Positionen des Deutschen Steuerberaterverbands e.v. zur zukünftigen Entwicklung der Rahmenbedingungen für wirtschaftsprüfende Berufe
|
|
- Arnim Otto
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat VII Frau Dr. Sabine Hepperle Berlin Kürzel Telefon Telefax Datum Pe/Bi B 2/ pestke@dstv.de Positionen des Deutschen Steuerberaterverbands e.v. zur zukünftigen Entwicklung der Rahmenbedingungen für wirtschaftsprüfende Berufe Sehr geehrte Frau Dr. Hepperle, die vorgesehene Neuordnung des Rechtsrahmens für Abschlussprüfer durch die Europäische Union eröffnet die Möglichkeit, auch in Deutschland die Rahmenbedingungen anzupassen und unbeabsichtigte Entwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren. Hierzu möchten wir Ihnen die Grundsatzpositionen des Deutschen Steuerberaterverbands e.v. (DStV) - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe näher bringen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.v. (DStV) - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe - repräsentiert bundesweit rund und damit über 60 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen, von denen eine Vielzahl zugleich Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind. Der DStV vertritt ihre Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften, in den uns angehörenden 16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen.
2 - 2 - Nach einer ersten Analyse der Richtlinie 2006/43/EG mit den Änderungen der Richtlinie 2014/56/EU über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen sowie der Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (AP-VO) ergeben sich folgende grundlegenden Positionen des DStV: Sicherung der beruflichen Selbstverwaltung Der DStV ist der Ansicht, dass die berufliche Selbstverwaltung sowie die Berufsaufsicht grundsätzlich durch den Berufsstand selbst organisiert werden sollte. Dies sorgt nach Ansicht des DStV für eine sachgerechtere, effizientere und insgesamt auch kostengünstigere Organisation der Berufsaufsicht als bei einer Verlagerung auf eine unabhängige Stelle. Daher begrüßt der DStV die in der RL 2006/43/EG i.d.f. vom weiterhin bestehende Option der Durchführung der Berufsaufsicht durch eine nicht notwendigerweise vom Berufsstand unabhängige Stelle. Das bewährte Kammersystem in Deutschland kann damit erhalten bleiben. Der DStV spricht sich ausdrücklich für eine Ausübung dieses Mitgliedsstaatenwahlrechts und somit für den Fortbestand der beruflichen Selbstverwaltung und die Berufsaufsicht soweit als möglich durch die Kammer aus. Qualitätssicherungsprüfungen ( Inspektionen ) durch die unabhängige Stelle Abschlussprüferaufsichtskommission sollten sich lediglich auf Prüfungsmandate von Unternehmen von öffentlichem Interesse beziehen. Art. 26 Abs. (6) Bst. b) der AP-VO sollte daher streng ausgelegt werden. Maßnahmen treffen, die die Zahl der Prüfer von gesetzlichen Abschlüssen positiv beeinflusst Momentan nehmen nur knapp ein Drittel der in Deutschland tätigen Abschlussprüfer in eigener Praxis bzw. Prüfungsgesellschaften am Qualitätskontrollverfahren der Wirtschaftsprüferkammer teil und sind im Besitz einer Teilnahmebescheinigung, die zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen befugt. In den vergangenen vier Jahren hat sich dieser Anteil um fünf Prozentpunkte verringert. Der Anteil der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die in einer Praxis mit Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung tätig sind, betrug im Vergleich hierzu im Jahr %. 1 Dies deutet darauf hin, dass insbesondere kleine Praxen/Kanzleien (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie WP in eigener Praxis) sich aus dem Qualitätskontrollverfahren zurückziehen und auf die Möglichkeit der Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen verzichten. Aus Sicht des DStV ist es wünschenswert, den Anteil der Praxen und Kanzleien, die gesetzliche Jahresabschlussprüfungen durchführen 1 Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer für 2013
