Wie man in der Oberliga der Frauen in Niedersachsen spielt
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- Lars Ziegler
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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND e.v. Ausschreibung für den Spielbetrieb des Spieljahres 2016/17 der Frauen-Oberligen Niedersachsen Ost und West (Gültig ab ) Für die Durchführung der Spiele haben nur die Ordnungen und Satzung des NFV, des DFB und diese Ausschreibung Gültigkeit. 1. Mannschaftsbeiträge und andere Zahlungen 1.1. Nach 12 (2) b) FiWO erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag Nach 13 m) der Verbandssatzung ist dem Verband eine Einzugsermächtigung zur Durchführung eines Lastschriftverfahrens für fällige Gebühren, Beiträge und sonstige Forderungen zu erteilen. 2. Meisterschaft, Auf- und Abstieg, Staffeleinteilungen 2.1. Grundsätze Die Sollzahl der Frauen-Oberligen Niedersachsen (FOLN) beträgt 12 Mannschaften Die Einteilung erfolgt nach geografischen Gesichtspunkten Wird die Sollzahl in der FOLN durch vermehrten Abstieg aus der Frauen-Regionalliga Nord (FRLN) oder durch Nichtaufstieg von Mannschaften aus der FOLN in die FRLN überschritten, spielt die jeweilige FOLN im darauffolgenden Spieljahr mit Überhang, der durch erhöhten Abstieg auszugleichen ist Aufstieg zur Frauen-Regionalliga Nord Die Staffelsieger der FOLN Ost und West ermitteln in einem Entscheidungsspiel den Niedersachsenmeister und direkten Aufsteiger in die FRLN Ist der Niedersachsenmeister nicht zum Aufstieg berechtigt sein oder Verzichtet auf den Aufstieg, steigt die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft in die Regionalliga Nord auf Maßgeblich für den Aufstieg in die Regionalliga Nord sind die Vorgaben des Norddeutschen Fußballverbandes Weitere Aufstiegsplätze in die FRLN besetzen die aufstiegsberechtigten Mannschaften der verbleibenden Landesverbände (je Landesverband eine Mannschaft). Bei Freiwerden eines zusätzlichen Aufstiegsplatzes zur FRLN spielt der Niedersachsen-Vizemeister gegen den Zweitplatzierten der Aufstiegsrunde. Steigen keine Mannschaften in die 1. und 2. Frauen- Bundesliga auf, gelten die Regelungen bezüglich weiterer freier Plätze nicht Bei Verzicht des Niedersachsen- oder Niedersachsen-Vizemeisters auf den Aufstieg oder Nichtaufstiegsberechtigung geht das Aufstiegsrecht zur Durchführung einer Relegation auf die aufstiegsberechtigten Zweitplatzierten der Staffeln Ost und West über Abstieg aus der Frauen-Oberligen Niedersachsen Am Ende des Spieljahres steigen die jeweils die beiden Tabellenletzten in die räumlich für sie zuständigen Bezirke ab. Dabei ist die Abstiegsregelung gem. 34 SpO ist zu beachten Aufstieg in die Frauen-Oberliga Niedersachsen Die Meister der Frauen-Landesligen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems steigen in die FOLN auf Ist eine Mannschaft nicht zum Aufstieg in die FOLN berechtigt, bzw. verzichtet, so geht das Aufstiegsrecht an die nächstbestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft über, max. jedoch bis Platz Spielgemeinschaften werden nach der Saison 2016/2017 nicht mehr als Aufsteiger zugelassen Bestehende Spielgemeinschaften genießen nur in der FOLN Bestandsschutz.
