Konzept Mini-SR SFV der Region AFV
|
|
- August Hofmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Konzept Mini-SR SFV der Region AFV 1. Grundsätze und Zweck Im vorliegenden Konzept werden u.a. die Ziele, die Grundsätze, die Aus- und Weiterbildung, der Bestand sowie der Einsatz der Mini-SR geregelt. Dieses regionale Mini-SR-Konzept orientiert sich am Schiedsrichter-Ausbildungskonzept SFV, wird jedoch alleine vom Regionalverband erlassen. Die Mini-SR-Ausbildung stellt die erste Stufe der SR-Ausbildung dar. Sie konzentriert/ beschränkt sich auf administrative und reglementarische Grundlagen sowie deren Anwendung in der Prais ohne gross zu vertiefen. Es sollen nur Personen zu Mini-SR ausgebildet werden, die auch tatsächlich Spiele in den entsprechenden Kategorien leiten werden. Für regeltechnische Ausbildungen von Vereinen oder Spielern steht die regionale Schiedsrichterkommission (SK) gerne im Rahmen anderer Veranstaltungen zur Verfügung. 1.1 Anwendungsbereich Der AFV bildet für die Spiele der Kategorie D und der Juniorinnen B (9er) Schiedsrichter (SR) aus. Diese werden Mini-SR genannt. Die Spielleiter für die Spiele der Kategorie E und Senioren 50+ werden durch die Mini-SR- Verantwortlichen der Vereine ausgebildet. Der AFV stellt dafür entsprechendes Unterrichtsmaterial zur Verfügung und führt Ausbildungen für die Mini-SR-Verantwortlichen durch. 1.2 Ziel und Zweck der Ausbildung im Mini-SR-Bereich Einheitliche Auslegung der grundlegenden Spielregeln des SFV im ganzen Verbandsgebiet Spass vor Ernst Systematische Erfassung und Ausbildung der Mini-SR in der Kategorie D und Juniorinnen B (9er) Möglichst viele Personen kommen auf möglichst einfachem, aber solidem Weg in Berührung mit dem Thema Schiedsrichter und leiten selber Spiele Mini-SR nutzen dieses Sprungbrett für die Weiterbildung zum offiziellen SFV- Schiedsrichter und profitieren nach Möglichkeit von einer Passarelle (verkürzte Ausbildung zum offiziellen Schiedsrichter) Unterstützung und Beteiligung SFV/Referee Departement (Ressourcen, IT, E-Learning, Einheitlichkeit etc.) 2. Grundausbildung 2.1 Allgemeines Es werden pro Saison mind. 2 Grundkurse für neue Mini-SR angeboten. Für die Organisation und Ausbildung ist innerhalb des Regionalverbands die Schiedsrichterkommission verantwortlich. Die Vereine werden über die Ausschreibung der Grundausbildungskurse via offizielle Mitteilungen und Mail an die Mini-SR-Verantwortlichen aufmerksam gemacht. Es sollen nur Personen zu Mini-SR ausgebildet werden, die auch tatsächlich Spiele in den entsprechenden Kategorien leiten werden. Konzept_Mini-SR-SFV-AFV_ed02.doc Seite 1 / 7
2 2.2 Voraussetzung Guter Leumund Sportliches Auftreten Freude, Wille und Zeit eine spannende, neue Aufgabe auszuprobieren Das Mindestalter zum Bestreiten der Mini-SR-Ausbildung beträgt 14 Jahre. Ausnahmen für besonders reife und interessierte Jugendliche sind möglich. Über diese entscheidet die regionale SK, auf schriftliches Gesuch des Vereins hin. 2.3 Anmeldung Für die Anmeldung ist der Verein des Mini-SR zuständig. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer unentschuldigt nicht zur Grundausbildung, wird der Verein mit einem Unkostenbeitrag von Fr belastet. 2.4 Dauer Die Grundausbildung zum Mini-SR dauert ca. einen halben Tag (Abend oder Samstagmorgen oder Sonntagmorgen). 2.5 Erfolgreiches Bestehen Das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung zum Mini-SR umfasst die zeitlich vollständige Anwesenheit am Ausbildungskurs sowie das erfolgreiche Erledigen allfällig weiterer Aufgaben und Verpflichtungen (z.b. E-Learning), die mit dem Aufgebot zum Kurs bekannt gegeben werden. Teilnehmer, die z.b. aufgrund ihres Verhaltens vom Grundkurs ausgeschlossen werden, können nicht als Mini-SR eingesetzt werden. Sie können frühestens nach einem Jahr wieder an einer Grundausbildung teilnehmen. 2.6 Entschädigung Es werden keine Taggelder und Reisespesen vergütet. Dies ist Sache der Vereine. 2.7 Kosten Die Kurskosten betragen Fr pro Teilnehmer und werden dem Verein belastet. In diesem Betrag inbegriffen sind die Nutzung des Kurslokals, die Kursunterlagen, allfällig offizielle Ausrüstungsgegenstände (z.b. offizielles Shirt) und ein regionaler Mini-SR-Ausweis mit Foto. 3. Weiterbildung 3.1 Allgemeines Alle 2-3 Jahre finden mehrere obligatorische Weiterbildungskurse statt, zu welchen die aktiven Mini-SR aufgeboten werden. Diese Kurse umfassen eine Halbtagesveranstaltung (Abend oder Samstagmorgen oder Sonntagmorgen). Verhinderte Mini-SR müssen sich (schriftlich oder per ) entschuldigen. Erscheint ein aufgebotener Teilnehmer unentschuldigt nicht, wird der Verein mit einem Unkostenbeitrag von Fr ) belastet. Nimmt ein Mini-SR an keinem der mehreren Weiterbildungstermine teil, führt dies automatisch zur Streichung als Mini-SR. Um wieder als Mini-SR aufgenommen zu werden, Konzept_Mini-SR-SFV-AFV_ed02.doc Seite 2 / 7
