AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

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1 AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 48. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am Nr.13 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für France Link Transport AB, Helsingborg/Schweden Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für Mahmud Mammadov, Otter Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für Deniz Kocak, Haninge Schweden Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für Menno Reyndert Schepers, Apeldoorn/Niederlande Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom Für Dawid Choma, Krasnik/Polen Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für Grzegorz Krzysztof Kalisz, Gydnia/Polen Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für loan Albert Pascu, Brasov/Rumänien Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für Sofie Sand Ullum, Kopenhagen/Dänemark Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für Xebat Atilla, Winsen (Luhe) Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom für Robert Dziel, Bydgoszcz/Polen Öffentliche Zustellung des Schriftstücks vom Piotr Zdunczuk, Mierzyn/Polen Frühjahrsdeichschautermine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, OPNV und Tourismus (XVII. Wahlperiode) am Stadt Buchholz öffentliche Sitzung des Rates am Gemeinde Drage Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Änderung zur Verwaltungskostensatzung vom Gemeinde Moisburg Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Gemeinde Salzhausen Widmung des Wirtschaftsweges "Zur Sandaul" in der Gemarkung Oelstorf Bitte beachten Si~: biese Ausgabe '.des Amtsblattes finden_ Sie auch im Internet auf folgender Internetseite: Herausgeber: Redaktion und Vertrieb: Erscheinungsweise:... Landkreis Harburg, Der Landrat, Postfach 14 40, Winsen (Luhe) 'Ir Wöchentlich oder nach Bedarf

2 Öffentliche Bekanntmachung Für France Link Transport AB, Strandbadsvägen 19, SE Helsingborg, Schweden wird folgendes Schriftstück öffentlich zugestellt: Bescheid des Landkreises Harburg vom Aktenzeichen sp Dieses Schriftstück kann beim Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, Winsen (Luhe), Zimmer A-423 eingesehen werden. Durch die Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Dieses Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag des Bekanntmachens dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind, 51 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit 10 Verwaltungszustellungsgesetz. Winsen (Luhe), den Landkreis Harb g D Landrat 1 Auftrag Sprechzeiten nach Terminabsprache: Montag - Donnerstag 07:00-19:00 Uhr Freitag 07:00-14:00 Uhr Terminvereinbarung bitte von Montag - Donnerstag Freitag OB:30-16:00 Uhr. 08:30-13:00 Uhr

3 Offentliche Zustellung Landkrei~ Harburg " Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: 4. Juni 2018 Aktenzeichen: E 37-Tk/Ah-OJ Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: M ahmud Mammadov, Riepshof 6-8, Otter Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: Ordnung und Zivilschutz Anschrift (ggf. Gebäude): Schloßplatz 6, Winsen Zimmer: A Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Tinkl Sland 02/2014

4 Öffentliche Zustellung Landkr~~i Harburg ~ Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 1 O Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Ha D3 Aberk StVG Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herrn Deniz Kocak, Arkensväa 3, Haninae (Schweden) Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Zimmer: Schießplatz 6 (Gebäude A), Winsen (Luhe) AOOB Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Wischendorff Stand: 02/2014

5 Öffentliche Zustellung Landkri~i Harburg 4- Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Ha D3 Aberk StVG Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herrn Menno Reyndert Schepers, Korenstraat 76, 7311 LZ Apeldoorn NIEDERLANDE Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Zimmer: Schloßplatz 6 (Gebäude A), Winsen (Luhe) AOOB Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Wischendorff Stand: 02/2014

6 Öffentliche Zustellung Landkr~~s Harburg ~ Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 1 O Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Ha Wied Aberk StVG Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herrn Dawid Choma, Sikorskleao 13/23, Krasnik POLEN Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Schloßplatz 6 (Gebäude A), Winsen (Luhe) Zimmer: A 008 Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Wischendorff Stand: 02/2014

7 Öffentliche Zustellung Landkr~i~ Harliurg.!e'> Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Ha D3 Aberk StVG Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herrn Grzegorz Krzysztof Kalisz, Mysliwska 25E m. 8, Gydnia POLEN Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Zimmer: Schloßplatz 6 (Gebäude A), Winsen (Luhe) AOOB Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Wischendorff Stand: 02/2014

8 Öffentliche Zustellung Landkri~i Harburg 4, Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 1 O Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Ha D3 Aberk StVG Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herrn loan Albert Pascu, Str. Bolnoc Nr. 147 ap. 1, Jud. BV Mu. Brasov/Rumänien Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Zimmer: Schloßplatz 6 (Gebäude A), Winsen (Luhe) AOOB Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetztwerden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Wischendorff Stand: 02/2014

