LOHNVERTRAG. Brauindustrie September plus Zusatz-KV Überstunden 12/60 Std.
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- Ernst Fiedler
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1 LOHNVERTRAG Brauindustrie 1. September 2018 plus Zusatz-KV Überstunden 12/60 Std.
2 KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten Blick scheint: Es bedeutet geregelte Einkommen und faire Arbeitsbedingungen für alle Arbeiterinnen und Arbeiter in vielen Branchen. Es schafft außerdem für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte die Möglichkeit, zusätzlich maßgeschneiderte Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Was auf diesen Seiten geschrieben steht, ist Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen der Gewerkschaft PRO-GE und der Betriebsrätinnen und Betriebsräte der einzelnen Branchen mit den jeweiligen Verhandlungsteams der Unternehmen. Bei diesen Verhandlungen, die jedes Jahr aufs Neue stattfinden, zeigt sich immer wieder: Je stärker eine Gewerkschaft ist also je mehr Mitglieder es in einer Branche gibt umso erfolgreicher können wir verhandeln. Weil viele Mitglieder das Ass im Ärmel der Gewerkschaften sind! Auch jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglieder einer Gewerkschaft sind, kommen in den Genuss von Lohnerhöhungen und Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen. Wenn wir sie dafür gewinnen können, uns ebenfalls mit ihrer Stärke bei den Verhandlungen zu unterstützen, hat das für uns alle Vorteile! Denn wir könnten noch stärker verhandeln, wenn wir noch mehr wären und das ist wohl das beste Argument, um viele Kolleginnen und Kollegen davon zu überzeugen, Mitglied der Gewerkschaft zu werden! Der Bundesvorstand der Gewerkschaft PRO-GE.
3 Inhaltsverzeichnis LOHNVERTRÄGE Für Brauereien über hl gültig ab Logistik für Brauereien ab hl gültig ab Für Brauereien zwischen hl und hl gültig ab Für Brauereien bis hl gültig ab Prämienfuhrpark für Brauereien bis hl gültig ab SONDERZAHLUNG für STAMMARBEITER Für Brauereien, deren Jahresausstoß nicht mehr als hl beträgt Für Brauereien, deren Jahresausstoß mehr als hl beträgt ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG Zu Überstunden im Sinne des 7 Abs. 1 AZG gültig ab
4 LOHNVERTRAG für Brauereien über hl gültig ab Berechnungsbasis Monatslohn : 167 = Stundenlohn Monatslohn Stundenlohn 0. Qualifizierter Vize 3.236,09 19,38 1. Vize, Facharbeiter S 3.084,35 18,47 2. Facharbeiter A 2.939,83 17,60 3. Facharbeiter B 2.835,04 16,98 4. Kraftfahrer A 2.712,19 16,24 5a. Kraftfahrer B 2.629,09 15,74 5b. Hubstaplerfahrer 2.605,60 15,60 Angelernte Arbeitnehmer: 6. Gruppe A 2.546,00 15,25 7. Gruppe B 2.452,04 14,68 8. Gruppe C 2.394,23 14,34 9. Grundlohn (Arbeitnehmer) 2.157,57 12,92 Lehrlinge: 1. Lehrjahr 992,26 5, Lehrjahr 1.275,77 7, u. 4. Lehrjahr 1.842,78 11,030 2
