Rahmenkontrakt. Stadt Wetzikon. Globalbudget Heilpädagogische Schule. Version 9. Juni 2015
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- Hajo Biermann
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1 Stadt Wetzikon Version 9. Juni 2015 Globalbudget Heilpädagogische Schule Rahmenkontrakt Inhalt A. Gesetzliche Grundlagen, Hinweise auf Richtlinien 2 B. Kontraktparteien 2 C. Dauer des Vertrages 2 D. Leistungsgruppe und einzelne Leistungen mit Zielen 2 Beschreibung Leistungsgruppe und Leistungen 2 Ziele 2 E. Finanz- und Sachkompetenzen 3 Finanzielle Kompetenzen 3 Vorbehalt des Vergaberechts 3 Verträge 3 Behandlung der Abweichungen (Nettozielabweichung) 3 Personal 3 Versicherungen 4 Rechnungswesen 4 Räume / Infrastruktur 4 Beiträge von Dritten (Subventionen) 4 Gebühren, Taxen und Tarife 4 Neue Leistungen 4 Investitionen 5 Controlling 5 F. Qualitätssicherung 5 G. Berichtswesen 5 H. Aufgaben des Auftraggebers 5 I. Öffentlichkeitsarbeit 5 K Bereichsspezifische Ergänzungen 6 L. Änderungen und Auflösung des Kontraktes 6 M. Leistungsaufträge 6 Vertragsgenehmigung 6 Anhang 1 - Leistungsaufträge 7
2 A. Gesetzliche Grundlagen, Hinweise auf Richtlinien Gemeindegesetz des Kantons Zürich Kantonale Verordnung über das Globalbudget in den Gemeinden vom 22. Januar 1997 Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon vom 23. September 2012 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 25. Juni 2014 Personalrecht der Stadt Wetzikon Geschäftsordnung der Primarschule Wetzikon Geschäftsreglement der Heilpädagogischen Schule B. Kontraktparteien Primarschulpflege Wetzikon (Auftraggeberin) und Esther Zehnder Bühler, Schulleiterin (Leistungserbringerin) C. Dauer des Kontrakts Der Kontrakt gilt für das Jahr Die Leistungsgruppen wurden mit dem Budget 2015 durch die Primarschulpflege genehmigt. D. Leistungsgruppe und einzelne Leistungen mit Zielen Beschreibung Leistungsgruppe und Leistungen Leistungsgruppe: bestehend aus den Leistungen: Heilpädagogische Schule Unterricht Therapie Transport Tagesstrukturen Beratung und Unterstützung Ziele Die detaillierten Leistungsziele und Indikatoren sind im Anhang zur jährlichen Leistungsvereinbarung festgehalten. 2
3 E. Finanz- und Sachkompetenzen Finanzielle Kompetenzen Der Auftraggeber überträgt der Leistungserbringerin die Ausgabenkompetenz im Rahmen des gesamten Globalbudgets. Die Leistungserbringerin visiert die Ausgabenbelege bis Fr abschliessend. Vorbehalt des Vergaberechts Die für die Stadt Wetzikon geltenden Vorschriften für Submissionen sind einzuhalten. Verträge Für den Abschluss von Verträgen, welche neue Verbindlichkeiten für eine längere Dauer als die Laufzeit dieses Kontraktes begründen, hat die Leistungserbringerin die Ermächtigung des Auftraggebers einzuholen. Service- und Unterhaltsverträge bis zu einem Jahresbetrag von Fr liegen in der Kompetenz der Leistungserbringerin. Behandlung der Abweichungen (Nettozielabweichungen) Die Nettozielabweichungen der Leistungsgruppen werden zusammen mit dem Controller der Stadt Wetzikon errechnet. Positive und negative Abweichungen werden grundsätzlich vollständig auf das nächste Jahr vorgetragen. Übersteigt das Eigenkapitalkonto mehr als 25 Prozent eines Jahresumsatzes, fallen 50 Prozent der Jahresgewinne anteilmässig den zahlenden Schulgemeinden zu. Von einer positiven Abweichung können maximal 10 % bzw. höchstens Franken pro Mitarbeiter/-in als jährliche Prämien in Form von Naturalleistungen oder Bargeld ausgerichtet werden. Weitergehende Prämien sind in der Personalverordnung der Stadt Wetzikon geregelt. Wenn eine negative Abweichung nicht über bessere Ergebnisse der Folgejahre abgetragen werden kann, wird sie in einer Spezialposition des Globalbudgets abgeschrieben. Wird über drei aufeinanderfolgende Jahre eine positive Nettozielabweichung erzielt, erarbeitet die Leistungserbringerin zu Handen des Auftraggebers ein Konzept zur Verwendung (Abbau) der kumulierten Überschüsse. Personal Die für das Personal der Stadt Wetzikon geltenden Vorschriften (Personalverordnung mit Vollziehungsbestimmungen) sind anzuwenden. Davon ausgenommen ist die oben erwähnte Prämienregelung bei positiver Nettoabweichung. Für die Bewilligung von Stellen sowie die Anstellung und Entlassung von Personal ist die Leistungserbringerin verantwortlich. Bei Entlassungen ist der Ausschuss Heilpädagogische Schule Wetzikon HPSW der Primarschule Wetzikon zu informieren. Der Stellen- und Einreihungsplan wird jährlich der Primarschulpflege Wetzikon zur Kenntnis gebracht. 3
