Durchführungsbestimmungen 2018/19 für die Vereine der Rheinland- und Bezirksligen Junioren - Spielklassen
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- Gerd Schmitt
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1 Durchführungsbestimmungen 2018/19 für die Vereine der Rheinland- und Bezirksligen Junioren - Spielklassen 04. Juli 2018 Allgemeines Soweit in diesen Durchführungsbestimmungen die Begriffe Pass oder Spielerpass verwenden werden, sind diese Begriffe nach dem Sinn des jeweiligen Regelungsgehalts entsprechend der nach diesen Durchführungsbestimmungen erfolgten Einführung der digitalen Passmappe auszulegen. Zu 14d (Stammspielerberechnung) In den Bezirksligen der D-Junioren wird die Stammspielereigenschaft nur bei den Aufsteigern zur Rheinlandliga neu berechnet. 1. Spieltermine Die Meisterschaftsspiele werden nach dem veröffentlichten Rahmenspielplan (im Internet- auf der Homepage des Fußballverbandes Rheinland Service Downloads - Spielbetrieb) und der vom Spielleiter ausgearbeiteten Terminliste ausgetragen. 2. Spielverlegungen Eine Änderung des Spieltermins bedarf der Einverständniserklärung des Spielpartners. Der entsprechende Antrag ist nach Zustimmung des Spielpartners spätestens 5 Tage vor dem Spiel dem zuständigen Spielleiter einzureichen. Vorgeschlagene Ausweichtermine sollen vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegen. Über Anträge auf Spielabsetzung/Verlegung ohne Zustimmung des Gegners wegen höherer Gewalt entscheidet der Spielleiter. Hat ein Verein vier Stammspieler der Mannschaft nicht zur Verfügung (Vorlage von ärztlichen Attesten), weil diese Spieler krank sind (keine Sportverletzung), kann der Spielleiter einen förmlichen Spielverlegungsantrag auch ohne Einverständniserklärung des Gegners genehmigen; bei Siebenermannschaften müssen es mindestens drei Spieler sein. Gleiches gilt bei Abwesenheit durch schulische und religiösen Veranstaltungen. Aus den Attesten muss eindeutig hervor gehen, dass es sich um eine Krankheit handelt. Anderslautende Atteste werden nicht anerkannt. Bei religiösen und schulischen Veranstaltungen müssen die entsprechenden Bescheinigungen 5 (fünf) Tage vor dem geplanten Anstoß dem Spielleiter vorliegen. Verfügt dieser Verein oder diese JSG über eine untere Mannschaft dieser Altersklasse, muss zuerst die obere Mannschaft von dort ergänzt werden, sofern diese Mannschaft spielfrei hat. Bei Mannschaften, die in der Rheinlandliga spielen, gilt das nur, wenn die untere Mannschaft in der Bezirksliga spielt. Der Spielleiter kann verlangen, dass die Atteste vor dem Anstoß vorliegen. Die Atteste/Bescheinigungen sind grundsätzlich vor dem Anstoß beim Spielleiter einzureichen. Der Antrag ist kostenpflichtig (20,00 Euro). Die Verlegungsgebühren werden vom Fußballverband über das Vereinskonto eingezogen. Spielverlegungen werden nur in dringenden Fällen stattgegeben. Spielverlegungen im Onlineverfahren (verpflichtendes Verfahren bei Verlegungen) Um die Spielverlegung im Onlineverfahren beantragen oder dieser zustimmen zu können, benötigen Sie eine Erweiterung der jeweiligen Kennung im DFBnet mit der Rolle Antragsteller Verlegung im Bereich Ergebnismeldung. Ohne diese Erweiterung können Sie keine Spielverlegung beantragen bzw. keiner Spielverlegung zustimmen. Diese Spielverlegung ist dann über DFBnet Bereich Ergebnismeldung zu beantragen. Weiteres siehe hierzu über den Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im
