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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück 1

2 Montag, 15. Oktober 2018, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Everdiking, Saal :30 Uhr: 7 Ns 154/18 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen eine Angeklagte. Das Amtsgericht Bersenbrück verwarf den Einspruch der Angeklagten gegen den Strafbefehl vom 13. Juli 2017 am 20. November Die Angeklagte soll am 07. Dezember 2016 im Internet ein iphone verkauft haben. Obwohl der Käufer den Kaufpreis gezahlt haben soll, soll die Angeklagte das iphone nicht verschickt haben. 170/18 Uhr: 7 Ns 170/18 B. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Juli 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Am 14. September 2017 sollen der Angeklagte und ein weiterer Mittäter einen Zeugen angesprochen haben und ihm sodann gefolgt sein. In der Folge sollen der Angeklagte und der Mittäter mehrfach gegen den Rücken des Zeugen getreten haben. Montag, 15. Oktober 2018, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: RiLG Hartwig, Saal 188, mit Fortsetzungen am 22. Okt., 08. Nov., 21. Nov. und 28. November 2018, jeweils 09:00 Uhr, Saal :00 Uhr: 10 KLs 18/18 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten E. H. und gegen den Angeklagten V. wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Der Angeklagte E.H. soll in 286 Fällen Kokaineinheiten im Osnabrücker Stadtgebiet verkauft haben. Teilweise soll der Angeklagte die Übergabe der Betäubungsmittel über sogenannte Läufer abgewickelt haben. Bei dem Angeklagten V. soll es sich um einen Läufer des Angeklagten E.H. handeln, der in 82 Fällen die Betäubungsmittel an die Kunden des V. übergeben haben soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück 2

3 Montag, 15. Oktober 2018, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: Ri inlg Dr. Winkelsträter, Saal 1, mit Fortsetzung am 25. Oktober 2018, 09:00 Uhr 21 Ns 24/17 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den Angeklagten H. Das Amtsgericht Papenburg sprach den Angeklagten am 26. April 2017 vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, drei Zeugen, ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. Dienstag, 16. Oktober 2018, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 76/18 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den Angeklagten T. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 15. Januar 2018 wegen Beleidigung und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten. In der Nacht zum 07. Mai 2017 soll der Angeklagte zu einer Polizeibeamtin Verpiss dich! gesagt und auf die behandschuhte Hand der Beamtin gespuckt haben. Bei dem Versuch, den Angeklagten in polizeilichen Gewahrsam zu bringen, soll der auf dem Boden liegende Angeklagte beide Beine angezogen und einer Polizeibeamtin mit den Füßen gegen beide Oberschenkel getreten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und zwei Zeugen geladen. 14:30 Uhr: 5 Ns 114/18 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den Angeklagten F. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. April 2018 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 18 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Weiter wurde ihm verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück 3

4 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Januar 2018 öffentliche Straßen befahren zu haben, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis besessen haben soll. Dienstag, 16. Oktober 2018, 3. Große Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Dr. Winkelsträter, Saal 1, mit Fortsetzungen am 29. Oktober, 07. und 14. November 2018, jeweils 09:00 Uhr 13:00 Uhr: 3 KLs 18/18 Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten A. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Sachverständige, fünf Zeugen, ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. Mittwoch, 17. Oktober 2018, 14. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 13:00 Uhr: 14 Ns 11/18 Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den Angeklagten V. und den Angeklagten S. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte am 14. Mai 2018 den Angeklagten V. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten und den Angeklagten S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat, jeweils wegen Diebstahls in vier Fällen. Zwischen dem 01. Januar und 12. Juni 2017 sollen die Angeklagten in Haren aus einem Fahrzeug einen Fotoapparat entwendet haben. Zwischen dem 05. und 20. März und dem 15. April 2017 sollen die Angeklagten in Werlte aus einem Fahrzeug ein Navigationsgerät entwendet haben. Weiter sollen sie zwischen dem 01. und 09. April 2017 in Lathen aus einem Fahrschulwagen Tabakwaren, eine Sonnenbrille und ein Navigationsgerät mitgenommen haben. Die Angeklagten sollen am 12. Juni 2016 in Lathen einen Lieferwagen von einem Firmengelände entwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten eine Dolmetscherin geladen. Mittwoch, 17. Oktober 2018, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere- Degener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 05., 08., 13. und 16. November 2018 Presse-Info des Landgerichts Osnabrück 4

