Leitfaden zur Förderaktion Solarthermie Solare Großanlagen
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- Gretel Beyer
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1 powered by Leitfaden zur Förderaktion Solarthermie Solare Großanlagen Foto: AEE Wien, Juni 2010
2 01 Vorwort 3 02 Das Wichtigste in Kürze 4 03 Ausrichtung und Ziele des Programms Ausgangssituation Vision und Ziel Programmziele Programmstrategie Programminhalt & Themenfelder der Förderaktion Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze) Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) 9 in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben 4.4 Solar unterstützte Klimatisierung und deren Kombination mit solarer Warmwasseraufbereitung 9 und Heizung in Zeiten ohne Kühlbedarf 05. Förderspezifische Grundlagen der Förderaktion Budget Zielgruppe Förderungsgegenstand Förderungshöhe Förderungsvoraussetzung Notwendige Unterlagen Beurteilungskriterien Rechtliche Grundlagen Ablauf Ablauf und Auswahl der Projekte Einreichfristen Auszahlungsmodalitäten Datenschutz & Veröffentlichung der Förderzusage Kontakte Programmauftrag und verantwortung Begleitforschung Einreichung und Abwicklung 15
3 01. Vorwort In Österreich spielt die Solarthermie bei der Warmwasser- und Wärmeversorgung eine immer größere Rolle. Gemessen an der installierten Leistung pro EinwohnerIn zählen wir weltweit zu den Top 3. Und auch, was den Wirtschaftsfaktor Solarthermie angeht, können wir auf das Erreichte durchaus stolz sein: Bereits heute sichert die solare Wärme in Österreich Arbeitsplätze und leistet mit einem Exportanteil von 80 % und einem Umsatzvolumen von über 590 Millionen Euro einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Österreich. Dennoch gibt es noch ein großes, bisher unausgeschöpftes Potenzial für den weiteren Ausbau der Solarthermie und damit zu einer intensiveren wie auch effektiveren Verwendung dieser klimafreundlichen Technologie. Das ehrgeizige Ziel lautet: Innerhalb von nur zehn Jahren soll der Beitrag der Solarthermie zum Wärmebedarf von derzeit rund 1 % verzehnfacht, auf 10 % erhöht werden! Um dies zu erreichen, sind eine Reihe von Maßnahmen und eine gebündelte Kraftanstrengung erforderlich. Der Klima- und Energiefonds leistet durch seine Programme hier einen wesentlichen Beitrag. In den letzten Jahren konnte in zahlreichen, durch den Klima- und Energiefonds geförderten Projekten, wichtige Erkenntnisse zur technologischen Weiterentwicklung der Solarthermie gewonnen werden. Diese Forschungsaktivitäten werden selbstverständlich weiter unterstützt, um den technologischen Vorsprung zu sichern und weiter auszubauen. Darüber hinaus ist nun auch die Zeit gekommen, die gewonnenen Erkenntnisse im großen Maßstab in der Praxis zu erproben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden dazu beitragen, der Industrie neue Marktsegmente, speziell im Bereich der großen solarthermischen Anlagen, zu erschließen. Die Förderaktion legt den Fokus auf vier Schwerpunktbereiche: Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben, solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgung, hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, solar unterstützte Klimatisierung. Die EinreicherInnen werden nicht nur durch einen attraktiven Fördersatz unterstützt, hinzu kommt auch noch ein speziell auf die Förderaktion abgestimmtes Begleitforschungsprogramm, das den Anlagenbetreibern wichtiges Feedback gibt und somit hilft, den Energieoutput jeder einzelnen Anlage zu optimieren. Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Projekt im Rahmen dieser spannenden Förderaktion einzureichen und wünschen Ihnen viel Erfolg! DI Ingmar Höbarth Geschäftsführer, Klima- und Energiefonds DI Theresia Vogel Geschäftsführerin, Klima- und Energiefonds 3
