: Es gelten die folgenden bschnitte 1. und 2. oder Begriffsbestimmungen 0.1. Der Ersatzrollstuhl ist ein starrer, wiederverwendbarer Prüf-Rollstuhl gemäß der Definition in bschnitt 3 der ISO-Norm : Punkt P ist eine Darstellung der Lage der Hüfte des im Ersatzrollstuhl sitzenden Rollstuhlinsassen gemäß der Definition in bschnitt 3 der ISO-Norm : llgemeine Vorschriften 1.1. Jeder Rollstuhlplatz muss über Verankerungen verfügen, an denen ein Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystem befestigt wird Die unteren Gurtverankerungen des Rollstuhlinsassen müssen gemäß bschnitt im Verhältnis zu Punkt P des Ersatzrollstuhls in der vom Hersteller angegeben Fahrtstellung angebracht sein. Die obere tatsächliche Gurtverankerung(en) muss (müssen) sich mindestens mm über der horizontalen Ebene befinden, die durch die Kontaktpunkte zwischen den Hinterrädern des Ersatzrollstuhls und dem Fahrzeugboden verläuft. Diese Bedingung muss nach Durchführung der Prüfung gemäß bsatz 2 noch immer erfüllt sein Der Insassengurt des Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystems wird evaluiert, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen der bschnitt bis und bis eingehalten werden Die Mindestzahl von ISOFI-Gurtverankerungen für Kindersitze muss nicht bereitgestellt werden. Im Falle eines Mehrstufen-Typgenehmigungsverfahrens, bei dem ein ISOFI-Verankerungssystem vom Umbau betroffen ist, muss das System entweder erneut geprüft oder die Verankerungen unbrauchbar gemacht werden. Im letzten Fall werden die ISOFI-ufkleber entfernt und der Fahrzeugkäufer entsprechend informiert. 2. Statische Prüfung im Fahrzeug 2.1. Rollstuhlinsassen-Rückhalteverankerungen Die Rückhalteverankerungen für den Rollstuhlinsassen müssen den statischen Kräften standhalten, die für Verankerungen von Insassenrückhaltesystemen in der vorgeschrieben sind, gleichzeitig mit den statistischen Kräften, die auf die Rollstuhlverankerungen gemäß 2.2 aufgebracht werden Rollstuhlverankerungen Die Rollstuhlverankerungen müssen folgenden Kräften mindestens 0,2 Sekunden standhalten, die über den Ersatzrollstuhl (oder einen geeigneten anderen Ersatzrollstuhl, der über Befestigungspunkte an den Rädern, auf Sitzhöhe und zum Festmachen am Fahrzeug verfügt, die den nforderungen für den Ersatzrollstuhl entsprechen) auf einer Höhe von 300 +/ 100 mm gemessen von der Oberfläche, auf der der Ersatzrollstuhl steht, aufgebracht wird Bei einem nach vorne gerichteten Rollstuhl wird eine simultane Kraft von 24,5 kn aufgebracht, die mit der Kraft zusammentrifft, die auf die Verankerungen des Insassenrückhaltesystems aufgebracht werden und eine zweite Prüfung, bei der eine statische Kraft von 8,2 kn in Richtung des Fahrzeughecks aufgebracht wird.

