Vergewaltigung was tun?

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1 Vergewaltigung was tun? Vergewaltigung ein schweres Verbrechen Jahr für Jahr werden Tausende Mädchen und Frauen vergewaltigt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik werden in Deutschland jedes Jahr etwa Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung angezeigt. Diese Zahlen stellen nur die Spitze des Eisberges dar. Die Dunkelziffer nicht polizeilich gemeldeter Fälle liegt um ein Vielfaches höher. Eine Vergewaltigung ist die extremste und schlimmste Form sexualisierter Gewalt. Der Begriff sexualisiert macht deutlich, dass es nicht vorrangig um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse geht. Vielmehr wird Sexualität als Mittel eingesetzt, Macht über einen anderen Menschen auszuüben. Der Täter will sein Opfer bei der Tat erniedrigen und demütigen. Vergewaltigung, auch in der Ehe und Partnerschaft, ist ein Verbrechen nach 177 Strafgesetzbuch. Unter einer Vergewaltigung versteht man jedes unter Anwendung oder Androhung von Gewalt oder durch das Ausnutzen einer hilflosen Lage erzwungene Eindringen in den Körper einer anderen Person unabhängig, ob vaginal, anal, oral, ob mit einem Körperteil oder mit einem Gegenstand. Es spielt keine Rolle, ob eine Frau oder ein Mann betroffen ist. Die Opfer sind zum allergrößten Teil Frauen und Mädchen. Jede Frau kann zum Opfer werden. Wer meint: Mir kann das nicht passieren, irrt. Opfer einer Vergewaltigung kann jedes Mädchen und jede Frau werden soziale Herkunft, Alter, Aussehen, Kleidung, Nationalität oder Religion sind nicht von Bedeutung. Vergewaltigungen werden nicht wie allgemein vermutet in erster Linie überfallartig in der Nacht an unheimlichen Orten verübt. Tatorte sind nicht nur dunkle Parks und Straßen, verlassene Tiefgaragen oder einsame U-Bahn-Stationen. Die meisten Übergriffe sind vorher geplant und geschehen dort, wo Menschen sich scheinbar am sichersten fühlen: in der Wohnung, im Auto, am Arbeitsplatz also im gewohnten Umfeld. Tagsüber und nachts. Die meisten Täter sind ganz normale Männer. Täter sind sowohl Männer als auch Frauen, wobei die überwiegende Mehrheit der Täter männlich ist. Der Täter ist im Allgemeinen nicht

2 der geheimnisvolle Unbekannte. Oft sind es Verwandte, Ehemänner, Lebensgefährten, Nachbarn, Kollegen und sonstige zumindest flüchtige Bekannte. Täter sind oft geachtete Menschen, quer durch alle Gesellschaftsschichten und Einkommensgruppen. Die Folgen sind schwerwiegend. Jede Vergewaltigung stellt eine tiefe körperliche und seelische Demütigung dar; die sexuelle Selbstbestimmung wurde verletzt, persönliche Grenzen gewaltsam überschritten. Körperliche Folgen sind beispielsweise Verletzungen im Genitalbereich, eine ungewollte Schwangerschaft oder eine Infektion mit übertragbaren Krankheiten. Die psychischen Folgen können gravierend sein. Nicht selten tauchen die schrecklichen Erlebnisse einer Vergewaltigung in der Erinnerung immer wieder auf. Häufig geht damit ein Verlust der Lebensqualität einher. Nichts ist mehr so wie vorher. Die Beschwerden reichen von Misstrauen, Hilflosigkeit, Scham, Schuldgefühlen, Schlafstörungen, Depressionen, Angst- und Panikattacken bis hin zu Selbstverletzungen und Selbstmordversuchen. Was können Sie nach einer Vergewaltigung tun? Bleiben Sie nicht allein. Sexualisierte Gewalt bedeutet für das Opfer meist nicht nur körperliche, sondern auch seelische Verletzungen oft ein Leben lang. Vergessen, was geschehen ist, kann man meistens nicht. Aber man kann lernen, damit zu leben. Egal, zu welchen Schritten Sie sich entschließen alles ist leichter, wenn Sie nicht alleine gehen. Suchen Sie unbedingt Verständnis und Unterstützung im Familien- bzw. Freundeskreis, bei Beratungsstellen oder bei Opferhilfsorganisationen wie dem WEISSEN RING. Machen Sie sich frei von Schuld. Ein Nein von Ihnen heißt Nein. In jeder Situation und zu jedem Zeitpunkt. Auch wenn Sie zuvor den Täter geküsst haben oder eine sexuelle Beziehung zu ihm hatten. Was immer an Rechtfertigungen vorgebracht wird die Verantwortung für die Gewalttat trägt allein der Vergewaltiger. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Niemand kann Ihnen vorschreiben, wie Sie sich fühlen müssen, wie schlecht es Ihnen zu gehen hat oder nach welcher Zeit Sie doch endlich wieder normal sein müssten. Überlegen Sie, ob Sie Anzeige erstatten wollen. Die Entscheidung, ob Sie den Täter anzeigen möchten oder nicht, können nur Sie treffen. Dafür sollten Sie sich so viel Zeit wie nötig lassen. Der Schritt zur Anzeige sollte gut überlegt werden. Vergewaltigung ist ein so genanntes Offizialdelikt. Das bedeutet: Ist eine Anzeige erst einmal gemacht, kann sie nicht mehr zurückgezogen werden. Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet zu ermitteln, sobald sie von einer solchen Tat Kenntnis erhalten haben.

