DaKS-Post. Nr. 81, September 2018

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1 DaKS-Post Nr. 81, September 2018 Liebe DaKS-Mitglieder, ich weiß ja nicht, wie es Euch geht aber ich bin beunruhigt Menschen stehen da in Chemnitz dem Kopf von Karl Marx gegenüber und skandieren Hassparolen. Zwischen kahl geschorenen Köpfen auch immer wieder ein Normalo mit verwuscheltem Haar und farbigem Shirt. Der sieht so gar nicht nach nem Nazi aus. Man fragt sich, wie der sich da wohl hin verirrt hat. Da tritt er nach vorn, vor die Füße der Polizei und hebt den Arm zum Hitlergruß. Und ich bin sprachlos, dass das so passiert und dass sich unbemerkt so viele Faschisten versammeln können, wo doch alle alles wissen. Und ich bin erinnert an meine Zeit in einem Dresden der frühen 1990er Jahre, wo wir nachts die rennenden Springerstiefel gefürchtet haben. Ich will diese Zeit nicht zurück. Auf der Suche nach der Antwort auf die Frage Was tun?, merke ich, dass ich keine gute Antwort habe. Das beunruhigt mich mindestens genauso, wie die Bilder aus Chemnitz. Und trotzdem will und werde ich, wie auch hoffentlich Ihr, den langen Sommerausklang nehmen und genießen. Was steht dieses Mal drin? - Zuzahlungen - Krisengipfel - Neues Fachkräftepapier - Trägerabfrage - Ausbauprogramm für Kitaplätze - BAGE-Veranstaltungen - BAGE-Dusyma-Themenheft - DaKS-Kalkulator - #Mietenwahnsinn mobilisiert wieder - Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung Neue Regeln für Zuzahlungen gelten ab September Wann kann ich denn wohin meine Zuzahlungsmeldung schicken? Und bei wem kann ich mich über diesen ganzen Unsinn beschweren? Wir haben vom Senat eine Mail zum Thema Zuzahlungen bekommen - was meinen die denn damit und gilt das auch für uns? In den letzten Tagen hatten wir diverse Anfragen zu den neuen Zuzahlungsregelungen - wie Ihr seht mit großer Bandbreite. Seit dem ist das dazugehörige Formular freigeschaltet und eine Ausfüllanleitung an alle Kitaträger geschickt worden. Wir nehmen das zum Anlass, an dieser Stelle noch mal die wesentlichen Inhalte der neuen Zuzahlungsregelungen zu präsentieren. Ausführlich sind diese nachzulesen in der Anlage 10 zur neuen RV Tag oder auch in unserem Infoblatt Neuregelungen zu Zuzahlungen und Sanktionen bei Pflichtverletzungen vom aus dem ich im Folgenden schamlos zitiere. Erst mal die Grundsätze: - Die neuen Regelungen für Zuzahlungen über den gesetzlichen Elternbeitrag hinaus gelten ab dem Für die neue Anzeigepflicht gilt dabei eine Übergangszeit bis Jahresende. - Weiterhin gelten folgende Grundsätze: * Zulässigkeit: Für besondere Leistungen, die nicht über die Kitafinanzierung des Landes Berlin abgedeckt sind, dürfen Träger und Eltern Zuzahlungen vereinbaren. * Freiwilligkeit: Zuzahlungen können nicht angeordnet werden. Sie sind für Träger wie für Eltern eine freiwillige Vereinbarung. Alle Träger, die nicht Eltern-Initiativ-Kitas sind, sind verpflichtet, Eltern auf Wunsch auch einen zuzahlungsfreien Platz anzubieten. * Kündbarkeit: Zuzahlungsvereinbarungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit kündbar - sowohl für die Eltern als auch für den Träger. Die Kündigung einer Zuzahlungsvereinbarung hat keinen Einfluss auf die normale Betreuung des Kindes, d.h. der Betreuungsvertrag bleibt bestehen. * Abrechnungspflicht: Der Träger ist verpflichtet, gegenüber den Eltern einmal jährlich die Verwendung der über Zuzahlungen eingegangenen Einnahmen nachzuweisen. Dies geschieht am besten einrichtungsbezogen und es gibt dafür ein Musterformular (dessen Anwendung freiwillig ist). - Diese Grundregeln werden nun ergänzt