3 - 3 - dürfen, wieder zu erhöhen. Dies sollte jedoch in einem Vorgang geschehen, der weiterhin die hohen Standards im Hinblick auf die Qualitätssicherung der Praxen und Kanzleien sicherstellt. Verhältnismäßigkeit der Qualitätssicherungsprüfungen Um die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nicht über Gebühr organisatorisch und finanziell zu belasten, spricht sich der DStV dafür aus, Art und Umfang der Qualitätssicherungsprüfungen mit Augenmaß festzulegen. Einerseits bedeutet dies, die Mindestabstände/Geltungsdauern der Art. 26 Abs. 2 AP-VO und Art. 29 ii) h) der RL 2006/43/EG i.d.f. vom nicht weiter zu verringern. Andererseits sollten die europäischen Bestimmungen zur Skalierbarkeit der Qualitätssicherungsprüfungen in Abhängigkeit von Tätigkeitsprofil des Abschlussprüfers und Komplexität der Abschlussprüfung sowie hinsichtlich der Einschätzung der angemessenen Anwendung der ISA in sachgerechter Weise in die nationalen Vorschriften übernommen werden. Unabhängigkeit bewahren Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von Auftraggebern, Anteilseignern und sonstigen Stakeholdern, ist tragendes Element der Berufsausübung und sollte als Grundvoraussetzungen weiterhin durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen gestützt werden. Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse gem. Art. 2 Bst. F) Nr. 13 der RL 2006/43/EG i.d.f. vom sind dabei aufgrund ihrer Bedeutung für die Wirtschaft besonders hohe Anforderungen zu definieren. Der DStV setzt sich daher für ein Fortbestehen der nationalen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungsgesellschaften in der Umsetzung des Art 3 der RL 2006/43/EG i.d.f. vom im Hinblick auf die Anforderungen an das Verwaltungs- oder Leitungsorgan einer Prüfungsgesellschaft ein. Erbringung von Nichtprüfungsleistungen Der DStV unterstützt bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gem. 319a HGB eine Begrenzung der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen neben oder in engem zeitlichem Zusammenhang mit Abschlussprüfungen. Diese spiegelt die besonderen Anforderungen und die Bedeutung von Prüfungen dieser Unternehmen wider. Im Bereich von inhabergeführten mittelständischen Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen wird von den Mandanten demgegenüber eine umfassende Beratung durch den Abschlussprüfer auch in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen gewünscht. Die Akzeptanz der Abschlussprüfung wird auch dadurch erhöht, dass der beratende Abschlussprüfer mit seinen
4 - 4 - Kenntnissen und Erfahrungen die Entwicklung der Unternehmen fördern und Risiken frühzeitig identifizieren kann. Die Möglichkeit zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen sollte daher in diesen Bereichen erhalten bleiben und nicht über das bestehende Maß hinaus eingeschränkt werden. Kostendeckende Vergütung von Prüfungsleistungen Teil der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist ebenfalls eine Vergütung der Prüfungstätigkeit, die den Abschlussprüfer in die Lage der vollständigen Deckung der Gesamtkosten versetzt. Derzeitig ist auf dem Markt eine Situation zu beobachten, in der Prüfungen zu nicht kostendeckenden Honoraren durchgeführt werden und durch die Erbringung von prüfungsnahen Beratungsleistungen querfinanziert werden. Dies gefährdet die neutrale Einschätzung durch den Abschlussprüfer. Nach Ansicht des DStV bietet der neu eingefügte Art. 24a Bst. j) der RL 2006/43/EG i.d.f. vom die Möglichkeit, diese Entwicklung zumindest einzudämmen. Demnach dürfen Einnahmen aus der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen an ein geprüftes Unternehmen weder Teil der Leistungsbewertung, noch der Vergütung von an der Abschlussprüfung beteiligten Personen sein. Pflichtrotation bei Unternehmen von öffentlichem Interesse Ein weiteres bedeutendes Werkzeug zur Sicherung der Unabhängigkeit bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gem. 319a HGB ist die neu eingeführte Verpflichtung zur zwingenden Begrenzung der Mandatsdauer in Art. 17 der AP-VO. Die vorhandenen Mitgliedsstaatenwahlrechte sind jedoch aus Sicht des DStV mit Bedacht auszuüben. Ein Wechsel des Abschlussprüfers bedeutet regelmäßig zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand sowohl für das zu prüfende Unternehmen als auch für den Abschlussprüfer. Dieser Mehraufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung stehen. Vor diesem Hintergrund sollte das Mitgliedsstaatenwahlrecht zur Verkürzung der maximalen Mandatsdauer entsprechend abgewogen werden. Kritisch sieht der DStV die Möglichkeit der Verlängerung der Mandatsdauer auf 20 Jahre im Falle einer Neuausschreibung bzw. auf 24 Jahre im Falle eines Joint-Audits. Derart lange Mandatsdauern sind nach Auffassung des DStV faktisch ungeeignet, eine Verbesserung der Unabhängigkeit zu erreichen.
