Vertrag. KREA(K)TIV e.v. / Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen. Tel /4228

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1 KREA(K)TIV e.v. / Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen. Tel /4228 Vertrag über die Aufnahme & Betreuung von Kindern zwischen dem Verein Krea(k)tiv e.v. vertreten durch die 1. Vorsitzende Kerstin Soiderer im folgenden Träger genannt und Frau / Herrn... wohnhaft in (Straße)... (PLZ / Wohnort)... im folgenden "Eltern genannt. 1. Aufnahme 1.1 Das nachstehend benannte Kind wird mit Wirkung vom... in den Waldkindergarten Oettingen Kleine Kobolde aufgenommen. Name... Geburtsdatum Bei der Aufnahme in den Kindergarten ist der Kindergartenleitung das U- Untersuchungsheft als Nachweis der kinderärztlichen Untersuchungen vorzulegen (s. Formblatt Elternmerkblatt: Nachweis der kinderärztlichen Untersuchung bei der Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung). 2. Kostenbeteiligung / Elternbeiträge Die Elternbeiträge richten sich nach der Gebührentabelle des Trägers, der sich bei der Festlegung im engen Rahmen an den Gebührensätzen der umliegenden Regelkindergärten orientiert. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten. Zusätzlich zum Elternbeitrag werden 5 EUR Spielgeld pro Monat eingezogen. Trägerverein KREA(K)TIV e.v. / Vereinsregister 1250 Amtsgericht Augsburg Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen waldkindergarten.oettingen@t-online.de Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Ries e.g. BLZ , Konto Nr

2 3. Erkrankung eines Kindes - Freihaltezeit 3.1 Jede Erkrankung eines Kindes, Zeckenstiche und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind dem Träger oder der verantwortlichen Erzieherin unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist die Leitung des Kindergartens ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind den Kindergarten aus anderen Gründen nicht besuchen kann. 3.2 Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder die krankheits- oder ansteckungsverdächtig sind oder die Krankheitserreger ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein, dürfen den Waldkindergarten nur mit ausdrücklicher ärztlicher Zustimmung besuchen. Ferner bedarf es einer ärztlichen Entscheidung, ob Geschwister von in obengenannter Form erkrankter Kinder den Waldkindergarten besuchen dürfen. Der ärztliche Entscheid ist dem Träger in schriftlicher Form vorzuweisen. 3.3 Fehlt ein Kind wegen einer ansteckenden Krankheit oder länger als eine Woche aus unbekannten Gründen, muss vor der Wiederaufnahme in den Kindergarten ein Attest des behandelnden Arztes darüber vorgelegt werden, dass es gesund ist und die Weiterverbreitung einer Krankheit durch das Kind nicht zu befürchten ist. Dies gilt auch für die vom Gesundheitsamt als meldepflichtigen bzw. durch ärztliches Attest belegten Krankheiten. 3.4 Durch die Zahlung des Elternbeitrages wird für ein entschuldigt fehlendes Kind der Platz im Waldkindergarten für den Monat freigehalten, der auf den Monat folgt, in dem das Kind letztmalig im Kindergarten anwesend war. Die Freihaltezeit kann auf Antrag der Eltern in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden. Fehlt ein Kind länger als fünf Tage unentschuldigt, kann der Platz vom Beginn des folgenden Monats an anderweitig belegt werden. In diesen Fällen liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung im Sinne der Nr. 7.2 vor. 4. Öffnungszeiten 4.1 Der Träger entscheidet über die Öffnungszeiten, wobei die Wünsche der Eltern, soweit dieses finanziell tragbar ist, berücksichtigt werden (vgl. jährliche Elternumfrage). Der Kindergarten ist von Montag bis Freitag geöffnet. Die Bringzeit ist von 7:30 8:15 Uhr. Die Kernzeit reicht von 8:15 12:45 Uhr. In der Kernzeit haben alle Kinder anwesend zu sein. Die Abholzeit ist von 12:45 13:15 Uhr. 4.2 Der Kindergarten hat 30 Schließtage, die zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres vom Träger festgelegt werden und sich an den Schulferien orientieren. Nach Bedarf kann in Ausnahmefällen eine Notgruppe eingerichtet werden. 4.3 Der Kindergarten kann ferner auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen (z.b. witterungsbedingten) Gründen geschlossen werden. 5. Betreuung im Waldkindergarten 5.1 Die Betreuung des Kindes geschieht in Abstimmung mit der besonderen räumlichen Situation der Einrichtung. Die Betreuung soll dahingehend Nutzen aus der natürlichen Umwelt ziehen, als sie versucht, die Vorteile eines Waldkindergartens - zusammengefasst in der pädagogischen Konzeption des Waldkindergartens - für das Kind zu optimieren. 5.2 Für das Kind ist es besonders wichtig, dass die Eltern und die Erzieherinnen vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, dass die Eltern an den vom Waldkindergarten einberufenen Elternversammlungen teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die jeweiligen Erzieherinnen nach vorheriger