4 02. Das Wichtigste in Kürze Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen dieses Programmes innovative große solarthermische Anlagen mit einer Kollektorfläche zwischen 100 und m 2. Die Förderung erfolgt mit Hilfe von nichtrückzahlbaren Investitionszuschüssen. Darüber hinaus bietet der Klima und Energiefonds im Rahmen einer programmbegleitenden Forschungsinitiative allen Förderungswerbern und Anlagenbetreibern kostenlos die Möglichkeit zur Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und Optimierungsmöglichkeiten mit einschlägigen ExpertInnen bei der Projektentwicklung. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt) in Österreich. Die Förderaktion Solarthermie Solare Großanlagen läuft vom bis zum Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis , 17:00 Uhr, bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, einlangen. Die Vergabe erfolgt nach formaler und fachlicher Prüfung in der Reihenfolge der vollständigen Einreichung und nach Verfügbarkeit der budgetären Mittel. Die eingelangten Anträge werden einer Formalprüfung durch die KPC unterzogen. Danach folgt die inhaltliche Bewertung der Anträge. Auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung der KPC trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die Förderentscheidung. Die Förderaktion umfasst die folgenden vier Themenfelder: Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze) Hohe solare Deckungsrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben Solar unterstützte Klimatisierung und deren Kombination mit solarer Warmwasseraufbereitung und Heizung in Zeiten ohne Kühlbedarf Die Teilnahme am Begleitforschungsprogramm ist verpflichtend. Die Projektwerber müssen der Veröffentlichung der im Rahmen der Begleitforschung gewonnenen Daten zustimmen. 4
5 03. Ausrichtung und Ziele des Programms 3.1 Ausgangssituation Energie ist eine wesentliche Grundlage für moderne Volkswirtschaften. Dabei spielt gerade in gemäßigten Klimazonen, wie in Europa, Energie in Form von Wärme eine wesentliche Rolle. So entfallen circa 49 % des Endenergiebedarfs der EU auf Energie für Heizung und Kühlung. In diesem Bereich kann die Solarthermie einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Energiebedarfes darstellen. In Österreich spielt Solarthermie bei der Heizungsunterstützung bereits heute eine wesentliche Rolle. Es verfügen bereits rund 22 % aller 1,3 Millionen österreichischer Hauptwohnsitze über eine Solaranlage. Damit gehört Österreich, gemeinsam mit Zypern und Israel, zu den Top 3 weltweit in Bezug auf die installierte Leistung pro EinwohnerIn. Trotz dieser im internationalen Vergleich bereits hohen Dichte im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es noch ein riesiges Potenzial für Solarthermie in Österreich. Doch nicht nur aus energiepolitischer Sicht ist Solarthermie für Österreich wichtig. Auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive wird die Nutzung der Sonnenenergie immer wichtiger. In den letzten Jahren sind die Produktionskapazitäten ständig angewachsen, und neue Arbeitsplätze sind entstanden. So wurden beispielsweise im Jahr 2008 in Österreich über 1,6 Millionen m 2 Sonnenkollektoren produziert, wovon rund 80 % exportiert wurden. Dadurch wurden rund Arbeitsplätze in Österreich geschaffen bzw. gesichert. 3.2 Vision und Ziel Im Bereich der solarthermisch unterstützten Heizung und Warmwasseraufbereitung in Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Solarthermie bereits sehr weit verbreitet, und es besteht ein funktionierender Massenmarkt. In anderen Bereichen befindet sich der Markt noch im Aufbau. Dies trifft besonders auf die Bereiche solare Prozesswärme, solare Fernwärme, solare Klimatisierung und Anwendungen mit hohen solaren Deckungsgraden zu. Gerade in diesen Bereichen geht es darum, Pilotanlagen zu errichten, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und so die Basis für eine zukünftige große Verbreitung dieser Anwendungsbereiche zu schaffen. Derzeit liegt der solare Deckungsgrad in Österreich im Niedertemperaturbereich bei 1 % des Gesamtenergiebedarfs. Sowohl im Rahmen der Energiestrategie Österreichs als auch in der Roadmap Solarwärme 2020 wurde das klare Ziel definiert, den Beitrag der Solarthermie zur Aufbringung der Niedertemperaturwärme auf 10 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, ist eine ganze Reihe von Maßnahmen erforderlich. Die Förderaktion Solarthermie große Solaranlagen soll hier einen wichtigen Beitrag leisten und den Weg für eine zukünftige breite Umsetzung von großen, hocheffizienten Solaranlagen ebnen. 5