3 muss der Grundkurs absolviert werden. Über begründete und entsprechend belegte Ausnahmefälle entscheidet der Regionalverband/die SK auf Antrag der Vereine. 3.2 Erfolgreiches Bestehen Das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildung umfasst die zeitlich vollständige Anwesenheit am Weiterbildungskurs und das erfolgreiche Erledigen allfällig weiterer Aufgaben und Verpflichtungen (z.b. E-Learning), die mit dem Aufgebot zum Kurs bekannt gegeben werden. Teilnehmer, die z.b. aufgrund ihres Verhaltens vom Weiterbildungskurs ausgeschlossen werden müssen, können nicht mehr als Mini-SR aufgelistet werden. Sie können frühestens nach einem Jahr wieder an einer Grundausbildung teilnehmen. 3.3 Entschädigung Es werden keine Taggelder und Reisespesen vergütet. Dies ist Sache der Vereine. 3.4 Kosten Die Kosten für die Wiederholungskurse betragen pro Teilnehmer Fr und werden dem Verein belastet. Dieser Unkostenbeitrag wird für die jährliche Erneuerung des Ausweises, die Abgabe diverser Unterlagen und die Nutzung der Kurslokale verwendet. 4. Aufgebot/Einsatz 4.1 Allgemeines In der Regel werden die Mini-SR in ihrem Verein oder innerhalb ihrer Vereins-/Juniorengruppierung eingesetzt. Einsätze in fremden Vereinen sind möglich und unter den Vereinen direkt zu regeln/koordinieren. Die Mini-SR leiten Spiele der Junioren D (7er und 9er) sowie der Juniorinnen B (9er). Es dürfen in den genannten Kategorien nur ausgebildete Mini-SR eingesetzt werden. Für die Kategorie E oder Senioren 50+ führen die Mini-SR-Verantwortlichen die Ausbildung der Spielleiter selbständig durch. Für diese Kategorien können auch ausgebildete Mini-SR eingesetzt werden. 4.2 Einteilung Aufgebot Das Aufgebot ist Sache des Heimvereins. SR für Spiele der Kategorie D und Juniorinnen B (9er) müssen im Clubcorner eingetragen werden. Der vereinseigene Mini-SR- Verantwortliche erfasst die Einsätze der Mini-SR SFV anlässlich der Heimspiele seines Clubs selbstverantwortlich min. 14 Tage vor dem Spiel. Es dürfen in der Kategorie D (7er und 9er) und bei Juniorinnen B (9er) nur ausgebildete Mini- SR eingesetzt werden. In Ausnahmefällen dürfen auch (ehemalige) aktive Schiedsrichter aufgeboten werden. 4.3 Besondere Fälle Falls der Mini-SR nicht zum Spiel erscheint muss der Heimverein einen anderen Schiedsrichter (Mini-SR oder offizieller SR) organisieren. 4.4 Minimale Anzahl Spielleitungen/Kontrolle Einsatz Das Sekretariat des Regionalverbands/die SK kontrolliert den Einsatz der Mini-SR pro Kalenderjahr. Das Stichdatum für die Kontrolle der laufenden Saison ist jeweils der Mini-SR, die während eines Kalenderjahres keine Spiele geleitet haben, werden von der Konzept_Mini-SR-SFV-AFV_ed02.doc Seite 3 / 7
4 Liste der Mini-SR gestrichen. Sie müssen den Grundausbildungskurs besuchen, um wieder auf die Liste der einsatzfähigen Mini-SR gesetzt zu werden. Über begründete und entsprechend belegte Ausnahmefälle entscheidet der Regionalverband/die SK auf schriftlichen Antrag der Vereine. 5. Rechte und Pflichten der Mini-SR 5.1 Grundsätze Der Mini-SR koordiniert seine Einsätze und Freiwünsche direkt mit dem Mini-SR- Verantwortlichen im Verein. Einsätze als Mini-SR sind im Clubcorner ersichtlich, er hat diese wahrzunehmen. Der Mini-SR soll für seine Spielleitungen eine Entschädigung erhalten (z. B. CHF 20.00). Weiter hat jeder Mini-SR Anspruch auf einen regionalen Mini-SR Ausweis. Mini-SR, die nicht an der obligatorischen Weiterbildung teilnehmen oder die in einem Kalenderjahr kein Spiel geleitet haben, verlieren ihren Status, werden von der Liste der Mini- SR gestrichen und müssen die Grundausbildung wiederholen, um wieder als Mini-SR zu gelten. 5.2 Rapportierung und Resultatmeldung Eine Spielrapportierung erfolgt nur bei speziellen Vorkommnissen mittels AFV-Berichtskarte, d. h. es erfolgt keine Rapportierung über clubcorner. Die Resultatmeldung erfolgt durch den Mini-SR, verantwortlich für das Melden ist der Heimclub. 5.3 Entschädigung Die Entschädigung ist Sache des Heimvereins. Es wird empfohlen, die Spielleiter angemessen zu entschädigen (z. B. CHF 20.00). 5.4 Matchvorbereitung Der Mini-SR erscheint mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn auf dem Platz. 6. Rechte und Pflichten der Vereine Die Vereine bezeichnen einen vereinseigenen Mini-SR-Verantwortlichen. Er wird im Clubcorner erfasst. Er betreut die Mini-SR und ist deren erste Anlaufstation bei Fragen, Problemen etc. Ein neuer Mini-SR soll während des ersten Spiels als Mini-SR von dieser verantwortlichen Person im Verein oder einem Stellvertreter begleitet werden. Der vereinseigene Mini-SR-Verantwortliche erfasst in Rücksprache mit seinen Mini-SR die Einsätze anlässlich der Heimspiele seines Clubs im Clubcorner (min. 14 Tage vor dem Spiel). Im Verhinderungsfalle nach Zusage zu einer Spielleitung muss der Mini-SR mit seinem Verein eine Ersatzlösung finden und der Verein diese im Clubcorner nachtragen. Die Entschädigung ist Sache des Heimvereins. Es wird empfohlen, die Spielleiter angemessen zu entschädigen (z. B ). Die Vereine können der regionalen SK besonders talentierte Mini-SR melden, damit neutrale Beobachtungen und Motivationsbesuche durchgeführt werden können. Konzept_Mini-SR-SFV-AFV_ed02.doc Seite 4 / 7