5 - 5 - Anwendung der ISA als Prüfungsstandards Mit der Anwendung der International Standards on Auditing macht die Europäische Union einen weiteren bedeutenden Schritt in eine verlässliche und vergleichbare Prüfung in allen Mitgliedsstaaten. Der DStV begrüßt diese Entwicklung. Allerdings ist im neuen Rechtsrahmen der Prozess der Überführung der Prüfungsstandards in europäisches Recht nur sehr vage definiert. Lediglich eine Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Übertragung ist in Art. 26 der RL 2006/43/EG i.d.f. vom enthalten. Der DStV ist der Ansicht, dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sowie die Mitgliedsstaaten als Hauptbetroffene der Regelungen in diesen Prozess eingebunden werden sollten. Deutschland sollte sich daher für einen Endorsement-Prozess nach dem Vorbild der Überführung der Internationalen Rechnungslegungsstandards in EU-Recht einsetzen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen WP/StB Harald Elster (Präsident) RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke (Hauptgeschäftsführer)
Referentenentwurf zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Herrn MR Thomas Blöink Frau Dr. Claudia Wolter Referat III A 3/ III A 2 Mohrenstr. 37 10117 Berlin vorab per E-Mail: wolter-cl@bmjv.bund.de schwertfeger-ba@bmjv.bund.de
MehrUmsetzung der EU-Abschlussprüferverordnung 537/2014 und -richtlinie 2014/56/EU
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Stefan Schnorr, MDG Leiter der Unterabteilung Handwerk, Gewerberecht und -förderung, Bildungspolitik, Freie Berufe Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Kürzel
MehrKürzel Telefon Telefax Datum Pe/Bi E 03/
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat VII A 3 Scharnhorststr. 34 37 10115 Berlin ohne Betreff Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Pe/Bi E 03/17 +49 30 27876-310 +49 30 27876-798 bittner@dstv.de
MehrKonzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Reform des Lageberichts
Bundesministerium der Justiz und vorab per E-Mail: schwertfeger-ba@bmjv.bund.de für Verbraucherschutz Herrn MR Thomas Blöink Referat III A 3 Mohrenstr. 37 10117 Berlin Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau von Bothmer Referat II A 2 Mohrenstraße 37 10117 Berlin ohne Betreff Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Pe/CM R 01/17 +49 30 27876-320 +49 30
MehrBildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW EPS 400 n.f.)
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. Wirtschaftsprüferhaus Tersteegenstr. 14 40474 Düsseldorf per E-Mail: stellungnahmen@idw.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Bi B 04/17 +49 30 27876-2
MehrGdW Stellungnahme. Europäisches System der Abschlussprüfungen Vorschläge der EU-Kommission vom 30. November 2011
GdW Stellungnahme Europäisches System der Abschlussprüfungen Vorschläge der EU-Kommission vom 30. November 2011 Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG)
Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 311 Herrn MinR Dirk Mahlberg Heinemannstraße 2 53175 Bonn Per E-Mail: 311@bmbf.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum R 01/2019 Pe/CM +49 30 27876-2
MehrStellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer. zum Regierungsentwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG)*
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Regierungsentwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG)* Berlin, den 28. Januar 2016 GG 12/2015 Ansprechpartner:
MehrAktuelle Entwicklungen in der Wirtschaftsprüfung. Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, WP/StB Gerhard Ziegler
Aktuelle Entwicklungen in der Wirtschaftsprüfung Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, WP/StB Gerhard Ziegler Inhaltsverzeichnis 1. Der Berufsstand 2. Aktuelle berufspolitische Entwicklungen 3. Digitalisierung
MehrRadikale Änderungen bei der Abschlussprüfung? - Das Grünbuch der EU-Kommission vom Fakultätstag StB Dr.