2 Onlineverfahren (veröffentlicht auf der Homepage des FVR Rheinland Service Downloads- Spielbetrieb) 3. Spielorte Jeder Verein ist verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Spielort zur Verfügung zu stellen. Die Spiele sind grundsätzlich auf dem im DFBnet eingestellten Platz auszutragen; Abweichungen (in begründeten Fällen) sind dem Spielpartner und dem Spielleiter rechtzeitig nachweisbar mitzuteilen. Das Spielfeld muss in der A-Junioren-Rheinlandliga die Mindestmaße von 100 x 60 m (übrige Spielklassen mindestens m) und die in 8 Ziff. 3 SpO genannten Sicherheitsabstände haben. Ist der gemeldete Platz unbespielbar, ist das Spiel auf einem geeigneten Ausweichplatz auszutragen. Auf die Regelung bei Unbespielbarkeit von Sportplätzen wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. Auch 22 SpO, in Verbindung mit den auf der Homepage des FVR veröffentlichten Erläuterungen zu den Ordnungen für dieses Spieljahr, ist zu beachten. 4. Platzordnung Der Platzverein ist für die Ordnung auf dem Sportplatz vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Er hat einen ausreichenden Ordnungsdienst ( im A- und B-Jugendbereich mindestens zwei Ordner) bereitzustellen, der gut sichtbar mit Armbinden oder Ordnerwesten gekennzeichnet ist ( 22 Ziff. 1, Buchstabe d SpO). Dem Schiedsrichter ist vor dem Spiel unaufgefordert die Namensliste zu übergeben. 5. Umkleideräume Es ist die Pflicht des Platzvereins, saubere Umkleideräume und Waschgelegenheiten für die Gastmannschaft und den Schiedsrichter zur Verfügung zu stellen. Der Schiedsrichter ist getrennt von den Mannschaften unterzubringen. Dem Schiedsrichter muss eine abschließbare Kabine zur Verfügung gestellt werden. 6. Spielkleidung Die Mannschaften sollten in der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung antreten. Der Platzverein hat generell bei gleicher Spielkleidung seine Kleidung zu wechseln ( 26 Ziff. 1 SpO). Trägt der Platzverein jedoch ein Trikot mit genehmigtem Werbeaufdruck, hat der Gastverein die Spielkleidung zu wechseln. Der Platzverein ist verpflichtet, dem Gastverein frühzeitig mitzuteilen, dass er mit Werbeaufdruck spielt. In Wettbewerben auf DFB- und Regionalverbands-Ebene müssen Thermo-(Radler-)hosen den dominierenden Farben der Sporthose entsprechen. In Spielen auf Verbandsebene ist dieses nicht vorgeschrieben. 7. Rücken-Nummern Die Trikots sollen mit Rücken-Nummern versehen sein und müssen mit den Angaben im Spielberichtsbogen übereinstimmen. Sind auch die Hosen numeriert, müssen sie mit der Trikot- Nummer übereinstimmen. 8. Spielberichtsbogen In allen überkreislichen Verbandsklassen der Junioren wird der elektronische Spielbericht angewandt. Briefumschläge Der Platzverein ist verpflichtet, dem Schiedsrichter vor dem Spiel zwei frankierte Briefumschläge mit den bereits aufgedruckten Adressen des zuständigen Spielleiters und Spruchkammer-Vorsitzenden zu übergeben (Rückgabe bei Nichtgebrauch). 9. Altersklasseneinteilung / Stichtage Bei den A-Junioren sind Spieler spielberechtigt, die nach dem geboren sind; B-Junioren , in der C-Junioren , D-Junioren und jünger.