4 Versicherungen Die Deckung der üblichen Risiken ist durch die von der Stadt Wetzikon abgeschlossenen Versicherungsverträge gewährleistet. Es ist Aufgabe der Leistungserbringerin, sich darüber zu vergewissern, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Rechnungswesen Die von der Stadt Wetzikon erbrachten zentralen Dienstleistungen (Finanzen und Lohn) sind in Anspruch zu nehmen. Das Rechnungswesen liefert die Informationen über die verbuchten Kosten und Erträge. Für die im Rechnungswesen zu erstellende Kostenrechnung (Aufteilung auf Leistungen, Umlagen, etc.) ist die Leistungserbringerin zuständig. Räume / Infrastruktur Die Leistungserbringerin nutzt von der Stadt Wetzikon die Liegenschaften zu folgenden Bedingungen: Mietkosten Für die Anlagen, wie sie per 31. Dezember 2015 bestehen, werden folgende Mietkosten verrechnet: Gebäudemieten Fr pro Jahr Unterhalt Investitionen Der jährliche Unterhalt wird vorgängig mit der Abteilung Immobilien definiert und festgehalten. Bauliche Investitionen, die einen Mehrwert der Anlagen zur Folge haben und über die Investitionsrechnung der Politischen Gemeinde finanziert werden, haben eine Verrechnung der Kapitalkosten zur Folge. Beiträge von Dritten (Subventionen) Für das Einholen von Subventionen und Beiträgen ist die Leistungserbringerin verantwortlich. Gebühren, Taxen und Tarife Die Leistungserbringerin stellt dem Auftraggeber Antrag für die Festsetzung von Gebühren, Taxen und Tarifen. Neue Leistungen Die Leistungserbringerin darf zusätzlichen Umsatz mit Leistungen innerhalb einer laufenden Periode erwirtschaften, die noch nicht in der Vereinbarung vorgesehen sind. Die Herstellung dieser kommerziellen Leistungen muss sich aus der Natur der Tätigkeiten ergeben und zur besseren Ausnutzung der bestehenden Kapazitäten beitragen. Sie sind grundsätzlich kostendeckend zu erbringen. Für die Preisgestaltung müssen transparente Unterlagen geschaffen werden. Die Aufnahme einer neuen Leistung in die Leistungsvereinbarung muss mit dem Auftraggeber vereinbart werden. 4
5 Investitionen Investitionen sind von den Instrumenten des Globalbudgets nicht betroffen, dafür gilt die Kompetenzregelung gemäss Gemeindeordnung. Investitionsvorhaben sind von der Leistungserbringerin dem Auftraggeber zu beantragen, damit sie im Finanzplan und Voranschlag aufgenommen werden können. Controlling Grundsätzlich wird das Controlling von der Leistungserbringerin wahrgenommen. Die Leistungserbringerin wird vom Controller der Stadt Wetzikon bei Bedarf beraten. F. Qualitätssicherung Für die Qualitätssicherung ist die Leistungserbringerin zuständig. Die Qualität der einzelnen Leistungen wird mittels der vereinbarten Qualitätsindikatoren gemessen. G. Berichtswesen Per 31. Dezember legt die Leistungserbringerin Rechenschaft über die Leistungserstellung und den Vollzug der Jahresvereinbarung ab. Per 30. Juni wird ein Zwischenbericht erstellt. Alle Berichte werden mit dem Controller besprochen. Die Struktur der Berichte entspricht den Leistungsblättern und den Kostenstellenbudgets. Die Berichte werden dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. H. Aufgaben der Auftraggeberin Die Aufgaben der Auftraggeberin im Rahmen des Globalbudgets sind: Definition von Zielen mit den dazugehörigen Standards und Indikatoren je Leistung sowie die Genehmigung der Gebühren, Taxen und Tarife sowie die Genehmigung des Jahresberichts. I. Öffentlichkeitsarbeit Öffentliche Auftritte (CI, Werbung, PR etc.) liegen in der Verantwortung der Leistungserbringerin. Sie sind mit den PR-Verantwortlichen der Stadt Wetzikon und der Auftraggeberin zu koordinieren. K. Bereichsspezifische Ergänzungen Der ICT-Bereich ist wie folgt geregelt: - IT Verwaltung analog Primarschulverwaltung - IT pädagogisches Datennetz analog Schuleinheiten der Primarschule 5
6 L. Änderungen und Auflösung des Kontraktes Der Vertrag gilt für die vereinbarte Dauer. Er erlischt nur in besonderen Fällen oder wenn keine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Vorbehalten bleiben Änderungen des Auftrages aufgrund parlamentarischer Beschlüsse. Die Leistungserbringerin ist verpflichtet, dem Auftraggeber für die Beantwortung und Behandlung der Vorstösse die nötigen Angaben und Unterlagen zu liefern. M. Leistungsaufträge Die im Anhang 1 zum Rahmenkontrakt aufgeführten Leistungsaufträge sind Bestandteil dieses Rahmenkontraktes. Die Leistungsaufträge werden jährlich mit dem Budget des Folgejahres durch den Auftraggeber genehmigt. Wetzikon, Für die Auftraggeberin: Stadt Wetzikon Primarschulpflege Franz Behrens Präsident Claudia Bosshardt Leiterin Schulverwaltung Für die Leistungserbringerin: Heilpädagogische Schule Wetzikon Esther Zehnder Bühler Schulleiterin 6
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