durch ein Stufenmodell mit Obergrenze und eine Anzeigepflicht für alle Kitas über die bei ihnen geltende Zuzahlung. * Stufenmodell mit Obergrenze: Es war der politische Wille der Bildungssenatorin, gestützt durch die Regierungsfraktionen, eine feste Obergrenze für Zuzahlungen einzuführen. Um der möglichen Sogwirkung einer solchen Obergrenze zu begegnen und gleichzeitig im unteren Bereich von Zuzahlungen für bürokratische Entlastung zu sorgen, haben wir uns über ein Stufenmodell unter dem Motto je weniger desto einfacher verständigt DaKS-Post, Nr. 81, September

2 (alle nachfolgenden Zahlen pro Kind/Monat). - bis 30 : Gibt es in diesem Bereich Zuzahlung nur für Frühstück (bis max. 20 ) und/oder Vesper (bis max. 10 ), dann gilt dies als grundsätzlich angemessen. Im Einvernehmen zwischen Eltern und Träger kann dann auf einen gesonderten Kostennachweis verzichtet werden. - bis 60 : Betragen die Zuzahlungen inkl. Frühstück/Vesper nicht mehr als 60, so wird ebenfalls grundsätzlich von einer Angemessenheit ausgegangen. Außerdem ist es in diesem Bereich zulässig, die Zuzahlungen zu einem Paket zu schnüren. Ein Träger kann also sagen: Bei mir gibt es nur Frühstück/Vesper und Schwimmkurs zu einem Gesamtpreis von 45 oder aber gar keine Zusatzleistung. Auch innerhalb eines solchen Pakets muss der Preis für die Einzelleistung erkennbar sein. Nimmt man mehr als 30, muss es immer einen Nachweis über die Verwendung der Mittel geben. - bis 90 : Betragen die Zuzahlungen insgesamt mehr als 60, so müssen die Eltern alle Leistungen einzeln auswählen können - also Vesper ja und Frühportugiesisch nein. Das gilt dann für den Gesamtbereich der Zuzahlungen : Das ist die Obergrenze für Zuzahlungen. Vereinbart man die 90, so müssen Frühstück und Vesper in den Zusatzleistungen enthalten sein. * Anzeigepflicht: Neu ist auch eine Anzeigepflicht für alle Zuzahlungen gegenüber der Senatsjugendverwaltung. Dies muss einmalig zum September 2018 für alle Kitas geschehen (auch für die ohne Zuzahlungen, die dann eine Nullmeldung abgeben) und dann immer ein Monat vor einer beabsichtigten Änderung. Geschehen soll dies ausschließlich über das Formular im ISBJ-Trägerportal (siehe unten). - Für Eltern-Initiativ-Kitas (EKT) gibt es wegen der besonderen Rechtsstellung der Eltern (= Mitglied des Trägers) bei den Zuzahlungen besondere Regelungen. Auch diese sind nun eindeutiger formuliert: * Es gibt hier nicht den individuellen Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz und auf einseitige Kündigung einer vereinbarten Zuzahlung, sondern prinzipiell gelten die Mehrheitsentscheidungen im Trägerverein, an dem die Eltern ja beteiligt sind. Im Fall wirtschaftlich bedingter Schwierigkeiten soll aber auch eine EKT den Eltern einen befristeten Verzicht oder eine Reduktion der Zuzahlungen anbieten. * Nur in einer EKT ist es zulässig, auch den Trägereigenanteil in der Kitafinanzierung (derzeit 6,5% der Kostenblattpauschalen, für ein 3-6-jähriges Ganztagskind wären das aktuell 47,59 ) über eine Zuzahlung zu erbringen. * Eine EKT kann den Beitritt zum Trägerverein auch im Betreuungsvertrag regeln. Jenseits dieser Besonderheiten gelten die vorher beschriebenen allgemeinen Regeln aber auch für EKT. Und nun zum Formular: Das ist wie gesagt seit freigeschaltet. Dazu gibt es eine Ausfüllanleitung, die gut bebildert alles genau beschreibt. Unsererseits noch folgende Hinweise: - Ihr findet das Formular im Trägerportal nicht unter Meldungen sondern unter Veröffentlichungen und dort unter Einrichtungsdaten verwalten. Das ist überhaupt nicht logisch, hat aber den Vorteil, das man für das