Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

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1 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 8. Ausschreibung Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, April 2017

2 Inhalt Vorwort 3 Das Wichtigste in Kürze 4 Was ist neu? Ausrichtung des Programms Programmziele Programmstrategie Zielgruppe Fördergegenstand Themenfeld 1: Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben Themenfeld 2: Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze) Themenfeld 3: Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben Themenfeld 4: Neue Technologien und innovative Ansätze Förderhöhe Erlaubte Konsortialförderung aws-garantieübernahmen Nicht förderfähige Anlagen und Kosten Allgemeine Fördervoraussetzungen Einreichunterlagen Ablauf und Budget Ablauf und Auswahl der Projekte Beurteilungskriterien Zeitplan und Einreichfristen Auszahlungsmodalitäten Fertigstellungsfrist Budget Begleitforschung Rechtliche Grundlagen Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung (LE 14 20) Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage Kontakte Programmauftrag und -verantwortung BeratungsexpertInnen Einreichung und Abwicklung Publizitätsmaßnahmen 20 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

3 Vorwort Solarthermie zur Wärme- und Warmwasserversorgung hat in Österreich traditionell einen hohen Stellenwert. Neben kleineren Solaranlagen für Warmwasser und Heizungsunterstützung besteht ein großes Potenzial in der Optimierung von hocheffizienten solaren Großanlagen, auch in Verbindung mit dem Einsatz von innovativen Speichertechnologien. Vor diesem Hintergrund hat der Klima- und Energiefonds im Jahr 2010 das Förderprogramm Solarthermie solare Großanlagen initiiert. Bisher wurden sieben erfolgreiche Ausschreibungen durchgeführt, es konnten Förderzusagen an 253 Projekte vergeben werden. Durch die Förderung von Komponenten und Speichern bis zu neuen Systemansätzen werden Innovationen bei der Erschließung des zukunftsfähigen Großanlagenmarktes unterstützt. Zusätzlich wird in Österreich eine Wissensbasis geschaffen. Eine Evaluierung des Förderprogramms bestätigte bereits 2015, dass das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung von gewerblichen Großanlagen in Österreich sowie eine hohe Fördereffizienz aufweist. Etwaige Verbesserungen, wie etwa die Vergrößerung der maximal zulässigen Anlagengröße, wurden bereits 2016 auf - gegriffen und werden auch dieses Jahr weitergeführt. Darüber hinaus wurde im Jahr 2017 die Möglichkeit der ELER-Kofinanzierung geschaffen. Die Schwerpunktbereiche des Programms reichen von solarer Prozesswärme über solare Netzeinspeisung bis zu hohen solaren Deckungsgraden. In einem zusätzlichen Schwerpunkt wird der Einsatz von neuen, innovativen Technologien für große solarthermische Anwendungen in der Praxis gefördert. Damit wird eine Brücke zwischen Forschung und Markt geschlagen und das Kostensenkungspotenzial neuer Materialien, Speichertechnologien und Systemlösungen gehoben werden. Die Reduzierung der Kosten für Solarthermieanlagen ist ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg dieser klimafreundlichen Energietechnologie. Um besonders innovative Projekte zu begleiten und die AnlagenbetreiberInnen bei der Optimierung der Anlagen zu unterstützen, werden diese in einer Begleitforschung mit intensivem Monitoring betreut. Die Erkenntnisse daraus dienen der Weiterentwicklung der Technologie und fließen laufend in die Umsetzung neuer solarer Großanlagen ein. Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Projekt im Rahmen dieser spannenden Förderaktion einzureichen, und wünschen Ihnen viel Erfolg! Ingmar Höbarth Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Theresia Vogel Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

4 Das Wichtigste in Kürze Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen dieses Programms innovative große solarthermische Anlagen mit einer Kollektorfläche von 100 bis m 2 (für Themenfeld 4 gelten spezielle Anforderungen). Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen. Darüber hinaus bietet der Klimaund Energiefonds im Rahmen der verpflichtenden Einreich beratung (bis spätestens eine Woche vor Einreichschluss) allen FörderwerberInnen und Anlagen - betreiberinnen die kostenlose Möglichkeit zur Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und Optimierungsmöglichkeiten mit einschlägigen ExpertInnen bei der Projektentwicklung. Besonders innovative Projekte werden in das Begleit - forschungsprogramm aufgenommen. Die Auswahl der Projekte für das Begleitforschungsprogramm und das Themenfeld 4 erfolgt durch ein ExpertInnengremium. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt) sowie Gebietskörperschaften in Österreich. Die Förderaktion umfasst die folgenden 4 Themenfelder: 1) Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben 2) Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze) 3) Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienst - leistungsbetrieben 4) Neue Technologien und innovative Ansätze Bei Projekten, die ausschließlich aus nationalen Mitteln gefördert werden, ist die Förderung mit einem maximalen Betrag pro MWh nutzbaren Solarertrag, differenziert nach den vier Themenfeldern, begrenzt. 1 Themenfeld Solare Prozesswärme Solare Netzeinspeisung Hohe solare Deckungsgrade Neue Technologien Max. Förderung in Euro pro MWh nutzbaren Solarertrag 700 Euro/MWh 550 Euro/MWh 950 Euro/MWh Keine Begrenzung Diese Förderungsbegrenzung erhöht sich für Projekte, die in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen werden, um 50 %. Die Teilnahme am Begleitforschungsprogramm ist für die ausgewählten Projekte verpflichtend. Die ProjektwerberInnen müssen der Veröffentlichung der im Rahmen der Begleitforschung gewonnenen Daten zustimmen. Die Förderaktion Solarthermie solare Großanlagen läuft vom bis zum Nach Registrierung auf der Homepage des Klima- und Energiefonds müssen die vollständigen Antragsunterlagen bis , 12:00 Uhr, bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, online eingereicht werden. Die eingelangten Anträge werden einer Formalprüfung durch die KPC unterzogen. Danach folgen die inhaltliche Bewertung der Anträge und die Auswahl der Projekte für die Begleitforschung. Die Vergabe erfolgt nach der formalen und fachlichen Prüfung sowie nach der Auswahl der Projekte für eine EU-Kofinanzierung und für das Begleitforschungsprogramm sowie für das Themenfeld 4. Die Projekte mit EU-Kofinanzierung und in weiterer Folge für die Begleitforschung werden zuerst gefördert, die übrigen werden in der Reihenfolge der vollständigen Einreichung und nach Verfügbarkeit der budgetären nationalen Mittel gefördert. Auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung der KPC und der Auswahl der Begleitforschungsprojekte sowie der Empfehlung für die Auswahl der zu fördernden Projekte des Themenfelds 4 durch ein ExpertInnengremium trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die Förderentscheidung. Die Antragstellung um EU-Kofinanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen der gegenständlichen Förderaktion. Das Auswahlverfahren der EU-kofinanzierten Projekte ist in Kapitel 10 beschrieben. Verbindung der Ausschreibungen Solarthermie solare Großanlagen und Energieforschungsprogramm 2017 des Klima- und Energiefonds Die beiden Ausschreibungen sind aufeinander ab - gestimmt und bilden eine logische Kette entlang des 1 ) Bei Projekten, die aus Mitteln des Programms LE gefördert werden, gelten diese Begrenzungen nicht. 4 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