Radikale Änderungen bei der Abschlussprüfung? - Das Grünbuch der EU-Kommission vom 13.10.2010 - Fakultätstag 20.11.2010 StB Dr. Gerhard Kurz 2 Agenda Problemstellung Fragestellungen des Grünbuchs Informationen
Mehrwww.wpk.de/magazin/3-2012/ - 2 - Verbesserung der Prüfungsqualität und Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer benötigen einen ganzheitlichen Ansatz. Durch eine kreative Kombination verschiedener
MehrUmsatzsteuer: Gutschein-Richtlinie (EU) 2016/1065 Entwurf des BMF- Umsetzungsvorschlags
Bundesministerium der Finanzen Herrn MDg Dr. Günter Hofmann Unterabteilungsleiter III C Wilhelmstr. 97 10117 Berlin per E-Mail: IIIC2@bmf.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum NP/Me/Gi S 08/17 +49
MehrKürzel Telefon Telefax Datum Pe/Bi E 02/13 030/ /
Per Email an: Europäische Kommission GD Binnenmarkt und Dienstleistungen Referat F2 Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Pe/Bi E 02/13 030/27876-2 030/27876-799 dstv.berlin@dstv.de 16.4.2013 Stellungnahme
MehrKürzel Telefon Telefax Datum NP/VJ - B 03/
Per Mail: info@idw.de anfragen@idw.de IDW - Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. Postfach 320580 40420 Düsseldorf Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum NP/VJ - B 03/12 +49 30 27876-410 +49
MehrKürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Bi - B 01/16 +49 30 27876-2 +49 30 27876-798 bittner@dstv.de 28.01.2016
Deutscher Bundestag Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Frau Renate Künast, MdB Ausschussvorsitzende Platz der Republik 1 11011 Berlin per E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de Kürzel Telefon Telefax
MehrBerlin, den 28. Oktober 2016 GG 14/2016
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz
MehrReferentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für eine Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften;
Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Leiter der Steuerabteilung Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Per E-Mail: IVA2@bmf.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum R 02/2016 Pe/CM/We 030/27876-2
MehrAktuelle Entwicklungen in der Regulierung der Abschlussprüfung die Sicht der APAK
Aktuelle Entwicklungen in der Regulierung der Abschlussprüfung die Sicht der APAK Professor Dr. Kai-Uwe Marten Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung Universität Ulm 24. September 2014 Stellvertretender
MehrFür Blockheizkraftwerke wird es ertragsteuerlich heiß
Für Blockheizkraftwerke wird es ertragsteuerlich heiß Nach Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 17. Juli 2015 werden Blockheizkraftwerke entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung
MehrGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) - Auszug -
www.wpk.de/nachwuchs/pruefungsstelle/examensdurchfuehrung/ Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) - Auszug - zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 30.
MehrQualitätskontrolle in der Wirtschaftsprüferpraxis
Abschlussprüfung Qualitätskontrolle in der Wirtschaftsprüferpraxis von StB WP Gerald Schwamberger, Göttingen Nach 57a WPO sind Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
MehrÄnderungsvorschläge zur Wahlordnung und zur Satzung der Wirtschaftsprüferkammer
Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Rauchstr. 26 10787 Berlin vorab per E-Mail Aktenzeichen Telefon Telefax E-Mail Datum R1/13 Pe/CM/Ja +49 30 27876-2 +49 30 27876-798 pestke@dstv.de
Mehrder Aufsicht der Vertragsländer des Ostdeutschen Sparkassenverbands (OSV) über die Prüfungsstelle des OSV für das Jahr 2012
Tätigkeitsbericht der Aufsicht der Vertragsländer des Ostdeutschen Sparkassenverbands (OSV) über die Prüfungsstelle des OSV für das Jahr 2012 Nach 2 Abs. 1 des Staatsvertrages über den OSV führt die Prüfungsstelle
MehrIn aller Kürze: Das Abschlussprüfungsreformgesetz
In aller Kürze: Das Abschlussprüfungsreformgesetz Prüfungsbericht Bestätigungsvermerk Externe Rotation Inkrafttreten am 17. Juni 2016 EU-Verordnung und Abschlussprüfungsreformgesetz Prüfungsausschuss Anwendungsbereich
MehrPrüfung von Finanzanlagenvermittlern i.s.d. 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Arbeitskreis Rechnungslegung des Deutschen Steuerberaterverbands e.v. Littenstraße 10 10179 Berlin Tel: 030/278 76-2 Fax: 030/278 76-799 Mail: rechnungslegung@dstv.de B 03/14 vom 26.08.2014 Verband der
