Ökostromgesetz/ Wirtschaft/ Ökostromverbände/ BMWA/

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1 Ökostromgesetz/ Wirtschaft/ Ökostromverbände/ BMWA/ Ökostromnovelle Zurück an den Start Ökostrombranche kritisiert neuen Novellenentwurf und präsentiert ein konstruktives Konzept für eine nachhaltige Strompolitik in Österreich Wien, 22. April 2008: Die Ökostromverbände, IG Windkraft, Biomasseverband, Kleinwasserkraft Österreich, PV Austria und Arge Kompost & Biogas, lehnen den Inhalt der geplanten Novelle zum Ökostromgesetz ab. Der aktuelle Entwurf berücksichtigt die vielen konstruktiven Vorschläge, die von der Branche vorgelegt wurden, nicht. Der Neubau von Ökostromanlagen ist damit weiterhin kaum möglich, die Treibhausgasemissionen werden steigen ebenso wie die Auslandsabhängigkeit der österreichischen Energieversorgung. Die Ökostromverbände fordern daher, diese geplante Novelle nicht im Ministerrat zu beschließen und verlangen ein Zurück an den Start für die Novelle. Letzte Woche wurde ein aktueller Entwurf zur Ökostromnovelle bekannt. Nach dem bereits im Winter ein erster Entwurf zur Novelle des Ökostromgesetztes vom Wirtschaftsminister zur Begutachtung vorgelegt wurde, soll nun noch im April eine Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen werden. "In der aktuellen Novelle fehlen wieder die notwendigen Veränderungen, um die Planungs- und Investitionssicherheit des alten Ökostromgesetzes 2002 wieder herzustellen," so Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft. Unter diesen Bedingungen wird es nur marginale Neuinvestitionen in Windräder, Kleinwasserkraftanlagen, Photovoltaik oder Biomasse- bzw. Biogasanlagen geben, so Hantsch. Die Deckelung des Fördervolumens, die jährlich zu bestimmende Absenkung der Einspeisetarife (Degression), keine durchgängige Reihung der eingereichten Projekte und keine Anreize zur Heranführung an die Marktreife, sind inakzeptable Bedingungen für Planer und Investoren, die im vorliegenden Entwurf wieder nicht geändert wurden: Momentan weiß ich als Projektbetreiber weder ob ich eine Förderung bekommen werde, wann ich sie bekomme und wie hoch sie sein wird. Kein Wunder, dass 2007 nur 18% der vorgesehen Mittel ausgeschöpft wurden. Der neue Gesetzesentwurf wird daran nichts ändern egal, ob jetzt 17, 21 oder sonst wie viele Millionen Euro im Fördertopf liegen, ist Hantsch überzeugt. Seit 2006 gibt es im Jahrestakt Ökostromnovellen. Die kosmetischen Korrekturen, die jedes Mal vorgenommen werden, können aber nicht über die grundsätzlich falsche Ausrichtung des Gesetzes hinwegtäuschen: Die Experten der Branche bringen laufend konstruktive Vorschläge für eine Neuorientierung der österreichischen Strompolitik ein. Praktisch nichts davon ist im Gesetz umgesetzt worden kein Wunder, dass das Ökostromgesetz an der Praxis vorbei geht und die Branche zu einem Stillstand kommt, so DI Martina Prechtl, Geschäftsführerin von Kleinwasserkraft Österreich. Die Konsequenzen aus dieser Hinhaltetaktik sind folgenschwer und teuer: Der Marktpreis für Strom folgt dem Erdgaspreis; So ist in einem Jahr der Marktpreis für Strom um 45% gestiegen, das sind zwei Cent pro kwh. Für die österreichischen Konsumenten bedeutet das eine Mehrbelastung von einer Milliarde Euro pro Jahr, warnt Dr. Heinz Kopetz, Vorsitzender des Österreichischen Biomasse- Verbandes. Statt dieser Preisentwicklung Rechnung zu tragen und Österreich durch ein Stromspargesetz und verstärkten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung von Erdgas unabhängiger zu machen, werden im Rahmen des Ökostromgesetzes weiter fossile KWK-Anlagen subventioniert, die insgesamt vier bis fünf Millionen Tonnen CO 2 ausstoßen. Mit dem absehbaren Ergebnis, dass die Stromrechnungen der Österreicherinnen und Österreicher auch in den nächsten Jahren um Milliarden Euro steigen werden. Im Vergleich dazu wird in kurzsichtiger Weise heute beim Ökostrom die Stopptafel aufgestellt, in der falschen Meinung, man könne sich dadurch ein paar Millionen ersparen.

