NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V

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1 Staffelleiter Schiedsrichteransetzer Tobias Zahn Manuel Kramer Gustav-Noske-Straße 18 Viktoriastraße Wilhelmshaven Wilhelmshaven Tel.: Tel.: Mobil: Mobil: Stand: Spielausschreibung Kreisliga 2 Saison 2015/2016 Die Durchführung aller Spiele der Kreisliga 2 erfolgt nach den amtlichen Regeln des DFB und den Satzungen und Ordnungen des NFV. 1. Gebühren und Abgaben 1.1 Beiträge: Nach 12 Abs. 2b der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der NFV für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Beiträge sind nach Aufforderung durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen, sofern nicht eine Lastschriftvereinbarung besteht. 1.2 Zahlungsverkehr: Sonstige Kosten, Ordnungsstrafen und Gebühren werden durch den zuständigen Kreis abgebucht. Vereine, die keine Einzugermächtigung erteilt haben, müssen ihrer Zahlungsverpflichtung innerhalb von 14 tagen nach der Zustellung nachkommen. 2. Auf- und Abstieg 2.1 Abstieg aus der Kreisliga 2 Die Abstiegsquote aus der KL 2 beträgt in dieser Saison 2 Mannschaften Eine freiwillige Zurückstufung von Mannschaften für das Spieljahr 2016/2017 ist möglich. Sie gelten gem. 34 Absatz 4/d der Spielordnung als Absteiger für das Spieljahr 2015/2016. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Spielinstanz bis zum dritten Tag nach dem letzten Pflichtspiel der Mannschaft im Spieljahr 2015/2016 vorliegen. Die anderen Mannschaften des Vereines verbleiben in der Spielklasse für die sie sich qualifiziert haben. Bei Anträgen die nach dem dritten Tag bei der Spielinstanz eingehen wird nach dem 34 Absatz 5 der Spielordnung gehandelt. 2.2 Aufstieg in die Kreisliga 2 Die beiden bestplatzierten, aufstiegsberechtigten Mannschaften der 1. Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven und die bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der 1. Kreisklasse Wesermarsch steigen in die Kreisliga 2 auf, aus der Wesermarsch jedoch nur, wenn diese Mannschaft nördlich der B 437 beheimatet ist (einschl. TuS Jaderberg). 1

2 Bei Unterschreiten der Sollzahl 15 in der Kreisliga 2 wird diese Staffel wie folgt aufgefüllt: Die nächste bestplatzierte, aufstiegsberechtigten Mannschaft der 1. Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven (jedoch nur bis Platz 5) und die nächste bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der 1. Kreisklasse Wesermarsch (jedoch nur bis Platz 4) tragen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz aus, aus der Wesermarsch jedoch nur, wenn diese Mannschaft nördlich der B 437 beheimatet ist (einschl. TuS Jaderberg). Ist dies nicht gegeben, entfällt das Entscheidungsspiel. Bei zwei offenen Plätzen steigen beide Mannschaften auf, es sei denn, die Wesermarschmannschaft kommt nicht aus dem Bereich nördlich der B 437 (einschl.tus Jaderberg). In diesem Fall kommt es zu einem Entscheidungsspiel der nächsten bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften aus der 1. Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven (jedoch nur bis Platz 5) und der 1. Kreisklasse Wesermarsch (jedoch nur bis Platz 4), aus der Wesermarsch jedoch nur, wenn diese Mannschaft nördlich der B 437 beheimatet ist (einschl. TuS Jaderberg). Bei Verzichtleistung zur Teilnahme am/an Entscheidungsspiel(en) durch berechtigte Mannschaften, geht das Recht für diese(s) Spiel(e) nicht an die nächstniedere Mannschaft der Staffel weiter. Ein Verein kann nur mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der Kreisliga 2 