33 mtsblatt der Europäischen Union L 69/ Bei einem nach hinten gerichteten Rollstuhl wird eine simultane Kraft von 8,2 kn aufgebracht, die mit der Kraft zusammentrifft, die auf die Verankerungen des Insassenrückhaltesystems aufgebracht werden und eine zweite Prüfung, bei der eine statische Kraft von 24,5 kn in Richtung der Fahrzeugfront aufgebracht wird Bauteile des Systems lle Bauteile des Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystems müssen den einschlägigen nforderungen der ISO :2012 entsprechen. Die in nhang sowie in den bschnitten und der Norm ISO :2012 angegebene dynamische Prüfung muss jedoch am kompletten Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystem vorgenommen werden und dabei muss die Geometrie der Fahrzeugverankerung herangezogen werden anstelle der Prüfgeometrie gemäß nhang der Norm ISO :2012. Dies kann innerhalb der Fahrzeugstruktur ausgeführt werden oder aber an einer Ersatzstruktur, die der Verankerungsgeometrie des Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystems entspricht. Die Lage der einzelnen Verankerungen muss innerhalb der Toleranzen gemäß bsatz der liegen Wenn das Insassenrückhaltesystem des Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystems gemäß der genehmigt wird, muss es der dynamischen Prüfung des kompletten Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystems gemäß bsatz unterzogen werden, wobei die nforderungen der bsätze 5.1, 5.3 und 5.4 der Norm ISO :2012 jedoch als erfüllt gelten. 3. Dynamische Prüfung im Fahrzeug 3.1. Das vollständige Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystem muss einer dynamischen Prüfung im Fahrzeug gemäß den bsätzen und sowie nhang der Norm ISO :2012 unterzogen werden; dabei müssen alle Bauteile/Verankerungen mithilfe einer Rohkarosserie oder einer repräsentativen Struktur gleichzeitig geprüft werden Die Bauteile des Rollstuhl- und Insassenrückhaltesystems müssen den einschlägigen nforderungen der bschnitte 5.1, 5.3 und 5.4 der Norm ISO :2012 entsprechen. Diese nforderungen gelten als erfüllt in Bezug auf das Insassenrückhaltesystem, wenn es gemäß der genehmigt wurde.

34 L 69/36 mtsblatt der Europäischen Union nlage 4 Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger) Die nforderungen gemäß nhang IV sind so weit wie möglich einzuhalten. Die nwendung der usnahmeregelungen ist nur zulässig, wenn der Hersteller gegenüber der Genehmigungsbehörde hinreichend nachweist, dass das Fahrzeug wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nicht alle nforderungen erfüllen kann. Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 1 Zulässiger Geräuschpegel 70/157/EWG H H H H H 2 Emissionen leichter Pkw und Nutzfahrzeuge (Euro 5 und 6)/Zugang zu Informationen 715/2007 Q ( 1 ) Q+ V 1 ( 1 ) Q+ V 1 ( 1 ) 3 Kraftstoffbehälter/ Unterfahrschutz hinten 70/221/EWG F ( 2 ) F ( 2 ) F ( 2 ) F ( 2 ) F ( 2 ) 3 Verhütung von Brandgefahr (Behälter für flüssigen Kraftstoff) 34 F F F F F 3B Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz und ihr nbau; hinterer Unterfahrschutz 58 4 nbringung hinteres Kennzeichen 70/222/EWG + R + R + R + R + R + R + R + R + R 4 nbringungsstelle und nbringung, hinteres Kennzeichen Verordnung (EU) 1003/ R + R + R + R + R + R + R + R + R 5 Lenkanlagen 70/311/EWG 5 Lenkanlagen 79 6 Türverriegelungen und -scharniere 70/387/EWG B B B

35 mtsblatt der Europäischen Union L 69/37 Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 6 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften Verordnung (EU) 130/2012 B B B 6B Türverschlüsse und -aufhängungen B 11 7 Schallzeichen 70/388/EWG 7 Vorrichtungen für Schallzeichen/ Schallzeichen 28 8 Einrichtungen für indirekte Sicht 2003/97/EG 8 Einrichtungen für indirekte Sicht und ihre nbringung 46 9 Bremsanlage 71/320/EWG 9 Bremsen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 13 ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) + U 1 ( 3 ) + U 1 ( 3 ) ( 3 ) ( 3 ) 9B Bremsen (PKW) ( 4 ) 13-H 10 Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) 72/245/EWG 10 Elektromagnetische Verträglichkeit Diebstahlsicherung 74/61/EWG

36 L 69/38 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 13 Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung 18 ( 4 ) ( 4 ) ( 4 ) ( 4 ) 13B Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung Lenkanlage bei Unfallstößen 74/297/EWG 14 Schutz des Fahrzeugführers vor der Lenkanlage bei Unfallstößen Sitzfestigkeit 74/408/EWG D D D D D 15 Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen 17 D ( 4B ) D ( 4B ) D D D 15B Sitze für Kraftomnibusse D D Geschwindigkeitsmesser und Rückwärtsgang 75/443/EWG 17 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften Verordnung (EU) 130/ B Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschließlich ihres Einbaus (Vorgeschriebene) Schilder 76/114/EWG