2 2.5. Strukturelle Voraussetzungen für die Frauen Oberliga Niedersachsen sollen von einem Trainer mit mindestens der C-Lizenz-Leistungsfußball trainiert werden. Für den Aufstieg in die FRLN ist diese Lizenz Voraussetzung Frauenmannschaften der FOLN müssen entweder eine 2. Frauen- oder eine B- Juniorinnenmannschaft mit überwiegend Spielerinnen des älteren Jahrganges im Spielbetrieb haben. Für einen Aufstieg in die FRLN müssen sowohl eine 2. Frauen- und eine B-Juniorinnen- 11er-Mannschaft vorhanden sein Vereine, die ihre 2. Frauen- oder Juniorinnenmannschaft während der laufenden Spielserie vom Spielbetrieb zurückziehen, sind erster Absteiger. 3. Spielpläne Ausschreibung 3.1. Bekanntgabe Der Rahmenspielplan, die Ausschreibung und die Spielpläne werden nur über das DFBnet ( bzw. den Internetauftritt des NFV ( bekannt gegeben (siehe 27 SpO) Spielansetzungen Sowohl der Samstag als auch der Sonntag sind als Pflichtspieltage anzusehen, wobei der Wunsch des Platzvereins unter Berücksichtigung des Anhangs 4 der SpO (Regelung über die Vorrangigkeit des Herren-, Frauen- und Jugendspielbetriebes) Vorrecht hat In Ausnahmefällen sind gem. 27 (5) [letzter Satz] SpO kürzere Ansetzungsfristen zulässig. In diesen Fällen sind die betroffenen Vereine gesondert zu benachrichtigen. Pflichtspiele können auch an Wochentagen angesetzt werden; ausgenommen am Karfreitag Sind nach Abschluss der planmäßigen Spielserie noch Nachhol- oder Entscheidungsspiele notwendig, so müssen diese vorrangig ausgetragen werden. Vereine, die nach Ende der planmäßigen Serie Mannschaftsfahrten o.ä. planen, müssen die vorgenannten Möglichkeiten einkalkulieren Spielverlegungen Spielverlegungen können nach Herausgabe der Terminliste grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden (ausgenommen Fälle gemäß 27 (4) SpO). In Ausnahmefällen ist bei Vorverlegung von Spielen der antragstellende Verein verpflichtet, mindestens zwei Wochen vor dem Spieltag die Verlegung bei der Spielleiterin schriftlich mit Einverständnis des Gegners zu beantragen. Ersatzweise ist auch eine Beantragung auf elektronischem Wege über das DFBnet online möglich. Die Spielverlegung wird von der Spielleiterin ins DFBnet eingegeben. Eine beantragte Spielverlegung ist bis auf die Fälle, in denen verbandsseitiges Interesse besteht, gebührenpflichtig und kostet 50,. Für verlegte Spiele soll kein Tag gewählt werden, der im Rahmenspielplan für Nachholspiele vorgesehen ist Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele sind anzumelden. Für Freundschaftsspiele ist ein Schiedsrichter über die zuständigen Schiedsrichteransetzer des gastgebenden Vereins anzufordern. Damit gilt das Freundschaftsspiel als angemeldet. Spielgenehmigungen für Spiele gegen ausländische Mannschaften müssen mit den dafür bestimmten Antragsformularen bei der zuständigen Spielinstanz beantragt werden 3.5. Winterpause Die Winterpause beginnt am und endet am Innerhalb dieser Zeit werden grundsätzlich keine Pflichtspiele angesetzt. 4. Spielplätze, Spieldurchführung, Begrüßungskultur und Spielkleidung 4.1. Spielfeld Vorbereitung und Organisation Die Anweisungen der aktuellen Fußball-Regeln zur Technischen Zone ( Coaching Zone ) sind zu beachten. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass sich nur die namentlich im Spielbericht aufgeführten Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Vereinsvertreter in der zugewiesenen technischen Zone aufhalten. Seite 2 / 7