5 PAUSCHALE für Flaschenbiermitfahrer, Kutscher, Portiere u. Wächter (gilt nur für Mitarbeiter, die vor dem eingetreten sind) Pro Woche... 70,22 (nur für Wien) ZEHRGELDER ( 13 RKV) Taggeld 15,89 Auslöse (Abwesenheit über 10 Std.) 30,80 ZULAGEN bei mehr als 5-stündiger tägl. Arbeit unter den in Frage kommenden Erschwernissen Erschwerniszulage, täglich 5,38 Lagerkellerzulage, täglich 5,38 Gefahrenzulage, täglich 6,37 Gärkellerzulage, täglich 4,45 STASO: Gemäß Vereinbarung vom , fällig am u jedes Jahres gem. Vereinb. v STASO-Neu ab für das 2. Dienstjahr Je 25 % Je 12,5% vom 3. bis 5. Dienstjahr Je 40 % Je 20 % vom 6. bis 10. Dienstjahr Je 50 % Je 25 % vom 11. bis 15. Dienstjahr Je 65 % Je 32,5% vom 16. bis 20. Dienstjahr Je 85 % Je 42,5% ab dem 21. Dienstjahr Je 100 % Je 50 % der oben angeführten Monatsgrundlöhne 3
6 LOHNVERTRAG LOGISTIK für Brauereien ab hl gültig ab Berechnungsbasis Monatslohn : 167 = Stundenlohn Monatslohn Stundenlohn 1. Vorarbeiter 2.625,48 15,72 2. Lagerarbeiter A 2.508,05 15,02 3. Lagerarbeiter B 2.412,30 14,44 4a. Kraftfahrer A 2.309,32 13,83 4b. Kraftfahrer B 2.237,07 13,40 5. Hubstaplerfahrer 2.220,81 13,30 Angelernte Arbeitnehmer: 6. Gruppe A 2.177,45 13,04 7. Gruppe B 2.088,92 12,51 8. Grundlohn (Arbeitnehmer) 1.839,61 11,02 4
7 ZEHRGELDER ( 13 RKV) Taggeld 15,89 Auslöse (Abwesenheit über 10 Std.) 30,80 ZULAGEN bei mehr als 5-stündiger tägl. Arbeit unter den in Frage kommenden Erschwernissen Erschwerniszulage, täglich 5,38 STASO: Gemäß Vereinbarung vom , fällig am u jedes Jahres für das 2. Dienstjahr Je 12,5% vom 3. bis 5. Dienstjahr Je 20 % vom 6. bis 10. Dienstjahr Je 25 % vom 11. bis 15. Dienstjahr Je 32,5% vom 16. bis 20. Dienstjahr Je 42,5% ab dem 21. Dienstjahr Je 50 % der oben angeführten Monatsgrundlöhne 5
8 LOHNVERTRAG für Brauereien zwischen hl und hl gültig ab Berechnungsbasis Monatslohn : 167 = Stundenlohn Monatslohn Stundenlohn 0. Qualifizierter Vize 3.075,31 18,42 1. Vize, Facharbeiter S 2.928,98 17,54 2. Facharbeiter A 2.793,49 16,73 3. Facharbeiter B 2.695,93 16,14 4. Kraftfahrer A 2.578,50 15,44 5a. Kraftfahrer B 2.499,01 14,96 5b. Hubstaplerfahrer 2.477,33 14,83 Angelernte Arbeitnehmer: 6. Gruppe A 2.419,52 14,49 7. Gruppe B 2.327,39 13,94 8. Gruppe C 2.276,80 13,63 9. Grundlohn (Arbeitnehmer) 2.050,98 12,28 Lehrlinge: 1. Lehrjahr 992,26 5,94 2. Lehrjahr 1.275,77 7,64 3. u. 4. Lehrjahr 1.842,78 11,03 PAUSCHALE für Flaschenbiermitfahrer, Kutscher, Portiere u. Wächter (gilt nur für Mitarbeiter die vor dem eingetreten sind) Pro Woche... 70,22 (nur für Wien) 6
9 ZEHRGELDER ( 13 RKV) Taggeld 15,89 Auslöse (Abwesenheit über 10 Std.) 30,80 ZULAGEN bei mehr als 5-stündiger tägl. Arbeit unter den in Frage kommenden Erschwernissen Erschwerniszulage, täglich 5,38 Lagerkellerzulage, täglich 5,38 Gefahrenzulage, täglich 6,37 Gärkellerzulage, täglich 4,45 STASO: Gemäß Vereinbarung vom , fällig am u jedes Jahres gem. Vereinb. v STASO-Neu ab für das 2. Dienstjahr Je 25 % Je 12,5% vom 3. bis 5. Dienstjahr Je 40 % Je 20 % vom 6. bis 10. Dienstjahr Je 50 % Je 25 % vom 11. bis 15. Dienstjahr Je 65 % Je 32,5% vom 16. bis 20. Dienstjahr Je 85 % Je 42,5% ab dem 21. Dienstjahr Je 100 % Je 50 % für die Zeit ab auf Basis von 90 % (gem.vereinb. vom ) der Monatsgrundlöhne für Brauereien über hl. 7
