NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V
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- Herta Berger
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1 NFV-Kreis Friesland -Spielausschuss- Pokalspielleiter Ludger Petroll Koppenstr Varel Tel.: Mobil: Pokalausschreibung Stand: Krombacher Kreis-Pokal und H.G.Twele-Pokal 2016/ Pokalteilnehmer 1.1 Teilnehmer am Krombacher Kreis-Pokal, sind alle für den Punktspielbetrieb 2016/17 gemeldeten ersten Mannschaften eines Vereins und Spielgemeinschaften bis einschließlich zur Kreisliga, sowie die zweiten Mannschaften der Bezirksligisten. Alle anderen Mannschaften nehmen am H.G. Twele-Kreis-Pokal teil. 1.2 Bei den Spielen um den Krombacher Kreis-Pokal und den H.G. Twele-Pokal, hat die klassenniedere Mannschaft immer Heimrecht. Die beiden Endspiele werden möglichst an einem Tag auf einer Sportanlage mit anschließender Siegerfeier stattfinden. Die Heimmannschaft ist der klassenniedere Verein. 1.3 Auswechslungen : 4. Spieler einschließlich Torwart (Kein Wiedereinwechseln). Dieses gilt für beide Pokalwettbewerbe! Das Festspielen und Freiwerden innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins regelt 10der Spielordnung, 10 Abs. 4 der Spielordnung findet auf Kreisebene (Kreisklassen Kreisliga 2 und Kreispokale) keine Anwendung. 1.4 Sollten Vereine Eintrittsgelder kassieren, so erfolgt die Abrechnung analog 13, Abs.2 der NFV-Finanzordnung, das heißt, dass nach Abzug der Kosten für den Platzbau (15 % mind.25,00 ) und der Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter und Assistenten plus Fahrgeld, die Nettoeinnahmen geteilt werden. 2. Spielformulare, Spielerpässe, Spielverlegung 2.1 In beiden Pokalwettbewerben wird der SBO durchgeführt. Kann die Anwendung in Ausnahmefällen nicht erfolgen, ist das schriftliche Spielberichtsformular zu verwenden (Punkte ). Die Freigabe des elektronischen Spielberichtes (SBO) hat spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin (Anstoß) von den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften zu erfolgen. Anschließend ist dem Schiedsrichter eine Ausfertigung (Ausdruck) des SBO s vorzulegen. Sollte ein Schiedsrichtergespann angesetzt sein, ist den Unparteiischen drei Ausfertigungen (Ausdrucke) vorzulegen. Die Spielerpässe sind auch bei der Nutzung des SBO s von den Mannschaften mitzuführen und dem Schiedsrichter vor Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen. Der SBO sollte vom Schiedsrichter vor Ort abschließend 1
2 vervollständigt und freigegeben werden, jedoch spätestens am selben Tag. Bei Abendspielen (Spielbeginn ab 18 Uhr) spätestens am darauf folgenden Tag. Sollten die Fristen nicht eingehalten werden können, ist der Spieleiter umgehend zu informieren. Die Vorlage eines Sonderberichts des Schiedsrichters hat spätestens zwei Tage nach dem Spiel per an den Staffelleiter und durch Einstellung ins DFBnet ( SBO ) zu erfolgen Die Punkte finden bei Benutzung des SBO s keine Anwendung. 2.2 Das ordnungsgemäß ausgefüllte Spielformular ist dem Schiedsrichter spätestens 30 Minuten vor der Anstoßzeit nebst ausreichend frankiertem Briefumschlag mit Absenderangabe des Vereins und der Anschrift des Spielleiters auszuhändigen und von diesem binnen 3 Tagen dem Spielleiter zuzustellen. 2.3 Die Spielformulare sind in leserlicher Blockschrift oder mit dem Computer unter Beachtung folgender Punkte auszufüllen ist: - Angabe Spiel-Nr., -klasse, -paarung, -ort und Datum - Ankreuzen des Mannschaftsführers - Angabe der Werbung der eigenen Mannschaft - Angabe der Vereinsnummer - Namentliche Auflistung der Spieler inklusive der maximal 7 vor dem Spiel zu benennenden Auswechselspieler mit entsprechender Spielnummer, Geburtsdatum und Passnummer (die Vornamen müssen voll ausgeschrieben werden) - Vor- und Nachname des Trainers bzw. Betreuers - Unterschrift des Mannschaftsführers, der die Richtigkeit der Eintragungen bestätigt 2.4 Die ersten 11 auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler gelten als Spieler, die zu Beginn eingesetzt wurden. Änderungen sind durch den Verein bzw. Schiedsrichter zu vermerken. Die Ein- und