Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach 158 und 167 FamFG
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- Til Solberg
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1 Zertifikatskurs 327/19 Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach 158 und 167 FamFG Der Anwalt/die Anwältin des Kindes in Frankfurt am Main
2 Zielgruppe: Diplom-Sozialarbeiter_innen, Diplom-Sozialpädagog_innen, Diplom-Pädagog_innen, Diplom-Psycholog_innen, Psychotherapeut_innen für Kinder und Jugendliche, Jurist_innen/ Rechtsanwält_innen. Zielsetzung: Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG - seit in Kraft) sieht in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren die Bestellung eines Verfahrensbeistands für das betroffene Kind vor und konkretisiert die Voraussetzungen für eine Bestellung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren eingebracht werden und das Kind nicht zu einem bloßen Objekt des Verfahrens wird. Die Weiterbildung vermittelt die für diese anspruchsvolle Aufgabe erforderlichen Qualifikationen. Ausgewiesene Expert_innen der verschiedenen Disziplinen vermitteln Kenntnisse im Familienund Jugendhilferecht sowie im Verfahrensrecht, in der Entwicklungspsychologie und in der sozialen Arbeit. Die meisten unserer Dozent_innen gehören zum Kreis der Autor_innen des Handbuchs für Verfahrensbeistandschaft (Bundesanzeiger-Verlag, Hrsg. Salgo u.a.). Während des Kurses können die Teilnehmer_innen ihre kommunikativen und mediativen Kompetenzen in exemplarischen Fallbearbeitungen erproben. Im Verlauf der Weiterbildung gehen wir ebenfalls ein auf die Erfahrungen mit der eigenständigen Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in gerichtlichen und behördlichen Verfahren in Großbritannien, Frankreich und den USA. Wir danken allen beteiligten Expert_innen für das Engagement, das sie kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Inhalte dieses Kurses einbringen. Aufbau und Inhalte 1. Einführung Die eigenständige Interessenvertretung Minderjähriger in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren erfordert Fachkräfte, die sich hierfür besonders qualifiziert haben (Verfahrensbeistände nach 158 FamFG). Die Einführung vermittelt einen Überblick über das Tätigkeitsfeld von Verfahrensbeiständen anhand folgender Fragestellungen: - In welchen Lebenssituationen haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Verfahrensbeistand? - Wie sehen die Konfliktkonstellationen aus, die zu behördlichen und gerichtlichen Verfahren führen, in denen Minderjährige auf eine eigenständige Interessenvertretung angewiesen sind (z.b. Misshandlung, Vernachlässigung, sexuelle Ausbeutung, Herausgabekonflikte, erhebliche Streitigkeiten um das Sorge- und/oder Umgangsrecht, mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung)? Die Teilnehmer_innen haben die Gelegenheit, sich in Kleingruppen über Situationen der bisherigen Berufspraxis auszutauschen, in denen sie mit der Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Kinder oder Jugendlichen unzufrieden waren. Seite 2 von 6
3 2. Zivilrechtliche Kindesschutzverfahren und Praxis der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger Das Wohl des Kindes ist Entscheidungsgrundlage in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren. Ebenso dienen die Vorschriften zur umfassenden richterlichen Ermittlungstätigkeit von Amts wegen zur Mitwirkung der Jugendhilfe sowie zur Anhörung des Kindes der Berücksichtigung der Kindesinteressen. Jedoch haben sich trotz dieser Schutzvorschriften erhebliche Defizite bei der Interessenwahrnehmung für Kinder gezeigt, die die Schaffung einer eigenständigen und unabhängigen Vertretung für Minderjährige in gerichtlichen Verfahren durch hierfür speziell fortgebildete Fachkräfte erfordern. In jugendhilfebehördlichen Verfahren soll durch die Erstellung eines Hilfeplanes über die geplante, zeit- und zielgerichtete Intervention die Dauerhaftigkeit der Lebensumstände Minderjähriger gesichert werden. Kinder und Jugendliche sind im Rahmen der Hilfeplanung zu beteiligen. Auch in solchen außergerichtlichen Verfahren kann eine eigenständige Vertretung Minderjähriger aufgrund von Interessenkollisionen notwendig werden. Welche Fallkonstellationen erfordern eine eigenständige Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche? Erfahrungsberichte aus der Praxis von Verfahrensbeiständen - Fallkonstellationen: Kindeswohlgefährdung, Herausnahmekonflikte, hochstreitige Sorgerechtsverfahren, jugendhilfebehördliche Verfahren. Im Verlauf des Intensivseminars erhalten die Teilnehmer*innen das Thema ihrer schriftlichen Arbeit. 