Ausfüllen kein neues Benutzerrecht bekommen muss. Wenn Ihr nach der Anmeldung im Trägerportal den angesprochenen Menüpunkt nicht findet, dann liegt das vermutlich am fehlenden Benutzerrecht für die Einrichtungsdaten. Dann wendet Euch bitte zunächst an den ISBJ-Administrator Eures Trägers und falls der nicht helfen kann, an den ISBJ-Trägerservice beim Senat oder auch an uns. - Um an das Formular zu kommen, muss man zunächst die Einrichtung aktivieren und dort dann noch mal (rechts unten) auf die Schaltfläche Bearbeiten gehen. Dann taucht ebenfalls rechts unten der Button + Zuzahlungen auf, der Euch ins Formular bringt. - Im Formular sind viele mögliche Zuzahlungen aufgeführt. Wer da was anklickt und eine Summe hinterlegt, muss auch nachweisen können, dass er diese Summe pro Kind ausgibt. Wir würden Euch empfehlen, Euch zunächst auf folgende Kategorien zu konzentrieren: * Trägeranteil: Geht nur für EKT. Die können dort ohne weiteres Nachrechnen bis zu 40 eintragen. * Frühstück/Vesper: Bis zu insgesamt 30 in diesen Kategorien werden als angemessen betrachtet. Muss man im Zweifelsfall aber auch vorrechnen können (gilt inkl. gesonderter Personalkosten für die Zubereitung) * Zusätzliches Betreuungspersonal: Hier geht es um Personen/Stellenanteile jenseits des gesetzlichen Personalschlüssels - auch von Nichtfachkräften, allerdings nicht von Hauswirtschafts- oder Verwaltungspersonal. Wenn der BuFDi also zur Hälfte putzt und kocht und zur anderen Hälfte mitbetreut, dann kann er nur zur Hälfte mitberechnet werden. - Pakete sind (auch für EKT) nur zulässig, wenn die Gesamtsumme der Zuzahlungen max. 60 beträgt. Man kann also innerhalb einer 80 -Zuzahlung kein 60 -Paket schnüren. - Auch bei sozial gestaffelten Beitragsmodellen darf die einzelne Zuzahlung nicht über 90 liegen. Hier solltet Ihr einen angenommenen Mittelwert eintragen. - Die im Formular eingegebene Zuzahlung muss dann noch versendet werden. Dazu muss man sich eine Vorschau DaKS-Post, Nr. 81, September

3 ansehen, in der die Zuzahlung dann lustigerweise nicht mehr enthalten ist und diese absenden (siehe Ausfüllanleitung). Noch Fragen? Können wir uns gar nicht vorstellen. Falls etwa doch, könnt Ihr uns gerne anrufen oder anmailen Oder Ihr kommt zur Sprechstunde Zuzahlungen, die ich an folgenden Terminen in den DaKS-Räumen in der Crellestr. anbiete: - Donnerstag, , Uhr - Mittwoch, , 18 Uhr Ich werde da jeweils eine kurze Einführung geben und dann für Fragen aller Art zur Verfügung stehen. Weil die Raumkapazität begrenzt ist und ich nicht weiß, wie groß der Ansturm sein wird, bitte ich um vorherige Anmeldung über unser Fortbildungsportal ( Alle angesprochenen Dokumente sowie den Link zur Sprechstundenanmeldung findet Ihr auf der Startseite unserer Website. Roland Kern Kleine Nachlese zum großen Krisengipfel Anlässlich der Kita-Krisen-Demo Ende Mai haben einige Organisationen (u.a. der DaKS) öffentlich einen Krisengipfel zur Kitabzw. ErzieherInnen-Krise gefordert. Hintergrund war das Empfinden, dass in den zuständigen Gremien immer wieder bürokratische Blockaden herrschten, so dass auch kleinere Vorschläge zur Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften immer wieder versandeten. Und die Befürchtung, dass bei einer Verschärfung der Kita-Krise andere politische Instanzen die Entscheidungshoheit übernehmen - mit Konsequenzen, die uns gar nicht passen. Ein Vorgeschmack darauf bot das Oberlandesgericht, als es den Senat aufforderte, die Personalschlüsselverbesserungen in den Kitas einfach wieder zurückzunehmen, damit man mehr Kinder in die vorhandenen Kitas stecken