9 Öffentliche Zustellung Landkri~ s Harburg ~ Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Ha D StVG Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Frau Sofie Sand Ullum, Awa erbro ade 146, 2300 Ko en DÄNEMARK Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr- Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Zimmer: Schloßplatz 6 (Gebäude A), Winsen (Luhe) A008 Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Wischendorff Stand: 02/2014

10 Öffentliche Zustellu.ng Landkri ~s Harburg.ts'- Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Mc Erm. 4 StVG Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herrn Xebat Atilla, Wikinaerwea 10, Winsen {Luhe) Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Zimmer: Schloßplatz 6 (Gebäude A}, Winsen (Luhe) AOOS Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Wischendorff Stand: 02/2014

11 Öffentliche Zustellung Landkr~~s Harburg ~ Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Be 3StVG (Dziel, Robert) Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herrn Robert Dziel, Nakielska 90a, Bydgoszcz, Polen Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Zimmer: Schloßplatz 6 (Gebäude A), Winsen (Luhe) AOOB Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Conrad Stand: 02/2014

12 Öffentliche Zustellung Landkrii~ Harburg ~ Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt ( 1 o Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz). Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: Be 3StVG (Zdunczuk, Piotr) Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herrn Piotr Zdunczuk, Promiensta 9, Mierzvn, Polen Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1) Anschrift (ggf. Gebäude): Zimmer: Schloßplatz 6 (Gebäude A), Winsen (Luhe) AOOB Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen (Luhe), den Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag Conrad Stand: 02/2014

13 ' ' ' ,ß.'e,k,a,n 11 t.m Ö'C li 'Ü il:i:j ~. --,--~~ --- ::.:.: ;.. -:: ;;... ', /: ',',... -.,-"" ""' "' ',_.,..!,:_. ~,_ '. '"_... pie g~!leti:licli y6rge~c,11rieberil:!n F::rülij"'1hrsd~icti~chau:en ( 18 Niedersäclisis'cljes :Deictigesetz) im l:an~kreis H.aEbyrg werd~n \'iie folgt durthgefglirt:. -.. ' -. -.,... ' - HarburqerDeichverb~n d freit~g; den 26.o<J:2019: -.. ',' '--- ''.Deich- i.uid Wasserverband/, Vogtei Neuland -. ' Montag, deh 2~:04._201.~ ' :..... Artleiiburger Deichverband: Qonf)erstag 1, den.e9;q5.201 ~: >. Artlenifurgef. öeichveibani:l.'. Dienstag, den, ,,.,. - ' - - ' ; Schau,d ~~ Deiche imcharb~rgerdeiclivefl;>ahd.. Treffj:iunRt:'09:00 Ulir Lanaesg'rerize '(Volksbank) 21217,Seevetal; Ortsteil Bullenliausen; Elbifäicli. -...,,.:', 'L"''i <«, ' ' ~,,;,.,- ;, -, ~-.Scli~ü"der 'oeit:tie im 'El~ict,:. Ul'ld \NasserVefbänd Vögt~iNeüland' J '.', : ', Treffpunkt:~08:30 1,1hr, Ecke Ac~terdeic~ /Steller,cliaussee (K22)'in Stelle ", -- '. ". -.~,... ".,,,. ' :sclil!tfg_es' Elbec:leiclies.vol'T! lim~n~üsperrwerk iii' Hoopte bis zur':kteisgrenze in 'Ailendorf _,,'freffpunl<t~()8:00 Ulir llriie'näuspenwerk,iri )Mn!en,_st;u11~>.:or1st~i1 fi9ci'i>te - -,. -';. -,).\. ~,:. ~!-~,,-,,.,._, -. '.,_.,' -,,. :Schau ge~ lli)1ei)aü"/f-!eetzekan~ldeiclie:s... Treffpunkt: 09:00.Ulir.Rückstauqeicli Laßtönne,: ' 21~23 Vl/inse,n''(LÜhEl), Elbuferstraße:. -.. ',, + - ~ ',., \ ' "'' -.-, ,,.,_... - d.:af'.!o.krei~ HAR.B!JR$,'.Qer Ländrat. 'i Im Auftrag '. --