MehrFrau/Herr Mitglied des Europäischen Parlaments Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Rue Wiertz Brüssel
Frau/Herr Mitglied des Europäischen Parlaments Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Rue Wiertz 60 1047 Brüssel ohne Betreff Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Pe/JT E 03/18 +49
MehrFolgende Punkte der Stellungnahme der KWT erscheinen uns besonders wichtig und sollen an dieser Stelle hervorgehoben werden:
Institut Österreichischer iwp Wirtschaftsprüfer A-1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4, Haus der Industrie Tel: (+43 1) 711 35-2623, Fax: (+43 1) 711 35-2625 e-mail: office@iwp.or.at Internet: www.iwp.or.at
MehrDie Stärken einer Partnerschaft. Pflichtprüfungen ohne eigene Zertifizierung
Die Stärken einer Partnerschaft Pflichtprüfungen ohne eigene Zertifizierung 2 Treuhandsozietät Wirtschaftsprüfung Gemeinsame Prüfung bei Ihrem Mandanten Sehr geehrte Kollegen, seit 2006 verlangt der Gesetzgeber
MehrGrünbuch der europäischen Kommission zum weiteren Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung. Stellungnahme an die Europäische Kommission
GdW Stellungnahme Grünbuch der europäischen Kommission zum weiteren Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung Stellungnahme an die Europäische Kommission 3. Dezember 2010 Herausgeber: GdW Bundesverband
MehrKürzel Telefon Telefax Datum R 03/2016 Pe/CM 030/ /
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat RB 1 Mohrenstraße 37 10117 Berlin Per E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de; kaul-ra@bmjv.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum R 03/2016
MehrCom(2016)822 final. Berlin, den 7. Februar 2017 GG 3/2017
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Positionspapier der Wirtschaftsprüferkammer zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 10. Januar 2017 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer
MehrErfassungsbogen für Wirtschaftsprüfer zum Ureintrag in das Berufsregister ( WPO)
Bitte beachten Sie die Unterschriften auf Seite 6 Erfassungsbogen für Wirtschaftsprüfer zum Ureintrag in das Berufsregister ( 37 40 WPO) Die in das öffentliche Berufsregister einzutragenden Daten (Pflichtangaben)
MehrStellungnahme zum Sarbanes-Oxley Act of 2002 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
www.wpk.de/stellungnahmen/stellungnahmen.asp Stellungnahme zum Sarbanes-Oxley Act of 2002 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Mit Schreiben vom 19. August 2002 hat die Wirtschaftsprüferkammer
MehrZu RL 2014/56/EU und VO (EU) Nr. 537/2014 und ihren Auswirkungen auf die deutschen Regelungen betreffend Jahresabschlussprüfungen
Zu RL 2014/56/EU und VO (EU) Nr. 537/2014 und ihren Auswirkungen auf die deutschen Regelungen betreffend Jahresabschlussprüfungen von Rechtsreferendarin Thea C. Bauer, LL.B. I. Einführung.. 1 II. Wichtige
MehrAnpassung des Abschn UStAE: Praxiskonsequenzen BMF-Schreiben vom , III C 3 S 7015/17/10002; 2018/
Bundesministerium der Finanzen Herrn MR Frank van Nahmen Referatsleiter III C 3 Wilhelmstr. 97 10117 Berlin per E-Mail: IIIC3@bmf.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Me/DE S 02/19 +49 30 27876-520
MehrStellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ www.wpk.de/magazin/4-2014/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMF für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/ /EU zur Festlegung
Mehrwww.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlußprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
MehrPOSITIONEN DES DBV ZUR WEITERENTWICKLUNG
POSITIONEN DES DBV ZUR WEITERENTWICKLUNG DER BERUFSAUFSICHT (STAND: 11.12.2014) 1. HINTERGRUND Die EU-Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
MehrSiegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen?
Siegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen? I. Einführung und allgemeine Grundsätze zur Siegelungspflicht Das Recht der Stiftungen ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus den
MehrEntwurf einer Neufassung des IDW Standards: Die Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen (IDW EPS 951 n.f.