3 Vereinbarung zur Verfügung. Mindestens 1 bis 2 geplante Elterngespräche finden mit jeder Familie pro Jahr statt. 5.3 Die Kinder sind den Erzieher/innen persönlich zu übergeben und abzuholen. Ab dem Zeitpunkt der Abholung liegt die Verantwortung für das Kind bei den Eltern. 5.4 Die Erzieher/innen sind darüber zu informieren, wer das Kind abholen darf. 6. Freiwillige Leistungen der Eltern Der engagierte Einsatz der Eltern ist sowohl erwünscht als auch erforderlich. Beispiele hierfür sind die Reinigung des Bauwagens nach Absprache, die Bereitstellung von frischem Handwaschwasser (in der kälteren Jahreszeit warm), die Beseitigung des anfallenden Mülls, das Waschen der Handtücher und Malerkittel, sowie die Unterstützung des Teams im Rahmen des Möglichen. Wir gehen davon aus, dass jede Familie über besondere Talente verfügt (z.b. Holz oder Werkelmaterial besorgen) und diese im Sinne der Einrichtung und zum Wohle der Kinder einbringen wird. Zu Festen, insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Teilnahme am Mantelmarkt in Oettingen), sind wir dringend auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. 7. Kündigung 7.1 Die Eltern und der Träger können den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zu jedem Monatsende kündigen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs der Kündigung an. 7.2 Der Träger kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind vom Besuch des Waldkindergartens ausschließen, wenn die Eltern trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder sie die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen wiederholt nicht beachtet haben. 7.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigung durch den Träger ausgesprochen, ist sie schriftlich zu begründen. 8. Krankheiten 8.1 Für witterungsbedingte Erkrankungen und Erkrankungen durch Infektionen (u. a. FSME-Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokkenkrankheit (Fuchsbandwurm), übertragbare (Kinder-) Krankheiten, usw.) sowie für in diesem Zusammenhang auftretende Folgen kann in keiner Weise Haftung übernommen werden. Mit der Unterschrift verzichten die Eltern, bei oben genannten Erkrankungen, auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Waldkindergarten Kleine Kobolde und seinen Mitarbeiterinnen. Zur Kenntnis genommen und unterschrieben:.... (Ort, Datum) (Unterschriften der Erziehungsberechtigten)... (Unterschrift für den Träger)

4 Anmeldebogen Kindergarten Waldkindergarten Oettingen Kleine Kobolde, 1. Vorsitzende Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen Anmeldebogen für die Aufnahme in den Waldkindergarten Oettingen Kleine Kobolde Anmeldung für Kindergartenbesuch von Uhr ab 1. Personalien des Kindes Familienname Geburtsdatum Straße PLZ/Wohnort Staatsangehörigkeit Vorname(n) Geburtsort 2. Personalien der Mutter Familienname/Vorname: Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand verheiratet alleinstehend mit Partner (falls abweichend) Straße PLZ/Wohnort Beruf Telefon Geschäft Mobil 3. Personalien des Vaters Familienname/Vorname: Geburtstag Staatsangehörigkeit Familienstand verheiratet alleinstehend mit Partner (falls abweichend) Straße PLZ/Wohnort Beruf Telefon Geschäft Mobil 4. Geschwister Vorname Vorname Vorname geboren am geboren am geboren am

5 5. Gesundheit Name und Anschrift des Arztes Krankenkasse Haftpflichtversichert nein ja, bei Unfallversichert nein ja, bei Letzte Tetanusimpfung am 6. Besondere Hinweise zum Gesundheitszustand des Kindes (Allergien, ständig benötigte Medikamente, Gebrechen etc.) 7. Sonstige, wichtige Information über Kind und Familie 8. Das Kind wird in der Regel abgeholt von ausnahmsweise von 9. Wer ist im Notfall zuerst zu informieren/erreichbar Telefon/Fax 10. Der Kindergartenbeitrag beträgt monatlich 90 EUR für das 1. Kind, 60 EUR für das 2. Kind und 30 EUR für jedes weitere Kind einer Familie, zusätzlich werden monatlich derzeit 5 EUR Spielgeld pro Kind fällig Wichtige Änderungen zu den vorgenannten Punkten werden der Leitung des Kindergartens umgehend mitgeteilt. Zur Kenntnis genommen und unterschrieben: Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten Welche andere Einrichtung in der Umgebung käme für Sie für die Kinderbetreuung noch in Frage? Haben Sie dort Ihr Kind bereits angemeldet? nein ja; für wann?