5 7. Spielregeln Es gelten die Spielregeln SFV mit Ergänzungen/Abweichungen laut den Ausführungsbestimmungen der entsprechenden Kategorie (SFV). 8. Erfassung/Streichung der Mini-SR im NIS Die aktiven Mini-SR sind im NIS/Clubcorner erfasst. Dies bildet die Grundlage dafür, dass die Vereine die Mini-SR-Einsätze selber im Clubcorner erfassen können (Clubcorner). Mini- SR, welche die Anforderungen an die Weiterbildung oder die Anzahl Einsätze nicht erfüllen (siehe dazu auch nochmals Kapitel 5.1), sind vom Regionalverband per Anfang der neuen Saison von der Liste zu streichen. 9. Erfassung der Mini-SR-Verantwortlichen im NIS/Clubcorner Die vereinseigenen Mini-SR-Verantwortlichen sind im NIS/Clubcorner zu erfassen. 10. Mini-SR-Ausweis Jeder Mini-SR hat Anspruch auf einen regionalen Mini-SR-Ausweis, welcher ihn zum Leiten von entsprechenden Spielen legitimiert und ihm Gratiseintritt zu sämtlichen durch seinen Regionalverband organisierten Verbandsspielen (bis 2. Liga regional) zusichert. Dieser Anspruch verfällt, wenn der Mini-SR seinen Status als Mini-SR (aus welchen Gründen auch immer) verloren hat. Der Ausweis ist jeweils nur ein Jahr gültig und wird bei Erfüllung der Vorgaben nach dem vorliegenden Konzept jeweils nach dem durch den Regionalverband erneuert. Der alte Ausweis verliert seine Gültigkeit. 11. Verantwortlichkeiten in der regionalen SK Die regionale SK bestimmt innerhalb ihrer Kommission einen Verantwortlichen für den Mini- SR-Bereich. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Gültigkeit Dieses Konzept ersetzt alle vorhergehenden Reglemente oder Konzepte betreffend die Mini- SR Weiterbildung und regionaler Mini-SR-Ausweis für bisherige Mini-SR Die bisherigen Mini-SR besuchen bei Inkraftsetzung dieses Konzepts eine Weiterbildung laut Punkt 3. Wer diese Weiterbildung nicht besuchen kann, muss einen Grundausbildungskurs besuchen. Sofern bisher keine regionalen Mini-SR-Ausweise ausgestellt wurden, erhalten die bisherigen Mini-SR das erste Mal einen solchen nach Besuch der Weiterbildung. Gleichzeitig werden diese Mini-SR im NIS erfasst und wird ein Zugang/Account zum Clubcorner erstellt. Mini-SR, die die spezielle Ausbildung für Mini-SR D-Talente AFV (ehemals Junioren D Footeco AFV genannt) besucht haben, erhalten nachträglich einen Mini-SR-Ausweis. Konzept_Mini-SR-SFV-AFV_ed02.doc Seite 5 / 7
6 12.3 Zusammenarbeit mit dem Referee Departement SFV Das vorliegende Konzept orientiert sich am Anforderungsprofil Mini-SR SFV und basiert auf den nationalen Ausbildungsgrundsätzen im Bereich Mini-SR des Referee Departments SFV. Das Referee Department unterstützt die regionalen SK und insbesondere die Verantwortlichen für die Mini-SR-Ausbildung in allen Belangen. Es stellt Aus- und Weiterbildungsmaterialen zur Verfügung, die in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Konzept/Anforderungsprofil stehen und führt regelmässige Treffen und Koordinationssitzungen mit den regionalen Verantwortlichen im Bereich Mini-SR durch Erlass Die Schiedsrichterkommission und die technische Kommission haben dieses Konzept an ihrer Sitzung vom erlassen. Es tritt für die Spielleitungen per in Kraft. Die Ausbildungen in der Rückrunde 2015/2016 werden bereits gemäss dem neuen Konzept durchgeführt. SR-Kommission, SR-Obmann Spezialausbildung-Chef Luigi Ponte Patrick Sonderegger Konzept_Mini-SR-SFV-AFV_ed02.doc Seite 6 / 7
7 Wer macht was bei Inkraftsetzung dieses Reglements: Was Mini-SR Verein Regional e SK/RV Regionale Umsetzung des Konzepts Umstellung Clubcorner auf Aufgebot (inkl. neue Zugänge für Mini-SR) Information über Neuerungen und neue Aufgaben der Vereine im Bereich Mini-SR an Clubs Information über Neuerungen und neue Aufgaben an bisherige Mini-SR = WB- Abend (insbesondere Clubcorner-Schulung) Organisation/Durchführung Grundausbildung Ausbildungsmaterial für praktische Grundausbildung Erfassung/Bewirtschaftung neue und bisherige Mini-SR im NIS Organisation WB alle 2-3Jahre Ausbildungsmaterial WB Kontrolle Einsätze laut Punkt 4.4 und 5.1 sowie Kontrolle Teilnahme WB laut Punkt 5 und allfällige Streichung von Mini-SR-Liste laut Punkt 8 Erstellen und Versenden Mini- SR-Ausweis für neue Mini-SR laut Punkt 9 Erstellen und Versenden Mini- SR-Ausweis für bisherige Mini- SR laut Punkt 9 und 11.2 Bezeichnen eines vereinseigenen Mini-SR- Verantwortlichen Erfassen der Mini-SR- Verantwortlichen in den Vereinen im NIS Koordination Einsätze und Freiwünsche des Mini-SR Erfassen/Aufbieten der Mini- SR für Spiele, inkl. Ersatz-SR finden bei Ausfall Resultatmeldung auf Swiss (verantwortlich) Football Phone Rapportierung (nur bei (nur bei Vorkommnissen) Vorkommnissen) Spielentschädigung Betreuung und Begleitung Mini-SR Meldung besonders talentierte Mini-SR an SK Ref. Dep. (Unterstützung, falls erwünscht) (Unterstützung, falls erwünscht) (Unterstützung, falls erwünscht) Konzept_Mini-SR-SFV-AFV_ed02.doc Seite 7 / 7
Reglement «KiFu-SR IFV» der Region IFV
Reglement «KiFu-SR IFV» der Region IFV Inhaltsverzeichnis 1 Art. 1 Art. 1.1 Art. 1.2 Art. 2 Art. 2.1 Art. 2.2 Art. 2.3 Art. 2.4 Art. 2.5 Art. 2.6 Art. 2.7 Art. 3 Art. 3.1 Art. 3.2 Art. 3.3 Art. 4 Art.