5 Innovationszyklus. Während beim Energieforschungsprogramm 2017 des Klima- und Energiefonds Forschungs- und Entwicklungsleistungen gefördert werden, liegt der Fokus der Ausschreibung Solar - thermie solare Großanlagen auf der Förderung von auf dem Markt verfügbaren, innovativen Technologien. Idealerweise werden erfolgreiche Forschungsprojekte im Bereich der Solarthermie durch das Energie - forschungsprogramm 2017 des Klima- und Energiefonds gefördert und in weiterer Folge erstmals mithilfe des Programms Solarthermie solare Großanlagen, Themenfeld 4, kommerziell umgesetzt. Was ist neu? Projekte in Klima- und Energiemodellregionen können eine EU-Kofinanzierung aus dem Programm LE erhalten. Die Einreichung zur EU-Kofinanzierung erfolgt automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle. Für Projekte, die aus Mitteln des Programms LE gefördert werden, gilt Folgendes abweichend zu den ausschließlich national geförderten Projekten: Förderung von Anlagen bis zu m² Kollektorfläche. Die Förderung wird nicht durch den nutzbaren Solarertrag begrenzt. Weitere Details zum Ablauf der 8. Ausschreibung entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen. 1.0 Ausrichtung des Programms 1.1 Programmziele Ziele des Programms sind die Initialzündung für eine breite Umsetzung von hocheffizienten Solarwärmeanlagen mit einer Kollektorfläche von über 100 m 2, die kontinuierliche Sammlung von Betriebsdaten, deren Auswertung und somit die Schaffung einer fundierten Wissensbasis über den optimalen Betrieb von großen Solaranlagen sowie der Brückenschlag zwischen Forschung und Markt und damit verbunden die Erschließung neuer Marktsegmente für die Solarthermie. Sämtliche im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogramms gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Weitere wichtige Ziele sind die Substitution von fossilen Energieträgern und die damit verbundene CO2-Einsparung sowie die Erhöhung der Energieeffizienz. Es ist daher darauf zu achten, dass die nachhaltige Nutzung von bestehenden Abwärmequellen oder erneuerbaren Energiequellen nicht durch eine Solarthermieanlage konterkariert wird. Den FörderwerberInnen wird empfohlen, sich vor Einreichung des Förderantrags mit den Optionen zur Erhöhung der Energieeffizienz aus - einanderzusetzen. 1.2 Programmstrategie Das Förderprogramm Solarthermie solare Großanlagen weist ein Budget (nationale Mittel) von bis zu 2,6 Mio. Euro auf. Begleitend zur programmgegenständlichen Investi - tionsförderung bietet der Klima- und Energiefonds Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Begleit - forschung sowie für ausgewählte Projekte ein wissenschaftliches Betriebsmonitoring an. Die Inanspruchnahme einer Beratung im Vorfeld der Einreichung eines Investitionsprojekts ist eine Fördervoraussetzung für die aktuelle Förderaktion (Details siehe Kapitel 8). Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

6 2.0 Zielgruppe Sämtliche natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt), insbesondere Produktionsbetriebe Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe Fernwärmenetzbetreiber Energieversorgungsunternehmen Tourismusbetriebe Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit Konfessionelle Einrichtungen und Vereine Contractoren Land- und forstwirtschaftliche Betriebe BürgerInnenbeteiligungsprojekte können von sämtlichen Zielgruppen umgesetzt werden und stellen unter Einhaltung von themenfeldspezifischen Kriterien eine förderfähige Projektart dar. 3.0 Fördergegenstand Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaranlagen mit einer Kollektorfläche von 100 bis m 2 2 (außer in Themenfeld 4), die bis zum fertiggestellt sein müssen, in 4 verschiedenen Themenbereichen gefördert: 1) Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben. 2) Solare Einspeisung in netzgebundene Wärme - versorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze). 3) Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungs - betrieben. 4) Neue Technologien und innovative Ansätze. Die eingereichten Projekte müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und sollen technisch und ökonomisch multiplizierbar sein. Es ist darauf zu achten, dass die installierte Solaranlage und deren Einbindung beispielsweise in einen Prozess theoretisch auch an anderen Gebäuden bzw. bei ähnlichen Prozessen durchführbar wären. Speziallösungen, die sich weder wirtschaftlich noch anlagentechnisch bei ähnlichen Betriebs- und Gebäudestrukturen bzw. Prozessen durchführen lassen würden, sind nicht erwünscht. Vor der Einreichung des Förderansuchens spätestens 1 Woche vor Einreichschluss muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten BeratungsexpertInnen durchgeführt werden. Das Beratungsgespräch ermöglicht einen fachlichen Input von BeratungsexpertInnen noch während der Projektplanung der einzureichenden Maßnahme, wodurch die EinreicherInnen neben der Investitionsförderung zusätzlich eine kostenlose Unterstützung und Beratung durch führende österreichische Solarthermie expertinnen bereits in der Planungsphase erhalten und somit kostspielige Fehlplanungen vermieden werden können. Besonders innovative Projekte, die aus wissenschaft - licher Sicht von speziellem Interesse sind, werden von einem ExpertInnengremium ausgewählt. Die ausgewählten Projekte werden nach Aufnahme des Regelbetriebs ein Jahr lang wissenschaftlich betreut und erhalten Feedback zur Anlagenoptimierung von der Begleitforschung. Projekte für eine EU-Kofinanzierung werden nach dem in Kapitel 10 Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung beschriebenen Verfahren ausgewählt. 2 ) Hinweis: Solaranlagen > m2 sind im Rahmen der Umweltförderung im Inland, Förderschwerpunkt Thermische Solaranlagen, einzureichen. Eine Aufteilung der Kollektorfläche einer Anlage auf die Förderinstrumente des Klima- und Energiefonds und der Umweltförderung im Inland ist ausgeschlossen. Bei Projekten, die aus Mitteln des Programms LE gefördert werden, werden Anlagen mit bis zu m² Kollektorfläche gefördert. 6 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