könne. Die Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat die Forderung aufgegriffen und für den zu einem Kita-Spitzengespräch eingeladen. Die Runde war groß und illuster. Kita-Verbände, Gewerkschaften, Elternvertretungen, Bezirke, Fachschulen, BeKi... - alle waren vertreten. Insgesamt saßen bestimmt 50 Menschen in der größtmöglichem Tischrunde, die die Räume der Senatsjugendverwaltung hergeben. Eine solche Runde ist natürlich nicht wirklich arbeitsfähig. Es ging hier um eine gemeinsame Informationsgrundlage und den Austausch von grundsätzlichen Positionen und um eine Verabredung für einen weitergehenden Arbeitsprozess. In diesem Sinne ist auch einiges erreicht worden. In einer Eingangspräsentation wurden die großen Herausforderungen deutlich benannt. Das Land Berlin spricht von Kitaplätzen, die vor der Sommerpause fehlten, um alle Kinder zu versorgen. Das liegt auch daran, dass viele Plätze aufgrund des fehlenden Fachpersonals nicht besetzt werden. Die aktuelle Fachkraftlücke und die zu erwartenden Entwicklungen führen zu einem Bedarf an zusätzlichen Vollzeitstellen (hinter denen sich dann noch einmal deutlich mehr reale Personen verbergen) über die prognostizierten Ausbildungsabgänger hinaus. Eine Entspannung ist also nicht wirklich in Sicht. Diese Einsicht führt nun zu einer großen Quereinstiegs- Offensive. Die Voraussetzungen für kreative Wege in den Kitajob hinein sollen deutlich ausgeweitet und erleichtert werden (siehe gesonderten Artikel zum neuen Fachkräftepapier). Die staatlichen Kita-Eigenbetriebe und besonders der staatliche Ganztagsbereich, sollen ihre bisher eher kümmerliche Quereinstiegsquote deutlich anheben. Die Senatorin hat sich auch noch einmal ausdrücklich dazu bekannt, die Tariflücke in der Bezahlung der Berliner Erzieher*innen zum Bundesniveau schließen zu wollen. Hier stehen Anfang 2019 die entscheidenden Tarifgespräche an, die jetzt vorbereitet werden. Daneben wird auch darüber nachgedacht, wie man die angehenden Erzieher*innen besser finanzieren kann (vergütete Ausbildung, Stipendien...). Auch ein erleichterter Zugang in die Erzieherausbildung wird erwogen und traf auf ein geteiltes Echo bei den Fachschulen. Für das folgende halbe Jahr ist nun ein Arbeitsprozess zu den Anregungen des Kitagipfels verabredet (neben dem genannten auch noch bessere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, bessere Begleitung multiprofessioneller Teams, Stärkung der Leitungskräfte, bessere Verzahnung von Ausbildung und Praxis...). Anfang 2019 soll dann resümiert werden, was die Anstrengungen gebracht haben. Insbesondere die noch ausstehende Personalverbesserung im August 2019 (Krippenschlüssel und Leitungsanteil) ist ausdrücklich unter den Vorbehalt gestellt worden, dass die Bemühungen um ausreichende Fachkräfte fruchten. Außer reden also nix gewesen? Wir sehen das nicht so, auch wenn die großen Überraschungen ausgeblieben sind. Wichtig war die öffentliche Positionierung der Fachwelt, dass man an den Personalverbesserungen festhalten will und dafür auch bereit ist, ein paar liebgewordene Gewissheiten infragezustellen. Das hat in der Diskussion um die Personal- DaKS-Post, Nr. 81, September