3 4.2. Spielausfall Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht benutzbar sein oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel so früh wie möglich gemäß 28 (1) SpO abzusagen In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen: die Spielleiterin der Schiedsrichter der Gegner Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der bauende Verein (ersatzweise die Spielleiterin) den Spielausfall sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über die Spielabsage zu informieren Nach 28 (3) SpO ist die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe der Spielleiterin innerhalb von 10 Tagen im Original vorzulegen Gemäß 28 (5) SpO hat ein Missbrauch dieser Bestimmungen eine Spielwertung gem. 37 (4) SpO zur Folge. Er liegt auch dann vor, wenn die geforderten Unterlagen gem nicht fristgerecht vorgelegt werden Bei einem sich möglicherweise abzeichnenden Spielausfall hat ein entscheidungsbefugter Vertreter des gastgebenden Vereins spätestens 48 Stunden vor dem angesetzten Termin in Verbindung mit dem Staffelleitung, dem Gastverein und dem angesetzten Schiedsrichter zu treten und dabei die weitere Vorgehensweise abzustimmen Durchführung der Spiele Pflichtspiele können auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden, wenn im Mannschaftsmeldebogen eine ausreichende Flutlichtanlage angegeben ist Die Vereine sind verpflichtet, der spielleitenden Stelle unter Angabe der Anschrift und der Beschaffenheit einen zur Austragung von Pflichtspielen geeigneten Ausweichplatz zu benennen Kunstrasen- und Hartplätze sind als Spielfelder zugelassen. Die Gastmannschaft hat sich auf das Spielen auf einem Kunstrasen- bzw. Hartplatz einzustellen. Dazu gehört insbesondere entsprechendes Schuhmaterial. Vereine mit solchen Plätzen müssen diese zuvor bzw. bei Neuerstellung beim VSpA anmelden Vereine, die Pflichtspiele auf einem Kunstrasenplatz austragen, haben sicher zu stellen, dass dem Gast Gelegenheit gegeben wird, mindestens 30 Minuten zusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten Begrüßungskultur Für ein faires Miteinander wird in der Fruen-Oberliga eine gemeinsame Begrüßungskultur eingeführt, die am Spieltag nach folgendem Muster ablaufen soll: Begrüßung der gegnerischen Trainer und Mannschaft Begrüßung und Einweisung des/der Schiedsrichter(s) falls angeordnet, ca. 10 Minuten vor Spielbeginn Gesichtskontrollen in den Umkleidekabinen Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichtergespann Team-Shakehand, inkl. der Trainer nach Vorbild der UEFA-Spiele (Mittelkreis) Platzwahl durch Mannschaftsführerinnen und Schiedsrichter (Mittelkreis) Teamritual und Spielbeginn Nach dem Spiel: Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis, Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten Spielkleidung Mannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung anzutreten, es sei denn, dass mit dem Spielpartner abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind Werbung auf der Spielkleidung ist unter der Beachtung der Bestimmungen des DFB und des Anhang 8 NFV-SpO nach erteilter Genehmigung erlaubt. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des NFV zu richten. Die Genehmigungsgebühr beträgt pro Werbefläche 40, und wird von der NFV-Geschäftsstelle eingezogen. Seite 3 / 7
4 Der jeweilige Werbepartner ist im Spielbericht Online (SBO) vom Verein einzutragen Tapebänder an den Stutzen müssen die gleiche Farbe wie die Stutzen haben. 5. Spielberichte, Spielerpässe und Spielberechtigungen 5.1. Spielberichte Bei der Austragung der Meisterschaftsspiele der FOLN sowie den AOK-Verbandspokalspielen kommt der internetbasierte Spielbericht Online (SBO) zur Anwendung. Die in der Anlage zur Ausschreibung dargestellte Aufgabenverteilung mit Ablaufschema ist verbindlich auszuführen. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Vereine ist die 1. Ausfertigung der Druckversion ohne Unterschriften dem Schiedsrichter vor dem Spiel durch den Heimverein auszuhändigen Kann die Anwendung SBO nicht genutzt werden, ist das normale Spielberichtsformular gemäß den Ziffern bis zu verwenden Bei vom Heimverein verursachter unzureichender Eingabemöglichkeit für die Anwendung SBO wird gem. Anhang 2, I. (15) eine Ordnungsstrafe pro Spiel verhängt Wird die Anwendung SBO nicht eingesetzt, sind nur noch die neuen Spielformulare zu benutzen, die eine vollständige Eintragung der Passnummern erlauben Die Spielformulare sind vollständig, in leserlicher Blockschrift oder mit der Schreibmaschine auszufüllen, und vom Mannschaftsverantwortlichen zu unterschreiben, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt Das ausgefüllte Formular und ein Freiumschlag (mit der richtigen Anschrift der Staffelleiterin Gabriele Immerthal, Heinrich-Schütte-Weg 6, Sande versehen!) sowie die Pässe der Spielerinnen sind dem Schiedsrichter vor dem Spiel auszuhändigen Spielerpässe Die Spielerpässe sind auch bei Nutzung der Anwendung Spielbericht Online (SBO) vom Verein mitzuführen und dem Schiedsrichter auf Verlangen vor dem Spiel auszuhändigen Alternativ zu den alten Spielerpässen kann auch der mobile Spielbericht online genutzt werden. Voraussetzung ist, dass zu jeder Spielerin in der Spielberechtigungsliste ein aktuelles Foto gespeichert ist Bei Anwendung des mobilen SBO ist dem Schiedsrichter ein mobiles Gerät (Smartphone bzw. Tablet) zur Durchführung der Passkontrolle zur Verfügung zu stellen Einsatz von Spielerinnen in unteren Mannschaften In den Spielen der Frauen-Oberligen können Juniorinnen des älteren Jahrganges (geboren ) eingesetzt werden Einsatz von Spielerinnen in unteren Mannschaften Die Festspielregelung von Spielerinnen aus höheren Spielklassen an den letzten Spieltagen ist dabei in 10 (4) des NFV Spielordnung geregelt, wobei diese abweichend in der FOLN nur für die letzten zwei (nicht vier) Spiele gilt. 6. Feldverweis und Rechtsprechung 6.1. Eine auf Dauer des Feldes verwiesene Spielerin ist vorgesperrt. Die Dauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen der 16 (1) SpO und 41 (1) RuVO Eine Bestrafung nach 46 (1) SpO in Verbindung mit Anhang 2 SpO bleibt vorbehalten, sofern nicht eine Entscheidung eines Sportgerichtes herbeizuführen ist. Wird zur Klärung des Sachverhaltes eine Verhandlung durch das Sportgericht verlangt, so ist dies innerhalb von 3 Tagen schriftlich der Spielleiterin mitzuteilen Die Vereine haben die Dauer der Spielsperre gemäß den Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten Gegen Entscheidungen der Spielleitung gemäß Satzung 41 (3) SpO bzw. 46 (2) SpO die gebührenfreie Anrufung gemäß 15 RuVO innerhalb 7 Tagen nach Zustellung des Verwaltungsentscheides beim Verbandssportgericht zulässig. Seite 4 / 7
5 6.5. Für weitere erstinstanzliche Rechtsbehelfe i. S. des 15 (2) RuVO (Einspruch) und 16 RuVO (Protest) ist ebenfalls das Verbandssportgericht zuständig. Berufungsinstanz ist das Oberste Verbandssportgericht Die Protestgebühr beträgt 125,, die Berufungsgebühr 175,. 7. Regelung für Gelbe bzw. Gelb-Rote Karte 7.1. Verwarnung (Gelbe Karte) Eine Spielerin ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste ausgetragene Punktspiel (im gleichen Wettbewerb) gesperrt. Erhält eine Spielerin in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist sie wiederum für das nächste ausgetragene Spiel gesperrt Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht Erhält eine Spieler eine Rote oder Gelb-Rote Karte, wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht registriert Die Vereine und Spielerinnen sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu prüfen und sich bei Unklarheiten (z.b. darüber welche Spielerin eine Gelbe Karte erhalten hat) umgehend mit der Staffelleitung in Verbindung zu setzen Feldverweis nach zwei Verwarnungen (Gelb-Rote Karte) Erhält eine Spielerin in einem Punktspiel eine Gelb-Rote Karte, so ist sie für das nächste ausgetragene Spiel (im gleichen Wettbewerb) gesperrt. Sie ist bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das jeweils nächstfolgende Punktspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen. Für die automatische Sperre nach 7.1 bzw. 7.2 gilt verbindlich die Regelung des 10 Absatz (6) der Spielordnung. 