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1 Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. Oktober 2016 (OR. en) 13373/16 ACP 136 FIN 672 PTOM 35 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 14. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor, im Auftrag des Generalsekretärs der Europäischen Kommission Herr Jeppe TRANHOLM-MIKKELSEN, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union COM(2016) 652 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Europäischer Entwicklungsfonds (EEF): Vorausschätzungen der Mittelbindungen, Zahlungen und Beiträge der Mitgliedstaaten für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 652 final. Anl.: COM(2016) 652 final 13373/16 /ar DG C 1 DE

2 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den COM(2016) 652 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Europäischer Entwicklungsfonds (EEF): Vorausschätzungen der Mittelbindungen, Zahlungen und Beiträge der Mitgliedstaaten für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 DE DE

3 MTTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Europäischer Entwicklungsfonds (EEF): Vorausschätzungen der Mittelbindungen, Zahlungen und Beiträge der Mitgliedstaaten für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und VORWORT Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des Internen Abkommens 1 über den 11. EEF und Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/323 2 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden Finanzregelung für den 11. EEF ) präsentiert die Kommission in dieser Mitteilung unter Berücksichtigung der Prognosen der Europäischen Investitionsbank (EIB) ihre Vorausschätzungen in Bezug auf die Mittelbindungen, Zahlungen und Beiträge für die Haushaltsjahre 2016 bis Dieses Dokument gibt Aufschluss über den Stand der finanziellen Ausführung der EEF (8. bis 11. EEF) im Jahr 2015 und die Ausführungsprognosen für die Jahre 2016 bis Darüber hinaus enthält es eine unverbindliche Schätzung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für die Jahre 2019 und Zur Finanzierung der EEF werden die Beiträge für die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Instrumente des 9., des 10. und des 11. EEF (Investitionsfazilität und Zinszuschüsse) von den Mitgliedstaaten direkt an die EIB gezahlt. 2. EINLEITUNG Die Kommission und die EIB haben ihre Vorausschätzungen für die Mittelbindungen und Zahlungen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 für jeden der AKP- Staaten 3 und für die ÜLG 4 aktualisiert. Insbesondere die Vorausschätzung der Zahlungen erfolgte mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei einer möglichst genauen Berechnung der in ihren nationalen Haushalten einzustellenden Mittel zu unterstützen und zu gewährleisten, dass für den EEF genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um einen Kassenmittelengpass zu vermeiden Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU- Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (ABl. L 210 vom , S. 1). ABl. L 58 vom , S Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. Überseeische Länder und Gebiete. 2

4 Im Einklang mit Artikel 7 des Internen Abkommens 5 über den 11. EEF und Artikel 21 Absatz 2 der Finanzregelung für den 11. EEF 6 wurden diese Vorausschätzungen in diesem Dokument aktualisiert. Nachstehende Grafik gibt einen allgemeinen Überblick über die Entwicklung der Bruttomittelbindungen und -zahlungen von 1999 bis 2015 und die Vorausschätzungen für die Jahre 2016 bis 2018 (kumulierte Beträge für Kommission und EIB). Bruttomittelbindungen und -zahlungen: Entwicklung (in Mio. EUR) Anmerkung: Stand der Ausführung der Europäischen Entwicklungsfonds zum 31. Dezember 2015 (Mittelbindungen, Zahlungen und finanzielle Lage) und Vorausschätzungen für die Jahre 2016 und FINANZIELLE VORAUSSCHÄTZUNGEN FÜR DIE JAHRE Die nachstehende Tabelle enthält die auf der Grundlage der jüngsten Vorausschätzungen der Kommission aktualisierten Zahlen in Bezug auf Mittelbindungen, Zahlungen und Beiträge: Vorausschätzungen (*) ABl. L 210 vom ABl. L 58 vom , Verordnung (EU) 2015/323 des Rates vom 2. März 2015 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds. 3

5 Mittelbindungen Kommission EIB Insgesamt Zahlungen Kommission EIB Insgesamt Beiträge Kommission EIB ** Insgesamt *Bruttobeträge, d. h. ohne Abzug aufgehobener Mittelbindungen oder wiedereingezogener Beträge/Rückflüsse. Nach dieser Methode wird auch beim Gesamthaushaltsplan der Union verfahren. **Cf. EIB-Vermerk vom , MD Nr.: 151/15 ADD 1 AKP 4