14 -349- ~' Landkreis Harburg J. Der Landrat... Landkreis Harburg - Postfach Winsen (Luhe) Bekanntmachung Al/gemeiner Service und Kommunalaufsicht Auskunft erteilt: lna Persiel Gebäude / Zimmer: B-125 Tel.-Durchwahl: Telefax: i.persiel@lkharburg.de sitzungsdienst@lkharburg.de Mein Zeichen: Per {Bei Antwort bitte angeben) Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Datum: 26. März 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, die nachstehende Sitzung gebe ich hiermit bekannt: Sitzung: 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, ÖPNV und Tourismus (XVII. Wahlperiode) Tag, Datum: Montag, Sitzungsbeginn: 15:00 Uhr Sitzungsort: Winsen (Luhe), Schießplatz 6, Kreisverwaltung, Gebäude B, Raum B-013 (Sitzungssaal), Tel. (04171) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen 4 Bericht des Ausschussvorsitzenden Dienstgebäude: Kontakt: Landkreis Harburg A Schießplatz 6 (Altbau) Telefon : B Schloßplatz 6 (Neubau) TelefaJC : c Rathausstraße 29 D Von-Som.,,itz-Ring 13 1 Elektronische Kommunikation: F St-Barbara-Weg 1 Es gelten die Richtlinien auf G Ralhausstraße 60, unsemn Internetseiten. H Rathausstraße 31 1 Internet: Winsen (Luhe)! Bankverbindungen: Sparlcasse Harburg-Buxtehude IBAN OE Postbank Hamburg IBAN CE Gläubiger ID DE ?trtJre.. r.,.;r,"' " '"ia1,e,i,1 dlatn111, Besuchsmlten nach Terminabsprache: Montag - Donnerstag 07:00-19:00 Uhr Freilag 07:00-14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag Donnerstag 08:30-16:00 Uhr Freitag 08:30-13:00 Uhr Parkplätze (Eingabe fllr Navigationsgeräte): Schloßrlng 12 und Eppens Allee LP lm unteren Ted der O\ Parkpalelte schloßring 12

15 Bericht des Landrates l 6 Einwohner/innenfragestunde 7 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom öffentlicher Teil 8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung 9 Vorstellung des neuen Geschäftsführers der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbh Stade (VNO) 10 Aufstellungsverfahren 4. Nahverkehrsplan (NVP) Ergänzung des 4. Nahverkehrsplanes für den Landkreis Harburg mit Qualitätskriterien für den Buchholzer Stadtverkehr 11 Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg - Strategischer Handlungsrahmen, wirtschaftspolitische Ziele und Aufgabenteilung 12 Anregungen und Beschwerden 13 Anfragen 14 Einwohner/innenfragestunde 15 Schließung der Sitzung Freundliche Grüße 1. A. begl. lna Persiel

16 ~ Buchhoiz~ IN -DER NORDHEIDE Amtliche Bekanntmachung der Stadt Buchholz i. d. N. Nr.19 / 2019 hiermit lade ich zur 20. öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Buchholz i. d. N. am Dier;istag, ~ um 19:00 Uhr Kantine Rathaus, Rathausplatz 1, Buchtiolz i. d; N.. e.in. TAGESORDNUNG 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der. ' Beschlussfähigkeit 2. Tagesordnung: 2.1. Dringlichkeitsanträge 2.2..Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit 2.3. Feststellung der Tagesordnung 3. Genel1migung des Protokolls der Sitzung vom Bericht des Bürgermehiters Eine öffentliche Einwohnerfragestun de wird eingefügt 5.- Ausschussbesetzung. Benennung eine~ Vertreters des Jugendrates im. Ausschuss für Schule _und Sport 6. Grundstücksverwaltungs- und Entwicklungsgesellschaft Buchholz -kaör Jahresabschluss Änderung der Vergnügungssteuersatzung Änderung der Vergnügungssteuersatzung Änderungsantrag der Partei DIE LINKE im Rat der Stadt Buchholz i. d. N. vom Gesellschafterversammfung der Kommunalen_ Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Harburg,mbH Weisungsbeschluss zur Satzungsänderung Ergänzungsantrag der Partei DIE LINKE vom :

17 Neufassung der Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Betreuungsangeboten.für Schulkinder in derstadt Buchholz i. d. N.,. '. 10. Ergänzung der Stellplatzsatzung (StplS) - Fahrradstellplätze Antra1;1 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Buchholz i. d. N. vom Schaffung eines Kunstobjektes, "Baum der Liebe" Antrag der Gruppe AFD-Stehnken vom Annahme und Vermittlung von ZUWE:lndungen über 2.QOO (nichtöffentlich) Rat Eine öffentliche Einw6~nerfragestunde wird eingefügt 13. Anfragen gern. 17 der GE:lschäfts6rdnung Buchholz i. d. N., den Der Bürgermeister \ '

