Nr. 221 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht
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1 Nr. 221 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Scheinast und Fuchs (Nr. 329 der Beilagen 5.S.15.GP) betreffend die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems für Getränkeverpackungen Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 7. März 2018 mit dem Antrag befasst. Berichterstatter Abg. Scheinast verliest den Antrag und beantragt die Einleitung der Debatte und Beschlussfassung. Das derzeitige System sei von einem enormen Energie- und Transportaufwand gekennzeichnet. So würde etwa eine 0,3 Liter-Bierflasche nur einmal befüllt, gesammelt, wieder eingeschmolzen und eine neue Flasche daraus hergestellt. Angesichts der bestehenden Klima- und Energieziele könne man eine solche Vorgangsweise nicht gutheißen. In Deutschland sei es mit Einführung des Pfandsystems gelungen, Glasflaschen wieder in den Kreislauf einzubringen. Regionalwirtschaftlich betrachtet sei die Glasflasche bei Wiederbefüllung unter Berücksichtigung eines Transportweges von bis zu 150 km ökologischer als jedes andere Gebinde. Der Vorteil liege auch darin, dass eine Glasflasche bis zu 50 Mal wieder befüllbar sei. Laut Statistik der ARA liege die Rücklaufquote von Glasflaschen bei 95 %. Dies zeige, dass der Fokus auf Wiederverwertung und nicht auf Wiederverwendung liege. Gesellschaftlich habe ein Mehrwegsystem jedenfalls Vorteile. Abg. Wiedermann stellt die Frage nach der Höhe des Pfandes, weil dies ein wesentlicher Faktor für die Konsumenten sei. Es sei auch zu befürchten, dass es im Endeffekt zu einer Verteuerung zulasten der Konsumenten kommen würde. Darüber hinaus sei es auch für die Wirtschaft eine große Umstellung, die etwa im Tourismus aufgrund erhöhter Kosten beim Einkauf möglicherweise zu Arbeitsplatzverlusten führen könnte. Sicherzustellen sei auch, dass Mehrweggebinde europaweit kompatibel seien. Abg. Mag. Scharfetter stellt angesichts der hohen Kosten der Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems die Frage nach dem Nutzen und den tatsächlich resultierenden Verbesserungen. Angesichts der Kosten der Einführung des Pfandsystems in Deutschland von rund 1,5 Mrd. sei die Frage zu stellen, inwieweit die Ziele erreicht werden konnten. Es sei auch zu klären, ob die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems tatsächlich den erwarteten Nutzen bringe oder ob es nicht Alternativen dazu gebe. Abg. Scheinast ergänzt dazu, dass die Höhe des Pfandes eine gewisse Plausibilität aufweisen sollte. Für den Konsumenten komme es zu keiner Verteuerung, wenn dieser die Flasche wie- 1
2 der zurückbringe. Hinsichtlich der Kosten der Einführung eines solchen Systems verweist er darauf, dass durch die ARA-Beiträge auch jetzt schon hohe Kosten entstehen würden. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler verweist auf die Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes und die Einführung der Mehrweg-Regelung bei Veranstaltungen. Jede Maßnahme, die auf die Wiederverwendung von Verpackungen abziele, sei zu begrüßen. Die im Rahmen der Flurreinigungsaktionen im Frühling erstellte Littering-Studie aus dem Jahre 2017 zeige, dass der Anteil an Wegwerfprodukten aus dem Getränkebereich dominant sei und ein Pfandsystem eine sofortige Verbesserung nach sich ziehen würde. Sie verweist auch auf ein Modell der Arbeiterkammer Wien für ein Pfand-Modell, das jedoch nicht zur Umsetzung gekommen sei. Mag. Wagner (WKS) erklärt in Beantwortung der Fragen, dass sich die österreichische Getränkewirtschaft mit einer großen Mehrheit gegen verpflichtende Mehrweg-Quoten, gegen Öko- Bonus-Modelle und gegen neue umfangreiche Pfandsysteme ausspreche. Die Systeme würden deshalb abgelehnt, weil die Befürchtung bestehe, dass der Branche ein massiver Schaden zugefügt und die Position im internationalen Wettbewerb geschwächt werde. Die Getränkewirtschaft bekenne sich zur freiwilligen Selbstverpflichtung und spreche sich für die Wahlfreiheit des Konsumenten aus. Die bis 2030 verlängerte Nachhaltigkeit-Agenda verpflichte die Branche, die