6 3.3 Programmziele Ziel des Programms ist zum einen die Initialzündung für eine breite Umsetzung von hocheffizienten Solarwärmeanlagen mit einer Kollektorfläche über 100 m 2 und zum anderen die kontinuierliche Sammlung von Daten und deren Auswertung und somit die Schaffung einer fundierten Wissensbasis über den optimalen Betrieb von großen Solaranlagen. Sämtliche im Rahmen des Programms gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dadurch kann die Industrie wertvolle Erfahrungen über den Betrieb von großen Solaranlagen gewinnen. Für österreichische Forschungseinrichtungen bietet sich die Möglichkeit, wichtige Daten im Echtbetrieb zu sammeln und aufgrund der Erkenntnisse neuen Forschungsbedarf zu definieren. Dadurch wird Österreichs Vorsprung im Bereich der großen Solaranlagen nachhaltig gestärkt und weiter ausgebaut. Weitere wichtige Ziele sind die Substitution von fossilen Energieträgern und die damit verbundene CO 2 -Einsparung sowie die Erhöhung der Energieeffizienz. Es ist daher darauf zu achten, dass die nachhaltige Nutzung von bestehenden Abwärmequellen nicht durch eine Solarthermieanlage konterkariert wird. 3.4 Programmstrategie Das Förderprogramm Solarthermie große Solaranlagen weist ein Budget von 2 Millionen Euro auf. Begleitend zur programmgegenständlichen Investitionsförderung bietet der Klima- und Energiefonds Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Begleitforschung für die Förderaktion Solarthermie Solare Großanlagen an. Die beiden Programmteile sind aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden. Die Inanspruchnahme einer Beratung im Vorfeld der Einreichung eines Investitionsprojektes ist eine Förderungsvoraussetzung für die aktuelle Förderaktion. (Details siehe Kapitel 5.5) 6
7 04. Programminhalt & Themenfelder der Förderaktion Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaranlagen mit einer Kollektorfläche 1 zwischen 100 und m 2 in vier verschiedenen Themenbereichen gefördert: Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze) Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben Solar unterstützte Klimatisierung und deren Kombination mit solarer Warmwasseraufbereitung und Heizung in Zeiten ohne Kühlbedarf Die eingereichten Projekte müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und sollen technisch und ökonomisch multiplizierbar sein. Es ist darauf zu achten, dass die installierte Solaranlage und deren Einbindung beispielsweise in einen Prozess theoretisch auch an anderen Gebäuden bzw. bei ähnlichen Prozessen durchführbar wären. Speziallösungen, die sich weder wirtschaftlich noch anlagentechnisch bei ähnlichen Betriebs- und Gebäudestrukturen bzw. Prozessen durchführen lassen würden, sind nicht erwünscht. Vor der Einreichung des Förderungsansuchens muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Trägern des Begleitforschungsprogramms durchgeführt werden. Das Beratungsgespräch ermöglicht einen fachlichen Input von ExpertInnen in der Projektplanung der einzureichenden Maßnahme, wodurch die/der EinreicherIn neben der Investitionsförderung zusätzlich eine kostenlose Unterstützung und Beratung durch führende österreichische Solarthermie- ExpertInnen bereits in der Planungsphase erhält und somit kostspielige Fehlplanungen vermieden werden können. Die Begleitforschung findet für einen Zeitraum von einem Jahr ab Inbetriebnahme der Solarthermieanlage statt. Informationen betreffend dieser einjährigen Monitoringphase, bezüglich der notwendigen Messtechnik und der Datenübertragung, werden im Beratungsgespräch an den Förderwerber weitergegeben. Der Umfang der zu installierenden Messinstrumente hängt stark vom Einsatzzweck, der Größe und den Spezifika der jeweiligen Anlagen ab. Die Festlegung der benötigten Messinstrumente erfolgt im Rahmen des Beratungsgesprächs mit der Begleitforschung. Dabei wird besonderer Wert auf die Kosteneffizienz gelegt. Die Kosten für die Messinstrumente 2 sollen nach Möglichkeit inklusive Montage Euro (exkl. USt) nicht übersteigen. Diese Kosten sind vom Förderwerber zu tragen und sind im Rahmen des Projektes förderungsfähig. 