7 3.1 Themenfeld 1 Solare Prozesswärme in Produktions betrieben In Österreich entfallen in etwa 30 % des thermischen Energieverbrauchs auf industrielle Anwendungen. Gleichzeitig steckt die Verwendung solarer Wärme für industrielle Prozesse noch in den Kinderschuhen. Weltweit gibt es in diesem Bereich wenige dokumentierte Anlagen. Allein dieser Gegensatz zwischen dem Anteil am Energiebedarf und der derzeitigen Anwendung der Solarthermie zeigt, welches Potenzial es in diesem Bereich gibt. Förderfähige Maßnahmen Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative solarthermische Anlagen gefördert, deren erzeugte thermische Energie im Rahmen von Prozessen in Produktionsbetrieben bzw. zum Antrieb von wärmegetriebenen Kältemaschinen verwendet wird. Die Nutzung der erzeugten thermischen Energie im Prozess muss im Vordergrund stehen und zum über - wiegenden Teil erfolgen, eine Mitnutzung für andere Bereiche (z. B. Warmwasseraufbereitung für Sanitäranlagen) ist zulässig. Es gibt keine Einschränkung auf den Temperaturbereich des Prozesses. Ein Nachweis über die Eignung des gewählten Kollektors für den je weiligen Temperaturbereich ist durch Angabe der Kollektorkenndaten (durch ÖNORM-Prüfung oder gleichwertige internationale Normen) zu erbringen. Innovationskriterien Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der Nutzung solarer Prozesswärme in Produktions - betrieben sind beispielsweise folgende Elemente besonders innovativ: Anlagen mit einer einfachen, aber effektiven Ein bindung der Solarthermieanlage in den Prozess. Anlagen, deren Prozessintegration einen hohen Grad an Multiplizierbarkeit aufweist. Systemkonzepte mit einem hohen Potenzial zur Kostenreduktion. Konzepte zur Wärmeabfuhr in produktions - schwachen Zeiten (z. B. Wochenende). Maßnahmen zur Absenkung der erforderlichen Prozesstemperaturen. Maßnahmen zur Absenkung der erforderlichen Versorgungstemperaturen. Standardisierte Wärme- und Kälteversorgungs - pakete für ausgewählte Prozesse, in denen die Solaranlage einen fixen Bestandteil darstellt. Anlagensysteme, in denen solarthermisches Kühlen effizient ins Gesamtsystem integriert wird. Anlagen, bei denen die Kältemaschine auch im Wärmepumpenbetrieb eingesetzt wird. Kollektorfeldverschaltungen, die eine Reduktion des Verrohrungsaufwandes ermöglichen und damit die Kosten senken sowie die Effizienz steigern. Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten (Wind, Gewicht) ermöglichen. Innovative Kollektortechnologien. Förderfähige Kosten Förderfähig sind die Kosten für die Solarthermieanlage inklusive Verrohrung, der Pufferspeicher, die Ein - bindung der solaren Wärme in den Prozess und die Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Kosten für die Prozesseinbindung werden im Ausmaß von maximal 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten berücksichtigt. Mit solarer Wärme angetriebene Kälteanlagen werden im gegenständlichen Themenfeld nicht gefördert. Diese können im Rahmen der Umweltförderung im Inland zur Förderung eingereicht werden. Planungs kosten für die förderfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Themenspezifische Fördervoraussetzungen Die weiteren Fördervoraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 5 und 6 dargestellt. 3.2 Themenfeld 2 Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze) Im Bereich der netzgebundenen Wärmeversorgung gibt es bereits einige Anlagen in Österreich, die erfolgreich in Betrieb sind. Eine breite Anwendung dieser Wärmeversorgungstechnologie lässt aber bisher aus verschiedenen Gründen auf sich warten, obwohl gerade dieser Bereich einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie bei der Wärmeversorgung leisten könnte. Förderfähige Maßnahmen Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative Solaranlagen mit Einspeisung in eine netzgebundene Wärmeversorgung von WärmekundInnen gefördert. Dabei können sowohl die Anbindung an Nah- bzw. Fernwärmenetze mit Wärmeverkauf zur Versorgung von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, von zumindest 2 unterschiedlichen EigentümerInnen als auch die Anbindung an innerbetriebliche Wärmenetze Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

8 zur Wärmeversorgung von mindestens 2 baulich getrennten Objekten (mit eigenen Heizkreisläufen) gefördert werden. Der optimalen Abstimmung von Solaranlage und Heizkessel kommt größte Bedeutung zu. Aus Gründen der Energieeffizienz sind die Schwachlastzeiten des Heizkessels insbesondere im Sommer großteils durch die Solaranlage abzudecken. Innovationskriterien Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der solaren Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen sind beispielsweise folgende Elemente besonders innovativ: Netze mit besonders niedrigen Netztemperaturen (Vor- und/oder Rücklauftemperatur). Netze mit innovativem Netztemperaturmanagement. Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kostenreduktion. Konzepte, die einen möglichst effektiven Betrieb des/der Heizkessel/s sicherstellen (Vermeidung von Takten, Vermeidung von Sommerbetrieb). Konzepte für hochintegrierte Wärmenetze mit mehreren Wärmequellen (KWK, Abwärme, Wärmepumpen etc.). Lösungen zur dezentralen Netzeinspeisung in Hinblick auf reduzierte Netzverluste und verbessertes Lastmanagement. Regelungen, die Wetterprognosen automatisch berücksichtigen. Regelungen, die ein intelligentes Last- und Speichermanagement ermöglichen. Kollektorfeldverschaltungen, die eine Reduktion des Verrohrungsaufwandes ermöglichen und damit die Kosten senken sowie die Effizienz steigern. Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten (Wind, Gewicht) ermöglichen. Innovative Kollektortechnologien. Förderfähige Kosten Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklusive Verrohrung, Pufferspeicher, Einbindung der solaren Wärme ins Verteilnetz und Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Planungskosten für die förderfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrele - vanten Investitionskosten anerkannt. Hinweis: Das Wärmeverteilnetz kann im Rahmen der vorliegenden Förderaktion nicht gefördert werden, die Kosten sind separat im Rahmen der Umweltförderung im Inland, Förderbereich Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträgern, einzureichen. Themenspezifische Fördervoraussetzungen Für dieses Themenfeld gibt es keine themenspezifischen Voraussetzungen, die allgemeinen Fördervoraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 5 und 6 dargestellt. 3.3 Themenfeld 3 Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbeund Dienstleistungsbetrieben Im Laufe des letzten Jahrzehnts sind sogenannte Kombisysteme, also Systeme, die sowohl Warm - wasser als auch Wärme für Heizzwecke zur Verfügung stellen, zum Standard geworden. Dennoch ist der solare Deckungsgrad in den heutigen Anlagen meist gering. Dies trifft besonders auf Anlagen im Gewerbeund Dienstleistungsbereich zu, da diese in der Regel aufgrund ihrer Größe einen höheren Gesamtwärme - bedarf haben. Förderfähige Maßnahmen Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative solare Großanlagen im Bereich Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit einem hohen solaren Deckungsgrad (d. h. >20 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs) gefördert. Die gewonnene Wärme soll vorwiegend für Warmwasser und Heizung verwendet werden. Im Falle einer Warmwasseraufbereitung von Trinkwasser muss im Sinne der Vermeidung der Legionellen-Problematik die ÖNORM B5019 beachtet werden. Von diesem Themenfeld sind ausgenommen: Produzierendes Gewerbe (Produktionsunternehmen können Projekte im Themenfeld 1, Solare Prozesswärme, einreichen). Anlagen im Tourismusbereich, die überwiegend (mehr als 50 % des Solarertrags) der Schwimm - baderwärmung 3 dienen. 3 ) Anlagen, die weniger als 50 % des Solarertrags zur Erwärmung von Hallenbädern nutzen, sind förderfähig. Die Nutzung des Solarertrages für Freibäder ist generell nicht förderfähig (der Anteil der solaren Wärme für Freibadheizungen wird bei der Berechnung der solaren Deckung und bei der Deckelung der anerkennbaren Investitionskosten nicht berücksichtigt). 8 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