3. Kommunikation mit Kindern in Krisensituationen Um Minderjährige in behördlichen und gerichtlichen Verfahren wirksam vertreten zu können, muss ein Verfahrensbeistand Zugang zu Kindern und Jugendlichen finden. Der persönliche Kontakt mit dem Kind dient der Information des Kindes über das Verfahren, seiner Begleitung und Betreuung, sowie der Ermittlung der Wünsche und des Willens des Kindes. Wie äußern Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse? Welche Kommunikationsformen und Materialien helfen Kindern, ihre Gefühle auszudrücken? 4. Psychologische Aspekte der eigenständigen Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche Die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen erfordert entwicklungspsychologische Grundkenntnisse und das Erkennen von Besonderheiten, Entwicklungsverzögerungen und problematische Bindungen unter Einbeziehung der Individualität des Kindes. In diesem Seminar werden daher die Grundlagen der Bindungstheorie dargestellt und die Konsequenzen für das kindliche Zeiterleben erarbeitet. Die Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ist wesentliche Aufgabe des Verfahrensbeistands. 5. Vertretung mit traumatisierter Kinder Die Vertretung traumatisierter Kinder erfordert ein besonderes Maß an Empathie und fundierte psychologische Kenntnisse, um zu verhindern, dass das Kind retraumatisiert wird. Schwerpunkt dieses Seminars sind die Erfahrungen von Kindern, die von ihren Betreuungspersonen vernachlässigt, misshandelt oder sexuell traumatisiert wurden: - Was ist ein psychisches Trauma, wie entsteht es, wie wird es erkannt? - Was bedeutet dieser Kontext für die Einschätzung des kindlichen Willens? - Welche Haltung nimmt der Verfahrensbeistand ein, wenn Wunsch und Wille des Kindes mit den wohlverstandenen Kindesinteressen nicht übereinstimmen? Seite 3 von 6
4 6. Kindeswohl und Kindeswille Eine zentrale Aufgabe des Verfahrensbeistands ist die eigenständige Ermittlung, Bestimmung und Vertretung des Kindeswohls, wobei insbesondere der Wille des jeweils vertretenen Kindes in Erfahrung zu bringen, möglichst authentisch zu dokumentieren und bei den Empfehlungen an das Gericht zu berücksichtigen ist. Diese Aufgabenstellung birgt umfangreiche persönliche und praktische Anforderungen und berufsethische Dilemmata. Neben der Problematik einer fachlich fundierten Bestimmung des Kindeswohls wird es um die Hintergründe (u.a. entwicklungsbedingte Fähigkeiten und Bedürfnisse, traumatische Lebenserfahrungen) und den Umgang mit solchen Beratungs- und Vertretungssituationen gehen, in denen der Wille des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen seinen wohlverstandenen Interessen entgegensteht. 7. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands - Teil I Schwerpunkt dieses Kursbausteins sind Aufgabenstellung und Ziel, Vorgehensweise, Rechte und Pflichten des Verfahrensbeistands. Zur Methodik der Fallbearbeitung werden Übungen angeboten. Das Erstellen einer schriftlichen Stellungnahme an das Gericht wird erläutert. Außerdem wird über die Erfahrungen der Gerichte mit der Bestellung von Verfahrensbeiständen berichtet. 8. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands - Teil II Die Wahrung der Unabhängigkeit gegenüber allen Verfahrensbeteiligten sowie den Institutionen Gericht und Jugendhilfebehörde ist zentrales Merkmal der eigenständigen Interessenvertretung. Zu beachten sind Gefahren der Funktionalisierung durch andere Verfahrensbeteiligte bzw. die Notwendigkeit der Abgrenzung gegenüber den Interessen anderer. Die Reflexion der Tätigkeit mit Hilfe von Selbsterfahrung und fallbezogener Supervision ist notwendig (Erkennen eigener Grenzen, Auseinandersetzung mit der Helfermotivation). Darüber hinaus ist die fachliche Unterstützung durch ein interdisziplinär besetztes Beratungsteam sinnvoll und notwendig. Zur Klärung der eigenen Berufsrolle gehören Fragen der Berufsethik, der Entwicklung von Arbeitsprinzipien und Standards bezüglich der Qualifizierung von Verfahrensbeiständen. 9. Rolle und Aufgaben des Verfahrensbeistands nach 167 FamFG bei freiheitsentziehenden Maßnahmen nach 1631 BGB Zunehmend werden Kinder und Jugendliche freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen. Dies erfolgt entweder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie aber auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1992 müsste für diese Minderjährigen eine eigene Interessenvertretung bestellt werden. Dies geschieht erst jetzt häufiger. Die Anforderungen an Kompetenzen und Arbeitsweise von Verfahrensbeiständen nach 167 FamFG unterscheiden sich teilweise erheblich von den Aufgaben der Verfahrensbeistände nach 158 FamFG. In diesem Seminarbaustein soll das notwendige Wissen aus unterschiedlichen Perspektiven vermittelt werden - aus der Sicht des Rechts, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinderund Jugendhilfe und der Verfahrensbeistandschaft. 10. Abschlusskolloquium Die Teilnehmer_innen, die ihre Hausarbeit erfolgreich abgeschlossen haben, werden zum Abschlusskolloquium zugelassen. Weitere Schwerpunkte des letzten Kursbausteins sind die Evaluation des gesamten Kurses und die Planung der nächsten Schritte für die angehenden Verfahrensbeistände. Seite 4 von 6