8. Schiedsrichteransetzungen 8.1. Alle Ansetzungen der Schiedsrichter erfolgen durch SR-Ansetzerin Corinna Hedt (Tel.: oder ).oder ihren Vertreter Michael Hüsing (Tel oder ) In Fällen der Ziffer senden die Schiedsrichter ihren Bericht umgehend an die Spielleiterin ab. Verzögerungen sind zu begründen Schiedsrichter und SR-Assistenten reisen gemeinsam an Die Schiedsrichter und SR-Assistenten rechnen direkt außer für Pokal-, Entscheidungs- und Freundschaftsspiele mit dem NFV ab. Nach jeder Halbserie erhalten die Vereine eine Aufstellung über die Gesamtkosten und den daraus resultierenden Vereinsanteil. Dieser Betrag wird vom angegebenen Vereinskonto abgebucht Die Aufwandsentschädigung beträgt 30,- für Schiedsrichter und 17,- für SR-Assisten. 9. DFBnet Ausschreibung, Ansetzungen, Ergebnisse, Meldungen, elektronisches Postfach 9.1. Die gastgebenden Vereine sind gemäß 27 (6) SpO verpflichtet, Spielergebnisse unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Spielende, dem NFV über das DFBnet zu melden. Dies gilt entsprechend auch für Spielausfälle/-absagen am Spieltag Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung durch die Vereine kann gem. Anhang 2 I. (15) SpO mit Geldstrafe geahndet werden Das elektronische Postfach (DFBnet-Mailsystem) ist im Organisationsbereich des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v. eingeführt und somit für die Oberliga Niedersachsen verbindlich. Sämtlicher Schriftverkehr (Ansetzungen, Spielverlegungen, Verwaltungsentscheide usw.) wird ausschließlich über das elektronische Postfach abgewickelt. Etwaige Rechtsbehelfsfristen werden durch die Zustellung des Schriftverkehrs über das elektronische Postfach ausgelöst. Seite 5 / 7
6 10. Anschriftenverzeichnis Etwaige Änderungen Anschriften, Telefonnummern, Kunstrasen- oder Hartplatz müssen umgehend dem Vorsitzenden des VSpA, der Spielleiterin und der Geschäftsstelle des Verbandes mitgeteilt werden Die Vereine sind verpflichtet, die Anschriften der Vereins- und Mannschaftsverantwortlichen im DFBnet Meldebogen online aktuell zu halten Für die Verbandsmitarbeiter ist für die Zustellung von Benachrichtigungen das elektronische Postfach maßgebend. Irgendwelche Nachteile gehen zu Lasten der Vereine. 11. Schlussbemerkungen Meldetermin Rechtsbehelf Staffeltage sind Pflichtveranstaltungen im Sinne des Anhangs 2, I. (26) SpO Die Meldung der Mannschaften hat verbindlich durch die Vereinsverantwortlichen über den Vereins-Meldebogen (VMB) online im DFBnet zu erfolgen. Letzter Meldetermin für die folgende Saison im Sinne des 34 Abs. (4) d) und (5) der Spielordnung ist der in der Übersicht der Mannschaftsmeldebögen genannte Endtermin des Meldezeitraums der Herren Verstöße gegen diese Ausschreibung können entsprechend den Bestimmungen der SpO und der RuVO geahndet werden Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 15 (1) RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung über den Internetauftritt des NFV (frühestens ab ) die gebührenfreie Anrufung beim Verbandssportgericht möglich. Barsinghausen, gez. Gabriele Immerthal Spielleiterin Frauenfußball im VSpA gez. Jürgen Stebani Vorsitzender des VSpA Seite 6 / 7
7 Anlage Anwendung Spielbericht Online Seite 7 / 7
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