9 Innovationskriterien Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der hohen solaren Deckungsgrade sind beispielsweise folgende Elemente besonders innovativ: Lösungen zur Nutzung oder Speicherung des solaren Überschusses in den Sommer monaten. Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kosten - reduktion. Anlagen mit besonders niedrigen Vor- und Rücklauftemperaturen für Heizung und/oder Trink wassererwärmung. Anlagen, bei denen die Kollektoren funktionaler Gebäudebestandteil sind. Anlagenkonzepte mit Wärmepumpe oder Abwärme als Backup-Wärmequelle. Innovative und kostengünstige Speichersysteme (z. B. Bauteilaktivierung). Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten (Wind, Gewicht) ermöglichen. Standardisierte Wärmeversorgungspakete für ausgewählte Anwendungen, in denen die Solar - anlage einen fixen Bestandteil darstellt. Innovative Kollektortechnologien. Förderfähige Kosten Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklusive Verrohrung, Speicher (z. B. Wasser- und Erdspeicher) und Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Bei Bauteilaktivierungen sind jene Mehrkosten förderfähig, die für Speicher massen über die übliche Baukonstruktion hinaus zu tragen sind. Planungskosten für die förderfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Themenspezifische Fördervoraussetzungen Es ist eine Darstellung des jährlichen Gesamtenergiebedarfs für Warmwasser und Heizung im Rahmen des Förderansuchens vorzulegen. Die weiteren Fördervoraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 5 und 6 dargestellt. 3.4 Themenfeld 4 Neue Technologien und innovative Ansätze In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Forschungsaktivitäten im Bereich der Solarthermie, die zu inno - vativen Lösungen geführt haben. Im Rahmen dieses Themenfelds soll eine Brücke zwischen Forschung und Markt geschlagen werden. Daher werden im Rahmen dieses Themenfelds neue Technologien und innovative Ansätze gefördert, die neu entwickelte, marktreife Technologien für große solarthermische Anwendungen in der Praxis umsetzen. 4 Im Themenfeld Neue Technologien und innovative Ansätze werden maximal 10 Projekte gefördert. Einzelne Projekte werden mit maximal Euro gefördert. Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden solarthermische Anlagen, die besonders innovative Systemkomponenten aufweisen. Besonderer Wert wird hierbei auf den Innovationsgrad der Systemkomponenten und deren Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt. Innovationskriterien Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Beispiele für förderfähige innovative Ansätze sind: Einsatz von neuen Kollektortechnologien (z. B. Kollektoren mit hohem Polymeranteil, Luftkollektoren). Einsatz von neuen Speichertechnologien (z. B. vakuumgedämmte Speicher). Einsatz neuer Konzepte zum Stagnationsmanagement. Einsatz von Solarthermie-PV-Hybridkollektoren (PVT) in Verbindung mit Wärmepumpen. Einsatz von Lösungen zur automatisierten Funktionsund Ertragssicherung während des Anlagenbetriebes. Einsatz von Lösungen, die ein besonders hohes Maß an technischer Standardisierung der Anlage erlauben (d. h. Sicherstellung der kosteneffizienten Multiplizierbarkeit der Anlagentechnik). Einsatz von besonders kosteneffizienten Systemen mit hoher Qualität (d. h. Systempreis unter 350 Euro pro m² Kollektorfläche). Einsatz neuer Konzepte zur solarthermischen Deckung von mindestens 70 % des Gesamtwärmebedarfes eines Gebäudes 5. Einsatz von Lösungen, die Temperaturen von über 150 Grad zur Verfügung stellen 4 ) Test- und Demonstrationsanlagen mit überwiegendem Forschungscharakter sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. 5 ) Förderfähige Maßnahmen analog zu Themenfeld 3, Hohe solare Deckungsgrade. Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

10 Förderfähige Kosten Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklusive Verrohrung, Pufferspeicher, die Einbindung der solaren Wärme in den Prozess analog zu Themenfeld 3.1 und Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Planungskosten für die förderfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Themenspezifische Fördervoraussetzungen Das Kollektorfeld der Anlage muss eine Größe von zumindest 50 m² und maximal 500 m² aufweisen. Sollte in begründeten Fällen für das solar unterstützte Wärmeversorgungssystem aufgrund der Integration von innovativen Komponenten keine dynamische System - simulation mit üblichem Aufwand möglich sein (Neuheitsgrad), kann vom simulationstechnischen Nachweis abgesehen werden. Allerdings ist für das gesamte Wärmeversorgungssystem zumindest eine plausible und nachvollziehbare Energiebilanz für ein Kalenderjahr, basierend auf Monatswerten (Input/Output), inklusive Ertragsprognose für das Solarsystem sowie Darstellung der durch die Solaranlage ersetzten Energieträger (Art und Menge der Energieträger), vorzulegen. Die Ergebnisse der Berechnungen sind grafisch darzustellen in einer Jahresganglinie, auf - geschlüsselt nach Verbrauchsarten (Warmwasser/ Heizung/Prozesswärme), sowie in einem Energieflussdiagramm. Sollte es aufgrund der Bauart bzw. der Neuartigkeit des Kollektors keine Zertifizierung nach Solar Keymark bzw. dem Österreichischen Umweltzeichen geben, kann der Nachweis der Zertifizierung entfallen. Die Funktion und Praxistauglichkeit sind jedoch glaubhaft darzustellen. Die Beurteilung obliegt einer ExpertInnenjury. Der Innovationsgehalt der neuen Komponenten ist inklusive einer Darstellung der Vor-/Nachteile im Vergleich mit konventionellen Komponenten bzw. Systemen zu zeigen. Die technische Multiplizierbarkeit des Systems mit den innovativen Anlagenkomponenten ist darzustellen. Die Begrenzung der anerkennbaren umweltrelevanten Investitionskosten (siehe Kapitel 4) entfällt im Themenfeld 4. Die Auswahl der Projekte für das Themenfeld 4 erfolgt durch ein ExpertInnengremium. Wird ein Projekt von der ExpertInnenjury als nicht für das Themenfeld 4 passend beurteilt, kann das Projekt in ein anderes Themenfeld übernommen werden, sofern alle spezifischen Voraussetzungen des Themen - feldes erfüllt werden. 4.0 Förderhöhe Die Förderung je Einzelprojekt ist bei den Themen - feldern 1 bis 3 mit insgesamt Euro und im Themenfeld 4 mit insgesamt Euro begrenzt. Förderbasis für die Solarthermieanlagen sind die umweltrelevanten Mehrkosten gemäß der Förderrichtlinie 2015 für die Umweltförderung im Inland. Bei Neubau oder Ausweitung der mit Wärme versorgten Flächen oder Prozesse werden bei Solarthermieanlagen die umweltrelevanten Mehrkosten durch Abzug einer leistungsgleichen Vergleichsanlage (z. B. leistungsgleicher Ölkessel) von den gesamten umweltrelevanten Investitionskosten (UIK) des Projekts ermittelt: UIK minus Referenzanlage ergibt die Förderbasis (= umweltrelevante Mehrkosten). Der Fördersatz bezieht sich jeweils auf die gesamte Anlagentechnik und ist nach Anlagengröße gestaffelt. Bei Anlagengrößen bis m² liegt dieser bei maximal 40 % der umweltrelevanten Mehrkosten. KMU bekommen bis m² einen Zuschlag von 5 %. Dieser Zuschlag entfällt anteilig ab m² Anlagengröße. Für Anlagengrößen ab m² liegt der anteilige Fördersatz ab m² bis m² bei 30 %. Für größere Anlagen werden ab m² anteilig 20 % der umweltrelevanten Mehrkosten als Fördersatz berechnet. Bei Anlagengrößen über m² ergeben sich so Mischfördersätze. 10 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