3 Eine Anzeige muss nicht unmittelbar nach der Tat gestellt werden. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung verjähren nach zwanzig Jahren. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Tat nicht volljährig waren, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr. Eines steht außer Frage: Je früher eine Anzeige erfolgt, umso größer wird die Chance, den Täter zu überführen. Für eine Anzeige spricht der Wunsch nach Überführung und gerechter Bestrafung des Täters und Wiedergutmachung, nach aktiver Bewältigung und Verarbeitung der Gewalttat. Mit einer Anzeige kann man Gewalt gegen Frauen öffentlich machen und womöglich weitere Straftaten durch den Täter verhindern und somit andere Frauen schützen. Zeigt man den Täter nicht an, bleibt er unbestraft und bewegt sich weiterhin in Freiheit als wäre nichts geschehen. Andererseits scheuen sich viele Frauen, die Tat anzuzeigen. Sie wollen das Erlebte möglichst schnell vergessen und fühlen sich einem unter Umständen langen und schmerzhaften Strafverfahren, in dessen Verlauf sie mit kritischen und oft peinlichen Fragen über die Vergewaltigung konfrontiert sind, nicht gewachsen. Manche Frauen wollen dem Täter nicht noch einmal begegnen. Gerade, wenn es sich um Beziehungsdelikte handelt, fürchten sich viele Frauen, über die Tat zu sprechen oder den Täter anzuzeigen oft aus Angst, dass ihnen niemand glaubt oder dass andere verständnislos reagieren. Gehen Sie möglichst schnell zur ärztlichen Untersuchung. Lassen Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach der Vergewaltigung am besten in Begleitung einer Vertrauensperson bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt bzw. im Krankenhaus untersuchen. So können mögliche Verletzungen festgestellt und behandelt werden. Empfehlenswert ist es, die Verletzungen fotografieren zu lassen. Die Befunde müssen schriftlich attestiert werden. Es sollte zudem geklärt werden, ob es zur Ansteckung einer durch Geschlechtsverkehr übertragbaren Krankheit zum Beispiel Pilzinfektion, Hepatitis, HIV gekommen ist. Zudem sollte ein Schwangerschaftstest gemacht bzw. Maßnahmen zum Schutz einer möglichen, ungewollten Schwangerschaft durchgeführt werden. Ganz wichtig: Waschen Sie sich vor der Untersuchung nicht, selbst wenn es schwer fällt. Sichern Sie Beweise. Für den Fall, dass Sie Anzeige erstatten wollen: Heben Sie alles auf, was als Beweismittel dienen könnte. Geben Sie keine während der Tat getragenen Kleidungsstücke in die Wäsche. Werfen Sie nichts weg, womit der Täter in Berührung gekommen ist sei es zerrissene Kleidung, Unterwäsche, Tampons oder Slipeinlagen. Verändern Sie den Tatort nicht. Wenn Sie in der Lage dazu sind, fotografieren sie ihn. Und versuchen Sie, den Tathergang und Ihre Gefühle entweder auf Tonträger aufzunehmen (z. B. Handy, MP3-Player) oder schriftlich in Form eines Gedächtnisprotokolls festzuhalten. Das kann für spätere Vernehmungen und das Verfahren sehr wichtig werden. Nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Ihre Ängste und Sorgen nach einer Vergewaltigung können Sie sowohl Angehörigen und Freunden als auch den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WEISSEN RINGS anvertrauen. Zusätzlich finden Sie bei regionalen Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen Beratung und Hilfe. Ebenso kann die Stärkung des Selbstbewusstseins durch den Besuch einer Selbsthilfegruppe dazu beitragen, das Erlebte in