teilnehmen. Überschreitet in der Kreisliga 2 die Zahl der Absteiger aus der höheren Klasse die Zahl der Aufsteiger in die höhere Klasse, so wird die Sollzahl für ein Jahr ( 18 (4)c SpO) überschritten. In den genannten Fällen erhöht sich entsprechend im nächsten Spieljahr die Zahl der absteigenden Mannschaften aus der Kreisliga Die Sollzahl der Kreisliga 2 beträgt grundsätzlich 15 Mannschaften. Durch den Rückzug des FSV Jever nach der Meldefrist beträgt die Mannschaftszahl nach 34 Absatz 5 der Spielordnung für die Saison 2015/16 14 Mannschaften. 2.4 Punktgleichheit / Entscheidungsspiele Über Meisterschaft sowie Auf- und Abstieg entscheidet die erzielte Punkzahl. Ist die Punktzahl bei mehreren Mannschaften gleich, so entscheidet die bessere Tordifferenz. Ist auch die Tordifferenz gleich, entscheidet die höhere Anzahl der erzielten Tore. Ist Dann noch keine Entscheidung möglich, wird ein Entscheidungsspiel ausgetragen Nach 33 der NFV-Spielordnung und 2, Abs.2, der DFB-Spielordnung. 3. Spielpläne - Spielausschreibung 3.1 Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird gem. 27 SpO. ausschließlich über das DFBnet abgewickelt. Die Spielpläne und die Ausschreibung werden nur über das DFBnet ( bzw. den Internetauftritt des NFV ( bekannt gegeben. Der eingesetzte Staffelleiter wird überwiegend in eigener Regie den jeweiligen Spielbetrieb seiner Staffel leiten. Sämtliche Verwaltungsentscheide werden vom zuständigen Staffelleiter bearbeitet und über das DFBnet-Postfach zugestellt. 3.2 Spielverlegungen im laufenden Spielbetrieb sind grundsätzlich nicht möglich. In zwingenden Ausnahmefällen kann eine Spielverlegung dann vorgenommen werden, wenn der antragstellende Verein die Zustimmung des Spielgegners erhält oder verbandsseitige Gründe vorliegen. Die Beantragung einer Spielverlegung hat elektronisch über das DFBnet min. 10 Tage vor dem Spieltermin zu erfolgen und ist max. 5 Tage vor dem Spieltermin vom Staffelleiter zu genehmigen (Kosten: 10,00 ). Bei kurzfristig beantragten Spielverlegungen unter 5 Tagen vor dem Spieltermin, ist der 2

3 Staffelleiter vorab mündlich zu informieren und anschließend elektronisch per mit Zustimmung des Gegners zu benachrichtigen (Kosten: 20,00 ). 3.3 Zum Schutze des Jugendspielbetriebes werden Sonnabendspiele nur dann genehmigt, wenn der Gegner ebenfalls Sonnabendspiele wünscht und der Frauen- und Jugendspielbetrieb nicht gestört wird (Plätze, Betreuer, Pkw-Einsatz). 3.4 Sofern es die ordnungsgemäße Abwicklung des Gesamtspielplanes erfordert, ist der Staffelleiter berechtigt, Spielplanänderungen vorzunehmen und ggfs. auch Wochentagsspiele anzusetzen. Die Spiele können auch unter entsprechend ausreichendem Flutlicht ausgetragen werden. Kirchliche Feiertage werden nach Möglichkeit nicht für die Austragung von Punktspielen beansprucht. Es bleibt dem Staffelleiter jedoch ausdrücklich vorbehalten, während der gesamten Spielzeit auf Feiertage zurückzugreifen, wenn ein zwingender Grund oder verbandsseitiges Interesse gegeben ist. Fußball spielen am Karfreitag ist laut NFV-Spielordnung verboten. 3.5 Freundschaftsspiele gelten als genehmigt, wenn beim SR-Ansetzer ein Schiedsrichter angefordert oder in Abstimmung mit dem zuständigen SR-Ansetzer in schriftlicher Form rechtzeitig benannt wird. Bei allen Freundschaftsspielen, ist der Spielbericht-Online zu nutzen. Nur in Ausnahmefällen, wenn zwingende Gründe vorliegen (Serverprobleme - DFBnet nicht verfügbar), ist der schriftliche Spielbericht zu nutzen und an den zuständigen Staffelleiter der jeweiligen Klasse der Mannschaft zusenden. Die Ansetzung von Schiedsrichtern aus anderen Kreisen müssen beim zuständigen KSO beantragt werden. 