Auswechselungen sind vom Schiedsrichter deutlich kenntlich zu machen. Ein bei Spielbeginn noch nicht anwesender Spieler, auch wenn dieser noch nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen ist, ist durch den Schiedsrichter zum Spiel zuzulassen. Der Verantwortliche des Vereins bzw. der Spielführer hat den Schiedsrichter über diesen Umstand so früh wie möglich zu informieren und das Eintreffen beim Schiedsrichter anzuzeigen. Der Spieler ist nach Beendigung des Spiels durch den Verantwortlichen des Vereins im Spielbericht im Beisein des Schiedsrichters nachzutragen. Der Schiedsrichter hat die Eintragung zu kontrollieren. 2.5 Ersatzweise für einen fehlenden Spielerpass ist die Vorlage des Pass-Online-Ausdruckes zulässig, sofern sich der betreffende Spieler mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann. Der Schiedsrichter hat dieses entsprechend auf dem Spielformular zu vermerken. Der Pass-Online-Ausdruck dient nur in Ausnahmefällen. Sollte dieser mehrfach vom Verein angewandt werden, behält sich die Spielinstanz vor, den Original- Spielerpass einzufordern. 2.6 Spielverlegungen im laufenden Spielbetrieb sind grundsätzlich nicht möglich. In zwingenden Ausnahmefällen kann eine Spielverlegung dann vorgenommen werden, wenn der antragstellende Verein die Zustimmung des Spielgegners erhält oder verbandsseitige Gründe vorliegen. Die Beantragung einer Spielverlegung hat elektronisch über das DFBnet min. 10 Tage vor dem Spieltermin zu erfolgen und ist max. 5 Tage vor dem Spieltermin vom Spielleiter zu genehmigen (Kosten: 15,00 ). Bei kurzfristig beantragten Spielverlegungen unter 5 Tagen vor dem Spieltermin, ist der Spielleiter vorab mündlich zu informieren und anschließend elektronisch per mit Zustimmung des Gegners zu benachrichtigen (Kosten: 30,00 ). 2
3 3. Spielergebnisse 3.1 Die gastgebenden Vereine sind nach 27 Abs. 6 SpO. verpflichtet, Spielergebnisse, Spielabbrüche und Spielausfälle unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Spielausfälle können bereits zwei Tage vor dem Spieltermin gemeldet werden. 4. Schiedsrichter 4.1 Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den zuständigen Schiedsrichteransetzer des NFV Kreis-Friesland Manuel Kramer Viktoriastr Wilhelmshaven Tel.: Mobil: manuelkramer@gmx.de manuel.kramer@nfv.evpost.de 4.2 Die Aufwandsentschädigung für die Schiedsrichter beträgt im Krombacher Kreis-Pokal 20,00 und für die Assistenten 15,00, zusätzlich Fahrtkosten von 0,30 /km. Die Aufwandsentschädigung für die Schiedsrichter beträgt im H.G. Twele-Pokal 17,00 und für die Assistenten 15,00 (nur im Endspiel), zusätzlich Fahrtkosten von 0,30 /km. 5. Feldverweis und Rechtsprechung 5.1 Die Gelb/Rote bzw. 5 Gelbe Karte hat bei den Kreisligamannschaften und 1.Kreisklassenmannschaften keine Auswirkung auf die Teilnahme bei den Pokalspielen. 5.2 Nur bei dem schriftlichen Spielbericht: Ein des Feldes verwiesener Spieler ist so lange vorgesperrt, bis eine Entscheidung des Pokalspielleiters bzw. des Vors. des Spielausschusses oder des Sportgerichts vorliegt. Evtl. Stellungnahmen zu Feldverweisen auf Dauer sind innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Pokalspielleiter einzureichen, andernfalls bleibt diesem vorbehalten, gem. 41 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung zu verfahren. Dies entfällt bei der Anwendung vom SBO. 5.3 Gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen der Verwaltungsorgane ist die gebührenfreie aber ggfs. kostenpflichtige Anrufung des federführenden Kreissportgerichtes nach 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen möglich (dreifache Ausfertigung an das Kreissportgericht, eine Kopie an den Spielausschussvorsitzenden). 5.4 Ein Protest gegen die Wertung eines Spiels gemäß 16 RuVO ist in dreifacher Ausfertigung dem federführenden Kreissportgerichtsvorsitzenden innerhalb von 3Tagen zuzuleiten. Zusätzlich ist eine Kopie an den Vors. des Spielausschusses zu schicken. Die Verpflichtung zur Zahlung der Protestgebühr mit der Einreichung des Protestes entfällt. Sie ist erst nach Abschluss des Verfahrens fällig, sofern der Protest abgewiesen wird. Der Einzug der Gebühr erfolgt dann mit den Verfahrenskosten. 3