4 verbesserungen im August 2018 (die auch einige aussetzen wollten) sehr geholfen. Auch das neue Fachkräftepapier wäre ohne den öffentlichen Druck so nicht gekommen. Und nicht zuletzt merkt man den Verlautbarungen der Senatsverwaltung mittlerweile an, dass dort der Ernst der Lage wirklich angekommen ist. Auf dieser Grundlage können in der kommenden Zeit weitere Maßnahmen angegangen werden. Unsere Positionierungen dazu könnt Ihr in der DaKS-Post vom Mai 2018 ausführlich nachlesen. Roland Kern Suchen Fachkräfte oder berufsbegleitende Auszubildende... oder Quereinsteiger So oder ähnlich lesen sich heute schon viele Stellenausschreibungen für den Kitabereich. Gerade erst ging durch die Presse, dass 2/3 der für die Schulen neu eingestellten Lehrkräfte sog. QuereinsteigerInnen sind, weil sich nicht genug ausgebildete Lehrer finden lassen. In den Kitas und Kinderläden sieht es mancherorts nicht anders aus. Auch wenn man gern die offene Stelle mit der ausgebildeten ErzieherIn besetzen will, gelingt es nicht. Bewerbungen gibt es zwar (nicht in Hülle und Fülle), aber irgendwie ist vielleicht nicht der Mensch dabei, der in das Team passt, zum Konzept, zu den Kindern. Also weitersuchen. Seit mehreren Jahren spielen Quereinsteiger- Innen deshalb eine wichtige Rolle bei der Erfüllung des gesetzlichen Personalschlüssels. Viele von Euch nutzen dieses Modell und machen viele positive, aber manchmal auch negative Erfahrungen. Trotzdem werden wir auch in den nächsten Jahren dringend auf (noch) nicht ausgebildete Menschen angewiesen sein. Das ist auch für die Senatsverwaltung Jugend, Bildung und Familie kein Geheimnis. Deshalb ist zum 1. August 2018 ein neues Fachkräftepapier in Kraft getreten, welches die Möglichkeiten des Einsatzes anderer Personen in den Kitas erweitert. Wir stellen hier nur die wichtigsten Punkte dar. Alle Details zu den anrechenbaren Personen findet Ihr im aktuelle Fachkräftepapier der Senatsverwaltung: Der Kreis der anerkannten Fachkräfte wurde erweitert. Ab 1.8. werden folgende Abschlüsse zusätzlich zu den bereits bis dahin anerkannten Abschlüssen als Fachkraft akzeptiert: - Lehramtsbefähigung Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik - Diplom oder Bachelor Gemeindepädagogik - Bachelor angewandte Kindheitswissenschaften und - Diplom oder Bachelor oder Magister der Erziehungswissenschaften in der Studienrichtung Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Kindheitspädagogik Die Gruppe der verwandten Berufe wurde ebenfalls erweitert. U.a. werden nun auch Personen mit Lehramt mit erstem Staatsexamen als verwandter Beruf in den Quereinstieg zugelassen. Besonders interessant ist das für die Personen, die in einem anderen Land ein Lehrerstudium absolviert haben. Oft wird deren Abschluss im Gleichstellungsprozess so bewertet, dass sie mit einem 1ten Staatsexamen gleichgestellt sind. Bisher konnten sie damit aber nicht über das Ticket verwandter Beruf in einer Kita angerechnet werden, sondern meist nur als Muttersprachler. Die Anrechnung als Muttersprachler bringt aber der Person keine langfristige Perspektive in diesem Berufsfeld und war damit auch nicht wirklich attraktiv. Neu ist auch die Anrechenbarkeit von z.b. SporttherapeutInnen und der Wegfall der Voraussetzung einer fünfjährigen Berufserfahrung bei KinderpflegerInnen. Wichtig zu wissen: erhält man nach Absolvierung der Fortbildungsauflagen von der Kitaaufsicht ein Zertifikat (Anerkennung als Fachkraft), gilt dieses nun für den Kita- UND Hortbereich in Berlin. Aber die kleine Revolution kommt erst noch. Denn die Senatsverwaltung hat sich nach langem inneren Ringen dazu entschlossen eine Forderung aus unseren Reihen in ihr Papier aufzunehmen. Es geht hier um sog. sonstige geeignete Personen. Immer wieder kamen auch von Euch Anfragen, wie: Wir haben hier Ilona beschäftigt und das schon seit ein paar Jahren. Früher war mal ihr Kind bei uns und sie hat immer ausgeholfen, wenn Not am Mann war. Inzwischen ist sie unsere feste Springerin und aus dem Team nicht mehr wegzudenken. Und unter