1 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand
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1 1 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi 1. Vereinsbezeichnung 1. Der Verein führt den Namen Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi. Der Verein sll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.v." 2. Der Verein hat seinen Sitz in Köln. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur und Kameradschaft unter den türkisch Stämmigen Migranten mit Herkunft aus dem türkischen Drf Köprüören. In den 70er Jahren wurden Gastarbeiter aus Köprüören, bedingt durch ein Erdbeben in der Regin, bevrzugt in die BRD eingeladen, die zunächst bis Ende 80er Jahre stark zusammengehalten, und sich in Deutschland überdurchschnittlich gut migriert haben. Mit dem alltags und Karrierestress haben wir Köprüören-Stämmige uns auseinander gelebt. Die meisten unserer Jugendlichen kennen sich untereinander, und sgar einige Verwandte nicht. Dieser Verein sll die Basis für das Kennenlernen und wiedertreffen werden: Männer und Frauen, Seniren und Jugendliche. Ebenfalls ist es Ziel des Vereins aktuelle Themen um das Drf in der Türkei zu verflgen und den Mitgliedern nahezu bringen, und ggf. nach einer Abstimmung mittels Mitgliederversammlung darin auch tätig werden. Zur Erreichung dieses Ziels werden unter anderem flgende Aktivitäten unternmmen: - Halb- bis Vierteljährliche Musik- und Tanzveranstaltungen - Veranstaltungen wie beispielsweise gemeinsames Grillen, Gesellschaftsspiele und Sprtaktivitäten wie Vlleyball, Völkerball etc. - Schaffung einer Internet-Blg-Plattfrm, mit einem Nachrichten und Nstalgiebereich das unsere Geschichte vn der Ausreise aus der Türkei bis heute erklärt. - Anbieten vn Fördermitteln zur Weiterbildung und besseren Integratin 3. Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verflgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenrdnung. 2. Der Verein ist selbstls tätig; er verflgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine snstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2 2 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand Haushalt und Finanzen Die zur Erfüllung des Vereinszwecks ntwendigen Mittel werden bestritten aus: 1. Mitgliedsbeiträgen 2. Schenkungen und Hilfen 3. Prjektmitteln der öffentlichen Hand 4. Zweckgebundenen Mitteln 5. Organe des Vereins 1. Die Organe des Vereins sind der Vrstand und die Mitgliederversammlung. 2. Der Vrstand setzt sich aus dem Vrsitzenden, dem stellvertretenden Vrsitzenden, dem Kassenwart und fünf weiteren Mitgliedern zusammen. Der Vrstand wird für 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. 3. Die Mitgliederversammlung besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern. a. Aktive Mitglieder sind neben den Gründungsmitgliedern diejenigen natürlichen Persnen, die im Verein aktiv mitwirken. Sie haben ein aktives und passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. b. Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Persnen, Gesellschaften, Verbände, Unternehmen und Organisatinen werden, die bereit sind, die Vereinszwecke finanziell zu unterstützen. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, können jedch daran teilnehmen. 6. Aufgaben und Beschlussfähigkeit des Vrstandes 1. Der Vrstand führt die Geschäfte des Vereins im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Vrstand im Sinne des 26 BGB sind der Vrsitzende und der stellvertretende Vrsitzende. Sie sind jeweils einzellvertretungsberechtigt. 2. Vr Ablauf ihrer Amtszeit können die Vrstandsmitglieder nur dann vn der Mitgliederversammlung abberufen werden, wenn in derselben Versammlung das abzuberufenden Vrstandsmitglied durch Wahl eines Neuen ersetzt werden kann. 3. Der Vrsitzende kann einen seiner Mitglieder für einen festgelegten Zeitraum bevllmächtigen ihn während seiner und der Abwesenheit des Stellvertreters zu vertreten. 4. Der Vrstand ist beschlussfähig, wenn der Vrsitzende der sein Stellvertreter und 2 seiner Mitglieder anwesend sind.
