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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

2 Montag, 16. Oktober 2017, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: Ri inlg Lichte, Saal 1 09:00 Uhr: 21 Ns 22/17 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 20-jährigen Angeklagten A. aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 03. Mai 2017 wegen Diebstahls, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit fahrlässigem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Sachbeschädigung unter Einbeziehung weiterer Entscheidungen des Amtsgerichts Lingen zu einer Jugendstrafe von zwölf Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von zwölf Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich u.a. wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 14. Mai 2016 soll er mit einem Mofa öffentliche Straßen in Lingen befahren haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,74 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll. Zudem soll das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert gewesen sein. - Am 06. Oktober 2016 soll er vor einer Gaststätte in der Lingener Innenstadt mehrere abgestellte Fahrräder umgetreten haben. An einem Elektro-Bike soll hierdurch ein höherer Schaden entstanden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen. Dienstag, 17. Oktober 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 82/17 mit Fortsetzung am 19. Oktober 2017, 14:00 Uhr, Saal 277 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40- jährigen Angeklagten B. aus Bramsche. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 08. März 2017 wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Zeugen X. am 23. Juli 2016 in Bramsche im Verlauf einer Auseinandersetzung verletzt zu haben. Nach dem Eintreffen der Polizei soll er im Gewahrsam des Einsatzstreifendienstes in Osnabrück den Beamten W. bedroht haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, sieben Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. 13:30 Uhr: Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

3 5 Ns 18/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37- jährigen Angeklagten C. aus Belm. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. Januar 2017 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle am 20. Juni 2015 in Osnabrück soll bei dem Angeklagten eine größere Menge Marihuana gefunden worden sein. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Zeuge geladen. 15:00 Uhr: 5 Ns 103/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 16. Mai 2017 wegen Diebstahls und wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 05. Dezember 2016 einen Bus der Stadtwerke Osnabrück ohne gültigen Fahrschein bestiegen zu haben. Hierdurch soll ein Schaden in Höhe von 2,70 entstanden sein. Am 19. Dezember 2016 soll er in den Geschäftsräumen eines Drogeriemarktes in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 62,96 eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung für sich zu verwenden. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und zwei Zeugen geladen. Mittwoch, 18. Oktober 2017, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 1, mit Fortsetzungen am 24. Oktober und 27. Oktober 2017, jeweils um 09:30 Uhr, Saal 1 09:30 Uhr: 15 KLs 25/17 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten B. aus Rumänien, z. Zt. JVA Lingen und den jetzt 34-jährigen Angeklagten C. aus Bochum u.a. wegen des Verdachtes des Diebstahls im besonders schweren Fall. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 28. April 2015 sollen sie sich Zutritt zu dem Gelände eines Solarparks in Badbergen verschafft haben. Daraus sollen sie in großem Umfang Kupfer entwendet Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

4 haben, um dieses zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes weiterzuveräußen. Es soll ein erheblicher Sachschaden entstanden sein. - Am 03. Mai 2015 sollen sie sich Zutritt zu dem Gelände eines Schrotthandels in Quakenbrück verschafft haben. Auch hier sollen sie größere Mengen Kupfer entwendet haben, um dieses gewinnbringend weiterzuveräußern. Auch diesbezüglich soll ein erheblicher Schaden entstanden sein. - In der Nacht zum 09. September 2016 soll sich der Angeklagte B. gemeinsam mit unbekannten Mittätern Zutritt zum Gelände einer Metallbaufirma in Wolfsthal verschafft haben. Von dort sollen sie Geräte und Werkzeuge mit erheblichem Wert entwendet haben, um diese zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen geladen. Donnerstag, 19. Oktober 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 105/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 73- jährigen Angeklagten C. aus Kettenkamp. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 08. Mai 2017 wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften in Tatmehrheit mit Drittverschaffung kinderpornographischer Schriften in Tatmehrhit mit öffentlichem Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Donnerstag, 19. Oktober 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Heppes, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 135/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37- jährigen Angeklagten B. aus Bad Rothenfelde. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 19. Juni 2017 wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und wegen Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 27. Januar 2017 mittels eines Pkw seine frühere Lebensgefährtin in Bad Rothenfelde bedrängt zu haben. Am 29. Januar 2017 soll er seine frühere Lebensgefährtin in ihrer Wohnung verletzt und bedroht haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

5 13:30 Uhr: 7 Ns 145/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten C., z. Zt. JVA Vechta. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 10. Juli 2017 wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. November 2016 zunächst den Pförtner eines Krankenhauses in Meppen bedroht zu haben und - als dieser die Polizei verständigen wollte - ihm sein Handy aus der Hand geschlagen zu haben, wodurch dieses beschädigt worden sei. Des Weiteren soll er am 13. Dezember 2016 Polizeibeamte beleidigt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Freitag, 20. Oktober 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 142/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25- jährigen Angeklagten A. aus Papenburg. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 03. Juli 2017 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Mai 2016 in Papenburg dem Zeugen X. plötzlich mit der Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. 11:30 Uhr: 5 Ns 145/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten B. aus Haren. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 27. Juli 2017 wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz und wegen Hausfriedensbruchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5

6 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht zum 10. November 2016 mit dem gesondert verfolgten B. abwechselnd mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Kraftrad öffentliche Straßen in Bereich Haren/Emmeln befahren zu haben. Auch soll sich der Angeklagte nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis befunden haben. Der Angeklagte und der gesondert verfolgte B. sollen sich danach nach Überklettern eines Zauns unberechtigt auf dem Gelände einer Tankstelle in der Meppener Straße in Haren aufgehalten haben, um dort zu übernachten. Nachdem sie von der Polizei entlassen worden seien, sollen sie sich zum Grundstück der Familie X. in der Emmelner Straße begeben haben. Dort sollen sie durch eine nicht verschlossene Zugangstür auf das Grundstück gelangt sein und ein unverschlossenes Kleinkraftrad nebst Betriebserlaubnis und dem Versicherungsnachweis entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten fünf Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6

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