MehrAufgaben/Pflichten - SR-Verantwortliche und - Mini-SR-Verantwortliche der Vereine
Aufgaben/Pflichten - SR-Verantwortliche und - Mini-SR-Verantwortliche der Vereine INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 2 1.1 Rollen SR-Verantwortlicher, Mini-SR-Verantwortlicher... 2 1.2 Spielleiter im Kinderfussball...
MehrReglement über die Schiedsrichter- Meldepflicht der Vereine
Reglement über die Schiedsrichter- Meldepflicht der Vereine Inhaltsverzeichnis Art. Art. Art. Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 0 Art. Zweck Grundsätze Pflicht-SR Anrechnung als Pflicht-SR
MehrSchiedsrichterkommission REGLEMENT. Ausgabe Reglement für Schiedsrichter-Instruktoren und Schiedsrichter-Inspizienten (RSI)
Schiedsrichterkommission REGLEMENT Ausgabe 2012 Reglement für Schiedsrichter-Instruktoren und Schiedsrichter-Inspizienten (RSI) A. Allgemeines 1. Zweck und Terminologie 1.1 Das RSI bezweckt die Konkretisierung
MehrSchiedsrichterkommission REGLEMENT. Ausgabe Reglement für Schiedsrichter-Coaches (RSC)
Schiedsrichterkommission REGLEMENT Ausgabe 2016 Reglement für Schiedsrichter-Coaches (RSC) 1. Zweck und Terminologie 1.1 Das Reglement für Schiedsrichter-Coaches RSC bezweckt die Konkretisierung der Aufgaben
MehrSchiedsrichterreglement Swiss Volley Region Bern (SR SVRBE)
Schiedsrichterreglement Swiss Volley Region Bern (SR SVRBE) Vom 05.09.07 Die regionale Schiedsrichterkommission von Swiss Volley Region Bern (RSK SVRBE), gestützt auf Artikel 6 Absatz des Geschäftsreglements
MehrReglement regionale Cupwettbewerbe. Herren/Frauen/Senioren 30+ und 40+/Juniorinnen B/9
Reglement regionale Cupwettbewerbe Herren/Frauen/Senioren 30+ und 40+/Juniorinnen B/9 Inhaltsverzeichnis 1. Organisation Schweizer Cup, Bestimmungen 3 2. Qualifikation für den Schweizer Cup 3 3. Organisation
MehrWettspielverschiebungen
Rüeggisingerstrasse 29, Postfach 1541 6021 Emmenbrücke 1 Sekretariat Telefonische Anfragen 041 259 06 60 Montag-Freitag von 09.00 Uhr 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Fax:
MehrSeniorenreglement. Schweizer-Cup-Reglement
C Spielrichtlinien Hinweis In diesem Kapitel sind spezielle Richtlinien des FVRZ und SFV sowie der AL vorhanden, welche den Spielbetrieb direkt oder indirekt beeinflussen und für den Spielbetriebsverantwortlichen
MehrAllgemeine Anforderungen (Kurzform)
Wie werde ich Schiedsrichter? Allgemeine Anforderungen (Kurzform) Mindestalter: 15 Jahre Zeitliche Verfügbarkeit für mindestens zwölf Spielleitungen (vorwiegend am Wochenende!) und für zwei Weiterbildungskurse
MehrSchiedsrichterkommission REGLEMENT. Ausgabe Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten (SSAR)
Schiedsrichterkommission REGLEMENT Ausgabe 2001 Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten (SSAR) Vorbemerkung Der Begriff Schiedsrichter wird der Einfachheit halber sowohl für Schiedsrichterinnen und
MehrGRUPPIERUNGSREGLEMENT. Ausgabe 2016
GRUPPIERUNGSREGLEMENT Ausgabe 2016 1 Änderungen durch den Verbandsrat 204.2016: Art. 15 Abs. 1; per sofort INHALTSVERZEICHNIS Einleitende Bestimmungen 4 Artikel 1 Gegenstand des vorliegenden Reglements
MehrOFFIZIELLE MITTEILUNGEN
OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 04. April 2019 NR. 28 SAISON 2018/2019 Sekretariat Telefonische Anfragen: 041 259 06 60 Montag-Freitag 09.00 Uhr 11.30 Uhr 14.00 Uhr 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Resultatmeldungen
MehrGRUPPIERUNGSREGLEMENT. Ausgabe 2018
GRUPPIERUNGSREGLEMENT Ausgabe 2018 1 Änderungen durch den Verbandsrat 204.2016: Art. 15 Abs. 1; per sofort 28.04.2018: Art. 3 lit. d), Art. 4 Abs. 3, Art. 5 Abs. 2 und 3, Art. 9 Abs. 3, 4 (aufgehoben)
MehrReglement für den Schweizer Cup Senioren 30+ und Senioren 40+
Reglement für den Schweizer Cup Senioren 30+ und Senioren 40+ 1 Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1. Das Komitee der Amateur Liga organisiert jährlich die Durchführung des Schweizer Cup 1.2. Die verbindlichen
MehrReglement Schiedsrichter
Inline Hockey Schweiz (IHS) Aktuariat 8000 Zürich Schweiz T +41 (0)44 221 00 40 info@ih-s.ch www.ih-s.ch Reglement Schiedsrichter 1-00 Grundlagen 2-00 Schiedsrichter - Kommission 3-00 Schiedsrichter- Administratives
MehrSenioren Cup-Reglement
Senioren Cup-Reglement Ausgabe 2017 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1. Der Solothurner Fussballverband (SOFV) führt jede Saison einen Wettbewerb um den Senioren Cup in den Kategorien Senioren 30+ und
MehrAUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZU DEN STATUTEN DES SFV
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZU DEN STATUTEN DES SFV Ausgabe 2013 1 INHALTSVERZEICHNIS Begründung der ordentlichen Mitgliedschaft 3 Artikel 1 Aufnahme von Klubs mit Freiluftfussball-Teams 3 Artikel 2 Aufnahme
MehrOFFIZIELLE MITTEILUNGEN
OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 04. Oktober 2018 NR. 11 SAISON 2018/2019 Sekretariat Telefonische Anfragen: 041 259 06 60 Montag-Freitag 09.00 Uhr 11.30 Uhr 14.00 Uhr 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Resultatmeldungen
Mehr3. Bereiche Die Ausbildung des BSSV wird in die Bereiche Schützen und Funktionäre unterteilt.