3 10. Spielerpässe Nach 13 Nr. 11, 38 Nr. 5 SpielO und 10 Nr. 4 JugO müssen die Spielberechtigungen der Spielerinnen und Spieler vor jedem Spiel dem Schiedsrichter nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann folgendermaßen geführt werden: a) Online: per DFBnet App (Smartphone/Tablet) oder PC Version b. Offline: Vorlage Spielberechtigungsliste mit Foto c) Offline: per Screenshot (Bildschirmfoto) der Spielberechtigungen (der Papierspielerpass wird nicht mehr ausgestellt und nicht mehr als Nachweis akzeptiert) alle Vereine haben die Verpflichtung, die Passfotos in die Spielberechtigungsliste hochzuladen (Format: PNG oder JPG) Bei fehlendem Nachweis der Spielberechtigung hat der Spieler gegenüber dem Schiedsrichter folgende Möglichkeit seine Spielberechtigung nachzuweisen: Vorlage eines gültigen Lichtbilddokuments (Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein, etc.), wenn der Spieler dem Schiedsrichter von Person nicht bekannt ist. Im Jugendbereich gilt die Maßgabe, dass der Jugendbetreuer zusätzlich die Identität des Spielers durch Unterschrift auf dem Spielbericht dann zu bestätigen hat, wenn kein Lichtbilddokument vorgelegt werden kann. Bei fehlendem Foto in der Spielberechtigungsliste (ab ) 1. Der Schiedsrichter fordert den Verein auf, bis zum Ende des Spiels dafür zu sorgen, dass das fehlende Foto in der Spielberechtigungsliste hochgeladen wird. 2. Kommt der Verein dieser Aufforderung nicht nach, vermerkt der SR dieses Versäumnis im Spielbericht und der Staffelleiter fordert den Verein auf, das Versäumnis bis zum nächsten Spiel (längstens jedoch 10 Tage) nachzuholen. 3. Sofern der Verein dem innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nachkommt, geht die Angelegenheit an die zuständige Spruchkammer. 4. Sofern ein Verein in einer Saison wiederholt derart auffällig wird, ist das Verfahren direkt an die Spruchkammer abzugeben. 11. Schiedsrichter-Ansetzungen Zuständigkeiten: siehe Anlage Die Schiedsrichter-Spesen betragen: A-Junioren Rheinlandliga = 20,-- Euro B-Junioren Rheinlandliga = 17,-- Euro C-Junioren Rheinlandliga = 15. Euro D-Junioren Rheinlandliga = 14,-- Euro A-Junioren Bezirksmeisterschaft = 16,-- Euro B- und C-Junioren Bezirksliga = 15,-- Euro D-Junioren Bezirksliga = 13,-- Euro Mittelung der Schiedsrichterkosten in der A- und B-Junioren Rheinlandliga In den Rheinlandligen der A- und B-Junioren werden die gesamten Schiedsrichterkosten der Saison ermittelt und der Durchschnitt der Schiedsrichterkosten ausgerechnet. Vereine, die weniger bezahlt haben, zahlen den Betrag bis zum Durchschnitt der Kosten nach. Vereine, die mehr bezahlt haben, wird der Betrag bis zum errechneten Wert des Durchschnitts erstattet. Erscheint der angesetzte Schiri nicht, ist 25 SpO dringend zu beachten. Es ist mit Ausnahme der A-, B- und C-Junioren-Rheinlandliga- in jedem Fall ein Pflichtspiel auszutragen. Steht ein neutraler Schiedsrichter nicht zur Verfügung, stellt grundsätzlich die Gastmannschaft den Schiedsrichter ( 17 JO)
4 12. Technische Zone für Trainer und Sitzplätze der Auswechselspieler In einem ausreichenden Abstand vom Spielfeldrand sind an der Seite des Spielfeldes, in Nähe der Mittellinie, frei und gut sichtbar, auf einer Spielfeldseite Sitzbänke aufzustellen. Auf diesen Sitzbänken dürfen maximal 12 Personen Platz nehmen. In der Rheinlandliga und den Bezirksligen wird eine Technische Zone eingerichtet. a) Die Technische Zone erstreckt sich einen Meter auf jeder Seite über die Breite der Ersatzspielerbank hinaus bis einen Meter an die Seitenlinie heran. Auf Sportplätzen, wo zwischen Seitenlinie und Barriere weniger Platz ist, wird die Technische Zone nur in der Breite gekennzeichnet. b) Die Technische Zone ist mit Kreide oder Hütchen zu markieren. c) Der Trainer und die übrigen Betreuer dürfen die Technische Zone nur in Ausnahmefällen verlassen. Z. B. wenn der Schiedsrichter gestattet, einen verletzten Spieler auf dem Feld zu behandeln. d) Der Trainer und alle übrigen Personen, die sich in der Technischen Zone aufhalten, müssen sich jederzeit korrekt verhalten. 