3 3 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand Aufgaben der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung hat insbesndere flgende Aufgaben a. Wahl des Vrstandes b. Wahl der snstigen Organe wie Kassenwart, Kassenprüfer/Revisren, usw. c. Beschlussfassung über Satzungsänderungen d. Entgegennahme des Jahresberichts swie Entlastung des Vrstands e. Beratung des Vrstands in Fragen vn grundsätzlicher Bedeutung f. Auflösung des Vereins 1. Den Vrsitz in der Mitgliederversammlung führen der der die Vrstandsvrsitzende(r) bzw. die Stellvertreter(innen). 2. Die rdentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Der Vrstand beruft durch schriftliche Einladung mit einer Frist vn drei Wchen unter Bekanntgabe der Tagesrdnung die Versammlung ein. Die fördernden Mitglieder haben ein Recht auf die Teilnahme. Wenn ein Drittel aller Mitglieder des Vereins eine außerrdentliche Mitgliederversammlung beantragt, s ist der Vrstand mit einer Frist vn 14 Tagen, swie Angaben der Tagesrdnung zur Einberufung verpflichtet. 3. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, verpflichtet sich der Vrstand, binnen 14 Tagen eine Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesrdnung einzuberufen. Die Beschlussfähigkeit der zweiten Mitgliederversammlung ist hne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung gesndert hinzuweisen. 4. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sfern die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des (der) Vrsitzenden, Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. 5. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besnderen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlssen werden, wenn mindestens zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Zum Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit vn drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfrderlich. 6. Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre zwei Kassenprüfer/Revisren, dessen Aufgabe ist es, nach Abschluss des Geschäftsjahres die rdnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte und die Satzungsgemäße Führung des Vereins zu überprüfen und die Richtigkeit durch Unterschrift zu bestätigen. Sie berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis und schlagen die Entlastung des Vrstands vr.
4 4 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand Mitgliedschaft im Verein 1. Über den Antrag auf Aufnahme eines aktiven und fördernden Mitglieds entscheidet der Vrstand. Der Austritt ist schriftlich mit vierteljährlicher Kündigungsfrist gegenüber dem Vrstand zu erklären. 2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlssen werden, wenn es in grber Weise gegen die Satzung der die Interessen des Vereins verstßen hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vrstand nach Anhörung des Mitglieds. 3. Ein Mitglied kann des Weiteren durch Beschluss des Vrstandes aus dem Verein ausgeschlssen werden, wenn er in grber Weise gegen die Satzung der die Interessen des Vereins verstßen hat und ein sfrtiger Ausschluss im Vereinsinteresse ntwendig ist. Das Mitglied ist vr der Beschlussfassung über den Termin der Ausschlussberatung des Vrstandes zu infrmieren. Er hat ein Anhörungsrecht. 4. Der Ausschließungsbeschluss ist dem Mitglied unter eingehender Darlegung der Gründe durch einen Brief mitzuteilen. 5. Die Mitgliedschaft geht verlren durch: Td Freiwilligen Austritt Ausschluss durch den Vrstand 9. Beiträge 1. Die Mitgliedsbeiträge sind Mnats- der Jahresbeiträge und jeweils am 1. Eines Kalendermnats bzw. 1. Des Flgemnats des Beitritts im Vraus fällig. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Ein Mitgliedsbeitrag deckt die Mitgliedschaft der in einem Haushalt lebenden Persnen. Die Mitgliederversammlung kann den Beitrag für allein lebende, Schüler und Studenten bis zu 50% ermäßigen. 2. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Wege des Lastschrift-Einzugsverfahrens zu entrichten. Die Beitragsrdnung bzw. die Mitgliedschaftsvereinbarung kann den Verein berechtigen, Gebühren für die Bearbeitung vn Rücklastschriften und Mahnungen zu erheben.
5 5 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand Snstiges 1. Beschlüsse der Organe werden vrbehaltlich abweichender Regelungen in der Satzung mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei etwaiger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des (der) Vrsitzenden. 2. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und in Vrstandssitzungen ist ein Prtkll aufzunehmen, das vm Versammlungsleiter und dem Prtkllführer zu unterzeichnen ist. 3. Im Falle einer Auflösung der Aufhebung des Vereins fällt das Vermöge an eine steuerbegünstigt anerkannte Körperschaft, die es wenn möglich für ähnliche gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sie wird vm Vrstand im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung bestimmt. 4. Sweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über die Wirksamkeit dieser Vereinbarung Köln vereinbart. Gegründet in Köln am Hasan Hüseyin Duran Adil Emsen Bülent Knur Ömer Slak Ahmet Duman Adnan Tetik Mehmet Secen Alaaddin Biyikal Yüceste Secen Derya Deniz Tura Mustafa Bakirli
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