3.6 Feld- und Hallenturniere sind bei dem zuständigen Kreisspielausschussvorsitzenden des jeweiligen Kreises zu beantragen. 3.7 Die Winterpause beginnt am und endet am Innerhalb dieses Zeitraums werden grundsätzlich keine Pflichtspiele angesetzt. 4. Spielausfälle 4.1 Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht nutzbar sein oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel so früh wie möglich (Eingabe ins DFBnet, 2 Tage vor Spielbeginn möglich), spätestens zum Zeitpunkt des Spielbeginns gem. 28 (1) SpO. abzusagen. 4.2 In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen: 1. der Staffelleiter 2. der Schiedsrichter 3. der Gegner. 4. der Schiedsrichteransetzer Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der bauende Verein den Spielausfall sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über die Spielabsage zu informieren. 4.3 Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach 28 Abs. 3 SpO. die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe dem Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen im Original vorzulegen. Nach 28 Abs. 5 muss bei Missbrauch dieser Bestimmung mit einer Geldstrafe und Punktabzug gerechnet werden. 4.4 Sofern im Anschriftenverzeichnis ein Kunstrasen- oder Hartplatz angegeben ist, muss sich die anreisende Mannschaft auf die Platzverhältnisse einstellen. Der Gastmannschaft steht auf diesen Plätzen eine Einspielzeit von mind. 15 min zu. Zudem ist die Mitnahme von geeigneten Fußballschuhen, zwingend erforderlich. -Keine Schraubstollenschuhe!- 4.5 Der Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder deren Verzehr unmittelbar am Spielfeldrand, ist verboten. 3

4 5. Spielformulare, Spielerpässe, Spielkleidung 5.1 In der Kreisliga 2 ist es Pflicht den SBO anzuwenden. Kann die Anwendung in Ausnahmefällen nicht erfolgen, ist das schriftliche Spielberichtsformular zu verwenden (Punkte ). Die Freigabe des elektronischen Spielberichtes (SBO) hat spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin (Anstoß) von den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften zu erfolgen. Anschließend ist dem Schiedsrichter eine Ausfertigung (Ausdruck) des SBO s vorzulegen. Sollte ein Schiedsrichtergespann angesetzt sein, ist den Unparteiischen drei Ausfertigungen (Ausdrucke) vorzulegen. Die Spielerpässe sind auch bei der Nutzung des SBO s von den Mannschaften mitzuführen und dem Schiedsrichter vor Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen. Der SBO sollte vom Schiedsrichter vor Ort abschließend befüllt und freigegeben werden. In Ausnahmefällen jedoch spätestens am selben Tag, bei Abendspielen spätestens am darauf folgenden Tag bis 12 Uhr. Darüber ist der Staffelleiter umgehend, bei Abendspielen per , mit Begründung zu informieren. Die Vorlage eines Sonderberichts des Schiedsrichters hat spätestens zwei Tage nach dem Spiel per an den Staffelleiter und durch Einstellung ins DFBnet ( SBO ) zu erfolgen. Die Punkte finden bei Benutzung des SBO s keine Anwendung. 5.2 Das ordnungsgemäß ausgefüllte Spielformular ist dem Schiedsrichter spätestens 30 Minuten vor der Anstoßzeit nebst ausreichend frankiertem Briefumschlag mit Absenderangabe des Vereins und der Anschrift des Staffelleiters auszuhändigen und von diesem binnen 3 Tagen dem Staffelleiter zuzustellen. 