2 Regierung beim Wort nehmen: 85 % Strom aus Erneuerbaren bis 2020 Die Ökostrom-Verbände fordern daher eine grundlegende Novelle in Einklang mit den österreichischen und internationalen Energie- und Klimaschutzzielsetzungen: Die österreichische Regierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm klar festgelegt: Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 45 %, und Anhebung des Stromanteils aus Erneuerbaren auf 85 %. Jetzt heißt es, sie beim Wort zu nehmen und diese Ziele auch in der Ökostromnovelle gesetzlich zu verankern, verlangt Dr. Hans Kronberger, Präsident von Photovoltaic Austria. Das bedeute konkrete Energiespar- und Effizienzmaßnahmen genauso wie den schranken- bzw. deckellosen Ausbau der Erneuerbaren. Besonders im kleinen Leistungsbereich von Photovolatik-, Biomasse- und Biogas könnte durch gezielte Förderung ein Inlandsmarkt als Anreiz zur Technologieentwicklung geschaffen werden. Moderne Solarzellentechnik und Klein- bzw. Kleinst-Wärmekraft-Kopplungs- Technologien sind international gefragt. Österreich hätte die einmalige Chance, hier eine Technologieführerschaft aufzubauen, betont Kronberger. Strom aus Wind- und Wasserkraft wird ohnehin bereits bald günstiger als Erdgasstrom sein, eine Deckelung ist hier also rein ökonomisch betrachtet ein Unsinn. Der Zug Richtung Erneuerbare fährt mit Volldampf warum bremst Österreich? Die ganze Welt investiert in erneuerbare Energien! Österreich versäumt diese Entwicklung und gefährdet damit nicht nur die Gesamtwirtschaft sondern besonders auch den blühenden Wirtschaftszweig der österreichischen Ökoenergien: Die Zeiten des billigen Öls sind vorbei. Um für die absehbare Energiekrise vorbereitet zu sein, müssen heute die neuen Wege wie die Biogastechnologie weiterentwickelt werden, so Franz Kirchmeyr, Leiter des Fachbereichs Biogas der ARGE Kompost & Biogas Österreich. Nur wenn wir heute anhand eines kontinuierlichen Ausbaus unsere Technik sukzessive verbessern, werden morgen die Technologien ausreichend starkvorhanden sein, die wir brauchen, wenn das Erdgas ausgeht, so Kirchmeyr. Und abschließend: Dazu sind aber gesicherte Rahmenbedingungen notwendig- und das sofort! Die Ökostromverbände wenden sich daher gegen einen Beschluss dieser Novelle im Ministerrat und fordern für die Novelle des Ökostromgesetzes: Zurück an den Start. Forderungen für ein neues Ökostromgesetz: Ein neues Gesetz muss im Einklang mit den Zielsetzungen der neuen EU-Richtlinie für erneuerbare Energie und dem aktuellen Regierungsprogramm stehen. So wie im Ökostromgesetz 2002 oder im deutschen EEG darf kein Deckel für den Ausbau der erneuerbaren Energie enthalten sein. Für große rohstoffbetriebene Anlagen ist ein kontinuierlicher Ausbauplan vorzusehen. Das Gesetz muss Planungs- und Investitionssicherheit gewährleisten Die Tarife müssen generell auf 15 Jahre gesichertwerden. Für rohstoffbetriebene Anlagen sind eine Flexibilisierung der Tarife und Nachfolgetarife notwendig. Für Kleinwasserkraftanlagen unter 1 MW bedarf es einer Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung und Einspeistarifen; einfache Abwicklung und Staffelung bei Investitionsförderungen mit angemessenen Förderquoten ist vorzusehen. Abschaffung der verpflichtenden Kofinanzierung bei Photovoltaik; Es muss ein vorrangiger Netzzugang für Ökostrom und innovative Anreize zur Selbstvermarktung enthalten sein. Zusätzlich bedarf es eines eigenen Stromspar- und Effizienzgesetzes, damit Österreich seine Klimaschutzverpflichtungen im Strombereich erfüllen kann und den heimischen Konsumenten damit viel Geld erspart. Rückfragehinweis: Stephan Grausam, Österreichischer Biomasse-Verband:+43 1/ , office@biomasseverband.at Stefan Moidl, IG Windkraft: / , s.moidl@igwindkraft.at