11 Fördergegenstand Förderbasis Fördersatz Solaranlage Solaranlage bis m² inkl. Verrohrung, Montage, Messtechnik, Planungskosten UIK minus VA foss 40 % der MK plus Zuschlag: 5 % KMU Solaranlage ab m² UIK minus VA foss anteilig 30 % der MK Solaranlage ab m² UIK minus VA foss anteilig 20 % der MK Beispiel: KMU, Solaranlage m² m², 40 % + 5 % m², 30 % m², 20 % UIK minus VA foss Mischfördersatz: 33,3 % der MK der Gesamt - anlage UIK: umweltrelevante Investitionskosten / MK: Mehrkosten / VAfoss: fossile Vergleichsanlage Tabelle: 4.1 Eine Deckelung der Förderung auf Basis des eingesparten CO2 entfällt aufgrund des hohen Innovationsgrades der Anlagen, die in diesem Programm gefördert werden. Zur Sicherstellung der Fördereffizienz wird bei Projekten, die ausschließlich aus nationalen Mitteln gefördert werden, bei der Fördersatzermittlung eine Begrenzung der Förderung entsprechend den einzelnen Themenfeldern festgelegt (entfällt bei Themenfeld 4). Diese Förderbegrenzung erhöht sich für Projekte, die in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen werden, um 50 % 6. Eine Kombination mit Landesförderungen ist gemäß den Bestimmungen der Förderrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland unter Einhaltung der in den beihilfenrechtlichen Gemeinschaftsnormen vorge sehenen Förderhöchstgrenzen möglich. Themenfeld Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben Maximale Förderung 700 Euro/MWh nutzbaren Solarertrag Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben Neue Technologien und innovative Ansätze 550 Euro/MWh nutzbaren Solarertrag 950 Euro/MWh nutzbaren Solarertrag keine Begrenzung Förderung nach dem nutzbaren Solarertrag Tabelle 4.2 Soweit die aus diesem Förderprogramm geförderten Maßnahmen als Endenergieverbrauchseinsparungen im Sinne des EEffG anrechenbar sind, werden diese zur Gänze dem Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise oder gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Maßnahmen durch Dritte, insbesondere durch Übertragung durch die FördernehmerInnen für die Zwecke der Anrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß 10 EEffG, ist nicht möglich. 4.1 Erlaubte Konsortialförderung aws-garantieübernahmen Zur Sicherstellung der Fremdfinanzierung von Umwelt- Investitionsprojekten gibt es die Möglichkeit, für Umweltprojekte zusätzlich zur Umweltförderung folgende Garantie-Instrumente der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) in Anspruch zu nehmen. Die Kombination ist zulässig, aber keine Voraussetzung für eine Umweltförderung: 6 ) Bei Projekten, die aus Mitteln des Programms LE gefördert werden, gelten diese Begrenzungen nicht. Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

12 Garantieübernahmen nach KMU-Förderungsgesetz Garantien für Gründungs-, Innovations- und Wachstumsfinanzierungen Garantien für KMU-Stabilisierung Garantieübernahmen nach Garantiegesetz Garantien für Kreditfinanzierungen Garantien für Mezzaninfinanzierungen Garantien für Internationalisierungsprojekte 4.2 Nicht förderfähige Anlagen und Kosten Zu den nicht förderfähigen Anlagen und Kosten zählen unter anderem: Kosten vor Einreichung des Förderansuchens und nach der Fertigstellungsfrist (Ausnahme: immaterielle Vorleistungen). Planungskosten für die förderbaren Maßnahmen, die 10 % der förderbaren materiellen Investitionskosten übersteigen. Energiebereitstellungskosten. Baukostenzuschüsse und Anschlussgebühren. Ersatz nicht mehr funktionsfähiger Anlagen, Instandhaltungen und Reparaturen. Grundstückskosten und Kosten für die Aufschließung von Baugrund. Befestigung und Asphaltierung von Verkehrswegen und Außenflächen. Wärmeverteilung und Wärmeabgabesysteme in Gebäuden. Kühltürme. Kosten für Anlagenteile, deren Wirkungsweise nicht mit der zu fördernden Maßnahme in Zusammenhang steht (z. B. Büroanlagen). Personaleigenleistungen der AntragstellerInnen. Entsorgungskosten für Altanlagen und Aushub Abgaben, Gebühren und Steuern sowie Verbindungs- und Anschlusskosten und Netzzutritts - entgelte (Strom, Wärme, Wasser etc.). Anwalts- und Gerichtskosten. Finanzierungskosten. Bauprovisorien. Skonti und Rabatte, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen werden. Kosten auf Basis von Einzelbelegen mit einem Betrag von weniger als 200 Euro (netto). Gebrauchte Investitionsgüter (gilt nur bei EU-Kofinanzierung). 5.0 Allgemeine Fördervoraussetzungen Fördervoraussetzungen für diese Förderaktion sind die Erfüllung der im Leitfaden geforderten Kriterien sowie die vollständige Einreichung der Unterlagen innerhalb des Ausschreibungsfensters. Die Anlage muss bis spätestens in Betrieb genommen werden. Die Solarthermieanlagen müssen eine Größe von 100 bis m 2 (Ausnahme Themenfeld 4) besitzen und einem der in Kapitel 3.1 bis 3.4 genannten Themenfelder entsprechen: Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärme versorgungen. Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungs - betrieben. Neue Technologien und innovative Ansätze. Eine überwiegend betriebliche Nutzung (keine Wohnnutzung 5, Ausnahme: Themenfeld 2 bei Wärmeverkauf bei zumindest 2 baulich getrennten, eigenständigen Objekten und mindestens 2 rechtlich getrennten Abnehmern) des mit Wärme zu versorgenden Objektes muss vorliegen. Bei geteilten Kollektorfeldern muss unter der Voraussetzung, dass ein Anlagenverbund vorliegt, die Summe aller Einzelfelder zumindest 100 m² betragen. Liegt kein Anlagenverbund vor, so muss das Einzelkollektorfeld eine Fläche von zumindest 100 m² aufweisen. Die Inanspruchnahme einer Wohnbauförderung bzw. 5 ) Bei unklarem Sachverhalt (z. B. Pflegeheim) ist auf Verlangen der Förderstelle eine entsprechende Bestätigung der Wohnbauförderungsstelle vorzulegen. 12 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