37 mtsblatt der Europäischen Union L 69/39 Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 18 Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild und Fahrzeug-Identifizierungsnummer Verordnung (EU) 19/ Gurtverankerungen 76/115/EWG D D D D D 19 Sicherheitsgurtverankerungen, ISO FI-Verankerungssysteme und Verankerungen für den oberen ISOFI- Haltegurt 14 D D D D D 20 nbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen 76/756/EWG + N + N + N + N + N + N + N + N + N 20 nbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Fahrzeugen 48 + N + N + N + N + N + N + N + N + N 21 Rückstrahler 76/757/EWG 21 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 3 22 Umriss-, Begrenzungs-, Schluss-, Tagfahr-, Bremsund Seitenmarkierungsleuchten 76/758/EWG 22 Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten und Umrissleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 7 22B Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge 87 22C Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 91

38 L 69/40 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 23 Fahrtrichtungsanzeiger 76/759/EWG 23 Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger 6 24 Hintere Kennzeichenbeleuchtung 76/760/EWG 24 Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen und ihren nhängern 4 25 Scheinwerfer (einschließlich Glühlampen) 76/761/EWG 25 Sealed-Beam-Halogenscheinwerfer (HSB) für Kraftfahrzeuge für asymmetrisches bblendlicht und/ oder Fernlicht 31 25B Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren nhängern 37 25C Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Gasentladungs- Lichtquellen 98 25D Gasentladungs- Lichtquellen für genehmigte Gasentladungs-Leuchteinheiten von Kraftfahrzeugen 99 25E Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches bblendlicht und/ oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind 112

39 mtsblatt der Europäischen Union L 69/41 Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 25F daptive Frontbeleuchtungssysteme (FS) für Kraftfahrzeuge Nebelscheinwerfer 76/762/EWG 26 Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge bschleppeinrichtung 77/389/EWG 27 bschleppeinrichtung Verordnung (EU) 1005/ Nebelschlussleuchten 77/538/EWG 28 Nebelschlussleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Rückfahrscheinwerfer 77/539/EWG 29 Rückfahrscheinwerfer für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger Parkleuchten 77/540/EWG 30 Parkleuchten für Kraftfahrzeuge Rückhaltesysteme und Rückhalteeinrichtungen 77/541/EWG D D D D D

40 L 69/42 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 31 Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder-Rückhaltesysteme und ISO FI- Kinder-Rückhaltesysteme 16 D D D D D 33 Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Warn- und Kontrollleuchten 78/316/EWG 33 nordnung und Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und nzeiger Entfrostung/Trocknung 78/317/EWG ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) 34 Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) ( 5 ) Verordnung (EU) 672/ Scheibenwischer/- wascher 78/318/EWG ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) 35 Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen Verordnung (EU) 1008/2010 ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) ( 6 ) 36 Heizung 2001/56/EG 36 Heizungssysteme In Fahrzeugsitze einbezogene und nicht einbezogene Kopfstützen Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro IV und V) 2005/55/EG H ( 8 ) H H ( 8 ) H ( 8 ) H 41 Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro VI/Zugang zu Informationen) 595/2009 H ( 9 ) H H ( 9 ) H ( 9 ) H

41 mtsblatt der Europäischen Union L 69/43 Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 42 Seitliche Schutzvorrichtungen 89/297/EWG 42 Seitenfahrschutz von Lastkrafwagen, nhängern und Sattelanhängern Spritzschutzsysteme 91/226/EWG 43 Spritzschutzsysteme Verordnung (EU) 109/ Sicherheitsscheiben 92/22/EWG J J J J J J J J J 45 Sicherheitsverglasungswerkstoffe und ihr Einbau in Fahrzeuge 43 J J J J J J J J J 46 Reifen 92/23/EWG 46 Montage von Reifen Verordnung (EU) 458/ B Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre nhänger (Klasse C1) 30 46C Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre nhänger (Klassen C2 und C3) 54 46D Reifen: Rollgeräuschemissionen, Haftung auf nassen Oberflächen und Rollwiderstand (Klassen C1, C2 und C3) E Komplettnotrad, Notlaufreifen/Notlaufsystem und Reifendrucküberwachungssystem 64 ( 9 )