18 ' Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Drage und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen durch Kinder aus der Gemeinde Drage außerhalb des Landes Niedersachsen (Gebühren- und Kostenbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund der 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom (Nds. GVBI. S. 576) in Verbindung mit 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom und 90 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - vom in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Rat der Gemeinde Drage in seiner Sitzung am beschlossen: Teil 1 Gebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Drage 1 Gebührengegenstand, Gebührenpflicht und Gebührenschuldner 1. Die Gemeinde Drage erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen in Hunden, Drennhausen und Stove, die vom AWO-Bezirksverband Hannover sowie dem Verband der evangelischen Kindertagesstätten im Kirchenkreis Winsen/Luhe als öffentliche Einrichtung betrieben werden, Benutzungsgebühren zur teilweisen Deckung der Kosten. 2. Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten der in der Kindertageseinrichtung betreuten Kinder. Mehrere Erziehungsberechtigte haften als Gesamtschuldner. Sind der Gemeinde die Erziehungsberechtigten nicht bekannt, haftet derjenige, der das Kind zur Benutzung der Kindertageseinrichtung angemeldet hat, sobald ihm die Aufnahme des Kindes bestätigt wird. 3. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung des Kindes und der damit verbundenen Belegung eines Kindertageseinrichtungsplatzes. Für Kinder, die bis zum 15. eines Monats aufgenommen werden, ist für diesen Monat die volle Gebühr und für Kinder, die danach aufgenommen werden, die halbe Monatsgebühr zu entrichten. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr sind Gebühren. nur für die Zeit zu erheben, die über acht Stunden täglich hinaus gehen. 4.Die Gebühren sind auch in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind der Einrichtung fernbleibt. Die vorübergehende Schließung der Kindertageseinrichtung aus zwingenden Gründen (z. B. übertragbare Krankheiten nach dem Bundesseuchengesetz o. ä.) für bis zu sieben aufeinander folgende Kalendertage berechtigt nicht zur Kürzung der Gebühren. Im Falle einer Erkrankung oder eines Kuraufenthaltes sind die Gebühren für 30 Tage der Erkrankung oder des Kuraufenthaltes in voller Höhe zu zahlen. Dauert die Krankheit oder der Kuraufenthalt länger als 30 Tage, so verringert sich der Elternbeitrag für den folgenden Zeitraum um 50 Prozent. 5. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Tages, an dem das Kind aus der Einrichtung ordnungsgemäß ausscheidet. Beim Ausscheiden vor dem 16. eines Monats ist die halbe, beim Ausscheiden nach dem 15,eines Monats istdie volle Monatsgebühr zu entrichten. 2 Gebührenstaffel und Gebührenhöhe in der Krippe Die monatlich zu zahlende Gebühr in einer Tageseinrichtung ergibt sich aus der Ermittlung der Gebührenstufe nach Tabelle 1 und der in Anspruch genommenen Betreuungszeit laut Tabelle 2. Es gilt die bei der Anmeldung festgelegte Betreuungszeit unabhängig von der angebotenen Zeitdauer der jeweiligen Gruppe. Dabei werden Ganztagsgruppen mit mindestens 8 Std., Zwei-Drittel-Gruppen mit mindestens sechs und Halbtagsgruppen mit mindestens 4 oder 5 Std. berechnet. Für Integrationsgruppen gilt die Vorgabe der Kita über die Betreuungszeit. 1

19 ' Tabelle 1: Gebührenstaffel in Euro Einkommensgrenzen bei Größe des Familieneinkommens nach 10 dieser Satzung von Gebührenstufe 1/12 Jahreseinkommen in Euro Entspricht Jahreseinkommen von Euro Stufe 1.bis Stufe 2 bis Stufe 3 bis Stufe4 bis Stufe 5 bis Stufe 6 bis Stufe 7 bis Stufe 8 bis Stufe 9 bis Stufe 10 bis Stufe 11 bis Stufe 12 bis Stufe 13 bis Stufe 14 bis Stufe 15 über Tabelle 2: Krippengebühren * und Gebühren über acht Stunden hinaus nach 1, Abs. 3 Satz 3 dieser Satzung (Spalte je zusätzliche Stunde") monatliche Gebühren in Euro (nach Betreuungsstunden pro Tag) Gebührenstufe Krippe 5 Stunden 6 Stunden 8 Stunden Je zusätzliehe Stunde Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 Stufe ,00 * Für Kinder, -die; für mindestens sechs Stunden täglich angemeldet sind, ist eine kostenpflichtige Teilnahme an der Mittagsmahlzeit verpflichtend. Die Teilnahme wird mit der Einrichtung/dem Träger gemäß 5 dieser Satzung gesondert abgerechnet. 2