6 4. NICHTVERBINDLICHE SCHÄTZUNG DER BEITRÄGE FÜR DEN ZEITRAUM Vorausschätzungen (*) Beiträge Kommission EIB Insgesamt *Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der EEF-Finanzregelung (Verordnung (EU) 2015/323): eine statistisch ermittelte unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre n + 3 und n AUSFÜHRUNGSPROGNOSEN FÜR DIE HAUSHALTSJAHRE 2016, 2017 UND 2018 Die aktualisierten Vorausschätzungen sind in den Anhängen 1 bis 3 dargestellt. Die in der Mitteilung vom Juni 2016 genannten Vorausschätzungen der Mittelbindungen und Zahlungen im Jahr 2016 bleiben unverändert. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass das nun verwendete neue Prognoseinstrument zuverlässige Schätzungen liefert. Im Jahr 2016 werden für den EEF Mittelbindungen und Zahlungen in Rekordhöhe erwartet. Damit dürften sämtliche Mittel des 11. EEF planmäßig bis Ende des Durchführungszeitraums gebunden werden, was ein Beweis für die Leistungsfähigkeit der Kommission bei der Ausführung des EEF ist. Allerdings folgen die zu erwartenden Rekordzahlungen des Jahres 2016 auf das gute Zahlungsergebnis des Jahres 2015, was die bereits angespannte finanzielle Lage im Zeitraum zusätzlich verschärfen wird, wie aus Anhang 3 hervorgeht (mit einem negativen Saldo zum Jahresende für die Kommission). Da der 11. EEF nun seinen normalen Ausführungsrhythmus erreicht hat, dürften die langfristigen Vorausschätzungen der Zahlungen geringeren Schwankungen unterliegen. Daher wird es für die Kommission ab 2018 einfacher sein, den vorgeschlagenen Beiträgen der Mitgliedstaaten ein gleichmäßigeres Profil zu geben. Gleichmäßigere Beiträge (eine Glättung ) sind eine zentrale Forderung der Mitgliedstaaten. Die zweite Aufforderung zur Entrichtung der Beiträge im Juni 2017 dürfte sowohl Beiträge zum 10. als auch zum 11. EEF betreffen. Dadurch wird sich der effektive Beitragsschlüssel für diese spezifische Aufforderung zur Entrichtung der Beiträge von den Beitragsschlüsseln für den 10. bzw. den 11. EEF unterscheiden. Mit der zweiten Aufforderung 2017 wird zudem Kroatien erstmals Beiträge zum EEF leisten. In den Anhängen 1, 2 und 3 werden die tatsächlichen Zahlen für die Mittelbindungen und Zahlungen sowie die aktuelle finanzielle Situation den Vorausschätzungen für die Jahre 2016 bis 2018 gegenübergestellt. 5

7 Die Anhänge 4 und 5 enthalten die Beiträge für 2016 bzw. 2017, aufgeschlüsselt nach Tranche und Mitgliedstaat. 6

8 5.1. Anhang 1: Vorausschätzungen der Mittelbindungen 7 für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (in Mio. EUR) Oktober 2015* Juni Oktober Oktober Oktober Juni * Regionen Ostafrika Westafrika Zentralafrika Karibik Pazifischer Raum Südliches Afrika Zwischensumme Sonstige Friedensfazilität, Menschenrechte Wasserfazilität und Energiefazilität Treuhandfonds (**) 0 0 Sonstige (***) Zwischensumme Europäische Kommission insgesamt Investitionsfazilität Zinszuschüsse (****) EIB insgesamt Europäische Kommission + EIB insgesamt *Gemäß der Mitteilung der Kommission an den Rat **Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration in Afrika ***Einschließlich Unterstützungsausgaben (z. B. gemeinsame Institutionen, AKP-Sekretariat), GD ECHO, weiterer GD und Agenturen ****Einschließlich Zinszuschüssen im Rahmen früherer EEF 7 Bruttomittelbindungen, d. h. ohne Abzug der aufgehobenen Mittelbindungen. 7