3 Erneuerbare Energien stabilisieren die Energiepreise Relative Preisentwicklung bei fossilen Energieträgern und heimischen Erneuerbaren 400% 350% 300% 250% 200% Kohlepreis (ARA /mt) +270% Strompreis (EEX) +183% Rohölpreis ( / Barrel) +154% Gas (Gasimportpreis /MWh) +114% Biogas +60% Wasser +15% Wind +14% PV -20% (2002 = 100%; auf Basis) +270% +183% +154% +114% Preisanstieg der fossilen Energieträger bis über 250%! Seit dem Beschluss des ersten Ökostromgesetzes 2002 sind die Preise der erneuerbaren Energien weitgehend stabil geblieben. Die Preise für Strom und fossile Energieträger sind dagegen explodiert. 150% 100% +60% +15% -20% relativ geringer Preisanstieg der Erneuerbaren Energieträger! 50% 0% Quelle: bloomberg, eex, global coal, Arge Kompost& Biogas, Kleinwasserkraft Österreich, IG Windkraft, Photovoltaic Austria Grafik; IG Windkraft

4 Richtige Analyse-falscher Schluss "Man soll diese [Pipeline- (Anm.)] Projekte verwirklichen. Denn alle drei zusammen werden nur einen Teil des europäischen Mehrbedarfs an Gas abdecken können. Dieser wird bis zum Jahr 2030 zumindest manche Prognosen gehen bis zu Mrd. m³/jahr mehr an Gas ausmachen. Zitat: BM Martin Bartenstein Presseaussendung OTS0293, Geplante Erdgaspipelines 30 Mrd. m³/jahr bis 55 Mrd. m³/jahr 30 Mrd. m³/jahr 16 Mrd. m³/jahr 30 Mrd. m³/jahr Selbst bei Umsetzung aller geplanten Gaspipelines bis 2020 kann damit der zusätzliche Importbedarf bei weitem nicht gedeckt werden. Bundesminister Bartenstein analysiert richtig: Der Gasbedarf kann in absehbarer Zeit nicht mehr gedeckt werden. Trotzdem verhindern die Entwürfe seines Ministeriums den Ausbau der heimischen Ökoenergien und forcieren die Abhängigkeit durch Förderung neuer Gaskraftwerke! Quelle: OECD 2004, DTI 2007, NPD 2007, BP 2007; Prognose: LBST 2007 Ludwig-Bölkow-Systemtechnik; Dr. Werner Zittel

5 Vorschläge für das Ökostromgesetz neu ) Zielsetzung: Die Zielsetzung des neuen Ökostromgesetzes muss den Zielen der neuen EU Richtlinie für erneuerbare Energie entsprechen (Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien von 23% auf mindestens 34% des Gesamtenergieverbrauchs bis 2020). Auch der Einklang mit dem aktuellen Regierungsprogramm (45% erneuerbare Energie am Gesamtenergieverbrauch, sowie 85 % erneuerbare Energie beim Strom im Jahr 2020) muss gewährleistet sein. 2) Deckelung: Keine Deckelung für den Ausbau des Stroms aus erneuerbaren Energien! Die erfolgreichsten Ökostromgesetze weltweit haben keinen Deckel. Auch das Ökostromgesetz 2002 kam ohne Deckel aus. Erneuerbare Energien stabilisieren die Strompreise. Bei rohstoffgeführten Technologien kann besonders bei großen Anlagen ein gezielter Ausbauplan eingeführt werden, der die technologische Weiterentwicklung unterstützt. 