42 L 69/44 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 47 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen 92/24/EWG 47 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen Massen und bmessungen (außer Pkw der 44) 97/27/EG 48 Massen und bmessungen Verordnung (EU) 1230/ Führerhaus-ußenkanten 92/114/EWG 49 ußen vorstehende Teile vor der Führerhausrückwand von Nutzfahrzeugen Verbindungseinrichtungen 94/20/EG ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) 50 Mechanische Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen 55 ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) 50B Kurzkupplungseinrichtung; nbau eines genehmigten Typs einer Kurzkupplungseinrichtung 102 ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) ( 10 ) 51 Brennverhalten 95/28/EG 51 Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen 118

43 mtsblatt der Europäischen Union L 69/45 Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 52 Kraftomnibusse 2001/85/EG 52 Fahrzeuge der Klassen M 2 und M B Festigkeit des ufbaus von Kraftomnibussen Seitenaufprall 96/27/EG 54 Schutz der Insassen bei einem Seitenaufprall Kraftfahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter 98/91/EG ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) 56 Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter 105 ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) ( 13 ) 57 Vorderer Unterfahrschutz 2000/40/EG 57 Einrichtungen für den vorderen Unterfahrschutz und ihr nbau; vorderer Unterfahrschutz Fußgängerschutz 78/2009 (*) 59 Recyclingfähigkeit 2005/64/EG. 61 Klimaanlagen 2006/40/EG ( 14 ) 62 Wasserstoffsystem 79/2009

44 L 69/46 mtsblatt der Europäischen Union Rechtsakt M 2 M 3 N 1 N 2 N 3 O 1 O 2 O 3 O 4 63 llgemeine Sicherheit ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) ( 15 ) 65 Notbrems-ssistenzsystem Verordnung (EU) 347/ Spurhaltewarnsystem Verordnung (EU) 351/ Spezielle usrüstung für Kraftfahrzeuge, in deren ntriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden, und deren Einbau Fahrzeug-larmsysteme (FS) Elektrische Sicherheit Spezielle Bauteile von Kraftfahrzeugen, in deren ntriebssystem komprimiertes Erdgas (CNG) verwendet wird, und deren Einbau 110 (*) Jedes Frontschutzsystem, das mit dem Fahrzeug in Verkehr gebracht wird, muss den Vorgaben der 78/2009, entsprechen und mit einer Typgenehmigungsnummer versehen und entsprechend gekennzeichnet sein.

Übersicht der ECE-Regelungen

Übersicht der ECE-Regelungen Übersicht der ECE-Regelungen Stand: Januar 2008 Regelungen und Änderungen von Regelungen, die dem Übereinkommen von 1958 jeweils als Anhang beigefügt werden, können entsprechend dem Beschluss 97/836/EG

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 17. November 2014 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 17. November 2014 Teil II 1 von 25 BUNDESGESETZBLTT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 usgegeben am 17. November 2014 Teil II 290. : 60. Novelle zur KDV 1967 [CELEX-: 32009L0076, 32012L0046, 32013L0008, 32013L0060, 32014L0037,

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV 1) Änderung vom 6. September 2000 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Juni 1995 1 über

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf BESCHLUSS DER KOMMISSION

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf BESCHLUSS DER KOMMISSION KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den xxx K(2009) yyy endgültig Entwurf BESCHLUSS DER KOMMISSION vom [ ] über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zur Anpassung der Regelungen

Mehr

9590/1/15 REV 1 ESS/mfa/ic DGG3A

9590/1/15 REV 1 ESS/mfa/ic DGG3A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. Juni 2015 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2015/0124 (NLE) 9590/1/15 REV 1 ECO 70 ENT 104 MI 373 UNECE 5 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE

Mehr

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Änderung vom 30. November 2012 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Juni 1995 1 über die technischen

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-12088-02-02 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 20.02.2018 bis 19.02.2023 Ausstellungsdatum: 20.02.2018 Urkundeninhaber:

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51

Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 20.2.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV 1) 741.412 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. April 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8,

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV 1) 741.412 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8,

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren

Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren (TAFV 2) Änderung vom 10. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Juni 1995 1 über technische

Mehr

Anlage zur Benennungsurkunde

Anlage zur Benennungsurkunde Liste der in die Benennung und Anerkennung eingeschlossenen Prüfverfahren (nach Prüfgebieten und Prüfumfängen geordnet) Vorschriften und Normen, die durch die unten genannten Rechtsakte referenziert werden,

Mehr

Anlage zur Benennungsurkunde

Anlage zur Benennungsurkunde Liste der in die Benennung und Anerkennung eingeschlossenen Prüfverfahren (nach Prüfgebieten und Prüfumfängen geordnet) Vorschriften und Normen, die durch die unten genannten Rechtsakte referenziert werden,

