ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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- Alwin Fromm
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1 Ausgabedatum: Überarbeitungsdatum: Ersetzt: Version: 1 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform : Gemisch Produktname : Produktgruppe : Handelsprodukt 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Hauptverwendungskategorie : Gewerbliche Nutzung Verwendung des Stoffes/des Gemischs : Zum reinigen von kavitäten und behandelten oberflächen. Ohne fluorid. Verwendung des Stoffes/des Gemischs : Zahnheilkunde Titel X Verwendungsdeskriptoren SU20 Wortlaut der Verwendungsdeskriptoren: Siehe Abschnitt Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Dental Therapeutics AB Paviljongvägen 3-5 SE SALTSJO-BOO - SWEDEN T Notrufnummer ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gemisch/Stoff: SDB EU 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Nicht eingestuft Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Unseres Wissens nach stellt dieses Erzeugnis unter Vorbehalt der Einhaltung der allgemeinen Vorschriften für die industrielle Hygiene keine besonderen Risiken dar Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en) Keine Kennzeichnung erforderlich 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoff Nicht anwendbar 3.2. Gemisch Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung DE (Deutsch) 1/6
2 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Bewußtlosen Menschen nichts eingeben. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). : Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. : Mit viel Wasser und Seife waschen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brandgefahr Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall : Sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. : Milch trinken lassen. NACH MASSIVER EINNAHME: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. : Nutzung eines geeigneten Feuerlöschmittels bei Umgebungsfeuer. : Nicht brennbar. : Bei Erhitzung/Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe nitrose Gase Quecksilberdämpfe Hinweise für die Brandbekämpfung Schutz bei der Brandbekämpfung : Brandbereich nicht ohne ausreichendes Schutzgerät einschließlich Atemschutzgerät betreten. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Allgemeine Maßnahmen Nicht für Notfälle geschultes Personal Einsatzkräfte 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren 6.4. Verweis auf andere Abschnitte : Persönliche Schutzkleidung verwenden (8). Ausreichende Lüftung sicherstellen. Berührung mit Haut und Augen vermeiden.keine Nebel oder Dämpfe einatmen. Unbefugten Personen den Zutritt zu dem Bereich untersagen. : In geeigneten und verschlossenen Behältern zur Entsorgung. Reste mit viel Wasser wegspülen. Weitere Angaben : siehe Punkt 8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung" ". Für die Beseitigung der Reinigungsabfälle, siehe Rubrik 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Zusätzliche Gefahren beim Verarbeiten Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung : Für Handhabung und Lagerung dieses Materials werden keine besonderen Vorkehrungen getroffen. : Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Die Anwendungshinweise genau befolgen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Versuchen Sie, die Leckage in einer sicheren Weise zu stoppen. Siehe Abschnitt Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen 7.3. Spezifische Endanwendung(en) : An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter DE (Deutsch) 2/6
3 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Handschutz Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Sonstige Angaben : Behälter verschlossen halten. Für eine ausreichende Belüftung des Arbeitsplatzes ist zu sorgen. : Unter normalen Bedingungen der vorgesehenen Verwendung wird keine Spezialkleidung/Hautschutzausrüstung empfohlen : Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen : ABSCHNITT 12. : Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand : Flüssigkeit Farbe : Farblos. Geruch : geruchlos. Geruchsschwelle ph-wert : 7,3 Verdunstungsgrad (Butylacetat=1) Schmelzpunkt Gefrierpunkt Siedepunkt : 100 C (@ pa) Flammpunkt Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Entzündlichkeit (fest, gasförmig) : Nicht brennbar Dampfdruck Relative Dampfdichte bei 20 C Relative Dichte Löslichkeit : Wasser: Löslich Log Pow Viskosität, kinematisch Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Brandfördernde Eigenschaften Explosionsgrenzen 9.2. Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt Zu vermeidende Bedingungen Stabil unter normalen Bedingungen. siehe Kapitel Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte Kein einziges bekannt. Stabil unter normalen Bedingungen DE (Deutsch) 3/6
4 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keimzellmutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome ph-wert: 7,3 ph-wert: 7,3 : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Ökologie - Allgemein : Große Mengen des Produkts nicht in die Kanalisation gelangen lassen Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Örtliche Vorschriften (Abfall) Empfehlungen für die Abfallentsorgung Zusätzliche Hinweise Ökologie - Abfallstoffe ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport : Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. : Entsorgung gemäß den örtlichen bzw. nationalen Sicherheitsvorschriften. : Null spezifisch Wagnis fürs ausstattend. : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN UN-Nummer UN-Nr. (ADR) UN-Nr. (IMDG) UN-Nr. (IATA) UN-Nr. (ADN) UN-Nr. (RID) Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Offizielle Benennung für die Beförderung (ADR) Offizielle Benennung für die Beförderung (IMDG) Offizielle Benennung für die Beförderung (IATA) Offizielle Benennung für die Beförderung (ADN) DE (Deutsch) 4/6
5 Offizielle Benennung für die Beförderung (RID) Transportgefahrenklassen ADR Transportgefahrenklassen (ADR) IMDG Transportgefahrenklassen (IMDG) IATA Transportgefahrenklassen (IATA) ADN Transportgefahrenklassen (ADN) RID Transportgefahrenklassen (RID) Verpackungsgruppe Verpackungsgruppe (ADR) Verpackungsgruppe (IMDG) Verpackungsgruppe (IATA) Verpackungsgruppe (ADN) Verpackungsgruppe (RID) Umweltgefahren Umweltgefährlich Meeresschadstoff Sonstige Angaben : Nein : Nein : Keine zusätzlichen Informationen verfügbar Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender - Landtransport - Seeschiffstransport - Lufttransport - Binnenschiffstransport - Bahntransport Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Verordnungen Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff Nationale Vorschriften Deutschland Störfall-Verordnung BImSchV : Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung) DE (Deutsch) 5/6
6 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Keine stoffsicherheitsbeurteilung wurde für die Stoff oder die mishung.durch den Lieferanten durchgeführt ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Sonstige Angaben : ABLEHNUNG DER HAFTUNG Wir haben die in diesem Datenblatt enthaltenen Informationen von Quellen bezogen, die wir für zuverlässig halten. Die Richtigkeit der ausdrücklichen oder konkludenten Information kann nicht gewährleistet werden. Die Bedingungen oder Methoden der Handhabung, Lagerung, Benutzung oder Entsorgung des Produkts entziehen sich unserer Kontrolle und eventuell auch unseren Kenntnissen. Aus diesen und anderen Gründen übernehmen wir keine Verantwortung und lehnen ausdrücklich Haftung für Verlust, Schaden oder Kosten ab, die aus der Handhabung, Lagerung, Verwendung oder Entsorgung des Produkts entstehen könnten oder damit in irgendeiner Weise verbunden sind. Dieses wurde für dieses Produkt erstellt und darf nur für dieses verwendet werden. Wird das Produkt als Bestandteil eines anderen Produkts verwendet, gelten die im Datenblatt angegebenen Informationen möglicherweise nicht. Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: SU20 Gesundheitswesen EU- (REACH Anhang II) Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden DE (Deutsch) 6/6
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