20 Geschwisterermäßigung 1. Werden zwei Geschwisterkinder im Alter bis zu drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Drage gebührenpflichtig betreut, dann zahlen sie jeweils 75% der entstehenden Gebühren. Bei drei Geschwisterkindern in der gebührenpflichtigen Betreuung ist das jeweils älteste ge bührenfrei. Für Kinder, für die aus landesrechtlichen Vorschriften keine Gebühren erhoben werden, entfällt die Geschwisterermäßigung. 4 Gebührenfestsetzung für Kinder bis zum vollendeten. 3. Lebensjahr 1. Die Gebührenfestsetzung. wird nach einer Erklärung des Gebührenschuldners über die Einkommensverhältnisse vorgenommen. Diese Erklärung ist vor Beginn eines jeden Kindergartenjahres (01.08.) zu wiederholen. Ohne Erklärung des Gebührenschuldners erfolgt automatisch die Einstufung in Stufe 15 nach Tabelle Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gemeinde ist jederzeit berechtigt, eine Einkommensprüfung vorzunehmen und die Gebühr rückwirkend zum Beginn des Kindergartenjahres neu festzusetzen, wenn die Überprüfung zu einer anderen Gebühr führt. Die Überprüfung entfällt, wenn der Gebührenschuldner auf Grund der Erklärung über seine Einkommensverhältnisse in die höchste Gebührenstufe eingeordnet ist. 3. Sinkt das Einkommen der Eltem/Sorgeberechtigten, so wird die Benutzungsgebühr auf Antrag ab dem Monat reduziert, in dem erstmalig das Einkommen vermindert ist. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Eintritt dereinkommensminderung mit Unterlagen gemäß 10 dieser Satzung zu stellen.. 5 Gebühren für das Mittagessen 1. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung unterliegt grundsätzlich der Gebührenpflicht. Die Gebührenhöhe bestimmt sich dabei nach dem von dem Träger/der Einrichtung bekannt gegebenen Betrag je Essen. 2. Für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist der unter 1. genannte Betrag bereits in der gemäß 2 dieser Satzung zu zahlenden Gebühr enthalten. 3. Für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensj~hres ist der unter 1. genannte Betrag zuzüglich eines festen Betrages in Höhe von 15 Euro monatlich für Personal und Sachkosten zu entrichten. Tell II Kostenbeiträge für Kinder, die außerhalb des Landkreises Harburg betreut werden 6 Gegenstand der Kostenbeiträge 1. Der Landkreis Harburg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat mit der Gemeinde Drage vereinbart, dass diese die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach 22, 22 a und 24 SGB VIII übernimmt. 2.Muss der Landkreis.Harburg an andere Landkreise oder Städte außerhalb des Landes Niedersachsen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen Kostenersatz für die von der Gemeinde übernommene Aufgabe an jene leisten, muss die Gemeinde Drage dem Landkreis Harburg die Kosten erstatten. 3. Die Gemeinde Drage erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen außerhalb des Landes Niedersachsen durch Kinder aus der Gemeinde Drage, die als öffentliche Einrichtung betrieben werden, Kostenbeiträge, wenn die Betreuung nach den SGB VIII stattfindet und die Gemeinde dem Landkreis Harburg gegenüber kostenerstattungspflichtig ist. ' 3