Mehr

Kfz: Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen ***I

Kfz: Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen ***I P5_TA(2003)0581 Kfz: Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Übereinkommen vom 20. März 1958

Übereinkommen vom 20. März 1958 Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können,

Mehr

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Änderung vom 15. April 2015 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die vom 19. Juni 1995 1 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Mehr

VO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick

VO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität VO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick 1 VO (EU) Nr.167/2013 Überblick Aufbau der VO (EU) 167/2013 Abmessungen und Gesamtmasse

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 13.05.2016 bis 12.05.2021 Ausstellungsdatum: 13.05.2016 Urkundeninhaber: SGS TÜV Saar GmbH Betriebsstätte München Hofmannstraße

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge

Verordnung über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge Verordnung über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge (TAFV 3) 741.414 vom 2. September 1998 (Stand am 1. April 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt

Mehr

Inhaltsverzeichnis EWG/EG/EU-Richtlinien und Verordnungen

Inhaltsverzeichnis EWG/EG/EU-Richtlinien und Verordnungen Inhalt EWG-Rili A2 Inhaltsverzeichnis EWG/EG/EU-Richtlinien und Verordnungen Ordner 1 1 Richtlinien und Verordnungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (Klassen M, N, O) EG-TypV (aufgehoben) 70/156/EWG

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge

Verordnung über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge Verordnung über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge (TAFV 3) vom 2. September 1998 (Stand am 1. Mai 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die

Mehr

ANHÄNGE. zum. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

ANHÄNGE. zum. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.5.2018 COM(2018) 286 final ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES für die Anderungen an die Typgenehmigung

Mehr

Anlage zur Benennungsurkunde

Anlage zur Benennungsurkunde Liste der in die Benennung und Anerkennung eingeschlossenen Prüfverfahren (nach Prüfgebieten und Prüfumfängen geordnet) Vorschriften und Normen, die durch die unten genannten Rechtsakte referenziert werden,

Mehr

IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Änderungen der VO (EU) 167/2013

IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Änderungen der VO (EU) 167/2013 IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Änderungen der VO (EU) 167/2013 Übersicht und Umsetzung der Änderungs-Verordnungen VO (EU) 2016/1788 und VO (EU) 2016/1789 1 Übersicht Allgemeines Übergangbestimmungen

Mehr

vom 17. September 1996

vom 17. September 1996 741.413 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1996 150 ausgegeben am 27. September 1996 Verordnung vom 17. September 1996 über technische Anforderungen an landwirt- schaftliche Traktoren und deren

Mehr

VERORDNUNGEN. L 53/4 Amtsblatt der Europäischen Union

VERORDNUNGEN. L 53/4 Amtsblatt der Europäischen Union L 53/4 Amtsblatt der Europäischen Union 26.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 183/2011 R KOMMISSION vom 22. Februar 2011 zur Änderung der Anhänge IV und VI der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D024683/02.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D024683/02. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 2. Januar 203 (22.0) (OR. en) 5220/3 ENV 23 ENT 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 203 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

60. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 290/2014)

60. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 290/2014) 60. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 290/2014) Erläuterungen und stext (zum internen Gebrauch unserer Mitgliedsfirmen) Wien, November 2014 Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs Wiedner Hauptstraße

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 27. April Nr von 20

BGBl. II - Ausgegeben am 27. April Nr von 20 BGBl. II - Ausgegeben am 27. April 2010 - Nr. 124 1 von 20 Anlage 3j (zu 22d Abs. 6) Die in der unten stehenden Tabelle angeführten alternativen Vorschriften, Prüfungen und Ausnahmen gelten nicht für Fahrzeuge,

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R0661 DE 24.02.2015 003.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 661/2009 DES EUROPÄISCHEN

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1999L0100 DE 31.12.1999 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE 1999/100/EG DER KOMMISSION

Mehr

1994L0078 DE

1994L0078 DE 1994L0078 DE 20.01.1995 000.001 2 RICHTLINIE 94/78/EG DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1994 zur Anpassung der Richtlinie 78/549/EWG des Rates betreffend die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen an den technischen