1 Hinweis: Solaranlagen > m² sind im Rahmen der Umweltförderung im Inland Förderungsschwerpunkt Solaranlagen > 100 m² einzureichen. Eine Aufteilung der Kollektorfläche einer Anlage auf die Förderungsinstrumente des Klima- und Energiefonds und der Umweltförderung im Inland ist ausgeschlossen. 2 Zu den notwendigen Messinstrumenten zählen beispielsweise Globalstrahlungspyranometer, Wärmemengenzähler, Temperatursensoren und Drucksensoren. Die genauen Anforderungen können bei einzelnen Projekten variieren und sind Thema im Beratungsgespräch. Die Datenübertragung soll zumindest täglich via Internet/Mobilfunk erfolgen. 7
8 4.1 Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben In Österreich entfallen in etwa 30 % des thermischen Energieverbrauchs auf industrielle Anwendungen. Gleichzeitig steckt die Verwendung solarer Wärme für industrielle Prozesse noch in den Kinderschuhen. Weltweit gibt es in diesem Bereich weniger als 100 dokumentierte Anlagen. Allein dieser Gegensatz zwischen dem Anteil am Energiebedarf und derzeitiger Anwendung der Solarthermie zeigt, welches Potenzial es in diesem Bereich gibt. Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative solarthermische Anlagen gefördert, deren erzeugte thermische Energie im Rahmen von Prozessen in Produktionsbetrieben verwendet wird. Die Nutzung der erzeugten thermischen Energie im Prozess muss im Vordergrund stehen und zum überwiegenden Teil erfolgen, eine Mitnutzung für andere Bereiche (z. B. Warmwasseraufbereitung für Sanitäranlagen) ist zulässig. Es gibt keine Einschränkung auf den Temperaturbereich des Prozesses. Ein Nachweis über die Eignung des gewählten Kollektors für den jeweiligen Temperaturbereich ist durch Angabe des Prüfsiegels zu erbringen. Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der Nutzung solarer Prozesswärme in Produktionsbetrieben sind beispielsweise folgende Elemente besonders innovativ: Maßnahmen zur Senkung der Prozesstemperaturen Last- und Speichermanagement Konzept zur Wärmeabfuhr in produktionsschwachen Zeiten (z. B. Wochenende) Einfache aber effektive Einbindung der Solarthermieanlage in die Prozesstechnik Prozessanalyse mit bzw. ohne Solareinbindung Förderbar sind die Kosten für die Solarthermieanlage inklusive Verrohrung, der Pufferspeicher, die Einbindung der solaren Wärme in den Prozess und die Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Planungskosten für die förderungsfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Die weiteren Förderungsvoraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 5.5 und 5.6 dargestellt. 4.2 Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze) Im Bereich der netzgebundenen Wärmeversorgung gibt es bereits erste Anlagen in Österreich, die erfolgreich in Betrieb sind (z. B. in Graz-Liebenau). Eine breite Anwendung dieser Wärmeversorgungstechnologie lässt aber bisher aus verschiedenen Gründen auf sich warten, obwohl gerade dieser Bereich einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energie bei der Wärmeversorgung leisten könnte. Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative Solaranlagen mit Einspeisung in eine netzgebundene Wärmeversorgung gefördert. Dabei kann sowohl die Anbindung an Mikro-, Nah- als auch Fernwärmenetze gefördert werden. Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der solaren Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen sind beispielsweise folgende Elemente besonders Innovativ: Abstimmung mit Wetterprognosen System zum intelligenten Last- und Speichermanagement Niedertemperaturnetze bzw. Netze mit innovativem Netztemperaturmanagement Konzepte zur optimalen Kombination von Solarwärme und Abwärme 100 % solare Versorgung in den Sommermonaten (bei kleineren Wärmenetzen) Förderbar sind die Kosten für die Solaranlage inklusive Verrohrung, Pufferspeicher, Einbindung der solaren Wärme ins Verteilnetz und Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Planungskosten für die förderungsfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Hinweis: Das Wärmeverteilnetz kann im Rahmen der vorliegenden Förderaktion nicht gefördert werden, die Kosten sind separat im Rahmen der Umweltförderung im Inland Förderungsschwerpunkt Wärmeverteilung einzureichen. Die weiteren Förderungsvoraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 5.5 und 5.6 dargestellt. 8