21 Kostenbeitragsschuldner Kostenbeitragsschuldner sind die Erziehungsberechtigten der in der Kindertageseinrichtung außerhalb des Landes Niedersachsen betreuten Kinder. Mehrere Sorgeberechtigte haften als Gesamtschuldner. 8 Entstehung und:dauer des Kostenbeitragsanspruchs Die Kostenbeitragspflicht entsteht mit der Kostenübernahmezusage für die Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung außerhalb des Landes Niedersachsen durch den Landkreis Harburg. Die Kostenbeitragspflicht endet mit Ablauf der in der Kostenübernahmezusage festgelegten Frist. Wird die Zusage widerrufen, endet die Pflicht zum Widerrufszeitpunkt. 9 Höhe des Kostenbeitrages 1. Der Kostenbeitrag für den Besuch der Kindertageseinrichtung außerhalb des Landes Niedersachsen richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten und wird gestaffelt erhoben nach der Tabelle 1 in 2 dieser Satzung. 2. Die Höhe'des Kostenbeitrages beträgt für die,betreuung in der Kindertagesstätte an mindestens vier Stunden an fünf Tagen in der.woche in der Regel 19,00.je Wochenstunde.pro Monat. 3. Eine Minderung der Gebühr tritt nur bei einem zu versteuernden Familieneinkommen (ein Zwölftel des zu versteuernden Familieneinkommens) nach der Einkommensstaffel gemäß Tabelle 1 in 2 dieser Satzung und ein. zwar in Stufe 1 monatlich auf 8,00 Stufe 2 monatlich auf 9,00 Stufe 3 monatlich auf 10,00 Stufe 4 monatlich auf 11,00 Stufe 5 monatlich auf 12,00 Stufe 6 monatlich auf 13,00 Stufe 7 monatlich auf 14,00 Stufe 8 monatlich auf 15,00 Stufe 9 monatlich auf 16,00 Stufe 10 monatlich auf 17,00 ab Stufe 11 monatlich auf 18,00 4. Die Höhe der Gebühren beträgt für die Betreuung in einer anerkannten Kinderkrippe an mindestens vier Stunden an fünf Tagen in der Woche in der Regel 28,00 je Wochenstunde pro Monat. Eine Minderung der Gebühr tritt nur bei einem zu versteuernden Familieneinkommen (ein Zwölftel des zu versteuernden Familieneinkommens) nach der Einkommensstaffel gemäß Tabelle 1 in 2 dieser Satzung und zwar in Stufe 1 monatlich auf 12,00 Stufe 2 monatlich auf 13,50 Stufe 3 monatlich auf 15,00 Stufe 4 monatlich auf 16,50 4

22 C ein Stufe 5 monatlich auf 18,00 Stufe 6 monatlich auf 19,50 Stufe.7 monatlich auf, 21,00 Stufe 8 monatlich auf 22,50 Stufe 9 monatlich auf 24,00 Stufe 10 monatlich auf 25,50 ab Stufe 11 monatlich auf 27,00 5. Die Gemeinde Drage leistet abweichend von den Vorschriften dieses Paragraphen nach den Absätzen 1-5 einen Kostenbeitrag für die auswärtige Betreuung in Kindertagesstätten in Höhe von maximal 4,00 Euro je Wochenstunde und max. 6,00 Euro je Wochenstunde für die Unterbringung in einer Kinderkrippe. Diese Leistung wird n1,1r dann erbracht, wenn die Elternbeiträge nicht ausreichen, die vom auswärtigen Träger erhobenen Gebühren zu decken. Tell III Gemeinsame Bestimmungen 10 Anrecl'!enbares Einkommen 1.!=s wird vom Begriff de~!=inkünfte nach,.2 Abs. 2.. des Einkomme,nssteuergesetzes(EStG) ausgegangen. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen gemäß 2.Abs. 5 EStG. des. dem Beginn des Kindertagesstättenjahres vorangegangenen Jahres. Sofern die Kinderfreibeträge vom Finanzamt hierin nicht berücksichtigt sind, vermindern sie sich pro Kind um den jeweils geltenden Kinderfreibetrag. 2. Wer nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird oder keinen Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid vorlegen kann, hat seine Einkünfte durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. eine Leistungsbescheinigung nachzuweisen. Der Bruttobetrag der nachgewiesenen Einkünfte wird bereinigt um die.werbungskqstenpauschale. 3. Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz zählen nicht zum Familieneinkommen. 4. Bei der Ermittlung des Einkommens wird das Einkommen aller in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen nach 2 berücksichtigt, die einander Leistungen zum Lebensunterhalt gewähren. Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden wie.ehepaare.behandelt. Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, der Gemeinde auf Anforderung Einkommensnachweise vorzulegen. 11 Gebührenfestsetzung 1. Für die Gebührenfestsetzung haben die Eltern/Sorgeberechtigten anzugeben, welcher Einkommensstufe sie zuzuordnen sind. Diese Selbsterklärung bildet die Basis für die Gebührenfestsetzung. Stellt sich diese Selbsteinschätzung bei Vorlage der Einkommensnachweise als unzutreffend heraus, werden die Gebühren rückwirkend ab Beginn des Kindergartenbesuchs neu festgesetzt. 2. Werden Einkommensnachweise nicht vorgelegt, sind Gebühren nach dem Höchsttarif zu zahlen. 3.Die Gemeinde ist berechtigt, jederzeit, mindestens aber einmal jährlich, eine Einkommensüberprüfung und gegf3benenfalls eine Gebührenneufestsetzung vorzunehmen. Eine Überprüfung entfällt bei Selbsteinstufung in die höchste Einkommensstufe. 5