Ausbildungskonzept 1. Zweck und Geltungsbereich 1.1. Zweck Ausrichten der Ausbildung auf gegenwärtige und zukünftige Anforderungen. Vereinheitlichen der Ausbildung inhaltlich wie organisatorisch für die
MehrINNERSCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND IFV CUP REGLEMENT. Alle Kategorien
INNERSCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND IFV CUP REGLEMENT Alle Kategorien Ausgabe 2010 Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1. Der Innerschweizerische Fussballverband (IFV) führt jede Saison bei den Aktiven, Junioren
MehrWeisungen der nationalen Tischoffiziellen (OTN)
Art. 1 Definition Die Tischoffiziellen, deren Anwesenheit am Offiziellentisch erlaubt ist, sind : a) Anschreiber b) Zeitnehmer c) Wurfuhr-Zeitnehmer d) Anschreiber-Assistent (Anzeigetafel oder Fouls, wenn
MehrSeniorenreglement. Schweizer-Cup-Reglement
C Spielrichtlinien Hinweis In diesem Kapitel sind spezielle Richtlinien des FVRZ und SFV sowie der AL vorhanden, welche den Spielbetrieb direkt oder indirekt beeinflussen und für den Spielbetriebsverantwortlichen
MehrWeisungen der nationalen Tischoffiziellen (OTN)
Art. 1 Definition Die Tischoffiziellen, deren Anwesenheit am Offiziellentisch erlaubt ist, sind : a) der Anschreiber des Matchblatts b) der Zeitnehmer c) der 24-Sekunden-Zeitnehmer d) der Anschreiber-Assistent
MehrSeniorenreglement. Schweizer-Cup-Reglement
C Spielrichtlinien Hinweis In diesem Kapitel sind spezielle Richtlinien des FVRZ und SFV sowie der AL vorhanden, welche den Spielbetrieb direkt oder indirekt beeinflussen und für den Spielbetriebsverantwortlichen
MehrReglement für die Lizenzierung der Trainer Swiss Ice Hockey (Trainerreglement) (Art bis Art. 3.26)
II. Reglement für die Lizenzierung der Trainer Swiss Ice Hockey (Trainerreglement) (Art. 3.11 bis Art. 3.26) Vom Eishockey- Parlament genehmigt: 29. September 2005 Inhaltsverzeichnis Art. 3.11 Art. 3.12
MehrRICHTLINIEN DES KOMITEES SFL ÜBER DIE FUNKTION UND AUF- GABEN DER FAN VERANT- WORT LICHEN DER KLUBS DER SWISS FOOTBALL LEAGUE VOM 17.
RICHTLINIEN DES KOMITEES SFL ÜBER DIE FUNKTION UND AUF- GABEN DER FAN VERANT- WORT LICHEN DER KLUBS DER SWISS FOOTBALL LEAGUE VOM 17. JANUAR 2005 (REVIDIERTE FASSUNG VOM 1. JULI 2011) 1 RICHTLINIEN DES
MehrOFFIZIELLE MITTEILUNGEN
OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 25. April 2019 NR. 31 SAISON 2018/2019 Sekretariat Telefonische Anfragen: 041 259 06 60 Montag-Freitag 09.00 Uhr 11.30 Uhr 14.00 Uhr 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Resultatmeldungen
MehrWEISUNGEN DER NATIONALEN TISCHOFFIZIELLEN (OTN)
WEISUNGEN DER NATIONALEN TISCHOFFIZIELLEN INHALTSVERZEICHNIS ART. 1 DEFINITION 3 ART. 2 AUFGABEN 3 ART. 3 VERANTWORTUNG 3 ART. 4 HERKUNFT 3 ART. 5 EINSATZ EINES NEUTRALEN OTN 4 ART. 6 LEGITIMATION 4 ART.
Mehr1. Berner Kantonalcup 2016/17
1. Berner Kantonalcup 2016/17 1. Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Mannschaften von SwissVolley Region Bern in den Kategorien Herren, Damen und Juniorinnen. Teilnehmen werden nur diejenigen
MehrREGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL
REGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL Im vorliegenden Reglement wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Sprachform verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.