13. Wartezeit auf Gegner Wartefristen bis zu 45 Minuten nach dem angesetzten Zeitpunkt. Dabei müssen mindestens 7 Spieler (bei Neunermannschaft mindestens 6 Spieler) in ordnungsgemäßer Spielkleidung zur Verfügung stehen. Die Feststellung trifft der Schiedsrichter 14. Sanitätsdienst Der Platzverein hat eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch eine Tragbahre. Bei größeren Veranstaltungen wird empfohlen, sich an den örtlichen Notdienst (Rotes Kreuz, Malteser pp.) zu wenden. 15. Eintrittskarten Für alle überkreislichen Juniorenspiele gilt nach den Erläuterungen zu 37 SpO der Eintrittspreis von 2,-- Euro. Vor dem Spiel sind dem Gastverein 5 Freikarten für Betreuer und Trainer zu übergeben. 16. Halbzeiterfrischungen Es wird empfohlen, der Gastmannschaft eine Kiste Wasser oder eine andere der Jahreszeit entsprechende Erfrischung zur Verfügung zu stellen. Auch dem Schiedsrichter bzw. Schiedsrichter- Gespann sollten entsprechende Erfrischungen gereicht werden. 17. Verkauf von Getränken Der Verkauf von Getränken (keine Flaschen) auf dem Sportplatzgelände ist erlaubt, wenn die behördlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die zuständige Instanz kann einen eingeschränkten Verkauf von Getränken anordnen, wenn der Platzverein gegen die erforderliche Sicherheit verstößt. 18. Ergebnisdienst Die Spielergebnisse müssen am Spieltag bis Uhr gemeldet sein. Bei Spielen, die nach Uhr enden, müssen die Ergebnisse spätestens eine Stunde nach Spielende gemeldet sein. Vereine, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden mit einer Gebühr in Höhe von 10,00 von der Geschäftsstelle belastet. Die Feststellung der verspäteten Ergebniseingabe wird zentral von der Geschäftsstelle des FVR getätigt. 19. Bearbeitung des elektronischen Spielbereichtes Der vollständig ausgefüllte elektronische Spielbericht ist möglichst noch am Spieltag, spätestens jedoch am zweiten Tag an das zuständige Verbandsorgan zu übermitteln. Bei Feldverweisen oder Besonderen Vorkommnissen ist der Sonderbericht im elektronischen Spielbericht im Bereich Dokumente hochzuladen im Feld Sonstige Vorkommnisse darauf hinzuweisen.
5 20. Lizenzpflicht für Trainer überkreislicher Jugendmannschaften Jeder Verein hat für seine in einer überkreislichen Klasse spielende Junioren-Mannschaft einen Fußballtrainer mit einer gültigen Trainer-Lizenz nachzuweisen, die folgenden Mindestanforderungen entsprechen muss: In der Spielklasse Rheinlandliga die DFB-Trainer-B-Lizenz In der Spielklasse Bezirksliga die DFB-Trainer-C-Lizenz. Der betreffende Lizenz-Trainer muss für die jeweilige überkreislich spielende Mannschaft des Vereins bzw. der JSG verantwortlich sein. Der Name des Trainers sowie seine Lizenz-Nummer ist (bis zum des Spieljahres) der Verbandsgeschäftsstelle mitzuteilen. 21. Spielleiter der Junioren-Verbandsligen: A-Jugend Rheinlandliga: Peter Lipkowski , A-Jugend Rheinlandpokal Helmut Hohl, A-Jugend Bezirksligen B-Jugend Rheinlandpokal Helmut Hohl, B-Jugend Rheinlandliga B-Jugend Bezirksligen C-Jugend Rheinlandpokal C-Jugend Rheinlandliga C-Jugend Bezirksligen Tino Zengler, , (d.) D-Jugend Rheinlandpokal Petra Retterath - Wagner, , D-Jugend Rheinlandliga petra.baar@web.de D-Jugend Bezirksligen Peter L i p k o w s k i - Verbandsjugendleiter -
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