5.3 Die Spielformulare sind in leserlicher Blockschrift oder mit dem Computer unter Beachtung folgender Punkte auszufüllen ist: - Angabe Spiel-Nr., -klasse, -paarung, -ort und Datum - Ankreuzen des Mannschaftsführers - Angabe der Werbung der eigenen Mannschaft - Angabe der Vereinsnummer - Namentliche Auflistung der Spieler inklusive der maximal 7 vor dem Spiel zu benennenden Auswechselspieler mit entsprechender Spielnummer, Geburtsdatum und Passnummer (die Vornamen müssen voll ausgeschrieben werden) - Vor- und Nachname des Trainers bzw. Betreuers - Unterschrift des Mannschaftsführers, der die Richtigkeit der Eintragungen bestätigt 5.4 Die ersten 11 auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler gelten als Spieler, die zu Beginn eingesetzt wurden. Änderungen sind durch den Verein bzw. Schiedsrichter zu vermerken. Die Ein- und Auswechselungen sind vom Schiedsrichter deutlich kenntlich zu machen. Ein bei Spielbeginn noch nicht anwesender Spieler, auch wenn dieser noch nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen ist, ist durch den Schiedsrichter zum Spiel zuzulassen. Der Verantwortliche des Vereins bzw. der Spielführer hat den Schiedsrichter über diesen Umstand so früh wie möglich zu informieren und das Eintreffen beim Schiedsrichter anzuzeigen. Der Spieler ist nach Beendigung des Spiels durch den Verantwortlichen des Vereins im Spielbericht im Beisein des Schiedsrichters nachzutragen. Der Schiedsrichter hat die Eintragung zu kontrollieren. 5.5 Ersatzweise für einen fehlenden Spielerpass ist die Vorlage des Pass-Online-Ausdruckes zulässig, sofern sich der betreffende Spieler mit seinem Personalausweis oder Führerschein ausweisen kann. Der Schiedsrichter hat dieses entsprechend auf dem Spielformular zu vermerken. Der Pass-Online-Ausdruck dient nur in Ausnahmefällen. Sollte dieser mehrfach vom Verein angewandt werden, behält sich die Spielinstanz vor, 4

5 den Original-Spielerpass einzufordern. 5.6 In der Kreisliga 2 können vier Spieler einschließlich Torwart eingewechselt werden (Kreistagsbeschluss 2012). 5.7 Werbung auf der Spielkleidung ist anzeigepflichtig (Eintragung auf dem Meldebogen). Für alle Mannschaften der Kreisliga 2 beträgt die Werbegebühr 25,00 pro Spieljahr. Zuständig für die Mannschaften sind die jeweiligen Kreise. Sofern auf der Spielkleidung mit zwei Werbepartnern geworben wird (Trikotvorderseite, Ärmel und Hose) oder auf einer zweiten Spielkleidung geworben wird, beträgt die Gebühr zusätzlich 15,00. Termin für die Anzeige der Werbeanträge beim zuständigen Kreisspielausschussvorsitzenden ist der 1. Punktspieltag. Änderungen sind sofort zu melden. 6. Spielergebnisse 6.1 Die gastgebenden Vereine sind nach 27 Abs. 6 SpO. verpflichtet, Spielergebnisse, Spielabbrüche und Spielausfälle unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Spielausfälle können bereits zwei Tage vor dem Spieltermin gemeldet werden. Spielergebnisse von Freundschaftsspielen sind ebenfalls einzugeben. 7. Schiedsrichteransetzungen 7.1 Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den zuständigen Schiedsrichteransetzer des NFV- Kreises Friesland Manuel Kramer. 7.2 Alle Spiele der Kreisliga 2 werden mit Schiedsrichterassistenten geleitet. Die Aufwandsentschädigung pro Assistent beträgt 15,00. Die Aufwandsentschädigung für den Schiedsrichter beträgt 20,00 plus Fahrtkosten (0,30 / km), die vom Platzverein zu entrichten sind. Die Ansetzungen erfolgen kostenneutral. Nach Abschluss der Saison werden die von den Vereinen gezahlten SR-Kosten über einen Kostenpool ausgeglichen. 8. Feldverweis und Rechtssprechung 8.1 Regelung für Gelbe bzw. Gelb-Rote Karte Verwarnung (Gelbe Karte) Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste Punktspiel der Kreisliga gesperrt. Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er wiederum für das nächste Spiel gesperrt. Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht. Erhält ein Spieler eine Rote oder Gelb-Rote Karte, wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht registriert. Die Vereine und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu prüfen und sich bei Unklarheiten (z.b. darüber welcher Spieler eine Gelbe Karte erhalten hat) umgehend mit der Staffelleitung in Verbindung zu setzen Feldverweis nach zwei Verwarnungen ( Gelb-Rote Karte) Erhält ein Spieler in einem Punktspiel eine Gelb-Rote Karte, so ist er für 5

6 das nächste Spiel der Kreisliga gesperrt. Er ist bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das jeweils nächstfolgende Punktspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen Für die automatische Sperre nach und gilt verbindlich die Regelung des 10 Absatz 6 der Spielordnung 8.2 Nur bei dem schriftlichen Spielbericht: Ein des Feldes verwiesener Spieler ist so lange vorgesperrt, bis eine Entscheidung des Staffelleiters oder des Sportgerichts vorliegt. Evtl. Stellungnahmen zu Feldverweisen auf Dauer sind innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Staffelleiter einzureichen, andernfalls bleibt diesem vorbehalten, gem. 41 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung zu verfahren. Dies entfällt bei der Anwendung vom SBO. 8.3 Gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen der Verwaltungsorgane ist die gebührenfreie aber ggfs. kostenpflichtige Anrufung des federführenden Kreissportgerichtes nach 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen möglich. (dreifache Ausfertigung an das Kreissportgericht, eine Kopie an den Staffelleiter, Fristen 19RuVO). 8.4 Ein Protest gegen die Wertung eines Spiels gemäß 16 RuVO ist in dreifacher Ausfertigung dem federführenden Kreissportgerichtsvorsitzenden innerhalb von 3 Tagen zuzuleiten. Zusätzlich ist eine Kopie an den Vors. des Spielausschusses zu schicken. Die Verpflichtung zur Zahlung der Protestgebühr mit der Einreichung des Protestes entfällt. Sie ist erst nach Abschluss des Verfahrens fällig, sofern der Protest abgewiesen wird. Der Einzug der Gebühr erfolgt dann mit den Verfahrenskosten. 8.5 Die örtliche Zuständigkeit des gemeinsamen Kreissportgerichtes, ergibt sich aus 6 Abs. 3 der NFV-RuVO Gemeinsames Kreissportgericht Friesland/Wilhelmshaven / Wesermarsch. Federführend ist dabei der Sportgerichtvorsitzende, aus dessen Kreis der Rechtsuche oder Beschuldigte kommt. Die beiden Beisitzer kommen grundsätzlich aus dem anderen Kreis der Protokollführer aus dem Kreis des federführenden Vorsitzenden. Sofern Gastmannschaften aus anderen Kreisen betroffen sind, unterliegen diese ebenfalls der Sportgerichtsbarkeit der oben genannten Kreise. Bei einer Entscheidung über Rechtsfragen, denen ein unstreitiger Sachverhalt zu Grunde liegt, kann auf Aufforderung des Vorsitzenden ohne mündliche Verhandlung durch einen Einzelrichter entschieden werden. Als Einzelrichter können der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende tätig werden. KSG Vorsitzender NFV-Kreis Friesland und NFV-Kreis Wilhelmshaven KSG Vorsitzender NFV-Kreis Wesermarsch Gerd Kozlowski Carsten Schöckel An n swarten Pohl 14 Hansingstr Zetel Nordenham Tel.: Tel.: Mobil: Mobil: gerdwww48@gmail.com carsten.schoeckel@nfv.evpost.de carsten@schoeckel.de 6