5 18 KLs 9/18 Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten B. und den Angeklagten W. wegen des Verdachts des Einbruchsdiebstahls. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich in der Zeit vom 02. Januar bis zum 23. April 2018 zusammengeschlossen zu haben, um in mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Parkautomaten aufzuhebeln und das dort gelagerte Bargeld zu entwenden. Es soll zu insgesamt 14 Taten gekommen sein. Unter anderem sollen sie am 16. März 2018 in das Parkhaus der Stadtverwaltung Lingen eingedrungen sein. Aus den dort befindlichen Parkautoamten sollen sie 4 Bargeldkassetten mit Bargeld entwendet haben. Es soll zudem erheblicher Sachschaden entstanden sein. Donnerstag, 18. Oktober 2018, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Everdiking, Saal 87 7 Ns 172/18 F. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 05. Juni 2018 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,- Euro. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. April 2017 aus einem Schiffsneubau zwei Spielekonsolen entwendet zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und zwei Zeugen geladen. 11:00 Uhr: 7 Ns 171/18 A. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 05. Juli 2018 wegen vorsätzlichen Vollrausches und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Angeklagte soll sich am 24. Januar 2018 mit einem Zeugen geprügelt haben und anschließend die Polizeibeamten beleidigt haben, wobei der Angeklagte in einem vorsätzlich herbeigeführten Zustand der rauschbedingten Schuldunfähigkeit gewesen sein soll. Am 12. Mai 2018 soll der Angeklagte WhatsApp-Nachrichten mit beleidigendem Inhalt an den Zeugen geschickt haben. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück 5

6 Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 173/18 Z. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. Juli 2018 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,- Euro. Der Angeklagte soll sich am 30. Januar 2018 alkoholbedingt in einem nicht mehr fahrtüchtigen Zustand befunden haben. Gleichwohl soll er mit seinem Fahrrad öffentliche Straßen in Osnabrück befahren haben und gegen ein Auto gefahren sein. Der Angeklagte soll den Unfallort unmittelbar im Anschluss verlassen haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen. Freitag, 19. Oktober 2018, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 136/18 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den Angeklagten M. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 18. April 2018 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen unter Einbeziehung von Strafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. In zwei Fällen soll der Angeklagte öffentliche Straßen in Bad Rothenfelde und Dissen befahren haben, obwohl er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins gewesen sein soll. Weiterhin soll der Angeklagte am 12. September 2017 einen Zeugen bedroht haben, indem er sich mit der Hand über den Hals als Zeichen des Halsabschneidens gestrichen haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten eine Dolmetscherin und zwei Zeugen geladen. Freitag, 19. Oktober 2018, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 02. und 07. November 2018, jeweils 09:00 Uhr 18 KLs 8/18 Presse-Info des Landgerichts Osnabrück 6

7 Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten B. wegen des Verdachts des Diebstahls. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich in der Zeit vom 15. Juni 2017 bis zum 26. September 2017 in 33 Fällen strafbar gemacht zu haben. Unter anderem wird ihm Folgendes vorgeworfen: - In der Nacht zum 16. Juni 2017 soll er sich Zutritt zu einem Schuppen in Geeste verschafft haben und dort Gartengeräte im Gesamtwert von 575,00 entwendet haben. - Zwischen dem 30. Juni und dem 01. Juli 2017 soll er sich Zutritt zu einem Schuppen in Lingen verschafft haben. Auch dort soll er Gartengeräte im Gesamtwert von 200,00 entwendet haben. - Am 05. August 2017 soll er die Fahrertür eines in Geeste abgestellten Fahrzeugs zertrümmert und Gegenstände im Gesamtwert von 3.525,60 entwendet haben. Es soll ein Sachschaden in Höhe von 500,00 entstanden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück 7

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 16.10.2017 bis 20.10.2017 Stand: 09.10.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.08.2017 bis zum 11.08.2017 Stand: 03.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 09.10.2017 bis zum 13.10.2017 Stand: 05.10.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 12.09.2016 bis zum 16.09.2016 Stand: 08.09.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2012 bis zum 15.06.2012 Stand: 05.06.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 14.08.2017 bis 18.08.2017 Stand: 10.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.04.2017 bis 07.04.2017 Stand: 29.03.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 22.09.2014 bis zum 26.09.2014 Stand: 16.09.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 09.04.2018 bis 13.04.2018 Stand: 04.04.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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