10 LOHNVERTRAG für Brauereien bis hl gültig ab Berechnungsbasis Monatslohn : 167 = Stundenlohn Monatslohn Stundenlohn 0. Qualifizierter Vize 3.075,31 18,42 1. Vize, Facharbeiter S 2.928,98 17,54 2. Facharbeiter A 2.793,49 16,73 3. Facharbeiter B (Gelernte Arbeitnehmer, geprüfte Maschinisten und Heizer) 2.695,93 16,14 4. Kraftfahrer A 2.578,50 15,44 5a. Kraftfahrer B 2.499,01 14,96 5b. Hubstaplerfahrer 2.477,33 14,83 6. Angelernte Arbeitnehmer: (Arbeitnehmer im Gär- u.lagerkeller, Bierführer u. Kutscher) 2.276,80 13,63 7. Grundlohn (Arbeitnehmer) 2.050,98 12,28 Lehrlinge: 1. Lehrjahr 992,26 5, Lehrjahr 1.275,77 7, u. 4. Lehrjahr 1.842,78 11,030 8
11 ZEHRGELDER ( 13 RKV) Taggeld 15,89 Auslöse (Abwesenheit über 10 Std.) 30,80 ZULAGEN ( 12 RKV) ERSCHWERNISZULAGE Erschwerniszulage... 5,38 beträgt täglich sofern mind. an 2 vollen halben Arbeitstagen in der Woche unter Erschwernis gearbeitet wurde GEFAHRENZULAGE bei ganztägiger Arbeit täglich 6,37 STASO: Gemäß Vereinbarung vom , fällig am u jedes Jahres gem. Vereinb. v STASO-Neu ab für das 2. Dienstjahr Je 25 % Je 12,5% vom 3. bis 5. Dienstjahr Je 40 % Je 20 % vom 6. bis 10. Dienstjahr Je 50 % Je 25 % vom 11. bis 15. Dienstjahr Je 65 % Je 32,5% vom 16. bis 20. Dienstjahr Je 85 % Je 42,5% ab dem 21. Dienstjahr Je 100 % Je 50 % auf Basis von 90% der Monatsgrundlöhne für Brauereien über hl. 9
12 Berechnungsbasis Monatslohn : 167 = Stundenlohn K a t e g o r i e n LOHNVERTRAG PRÄMIENFUHRPARK für Brauereien bis hl gültig ab Monatslohn Stundenlohn P 1. Kraftfahrer A 2.195,52 13,15 P 2. Kraftfahrer B 2.128,67 12,75 P 3. Angelernte Arbeitnehmer (Mitfahrer) 1.940,78 11,62 P 4. Grundlohn (Arbeitnehmer) 1.749,29 10,47 Taggeld ( 13 RKV)... 15,89 10
13 ZULAGEN bei mehr als 5-stündiger tägl. Arbeit unter den in Frage kommenden Erschwernissen Erschwerniszulage, täglich... 5,38 STASO: Gemäß Vereinbarung vom , fällig am u jedes Jahres für das 2. Dienstjahr Je 12,5 % vom 3. bis 5. Dienstjahr Je 20,0 % vom 6. bis 10. Dienstjahr Je 25,0 % vom 11. bis 15. Dienstjahr Je 32,5 % vom 16. bis 20. Dienstjahr Je 42,5 % ab dem 21. Dienstjahr Je 50,0 % auf Basis von 90 % der Monatsgrundlöhne der Brauereien über hl. 11
14 SONDERZAHLUNG für STAMMARBEITER, per und FÜR BRAUEREIEN deren Jahresausstoß zwischen und hl beträgt FÜR ARBEITERINNEN DEREN ARBEITSVERHÄLTNIS VOR DEM BEGRÜNDET WURDE DIENSTJAHR für das 2. DJ vom DJ vom DJ vom DJ vom DJ Lohnkategorie ab dem 21. DJ 0. Qualifizierter Vize Vize, Facharbeiter S Facharbeiter A Facharbeiter B Kraftfahrer A a. Kraftfahrer B b. Hubstaplerfahrer Angelernte Arbeitnehmer: 6. Gruppe A Gruppe B Gruppe C Grundlohn Ergänzungslieferung vom November 2018 für Brauereien unter hl 12
15 SONDERZAHLUNG für STAMMARBEITER, per und Für BRAUEREIEN deren Jahresausstoß mehr als hl beträgt FÜR ARBEITERiNNEN DEREN ARBEITSVERHÄLTNIS VOR DEM BEGRÜNDET WURDE DIENSTJAHR für das 2. DJ vom DJ vom DJ vom DJ vom DJ Lohnkategorie ab dem 21. DJ 0. Qualifizierter Vize Vize, Facharbeiter S Facharbeiter A Facharbeiter B Kraftfahrer A a. Kraftfahrer B b. Hubstaplerfahrer Angelernte Arbeitnehmer: 6. Gruppe A Gruppe B Gruppe C Grundlohn Ergänzungslieferung vom November 2018 für Brauereien über hl 13