uns, Ilona hat einen besseren Zugang zu unseren Kindern als manche ausgebildete Fachkraft. Irgendwie ist es für uns aber wirklich schwierig, sie auf Dauer jenseits des Personalschlüssels zu finanzieren und für Ilona ist das auch kein so schönes Modell, immer nur ein paar Stunden bezahlt zu bekommen. Genau für Menschen wie Ilona bietet die Neuregelung eine Chance, verlässlich ins Team integriert zu werden. Der Umfang einer solchen Beschäftigung ist in kleinen Einrichtungen auf eine halbe Stelle begrenzt und zählt zu der Quote der QuereinsteigerInnen. In großen Einrichtungen dürfen max. 10% des Personalsolls mit dieser Personengruppe besetzt werden und zählen ebenfalls zur Quote. Interessant sind auch noch die Änderungen in den Fortbildungsauflagen. Menschen mit verwandten Berufen werden zukünftig modulare Fortbildungen absolvieren müssen und können sich diese nicht mehr individuell selbst zusammenstellen. Nach Abschluss der Module können die Personen bei der Kitaaufsicht ein Zertifikat erhalten, welches sie als Fachkraft für Kita und Hort in Berlin ausweist. Sie zählen dann nicht mehr als QuereinsteigerInnen. Muttersprachler und andere geeignete Personen müssen zukünftig pro Jahr 5 Fortbildungstage absolvieren. Eine inhaltliche Gewichtung wird durch die Kitaaufsicht vorgegeben. Hier wurden die Auflagen drastisch gesenkt, weil diese Personen auch keine dauerhafte Anerkennung als Fachkraft erwerben können, aber durch die Fortbildung eine Art Bestandschutz haben. Unser Rat: wenn Euch jemand über den Weg läuft oder Ihr jemand Konkretes vor Augen habt, von dem Ihr sagt: Du hast DaKS-Post, Nr. 81, September

5 uns gerade noch gefehlt, lohnt sich eine aufmerksame Lektüre des Fachkräftepapiers, da wir hier nicht alle Möglichkeiten vorstellen können. Wenn Ihr in Eurem Team Menschen über den Quereinstieg beschäftigt, lohnt es sich auch zu prüfen, ob sich die Auflagen für diese Person durch die neuen Regelungen verändert haben oder man vielleicht nun doch zur Gruppe der verwandten Berufe zählt. Bereits erteilte Bescheide und Auflagen behalten zwar ihre Gültigkeit, man darf dadurch aber nicht schlechter gestellt ist. Insbesondere Menschen, die heute über das Ticket Muttersprachler in den Einrichtungen arbeiten und bisher 400 Stunden Fortbildungsauflagen hatten, können Ihre Fortbildungsstunden nun auf 5 Tage im Jahr reduzieren. Und zum Schluss noch die ganz große Revolution. Seit 1.8. gibt es auch ein geregeltes Verfahren für den Quereinstieg im Hortbereich/Ganztagsschulbereich/EFöB. Die angesprochenen Personengruppen sind hier in erster Linie verwandte Berufsgruppen, aber auch durch die Schulkonzeption begründete Einzelfälle. Auch hier endet die Erfüllung von Fortbildungsauflagen mit einem Zertifikat, welches die Person befähigt als Fachkraft in Berliner Kitas und Horten zu arbeiten. Hierfür gibt es ein eigenes Quereinstiegspapier, welches Ihr bei Bedarf bei uns anfordern könnt. Natürlich könnt Ihr uns auch bei Fragen anrufen, mailen... Babette Sperle Aus der Mitgliedervertretung Trägerabfrage Kleine Erinnerung an dieser Stelle zur sog. QVTAG- Trägerabfrage, die alle Kitas bis zum ausfüllen müssen. Das Formular findet Ihr ebenfalls im ISBJ-Trägerportal. In der letzten DaKS-Post (vom Juni) haben wir dazu ausführliche Ausfüllhinweise gegeben. Die sollen hier nicht wiederholt werden. Wer die DaKS-Post nicht mehr findet, kann sich gerne bei uns melden, wir schicken sie dann noch mal auf den Weg. Fördermittel für Kitaplätze (neue, aktivierte, bedrohte, gekündigte...) Über das Landesprogramm Auf die Kitas fertig los wird schon seit mehreren Jahren