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Bundesrecht konsolidiert. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Bundesrecht konsolidiert. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 Kurztitel Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 399/1967 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 278/2012 /Artikel/Anlage Anl. 3j Inkrafttretensdatum 23.08.2012 www.ris.bka.gv.at

Mehr

vom 17. September 1996

vom 17. September 1996 741.413 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1996 150 ausgegeben am 27. September 1996 Verordnung vom 17. September 1996 über technische Anforderungen an landwirt- schaftliche Traktoren und deren

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 180/16 17.7.2018 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1003 R KOMMISSION vom 16. Juli 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1152 zur Präzisierung und Vereinfachung des Korrelationsverfahrens

Mehr

VERORDNUNGEN Amtsblatt der Europäischen Union L 200/1

VERORDNUNGEN Amtsblatt der Europäischen Union L 200/1 31.7.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 200/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EG) Nr. 661/2009

Mehr

Gesetzliche Vorschriften. für Kraftfahrzeuge und Trailer. gemäß ECE Regelung 48. Unsere Ideen, Ihr Erfolg. Individuelle Lösungen

Gesetzliche Vorschriften. für Kraftfahrzeuge und Trailer. gemäß ECE Regelung 48. Unsere Ideen, Ihr Erfolg. Individuelle Lösungen Innovative Technologien Individuelle Lösungen Intensive Unterstützung Unsere Ideen, Ihr Erfolg. Gesetzliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Trailer gemäß ECE Regelung 48 Ideen für das Auto der Zukunft

Mehr

ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.12.2017 COM(2017) 795 final ANNEX 1 ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für

Mehr

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Änderung vom 16. Januar 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Juni 1995 1 über die technischen Anforderungen

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 23.5.2008 KOM(2008) 316 endgültig 2008/0100 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES für die Typgenehmigung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 25. März 1997 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 25. März 1997 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 25. März 1997 Teil II 80. Verordnung: 42. Novelle zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

Mehr

I.1 Die Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967

I.1 Die Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967 I.1 Die Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967 Verordnung des BMH 30.11.1967 über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 KDV 1967), BGBl 1967/399

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.9.2017 C(2017) 6054 final DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11.9.2017 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und

Mehr

Gat Ausrüstung mit Sicherheitsgurten (Stand 6. Juni 2002) Dateiname: Flussdiagramm Sicherheitsgurten

Gat Ausrüstung mit Sicherheitsgurten (Stand 6. Juni 2002) Dateiname: Flussdiagramm Sicherheitsgurten Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes ASTRA OFROU Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias USTRA UVIAS Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dép. fédéral de l

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger

Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger (TAFV 2) 1 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Mai 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8,

Mehr

Mitglied der BPW Gruppe GESETZLICHE VORSCHRIFTEN. für Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß ECE Regelung 48

Mitglied der BPW Gruppe GESETZLICHE VORSCHRIFTEN. für Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß ECE Regelung 48 Mitglied der BPW Gruppe GESETZLICHE VORSCHRIFTEN für Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß ECE Regelung 48 Übersicht Vorschriften Für die Nachrüstung eines Fahrzeuges sind die gesetzlichen Bestimmungen genau

Mehr

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de BGL-Info Bundesverband

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2017) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die

Mehr

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission

Mehr

Prüfstelle. Deutschstraße 10, 1230 Wien. Standort TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10, 1230 Wien EN ISO/IEC 17025:2005

Prüfstelle. Deutschstraße 10, 1230 Wien. Standort TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10, 1230 Wien EN ISO/IEC 17025:2005 Prüfstelle Rechtsperson TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10, 1230 Wien Internet www.tuev.at Ident 0275 Standort TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10, 1230 Wien Datum der Erstakkreditierung

Mehr

Zuordnung der Themen zu den Themengebieten in GSO

Zuordnung der Themen zu den Themengebieten in GSO Zuordnung der Themen zu den Themengebieten in GSO http://daimler.covisint.com Stand: 2015-04-10 Änderungsmitteilungen Änderungsmitteilungen Monatliche Änderungsmitteilungen Äußere Sicherheit 1: Äußere

Mehr

Gesetzliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß ECE Regelung 48

Gesetzliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß ECE Regelung 48 Gesetzliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß ECE Regelung 48 Übersicht Vorschriften Für die Nachrüstung eines Fahrzeuges sind die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten. Um Einhaltung