5 Kursleitung: Corina Weber, Juristin, Diplom-Sozialpädagogin, Verfahrensbeistand, FFM Weitere Fachreferent_innen: - Axel Bauer, Richter am Amtsgericht, Frankfurt am Main - Prof. Dr. Jörg Maywald, Diplom-Soziologe, Deutsche Liga für das Kind, Berlin - Hildegard Niestroj, Diplom-Pädagogin, Verfahrensbeistand, Frankfurt am Main - Prof. Dr. Ludwig Salgo, Jurist, Universität Frankfurt am Main - Prof. Dr. phil. Maud Zitelmann, Diplom-Pädagogin, Fachhochschule Frankfurt am Main und weitere Dozent_innen und Verfahrensbeistände aus der Praxis. Wir behalten uns Änderungen vor. Verantwortlich: Melike Çınar, Diplom-Politologin, Referentin für Familien- und Elternbildung, Paritätisches Bildungswerk, Bundesverband e.v., Frankfurt am Main/Berlin Zeitumfang des Weiterbildungslehrgangs: 216 Unterrichtsstunden (inkl. Regionalgruppentreffen) 8 Wochenendseminare immer freitags, Uhr und samstags, Uhr Intensivwoche ( ): Montag: Uhr, Dienstag bis Donnerstag: Uhr, Freitag: Uhr Abschlusskolloquium ( ): Freitag: Uhr, Samstag: Uhr 4 Regionalgruppentreffen: Die Termine hierfür werden in der Regionalgruppe vereinbart. Termine: 1. Einführung Intensivwoche Rechtliche Grundlagen der Verfahrensbeistandschaft Kommunikation mit Kindern in Krisensituationen Psychologische Aspekte der Interessenvertretung Kindeswohl - Kindeswille Zum Umgang mit traumatisierten Kindern Arbeitsweise des Verfahrensbeistands I Arbeitsweise des Verfahrensbeistands II Rolle und Aufgaben des Verfahrensbeistands nach 167 FamFG Abschlusskolloquium Veranstaltungsort: hoffmanns höfe, Heinrich-Hoffmann-Str. 3, Frankfurt am Main Anmeldeschluss: 15. März 2019 (Bitte fragen Sie auch nach dem Anmeldeschluss, ob noch Plätze frei sind). Abschluss der Weiterbildung: Nach regelmäßiger Teilnahme an allen Kursbausteinen, erfolgreicher schriftlicher Hausarbeit und erfolgreicher Teilnahme am Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmer_innen ein Zertifikat des Paritätischen Bildungswerkes. Seite 5 von 6
6 Teilnahmebeitrag: EUR 1.850,- zzgl. EUR 180,- Prüfungskosten. Der Teilnahmebeitrag kann auf Wunsch in 10 gleichen Raten vor den einzelnen Kursbausteinen oder in einmaliger Zahlung entrichtet werden. Bei einmaliger Zahlung gewähren wir 2% Skonto. Die hoffmanns höfe bieten ein Mittagessen (ca. 12,00 ) und Abendessen (11,00 ) an, welches Sie bei Wunsch, bitte selbst mindestens einen Tag vorher reservieren. Auch die Übernachtung mit Frühstück im EZ mit Dusche/WC können Sie direkt bei den hoffmanns höfen buchen unter info@hoffmanns-hoefe.de. Bitte buchen Sie Ihre Übernachtungen jeweils rechtzeitig vor den einzelnen Bausteinen, da wir keine Reservierungen vornehmen können. Auf unserer Homepage unter Rabatte und Bildungsgutscheine können Sie sich über Bildungsförderungen (Bildungsscheck, Bildungsprämie, Bildungsgutschein u.a.) informieren. Anmeldeverfahren: Den ausgefüllten Anmeldebogen und folgende Bewerbungsunterlagen: - Zeugniskopien über den beruflichen Abschluss - Lebenslauf - ausgefüllten Fragebogen - polizeiliches erweitertes Führungszeugnis im Original (bekommen Sie nach Einsicht zurück), nicht älter als 6 Monate (kann nach Teilnahmebestätigung eingereicht werden) alle Unterlagen senden per Post an Paritätische Bildungswerk Bundesverband e.v. Büro Berlin Frau Charlotte Struck Oranienburger Straße Berlin oder per in möglichst einer PDF-Datei an struck@pb-paritate.de Erst nach einer geprüften Eignung für den Kurs, erhalten Sie einen sicheren Platz. In Einzelfällen findet ein Vorgespräch mit der Kursleiterin oder der verantwortlichen Bildungsreferentin statt. Kündigungsregelungen: Die Anmeldung ist verbindlich für alle 10 Module. Die Kündigung muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des 1. Moduls in Textform erfolgen. Geht die Absage später ein, erheben wir eine Ausfallgebühr von 80% des Teilnahmebeitrags. Bei einem Rücktritt von 3 Wochen vor Beginn, bzw. nicht stornierter Buchung, wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Ein Rücktritt während der laufenden Kursreihe kann nur durch einen außerordentlichen Kündigungsgrund erfolgen. Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.v. Oranienburgerstr.13-14, Berlin Tel.: Unsere Seminare werden gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen Seite 6 von 6
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