der Ausbau an Kitaplätzen gefördert. Zum tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Die wichtigste Änderung zum bisherigen Förderprogramm ist die Förderhöhe. Für den Umbau bestehender Räume können bis zu Euro pro neuem Platz beantragt werden, wer neu baut kann bis zu Euro pro neuem Platz beantragen. Die Starthilfe wird weiterhin mit Euro pro Platz gewährt und ist die schnellste und unkomplizierte Variante der Förderung. Die Mittel können auch beantragt werden, wenn Ihr Plätze über längere Zeit nicht belegt hattet und diese nun wieder aktivieren (also belegen) wollt bzw. finanzielle Unterstützung benötigen, um die Räume so umzugestalten, dass eine Belegung dieser Plätze wieder konzeptionell funktioniert. Ist Euer Kinderladen durch behördliche Auflagen (z.b. Lebensmittelüberwachung) von Schließung bedroht, könnt auch Ihr Mittel aus diesem Fördertopf beantragen, um die Schließung abzuwenden. Und auch Kinderläden, die von ihren Vermietern vor die Tür gesetzt werden, profitieren von diesem Förderprogramm. Bei Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an babette.sperle@daks-berlin.de wenden. BAGE lädt nach Berlin und Hannover und Frankfurt = Im 50. Jahr der Kinderladenbewegung lädt unsere Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) unter dem aus Motto Zwischen antiautoritären Wurzeln und demokratischen Flügeln zu zwei Veranstaltungen quer durch die Republik und mit Unterstützung der örtlichen Dachverbände zu mehreren Veranstaltungen ein: - Explizit dem Rückblick auf 1968 und der Frage Wieviel 1968 steckt noch in den heutigen Kinderläden/Elterninnitiativen? widmen sich zwei Abendveranstaltungen in Berlin (13.10., 19 Uhr im Studio im Heimathafen Neukölln) und Frankfurt/Main (am ). Eingeleitet werden die Abende von Prof. Maike Baader von der Uni Hildesheim, die sich intensiv mit den pädagogischen Aspekten der 68er-Bewegung beschäftigt hat. Danach blicken Beteiligte aus allen Jahrzehnten der Kinderladengeschichte nach hinten und vorne. Wird spannend. Und kostet nichts. Kommen!!! - Am 16./ laden unsere Kolleg*innen von der Kila-Ini in Hannover zur diesjährigen BAGE-Bundestagung ein. Titel ist hier außerdem Keine Macht für Niemand! und wie immer wird ein bunter Mix aus Vorträgen und Workshops geboten. Hannover ist per Bahn quasi um's Eck und die BAGE-Tagung ist die einzige bundesweite Fachtagung, die sich speziell an Kinderläden/Elterninitiativen richtet. Also hinfahren! Und bis zum anmelden!!! Weitere Infos unter und Magazin für Elterninitiativen von BAGE und Dusyma Wenn wir schon mal bei der BAGE sind... Dieser DaKS-Post liegt die Erstausgabe eines BAGE-Dusyma-Themenhefts bei. Das Sponsoring durch den Kita-Fachversand Dusyma ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil der BAGE-Finanzen und das Themenheft ist für uns ein Anlass, wieder einmal darauf hinzuweisen, dass Ihr bei der Bestellung bei Dusyma durch einen Hinweis auf Eure Zugehörigkeit zur BAGE bessere Zahlungskonditionen bekommen könnt, während die BAGE wieder um ein wenig am Umsatz beteiligt wird. Weitere Infos zu dieser Zusammenarbeit findet Ihr unter DaKS-Post, Nr. 81, September