Mehr

wenn diese den Vorschriften der Anhänge I bis IV entspricht.

wenn diese den Vorschriften der Anhänge I bis IV entspricht. 28. 3. 78 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 81/3 RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften Gesetzliche Vorschriften Für Kra fahrzeuge und Trailer gemäß ECE-Regelung 48 2 3 Gesamtübersicht Beleuchtungsvorschri en Um ein Fahrzeug optimal aus- bzw. nachzurüsten, muss man die gesetzlichen Bestimmungen

Mehr

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger

Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger (TAFV 2) 1 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juli 2007) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Februar 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Februar 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Februar 2017 (OR. en) 5892/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 1. Februar 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: AGRI 57 ENT 30 MI 92 DELACT 20 Herr

Mehr

Gesetzliche Vorschriften Für Kraftfahrzeuge und Trailer gemäß ECE-Regelung 48

Gesetzliche Vorschriften Für Kraftfahrzeuge und Trailer gemäß ECE-Regelung 48 Gesetzliche Vorschriften Für Kraftfahrzeuge und Trailer gemäß ECE-Regelung 48 Für Kraftfahrzeuge und Trailer gemäß ECE-Regelung 48 2 3 Gesamtübersicht Beleuchtungsvorschriften Um ein Fahrzeug optimal

Mehr

VERORDNUNGEN Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3

VERORDNUNGEN Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 30.11.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1103/2010 DER KOMMISSION vom 29. November 2010 zur Festlegung gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen

Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen Anwendungsbereich Diese Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen die nach 32 StVZO zulässigen Werte,

Mehr

L 24/30 Amtsblatt der Europäischen Union

L 24/30 Amtsblatt der Europäischen Union L 24/30 Amtsblatt der Europäischen Union 29.1.2008 RICHTLINIE 2008/2/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2008 über das Sichtfeld und die Scheibenwischer von land- oder forstwirtschaftlichen

Mehr

Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 1463 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom 17. Juni 2016 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund des 6 Absatz 1 Nummer

Mehr

Ziehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche Bestimmungen Stand: Jänner 2005

Ziehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche Bestimmungen Stand: Jänner 2005 LANDESPOLIZEIKOMMANDO NIEDERÖSTERREICH L a n d e s v e r k e h r s a b t e i l u n g Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten Tel.: +43-59133 30-4444, Fax: +43-59133 30-4009 Lpk-n-lva@polizei.gv.at, www.polizei.at/noe

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011. vom 1. Juli 2011

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011. vom 1. Juli 2011 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011 vom 1. Juli 2011 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) zum EWR- Abkommen DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen

Mehr

Beurteilung der Technischen Gleichwertigkeit von PKW (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) aus dem EU Ausland

Beurteilung der Technischen Gleichwertigkeit von PKW (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) aus dem EU Ausland Beurteilung der n Gleichwertigkeit von PKW (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) aus dem EU Ausland Thema: Diese beziehn sich auf Anlage 3e der KDV 1967 : Hier wird festgehalten welche in Österreich erfüllt

Mehr

Position Zuordnung Anmerkung

Position Zuordnung Anmerkung Katalog der Prüfpositionen Dieser Katalog enthält die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in eine der Mängelgruppen. Die Entscheidung über die Zuordnung in die entsprechende Mängelgruppe liegt in der

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 10.4.2014 L 107/39 VERORDNUNG (EU) Nr. 361/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den grenzüberschreitenden

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 12.1.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 8/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 19/2011 DER KOMMISSION vom 11. Januar 2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 10.6.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0949/2007, eingereicht von Dirk Emmermann, deutscher Staatsangehörigkeit, zu dem Thema Diskriminierung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort 5 Vorwort 6

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort 5 Vorwort 6 Geleitwort 5 Vorwort 6 Kapitel 1 Grundlagen und Allgemeines 1.1 Grundlagen 16 1.2 Allgemeine Vorschriften 22 1.2.1 Begriffsbestimmungen 26 1.2.2 Anbau von lichttechnischen Einrichtungen an beweglichen

Mehr

1. Einzelachslast a) Einzelachsen 10,00 t b) Einzelachsen (angetrieben) 11,50 t;

1. Einzelachslast a) Einzelachsen 10,00 t b) Einzelachsen (angetrieben) 11,50 t; Auszug StVZO www.stvzo.de (Stand 12/2007) 34 Achslast und Gesamtgewicht. (1) Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird. (2)

