Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rechnungswesen: Registrierkassenpflicht
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- Nele Messner
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1 Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Rechnungswesen: Registrierkassenpflicht Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
2 Registrierkassenpflicht 1. Zum Thema Seit besteht in Österreich die sogenannte Registrierkassenpflicht, die in der BAO (Bundesabgabenordnung 131b) geregelt ist. Diese besagt, dass Betriebe alle Bareinnahmen zum Zwecke der Losungsermittlung mit einer elektronischen Registrierkasse oder einem sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem zu erfassen haben. Diese Verpflichtung besteht ab einem Jahresumsatz von EUR ,-, sofern die Barumsätze die Grenze von EUR 7.500,- überschreiten. Seit ist die Registrierkasse auch gegen Manipulationen zu schützen und muss gewissen Sicherheitskriterien entsprechen (Registrierkassensicherheitsverordnung). Unter bestimmten Voraussetzungen sind Geschäftsbetriebe allerdings von der Registrierkassenpflicht ausgenommen oder es gelten für sie erleichternde Bedingungen. Dieser Beitrag soll helfen sich bei der Registrierkassenpflicht zurecht zu finden und die Frage klären, wann welche Regelung zu beachten ist. 2. Didaktische Tipps und Hinweise Bei der Überprüfung, ob eine Registrierkassenpflicht vorliegt, sind immer der Nettojahresumsatz bzw. die Netto-Barumsätze zu berücksichtigen. Von den zahlreichen Ausnahmen werden in diesem Beitrag die wichtigsten behandelt. Da das Vereinswesen vor allem für Jugendliche in Österreich eine besondere Bedeutung hat (Fußballverein, Musikverein, etc.), wird auch die Registrierkassenpflicht für Vereine ausführlich dargestellt. Die Registrierkassenpflicht ist mit der Belegerteilungspflicht eng verknüpft, weshalb der Beleg und seine Bestandteile nochmals in einem Übungsbeispiel aufgegriffen werden. -1-
3 3. Schulbuchbezug Ganz genau Unternehmensrechnung HAK I SB-Nr.: ISBN: Gewusst wie Rechnungswesen und Controlling HLW I SB-Nr.: ISBN: Doppelt hält besser Rechnungswesen & Wirtschaftliches Rechnen FW 1 SB-Nr.: mit digi4school ISBN: Rechnungswesen und Controlling HLT I Finanzpläne - Grundlagen des Rechnungswesens - Einnahmen- Ausgaben-Rechnung - Doppelte Buchführung in der Praxis - Fallstudien SB-Nr.: ISBN:
4 Informationsblatt Registrierkassenpflicht Seit sind grundsätzlich alle Betriebe in Österreich verpflichtet, Barumsätze über ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu erfassen ( Registrierkassenpflicht ). Dabei gilt es einige Dinge zu beachten: Die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung von Barumsätzen gilt für alle Betriebe, die einen Netto- Jahresumsatz von mehr als EUR ,- und davon über EUR 7.500,- als Barumsätze erzielen. Was versteht man unter einem Barumsatz? Auszug aus 131b BAO (1)/3: Barumsätze im Sinn dieser Bestimmung sind Umsätze, bei denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomatoder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. Quelle: [ ] Unter einem Barumsatz werden also alle Umsätze inkl. Anzahlungen und Ratenzahlungen verstanden, die mit Bargeld Bankomatkarten Kreditkarten Barschecks Gutscheinen Bons Geschenkmünzen getätigt werden. Entsprechend obiger Definition fallen Online-Zahlungen, Zahlungen über das Internet mittels Bankomat- oder Kreditkarte (d.h. nicht direkt im Geschäftslokal) oder Zahlungen mittels Erlagschein nicht unter die Barumsätze! -3-
5 Ab wann sind Betriebe verpflichtet eine Registrierkasse anzuschaffen? Die Registrierkassenpflicht tritt ab der erstmaligen Überschreitung der Umsatzgrenzen ein. Nach erstmaliger Überschreitung hat der Betrieb mit Beginn des viertfolgenden Monats eine Registrierkasse anzuschaffen und die Barumsätze darüber zu erfassen. (Gilt für den Betrieb nicht das Kalendermonat, sondern das Quartal als Voranmeldezeitraum, so tritt die Verpflichtung erst mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Quartals, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden, ein.) Beispiel: Das Einzelunternehmen Karl Heinz Gas-, Wasser- und Heizungs-Installationen hat im Juni 2018 erstmalig einen Netto-Jahresumsatz von EUR ,- erreicht (davon hat es mehr als EUR 7.500,- bar eingenommen). Ab spätestens 01. Oktober 2018 muss es seine Barumsätze über eine Registrierkasse erfassen. Wird trotz Verpflichtung keine Registrierkasse eingesetzt, drohen Strafen bis zu EUR 5.000,- für das Unternehmen! Zu beachten ist, dass Barumsätze, die von österreichischen Unternehmern im Ausland getätigt werden, nicht der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (lt. BAO) unterliegen. Unternehmen, die im Ausland ansässig sind und Umsätze in Österreich erzielen, unterliegen jedoch der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Was ist eine manipulationssichere Registrierkasse? Seit gilt eine zusätzliche Regelung, die die Manipulationssicherheit der Registrierkasse gewährleisten soll. Manipulationssicherheit bedeutet, dass es nicht möglich sein darf, nachträgliche Bareinnahmen einzufügen oder zu entfernen. Jede Registrierkasse muss daher folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen: Datenerfassungsprotokoll Drucker oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen Schnittstelle für elektronische Signatur (z. B. Chipkartenleser) Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 (für Umsatzzähler) eindeutige Kassenidentifikationsnummer (Meldung darüber bzw. Registrierung der Kasse bei FinanzOnline!) Patricia Chumilla / shutterstock -4-
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