4 einer Gemeinschaft betroffener Frauen leichter zu verarbeiten. Eine psychologische Erstberatung nach der Tat ist in jedem Fall sinnvoll. Hier kann abgeklärt werden, ob eine langfristige Psychotherapie empfehlenswert ist. Die Vermittlung therapeutischer Hilfe ist durch den WEISSEN RING möglich. Denken Sie an das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Haben Sie durch die Vergewaltigung seelische oder körperliche Schäden erlitten, können Sie nach dem Opferentschädigungsgesetz beim Versorgungsamt einen Antrag auf Beschädigtenversorgung stellen. Ihre Gemeinde benennt Ihnen gerne das zuständige Versorgungsamt oder leitet Ihren Antrag weiter. Es besteht für Sie ein Anspruch auf Entschädigung. Das OEG übernimmt insbesondere die Kosten der Heilbehandlung. Bei bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen können Renten gezahlt werden. Die Leistungen nach dem OEG werden nur auf Antrag gewährt. Wenn Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Tat stellen, werden die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Straftat gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WEISSEN RINGS oder vom Versorgungsamt. Überlegen Sie, ob Sie als Nebenklägerin auftreten möchten. Wollen Sie aktiv und beeinflussend am Gerichtsverfahren teilnehmen, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Zulassung als Nebenklägerin zu stellen. Sie sind dadurch unter anderem berechtigt, während des gesamten Strafverfahrens im Gerichtssaal anwesend zu sein. Sie dürfen eigene Anträge und Fragen an den Angeklagten und die Zeugen stellen, unsachliche Fragen ablehnen oder Stellungnahmen abgeben. Sie haben Anspruch auf einen Opferanwalt. Was viele nicht wissen: Vergewaltigungsopfern, steht auf Antrag ein Opferanwalt zu, der Sie während des ganzen Verfahrens, also auch schon, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, vertreten und Ihre Rechte wahrnehmen kann. Die Kosten hierfür trägt der Staat. Das Opfer muss nicht bedürftig sein. So schützen Sie sich Eine "absolute Sicherheit", sich vor einer Vergewaltigung zu schützen, gibt es nicht. Trotzdem können Sie vorbeugend einige Dinge beachten: Stellen Sie sich auf eventuell gefährlich werdende Situationen ein. Das bedeutet nicht, ständig in Angst leben zu müssen. Aber: Je früher Sie eine Gefährdungssituation wahrnehmen, je überlegter und selbstbewusster Sie auftreten, desto größer sind Ihre Chancen, den Angreifer abzuschrecken. Besuchen Sie einen Selbstverteidigungs- bzw. Selbstbehauptungskurs. Dort erlernen Sie effektive Techniken, wie Sie sich in Gefahren-Situationen verhalten sollten. Diese Kurse werden bei der Volkshochschule oder bei anderen regionalen Trägern angeboten.