7 9. Anschriftenverzeichnis 9.1 Jedem Verein wird vom Spielausschuss ein Anschriftenverzeichnis aus dem DFBnet für die Abwicklung des Spielbetriebs zugestellt. Änderungen müssen unbedingt dem Staffelleiter gemeldet und durch den Verein im DFBnet-Meldebogen eingepflegt werden. 9.2 Für die Kreismitarbeiter sind die Angaben des Anschriftenverzeichnisses maßgebend. Irgendwelche Nachteile bei Nichtmeldung von Änderungen gehen zu Lasten der Vereine. Schriftstücke der Vereine haben nur Verbindlichkeit, wenn sie auf dem Vereinsbogen und/oder mit dem Vereinsstempel gefertigt sind. Hiervon ausgenommen sind, Zustellungen die über das DFBnet-Postfach abgewickelt werden. 10. Sonstige Bestimmungen 10.1 Es sind nur Spieler mit einer vom NFV erteilten Spielerlaubnis spielberechtigt. Für den Einsatz Jugendlicher in Seniorenmannschaften gilt 10 der NFV- Jugendordnung. A-Junioren des älteren Jahrgangs sind Spieler, die in der Zeit vom geboren sind. Das gleiche Recht besitzen A-Juniorenspieler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auf 3 und 10 der NFV-Jugendordnung wird verwiesen Das Festspielen und Freiwerden innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins regelt 10 der Spielordnung. 10 Abs. 4 der Spielordnung findet auf Kreisebene (Kreisklassen Kreisliga 2) keine Anwendung! Spieler die in einer höheren Klasse (Bezirksliga, Landesliga) an einem der letzten vier Spieltage gespielt haben sind für diese Mannschaft festgespielt und dürfen dann nicht mehr bis zum Saisonende in anderen Mannschaften des Vereins spielen, da in diesen Spielklassen der 10 Abs. 4 angewandt wird Spielgenehmigungen im Ausland oder gegen ausländische Mannschaften müssen mit dem dafür bestimmten Antragsformular über den jeweiligen Kreisspielausschussvorsitzenden beim DFB beantragt werden Die vom Kreisvorstand und seinen Organen angesetzten Kreistage, Arbeitstagungen, Staffeltage, Lehrabende, Info-Veranstaltungen etc. sind für die Vereine Pflichtveranstaltungen Die Anweisungen der aktuellen Fußball-Regeln zur Technischen Zone (Coaching Zone) sind zu beachten. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass sich nur die namentlich im Spielbericht aufgeführten Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Vereinsvertreter in der zugewiesenen technischen Zone aufhalten. Die Coaching Zone ist mit Begrenzungsmarkierungen (Kreide, Farbe, Hütchen) zu errichten Neu gegründete Spielgemeinschaften ab der Saison 2014/15, dürfen nicht in die Kreisliga 2 aufsteigen. Diese Spielgemeinschaften haben keine Aufstiegsberechtigung zur Kreisliga. Sämtliche Spielgemeinschaften die vor der Saison 2014/15 gegründet worden sind, unterliegen dem Bestandsschutz und haben eine Aufstiegsberechtigung zur Kreisliga Erfüllung des Schiedsrichter-Soll: Die Richtlinien für den erforderlichen Leistungsnachweis gemäß 11Abs.3 SpO, von den durch die Vereine gemeldeten Schiedsrichtern, legt der jeweilige Kreisschiedsrichterausschuss laut Beschluss fest. Bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Soll gemäß 11 SpO wird pro fehlenden Schiedsrichter gemäß Anhang 2 I (12) der SpO, eine Ordnungsstrafe nach Pkt.12.3 dieser Ausschreibung erhoben. Erfüllt ein Verein in dem darauf folgenden Spieljahr das Schiedsrichter-Soll erneut nicht, kann dem Verein für jeden fehlenden Schiedsrichter 7