13 die Anrechnung der Solaranlage bei der Wohnbauförderung ist nicht möglich. Hinweis: Die Nutzung bestehender Abwärmequellen oder bestehender erneuerbarer Energiequellen ist der Installation einer Solarthermieanlage vorzuziehen. Bis spätestens eine Woche vor Einreichschluss und vor Umsetzung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten BeratungsexpertInnen des Begleitforschungsprogramms durchgeführt werden. Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einlangen. Vor Auszahlung der Fördermittel ist das Abnahmeprotokoll für Montage (inklusive Druckprobe) und Inbetriebnahme (ausgestellt von den SystemlieferantInnen) vorzulegen. Die im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) geltenden allgemeinen Fördervoraussetzungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist der Solarertrag der Anlage jährlich für zumindest fünf Jahre nach Abschluss des Förderprojekts an die KPC zu melden. Alle FördernehmerInnen müssen zumindest eine Mess - einrichtung für den solaren Wärmeertrag einbauen. Die in den Kapiteln 3.1 bis 3.4 genannten themenspezifischen Fördervoraussetzungen sind ebenfalls zu erfüllen. Innovative Projekte, die zur Teilnahme an der Begleitforschung ausgewählt werden, müssen darüber hinaus folgende Anforderungen erfüllen: Installation und Finanzierung der notwendigen Messtechnik ( Euro exklusive USt. sollten nicht überschritten werden). Zustimmung zur Veröffentlichung der erhobenen Messdaten und Analyseergebnisse. 6.0 Einreichunterlagen Die Förderansuchen sind online innerhalb der vorgegebenen Einreichfristen bei der Abwicklungsstelle (KPC) einzureichen. Für die Einreichunterlagen sind die aufgelegten Formulare zu verwenden. Folgende Schritte sind durchzuführen: Registrierung auf der Homepage des Klima- und Energiefonds (Erhalt der Klima-und-Energiefonds- Projektnummer). Einreichung online unter Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung in elektronischer Form erforderlich: Datenblatt das vollständig ausgefüllte Datenblatt für Solare Großanlagen gemäß Formblatt. Technische Beschreibung der beantragten Maßnahme Baubeschreibung, Planunterlagen, Simulation der Anlage. Hydraulikschema in PDF (ausdruckbar auf DIN A3 & gut lesbar), welches die geplante hydraulische Verschaltung aller wesentlichen Komponenten darstellt und alle wesentlichen technischen Daten bei den einzelnen Anlagenkomponenten enthält (Kollektorfläche, Kesselleistung, Speichervolumen, Temperaturniveaus der Verbraucher etc.). Zeitplan bezüglich der Projektumsetzung. Monatliche Ertragsprognose für das Solarsystem, basierend auf einer Berechnung mittels eines dynamischen Simulationsprogramms (zulässige Programme: Tsol, TrnSys, Polysun oder ein gleichwertiges 6 ) unter Berücksichtigung des monatlichen Energiebedarfs des von der Solaranlage unterstützten Gesamtsystems inklusive Darstellung der durch 6 ) Anforderungen an das dynamische Simulationsprogramm: Klimadaten (möglichst nah) am geplanten Standort müssen verwendet werden können; eine Abbildung des geplanten Hydraulikkonzeptes, der Einzelkomponenten als auch der Regelstrategie sollte möglichst realitätsnah erlaubt werden; eine monatliche Darstellung der Wärmeerzeugung (getrennt nach den einzelnen Erzeugern wie z. B. Solaranlage, Wärmepumpe, Biomasse, Öl, Gas etc.) als auch der Wärmeverbraucher (Warmwasser, Raumheizung, Prozesswärme, Kälte etc.) muss möglich sein; ebenso wie eine monatliche Darstellung des solaren Deckungsgrades (inklusive Angabe der mathematischen Definition). Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

14 die Solaranlage ersetzten Energieträger (monatliche Energiebilanz des gesamten Wärmeversorgungssystems Input-/Output-Darstellung). Die Ergebnisse der Berechnungen sind tabellarisch und grafisch darzustellen in einer Jahresganglinie, aufgeschlüsselt nach Verbrauchsarten (Warmwasser/Heizung/ Prozesswärme), sowie in einem Energieflussdiagramm. Sollten besondere Erdspeicher oder Bau - teilaktivierungen in der Simulation nicht aussagekräftig abgebildet werden können, ist auf jeden Fall ein zusätzliches Energieflussdiagramm (z. B. Sankey) zu erbringen, welches die prognostizierten Energieflüsse des Projekts abbildet. Ausnahme: besonders innovative Anlagen, die im Rahmen des Themenfelds 4 eingereicht werden detaillierte Anforderungen sind unter Kapitel 3.4 dargestellt. Nachweis der Zertifizierung der Kollektoren nach dem Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen. Ersatzweise ist Folgendes nachzuweisen: a) Zertifizierung nach Solar Keymark. b) Verwendung von Kollektoren ohne galvanische Beschichtung. c) Zehnjährige Garantie auf die Kollektoren Ausnahme: besonders innovative Kollektoren, die im Rahmen des Themenfelds 4 eingereicht werden (siehe dort). Vorlage des vollständigen Kollektorprüfberichts. Von der Begleitforschung unterfertigtes Beratungsprotokoll vor der Einreichung und Umsetzung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten BeratungsexpertInnen des Begleitforschungsprogramms durchgeführt werden (dies betrifft alle Projekte). Eine detaillierte Kostenaufstellung für die beantragten Maßnahmen gemäß Technische-Daten-Blatt sowie hierauf bezugnehmende Kostenvoranschläge, Angebote bzw. eine Kostenaufstellung durch qualifizierte PlanerInnen bzw. GeneralunternehmerInnen. Genehmigungen, Bescheide alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage müssen spätestens zum Zeitpunkt der Endabrechnung vorliegen. Bericht des Kreditinstitutes (ab einem Investitionsvolumen von Euro). Die firmenmäßig gezeichnete Absichtserklärung der AntragstellerInnen zur Umsetzung der solaren Großanlage gemäß Formblatt. Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung ist der entsprechende Vertrag vorzulegen und ein Nachweis über bereits bezahlte Raten zu führen. Projektänderungen gegenüber den Angaben bei Antragstellung müssen immer vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung der betroffenen Anlagenteile, vor deren Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bekannt gegeben werden. Kostenänderungen können nur vor Genehmigung unter Einhaltung der oben angeführten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Zum Zeitpunkt der Endabrechnung ist zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten für die wesentlichen Kostenpositionen jeweils mindestens ein Vergleichsangebot (bei verbundenen und Partnerunternehmen von drei von den FörderwerberInnen unabhängigen AnbieterInnen) vorzulegen. Zusätzlich gilt diese Verpflichtung auch für jene Leistungen, deren Kosten mehr als Euro und gleichzeitig mehr als 5 % der zur Endabrechnung vorgelegten Projektkosten betragen. Wesentliche Kostenpositionen: Solarthermische Kollektoren inkl. Verrohrung. Aufständerung oder die Unterkonstruktion der Kollektoren bzw. Bauteile zur Fassadenintegration. Regelungs- und Messtechnik der Solaranlage. Pufferspeicher (z. B. Wasser- und Erdspeicher). Einbindung der solaren Wärme in den Prozess, in ein Verteilnetz bzw. in die Kälteanlage. Wesentliche primärseitige Installationsarbeiten für die Inbetriebnahme der Anlage. Unterliegen die AntragstellerInnen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten und die entsprechenden Nachweise und Unterlagen im Zuge der Endabrechnung vorzulegen. 14 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