5 Seien Sie selbstbewusst. Sagen Sie in Belästigungssituationen laut und deutlich Nein! oder Hören Sie sofort auf!. Siezen Sie einen Ihnen unbekannten Täter. Blicken Sie ihm fest in die Augen. Nehmen Sie die Schultern zurück, machen Sie sich groß, bauen Sie Spannung im Körper auf und halten Sie diese. Schreien Sie sofort laut. Damit verbessern Sie Ihre Chancen, einem sexuellen Übergriff zu entkommen. Wenn Sie sich körperlich wehren, dann energisch und gezielt. Treten Sie mit aller Kraft zwischen die Beine, auf die Zehen oder in den Magen. Schlagen Sie mit Ihrer Handkante gegen den Hals, auf die Augen oder die Nase. Nutzen Sie mitgeführte Gegenstände wie Schirme, Schlüssel oder Stöckelschuhe zu Ihrer Verteidigung. Tragen Sie möglichst keine Schusswaffen oder Messer zur Verteidigung bei sich. Diese könnte der Angreifer Ihnen entwenden und gegen Sie einsetzen. Bedenken Sie der Täter könnte stärker sein als Sie, provozieren Sie ihn nicht. Setzen Sie auf Überraschungsmomente. Überraschen Sie den Angreifer mit einem Verhalten, mit dem er nicht gerechnet hat. Nutzen Sie diesen Moment, um wegzulaufen. Tragen Sie beispielsweise eine Trillerpfeife mit sich. Der eindringliche Pfeifton ist so laut, dass der Angreifer sich erschreckt und von Ihnen ablässt. Alternativ gibt es übelriechende Duftstoffe oder Rauch- bzw. Nebelschwaden, die sich entwickeln, wenn man die Ampulle aktiviert. Oder führen Sie eine kleine Flasche Parfüm mit sich, die Sie direkt ins Gesicht des Täters sprühen. Versuchen Sie es mit Reden. Auf den Angreifer einreden oder ihn ablenken wollen, führt eher selten zum Erfolg. Trotzdem ist es ein letztes Mittel, wenn Sie keine Möglichkeit zur aktiven Gegenwehr mehr haben. So können Angehörige und Freunde helfen Hören Sie verständnisvoll und unvoreingenommen zu. Signalisieren Sie der Betroffenen, dass die alleinige Schuld und Verantwortung beim Täter liegen. Fragen, die versteckte Vorwürfe enthalten ( Warum hast du dich von ihm einladen lassen? ; Warum hast du ihn mit in deine Wohnung genommen? ), helfen keiner weiter. Drängen Sie das Opfer nicht, über die Tat und seine Gefühle zu sprechen. Denn viele Frauen können das Erlebte nicht in Worte fassen und öffnen sich erst nach einer gewissen Zeit. Bieten Sie sich als Gesprächspartner an, aber lassen Sie die Frau den Zeitpunkt selbst bestimmen.

6 Für alle Vertrauenspersonen gilt: Seien Sie einfach nur da und hören Sie zu Zeigen Sie Mitgefühl und nehmen Sie das Opfer ernst Versuchen Sie alle Fragen so gut es geht zu beantworten Stellen Sie möglichst keine Fragen nach dem konkreten Ablauf der Tat; respektieren Sie das Schamgefühl des Opfers Suchen Sie nicht nach den Ursachen der Vergewaltigung Schlagen Sie konkrete Hilfsangebote vor, aber lassen Sie das Opfer entscheiden Hier finden Sie Hilfe: Angehörige und Freunde WEISSER RING Notruf 110 Polizei Frauenberatungsstelle Frauennotruf Facharzt/-ärztin Psychotherapeut/-therapeutin Selbsthilfegruppe Rechtsanwalt/-anwältin Versorgungsamt So hilft der WEISSE RING Der WEISSE RING mit seinen 420 Außenstellen in ganz Deutschland bietet Unterstützung und praktische Hilfe für Mädchen und Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind. Wir sind für Sie da, hören Ihnen zu, versuchen Lösungswege aufzuzeigen und beantworten Ihre Fragen. Unser Hilfsangebot umfasst unter anderem menschlichen Beistand, persönliche Betreuung und kompetente Beratung Entscheidungshilfe bei der Frage, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht sowie Informationen über weitere mögliche Schritte

7 Begleitung zu Ärzten, zur Polizei, zu Rechtsanwälten oder zu Gerichtsterminen Vermittlung weiterführender Hilfe durch fachspezifische Hilfseinrichtungen Unterstützung bei materiellen Notlagen in Zusammenhang mit der Straftat, unter anderem durch o Beratungsschecks für eine anwaltliche sowie eine medizinisch-psychologische Erstberatung o Übernahme weiterer Anwaltskosten, insbesondere zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz) o o Gewährung von Rechtsschutz in sozialrechtlichen Verfahren und Strafverfahren (Beiordnung eines Opferanwaltes) Finanzielle Zuwendungen zur Überbrückung der Tatfolgen So erreichen Sie uns: WEISSER RING e.v. Bundesgeschäftsstelle Weberstraße Mainz Bundesweites Info-Telefon: / info@weisser-ring.de Spendenkonto Deutsche Bank Mainz BLZ Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.

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