23 Fälligkeit 1. Über die Höh~ der Benutzungsgebühr/ des Kostenbeitrages wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Die Träger der Kindertagesstätten sind berechtigt, Gebührenbescheide im Namen der Gemeinde Drage 24 erteilen. 2. Die Benutzungsgebühren / Gebühren gern. 5/ der Kostenbeitrag sind / ist monatlich zu entrichten; sie/ er sind/ ist jeweils bis zum dritten Werktag des laufenden.monats fällig. 13 Auskunfts- und. Meldepflichten 1. Die Gebührenpflichtigen haben der Gemeinde Änderungen der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse, die für die Gebührenfestsetzung erheblich sind (z.b. Arbeitsaufnahme nach vorausgegangener Arbeitslosigkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes) unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen Nachweise vorzulegen, die für die Gebührenfestsetzung erforderlich sind. 2. Solange die Gebührenpflichtigen ihren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird die Gebühr rückwirkend ab Eintritt der Änderung in der höchsten Stufe festgesetzt. 14 Öffnungszeiten, Ferienregelung 1. Die Öffm,fr1gs- und Betreuung szeiten der Tageseinrichtungeri haben dem Wohl der Kinder und den Belangen der Sorgeberechtigten Rechnung zu tragen. 2. Die Tageseinrichtungen können in den Sommerferien der Schulen für drei Wochen sowie für Studientage und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen werden. 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertagesstättengebührensatzung vom außer Kraft. Drage, den 14. März 2019 Bürgermeister. 6

24 ~1.., Änderung zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Drage vom, Gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Drage vom wird die Verwaltungskosten~atzung wie folgt geändert: 2 Der Kostentarif gemäß der beigefügten Aufstellung ist gültig. 11 Die 3. Anderungssatzung tritt am in Kraft. Die 2. Änderung vom ist aufgehoben. Drage, den 19. März 2019 Harden, Bürgermeister

25 ~ ',, Kostentarif zu 2 de~ Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Drage 1 Tarif-Nr Gegenstand Gebühr in 1 1. Abschriften, Durchschriften, Vervielfältigungen 1.1 Fotokopi~, je Seite 0,70! 2. AmtlicheBeglaubigungen, Bescheinigungen, Zeugnisse 2.1 Beglaubigungen von Unterschriften 3, Beglaubigungen von Abschriften u. Kopien, je Seite 3, Ausstellung von Zeugnisse und Bescheinigungen, soweit Gebühren nicht nach anderen Tarifnummern zu erheben sind. 20,00 3. Ausgabe von Drucksachen 3.1 Satzungen, Pläne, Tarife, Verzeichnisse, je angefangene Seite 1,50 4. Schriftliche Aufnahme von Anträgen, die von Privatpersonen zu deren Nutzung beantragt worden ist. Die Niederschrift über die Einlegung von Rechtsbehelfen ist davon ausgenommen. je angefangene Seite 10,00 5. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen Bescheinigungen, Stellungnahmen zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten, wenn keine andere Tarifnummer anzuwenden ist. 20,00 6. Aufgrabescheine 120,00 7. Bauanträge 30,00 8. Bauvoranfragen 15,00 9. Erschließungsbestätigungen 40, Verzicht auf Vorkaufsrecht 20,00