MehrTRAINERREGLEMENT. Reglement für die Lizenzierung der Trainer Swiss Ice Hockey und Zulassung für Trainer in der Funktion als Headcoach für Mannschaften
TRAINERREGLEMENT Reglement für die Lizenzierung der Trainer Swiss Ice Hockey und Zulassung für Trainer in der Funktion als Headcoach für Mannschaften Gültig ab Saison 2014 / 15 (Ersetzt das Regelement
MehrOLA Schwerpunkte. 4. Verteilung der Ressorts - Ansprechpersonen
OLA 2019-1 OLA 2019-1 - Schwerpunkte 1. Weisungen 2. Trainingsspiele 3. Konditions- & Regeltest 4. Verteilung der Ressorts - Ansprechpersonen 5. Pikettdienst 6. Fragen 1. Teil: Weisungen Weisungen Saison
MehrOFFIZIELLE MITTEILUNGEN
OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 27. September 2018 NR. 10 SAISON 2018/2019 Sekretariat Telefonische Anfragen: 041 259 06 60 Montag-Freitag 09.00 Uhr 11.30 Uhr 14.00 Uhr 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Resultatmeldungen
MehrSchiedsrichterreglement Swiss Volley Region Bern (SR SVRBE)
Schiedsrichterreglement Swiss Volley Region Bern (SR SVRBE) Vom 0.06.06 Die regionale Schiedsrichterkommission von Swiss Volley Region Bern (RSK Bern), gestützt auf Artikel 6 Absatz des Geschäftsreglements
MehrOFFIZIELLE MITTEILUNGEN
OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 01. November 2018 NR. 15 SAISON 2018/2019 Sekretariat Telefonische Anfragen: 041 259 06 60 Montag-Freitag 09.00 Uhr 11.30 Uhr 14.00 Uhr 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Resultatmeldungen
MehrWettspielverschiebungen
Rüeggisingerstrasse 29, Postfach 1541 6021 Emmenbrücke 1 Sekretariat Telefonische Anfragen 041 259 06 60 Montag-Freitag von 09.00 Uhr 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Fax:
MehrAUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUM TRAINERREGLEMENT
Technische Abteilung Ressort Ausbildung AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUM TRAINERREGLEMENT Ausgabe 2013 Gestützt auf das Trainerreglement erlässt die Technische Abteilung des SFV folgende Ausführungsvorschriften:
MehrAusbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
Ausbildungskonzept der Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen in Sachen Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
MehrSFV-Footeco-Projekt Nachwuchsförderung U12 und U13. anlässlich der Präsidenten-Konferenzen in der Region FVRZ
SFV-Footeco-Projekt Nachwuchsförderung U12 und U13 anlässlich der Präsidenten-Konferenzen in der Region FVRZ April 2012 Überblick: Die Technische Abteilung des SFV hat beschlossen, auf die kommende Saison
MehrDer Kirchenrat erlässt gestützt auf Art. 39 des Personalreglements der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau folgendes Reglement:
Ausführungserlass Fort- und Weiterbildung, Supervision und Coaching vom 6. November 04 Der Kirchenrat erlässt gestützt auf Art. 39 des Personalreglements der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons
MehrTraineraus- und Weiterbildung
Traineraus- und Weiterbildung Breitenfussballtagung 2019 2. Februar 2019, St. Jakob-Park Basel Leitbild Instruktoren SFV / J+S Experten FVNWS: Agenda Rückblick / Kursauswertungen 2018 Informationen / Neuerungen
MehrSportreglement Nr 19 Unihockey
Sportreglement Nr 19 Unihockey L TK Unihockey Reglement Nr. 19 Seite: 2/7 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 0 Allgemeines...3 1 Organisation und Durchführung...3 2 Teilnahmeberechtigung...3 3 Anmeldungen...3
MehrSchiedsrichterordnung
1 Allgemeines Schiedsrichterordnung 1. Dem Landesschiedsrichterwart untersteht das Schiedsrichterwesen des BVMV. 2. Er beruft eine Schiedsrichterkommission zu seiner Unterstützung. 3. Die Kommission besteht
MehrSpielsekretärreglement. (SPS) Ausgabe I / swiss unihockey
Spielsekretärreglement (SPS) Ausgabe I / 2016 swiss unihockey Spielsekretärreglement Hinweise Geltungsbereich 1 Diesem Reglement sind verpflichtet: Mitglieder von swiss unihockey und deren Mitglieder,
MehrTCI Juniorenkonzept Version: 2.6, Einführung: Saison 2010 Anpassungen: auf Saison 2017
Tennisclub Itschnach Zumikerstrasse 80 8700 Küsnacht Telefon 044 910 44 80 info@tc-itschnach.ch www.tc-itschnach.ch TCI Juniorenkonzept Version: 2.6, 01.02.2017 Einführung: Saison 2010 Anpassungen: auf
MehrREGLEMENT DER SFL ÜBER DIE AUSBILDUNGSFÖRDERUNG
REGLEMENT DER SFL ÜBER DIE AUSBILDUNGSFÖRDERUNG Gestützt auf das Wettspielreglement des SFV und die Statuten der SFL. Art. 1 Ausbildungsförderung Die Ausbildungsförderung nach dem vorliegenden Reglement
MehrReglement für die Ausbildung von Schwimminstruktorinnen und Schwimminstruktoren SI
Reglement für die Ausbildung von Schwimminstruktorinnen und Schwimminstruktoren SI Art 1. Allgemeines 1.1 Zuständigkeit swimsports.ch ist zuständig für die Ausbildung von Schwimminstruktorinnen und Schwimminstruktoren
MehrSekretariat. Wettspielverschiebungen. Resultatmeldungen KIFU
Rüeggisingerstrasse 29, Postfach 1541 6021 Emmenbrücke 1 Sekretariat Telefonische Anfragen 041 259 06 60 Montag-Freitag von 09.00 Uhr 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Fax:
MehrFussballverband Bern/Jura
Fussballverband Bern/Jura Reglement für den Berner Cup und für die Qualifikationen für den Schweizer Cup Genehmigt durch die Delegiertenversammlung 26.04.2013 1. Allgemeines Bestimmungen 1.1. Kategorien
MehrStellenbeschreibung / Pflichtenheft
Präsident von Swiss Bowling (SB) Vorsitzender des Vorstandes SB Vizepräsident des Vorstandes SB Vertritt SB gegenüber den verschiedenen Internationalen und Nationalen Verbänden. Ist Ansprechpartner für
MehrReglement betreffend dem Schiedsrichterwesen
06. Reglement betreffend dem Schiedsrichterwesen (SR) vom 0. April 008 gestützt auf Art. 0 Abs. 5 und Art. 9 der Statuten erlässt der Zentralvorstand folgendes Reglement Alle Personenbezeichnungen gelten
MehrWeisungen Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten
Weisungen Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten 1 Allgemeines 1.1 Ziel der Weisung Diese Weisung soll für den Schiedsrichter (SR) und SR-Assistenten (SRA) eine Basis für seine Arbeit sein und gibt
MehrREGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL
REGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL Im vorliegenden Reglement wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Sprachform verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
MehrOffizielle Mitteilung
Offizielle Mitteilung Nr. 01 - Saison 2016/2017 8. Juli 2016 Telefonische Auskünfte 032 686 80 50 Montag Freitag 08.45 bis 11.45 Uhr E-Mail sofv@football.ch FAX 032 686 80 59 Die Wettspielkommission des
MehrWeisung Kurse Chair Umpire Silver Badge / Chair Umpire Gold Badge. Ausbildungskurs Praxis-Prüfungstag
Weisung Kurse Chair Umpire Silver Badge / Chair Umpire Gold Badge Ausbildungskurs Praxis-Prüfungstag In diesem Dokument wird der Einfachheit halber bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen jeweils
MehrSchiedsrichterreglement
Swiss Karate Federation Schiedsrichterreglement Vorgaben für sportliche Veranstaltungen SKF Autor(en): Nationale Schiedsrichterkommission SKF unter Leitung von T. Minì Abnahme durch: Zentralvorstand SKF
MehrReglement Senioren Veteranen Division 50+ Reglement für Senioren, Veteranen und Division 50+
Reglement Senioren Veteranen Division 50+ Seite 1 von 5 1. ZULASSUNG Die Senioren-, Veteranen- und Division 50+ Meisterschaften stehen allen Klubs für je eine Mannschaft pro Kategorie offen. 2. EINTEILUNG
MehrVerordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur 1
Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur vom 3. Mai 00 (Inkl. Änderungen bis. Dezember 06) Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur
MehrReglement über die Tagesschulen
Reglement über die Tagesschulen Entwurf für Parlamentssitzung vom 13. Februar 2006 Das Parlament von Köniz, gestützt auf Art. 44 der Gemeindeordnung und Art. 34 des Bildungsreglementes der Gemeinde Köniz
MehrAFV Cup-Reglement Ausgabe 2017
AFV Cup-Reglement Ausgabe 2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeines 3 B. Titel und Übergabe 3 C. Teilnahme, Modus 3 D. Spielbetrieb 4 E. Disziplinarrecht und Disziplinarverfahren 6 F. Proteste und
MehrLeitfaden Kaderbildung Richterwesen Fit+Fun Version 2.0,
Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica Leitfaden Kaderbildung Richterwesen Fit+Fun Version 2.0, 01.02.2018 01.02.2018_V2.0 1 Inhaltsverzeichnis
MehrOrganisationsreglement. Zeichnerin EFZ Zeichner EFZ. im Berufsfeld Raum- und Bauplanung. Fachrichtung
Organisationsreglement über die überbetrieblichen Kurse für Zeichnerin EFZ Zeichner EFZ im Berufsfeld Raum- und Bauplanung Fachrichtung Architektur Ingenieurbau Innenarchitektur Landschaftsarchitektur
MehrPflichtenheft Präsident
Pflichtenheft Präsident 1. Der Präsident vertritt die Thurgauer Unteroffiziersgesellschaft nach aussen. 2. Er sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Geschäfte gemäss den Statuten der Dachverbände und
MehrTCI Juniorenkonzept Version: 2.5, Einführung: Saison 2010 Anpassungen: auf Saison 2013
Tennisclub Itschnach Zumikerstrasse 80 8700 Küsnacht Telefon 044 910 44 80 info@tc-itschnach.ch www.tc-itschnach.ch TCI Juniorenkonzept Version: 2.5, 14.2.2013 Einführung: Saison 2010 Anpassungen: auf
Mehrin der Nationalliga oder Liga B teilnehmen, bezahlen einen Mitgliederbeitrag von Fr. 7' pro Jahr.
Reglement über finanzielle Leistungen (RFL) vom 4. November 00 (Stand. Februar 06) ses. Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. Abs. Bst. f
MehrSWISSCURLING REGLEMENT FÜR MEISTERSCHAFTEN UND QUALIFIKATIONEN BREITENSPORT
REGLEMENT FÜR MEISTERSCHAFTEN UND QUALIFIKATIONEN BREITENSPORT Inhalt 1 Grundlagen... 3 2 Breitensport Meisterschaften... 4 3 Weltmeisterschaften (WM)... 11 2 1 Grundlagen 1.1 Das vorliegende Reglement
MehrRichterbrevets Wasserspringen (RB-DI)
Schweizerischer Schwimmverband www.swiss-swimming.ch info@swiss-swimming.ch Reglement 4.5 Richterbrevets Wasserspringen (RB-DI) Ausgabe 2018 Gültig ab Januar 2018 4.5 «Richterbrevets Wasserspringen» /
MehrSwiss Champion Trophy. Reglement
Swiss Champion Trophy Reglement Wettkampf Biel, 02.10.2017 / kr Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Durchführung und Überwachung... 3 Art. 2 Turnierbestimmungen (Ausschreibung)...
MehrFinanzreglement UHC Laupen
Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche Form mit ein. Ausgabe 06 / 2017 Genehmigt durch die Generalversammlung vom 24. Mai 2017 Einleitung
MehrAusgangslage. Erkenntnis
1 Ausgangslage Der Übergang vom Kinderfussball in die Stufe der 11-13 Jährigen bezeichnet in den meisten Fussballerlaufbahnen die Entscheidung über den Einstieg in den Leistungsfussball oder die Fortsetzung
MehrGOMMER GOMMER FUSSBALLVERBAND JUNIOREN- REGLEMENT
GOMMER Fussballverband GFV GOMMER FUSSBALLVERBAND JUNIOREN- REGLEMENT Ausgabe 2017 Änderungen: Delegiertenversammlung vom 15. November 2008 Delegiertenversammlung vom 15. Januar 2014 Juniorenreglement
MehrKAPITEL 2: NAME DES KLUBS
INHALTSVERZEICHNIS KAPITEL 1: AUFNAHME 3 ART. 1 BEDINGUNGEN 3 ART. 2 AUFNAHMEGESUCH 3 ART. 3 ENTSCHEID 3 ART. 4 KAUTION 3 KAPITEL 2: NAME DES KLUBS 4 ART. 5 4 ART. 6 4 ART. 7 4 KAPITEL 3: RECHTE UND PFLICHTEN
MehrZivilschutzgesetz (ZSG)
Zivilschutzgesetz (ZSG) 5 Zivilschutzgesetz (ZSG) (vom 9. März 007) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 4. Juni 006 und der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit
MehrReglement Spesen und Entschädigungen
Reglement Spesen und Entschädigungen INHALTSVERZEICHNIS 1 GÜLTIGKEIT 3 2 WETTKAMPFTEILNEHMER 3 2.1 Schüler 3 2.2 Junioren, Jugendliche und Erwachsene 3 3 PRÜFUNGEN 3 3.1 Kyu-Prüfungen 3 3.2 Dan-Prüfungen
MehrGebühren- und Bussenreglement
Gebühren- und Bussenreglement Ausgabe 2016 Gebühren- und Bussenreglement SOFV Seite 2 1. Rechtsgrundlage für dieses Reglement bilden die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), die Statuten
MehrDie Reglemente und Weisungen der Organisatoren der verschiedenen Meisterschaften bestimmen die Qualifikation der Lizenzierten.