9 4.3 Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben Im Laufe des letzten Jahrzehnts sind sogenannte Kombisysteme, also Systeme, die sowohl Warmwasser als auch Wärme für Heizzwecke zur Verfügung stellen, zum Standard geworden. Dennoch ist der solare Deckungsgrad in den heutigen Anlagen meist gering. Dies trifft besonders auf Anlagen im Gewerbeund Dienstleistungsbereich zu, da diese in der Regel aufgrund ihrer Größe einen höheren Gesamtwärmebedarf haben. Im Rahmen dieses Themenfeldes werden daher innovative solare Großanlagen im Bereich Gewerbeund Dienstleistungsbetrieb mit einem hohen solaren Deckungsgrad (d. h. > 20 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs) gefördert. Die gewonnene Wärme soll vorwiegend für Warmwasser und Heizung verwendet werden. Im Falle einer Warmwasseraufbereitung von Trinkwasser muss im Sinne der Vermeidung der Legionellen-Problematik die ÖNORM B5019 beachtet werden. Von diesem Themenfeld sind ausgenommen: Produzierendes Gewerbe (Produktionsunternehmen können im Themenfeld 1 - solare Prozesswärme - einreichen) Anlagen im Tourismusbereich, die der reinen Schwimmbaderwärmung dienen (eine geringe Mitnutzung ist zulässig) Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der hohen solaren Deckungsgrade sind beispielsweise folgende Elemente besonders Innovativ: Integration in ein effizientes Gesamtsystem Gesamtsystem mit mehreren Verbrauchern Maßnahmen zur formschönen Gebäudeintegration Förderbar sind die Kosten für die Solaranlage inklusive Verrohrung, Pufferspeicher und Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Planungskosten für die förderungsfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Wesentlich ist eine Darstellung des jährlichen Gesamtenergiebedarfs für Warmwasser und Heizung im Rahmen des Förderungsansuchens. Bei Einreichungen im Tourismusbereich ist die Darstellung der durchschnittlichen Zimmerauslastung auf Monatsbasis erforderlich. Die weiteren Förderungsvoraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 5.5 und 5.6 dargestellt. 4.4 Solar unterstützte Klimatisierung und deren Kombination mit solarer Warmwasseraufbereitung und Heizung in Zeiten ohne Kühlbedarf Im Bereich der solaren Klimatisierung hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Dennoch gibt es hier noch enormes Wachstumspotenzial, dies zeigt sich schon allein dadurch, dass bisher europaweit wenige hundert solare Anlagen zur Klimatisierung installiert wurden. Gefördert werden Anlagen zur solar unterstützten Klimatisierung und deren Kombination mit solarer Warmwasseraufbereitung und Heizung in Zeiten ohne Kühlbedarf. Besonderer Wert wird hierbei auf innovative Ansätze und hohe Effizienz (d. h. u. a. effiziente Sorptionsmaschinen) gelegt. Eine reine Nutzung der Anlage zur Klimatisierung ist für eine Förderung nicht ausreichend. Die Kombination mit Warmwasseraufbereitung oder Heizung ist eine Förderungsvoraussetzung. Die Effizienz einer Kälteanlage wird durch den COP-Wert (Coefficient of Performance) gemessen. Je nach verwendeter Ad- oder Absorption gelten folgende Mindestwerte: Geschlossene Absorptionsmaschinen Geschlossene Adsorptionsmaschinen COPel. > 5 > 5 COPtherm. > 0,6 > 0,5 > 0,65 1 DEC-Anlagen - sind unmittelbar in Lüftungsanlagen eingebunden Tabelle: 4.1 Offene Adsorptionsmaschinen 1