ökologischen Aspekte der Einwegverpackungen und insbesondere der Getränkeverpackungen laufend zu verbessern. Die Agenda, der in Österreich Betriebe angehören, beinhalte 450 Maßnahmen. In den letzten zehn bis zwölf Jahren konnten durch die Tätigkeit der Agenda Tonnen CO 2 eingespart werden. Durch die freiwillige Selbstverpflichtung sei der Mehrweganteil bei 22 % bzw. 25 % stabilisiert worden. Die Sammlungs- und Verwertungsquote in Österreich liege mit Werten zwischen 70 % und 80 % im europäischen Spitzenfeld. Deutlich höhere Werte würden auch in Ländern mit Pfandsystemen nicht erreicht. Zum Pfandsystem in Deutschland führt Mag. Wagner aus, dass die Sammlungs- und Verwertungsquote bereits vor der Einführung dieses Systems bei 80 % gelegen und keine wesentliche Steigerung dieser Quote erreicht worden sei. Eine Studie bestätige, dass durch das Pfandsystem weder die Mehrweg-Quote gesteigert noch das Littering reduziert worden seien. Schließlich verweist er auf die Pfandsysteme von Dänemark, Norwegen und Schweden, wo trotz hoher Kosten ebenfalls eine Sammlungsquote von 80 % erreicht werde. Herr Mayr (Referat 5/01) ergänzt dazu, dass in der Zeit der sogenannten freiwilligen Selbstverpflichtung die Mehrweg-Quote in Österreich von 84 % auf 22 % gesunken sei. Zur Wiederverwertung von Alu-Dosen sei festzuhalten, dass nur etwas mehr als 50 % tatsächlich wieder verwertet werden könnten, weil die zweite Hälfte im Restmüll lande. Bei den Kosten der Einführung eines Pfandsystems seien die Einsparungen im Bereich des Litterings gegenüber zu stellen. In Deutschland sei mit der Einführung des Pfandsystems dieser Anteil extrem zurückgegangen. In der weiteren Debatte, an der sich Klubobmann Abg. Schwaighofer, Abg. Fuchs, Abg. Scheinast, Abg. Wiedermann sowie Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler be- 2
3 teiligen, werden die Argumente nochmals ausführlich diskutiert und abgewogen. Abg. Dr. in Klausner spricht sich in ihrer Wortmeldung grundsätzlich für den vorliegenden Antrag aus. Klubobfrau Abg. Mag. a Gutschi appelliert an die Eigenverantwortung der Menschen und spricht sich für eine verstärkte Bewusstseinsbildung aus. Dazu bringt sie einen Ergänzungsantrag ein, mit dem Punkt 3. eingefügt wird. Nach einer Modifikation des ursprünglichen Antrages durch den Ergänzungsantrag der ÖVP steht folgender Antrag zur Abstimmung: "1. gesetzliche Maßnahmen für den Ausbau an wieder befüllbaren Getränkegebinden zur Förderung der Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung sowie 2. gesetzliche Maßnahmen für eine verstärkte Abfüllung in Mehrweggebinden zu treffen, die CO 2-Emmissionen bei der Herstellung der Gebinde, bei der Abfüllung der Getränke und beim Transport verringern und 3. verstärkte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu setzen, um die Verwendung und den Einsatz von Mehrweggebinden, dort wo effizient, auszubauen. Klubobfrau Abg. Mag. a Gutschi beantragt eine punktweise Abstimmung. Punkt 1. wird mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und Abg. Konrad MBA gegen die Stimmen der ÖVP und FPS angenommen, Punkt 2. wird mit den Stimmen von ÖVP, FPS und Abg. Konrad MBA gegen die Stimmen der SPÖ und Grünen abgelehnt, Punkt 3. wird einstimmig angenommen. Gemäß 49 Abs. 2 Landtags-Geschäftsordnungsgesetz wird Klubobfrau Abg. Mag. a Gutschi als Berichterstatterin namhaft gemacht. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt hinsichtlich des Punktes 1. mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und Abg. Konrad MBA gegen die Stimmen der ÖVP und FPS und hinsichtlich des Punktes 2. einstimmig den Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Bitte heranzutreten, 1. gesetzliche Maßnahmen für den Ausbau an wieder befüllbaren Getränkegebinden zur Förderung der Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung sowie 3
4 2. verstärkte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu setzen, um die Verwendung und den Einsatz von Mehrweggebinden, dort wo effizient, auszubauen. Salzburg, am 7. März 2018 Der Vorsitzende: Ing. Sampl eh. Die Berichterstatterin: Mag. a Gutschi eh. 4