8 zusätzlich zur Geldstrafe ein Punkt abgezogen werden. Der Punktabzug erfolgt bei der höchstspielenden Seniorenmannschaft des Vereins im Verbandsgebiet. 11. Fairnesswertung 11.1 Für jede Spielklasse wird gem. DFBnet eine Fairnesswertung unter Zugrundelegung nachstehender Bestimmungen durchgeführt: a.) Verwarnung 1 Strafpunkt b.) Gelb/Rote Karte (Matchstrafe) 3 Strafpunkte c.) Feldverweis auf Dauer 5 Strafpunkte d.) Unsportlichkeiten 10 Strafpunkte 11.2 Fairnesssieger einer Staffel ist die Mannschaft mit den wenigsten Strafpunkten. Es wird nur ein Fairnesspreis in jeder Staffel ausgegeben. Bei Punktgleichheit entscheiden zunächst die geringere Anzahl roter Karten und dann die Ordnungsstrafen. Hat die beste Mannschaft mehr Strafpunkte erhalten als von ihr Spiele durchgeführt wurden, entfällt der Fairnesspreis für diese Staffel. 12. Ordnungsstrafen 12.1 Nichtanforderung eines Schiedsrichters (Freundschaftsspiele u. Turniere) 25,00 Euro 12.2 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel bis 150,00 Euro 12.3 Nichterfüllung des Schiedsrichter-Soll gemäß 11 SpO je Schiedsrichter für Vereine mit Seniorenmannschaften bis zur Kreisliga 100,00 Euro für Vereine mit Seniorenmannschaften bis zur Landesliga 200,00 Euro 12.4 Spielbericht unvollständig bzw. unleserlich bis 20,00 Euro 12.5 Spielausfall nicht an die Instanzen gemeldet 10,00 Euro 12.6 Freiumschlag gefehlt bei Papierspielbericht. 10,00 Euro 12.7 Spielausweis lag nicht ordnungsgemäß vor 15,00 Euro 12.8 Spielfeld nicht ordnungsgemäß hergerichtet trotz Aufforderung des SR 10,00 bis 25,00 Euro 12.9 Spielresultat bzw. Spielausfall verspätet oder nicht gemeldet (DFBnet) 10,00 bis 25,00 Euro Als gesperrter Spieler mitgewirkt 50,00 Euro Ohne Spielberechtigung für die Mannschaft mitgewirkt 25,00 Euro Ohne Spielerlaubnis für den Verein mitgewirkt 50,00 Euro Nicht ordnungsgemäße Meldung von Turnieren 50,00 Euro Nicht ordnungsgemäße Meldung von Freundschaftsspielen 50,00 Euro Nichtteilnahme an Tagungen/Sitzungen mit Vereinsvertretern 40,00 Euro (bei Kreistagen erfolgt Verdoppelung dieser Ordnungsstrafe) Werbung auf Spielkleidung ohne Genehmigung 30,00 Euro Unsportliches Verhalten nach Spielschluss bis 50,00 Euro Nichtabgabe oder verspätete Abgabe verlangter Meldungen 25,00 Euro Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro Verspätete oder Nichtfreigabe des SBO (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro Verspätete oder Nichteinsendung des Sonderberichtes (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro 13. Kostenrahmen 13.1 Kosten für Spielverlegung 10,00 Euro 13.2 Kosten für kurzfristige Spielverlegung (unter 5 Tagen) 20,00 Euro 13.3 Kosten für Zurückziehen von Mannschaften nach Spielplanerstellung 80,00 Euro 13.4 Bearbeitungskosten für Feldverweis 25,00 Euro 13.5 Verwaltungskosten für alle Verwaltungsstrafen im Einzelfall 5,00 Euro Bei Überhandnahme der Spielverlegungsanträge einer Mannschaft, erhöhen sich die Kosten gemäß der Spielordnung Anhang 2 VI. Die Verwaltungsentscheide werden nur über das DFBnet-Postfach (nfv.evpost.de) versendet. 8

9 14. Schlussbemerkungen 14.1 Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt Bei Verstößen, die nicht in dieser Ausschreibung aufgelistet sind, wird nach der Satzung bzw. den einschlägigen Ordnungen des NFV verfahren Gegen diese Ausschreibung ist gem. 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung unter die gebührenfreie aber kostenpflichtige Anrufung beim Kreissportgericht möglich. 15. Zusammensetzung der Kreisliga TUS Obenstrohe II 09. SV Gödens 02. STV Wilhelmshaven I 10. RW Sande 03. TSV Abbehausen II 11. SG Wangerland 04. TUS Varel Heidmühler FC II 05. RW Tettens 13. WSC Frisia Wilhelmshaven II FC Nordenham 14. BV Bockhorn II 07. TUS Büppel 08. FC Nordsee Hooksiel gez. Ludger Petroll gez. Werner Eden gez. Heino Tönjes Vorsitzender Spielausschuss Vorsitzender Spielausschuss Vorsitzender Spielausschuss NFV-Kreis Friesland NFV-Kreis Wilhelmshaven NFV-Kreis Wesermarsch 9

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