15 7.0 Ablauf und Budget 7.1 Ablauf und Auswahl der Projekte Im ersten Schritt müssen sich die FörderwerberInnen auf der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch registrieren ( Vor der Einreichung der Unterlagen spätestens eine Woche vor Einreichschluss ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten BeratungsexpertInnen des Begleitforschungsprogramms erforderlich. Ein von der Begleitforschung unterfertigtes Beratungsprotokoll ist dem Förderantrag beizulegen. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt im Anschluss online bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) als der zuständigen Abwicklungsstelle. Berücksichtigt werden nur beim Klima- und Energiefonds registrierte, fristgerecht und vollständig bei der Abwicklungsstelle eingereichte Förderansuchen. Die Antragstellung um EU-Kofinanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen der gegenständlichen Förderaktion. Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbind - lichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einlangen. Die eingereichten Anträge werden von der Abwicklungsstelle in der Reihenfolge ihres vollständigen Einlangens auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Für Förderansuchen, die die Formalkriterien erfüllen, erfolgt die fachliche und inhaltliche Evaluierung durch ExpertInnen der KPC. Eine Empfehlung für die Auswahl der Projekte, die an dem Begleitforschungsprogramm teilnehmen, erfolgt durch ein ExpertInnengremium. Die Auswahl der Projekte für eine EU-Kofinanzierung erfolgt gemäß den in Kapitel 10 beschriebenen Vorgaben. Die KPC empfiehlt dem Präsidium des Klima- und Energiefonds die zu fördernden Projekte der Themenfelder 1 bis 3, die Empfehlung der zu fördernden Projekte des Themenfelds 4 erfolgt durch ein ExpertInnengremium. Das Präsidium des Klima- und Energiefonds entscheidet als oberstes Organ über die Vergabe der Mittel. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Maßgabe des verfügbaren Programmbudgets. Zuerst werden die Projekte ausgewählt, die eine EU-Kofinanzierung erhalten, anschließend die Projekte, die für das Begleitforschungsprogramm ausgewählt bzw. im Themenfeld 4 eingereicht wurden. Die weiteren Projekte werden auf Basis der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderanträge bei der KPC gereiht. Unvollständige Förderanträge werden nicht gereiht, solange nicht alle zur Beurteilung notwendigen Förderunterlagen samt Beilagen bei der Abwicklungsstelle vorliegen. Das Auswahlverfahren der EU-kofinanzierten Projekte ist in Kapitel 10 beschrieben. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium des Klimaund Energiefonds und wird auf der Website des Klimaund Energiefonds veröffentlicht. Die FörderwerberInnen werden schriftlich von der KPC verständigt. 7.2 Beurteilungskriterien Neben den oben beschriebenen Fördervoraussetzungen werden Einreichungen nach folgenden Kriterien beurteilt: Relevanz des Vorhabens in Bezug auf das Förderprogramm Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Programmziele und Förderaktionsinhalte (siehe Kapitel 3) Innovationsgehalt des Projekts Angemessenheit der Kosten der Anlage Qualität des Vorhabens Technische Qualität Qualität der Planung Ökonomisches Potenzial und technische Multiplizierbarkeit Möglichkeit, den Lösungsansatz in weiteren Projekten kostengünstig anzuwenden Technische Multiplizierbarkeit (Theoretische) Möglichkeit der Standardisierung Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

16 Im Themenfeld 4 Neue Technologien und Innovative Ansätze werden Einreichungen im erhöhten Maße nach dem Innovationsgehalt, insbesondere nach der planerischen und technischen Qualität, gewichtet beurteilt. die an der Begleitforschung teilnehmen, werden 10 % der zugesagten Fördermittel erst nach Abschluss der Begleitforschungsarbeiten (in der Regel Fertigstellung der Anlage plus 1 Jahr) ausbezahlt. 7.3 Zeitplan und Einreichfristen Start der Förderaktion: Fristende für Beratungsgespräch: Einreichschluss: , 12:00 Uhr 7.4 Auszahlungsmodalitäten Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses vergeben, der nach der Projektendabrechnung ausbezahlt wird. Bei Projekten, 7.5 Fertigstellungsfrist Die Anlagen sind spätestens bis zum fertigzustellen. 7.6 Budget Für das Programm Solarthermie solare Großanlagen stehen bis zu 2,6 Mio. Euro an nationalen Mitteln des Klima- und Energiefonds sowie Gelder aus dem Programm LE zur Verfügung. 8.0 Begleitforschung Im Rahmen des Förderprogramms gibt es eine wissenschaftliche Begleitforschung. Diese unterstützt alle FörderwerberInnen durch ein Beratungsgespräch vor Einreichung des Förderprojekts. Besonders innovative Projekte, die aus wissenschaftlicher Sicht von speziellem Interesse sind, werden von einem ExpertInnengremium für die Teilnahme am Monitoringprogramm der Begleitforschung ausgewählt. Die ausgewählten Projekte werden nach nach Start des Regelbetriebs ein Jahr lang wissenschaftlich betreut und erhalten Feedback zur Anlagenoptimierung von der Begleitforschung. Die Begleitforschung findet für einen Zeitraum von ein Jahr ab Inbetriebnahme der Solarthermieanlage statt. Informationen betreffend diese einjährige Monitoringphase, bezüglich der notwendigen Messtechnik und der Datenübertragung werden im verpflichtenden Beratungsgespräch an die FörderwerberInnen weitergegeben. Die ausgewählten Projekte werden in den Monitoringprozess der Ausschreibung der Jahre 2010 bis 2016 eingegliedert und sollen gemeinsam die Datengrundlage für die Entwicklung von Benchmarks, die technische Weiterentwicklung und die Optimierung des Betriebs solarer Großanlagen bilden. Die Forschungsergebnisse werden veröffentlicht. Die Teilnahme an der Begleitforschung ist für die ausgewählten Projekte verpflichtend. Ein entsprechendes Monitoringkonzept muss im Rahmen der Projektein - reichung von allen FörderwerberInnen geplant werden (Details dazu werden im Rahmen des Beratungsgesprächs geklärt). Eine Umsetzungspflicht für das ab gestimmte Monitoringkonzept besteht nur für jene Projekte, die für die Begleitforschung ausgewählt werden, sowie für Projekte im Themenfeld 4, deren Teilnahme an der Begleitforschung verpflichtend ist. Der Umfang der zu installierenden Messinstrumente hängt stark vom Einsatzzweck, der Größe und den Spezifika der jeweiligen Anlage/n ab. Die genaue Festlegung der benötigten Messinstrumente erfolgt im Rahmen des Beratungsgesprächs mit der Begleit - forschung im Zuge der Detailplanung. Dabei wird besonderer Wert auf die Kosteneffizienz gelegt. Die Kosten für die Messinstrumente 7 sollen nach Möglichkeit inklusive Montage Euro (exkl. USt.) nicht 16 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