10 Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der solar unterstützten Klimatisierung und sind beispielsweise folgende Elemente besonders Innovativ: Umsetzung von hocheffizienten Rückkühlsystemen Von der Erzeugung bis zur Abgabe optimiertes und abgestimmtes Gesamtkühlkonzept Optimierte Umsetzung einer multifunktionalen Solarwärmenutzung (Kühlen, Raumwärme, Warmwasser) Förderbar sind die Kosten für die Solaranlage inklusive Verrohrung, Pufferspeicher und Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Planungskosten für die förderungsfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Alternative Kühlanlagen werden im gegenständlichen Programm zu den für den Förderungsschwerpunkt Klimatisierung und Kühlung der Umweltförderung im Inland definierten Bedingungen gefördert. Die weiteren Förderungsvoraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 5.5 und 5.6 dargestellt. 10
11 05. Förderspezifische Grundlagen der Förderaktion 5.1 Budget Für das Programm Solarthermie Solare Großanlagen stehen inklusive wissenschaftlichem Begleitforschungsprogramm 2 Millionen Euro des Klima- und Energiefonds zu Verfügung. 5.2 Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt), insbesondere Produktionsbetriebe, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Fernwärmenetzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Tourismusbetriebe, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit. 5.3 Förderungsgegenstand Im Rahmen der Förderaktion können Solaranlagen mit einer Größe zwischen 100 und m² gefördert werden, insbesondere: Solaranlage inklusive Verrohrung, Montage, Pufferspeicher, Messtechnik für das Begleitforschungsprogramm, Kühlanlage (entsprechend den Bedingungen des Förderungsschwerpunktes Klimatisieren und Kühlen der Umweltförderung im Inland), Planungskosten im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten. 5.4 Förderungshöhe Förderungsbasis für die Solarthermieanlagen sind die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten gemäß der Förderungsrichtlinie 2009 für die Umweltförderung im Inland. Die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten werden bei den Solarthermieanlagen durch Abzug einer Referenzanlage (leistungsgleicher Ölkessel) von den gesamten umweltrelevanten Investitionskosten des Projektes ermittelt: Umweltrelevante Investitionskosten minus Referenzanlage ergibt die Förderungsbasis (= umweltrelevante Mehrkosten). Der Fördersatz liegt bei max. 40 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten plus allfällige Zuschläge. Bei Kühlanlagen sind die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten gemäß der Förderungsrichtlinie 2009 für die Umweltförderung im Inland Förderungsbasis. Neben einer Vergleichsanlage wird auch die Kostenersparnis der ersten Jahre abgezogen. Zusätzlich gelten die Standardförderungsbedingungen der Umweltförderung im Inland: Die Förderung für alternative Kälteanlagen ist mit maximal 20 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt Zur Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Förderungskosten und erzieltem Umwelteffekt sind die anerkennbaren umweltrelevanten Investitionskosten gemäß dem Handbuch zur Umweltförderung im Inland, entsprechend der CO 2 -Einsparung, begrenzt. 11
12 Förderungsgegenstand Förderungsbasis Förderungssatz 3 Solaranlage Solaranlage inkl. Verrohrung, Montage, Pufferspeicher, Messtechnik, Planungskosten UIK - VA foss 40 % d. MIK plus Zuschläge: 5 % KMU 5 % Ökoinnovation Kühlanlage Sorbtionstechnologie UIK - VA foss - E 40 % d. MIK plus Zuschläge: 20 % KU, 10 % MU 10 % Ökoinnovation aber max. 20 % der UIK UIK: umweltrelevante Investitionskosten MIK: Mehrinvestitionskosten VA foss : fossile Vergleichsanlage E: Kosteneinsparungen (KMU: 3a, GU: 4a (EHT: 5a)) KU: Kleinunternehmen; MU: Mittleres Unternehmen; GU: Großunternehmen Tabelle: 5.1 Eine Kombination mit Landesförderungen ist gemäß den Bestimmungen der Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung im Inland unter Einhaltung der in den beihilfenrechtlichen Gemeinschaftsnormen vorgesehenen Förderungshöchstgrenzen möglich. 