3) Planungs- und Investitionssicherheit: Wiederherstellen der Planungs- und Investitionssicherheit, die das Ökostromgesetz 2002 geboten hat, durch Eliminieren aller Bestimmungen, die in der Novelle 2006 zur Verunsicherung der Investoren eingeführt wurden. Für Investoren ist bis zuletzt nicht klar, ob sie eine Förderung bekommen und wie hoch der Tarif sein wird. Die jährlichen Förderkontingente sind limitiert. Kommt ein Projekt nicht zum Zug, droht nach einem Jahr das völlige Aus durch Herausfallen aus der Reihung. Es gibt keine durchgängige Reihung. Eine verpflichtende, jährliche Degression macht es unmöglich vorherzusehen, um wie viel die Tarife sinken werden. Dadurch fehlt jegliche Planungssicherheit. Bei einer allenfalls notwendigen Erhöhung der Tarife ist sogar eine Gesetzesänderung mit 2/3 Mehrheit notwendig. Besser als eine unklare Degression ist eine standardisierte Evaluierung der Tarife für neue Anlagen alle zwei bis drei Jahre, bei der die Preise gegebenenfalls auch angehoben werden können. Die Abnahmepflicht muss unbedingt und nicht etwa nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel vorliegen. Der Gesetzgeber sollte seine Fördersysteme so ausgestalten, dass sie verlässlich funktionieren. 4) Tarife: Laufzeit der Tarife generell 15 Jahre Neufestlegung der Tarife für alle Anlagenkategorien keine unklare Degression, sondern standardisierte Evaluierung der Tarife (siehe oben) Vereinheitlichung der Tarife für bestehende Anlagen und ebenfalls 15 Jahre Laufzeit Für Kleinwasserkraftwerke unter 1 MW eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung und Einspeistarifen Einfache Abwicklung der Investitionsförderung für die Kleinwasserkraft und weitergreifende Staffelung der Förderquoten unter besonderer Berücksichtigung kleiner Anlagen für rohstoffbetriebene Anlagen: Flexibilisierung der Tarife und Nachfolgetarif für die Rohstoffkomponente für weitere zehn Jahre (insgesamt also Jahre) Einbeziehen von Strom aus Ablauge und von Strom aus Solarkraftanlagen in die Tarifregelung Bestehende Biogasanlagen sollten erweitert werden können, ohne dass sie aus der bestehenden Tarifklasse herausfallen. 5) Kofinanzierung bei PV streichen: Die Kofinanzierung der Länder, die ausschließlich für Photovoltaik vorgesehen ist, ist ersatzlos zu streichen. 6) Vorrangige Durchleitung und Netzzugang für Ökostromanlagen 7) Selbstvermarktung: Um Ökostromerzeuger an den Markt heranzuführen, sollte es die Möglichkeit geben, den erzeugten Strom selbst am freien Markt zu handeln.

6 Einschätzung des Entwurfes des Wirtschaftsministeriums vom 14. April 2008 zu einer Novelle des Ökostromgesetzes Der vorliegende Entwurf hat wesentliche Mängel, die einen kontinuierlichen Ausbau von Ökostromanlagen behindern. Insbesondere sind die Regelungen so gestaltet, dass es weiterhin ein nicht einschätzbares Risiko für Ökostrombetreiber gibt. Dieser Entwurf führt nicht zur Planungs- und Investitionssicherheit. Damit wird das Problem, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden, nicht gelöst. Im Jahr 2007 konnten bisher nur 18% der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden. Problematische Punkte des Entwurfes sind: Die jährlich unbestimmte Degression der Tarife ist unverändert im Text enthalten ( 11 Abs.1). Dadurch fehlt jegliche Planungssicherheit. Es muss der Tarif jährlich abgesenkt werden. Sind die Tarife einmal zu nieder, braucht es eine 2/3 Mehrheit, um diese zu korrigieren. Minister Bartenstein hatte bei der Präsentation des Begutachtungsentwurfes von mehr Planungssicherheit durch mehrjährig festzulegende Tarifen gesprochen. Dies ist beim vorliegenden Entwurf