17 übersteigen. Diese Kosten sind von den FörderwerberInnen zu tragen, aber im Rahmen des Projekts förderfähig. Messinstrumenten über die Erfassung des Solarertrages hinaus nicht verpflichtend, sie können jedoch gegebenenfalls gefördert werden. Sollte das Projekt nicht zur Teilnahme an der Begleitforschung ausgewählt werden, ist die Installation von 9.0 Rechtliche Grundlagen Die Förderungen werden auf folgenden rechtlichen Grundlagen vergeben: Umweltförderung im Inland (UFI RL 2015) Verordnung (EU) Nr. 651/2014 idgf (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) ELER VO 1305_ Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung (LE 14 20) Strategische Schwerpunkte des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (LE 14 20) stellen sicher, dass der Sektor Land- und Forstwirtschaft innovativ, professionell und wettbewerbsfähig bleibt. Durch intelligentes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum sollen die Gebiete des ländlichen Raums als attraktive Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume weiterentwickelt und gestärkt werden. Diversifizierung, Vielfalt und Aktivitäten für kleine und mittlere Unternehmen stehen dabei im Mittelpunkt. Auch soziale Aspekte sowie der Ausbau und die Sicherstellung der Infrastruktur werden unterstützt. Die großen Schwerpunkte des Programms bilden die Bereiche Umwelt und Investition sowie Kompetenz und Innovation. Die Investitionsförderungen von solaren Großanlagen in Klima- und Energie-Modellregionen (KEM) werden in Teilbereichen im Rahmen des Förderprogramms LE vergeben. In einem ersten Schritt werden alle Anträge auf Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen des Förderprogramms LE geprüft. Für die Auswahl zur Förderung kommen nur Vorhaben in Betracht, die ordnungsgemäß eingereicht wurden und die im Programm definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden nachfolgend einem Auswahlverfahren unterzogen. 7 ) Zu den notwendigen Messinstrumenten zählen beispielsweise Globalstrahlungspyranometer, Wärmemengenzähler, Temperatursensoren und Drucksensoren. Die genauen Anforderungen können bei einzelnen Projekten variieren und sind Thema im Beratungsgespräch. Die Datenübertragung soll zumindest täglich via Internet/Mobilfunk erfolgen. Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

18 Die entsprechenden Auswahlkriterien, die für eine LE Förderung zu erfüllen sind, finden Sie hier: Auswahlkriterium Parameter mögliche Punkte >50 Tonnen/Jahr 3 Positiver Umweltbeitrag (Reduktion t CO2/a) >20 bis 50 Tonnen/Jahr bis 20 Tonnen/Jahr 2 1 KEM in der Weiterführungsphase/Verlängerung 3 Regionaler Aspekt KEM in der Umsetzungsphase 2 Art der Maßnahme KEM in der Konzeptphase Überwiegende Erzeugung erneuerbarer Energie (Photovoltaik - anlage, thermische Solaranlage), Energieeffizienzmaßnahme Einsatz erneuerbarer Energieträger (Holzheizung) Solare Großanlagen solarer Deckungsgrad Solare Deckung > 8 % Solare Deckung bis 8 % 2 1 Projektmaßnahmen mit Förderanträgen für solare Großanlagen können im Rahmen des Programms LE von folgenden Zielgruppen umgesetzt werden: Gemeinden Gemeindeeigenen Betrieben, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit Natürlichen und juristischen Personen eingeschränkt auf: Betriebe der Land und Forstwirtschaft, Betriebe der Nahrungs- und Genussmittelproduktion und -erzeugung und BetreiberInnen von Heizwerken und/oder Leitungsnetzen zur Nah-/ Fernwärmeversorgung in Gemeinden mit weniger als EinwohnerInnen, die sich in Klima- und Energie-Modellregionen befinden. Weiters werden nur Anlagen mit bis zu maximal 2,5 Mio. Euro Gesamtinvestitionskosten gefördert. Weitere Zielgruppen sowie Contracting- und Leasing - finanzierte Projekte werden ausschließlich national unterstützt. Auswahlverfahren LE Um als Projektmaßnahme im Rahmen des Programms LE ausgewählt zu werden, ist bei den Auswahlkriterien (Projektselektionskriterien) eine Mindestpunkteanzahl von 5 zu erreichen. Sollte diese Punkteanzahl nicht erreicht werden können, werden die Projekte hinsichtlich einer nationalen Unterstützungsmöglichkeit geprüft. Die Projekte, die die Mindestpunkteanzahl erreichen, werden nach der erreichten Punkteanzahl gereiht und, abhängig vom vorhandenen Budget, für eine Förderung ausgewählt. Projekte mit gleicher Punkteanzahl werden bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Budgets nach den spezifischen Förderkosten (Euro/t CO2-Reduktion) pro Förderbereich vergeben, wobei die kosteneffizientesten priorisiert werden. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind unter umweltfoerderung/uebergeordnete_dokumente/_eler_ auswahlkriterien.pdf zu finden. Publizitätsmaßnahmen Projektmaßnahmen, die im Rahmen des Programms LE gefördert werden, haben die Publizitätsmaß - nahmen des BMLFUW für das Programm LE zu beachten. Auf bzw. im Fördervertrag für genehmigte Projekte werden weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt. 18 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

19 11.0 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage Im Fall einer positiven Förderentscheidung können die Angaben des Förderantrags zur Erstellung von Förderberichten sowie für statistische Auswertungen verwendet werden. Weiters behält sich der Klima- und Energiefonds das Recht vor, den Namen der FörderwerberInnen, die Tatsache einer zugesagten Förderung, den Fördersatz, die Förderhöhe sowie den Titel des Projekts, eine Kurzbeschreibung und das Ausmaß der durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung sowie erhobene Messdaten und Analyseergebnisse nach Genehmigung der Förderung zu veröffentlichen. Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit der Abwicklung der Förderaktion betrauten Stellen und Personen sowie den ProgrammeigentümerInnen zur Einsicht vorgelegt. Alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet Kontakte 12.1 Programmauftrag und -verantwortung Die Verantwortung für das Programm Solarthermie solare Großanlagen trägt: Klima- und Energiefonds Gumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien Telefon: 01/ , Fax: 01/ Ansprechpartner: Mag. Gernot Wörther Telefon: 01/ BeratungsexpertInnen Kontakt zu den BeratungsexpertInnen für das verpflichtende Beratungsgespräch: AEE Institut für Nachhaltige Technologien Samuel Knabl, MSc Telefon: 03112/ Einreichung und Abwicklung Informationen zur Einreichung und Abwicklung von Förderprojekten erteilt: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Bearbeitungsteam Solare Großanlagen Telefon: 01/ Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen

20 13.0 Publizitätsmaßnahmen Zu festgelegten Zeitpunkten während und nach fertiger Umsetzung der solaren Großanlage sind Kurzberichte zu erstellen und an die KPC zu übermitteln. Der Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit des Klima- und Energiefonds ist auf der Website des Klima- und Energiefonds verfügbar: Nach fertiger Umsetzung der solaren Großanlage ist an prominenter Stelle auf die Förderung des Vorhabens aus Mitteln des Klima- und Energiefonds sowie gegebenfalls des ELER-Programms hinzuweisen. Entsprechende Vorgaben und Informationen sind auf der Website des Klima- und Energiefonds bzw. der KPC verfügbar und werden im Vertrag detailliert angeführt. Projektmaßnahmen, die im Rahmen des Programms LE gefördert werden, haben die Publizitätsmaß - nahmen des BMLFUW für das Programm LE zu beachten. Auf bzw. im Fördervertrag für genehmigte Projekte werden weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt. 20 Leitfaden Solarthermie solare Großanlagen 2017

21 Impressum Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Klima- und Energiefonds Gumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien Programm-Management: Mag. Gernot Wörther Grafische Bearbeitung: r+k kowanz Fotos: 123RF/mediagram, A. Singkham Herstellungsort: Wien, April 2017 Druck: Bösmüller, 1020 Wien

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