Mehr

zur Anpassung der Richtlinie 70/22 1/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften

zur Anpassung der Richtlinie 70/22 1/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften Nr. L 128/22 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 5. 79 RICHTLINIE DER KOMMISSION vom 18. April 1979 zur Anpassung der Richtlinie 70/22 1/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der

Mehr

Fassung:

Fassung: 0.110 Anhang II Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifi- zierung 1 Verzeichnis nach Art. 23 Einleitung Falls die Rechtsakte, auf die in diesem Anhang Bezug genommen wird, Begriffe enthalten

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. November 2010 (OR. en) 16402/10 TRANS 336

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. November 2010 (OR. en) 16402/10 TRANS 336 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 17. November 2010 (OR. en) 16402/10 TRANS 336 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 9. November 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 22.12.2015 L 334/5 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2426 R KOMMISSION vom 18. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1998 bezüglich Drittländern, die anerkanntermaßen Sicherheitsstandards

Mehr

18. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1)

18. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1) Flensburg im April 2015 Az.: 322-405 18. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1) 1 Änderungen im Abschnitt A...2 1.1 Teil A 1A EG-Fahrzeugklassen"...2

Mehr

EINHEITLICHE GENEHMIGUNG von Anhängern der Klasse O und R sowie Anhängerarbeitsmaschinen und gezogene auswechselbare Maschinen der Klasse S

EINHEITLICHE GENEHMIGUNG von Anhängern der Klasse O und R sowie Anhängerarbeitsmaschinen und gezogene auswechselbare Maschinen der Klasse S EINHEITLICHE GENEHMIGUNG von Anhängern der Klasse O und R sowie Anhängerarbeitsmaschinen und gezogene auswechselbare Maschinen der Klasse S Gezogene auswechselbare Maschinen sind hinsichtlich der wiederkehrenden

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.110.036.38 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 192 ausgegeben am 16. Juli 2010 Kundmachung vom 13. Juli 2010 der Beschlüsse Nr. 44/2010, 45/2010, 47/2010 bis 49/2010, 51/2010 bis

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

4. sie vom eigenen Personal des Unternehmens, das sie verwendet, geführt werden; 5. die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen anhand folgender

4. sie vom eigenen Personal des Unternehmens, das sie verwendet, geführt werden; 5. die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen anhand folgender Richtlinie 84/647/EWG des Rates vom 19. Dezember 1984 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr Amtsblatt Nr. L 335 vom 22/12/1984 S. 0072-0073 Finnische Sonderausgabe:

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-11142-01-01 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 10.03.2017 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 10.03.2017 Urkundeninhaber:

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 5.6.2015 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/864 R KOMMISSION vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren

Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren Verordnung über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren (TAFV 2) Änderung vom 6. September 2000 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Juni 1995 1 über technische

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 3. April 2014 (OR. en) 2012/0184 (COD) 2012/0185 (COD) 2012/0186 (COD) LEX 1487 PE-CONS 11/2/14 REV 2 TRANS 18 COC 113 RICHTLINIE S EUROPÄISCHEN

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.8.2013 C(2013) 5405 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 21.8.2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 96/26 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/561 R KOMMISSION vom 11. April 2016 zur Änderung von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 hinsichtlich des Musters der Tiergesundheitsbescheinigung

Mehr

L 180/4 Amtsblatt der Europäischen Union

L 180/4 Amtsblatt der Europäischen Union L 180/4 Amtsblatt der Europäischen Union 12.7.2012 VERORDNUNG (EU) Nr. 622/2012 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 in Bezug auf die Anforderungen an die umweltgerechte

Mehr

Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7

Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 A Einleitung 17 B Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV 33 I Einführung 33 II Einzelbestimmungen der FZV 36 1 Anwendungsbereich 36 2 Begriffsbestimmungen 37 3 Notwendigkeit einer

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29.11.2002 L 324/53 RICHTLINIE 2002/84/EG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über Umweltverschmutzung durch Schiffe (Text von Bedeutung für den EWR)

Mehr

I. Die Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967

I. Die Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967 I. Die Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967 Verordnung des BMH 30.11.1967 über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung 1967 KDV 1967), BGBl 1967/399

Mehr