26 Gemeinde Molsburg 2019/ Haushaltssatzm1g und Bekanntmac.hung der Haushaltssatzung i ' J. _Haushaltssajzung.ierGemeinde Mpisburg für die Haushaltsjahre 2019 und Aqfgrund.des 112 des,niedersächsisch.en Kommurialverfassu11gsgesetzes ha! der Rä!cder Gemeinde Moisburg 'in.der $i!zung am 2a,02:2019 folgende H~ushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 \\ird 1 1. Im Ergebnishaushai! mit d~l]l Jevreiligen Gesam\betrag 1.1 der ordenuicheil Erträge auf 1.2 der ordentlichen A'!fwendungen auf Euro l:uro Euro Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 1.4 der außerordenuichen Aufwendungen auf 2. im Finanzhaushalt mit dem Jeweiligen Ges~m!betrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltimgstätig_keit 0 Euro o Ewo Euro Euro" 0 Euro 0 Euro Euro 1, Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4.der Auszahlu~~en für Investitionstätigkeit Euro Euro 0 Euro Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit fesigeselit Nachrichtlich: Gesamlbetrag der Einzahltingen des Finaniha_ushaltes der Auszahlungen des Finanihaushal!es 0 Euro O Euro 1.8?2, 700 Euro 1; Euro O Euro 0 Euro 1, Euro Euro Kr~dite iür lnves~tionen und lnvestitionsförderungsm~ßnahinen werden nlch! veranschlagt,2 Der Gesamlbetrag der Verpflichtungsermächtigurigen \\ird auf Euio (2019) bzw. O Euro (2020) festgesetzl 3 'h:lhlrßonn-ve1wallung/l-salzung,2j.rtf

27 Gemeinde Molsburg / 2020 Der Höchstbetrag, bis zu dem in der Haushaltsjahre 2019 und 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen In Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Jeweils Euro festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wie folgt festgesetzt: 5 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer v.h. 380 v.h. 380 v.h v.h. 380 v.h. 380 v.h. 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind bis zu einem Betrag von EUR unerheblich im Sinne von 117 NKomVG. Gemeinde Moisburg, den ~/MM Bürgermeister h:lhkrllonn-verwallu'lgll-satzung-2j.rtf

28 l Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 und 2020 der Gemeinde Moisburg Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt gemäß 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Maisburg, Auf dem Damm 5, Maisburg im Amtshaus, Büro des Bürgermeisters dienstags donnerstags 09:00 Uhr - 11 :00 Uhr 16:00 Uhr - 18:00 Uhr öffentlich aus. Maisburg, den Bürgermeister

29 1 Gemeinde; Salzhäus:e.n llet' ~ ~iü'eintledlr-ektot ;'Raib11usplatz'J; ln'2ij7 " ~!z,füt~!~ß Ämti!~h.~ ~-~~~~!1t~~~hLJn91cl9.~~~~-m:~_inde.s~lzhä_~s~n: 'salzl'iausen den 22.,ö:3,20:-rg:., -"',. or"-'"'-. -' '"~J -.- '.,,., ',._ - 9.i:ilfi~~l :6 :APi~l.Z! 1 'il-. :;?: ;9~i, Ng~,1 i~t!l~@~~~i~#~,(n9trg);y9,n;i i~\p~foji!$"q. (~~i31:.~t: 359) 'in den ii:n:z&it-geltenae!i Fassung Wirä nach'$t~hen'd ~tifgeführte!stfäße im Bereich. eiur S'aoda!-lf'" Jn qer,e'emarkung-i {i>elsfo'rt rucl<wftkencl zum: :0:1.:0.4.:2018:.zur s::onstigel'.i öft'eclli~!<ijl:ln tr1:1ße11;1ewigme.t,.. zur.sanclaul' $fraßen:.nr., öö2f3, :AnfängsP-üril<t: I~lnmrincitiri 'fvbfüderstraße, -.Oelstotfer L!äni:lstraße: zwischen.'eftrrstäck''5)flafilndi54li,.'f:;ltir~ G~rhärlh:idei o~l~forfi j Enc:tpünkfi'.... C. _ 1 NötdiicfresJ~nde 0 Bes!E:JüFstüiRs,_aäi~_cletif'lhi,rt' GerharkiinäJ'.D_elsforl Die,straße '"~l:jr Sancfäul'" besteht äl..is,einerrif1~o4'lm langen Teilstrrck:,aes Rlufätacks!.6811 der: F.für'1 lri der\gerrraikuna :0~fstorf: _ ~...- _"... _. 'Trägerder\Sltaß-enbaulast f!!t;cfi\% '.G~rn ijnd~sa!zllaus~h: Der Rai'clefGernef nde saizlfäijten, fiät am' :21 rq3i2019 a,eiwidmi'.ii:itfdieseristräße: be,,sctilos~el').,

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