nicht möglich! Es gibt weiterhin keine durchgängige Reihung der Projekte. Wenn die Fördermittel in einem Jahr nicht ausreichen, bleibt das Projekt zwar ein Jahr in der Reihung, fällt dann aber heraus und muss neu eingereicht werden. Damit fällt es hinter die inzwischen eingereichten Projekte. ( 10a Abs.7) Die Abnahmepflicht ist weiterhin nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gegeben. ( 10.Abs 1) Nach wie vor ist bei Photovoltaik eine verpflichtende Co-Finanzierung der Bundesländer enthalten ( 10a Abs. 9) Der einzige Punkt, der gegenüber dem Begutachtungsverfahren verbessert wurde, ist der, dass für den Tarif nun der Stichtag der Antragstellung und nicht mehr der Vertragsabschluss entscheidend. ( 10a Abs. 5 bzw. Abs. 7). Dies bringt im Hinblick auf die verpflichtende und unbestimmte Degression eine Verbesserung der Planungssicherheit. Nur für Wind können die Tarife einmalig 2008 neu festgelegt werden. ( 11 Abs.1) Alle anderen Technologien behalten die (mittlerweile zu niedrigen) Tarife von 2006 bzw In welchem Geist das Gesetz gemacht wurde, erkennt man auch daran, dass zusätzliche Restriktionen für die Tarifgestaltung bei Biomasse eingeführt wurden, die aber nie zur Anwendung kommen, da ohnedies kein neuer Tarif festgelegt werden darf. Die gesetzliche Tariflaufzeit wurde auf 10 Jahre ( 11. Abs. 2) verkürzt. Eine eventuelle Verlängerung der Tariflaufzeit wird in einer eigenen Verordnung des Wirtschaftsministers geregelt ( 11. Abs. 2a), die er nach eigenem Gutdünken bestimmen kann. Eine längere Tariflaufzeit ist damit nicht gesetzlich verankert und damit unsicher.

7 Für Kleinwasserkraft gibt es nur eine Investitionsförderung ( 12a). Ein Wahlmöglichkeit zwischen Tarif und Investitionsförderung gibt es nicht. Die Abwicklung der Investitionsförderung für die Kleinwasserkraft ist gleich gestaltet wie für die mittlere Wasserkraft ( 12a) und daher mit zu großen Hürden für Kleinunternehmen verbunden. Das führt zur Diskriminierung derselben. Die Staffelung der Förderquote für Kleinwasserkraft ( 12a Abs.2), ist ein richtiger Ansatz, sie muss aber weiter greifen als im vorliegenden Entwurf. Die Interpolation der Förderquote muss von der Gruppe der Anlagen bis 500 kw über die Gruppe der Anlagen bis 2MW bis hin zur mittleren Wasserkraft reichen. Die Förderquoten sind anzupassen. Es gibt weiterhin ein begrenztes jährliches Unterstützungsvolumen (Deckel), das zwar von 17 auf 21 Mio. aufgestockt werden soll, aber auch neue Kosten (Sonderunterstützung Biomasse) übernehmen soll. Den Vorschlägen der Aufhebung des Deckels, der unter anderem von der Österreichischen Energie Agentur eingebracht wurde, wurde ebenso nicht entsprochen wie dem Vorschlag, statt jährlichen Unterstützungsvolumen ein Unterstützungsvolumen für eine mehrjährige Periode festzulegen. Die Kontingentaufteilung auf die Technologien wird abgeschafft. ( 21b) Für alle (außer PV) gibt es nur noch einen Topf. Dadurch werden die Risiken der unbestimmten Degression und der Abweisung des Projektes nach 1+1 Jahren verstärkt. Die Möglichkeit zur Selbstvermarktung wurden entgegen dem Begutachtungsentwurf wieder vollständig gestrichen. Ein effektives Mittel des Zieles Heranführung an die Marktreife wurde so wieder verworfen. Dabei hätte die Ausformulierung, wie sie im Begutachtungstext enthalten war (ohne Bonus), keine Mehrkosten verursacht ( 10a. Abs.10).