16 Wien, am 27. November 2018 FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE Obmann GD KR DI Johann MARIHART Geschäftsführerin Mag. Katharina KOSSDORFF VERBAND DER BRAUEREIEN Obmann Mag. Siegfried MENZ Geschäftsführerin Mag. Jutta KAUFMANN-KERSCHBAUM ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT PRO-GE Bundesvorsitzender Rainer WIMMER Bundessekretär Peter SCHLEINBACH Sekretär Anton HIDEN 14
17 ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZU ÜBERSTUNDEN IM SINNE DES 7 ABS. 1 AZG abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Brauereien, 1030 Wien, Zaunergasse 1 3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Gruppe Brauereiarbeiter, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1. Gültig ab 1. Juli Für die 11. und 12. Arbeitsstunde am Tag wird, sofern es sich um eine 3. oder 4. Überstunde handelt, ein 100 %iger Zuschlag bezahlt. Diese Überstunden müssen ausdrücklich angeordnet sein. 2. Bei Zusammentreffen dieses Zuschlages mit anderen kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Zuschlägen gilt jeweils nur der Höchste. 3. Auf betrieblicher Ebene bestehende Regelungen und Zuschläge sind auf diese kollektivvertraglichen und gesetzlichen Regelungen voll anrechenbar. 4. Werden Überstunden im Sinne des Punktes 1. geleistet, so ist eine bezahlte Pause von mindestens zehn Minuten zu gewähren, die in die Arbeitszeit einzurechnen ist. Innerbetrieblich bereits bestehende, gleichwertige oder günstigere Regelungen aus welchem Titel auch immer sind auf die Pause anzurechnen. Kein Anspruch auf diese Pause besteht, wenn die nach der 10. Stunde zu erbringende Arbeitsleistung voraussichtlich nicht länger als 60 Minuten dauert. 5. Werden in einer Arbeitswoche mehr als 50 Stunden gearbeitet, so gebührt ab der 51. Arbeitsstunde, sofern es sich um eine angeordnete Überstunde handelt, ein Zuschlag in der Höhe von 100 %. Dieser Punkt gilt nicht bei Gleitzeit. 6. Abweichende Regelungen zu den Punkten 1. bis 5. auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungünstigere sind über Betriebsvereinbarung möglich. 15
18 Wien, am 27. November 2018 FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE Obmann GD KR DI Johann MARIHART Geschäftsführerin Mag. Katharina KOSSDORFF VERBAND DER BRAUEREIEN Obmann Mag. Siegfried MENZ Geschäftsführerin Mag. Jutta KAUFMANN-KERSCHBAUM ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT PRO-GE Bundesvorsitzender Rainer WIMMER Bundessekretär Peter SCHLEINBACH Sekretär Anton HIDEN 16
19 N O T I Z E N 17
20 18 N O T I Z E N
21 Gewerkschaft PRO-GE Branchen- und Kollektivvertragsbüro 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Tel.: (01) Fax: (01) genuss@proge.at Web: Impressum Herausgeber: Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft PRO-GE ZVR Medieninhaber und Herausgeber: Verlag des ÖGB Ges.m.b.H. Verlags- und Herstellungsort Wien
22
23 HIER BILDEN SICH NEUE PERSPEKTIVEN Gewerkschaft PRO-GE Branchen- und Kollektivvertragsbüro 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Tel.: (01) Fax: (01) chemie@proge.at Web: Impressum Herausgeber: Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft PRO-GE ZVR Medieninhaber und Herausgeber: Verlag des ÖGB Ges.m.b.H. Verlags- und Herstellungsort Wien IHR VERLÄSSLICHER PARTNER IN SACHEN AUS- UND WEITERBILDUNG!
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