INHALTSVERZEICHNIS ART. 1 DEFINITION 3 ART. 1.1 VERPFLICHTUNG 3 ART. 1.2 QUALIFIKATION 3 ART. 2 LIZENZKATEGORIEN 3 ART. 2.1 SPIELERLIZENZ 3 ART. 2.1.1. KATEGORIEN 4 ART. 2.2 NICHTSPIELERLIZENZ (ADMINISTRATIVLIZENZ)
MehrSchiedsrichterkommission REGLEMENT. Ausgabe Geschäftsreglement Schiedsrichterwesen
Schiedsrichterkommission REGLEMENT Ausgabe 2016 Geschäftsreglement Schiedsrichterwesen A. Allgemeines Zweck dieses Reglements Dieses Geschäftsreglement regelt im Sinne von Art. 57 Abs. 2 der Statuten des
MehrBesoldungsreglement der Feuerwehr Thayngen
Besoldungsreglement der Feuerwehr Thayngen Gesetzeshinweis Gestützt auf die Feuerwehrverordnung der Gemeinde Thayngen wird folgendes Besoldungsreglement erlassen: I. Allgemeine Bestimmungen Alle in diesem
MehrTheatermalerin EFZ / Theatermaler EFZ
für den Beruf Theatermalerin EFZ / Theatermaler EFZ Der Schweizerische Theatermalerverband (STMV) erlässt folgendes Organisationsreglement für die überbetrieblichen Kurse des Berufs. Das Reglement basiert
MehrWettspielverschiebungen
Rüeggisingerstrasse 29, Postfach 1541 6021 Emmenbrücke 1 Sekretariat Telefonische Anfragen 041 259 06 60 Montag-Freitag von 09.00 Uhr 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr E-Mail: ifv@football.ch Fax:
MehrLeitfaden Kaderbildung Richterwesen Fachteste Version 2.0,
Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica Leitfaden Kaderbildung Richterwesen Fachteste Version 2.0, 01.02.2018 01.02.2018_V2.0 1 Inhaltsverzeichnis
MehrAusbildungsstruktur Kaderbildung Richterwesen Fachteste
Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica Ausbildungsstruktur Kaderbildung Richterwesen Fachteste 01.10.2016_V1 1 Leitfaden Kaderbildung Richterwesen
MehrZusammenfassung der wichtigsten Aufgaben und Pflichten des Spielleiters
Zusammenfassung der wichtigsten Aufgaben und Pflichten des Spielleiters 1. Alles zum Spielaufgebot Aufgebot erfolgt durch den Heimklub Bei Unsicherheit kann im Internet nachgeschaut werden Spieltag und
MehrReglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse
Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse vom 17. Juni 1994 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage... 3 2. Grundsätze... 3 3. Aufsichtskommission...
MehrBerliner Fußball-Verband e. V. Die Fördergruppe 2. Konzeption ab der Saison 2017/2018
Berliner Fußball-Verband e. V. Die Fördergruppe 2 Konzeption ab der Saison 2017/2018 Herausgeber: Die Leitung der Fördergruppe 2 15. Juli 2017 Inhalt 1. Das Ziel... 3 2. Berufung von Schiedsrichtern...
MehrWeisung Kurs Chair Umpire Bronze Badge. Ausbildungskurs Praktische Turniereinsätze Praktische Prüfung
Weisung Kurs Chair Umpire Bronze Badge Ausbildungskurs Praktische Turniereinsätze Praktische Prüfung In diesem Dokument wird der Einfachheit halber bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen jeweils
MehrNeues Schiedsrichter Konzept. Handball attraktiv, erfolgreich, teamorientiert!
Neues Schiedsrichter Konzept Handball attraktiv, erfolgreich, teamorientiert! 1 Das Konzept 1. Schiedsrichter werden (modulare Grundausbildung) 2. Schiedsrichter bleiben (Betreuungspflicht, Fortbildungen)
MehrHamburger Badminton Verband e.v. Schiedsrichterordnung
Hamburger Badminton Verband e.v. Schiedsrichterordnung Inhalt 1 Allgemeines... 3 2 Aufgaben des Ausschusses für Schiedsrichterwesen... 3 3 Schiedsrichter... 3 4 Einsatz der Schiedsrichter... 4 5 Nichterscheinen
MehrReglement über die Leistungen (Leistungstarif)
Reglement über die Leistungen (Leistungstarif) Ausgabe Juli 2015 1 Inhalt: 1. Allgemeine Bestimmungen 3 2. Vereine 3 3. Wettspielwesen 6 4. Trainer und Funktionäre 7 5. Schiedsrichter 7 6. Passivmitglieder
MehrGotti/Götti-System Begleitung der Jugendlichen durch erfahrene J+S-Leiter aus dem Verein
1418Leiter Ein neues Programm für den Leiternachwuchs im Kanton Graubünden Das Finden und Halten von ehrenamtlichen Leiterinnen und Leitern steht im Sorgenbarometer der Vereine ganz oben. graubündensport
Mehr