9 5.2. Anhang 2: Vorausschätzungen der Zahlungen 8 für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (in Mio. EUR) Oktober 2015* Juni Oktober Oktober Oktober Juni * Regionen Ostafrika Westafrika Zentralafrika Karibik Pazifischer Raum Südliches Afrika Zwischensumme Sonstige Friedensfazilität Wasserfazilität und Energiefazilität Treuhandfonds (**) Sonstige (****) Zwischensumme Europäische Kommission insgesamt Investitionsfazilität Zinszuschüsse (****) EIB insgesamt Europäische Kommission + EIB insgesamt *Gemäß der Mitteilung der Kommission an den Rat **Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration in Afrika ***Einschließlich Unterstützungsausgaben (z. B. gemeinsame Institutionen, AKP-Sekretariat), GD ECHO, weiterer GD und Agenturen ****Einschließlich Zinszuschüssen im Rahmen früherer EEF 8 Bruttozahlungen, d. h. ohne Abzug der wiedereingezogenen Beträge. 8

10 5.3. Anhang 3: Finanzlage 2016, Vorausschätzungen für 2017 und 2018 und unverbindliche Schätzungen für (in Mio. EUR) COM Juni COM Oktober Kommission EIB 6 INSGESAMT Kommission EIB 6 INSGESAMT Saldo Beiträge der Mitgliedstaaten 2016: Tranche Tranche Tranche Rückflüsse Beiträge 2016, eingegangen Beiträge & Anpassungen 2016, eingegangen Wiedereingezogene Mittel, Zinsen, sonstige Einnahmen Zahlungen insgesamt Saldo Beiträge der Mitgliedstaaten 2017: Tranche Tranche Tranche Rückflüsse Beiträge & Anpassungen 0 0 Wiedereingezogene Mittel, Zinsen, sonstige Einnahmen Zahlungen insgesamt Saldo 31/12/ Beiträge der Mitgliedstaaten 2018: Rückflüsse Wiedereingezogene Mittel, Zinsen, sonstige Einnahmen Zahlungen insgesamt Saldo 31/12/ Beiträge der Mitgliedstaaten Beiträge der Mitgliedstaaten Für Maßnahmen verfügbare Mittel gemäß der Mitteilung der Kommission an den Rat; 2 Ohne EIB-Verwaltungsgebühren. 3 Einschließlich Zinszuschüssen im Rahmen früherer EEF. 4 Salden schließen Folgendes nicht ein: i) Kofinanzierung bis , ii) verbuchte, einer spezifischen EEF-Haushaltslinie noch nicht zugewiesene Einnahmen, iii) Sonderfonds für die Demokratische Republik Kongo. 5 Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der Finanzregelung: eine statistisch ermittelte unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre n + 3 und n Nach Artikel 21 Absatz 1 werden die Beiträge zunächst bis zur Ausschöpfung der für den vorangehenden EEF festgelegten Beträge nacheinander abgerufen. Daher werden die Beitragsabrufe zur Finanzierung des IFE im Rahmen des 11. EEF weiter aufgeschoben. 9

11 7-8 Der EEF-Kassenstand kann nie im Minus sein. Minus-Beträge in der Tabelle sind das Ergebnis fehlender Mittel für Zahlungen. *EIB-Beitragsaufruf für 2018: EIB-Vermerk vom , MD-Nr. 151/15 ADD 1 AKP. 10

12 5.4. Anhang 4: Beiträge der Mitgliedstaaten 2016 (in EUR) MITGLIEDSTAATEN Schlüssel 10. EEF (in %) Tranche 1 Tranche 2 Tranche 3 Zahlung an Zahlung an Zahlung an Zahlung an Zahlung an Zahlung an EIB Kommission EIB Kommission EIB Kommission 10. EEF 10. EEF 10. EEF 10. EEF 10. EEF 10. EEF EIB insgesamt Kommission insgesamt 2016 insgesamt ÖSTERREICH 2, BELGIEN 3, BULGARIEN 0, ZYPERN 0, TSCHECHISCHE REPUBLIK 0, DÄNEMARK 2, ESTLAND 0, FINNLAND 1, FRANKREICH 19, DEUTSCHLAND 20, GRIECHENLAND 1, UNGARN 0, IRLAND 0, ITALIEN 12, LETTLAND 0, LITAUEN 0, LUXEMBURG 0, ΜΑLTA 0, NIEDERLANDE 4, POLEN 1, PORTUGAL 1, RUMÄNIEN 0, SLOWAKEI 0, SLOWENIEN 0, SPANIEN 7, SCHWEDEN 2, VEREINIGTES KÖNIGREICH 14, EU-27 INSGESAMT 100,