5.5 Förderungsvoraussetzung Förderungsvoraussetzung für diese Förderaktion ist die Teilnahme am Begleitforschungsprogramm. Diese Teilnahme bedingt: Inanspruchnahme einer frühzeitigen Beratung während der Planungsphase beim Träger der Begleitforschung noch vor der Einreichung des Förderungsantrages, Installation und Finanzierung der notwendigen Messtechnik ( Euro exklusive USt sollten nicht überschritten werden), Zustimmung zur Veröffentlichung der erhobenen Messdaten und Analyseergebnisse. Die Solarthermieanlagen müssen eine Größe zwischen 100 und m 2 besitzen und einen der folgenden Einsatzzwecke erfüllen (Details siehe Kapitel 4): Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgung Erreichung eines solaren Deckungsgrades über 20 % des Gesamtwärmebedarfs in Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben Solar unterstützte Klimatisierung und deren Kombination mit solarer Warmwasseraufbereitung und Heizung in Zeiten ohne Kühlbedarf Hinweis: Die Nutzung bestehender Abwärmequellen ist der Installation einer Solarthermieanlage vorzuziehen. Der Förderungsantrag muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Abwicklungsstelle eingehen. Abnahmeprotokoll vor Auszahlung der Förderungsmittel ist das Abnahmeprotokoll für Montage (inkl. Druckprobe) und Inbetriebnahme (ausgestellt vom Systemlieferanten) vorzulegen. Die im Rahmen der UFI (Umweltförderung im Inland) geltenden allgemeinen Förderungsvoraussetzung sind zu berücksichtigen. 5.6 Notwendige Unterlagen Die Förderungsansuchen sind schriftlich sowie in elektronischer Form (auf einem beigelegten Datenträger) innerhalb der vorgegebenen Einreichfristen bei der Abwicklungsstelle (KPC) einzureichen. Für die Einreichunterlagen sind die aufgelegten Formulare zu verwenden. Registrierung auf der Homepage des Klima- und Energiefonds (Erhalt der Klima- und Energiefonds-Projektnummer) Förderungsansuchen das vollständig ausgefüllte und firmenmäßig gefertigte Ansuchenformblatt Technisches Datenblatt das vollständig ausgefüllte Technische Datenblatt für Solaranlagen gemäß Formblatt Technische Beschreibung der beantragten Maßnahme - Baubeschreibung, Planunterlagen, Darstellung des Regelungskonzeptes zur Einbindung der Solaranlage in das Gesamtsystem Zeitplan zur Projektumsetzung 3 bezogen auf die Mehrinvestitionskosten 4 gemäß EU Beihilfenrahmen maximal mögliche Förderung der Mehrinvestitionskosten 12
13 Monatliche Ertragsprognose in Form einer Berechnung mittels dynamischem Simulationsprogramm für Solaranlagen unter Berücksichtigung des monatlichen Energiebedarfes des von der Solaranlage unterstützten Gesamtsystems und inkl. Darstellung der durch die Solaranlage ersetzten Energieträger (Art und Menge der Energieträger 5 ) (zulässige Programme: Tsol, TrnSys, Polysun) Nachweis der Zertifizierung des Kollektors nach Solar Keymark Beratungsprotokoll - vor der Einreichung und Umsetzung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit Mitgliedern des Begleitforschungsprogramms durchgeführt werden Kostenaufstellung eine detaillierte Kostenaufstellung zur beantragten Maßnahme sowie hierauf bezugnehmende Kostenvoranschläge, Angebote und Vergleichsangebote Genehmigungen, Bescheide alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage müssen spätestens zum Zeitpunkt der Endabrechung vorliegen 5.8 Rechtliche Grundlagen Die Förderungen werden aufgrund der Richtlinie Umweltförderung im Inland 2009 vergeben. (Bundesgesetzblatt Nr. 185/1993 vom 16. März 1993, in der Fassung des Bundesgesetzblattes I Nr. 52/2009 vom 17. Juni 2009) 5.7 Beurteilungskriterien Neben den oben beschriebenen Förderungsvoraussetzungen werden Einreichungen nach folgenden Kriterien beurteilt. Relevanz des Vorhabens in Bezug auf das Förderprogramm Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Programmziele und Förderaktionsinhalte (siehe Kapitel 3.3 und 4) Innovationsgehalt des Projektes Qualität des Vorhabens Technische Qualität Qualität der Planung Angemessenheit der Kosten der Anlage Ökonomisches Potenzial und technische Multiplizierbarkeit Möglichkeit, den Lösungsansatz in weiteren Projekten kostengünstig anzuwenden Technische Multiplizierbarkeit (Theoretische) Möglichkeit der Standardisierung 5 Gilt nicht für den Neubau von Objekten 13