4 5.5 Die örtliche Zuständigkeit des gemeinsamen Kreissportgerichtes, ergibt sich aus 6, Abs. 3 der NFV-RuVO Gemeinsames Kreissportgericht Friesland/Wilhelmshaven. Bei einer Entscheidung über Rechtsfragen, denen ein unstreitiger Sachverhalt zu Grunde liegt, kann auf Aufforderung des Vorsitzenden ohne mündliche Verhandlung durch einen Einzelrichter entschieden werden. Als Einzelrichter können der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende tätig werden. KSG Vorsitzender NFV-Kreis Friesland + NFV-Kreis Wilhelmshaven Gerd Kozlowski An nswarten Pohl Zetel Tel.: Mobil: gerdwww48@gmail.com 6. Sonstige Bestimmungen 6.1 Die bestplatzierte teilnahmeberechtigte Kreismannschaft, nimmt als Krombacher Kreis-Pokalsieger an den Bezirkspokalspielen 2017/2018 teil. Bei Gleichrangigkeit wird ein Entscheidungsspiel bzw. eine einfache Entscheidungsrunde angesetzt Ordnungsstrafen sind ein Bestandteil der Spielordnung und gelten für die Pokalausschreibung 7. Ordnungsstrafen 7.1 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel bis 150,00 Euro 7.2 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel auf Wangerooge 250,00 Euro 7.3 Nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Spielbericht bis 20,00 Euro 7.4 Spielausfall nicht an die Instanzen gemeldet 10,00 Euro 7.5 Kein Freiumschlag 10,00 Euro 7.6 Fehlender oder unvollständiger Spielpass 5,00 Euro 7.7 Nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung trotz Aufforderung des SR 10,00 bis 25,00 Euro 7.8 Spielresultat bzw. Spielausfall verspätet oder nicht gemeldet (DFBnet) 10,00 bis 25,00 Euro 7.9 Ohne Spielberechtigung für die Mannschaft mitgewirkt 25,00 Euro 7.10 Ohne Spielerlaubnis für den Verein mitgewirkt 100,00 Euro 7.11 Werbung auf Spielkleidung ohne Genehmigung 30,00 Euro 7.12 Unsportliches Verhalten nach Spielschluss bis 100,00 Euro 7.13 Nichtabgabe oder verspätete Abgabe verlangter Meldungen 25,00 Euro 7.14 Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro 7.15 Verspätete oder Nichtfreigabe des SBO (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro 7.16 Verspätete oder Nichteinsendung des Sonderberichtes (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro 7.17 Im Übrigen finden die Strafbestimmungen gemäß Anhang 2 SpO Anwendung. 8. Kostenrahmen 8.1 Kosten für Spielverlegung 15,00 Euro 8.2 Kosten für kurzfristige Spielverlegung (unter 5 Tagen) 30,00 Euro 8.3 Kosten für Zurückziehen von Mannschaften nach Spielplanerstellung 80,00 Euro 8.4 Bearbeitungskosten für Feldverweis 40,00 Euro 8.5 Verwaltungskosten für alle Verwaltungsstrafen im Einzelfall 5,00 Euro 4
5 Bei Spielverlegung unter 10 Tagen und bei Überhandnahme der Spielverlegungsanträge einer Mannschaft, erhöhen sich die Kosten gemäß der Spielordnung Anhang 2 VI. Die Verwaltungsentscheide werden nur über das DFBnet-Postfach (nfv.evpost.de) versendet! 9. Begrüßungskultur 9.1 Für ein faires Miteinander wird seitens des NFV eine gemeinsame Begrüßungskultur am Spieltag eingeführt. 9.2 Die Begrüßungskultur soll am Spieltag nach folgendem Muster ablaufen: Vor dem Spiel: Begrüßung der gegnerischen Trainer und Mannschaft Begrüßung und Einweisung des/der Schiedsrichter(s) Falls angeordnet ca. 10 Min. vor Spielbeginn Gesichtskontrollen in der Kabine Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter(gespann) Team-Shakehand inkl. der Trainer nach Vorbild UEFA-Spiele (Mittelkreis) Platzwahl durch Mannschaftsführer und Schiedsrichter (Mittelkreis) Teamritual und Spielbeginn Nach dem Spiel: Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten 10. Schlussbemerkungen 10.1 Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt Bei Verstößen, die nicht in dieser Ausschreibung aufgelistet sind, wird nach der Satzung bzw. den einschlägigen Ordnungen des NFV verfahren Gegen diese Ausschreibung ist gem. 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung die gebührenfreie aber kostenpflichtige Anrufung beim Kreissportgericht möglich. gez. Ludger Petroll Vorsitzender Spielausschuss NFV-Kreis Friesland 5
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