Arbeitskreis Rechnungslegung des Deutschen Steuerberaterverbands e.v. Littenstraße 10 10179 Berlin Tel: 030/278 76-2 Fax: 030/278 76-799 Mail: rechnungslegung@dstv.de B 01/13 vom 31.05.2013 Entwurf einer
Mehrwir bedanken uns für die Einladung zu dem öffentlichen Fachgespräch zum oben bezeichneten Gesetzentwurf, an dem wir gern teilnehmen.
Frau Dr. Birgit Reinemund MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: birgit.reinemund@bundestag.de finanzausschuss@bundestag.de Abt. Steuerrecht
MehrArbeitsprogramm 2018 Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) Veröffentlichung gemäß 4 Abs. 2 Z 12 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG)
Arbeitsprogramm 2018 Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) Veröffentlichung gemäß 4 Abs. 2 Z 12 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) Impressum Offenlegung gemäß 25 MedienG Medieninhaber Abschlussprüferaufsichtsbehörde
MehrRegierungsentwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) BR-Drs. 366/15
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Energie Herrn Dr. Peter Ramsauer Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de Abt. Berufsrecht
MehrBundesministerium der Justiz Referat R A Berlin. Per März 2012
Bundesministerium der Justiz Referat R A 6 11015 Berlin Per E-Mail Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Hu/Al Tel.: +49 30 240087-17 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: berufsrecht@bstbk.de 15. März 2012 Referentenentwurf
MehrMitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld vom 10. Juli 2007 Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbandes e.v.
per E-Mail: Markt-F2@ec.europa.eu Europäische Kommission Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen Referat F2 19. Oktober 2007 Az.: 26-01-160-04/07 E 04/07 RF/RR Mitteilung der Kommission über
MehrM e r k b l a t t. zur Kundmachung beruflicher Anschriften
www.wpk.de/service-center/berufsregister/kundmachung-anschriften/ M e r k b l a t t zur Kundmachung beruflicher Anschriften I. Vorbemerkung Machen Berufsangehörige (WP/vBP) oder Berufsgesellschaften (WPG/BPG)
MehrStellungnahme. Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zu dem
www.wpk.de/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP des Hessischen Landtages für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung
MehrWP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe - Düsseldorfer Str Duisburg
An den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Frau Renate Künast Duisburg, den 3.2.2016 Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) - Öffentliche Anhörhung am 22.2.2016
MehrBrauchen Wirtschaftsprüfer eine stärkere Überwachung?
Ludwig Maximilian Universität Münchner Forschungspreis für Wirtschaftsprüfung Brauchen die Wirtschaftsprüfer eine stärkere Überwachung? Achim Schmidt Brauchen Wirtschaftsprüfer eine stärkere Überwachung?
MehrReform der Abschlussprüfung europäisches Recht gilt jetzt auch unmittelbar für Aufsichtsräte!
Reform der Abschlussprüfung europäisches Recht gilt jetzt auch unmittelbar für Aufsichtsräte! Themenstand im Rahmen der Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte 2016 Berlin, 1. Juli 2016 Korthäuer & Partner
MehrAz / Organisation der Aufsicht. 2. Durchführung der Aufsicht
Az. 2-2285.3/12 Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Innenministeriums Baden-Württemberg über die Prüfungsstelle beim Sparkassenverband Baden-Württemberg für das Prüfungsjahr 2016/2017 (01.06.2016-31.05.2017)
MehrJahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung
Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung Der Jahresabschluss der STADA Arzneimittel AG und der Konzernabschluss zum 31.12.2016 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
MehrStrategien mittelständischer Wirtschaftsprüferpraxen in Folge der Auswirkungen regulativer Einflüsse auf den Wirtschaftsprüfermarkt
Wissenschaftliche Schriften zur Wirtschaftsprüfung Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) Strategien mittelständischer Wirtschaftsprüferpraxen in Folge der Auswirkungen
MehrFinanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Tätigkeitsbericht