5 zu Nr. 221 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Minderheitsbericht der Abg. Klubobmann Schwaighofer, Scheinast und Fuchs betreffend die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems für Getränkeverpackungen Vor noch etwa 20 Jahren wurden Getränke wie beispielsweise Mineralwasser ausschließlich in Mehrweg-Glasflaschen verpackt. Seit Jahren sinken jedoch die Mehrweg-Anteile im Getränkeverpackungsbereich. Der Trend, dass Getränke in Einweg-Verpackungen angeboten werden, zeigt sich bei jedem Einkauf im Einzelhandel. Dabei ist das Mehrwegsystem für die Umwelt viel schonender als das Einwegsystem. Mehrwegflaschen aus Glas werden in der Praxis bis zu 40-mal, Mehrwegflaschen aus Kunststoff bis zu 20-mal wiederbefüllt und stellen damit einen echten Kreislauf dar. In Deutschland wurde 2003 das Dosenpfand eingeführt. Grund war die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft, wonach 72 % der Getränke in Mehrweg abgefüllt werden müssen. Die Einführung des Pflichtpfandes hatte durchweg positive Effekte für den gesamten Mehrwert-Sektor. Nach der Einführung des Pflichtpfandes lag die Mehrwegquote im November 2003 bereits bei 60,3 %. Davon wiederum profitieren mittelständische Betriebe der Getränkeindustrie, die Arbeitsplätze sichern. Österreich hat sich mit der AGENDA 21 zur Nachhaltigkeit verpflichtet, dies schließt auch einen sozial und ökologisch verträglichen Getränkekonsum ein. Überregionale Getränketransporte über große Distanzen scheinen dabei problematisch (ökologische Schäden in Billiglohnländern, Transport- und Transitproblematik, Nachteile für heimische Produzentinnen und Produzenten, Verlust von heimischen Arbeitsplätzen). Wie aus allen Ökobilanzen ersichtlich, nimmt der ökologische und volkswirtschaftliche Vorteil von Mehrwegsystemen mit der Distributionsentfernung ab. Mehrwegsysteme erzwingen daher regionale Wirtschaftskreisläufe mit Marktvorteilen für heimische Produzenten, mehr inländische Arbeitsplätze und Kaufkraft sowie geringere Umweltbelastungen. Die Zahlen haben in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass Selbstverpflichtungen den Trend weg von Mehrweg hin zu Einweg-Verpackungen nicht aufhalten können und der Anteil an Mehrweg sogar immer weiter sinkt. Es ist daher auch von Seiten des Bundesgesetzgebers notwendig, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, welche verbindliche Vorgaben zur Verwendung von Mehrweg-Verpackungssystemen vorschreiben. Als Minderheitsberichterstatter wird Abg. Klubobmann Schwaighofer namhaft gemacht. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den 5
6 Minderheitsantrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Bitte heranzutreten, gesetzliche Maßnahmen für eine verstärkte Abfüllung in Mehrweggebinden zu treffen, die CO2-Emmissionen bei der Herstellung der Gebinde, bei der Abfüllung der Getränke und beim Transport verringern. Salzburg, am 14. März 2018 Schwaighofer eh. Scheinast eh. Fuchs eh. Beschluss des Salzburger Landtages vom 21. März 2018: In der Sitzung des Landtages wurde der Minderheitsbericht zurückgezogen und ein Ergänzungsantrag, mit dem der ursprüngliche Ausschussantrag um einen Punkt 3. erweitert wird, eingebracht: 3. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Bitte heranzutreten, gesetzliche Maßnahmen für eine verstärkte Abfüllung in Mehrweggebinden zu treffen, die CO2-Emmissionen bei der Herstellung der Gebinde, bei der Abfüllung der Getränke und beim Transport verringern. Der im Plenum modifizierte Antrag wurde wie folgt abgestimmt: Die Punkte 1. und 3. werden mit den Stimmen von ÖVP, FPS, FWS und der Abg. ohne Fraktionszugehörigkeit Steiner- Wieser, Konrad MBA und Hans Mayr gegen die Stimmen von SPÖ und Grüne sohin mehrstimmig abgelehnt und Punkt 2. einstimmig zum Beschluss erhoben. Der einstimmige Beschluss des Landtages lautet: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Bitte heranzutreten, verstärkte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu setzen, um die Verwendung und den Einsatz von Mehrweggebinden, dort wo effizient, auszubauen. 6
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