6 In Zukunft wird es in lockerer Abfolge weitere Themenhefte geben. DaKS-Kalkulator hat mehr als 200 Nutzer Unsere kleine Software zur Unterstützung der Haushaltsplanung in Kita und Hort ist jetzt ein halbes Jahr alt und wird von Euch rege genutzt. Bis Ende August haben wir 205 Benutzerkonten eingerichtet. Nach Eingabe von Name (auch Pseudonym), Alter/Jahrgangsstufe und Betreuungsumfang berechnet Euch der Kalkulator die Einnahmen und den Personalschlüssel für Eure Einrichtung. Dabei berücksichtigt er automatisch anstehende Altersgruppenwechsel und Änderungen/Beendigungen von Betreuungsverträgen. Änderungen bei den Kostenblattpauschalen werden vom DaKS zentral eingepflegt und automatisch in Eure Berechnungen übernommen. Bei zusätzlicher Eingabe von Personal- und Haushaltsdaten habt Ihr dann ein komplettes Tool zur Haushaltsplanung. Der Kalkulator ist kostenfrei und nur für DaKS-Mitglieder nutzbar. Für einen Zugang reicht eine Mail an mit Angabe der Einrichtung und einer Mailadresse, an die der Aktivierungslink geschickt werden kann. Trägern mit mehreren Einrichtungen empfehlen wir die Einrichtung mehrerer Konten (pro Einrichtung eins), weil der Kalkulator innerhalb eines Kontos nicht nach unterschiedlichen Einrichtungen differenzieren kann. #Mietenwahnsinn jetzt bundesweit Das ursprünglich Berliner Bündnis #Mietenwahnsinn mobilisiert parallel zum Wohngipfel der Bundesregierung am zu einem Alternativgipfel am (im Umweltforum, Pufendorfstraße 11, Berlin) und einer Kundgebung am vor dem Bundeskanzleramt (Treffpunkt 14 Uhr vor dem Hauptbahnhof). Auch die prekäre Situation von Sozialeinrichtungen als Gewerbemieter ist beim Alternativgipfel Thema. Der DaKS ist erneut Unterstützer des Bündnisses. Weitere Infos gibt es unter mietenwahnsinn.info. Ländermonitor neu erschienen Die Bertelsmann-Stiftung hat im August eine Neuauflage des Ländermonitors Frühkindliche Bildung herausgebracht. Im Ländermonitor werden alle paar Jahre die Kitasysteme der unterschiedlichen Bundesländer nach diversen Kriterien miteinander verglichen. Bei Berlins Positionierung hat sich insgesamt nicht viel geändert. Weiterhin gibt Berlin zwar mit am meisten pro Kind aus und liegt beim Personalschlüssel für die Kinder ab 3 auch etwas über dem bundesdeutschen Schnitt. Beim Personalschlüssel für die Krippenkinder liegt Berlin aber immer noch an drittletzter Stelle. Zwar ist zu berücksichtigen, dass die Daten, mit denen Bertelsmann rechnet, aus dem März 2017 stammen und die Personalschlüsselverbesserungen im Krippenbereich im August 2017 und 2018 noch nicht enthalten sein können. Auch mit diesen Verbesserungen wird aber der Bundesdurchschnitt bei weitem nicht erreicht werden. Sehr gut steht Berlin bei der integrativen Betreuung von Kindern mit Behinderung da. Etwas merkwürdig ist die Aussage, dass ein Viertel aller Kitas angeblich keine Zeit für Leitungsaufgaben hat, obwohl es ja für jedes Berliner Kitakind einen Leitungsanteil gibt. Wir vermuten, dass hier die Kinderläden nicht ganz unschuldig sind, weil es bei uns ja nicht immer explizite Leitungen gibt und das Modell der Teamleitung von der Bundesjugendhilfestatistik einfach nicht erfasst wird. Wer sich ganz ausgiebig mit den Vergleichsdaten beschäftigen will, findet auf unendlich viel Material dafür. Neue Mitglieder im DaKS Während der Sommerpause haben drei neue Mitglieder den Weg in den DaKS gefunden. Seid uns herzlich willkommen: Mitmensch e.v., bewegte Kinder e.v. und Montessori-Kinderhaus Pünktchen und Anton e.v. Der Draht zum DaKS EKT-Beratung und Mitgliedervertretung Buchführungsservice - fon: , fax: fon: , fax: beratung@daks-berlin.de, info@daks-berlin.de - service@daks-berlin.de für alle Bereiche - telefonische Beratungszeiten: Di, Mi Uhr, Do Uhr, Fr Uhr, - Anschrift: Crellestraße 19/20, Berlin (bitte Bereich angeben - danke!), Rechtsberatung für DaKS-Mitglieder - montags, zwischen und Uhr fon: Der DaKS macht einen Ausflug! Am sind alle DaKSe unterwegs und die Telefone bleiben still. DaKS-Post, Nr. 81, September

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