13 5.5. Anhang 5: Beiträge der Mitgliedstaaten 2017 (in EUR) MITGLIEDSTAATEN Schlüssel 10. EEF (in %) Schlüssel 11. EEF (in %) Tranche 1 Tranche 2 Tranche 3 EIB Kommission EIB Kommission Kommission EIB Kommission EEF 10. EEF 10. EEF 10. EEF 11. EEF EEF 11. EEF EIB insgesamt Kommission insgesamt 2017 insgesamt ÖSTERREICH 2,41 2, , , , , ,32 0, , , , ,33 BELGIEN 3,53 3, , , , , ,57 0, , , , ,96 BULGARIEN 0,14 0, , , , , ,34 0, , , , ,88 ZYPERN 0,09 0, , , , , ,18 0, , , , ,25 TSCHECHISCHE REPUBLIK 0,51 0, , , , , ,65 0, , , , ,37 DÄNEMARK 2,00 1, , , , , ,82 0, , , , ,08 ESTLAND 0,05 0, , , , , ,25 0, , , , ,73 FINNLAND 1,47 1, , , , , ,41 0, , , , ,16 FRANKREICH 19,55 17, , , , , ,75 0, , , , ,02 DEUTSCHLAND 20,50 20, , , , , ,95 0, , , , ,37 GRIECHENLAND 1,47 1, , , , , ,29 0, , , , ,04 UNGARN 0,55 0, , , , , ,26 0, , , , ,56 IRLAND 0,91 0, , , , , ,79 0, , , , ,35 ITALIEN 12,86 12, , , , , ,99 0, , , , ,64 LETTLAND 0,07 0, , , , , ,08 0, , , , ,35 LITAUEN 0,12 0, , , , , ,70 0, , , , ,45 LUXEMBURG 0,27 0, , , , , ,20 0, , , , ,40 ΜΑLTA 0,03 0, , , , , ,47 0, , , , ,16 NIEDERLANDE 4,85 4, , , , , ,83 0, , , , ,53 POLEN 1,30 2, , , , , ,80 0, , , , ,32 PORTUGAL 1,15 1, , , , , ,38 0, , , , ,45 RUMÄNIEN 0,37 0, , , , , ,94 0, , , , ,11 SLOWAKEI 0,21 0, , , , , ,47 0, , , , ,29 SLOWENIEN 0,18 0, , , , , ,52 0, , , , ,66 SPANIEN 7,85 7, , , , , ,16 0, , , , ,76 SCHWEDEN 2,74 2, , , , , ,58 0, , , , ,17 VEREINIGTES KÖNIGREICH 14,82 14, , , , , ,34 0, , , , ,66 Kroatien 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0, ,95 0, ,00 0, , ,95

14 EU-28 INSGESAMT 100,00 100, , , , , ,00 0, , , , ,00

15 5.6. Anhang 6: Beiträge der Mitgliedstaaten (in EUR) MITGLIEDSTAATEN Schlüssel 10. EEF Schlüssel 11. EEF EEF % EEF % Kommission 10. EEF Kommission 11. EEF EIB 10. EEF Kommission 11. EEF EIB 10. EEF Kommission 11. EEF EIB 10. EEF Kommission 11. EEF EIB 10. EEF ÖSTERREICH 2,41 2, BELGIEN 3,53 3, BULGARIEN 0,14 0, ZYPERN 0,09 0, TSCHECHISCHE REPUBLIK 0,51 0, DÄNEMARK 2,00 1, ESTLAND 0,05 0, FINNLAND 1,47 1, FRANKREICH 19,55 17, DEUTSCHLAND 20,50 20, GRIECHENLAND 1,47 1, UNGARN 0,55 0, IRLAND 0,91 0, ITALIEN 12,86 12, LETTLAND 0,07 0, LITAUEN 0,12 0, LUXEMBURG 0,27 0, ΜΑLTA 0,03 0, NIEDERLANDE 4,85 4, POLEN 1,30 2, PORTUGAL 1,15 1, RUMÄNIEN 0,37 0, SLOWAKEI 0,21 0, SLOWENIEN 0,18 0, SPANIEN 7,85 7, SCHWEDEN 2,74 2, VEREINIGTES KÖNIGREICH 14,82 14, KROATIEN 0,00 0, EU-28 INSGESAMT 100,00 100,

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