1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Finanzministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen über die Prüfungsstellen des Rheinischen Sparkassenund Giroverbandes
MehrDr.Richard Wittsiepe WP/CPA Düsseldorfer Str Duisburg gaap.de
(1) Ja, Herangehensweise grundsätzlich richtig, Einzelheiten folgen zu den jeweiligen Fragen. Es sollte aber deutlicher als bisher zwischen einer Abschlussprüfung eines börsennotierten Unternehmens und
MehrUnabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Alsterufer 1, 20354 Hamburg XING AG Frau Anette Weber Vorsitzende des Prüfungsausschusses
MehrWP - Klausurarbeit ANGABEN
WP - Klausurarbeit 6. Juni 2014 Abschlussprüfung gemäß 34 Abs 3 WTBG idgf ANGABEN Die Verwendung des Kodex Unternehmensrecht ist gestattet 1 Aufgabe 1): a) Beschreiben Sie allgemein den Anwendungsbereich
MehrUnabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex
- - PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Alsterufer 1, 20354 Hamburg XINGSE Frau Anette Weber Vorsitzende des Prüfungsausschusses Dammtorstraße 30 20354 Hamburg PricewaterhouseCoopers
MehrFinanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Tätigkeitsbericht
1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Finanzministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen über die Prüfungsstellen des Rheinischen Sparkassenund Giroverbandes
MehrAktenzeichen Telefon Telefax Datum MK E 1/
per E-Mail: bloeink-th@bmj.bund.de Monika.ottemeyer@bmwi.bund.de BUERO-IIB3@bmwi.bund.de Bundesministerium für Justiz Referat III A 3 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat II B 3 Aktenzeichen
MehrBerlin, den 20. Februar 2015
Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Eckpunktepapier des BMWi vom 6. Februar 2015 Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform Reform der Wirtschaftsprüferaufsicht und des Berufsrecht
MehrStellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zu einem Referentenentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zu einem Referentenentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz Berlin, den 2. September 2014 GG 27/2014 Ansprechpartner:
MehrBerlin, den 27. September 2016 GG 33/2016
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849
Mehr1. Schriftliche Prüfungsteile neu
1. Schriftliche Prüfungsteile neu BWL: für StB und WP Dauer: 7 Stunden erreichbare Punkte: 360 1. Erstellung von Jahresabschlüssen 2. Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige BWL: gemeinsame
MehrStellungnahme im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen
www.wpk.de/stellungnahmen/ 11. März 2010 Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen Die Wirtschaftsprüferkammer
MehrBerlin, den 18. Dezember 2018 GG 55/2018
Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Entwurf der BaFin eines Rundschreibens zu den Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften (Konsultation
MehrFolgen von fehlerhaften Zulagenbescheiden der Zulagenstelle für Altersvermögen in der Einkommensteuerveranlagung
Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 10868 Berlin per E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Me/We S 11/16 +49 30 27876-410 +49 30 27876-799
MehrArbeitskreis Rechnungslegung des Deutschen Steuerberaterverbands e.v. Littenstr Berlin
Arbeitskreis Rechnungslegung des Deutschen Steuerberaterverbands e.v. Littenstr. 10 10179 Berlin Tel: 030/278 76-2 Fax: 030/278 76-799 Mail: rechnungslegung@dstv.de B 02/12 vom 07.09.2012 Entwurf einer
MehrArbeitsprogramm der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS)
Arbeitsprogramm 2017 der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS) Arbeitsprogramm 2017 2 Die Abschlussprüferaufsichtsstelle Die Abschlussprüferaufsichtsstelle
MehrCom(2016)821 final. Berlin, den 7. Februar 2017 GG 2/2017
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Positionspapier der Wirtschaftsprüferkammer zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 10. Januar 2017 zur Einführung eines Notifizierungsverfahrens (Langtitel:
MehrStellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMWi eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMWi eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts Berlin, den 26. Mai 2015 GG 22/2015 Ansprechpartner: RA Dr. Jan Precht / Ass.