6 Elternmerkblatt: Nachweis der kinderärztlichen Untersuchung bei der Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung Sehr geehrte Eltern, zur Stärkung der gesundheitlichen Vorsorge sind ab dem 16. Mai 2008 alle Eltern in Bayern verpflichtet, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen (sog. U-Untersuchungen U1 bis U9 und J1) sicherzustellen. Alle Kindertageseinrichtungen bzw. das Fachpersonal sind verpflichtet, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung Ihres Kindes. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, uns bei der Anmeldung die Teilnahme Ihres Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung nachweisen zu lassen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat mit Schreiben vom an die Regierungen und Jugendämter darauf hingewiesen, dass dieser Nachweis bei der Anmeldung ab sofort zwingend verlangt werden muss. Wir bitten Sie deshalb bei der Anmeldung des Kindes das ordnungsgemäß abgestempelte und unterschriebene Kinder-Untersuchungsheft vorzulegen. Das Heft wird weder kopiert noch einbehalten, sondern lediglich von der Leiterin und / oder der Gruppenerzieherin zur Kenntnis genommen. Soweit Sie das Vorsorgeuntersuchungsheft Ihres Kindes nicht vorlegen wollen, können Sie diesen Nachweis auch durch eine entsprechende ordnungsgemäße Bestätigung Ihres Kinderarztes über die durchgeführte fällige Früherkennungsuntersuchung erbringen. Eventuell dafür anfallende zusätzliche Kosten haben Sie in diesem Fall als Personensorgeberechtigten selbst zu tragen. Soweit Sie den Untersuchungsnachweis nicht vorlegen (wollen) oder die Untersuchung nicht wahrgenommen wurde, hat dies auf den Besuch in der Betreuungseinrichtung keine Auswirkungen. Das Kind kann in der Kindertageseinrichtung angemeldet und betreut werden. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass wir in diesem Fall Sie als Personensorgeberechtigten auf die Verpflichtung hinweisen und darauf hinwirken müssen, den Nachweis vorzulegen bzw. die Früherkennungsuntersuchung durchführen zu lassen. Der nachstehende Text dient der internen Dokumentation unserer Einrichtung. Das Untersuchungsheft für das Kind... wurde uns am... vorgelegt. Es wurde eine Bestätigung des Kinderarztes über die fällige Früherkennungsuntersuchung vorgelegt. Es wurden weder das Untersuchungsheft noch eine Bestätigung des Kinderarztes vorgelegt. Dies begründen die Eltern wie folgt:... Die Eltern wurden deshalb am... und am... nochmals auf ihre Verpflichtung die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen hingewiesen.... Ort, Datum Unterschrift der Leiterin / der Gruppenerzieherin Herausgeber: Bayerischer Landesverband kath. Tageseinrichtungen für Kinder e.v., München