8 Auswirkungen der geplanten Ökostrom-Novelle Am wurde von Vertretern des Wirtschaftsministeriums den Sozialpartnern die geplante Novelle zum Ökostromgesetz vorgestellt. Eine Analyse der Vorschläge ergibt folgendes Ergebnis: Vorschläge der Ökostrombranche nicht berücksichtigt Die konstruktiven Vorschläge der Ökostrombranche (Kleinwasserkraft, Wind, Biomasse, Biogas, Photovoltaik) werden in der Novelle nicht berücksichtigt. In Zukunft Konkurswelle für Biogasanlagen Die Erzeugung von Ökostrom (sonstiger Ökostrom ohne Kleinwasserkraft) wird in Zukunft zurückgehen, weil ab nächstem Jahr eine große Zahl von Biogasanlagen die Stromproduktion einstellen und den Konkurs anmelden wird, da keine Abgeltung erhöhter Rohstoffkosten vorgesehen ist. Kaum noch Neuinvestitionen Neuinvestitionen von Ökostromanlagen werden kaum erfolgen, weil das Gesetz eine Reihe von Fallstricken und Klauseln enthält, die die Unsicherheit für Investoren derart erhöhen und den Zugang zu Unterstützungen erschweren, dass eine Finanzierung solcher Anlagen im Kreditwege weitgehend unmöglich wird. Vorgesehen Mittel werden nicht ausgenützt Die vorgesehene Deckelung von 17 bzw. 21 Millionen jährlich bei sonstigem Ökostrom, o- der 75 Millionen insgesamt bei der Kleinwasserkraft ist daher weitgehend irrelevant, weil diese Mittel für Neuanlagen oder Revitalisierungen nicht angesprochen werden beziehungsweise mit unüberwindbaren Hürden verbunden sind. Millionen Tonnen mehr CO2 durch geförderte Gaskraftwerke Die Förderung von fossilen KWK-Anlagen mit bis zu 2000 MWel Leistung wird beibehalten; werden diese errichtet, so entstehen CO ² Emissionen von 4 bis 5 Millionen Tonnen. Das ist eine größere Menge als bei der Sanierung des Althausbestandes bis 2020 eingespart werden kann, selbst wenn die Sanierungsrate 3% im Jahr beträgt. Zukunft: Rasch steigende Strompreise durch steigende Erdgaspreise Die zusätzliche Stromproduktion wird dann zunehmend mit Erdgas erfolgen; der Preis für Ergas ist von 1999 bis 2008 um das Vierfache gestiegen, der steigende Ölpreis bestimmt den Erdgaspreis und dieser zunehmend den Strompreis. Die steigenden Strompreise als Folge der Erdgasverteuerung werden in einigen Jahren die Betriebe und die Volkswirtschaft um ein Vielfaches dessen belasten, was der gezielte Ausbau des Ökostroms kosten würde. Die Gasversorgung Europas ist keineswegs sichergestellt. Laut Minister Bartenstein fehlen selbst bei Ausbau aller Gasleitungen aus dem Osten bis bis 300 Milliarden m³ pro Jahr (OTS0293 Do, 17.Apr 2008). Laut Studien ist dieser Fehlbetrag schon 2020 zu erwarten. Nabucco kann mit 30 Mrd. m³ nur maximal 12% des Zusatzbedarfs liefern. Zusätzliche Kosten für Stromkunden durch Zertifikatskauf Dazu kommen zusätzliche Kosten für die CO2 Zertifikate, die die österreichische Volkswirtschaft über höhere Strompreise zu tragen haben wird. Dagegen kostet CO2 Vermeidung durch Windkraft im Inland nur maximal 16, bei der Kleinwasserkraft liegen die Kosten noch darunter. Kommende Konflikte mit Brüssel wegen Nichteinhaltung von Richtlinien Österreich kann mit dieser Novelle einschlägige EU Richtlinien nicht einhalten, wie die Richtlinie aus 2001 zur erneuerbaren Stromerzeugung, kommende Richtlinien sehen gar die Vorgabe von 34% erneuerbare Energie am Gesamtenergieverbrauch im Jahre 2020 vor! Fazit: Es wird empfohlen, diese Novelle im Ministerrat nicht zu beschließen sondern ein Stromspar- und Effizienzgesetz und ein vollständig neues Ökostromgesetz zu erarbeiten!

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