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 661/07 (Beschluss) 09.11.07 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November
MehrDaimler AG 4T /04/2013
Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk
MehrAbschlussprüfung und Aufsichtsrat. Herausforderungen und Chancen aus ergänzender Zusammenarbeit
Abschlussprüfung und Aufsichtsrat Herausforderungen und Chancen aus ergänzender Zusammenarbeit Abschlussprüfung und Aufsichtsrat 2013 Aufgaben und Funktionen Abschlussprüfung = Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit
MehrTransparenzbericht für das Kalenderjahr 2008
Transparenzbericht für das Kalenderjahr 2008 für die VOM HAU - TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse 2. Netzwerk 3. Das interne
MehrSchlecht und Partner Schlecht und Collegen. Internationale Rechnungslegung
Schlecht und Partner Schlecht und Collegen Internationale Rechnungslegung Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschafts-prüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine
MehrE n t w u r f. WTBG 2017 Überblick über die neuen Fachprüfungen
E n t w u r f WTBG 2017 Überblick über die neuen Fachprüfungen Steuerberaterprüfung Folgende Prüfungsteile sind für die Steuerberaterprüfung zu absolvieren: Klausur Betriebswirtschaftslehre Klausur Rechnungslegung
MehrBerlin, den 12. März 2014 Aktenzeichen: GG 8/2014
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ www.wpk.de/magazin/3-2014/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur
MehrHerrn Michel Barnier EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen BERL 10/ Brüssel BELGIEN 7. Dezember 2010
Herrn Michel Barnier EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen BERL 10/034 1049 Brüssel BELGIEN 7. Dezember 2010 Europäische Union Grünbuch Abschlussprüfung Sehr geehrter Herr Kommissar Barnier,
MehrEntwurf eines BMF-Schreibens zur Änderung des Anwendungserlasses zu 146b AO
Bundesministerium der Finanzen Herrn MDg Dr. Hans-Ulrich Misera Unterabteilungsleiter IV A Wilhelmstr. 97 10117 Berlin per E-Mail: IVA4@bmf.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Me/Gi S 04/18 +49
MehrMittelstandsfeindliche Einordnung des Einlagengeschäfts als genehmigungspflichtiges Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG)
Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 11016 Berlin per Email an: poststelle@bmf.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Pe/Bi E 1/14 +49 30 2 78 76-310 +49 30 2 78 76-799 bittner@dstv.de
MehrStellungnahme. zu dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie inkl. Taxonomiedateien ( 5b EStG)
www.wpk.de/stellungnahmen/ Stellungnahme zu dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie inkl. Taxonomiedateien ( 5b EStG) Berlin, den 5. Oktober 2010 Ansprechpartner: Heiko Spang
MehrNeuerungen für die Berufspraxis nach dem APAReG Die neue Satzung für Qualitätskontrolle
Neuerungen für die Berufspraxis nach dem APAReG Die neue Satzung für Qualitätskontrolle Neuerungen für die Berufspraxis nach dem APAReG Die neue Satzung für Qualitätskontrolle Übersicht 1. Überblick 2.
MehrSatzung für Qualitätskontrolle ( 57c WPO)
www.wpk.de/rechtsvorschriften/rechtsvorschriften.asp Satzung für Qualitätskontrolle ( 57c WPO) Vom 17. Januar 2001 (BAnz. S. 2181) unter Berücksichtigung der Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes. 44. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 02. Oktober 2013, TOP 10 a
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Staatssekretär An die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105 Kiel
MehrVeränderung in Prozent. Steuerberater ,6. Steuerberatungsgesellschaften ,8
Berufsstatistik Mitgliederentwicklung 01.01.2009 01.01.2010 Veränderung in Prozent Steuerberater 73.454 75.333 2,6 Steuerberatungsgesellschaften 7.870 8.169 3,8 Steuerbevollmächtigte und Sonstige* 2.845
MehrVertrag über die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und nach Eigenbetriebsrecht arbeitenden Zweckverbänden
Vertrag über die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und nach Eigenbetriebsrecht arbeitenden Zweckverbänden zwischen (im Folgenden Auftraggeber) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / dem Wirtschaftsprüfer
MehrBerlin, den 28. April 2017
www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk Berlin, den 28. April 2017 Ansprechpartner:
MehrSteuerberater -Zukunftssicherer Job mit abwechslungsreichen Karrieremöglichkeiten (StB/WP/RA Dr. Raoul Riedlinger)
Dieses informative Buch erscheint seit mehr als einem Jahrzehnt jährlich aktualisiert; seit November 2017 ist die 17. Auflage (Ausgabe 2018) lieferbar. Mit diesem Buch wird dem Leser ein umfassender Einblick
MehrTreuConsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
T r a n s p a r e n z b e r I c h t (Stand: 24. April 2017) der TreuConsult GmbH Berlin TreuConsult GmbH Wintersteinstraße 15 10587 Berlin Tel. 030-3450 6188 Fax 030-3450 5927 www.tcwp.de info@tcwp.de
Mehr