14 06. Ablauf 6.1 Ablauf und Auswahl der Projekte Im ersten Schritt müssen sich die Förderwerber auf der Homepage des Klima- und Energiefonds elektronisch registrieren ( Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt im Anschluss direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH als zuständige Abwicklungsstelle. Vor der Einreichung der Unterlagen ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit ExpertInnen des Begleitforschungsprogrammes erforderlich. Ein Beratungsprotokoll ist dem Förderungsantrag beizulegen. 6.2 Einreichfristen Start der Förderaktion: Ende der Förderaktion: , 17:00 Uhr 6.3 Auszahlungsmodalitäten Die Förderung wird in Form eines nichtrückzahlbaren Investitionszuschusses vergeben, der nach der Projektendabrechnung ausbezahlt wird. Berücksichtigt werden nur beim Klima- und Energiefonds registrierte, fristgerecht und vollständig bei der Abwicklungsstelle einlangende Förderungsansuchen. Die eingereichten Anträge werden von der Abwicklungsstelle in der Reihenfolge ihres vollständigen Einlangens auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Für Förderungsansuchen, die die Formalkriterien erfüllen, erfolgt die fachliche inhaltliche Evaluierung durch Experten der KPC. Die KPC empfiehlt dem Präsidium des Klima- und Energiefonds die zu fördernden Projekte. Das Präsidium des Klima- und Energiefonds entscheidet als oberstes Organ über die Vergabe der Mittel. Die Vergabe der Förderungsmittel erfolgt nach Maßgabe des verfügbaren Programmbudgets und in der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderungsanträge. Unvollständige Förderungsanträge werden nicht gereiht solange nicht alle zur Beurteilung notwendigen Förderungsunterlagen samt Beilagen bei der Abwicklungsstelle vorliegen. 14
15 07. Datenschutz & Veröffentlichung der Förderzusage 08. Kontakte Im Fall einer positiven Förderentscheidung können die Angaben des Förderungsantrag zur Erstellung von Förderungsberichten sowie für statistische Auswertungen verwendet werden. Weiters behält sich der Klima- und Energiefonds das Recht vor, den Namen des Förderwerbers, die Tatsache einer zugesagten Förderung, den Fördersatz, die Förderungshöhe sowie den Titel des Projektes, eine Kurzbeschreibung und das Ausmaß der durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung nach Genehmigung der Förderung zu veröffentlichen. Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit der Abwicklung der Förderaktion betrauten Stellen und Personen sowie dem Programmeigentümer zur Einsicht vorgelegt. Alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. 8.1 Programmauftrag und verantwortung Die Programmverantwortung für das Programm Solarthermie Solare Großanlagen trägt der Klima- und Energiefonds. Gumpendorferstraße 5/22, 1060 Wien Telefon: 01/ DW, Fax: 01/ Ansprechpartner: Mag. Gernot Wörther (DW 24) Begleitforschung Informationen über das Begleitforschungsprogramm finden sich auf der Klimafonds-Homepage ( bzw. auf der KPC Homepage ( Hier werden auch die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung bekannt gegeben. 8.3 Einreichung und Abwicklung Informationen zur Einreichung und Abwicklung von Förderungsprojekten erteilt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH: Türkenstraße 9, 1092 Wien, Telefon: 01/ DW, Fax: 01/ ; Ansprechpartner: DI Dr. Christoph Walla (DW 243) c.walla@kommunalkredit.at DI Dr. Katharina Hopfner-Sixt (DW 291) k.hopfner-sixt@kommunalkredit.at 15
16 Impressum: Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Klima- und Energiefonds Gumpendorfer Str. 5/ Wien Gestaltung: ZS communication + art GmbH Druck: gugler* cross media (Melk/Donau). Bei der mit Ökostrom durchgeführten Produktion wurden sowohl die Anforderungen des Österreichischen Umweltzeichens als auch die strengen Öko-Richtlinien von greenprint* erfüllt. Sämtliche während des Herstellungsprozesses anfallenden Emissionen wurden im Sinne einer klimaneutralen Druckproduktion neutralisiert. Der Gesamtbetrag daraus fließt zu 100 % in ein vom WWF ausgewähltes Klimaschutz-Projekt in Karnataka/Indien ( uploads/myclimate_portfolio.pdf). Papier: Olin Herstellungsort: Wien, Juni 2010 Foto: AAE
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