7 Einwilligung der Erziehungsberechtigten (nachfolgend als Eltern bezeichnet) in den Fachdialog zwischen Kindertageseinrichtung und Schule über das Kind (Eltern und Grundschule erhalten jeweils eine Kopie dieser Einwilligung) Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern. Elternhaus, Kindertageseinrichtung und Grundschule sind Partner in gemeinsamer Verantwortung für das einzuschulende Kind. Die Einwilligung der Eltern ermöglicht eine partnerschaftliche Kooperation und den Austausch aller Beteiligten über das Kind. Mit vereinten Kräften gelingt es umso besser, das Kind bei der Bewältigung seiner mit der Einschulung anstehenden Aufgaben optimal zu begleiten. (1) Teilnahme des Kindes am Vorkurs Deutsch lernen vor Schulbeginn (streichen, falls unzutreffend) Für die Kursplanung ist es notwendig, alle daran teilnehmenden Kinder in einer Liste, die auch die Grundschule erhält, mit folgenden Daten zu erfassen: Name, Vorname, Geburtsdatum und welche Sprache/n in der Familie gesprochen wird/werden. Im Rahmen der arbeitsteiligen Kursdurchführung tauschen sich die jeweils zuständige pädagogische Fachkraft der Kindertageseinrichtung und die Lehrkraft der Grundschule über ihre Beobachtungen der sprachlichen Lern- und Entwicklungsprozesse des Kindes regelmäßig aus und stimmen für eine optimale Förderung des Kindes das weitere pädagogische Vorgehen aufeinander ab. Die Eltern werden über den sprachlichen Entwicklungsverlauf ihres Kindes fortlaufend informiert. (2) Übergang des Kindes in die Grundschule Für jedes Kind ist dieser Übergang ein einschneidendes Lebensereignis, aber auch für Eltern. Es kommen auf das Kind viele neue Anforderungen zu, die es in relativ kurzer Zeit zu bewältigen hat. Fach- und Lehrkräfte haben die gemeinsame Aufgabe, diese sensible Phase zu begleiten, das Kind und die Eltern über den Übergang gut zu informieren und sie bei dessen Bewältigung zu unterstützen. Wichtig ist, dass alle den Bewältigungsprozess gemeinsam gestalten, damit dieser Übergang gelingt. Gespräche hierzu führen Fach- und Lehrkräfte möglichst im Beisein der Eltern, um auch ihre Kenntnisse und Erfahrungen über ihr Kind mit einzubeziehen. Im Einschulungsverfahren kann für die Grundschule (z.b. Kooperationsansprechpartner/in, Schulleitung) der Austausch mit der Kindertageseinrichtung wichtig sein, insbesondere um sich zu beraten, ob das Kind einer gezielten Unterstützung vor bzw. nach seiner Einschulung bedarf (z.b. Hochbegabten-, Sprachförderung, Besuch einer Sprachlernklasse), oder ob für das Kind die Zurückstellung vom Schulbesuch oder der Besuch einer Förderschule die bessere Entscheidung ist. Im 1. Schuljahr kann es für die Erstklassenleitung wichtig sein, ihre Eindrücke über das Kind und sein Bewältigungsverhalten in der Übergangsphase sowie ihre Überlegungen zur optimalen Begleitung des Kindes mit der Fachkraft der Kindertageseinrichtung zu bereden. Der Erfahrungshintergrund, den die Fachkräfte aufgrund ihrer mehrjährigen intensiven Begleitung des Kindes haben, kann der Schule helfen, das Kind besser zu verstehen, mehr über seine Stärken zu erfahren und es bei seinen Lernprozessen besser zu begleiten. Wenn solche Gespräche, aber auch die Übermittlung schriftlicher Unterlagen über das Kind anstehen, werden die Eltern stets vorab kontaktiert, um mit ihnen die konkreten Inhalte (z.b. Kompetenzen und Stärken, Entwicklungsstand und -verlauf des Kindes, bisherige Fördermaßnahmen und weiterer Förderbedarf, Art und Weise der Übergangsbewältigung) und ihre Gesprächsteilnahme abzusprechen. Vor der Schulanmeldung wird der von den Ministerien herausgegebene Bogen Informationen an die Grundschule mit den Eltern gemeinsam ausgefüllt. Am Ende des 1. Schuljahres ist die Übergangsbegleitung des Kindes beendet. Die Grundschule ist verpflichtet, jene Dokumente in der Schulakte, die sie über das Kind im Rahmen der Kooperation mit der Kindertageseinrichtung erstellt hat, sowie den ausgefüllten Bogen Informationen an die Grundschule zu diesem Zeitpunkt zu vernichten. Die Einwilligung der Eltern in diesen Fachdialog ist freiwillig. Wenn Sie diesem Verfahren nicht zustimmen, werden Ihrem Kind dadurch keine Nachteile entstehen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Kind: (Vor- und Zuname) Kindertageseinrichtung: Schule: (jeweils Name, Anschrift und Telefon / Name des/r Kooperationsansprechpartners/in) Hiermit willige ich ein, dass sich Kindertageseinrichtung und Schule innerhalb des beschriebenen Rahmens über mein Kind austauschen, soweit dies zur entsprechenden Aufgabenerfüllung erforderlich ist., den (Ort) (Datum) (Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten)

8 KREA(K)TIV e.v. / Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen. Tel /4228 Einzugsermächtigung für Waldkindergarten-Beitrag Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich den Kassierer des Vereins Krea(k)tiv e. V. (Trägerverein des Waldkindergartens) den jeweilig festgelegten Monatsbeitrag (mit Spielgeld) eines Kalenderjahres zu Lasten meines Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Bank: BLZ: Konto-Nr. Kontoinhaber: Ort/Datum Unterschrift der Eltern Krea(k)tiv e. V. 1. Vorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen. Tel.: 09082/4228 Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Ries e.g., BLZ: , Konto-Nr.: Trägerverein KREA(K)TIV e.v. / Vereinsregister 1250 Amtsgericht Augsburg Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen waldkindergarten.oettingen@t-online.de Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Ries e.g. BLZ , Konto Nr

9 KREA(K)TIV e.v. / Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen. Tel /4228 Einverständniserklärung der Eltern über Informationsaustausch mit anderen Einrichtungen Waldkindergarten Kleine Kobolde e. V. Hiermit erklären wir uns damit einverstanden, dass das Team des Waldkindergartens Oettingen, nach vorheriger Absprache, mit Einrichtung (z.b. Logopädie, Ergotherapie, Frühförderung) Rücksprache halten können. Es dient zur Entwicklung unseres Kindes, Förderung und Unterstützung. Ort/Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten Trägerverein KREA(K)TIV e.v. / Vereinsregister 1250 Amtsgericht Augsburg Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen waldkindergarten.oettingen@t-online.de Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Ries e.g. BLZ , Konto Nr

10 KREA(K)TIV e.v. / Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen. Tel /4228 Einwilligung Mit der Erstellung und Verbreitung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen meines Kindes zu Zwecken der Dokumentation der Entwicklungsschritte und zur Öffentlichkeitsarbeit bin ich einverstanden. Diese Aufnahmen können in der Tageseinrichtung aufgestellt werden. Vereinzelt werden diese Fotos in der Presse oder dem Internet entsprechend der gesetzlichen Regelungen veröffentlicht (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) Trägerverein KREA(K)TIV e.v. / Vereinsregister 1250 Amtsgericht Augsburg Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen waldkindergarten.oettingen@t-online.de Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Ries e.g. BLZ , Konto Nr

11 KREA(K)TIV e.v. / Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen. Tel /4228 Zusatzvereinbarung zwischen dem Verein Krea(k)tiv e.v. vertreten durch die 1. Vorsitzende Kerstin Soiderer und Frau / Herrn... wohnhaft in (Straße)... (PLZ / Wohnort)... Sämtliches privates Bildmaterial (Fotos und Filme per Handy, Fotoapparat oder Camcorder), das von den Eltern bei Kindergartenaktionen und Kindergartenfesten oder im Kindergartenalltag aufgenommen wird, darf ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt werden. Dieses Bildmaterial darf nicht ins Internet gestellt werden oder an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Unterlassungsklage verfolgt (Ort, Datum, Unterschrift) Trägerverein KREA(K)TIV e.v. / Vereinsregister 1250 Amtsgericht Augsburg Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen waldkindergarten.oettingen@t-online.de Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Ries e.g. BLZ , Konto Nr

12 KREA(K)TIV e.v. / Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen. Tel /4228 Beitrittserklärung Trägerverein Krea(k)tiv e. V. O Wir möchten Mitglied werden im Verein Krea(k)tiv e. V. in Oettingen Name/Vorname: Ehegatte/Partner: Kinder: Ort/Straße: Telefon: Mit der Speicherung meiner persönlichen Daten in der Kartei des Vereins Krea(k)tiv e. V. bin ich einverstanden. Der Unterzeichner erklärt mit seiner Unterschrift den Beitritt zum Verein Krea(k)tiv e. V. Oettingen. (Spenden/Mitgliedsbeiträge können steuerlich abgesetzt werden, der Verein ist als gemeinnützig anerkannt). Ort/Datum Unterschrift Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich den Kassierer des Vereins Krea(k)tiv e. V. (Trägerverein des Waldkindergartens) den jeweilig festgelegten Jahresbeitrag eines Kalenderjahres (Stand Familienmitgliedschaft 20 ) zu Lasten meines Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Bank: BLZ: Kontonr. Name des Kontoinhabers: Datum: Unterschrift: Trägerverein KREA(K)TIV e.v. / Vereinsregister 1250 Amtsgericht Augsburg Vereinsvorsitzende: Kerstin Soiderer, An den Meierwiesen 5, Oettingen waldkindergarten.oettingen@t-online.de Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Ries e.g. BLZ , Konto Nr

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